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Sachgebiet: Werkvertragsrecht

365 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IBRRS 2022, 2741
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Über Geschmack lässt sich nicht streiten!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.07.2022 - 17 U 116/21

1. Wird ein Unternehmer nicht nur mit der Erbringung rein handwerklicher Leistungen beauftragt, sondern sind bei der Herstellung des Werks auch künstlerische Aspekte betroffen, hat der Besteller grundsätzlich einen künstlerischen Gestaltungsspielraum des Unternehmers hinzunehmen.

2. Geschmacksabweichungen sind nicht geeignet, einen Mangel zu begründen. Anders verhält es sich, wenn der Besteller dem Unternehmer konkrete Vorgaben im Sinne einer Beschaffenheitsvereinbarung gemacht hat.

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IBRRS 2022, 2379
WerkvertragWerkvertrag
Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses ist durch die Parteien zu bestimmen

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.05.2020 - 1 U 191/20

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2633
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Nach drei erfolglosen Mängelbeseitigungsversuchen ist Schluss!

OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2021 - 12 U 540/19

1. Ein Vertrag über den Erwerb und den Einbau eines Glasfaserkunststoff-Fertigpools ist ein Werkvertrag.

2. Ein Fertigpool, an dessen Beckenoberfläche sich Risse und Blasen befinden, eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist keine Beschaffenheit auf, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werks erwarten kann; er ist mangelhaft.

3. Weist die Werkleistung Mängel auf, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Mit der Erklärung des Rücktritts ist der Besteller grundsätzlich an die Wahl dieses Gestaltungsrechts gebunden.

4. Einer Fristsetzung bedarf es vor einem Rücktritt nicht, wenn die Nacherfüllung zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits dreimal erfolglos war.

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IBRRS 2022, 2464
WerkvertragWerkvertrag
Pandemiebedingt abgesagte Hochzeitsfeier kann nachgeholt werden!

AG Wiesbaden, Urteil vom 26.07.2022 - 91 C 3017/21

1. Die wegen der gesetzlichen Beschränkungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie erforderliche Absage eine Hochzeitsfeier mit vereinbarter Bewirtung führt nur dann zu einer Unmöglichkeit der Leistung gemäß § 275 BGB, wenn die Hochzeitsfeier nicht nachgeholt werden kann.*)

2. Bei Nachholbarkeit hat grundsätzlich gemäß § 313 Abs. 1 BGB eine Vertragsanpassung, insbesondere durch Verlegung des Termins, stattzufinden.*)

3. Falls eine Verlegung trotz Zumutbarkeit von dem Brautpaar abgelehnt wird, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung einer Anzahlung i.H.v. 10% der erwarteten Vergütung, die deutlich unter den zu erwartenden ersparten Aufwendungen im Sinne des § 648 BGB liegt.*)

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IBRRS 2022, 2435
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Über Voraus- und Abschlagszahlungen ist nach Kündigung abzurechnen!

OLG Schleswig, Urteil vom 09.03.2022 - 12 U 64/21

1. Verwendet der Unternehmer Vorschusszahlungen zur Begleichung eigener Verbindlichkeiten und nicht für die Auftragserfüllung, liegt darin eine Pflichtverletzung, die den Besteller zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt.

2. Auch unwahre Angaben über den Vertragsfortschritt können das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien so schwer erschüttern, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt ist.

3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, nachdem der Kündigungsberechtigte vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. Ein Zeitraum von sechs Monaten zwischen Kenntniserlangung und Kündigungserklärung ist als zu lang anzusehen.

4. Hat der Besteller eines gekündigten Werkvertrags Abschlagszahlungen geleistet, ist hierüber nach Beendigung des Vertrags abzurechnen.

5. Der Unternehmer muss durch Schlussrechnung nachweisen, dass er berechtigt ist, erhaltene Abschlags- bzw. Vorauszahlungen zu behalten. Geschieht das nicht, kann der Besteller die Rückzahlung der Abschlagszahlungen verlangen, sofern sich aus einer von ihm erstellten, seinem möglichen Kenntnisstand entsprechenden Abrechnung ein Rückzahlungsanspruch ergibt.

