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Sachgebiet: Werkvertragsrecht

365 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 2207
BauvertragBauvertrag
Abschlagszahlung kann Anerkenntnis sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 29.04.2013 - 3 U 1445/12

1. Der Geschäftsführer eines Unternehmens, das ein Labor mit der Entnahme von Bodenproben und deren anschließenden chemischen Analyse sowie der Erstellung von Prüfberichten beauftragt, kann sich hinsichtlich der geschäftlichen Abwicklung eines Werkvertrages nicht auf seine eigene vermeintliche Unkenntnis berufen, sondern muss sich die Kenntnisse seiner sonstigen, mit der Abwicklung der Geschäftsbeziehung betrauten Mitarbeiter als Wissensvertreter gemäß § 166 Abs. 1 BGB zurechen lassen.*)

2. Die Erbringung einer Abschlagszahlung auf offene Rechnung kann ein Anerkenntnis der in den Rechnungen aufgeführten Positionen darstellen.*)

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IBRRS 2013, 1736
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
AN muss (sozial-)versicherungsrechtliche Nachweise nicht vorlegen!

OLG Dresden, Urteil vom 06.03.2013 - 13 U 545/12

1. § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) enthält keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage (sozial-)versicherungsrechtlicher Nachweise beim Auftraggeber. Eine Vorlageverpflichtung ergibt sich auch nicht daraus, dass der Auftraggeber wegen der sich aus § 14 AEntG ergebenden Regressgefahr ein erhebliches Interesse an den Unterlagen hat. Vielmehr muss diese Vorlage ausdrücklich vertraglich vereinbart sein.

2. Bei der Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag im Hinblick auf Stundenlohnarbeiten ist durch Vertragsauslegung zu ermitteln, ob die Herstellung eines bestimmten Werks geschuldet ist, was bei Helfertätigkeiten durch nachhaltige erfolgsorientierte Leistung nachzuweisen ist. Dies kann nur dadurch geschehen, indem die Herstellung eines bestimmten Teils des Bauwerks oder eines Gewerks in Auftrag gegeben wurde.

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IBRRS 2013, 1675
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Doppelter Höchstbeitrag für Handwerkerleistungen erst ab 2009!

BFH, Urteil vom 18.10.2012 - VI R 65/10

Die durch das WachstumsStG geregelte Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen ist erstmals bei Aufwendungen anzuwenden, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zugrunde liegende Leistungen nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sind.*)

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IBRRS 2013, 1622
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Rechnung weist Rabatt nicht aus: Vergütung trotzdem fällig!

AG Königstein, Urteil vom 06.03.2013 - 21 C 1326/11

1. Vergisst ein Unternehmer in der Schlussrechnung den vereinbarten Rabatt von dem Endbetrag abzuziehen, wird die Vergütung trotzdem fällig, wenn das Werk abgenommen wird und der Besteller den Unternehmer auf den fehlenden Rabatt nicht hinweist.

2. Die Fälligkeit des Werklohnanspruchs wird nicht dadurch gehindert, dass dem Besteller möglicherweise ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Anspruchs auf eine Rechnung im Sinne von § 14 UStG zusteht.

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IBRRS 2013, 0973
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln: Wann endet Zahlungsverzug?

KG, Urteil vom 26.10.2012 - 21 U 133/11

1. In einem Dauerschuldverhältnis ist ein Grund zur Kündigung aus wichtigem Grund regelmäßig dann gegeben, wenn der Fall einer nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung vorliegt. Gibt das Gesetz dem Auftraggeber in einem solchen Fall das Recht, sich vom Vertrag zu lösen und Rückabwicklung bereits erbrachter Leistungen verlangen, ist erst recht eine Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Wirkung nur für die Zukunft möglich.

2. Ein eingetretener Verzug endet durch den Erwerb eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln nicht automatisch. Vielmehr muss der Auftraggeber, der sich in Zahlungsverzug befindet, zuerst die offene Forderung begleichen, bevor er sich auf ein solches Zurückbehaltungsrecht berufen kann.




IBRRS 2013, 0890
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Keine Untersuchungspflicht ohne greifbaren Anhaltspunkte!

BGH, Urteil vom 24.01.2013 - VII ZR 98/12

Einem Landwirt, der einen Unternehmer damit beauftragt, Lagerraps auf seinem 6,44 ha großen Feld zu dreschen, ist auch unter Berücksichtigung der werkvertraglichen Fürsorgepflicht nicht zumutbar, vor Ausführung der Arbeiten das Feld daraufhin zu untersuchen, ob Fremdkörper oder Werkzeuge aus dem Boden herausragen, die zu einer Schädigung des Mähdreschers führen könnten, wenn dafür keine greifbaren Anhaltspunkte vorliegen.*)

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IBRRS 2013, 0862
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Wo muss der ausländische Auftragnehmer seinen Vertrag erfüllen?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.02.2013 - 4 U 78/12

Auch wenn bei einem Werkvertrag das Werk am Firmensitz des ausländischen Auftragnehmers hergestellt werden soll, kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen der inländische Firmensitz des Auftraggebers als Erfüllungsort vereinbart werden.*)




IBRRS 2013, 0825
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Ist die Umadressierung einer Rechnung eine Beitrittserklärung?

OLG Celle, Urteil vom 05.07.2012 - 6 U 22/12

Fordert ein Dritter den Gläubiger aus einem Werkvertrag dazu auf, eine Rechnung anstatt auf den Namen des Schuldners auf seinen eigenen Namen umzuadressieren, so stellt diese Aufforderung dann keinen Antrag auf Abschluss eines Schuldbeitrittsvertrags dar, wenn weitere Beweggründe des Erklärenden möglich sind.

