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Online seit 2021

 B 
J' appelle ...
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Die Baubetriebslehre hat sich seit nahezu 40 Jahren in eine Sackgasse hineinmanövriert. Ein Bereich anwendungsorientierter Wissenschaft, ein Bereich mit einer sonst herausragenden Reputation, legt zur Analyse gestörter Bauabläufe Lösungen an, die aus vielzitierter, aber eher hilflos wirkender "baubetrieblicher Sicht" mit weitgehend unzureichender Rücksicht auf die - ich bleibe im Slang - "baurechtliche Sicht" mit Fiktionen und Abstraktionen arbeiten. Die Rechtsprechung fragt nach konkreten und im Bauablauf geführten Nachweisen, die einen gegebenen Anspruch auf Ausgleich von Nachteilen im Fall einer Baubehinderung ausfüllen sollen. Und sie bekommt immer noch Antworten, die auf der abstrakt angelegten Soll'-Methode beruhen oder auf der Annahme, genauer: auf der praxisfernen Behauptung, es gebe eine Bauablaufplanung als Bestandteil der Urkalkulation, die, wie der Preis im Nachtragsfall, in Anlehnung an die Korbion'sche Preisformel "vorkalkulatorisch" fortgeschrieben werden könne. Das ist Unfug!
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Anordnungsrecht und die Folgen
Stellungnahme des Autors (Alexander Fleming, Honorarsachverständiger, Solingen) zu
 L 
Das einseitige Anordnungsrecht nach § 650b Abs. 2 BGB und die HOAI 2021: Ein schmerzhafter Peitschenhieb oder doch der erlösende Befreiungsschlag?
(Alexander Fleming)
Dokument öffnen IBR 2021, 1036 (nur online)

Fortschreibung der vereinbarten Honorarparameter
Leseranmerkung von Thomas Ryll zu
 L 
Das einseitige Anordnungsrecht nach § 650b Abs. 2 BGB und die HOAI 2021: Ein schmerzhafter Peitschenhieb oder doch der erlösende Befreiungsschlag?
(Alexander Fleming)
Dokument öffnen IBR 2021, 1036 (nur online)

Berechnungshonorarvereinbarung "sticht" Gesetz
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 L 
Das einseitige Anordnungsrecht nach § 650b Abs. 2 BGB und die HOAI 2021: Ein schmerzhafter Peitschenhieb oder doch der erlösende Befreiungsschlag?
(Alexander Fleming)
Dokument öffnen IBR 2021, 1036 (nur online)

 L 
Architekten und Ingenieure

Das einseitige Anordnungsrecht nach § 650b Abs. 2 BGB und die HOAI 2021: Ein schmerzhafter Peitschenhieb oder doch der erlösende Befreiungsschlag?


(Alexander Fleming)
Dokument öffnen IBR 2021, 1036 (nur online) Dokument öffnen Kurzaufsatz (Dokument öffnen 3 Leseranmerkungen)

 K 
Mietrecht

Kündigungsfristen im Mietrecht


(Kurzaufsatz von Carsten Brückner)
Dokument öffnen IMR 2021, 301

Mangelhaftung, Funkrtionserwartung und Vorgewerk
Stellungnahme des Autors (Philipp Hummel) zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen Aufsatz

Klarstellung
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen Aufsatz

Der Funktionale Mangelbegriff
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen Aufsatz

 B 
No-Claim-no-blame-Kultur am Bau?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Im Raum des Planens, Bauens und Abrechnens kann eine gewisse Müdigkeit erlebt werden, Streitmüdigkeit. Müdigkeit des Streites um Abrechnungen, Nachträge und Bauzeitansprüche. Das Vertrauen in die Lösungskraft der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Tempo und hinreichender Fachkunde geht verloren. Und wenn schon streiten, dann wenigstens nicht vor einem staatlichen Gericht, dann wenigstens bei einem Schiedsgericht; Ralf Leinemann in NZBau 2021, 425.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Hinweispflicht und Schadenersatz
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen Aufsatz

§ 16a LBO VVO benennt einen Anspruchgrund
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Erwerber will alle Pläne und Unterlagen: Nur Gebrauchsanleitung muss übergeben werden!
(Alexander Dietrich)
Dokument öffnen Aufsatz

Nachvollziehbare Entscheidung
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Planungsmangel (noch) nicht im Bauwerk verkörpert: Architekt darf nachbessern!
(Thomas Käseberg)
Dokument öffnen Aufsatz

Und was ist mit beA?
Leseranmerkung von Michael Mayer zu
 R 
Fristverlängerungs- vor Wiedereinsetzungsantrag?
(Oliver Elzer)
Dokument öffnen Aufsatz

Eine andere Vergabekammer d. Bundes bestätigt Praxishinweise gerade nicht
Leseranmerkung von Bernhard Fett zu
 R 
Rahmenvereinbarung muss Angaben zu Höchstmengen enthalten?
(Christof Schwabe)
Dokument öffnen Aufsatz