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IBRRS 2022, 2376
WerkvertragWerkvertrag
Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses ist durch die Parteien zu bestimmen

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.04.2020 - 1 U 191/20

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 1971
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Besteller muss Unwirtschaftlichkeit der Stundenlohnarbeiten beweisen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2021 - 23 U 126/20

1. Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs muss der Unternehmer nur darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen angefallen sind.

2. Die Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung für Werkleistungen begründet eine vertragliche Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung, deren Verletzung sich aber nicht unmittelbar vergütungsmindernd auswirkt, sondern einen vom Besteller geltend zu machenden Schadensersatzanspruch entstehen lässt. Dessen tatsächliche Voraussetzungen muss der Besteller darlegen und beweisen.

3. Den Unternehmer trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn der Besteller nicht nachvollziehen kann, welche konkreten Leistungen der Unternehmer erbracht hat, und ihm deshalb die Möglichkeit genommen ist, die Wirtschaftlichkeit des abgerechneten Zeitaufwands zu beurteilen.

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IBRRS 2022, 1979
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Störung der Geschäftsgrundlage: Vertragsanpassung vor Kündigung!

KG, Urteil vom 21.06.2022 - 21 U 122/21

1. Ob ein Werkvertrag wegen der Störung seiner Geschäftsgrundlage gekündigt werden kann, richtet sich nicht nach § 648a BGB, sondern nach § 313 BGB.*)

2. Bei einem veranstaltungsbezogenen Miet- oder Werkvertrag, der vor dem 08.03.2020 geschlossen wurde, ist die Geschäftsgrundlage von dem Zeitpunkt an gestört, in dem hinreichend wahrscheinlich ist, dass die Veranstaltung wegen eines corona-bedingten Verbots nicht durchgeführt werden kann.*)

3. Bei einer solchen Störung der Geschäftsgrundlage kann dem Leistungsempfänger die Verschiebung der Veranstaltung auch dann vorrangig gegenüber der Vertragskündigung zumutbar sein, wenn der Leistungserbringer nur gegen Aufpreis zur Zustimmung bereit ist. Es kommt entscheidend auf die Gesamtbewertung der Konditionen an.*)

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IBRRS 2022, 1621
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Werk vor der Abnahme beschädigt: Keine Zusatzvergütung für die Reparatur!

OLG Naumburg, Urteil vom 12.06.2020 - 8 U 45/18

1. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme. Wird das Werk vor der Abnahme (hier: durch einen Unfall) zerstört oder verschlechtert, ist er weiterhin zur Herstellung des vollständigen mangelfreien Werks verpflichtet und hat keinen Vergütungsanspruch für bisherige Arbeiten und Aufwendungen.

2. Anders verhält es sich, wenn der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Unternehmer den Unfall verursacht hat. Die Beweislast hierfür trägt der Auftragnehmer. Er muss auch beweisen, dass der Schaden durch keinen Umstand mitverursacht wurde, für den er verantwortlich ist.

3. Zu der Frage, ob in der Beauftragung des Auftragnehmers mit der Schadensbeseitigung ein Schuldanerkenntnis des Auftraggebers liegt (hier verneint).

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IBRRS 2022, 1771
WerkvertragWerkvertrag
NZB

OLG Bamberg, Beschluss vom 05.08.2021 - 4 U 438/20

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 1770
WerkvertragWerkvertrag
NZB

OLG Bamberg, Gerichtlicher Hinweis vom 17.05.2021 - 4 U 438/20

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 1624
WerkvertragWerkvertrag
NZB

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.09.2021 - 5 U 36/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 1623
WerkvertragWerkvertrag
NZB

OLG Zweibrücken, Gerichtlicher Hinweis vom 27.08.2021 - 5 U 36/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 1622
WerkvertragWerkvertrag
Urteilsergänzung im Kostenpunkt

OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2020 - 8 U 45/18

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 1428
WerkvertragWerkvertrag
NZB

OLG Celle, Beschluss vom 05.10.2021 - 5 U 39/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 1427
WerkvertragWerkvertrag
NZB

OLG Celle, Gerichtlicher Hinweis vom 23.07.2021 - 5 U 39/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 1362
WerkvertragWerkvertrag
Werkleistung mangelhaft: Werkunternehmerpfandrecht reduziert!