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IBRRS 2013, 0819
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werklieferung - Vertrag über Lieferung eines Kühlsystems: Kaufrecht anwendbar!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2012 - 21 U 75/11

1. Ein an sich voll funktionsfähiges Umluftkühlsystem ist mangelhaft, wenn es nicht den vertraglichen Vorgaben entspricht und es deshalb nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

2. Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines speziellen Kanalumluftsystems ist ein Werklieferungsvertrag, so dass Kaufrecht Anwendung findet. Denn Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen anzuwenden. Dem Werkvertragsrecht unterfallen demgegenüber im Wesentlichen die Herstellung von Bauwerken, reine Reparaturarbeiten und die Herstellung nicht körperlicher Werke, wie die Planung von Architekten oder die Erstellung von Gutachten.

3. Noch zu montierende Anlagenteile muss der Käufer nicht bereits bei der Anlieferung untersuchen und etwaige Mängel rügen. Ob der Käufer seiner kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht nachgekommen ist, ist nach dem Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme der Anlage zu beurteilen.

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Online seit 2012

IBRRS 2012, 4771
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Reinugungsverträge sind Werkverträge!

LG Bonn, Urteil vom 28.11.2011 - 1 O 154/11

Bei einem Vertrag über die Durchführung von Reinigungsarbeiten handelt es sich um einen Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB. Geschuldet wird also nicht nur ein Bemühen, sondern ein konkreter Erfolg. Bei Mängeln der Reinigungsleistung ist nachzuarbeiten.

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Online seit 2011

IBRRS 2011, 4094
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Anspruch auf zusätzliche Vergütung? Unternehmer trägt Beweislast!

BGH, Urteil vom 23.01.1996 - X ZR 63/94

Entsteht bei einem Werkvertrag mit Höchstpreisgarantie Streit, welche Leistungen zu diesem Preis zu erbringen waren, dann trägt der Unternehmer, der für bestimmte Leistungen eine zusätzliche Vergütung fordert, insoweit die Beweislast.

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Online seit 2003

IBRRS 2003, 4145
WerkvertragWerkvertrag
Austausch eines Heizkessel: Länge der Gewährleistungsfrist für Mängel?

OLG Köln, Urteil vom 20.03.2003 - 7 U 117/02

1. Auch der nachträgliche Einbau einer Heizungsanlage in ein bestehendes Gebäude ist als Arbeiten an einem Bauwerk anzusehen. Gleiches gilt für eine umfassende Sanierung, die sich auf die wesentlichen Teile der Anlage erstreckt und dabei insbesondere auch in die Bauwerkssubstanz eingreift.

2. Anders kann es zu beurteilen sein, wenn nur einzelne Teile einer Heizungsanlage im Wege einer Reparatur ausgetauscht oder erneuert werden. Von entscheidender Bedeutung ist dabei neben dem Gesamtumfang der Maßnahme, ob und inwieweit die Gebäudesubstanz berührt und betroffen wird bzw. wie sich die Verbindung zum Gebäude gestaltet, denn besonderer Zweck der Verjährungsregelung bei Gebäuden ist, dass sich Mängel bei Gebäudearbeiten oftmals erst später und schwerer als sonst erkennen lassen und für die Gebäudesubstanz besonders nachteilig sein können.

3. Bei einem Austausch des Heizkessels und der Umstellung von einem offenen in ein geschlossenes Heizsystem handelt es sich nicht um Arbeiten an einem Bauwerk.

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Online seit 2002

IBRRS 2002, 0484
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Werklohn kann auch schon vor Abnahme fällig werden!

BGH, Urteil vom 29.01.2002 - X ZR 231/00

1. Die Vorschrift des § 641 Abs. 1 BGB knüpft die Fälligkeit des Werklohns zwar an die Abnahme des Werks. Es steht den Parteien aber grundsätzlich frei, eine davon abweichende Fälligkeitsregelung zu treffen.

2. Die Parteien eines Werkvertrags können die Fälligkeit des Werklohnanspruchs dem jeweiligen Leistungsstand anpassen, Abschlagzahlungen und sogar Vorauszahlungen auf die Vergütung vereinbaren sowie die Fälligkeit der Werklohnforderung von der Erteilung einer prüffähigen Rechnung abhängig machen.

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Online seit 1991

IBRRS 1991, 0003
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Entschädigung gemäß § 642 BGB: Vereinbarte Vergütung minus ersparte Kosten!

LG Stuttgart, Urteil vom 10.10.1990 - 13 S 146/90

1. Die Entschädigung gemäß § 642 Abs. 2 BGB ist an der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung zu orientieren, abzüglich der vom Unternehmer ersparten Aufwendungen.

2. Die angemessene Entschädigung ist nach § 287 ZPO vom Gericht zu schätzen.

3. Wird für eine Transportleistung bei einer Einsatzzeit der Fahrzeuge von 21 Stunden als Vergütung ein Betrag von 6.200 DM vereinbart (= 98,41 DM pro Stunde und Fahrzeug) und stehen die Fahrzeuge aufgrund eines Annahmeverzugs des Bestellers still, hat der Unternehmer Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 98,41 Euro je Stunde und Fahrzeug, abzüglich der (anteiligen) Kosten des Unternehmers für Kraftstoff und Reifenabnutzung.

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Online seit 1985

IBRRS 1985, 0002
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Abnahme durch Inbetriebnahme?

OLG Hamburg, Urteil vom 09.08.1985 - 11 U 209/84

1. Ein Steuerungsprogramm für eine Getränkeausmischanlage ist abnahmefähig.

2. Eine Abnahme durch Inbetriebnahme setzt mindestens ein zufriedenstellendes Ergebnis der Inbetriebnahme voraus (hier verneint).

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