Die Zahl der Sachverständigen sinkt nicht ohne Grund
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Gutachter "liefert" nicht rechtzeitig: Gericht kann mit Ordnungsgeld "Druck machen"!
(Andreas Renz)
Dokument öffnen Aufsatz

Neue EuGH-Rechtsprechung zur Bekanntmachung der Höchstmengen
Leseranmerkung von Dr. Christof Schwabe zu
 R 
Rahmenvereinbarung muss Angaben zu Höchstmengen enthalten?
(Christof Schwabe)
Dokument öffnen Aufsatz

Elegante Lösung, wenn auch im einschränkenden Entschädigungsrahmen
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
BGH geht mit Unterdeckungsansatz bei AGK und W + G mit
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Altlastenverdacht = Sachmangel !
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Altlastenverdacht ist bereits ein Sachmangel und darf nicht arglistig verschwiegen werden!
(Martin Butzmann)
Dokument öffnen Aufsatz

Altlasten
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Häuser müssen bleifrei sein!
(Martin Butzmann)
Dokument öffnen Aufsatz

 B 
BGH geht mit Unterdeckungsansatz bei AGK und W + G mit
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

In der Abwägungsentscheidung zur Entschädigungshöhe ist gemäß § 642 Abs. 2 BGB die "Höhe der vereinbarten Vergütung" zu berücksichtigen, dies mit den darin enthaltenen Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) und Wagnis + Gewinn (W+G); BGH "Entschädigungsdauer", BauR 2018, 242, Rn. 45. Angesprochen ist damit der im Zeitrahmen des Annahmeverzugs behinderungsveranlasst frustrierte, das heißt nicht ermöglichte Teil des Umsatze ("vereinbarte Vergütung" nach § 642 Abs. 2 BGB). Dieser wird im Ausgangspunkt bestimmt durch die Erfassung von Produktionsmitteln (Personal, Geräte und Kapital), soweit und so lange sie im Rahmen der Dauer des Annahmeverzugs unproduktiv in Leistungsbereitschaft bereitgehalten worden sind und nicht in anderen Einsätzen kostendeckend gewirkt haben (anderweitiger Erwerb).
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 L 

Die Zwangsräumung von Immobilien - Jahresrückblick 2020


(Jacob Stierle)
Dokument öffnen IVR 2021, 41 Dokument öffnen Kurzaufsatz

Gefahr(!!!) -stoff ohne Beachtung
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Schadstoffuntersuchung darf dem Auftragnehmer übertragen werden!
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen Aufsatz

Dachabdichtung ist ungleich Dachdeckung
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Kein "tiefschwarzes" Dach bestellt: Farbliche Veränderung ist kein Mangel!
(Marvin Lederer)
Dokument öffnen Aufsatz

Die Entscheidung ist rechtskräftig!
Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
 R 
Rückgriffsanspruch des Bürgen bei Zahlung ohne Zustimmung des Auftragnehmers?
(Olaf Steckhan)
Dokument öffnen Aufsatz

NZB wurde zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 09.06.2021
Leseranmerkung von Dr. Thomas Krebs zu
 R 
Entschädigungshöhe wird geschätzt!
(Thomas Krebs)
Dokument öffnen Aufsatz

 L 
Wohnraummiete

Ein Kurzüberblick zu den Erscheinungsformen der Entgeltlichkeit im Mietverhältnis


(Vivien Tzelepis)
Dokument öffnen IMR 2021, 259 Dokument öffnen Kurzaufsatz

Zustimmung und Ausblick
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Holzbau als nachhaltige Alternative zum Massivbau?
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen Aufsatz

 B 
Kritik an linearer Preisfortschreibung wach halten, sekundäre Darlegungslast erwägen
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Anlass für Kritik, Weiterdenken und ein Streben weg von der linearen Preisfortschreibung nach dem klassischen Verständnis der Korbion'schen Preisformel mit Beibehaltung des Vertragspreisniveaus (Kapellmann/Schiffers) hin zu der AbsolutbetragsFortschreibung (Vygen) bei Ansatz des Preises für die Mehr- oder Minderleistung mit dem Wert der tatsächlich erforderlichen Kosten gab die (teilweise empörte) zur Kenntnisnahme von verdeckten Preismanipulationen. Inzwischen liegt mit § 650c BGB eine ausgesprochen ambivalente Regelung zur Preisbildung bei angeordneten BauSoll-Modifikationen vor, mit welcher der linearen Fortschreibung, jedenfalls der Regelung nach Abs. 1, an sich ein Ende gesetzt worden sein sollte, die aber über Abs. 2 nach wie vor präsent ist.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Holzbau als nachhaltige Alternative zum Massivbau?