KG, Beschluss vom 04.04.2022 - 21 U 3/22

1. Fordert ein Werkbesteller eine ihm gehörende Sache vom Werkunternehmer nach Durchführung einer Reparatur heraus, so kann sich der Unternehmer gem. § 320 Abs. 1 BGB auf seine noch offene Vergütung berufen und gem. § 273 Abs. 1 BGB auf sein Werkunternehmerpfandrecht.*)

2. Ist die Werkleistung mangelhaft, reduziert sich das Werkunternehmerpfandrecht um den Betrag des Vergütungsanteils, der auf die mangelhafte Leistung entfällt, nicht aber um die Kosten der Mangelbeseitigung.*)

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IBRRS 2022, 1235
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Wer zum Termin kommt, hat auch Vollmacht!

OLG München, Urteil vom 22.05.2019 - 7 U 2782/18

1. Sind sich die Parteien eines Werkvertrags darüber einig, dass ein Inbetriebnahmeversuch stattfindet und entsenden sie ihre Techniker zu dessen Durchführung (und gegebenenfalls Protokollierung), ist die eventuelle Vorstellung der Techniker, dass keine Inbetriebnahme erfolgt, irrelevant.

2. Entsendet eine Vertragspartei einen Mitarbeiter zu einem Termin, an dem die Inbetriebnahme stattfinden soll, kann die andere Vertragspartei davon ausgehen, dass der Mitarbeiter zu allen mit der Inbetriebnahme zusammenhängenden Rechtshandlungen bevollmächtigt ist. Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter bis dato nur für die technische Seite des Projekts zuständig war.

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IBRRS 2022, 1108
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
„Schwarz“ gezahlter Vorschuss muss nicht erstattet werden!

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2022 - 12 U 190/21

Die Rückforderung eines Geldbetrags scheitert an § 817 Satz 2 BGB, wenn dieser im Rahmen einer Schwarzgeldabrede im Vorgriff auf künftig zu erbringende Leistungen gezahlt worden ist.*)

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IBRRS 2022, 1061
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Datenschutz steht Nachweis der Zahlung des Mindestlohns nicht entgegen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.02.2022 - 4 U 111/21

1. Pauschale Erklärungen eines Steuerberaters genügen einer vertraglichen Vereinbarung, wonach der Nachunternehmer geeignete Nachweise darüber vorzulegen hat, dass die Mitarbeiter-Entlohnung nicht unter den geltenden Lohntarifen/Mindestlöhnen erfolgt, nicht.

2. Der Nachunternehmer ist durch die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht gehindert, gegenüber seinem Auftraggeber Nachweise über die Zahlung des Mindestlohns an die Mitarbeiter, die er zur Erfüllung der Aufträge eingesetzt hat, zu erbringen.

3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

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IBRRS 2022, 1043
WerkvertragWerkvertrag
Wirksamer Vertrag trotz offener Punkte!?

LG Berlin, Urteil vom 17.09.2021 - 5 O 264/20

1. Ein (Werk-)Vertrag kommt trotz eines noch offenen Punkts wirksam zu Stande, wenn eindeutig ist, dass sich die Parteien dessen ungeachtet rechtlich binden wollen.

2. Liegt keine ausdrücklichen Vereinbarungen über die Werkbeschaffenheit in Form einer Leistungsbeschreibung vor, ist der Vertragsinhalt durch Auslegung zu ermitteln.

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IBRRS 2022, 1035
WerkvertragWerkvertrag
Unternehmer muss auf Sicherheitsrisiken hinweisen!

OLG Koblenz, Gerichtlicher Hinweis vom 21.01.2021 - 6 U 1094/20

1. Wird ein Werkunternehmer mit Instandsetzungsarbeiten beauftragt, hat er seine Leistung so auszuführen, dass sie den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und Sicherheitsstandards entspricht.

2. Umfasst der Auftrag des Werkunternehmers nicht sämtliche Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Funktion der instand zu setzenden Technik erforderlich sind, und erwachsen hieraus Sicherheitsrisiken, hat er dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu erteilen.

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IBRRS 2022, 1025
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Unternehmer muss auf Sicherheitsrisiken hinweisen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.06.2021 - 6 U 1094/20

1. Wird ein Werkunternehmer mit Instandsetzungsarbeiten beauftragt, hat er seine Leistung so auszuführen, dass sie den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und Sicherheitsstandards entspricht.

2. Umfasst der Auftrag des Werkunternehmers nicht sämtliche Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Funktion der instand zu setzenden Technik erforderlich sind, und erwachsen hieraus Sicherheitsrisiken, hat er dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu erteilen.

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IBRRS 2022, 0196
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Grenzen und Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Incoterm-Verträge

OLG München, Beschluss vom 11.03.2021 - 23 U 1410/20

1. Wurden die "ex works"-Incoterm-Klauseln vereinbart, ist damit keine Reglung zum Erfüllungsort der Zahlungspflicht bzw. zum Gerichtsstand verbunden. Die Klausel trifft keine Regelung dazu, an welchem Ort der Zahlungsschuldner seine Leistungshandlung vornehmen muss.

2. Bei einem Vertrag zwischen einer US-Firma und einer deutschen Firma besteht keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, wenn keine Gerichtsstandsvereinbarung i.S.d. Art. 25 EuGVVO wirksam vereinbart wurde; Art. 7 EuGVVO findet keine Anwendung.

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IBRRS 2022, 0195
ProzessualesProzessuales
Grenzen und Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Incoterm-Verträge

OLG München, Beschluss vom 15.01.2021 - 23 U 1410/20

1. Wurden die "ex works"-Incoterm-Klauseln vereinbart, ist damit keine Reglung zum Erfüllungsort der Zahlungspflicht bzw. zum Gerichtsstand verbunden. Die Klausel trifft keine Regelung dazu, an welchem Ort der Zahlungsschuldner seine Leistungshandlung vornehmen muss.

2. Bei einem Vertrag zwischen einer US-Firma und einer deutschen Firma besteht keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, wenn keine Gerichtsstandsvereinbarung i.S.d. Art. 25 EuGVVO wirksam vereinbart wurde; Art. 7 EuGVVO findet keine Anwendung.

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IBRRS 2022, 0192
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
NZB

OLG München, Beschluss vom 05.05.2020 - 3 U 964/20

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 0168
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
NZB

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.02.2020 - 13 U 159/18

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 0167
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
NZB

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 U 159/18

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 0015
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Gebäudereiniger beschädigt Fenster: Wann verjährt der Anspruch auf Schadensersatz?

OLG Schleswig, Urteil vom 27.10.2021 - 9 U 7/20

1. Beschädigt ein Gebäudereiniger während der Ausführung seiner Leistung mehrere Fenster (hier: in Form von tiefen Kratzern), stellt sich dies nicht als nachbesserungsfähige Schlechtleistung im Sinne des Gewährleistungsrechts dar. Vielmehr liegt eine Verletzung des Eigentums des Auftraggebers aus Anlass der Ausführung des Gewerks vor.

2. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen einer Eigentumsverletzung aus Anlass der Ausführung unterliegen der Regelverjährung und verjähren drei Jahre nach Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung und der Kenntnis des Auftraggebers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers.

3. Die einvernehmliche Beauftragung eines Drittunternehmers mit der Schadensbeseitigung ist kein verjährungshemmendes Stillhalteabkommen.

4. Übernimmt der geschädigte Auftraggeber die Schadensbeseitigung selbst und fordert er Ersatz der insoweit angefallenen Kosten, anstatt diese auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags oder Gutachtens einzufordern, liegt das Risiko von Verzögerungen in seinem Geschäftsbereich.

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Online seit 2021

IBRRS 2021, 3688
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftragnehmer insolvent: Keine Kündigung nach § 8 Abs. 1 VOL/B möglich!

OLG Celle, Urteil vom 25.11.2021 - 11 U 43/21

Eine insolvenzbedingte Lösungsklausel ist in Verträgen über die Schülerbeförderung unwirksam.*)

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IBRRS 2021, 3635
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Überlassung von Kran und Bedienpersonal: Miet-/Dienst- oder Werkvertrag?