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2021, 337 (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Übers Ziel hinausgeschossen
Leseranmerkung von Dr. Jannis Matkovic zu
 R 
Verbraucherbauvertrag auch bei gewerkeweiser Vergabe!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen Aufsatz

Substanzschutz vs. Umweltschutz
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Entspricht Anstrich der Fassade mit toxischem Mittel ordnungsmäßiger Verwaltung?
(Arnim Krause)
Dokument öffnen Aufsatz

Allgemeiner Hinweis: DIN 68800-2:1996-05 wird zu oft vergessen
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Diffusionsdichte Holzbaukonstruktion: Architekt muss Baufeuchte messen!
(Heiko Fuchs)
Dokument öffnen Aufsatz

Schluss ist Schluss
Leseranmerkung von VRLG Ihle zu
 R 
Keine Verspätung bei Schriftsatznachlass!
(Kristina Eistert)
Dokument öffnen Aufsatz

Vorunternehmerrechtsprechung Vs. Glasfassadenentscheidung
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Vorunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers!
(Maximilian R. Jahn)
Dokument öffnen Aufsatz

Antwort auf Blog-Eintrag zum 8. Dt. Baugerichtstag, AK Ib/X
Leseranmerkung von Dr. Birgit Franz zu
 B 
Erfolgreicher 8. Baugerichtstag -- Ein offener Brief
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

sog Vertragshilfe des Gesetzgebers ...
Stellungnahme des Autors (Martin Klimesch) zu
 R 
Neuer Art. 240 § 7 EGBGB: Geltung auch für Altfälle?
(Martin Klimesch)
Dokument öffnen Aufsatz

 B 
Erfolgreicher 8. Baugerichtstag -- Ein offener Brief
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Sehr geehrte Frau Dr. Franz,

ich spreche Sie stellvertretend für alle Mitglieder der Kernarbeitsgruppe an, also für die Herren Dr. Althaus, Prof. Bartsch, Prof. Gralla, Prof. Kattenbusch, Retzlaff, Roquette, Dr. Sonntag, Prof. Voit.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

Anspruchsgrund und -höhe trennen!
Leseranmerkung von Heiko Fuchs zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Leitsatz richtig?
Leseranmerkung von Michael Seitz zu
 R 
Abnahmeprotokoll mit "i. A." unterschrieben: Keine Abnahme erfolgt!
(Hartwig Schäfer)
Dokument öffnen Aufsatz

Sperrwirkung von Art 240 § 2 EGBGB
Leseranmerkung von Dr. Wolfgang Kau zu
 R 
Neuer Art. 240 § 7 EGBGB: Geltung auch für Altfälle?
(Martin Klimesch)
Dokument öffnen Aufsatz

Änderungen von Gesetz und Rechtssprechung beachten!
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Ausschlaggebend ist, ob erstinstanzliches oder Berufungsurteil.
Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
 R 
Urteil auf Stellung einer § 648a BGB-Sicherheit ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar!
(Christian Schliemann)
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Absolut zutreffend
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
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(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Rechtliche Leitplanken
Leseranmerkung von Heiko Fuchs zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
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(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Nebenentscheidung des KG im Praxishinweis falsch interpretiert
Leseranmerkung von Malte Höffken zu
 R 
Urteil auf Stellung einer § 648a BGB-Sicherheit ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar!
(Christian Schliemann)
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Ich vermute ich wurde noch nicht richtig verstanden
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!
(Wolfgang Kau)
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Die Gesamtunwirksamkeit ergibt sich aus dem Summierungseffekt
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Unwirksamer Verjährungsgleichlauf bleibt für Sicherungsabrede folgenlos!
(Claus Schmitz)
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 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Es wird eine Ansicht vertreten, die mit der Forderung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum konkreten Nachweis der Behinderungsfolgen nicht vereinbar ist: Unter dem Begriff "konkrete bauablaufbezogene Darstellung" sei die Darlegung nur der Behinderungen und ihrer Wirkungen zu verstehen, die in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fallen. Der Bauablauf sei nur "unter Berücksichtigung aller vom Auftraggeber zu vertretenden Einflüsse fortzuschreiben, da nur diese anspruchsbegründend sein können", so wird das meines Erachtens nicht tragbare Aschenputtel-Prinzip begründet. Ich möchte auf Zitate aus der Literatur verzichten. Die Bücher sind voll damit. So mag es nachvollziehbar sein, wenn dem jetzt auch in der Begründung der These 2 (Althaus) des Arbeitskreises Ib/X am Deutschen Baugerichtstag (8. Tagung am 21./22. Mai 2021) in dem für die künftigen Kausalitätsnachweise "Bauzeit" so wichtigen Satz "... die Verzögerung des Bauablaufs muss tatsächlich (und nicht nur theoretisch) aufgrund der gesamten Umstände aus dem Risikobereich des Bestellers eintreten" auf Umstände "aus dem Risikobereich des Bestellers" eingeschränkt wird.
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Anmerkung des Autors zur zweiten Leseranmerkung von Frau Dilanas
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
 R 
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!
(Wolfgang Kau)
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