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.03.2020 - 5 U 48/19

1. Ob die entgeltliche Gestellung eines Krans bei gleichzeitiger Überlassung von Bedienpersonal als kombinierter Mietvertrag mit einem Dienst-, Dienstverschaffungs- oder Werkvertrag zu qualifizieren ist, hängt vor allem davon ab, welche Leistungen dem Vertrag das Gepräge geben.

2. Ein Vertrag über Kranarbeiten, der auf den Erfolg einer Ortsveränderung von Gütern gerichtet ist, ist - unabhängig von der Frage, ob das Frachtgut in Obhut genommen oder an einen Dritten ausgeliefert werden soll - ein Frachtvertrag als Unterart des Werkvertrags. Entscheidend ist insoweit, dass ein konkreter Beförderungserfolg geschuldet wird und nicht bloß eine Beförderungshandlung

3. Die Vereinbarung eines Pauschalpreises für die zu erbringende Leistung indiziert, dass die Vertragsparteien Werkleistungen zum Gegenstand ihrer Vereinbarung machen wollten.

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IBRRS 2021, 3583
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Erstellung eines Rechtsgutachtens unterliegt Werkvertragsrecht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2021 - 24 U 265/20

1. Übernimmt ein Rechtsanwalt eine Rechtsauskunft über eine konkrete Frage oder erstellt er ein schriftliches Rechtsgutachten, kann ein Werkvertrag vorliegen. Wird die anwaltliche Leistung so spät erbracht, dass eine sinnvolle Verwertung für den Auftraggeber nicht mehr zumutbar erscheint, liegt keine ordnungsgemäße, abnahmefähige Leistung vor.*)

2. Ist nach der Interessenlage der Parteien und nach dem Sinn und Zweck des Vertrags der Leistungszeitpunkt so wesentlich, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darzustellen vermag, können die Grundsätze des absoluten Fixgeschäfts Anwendung finden. Kann der Leistungserfolg nicht mehr eintreten, liegt Unmöglichkeit gem. § 275 Abs. 1 BGB vor, die gem. § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Wegfall des Anspruchs auf die Gegenleistung führt.*)

3. Ist beim Anwaltsdienstvertrag aufgrund des Zeitablaufs das Interesse an der Dienstleistung weggefallen, besteht der Schaden des Dienstberechtigten darin, dass er mit einem Vergütungsanspruch belastet ist. Auch das Dienstvertragsrecht kennt „absolute Fixschulden“, deren Leistung allein durch erfolglosen Ablauf des letztmöglichen Leistungszeitpunkts objektiv unmöglich wird.*)

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IBRRS 2021, 3490
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Lieferung und Montage von Treppenlift mit individueller Laufschiene ist Werkvertrag!

BGH, Urteil vom 20.10.2021 - I ZR 96/20

1. Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit einer individuell erstellten, an die Wohnverhältnisse des Kunden angepassten Laufschiene ist ein Werkvertrag. Wird ein solcher Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen mit einem Verbraucher geschlossen, steht diesem ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB zu, weil der in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vorgesehene Ausschluss dieses Rechts Werkverträge nicht erfasst.*)

2. Die werbliche Angabe eines Anbieters von Treppenliften, im Falle eines Kurventreppenlifts mit individuell geformten und an die Gegebenheiten vor Ort angepassten Laufschienen bestehe kein Widerrufsrecht des Verbrauchers, begründet Erstbegehungsgefahr für einen Verstoß gegen die Pflicht zur Information über das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB gem. § 312d Abs. 1 und Art. 246a Abs. 2 Nr. 1 EGBGB.*)

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IBRRS 2021, 3078
Mit Beitrag
BaukaufrechtBaukaufrecht
Lieferung und Montage von Standardtüren und -zargen unterliegt Kaufrecht!

LG Frankenthal, Beschluss vom 02.09.2021 - 8 O 162/20

Ein Vertrag über die Lieferung und Montage von Standardtüren und -zargen ist ein Werklieferungsvertrag mit der Folge, dass Kaufrecht anzuwenden ist. Etwas anderes gilt nicht aufgrund des Einbezugs der VOB/B. Die Parteien haben kein Wahlrecht zwischen Werkvertragsrecht und Kaufrecht. Die Folge ist, dass § 377 HGB gilt.

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IBRRS 2021, 2825
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vergütung nach sog. freier Kündigung ≠ entgangener Gewinn!

OLG Hamburg, Urteil vom 26.04.2019 - 11 U 46/11

1. Kündigt der Besteller den Werkvertrag "frei", ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigem Erwerb zu verlangen.

2. Die nach Abzug der ersparten Aufwendungen verbleibende Restvergütung kann nicht mit dem Gewinn aus dem Vertrag gleichgesetzt werden. Der Anspruch ist deshalb auch bei einem Verlustgeschäft begründet, soweit die Abzüge geringer sind als der vereinbarte Vergütungsanspruch.

3. Der Unternehmer kann die tatsächliche Ersparnis auf der Grundlage der Vergaben an seine Nachunternehmer abrechnen. Wurden noch keine Nachunternehmer beauftragt, kann er hypothetische Beauftragungen in Ansatz bringen.

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IBRRS 2021, 2820
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Kein Anscheinsbeweis ohne objektiven Anknüpfungstatsachen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2019 - 3 U 114/19

1. Kann aufgrund der starken Beschädigung eines Wohngebäudes der Brandraum und somit auch Brandausbruchsstelle nicht bestimmt werden, ist der Beweis, die Brandursache sei ein auf mangelhaft durchführte Kehrung zurückzuführender Glanzrußbrand, nicht geführt.

2. Selbst wenn Glanzruß an einem Kamin gefunden wird, ist das kein Hinweis darauf, dass der Glanzruß den Brand verursacht hat.

3. Mangels objektiver Anknüpfungstatsachen für einen Glanzrußbrand gibt es auch keinen Anscheinsbeweis.

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IBRRS 2021, 2816
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Kein Anscheinsbeweis ohne Anknüpfungstatsachen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.11.2019 - 3 U 114/19

1. Kann aufgrund der starken Beschädigung eines Wohngebäudes der Brandraum und somit auch die Brandausbruchsstelle nicht bestimmt werden, ist der Beweis, die Brandursache sei ein auf mangelhaft durchführte Kehrung zurückzuführender Glanzrußbrand, nicht geführt.

2. Selbst wenn Glanzruß an einem Kamin gefunden wird, ist das kein Hinweis darauf, dass der Glanzruß den Brand verursacht hat.

3. Mangels objektiver Anknüpfungstatsachen für einen Glanzrußbrand gibt es auch keinen Anscheinsbeweis.

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IBRRS 2021, 2567
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Veranstaltungsvertrag corona-bedingt gekündigt: Ansprüche des Unternehmers?

KG, Beschluss vom 06.08.2021 - 21 U 19/21

1. Verpflichtet sich ein Restaurantbetreiber, die Gäste einer privaten Feier in seinem Lokal zu bewirten, handelt es sich im Zweifel um einen Werkvertrag über gastronomische Leistungen.*)

2. Ein solcher Vertrag fällt nicht unter Art. 240 § 5 EGBGB, da der Besteller nicht zum "Inhaber" einer Eintrittskarte oder sonstigen Teilnahme- oder Nutzungsberechtigung wird.*)

3. Der Besteller kann einen solchen Vertrag jedenfalls dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn er vor dem 08.03.2020 geschlossen wurde und im Zeitpunkt der Kündigung die Undurchführbarkeit der Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie hinreichend wahrscheinlich war.*)

4. Der dem Unternehmer durch diese Absage entstehende Schaden kann aus dem Gesichtspunkt der Störung der Geschäftsgrundlage hälftig zwischen den Parteien zu teilen sein. Bemessungsgrundlage für diese hälftige Teilung sind aber die beim Unternehmer angefallenen und von ihm darzulegenden Kosten, nicht die ihm entgangene Vergütung.*)

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IBRRS 2021, 2518
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
In der Probezeit frei gekündigt: Keine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2021 - 22 U 8/21

1. Ein Vertrag über die Unterhaltsreinigung ist als Werkvertrag zu qualifizieren, wenn nach dem Vertragsinhalt als Ziel die Beibehaltung einer hohen Reinigungsqualität in den zu reinigenden Liegenschaften des Auftraggebers vereinbart wurde. Dann ist ein Erfolg geschuldet, nämlich die fortlaufende Reinigung der Liegenschaften.

2. Eine unwirksame Kündigung aus wichtigem Grund ist nicht "automatisch" als freie Kündigung zu werten. Das schließt es aber nicht aus, eine unwirksame außerordentliche Kündigung als freie Kündigung auszulegen bzw. umzudeuten.

3. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers von Unterhaltsreinigungsleistungen, wonach die ersten sechs Monate als Probezeit gelten, der Vertrag innerhalb dieser Zeit vom Auftraggeber ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann und Vergütungsansprüche für nicht erbrachte Leistungen durch die Kündigung in der Probezeit ausgeschlossen werden, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist wirksam.

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IBRRS 2021, 2093
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Sind Wartungsverträge absolute Fixgeschäfte?

BGH, Urteil vom 20.05.2021 - VII ZR 38/20

1. Eine Leistungsverzögerung führt bei einem Dauerschuldverhältnissen zu einer Teilunmöglichkeit, wenn die verzögerte Leistung mit Ablauf des Monats nicht mehr nachgeholt werden kann. Davon ist auszugehen, wenn der Vertragszweck durch die verspätete Leistungserbringung nicht mehr erreicht werden kann.

2. Ob die Parteien der Leistungszeit eine so weitgehende Bedeutung beimessen wollten, dass der Leistungszweck durch ein Nachholen der Leistung nicht mehr erreicht werden kann, ist - wenn der Vertragstext keine ausdrückliche Regelung enthält - unter Berücksichtigung aller Umstände durch Auslegung zu ermitteln, wobei sich jeder Zweifel gegen die Annahme eines absoluten Fixgeschäfts auswirkt.

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IBRRS 2021, 1871
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Entwicklung einer Software: Dienst- oder Werkvertrag?

KG, Beschluss vom 18.04.2018 - 26 U 64/16

1. Forschungs- oder Entwicklungsleistungen können sowohl Gegenstand eines Dienst- als auch eines Werkvertrags sein.

2. Für die Abgrenzung zwischen einem Dienst- oder Werkvertrag ist maßgebend, ob nach dem im Vertrag zum Ausdruck kommenden Willen der Parteien eine Dienstleistung als solche oder ein Arbeitsergebnis als Erfolg geschuldet wird.

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IBRRS 2021, 1850
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Planungsleistung dominiert: Lieferung eines Prozessluftgeräts ist Werkvertrag!

OLG Naumburg, Urteil vom 02.04.2020 - 9 U 37/19

1. Planungsleistungen, die als Vorstufe zu der im Mittelpunkt eines Vertrags stehenden Lieferung herzustellender Anlagenteile anzusehen sind, stehen der Einordnung des Vertrags als Werklieferungsvertrag regelmäßig nicht entgegenstehen.

2. Etwas anderes gilt, wenn die Planungsleistung so dominiert, dass sie den Schwerpunkt des Vertrags bildet und deshalb die Anwendung des Werkvertragsrechts erfordert. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn es bei der Beauftragung im Wesentlichen um die allgemein planerische Lösung eines konstruktiven Problems geht.

3. Eine schlüssige Abnahme setzt voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalls das nach Außen hervortretende Verhalten des Bestellers den Schluss rechtfertigt, er billige das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß.

4. In einer Nutzung durch den Besteller kann eine konkludente Abnahme liegen. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn der Besteller vor Beginn der Nutzung oder innerhalb einer angemessenen Prüffrist Mängel rügt, die ihn zu einer Abnahmeverweigerung berechtigen.

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IBRRS 2021, 1455
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Zu kurze Fertigstellungsfrist gesetzt: Rücktritt unwirksam!

OLG Celle, Beschluss vom 23.08.2018 - 16 U 80/18

1. Ein Vertrag über die Herstellung und den Einbau einer individuell geplanter Küche ist ein Werkvertrag.

2. Ein Rücktritt von einem (Werk-)Vertrag wegen der Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins setzt voraus, dass der Besteller dem Unternehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Fertigstellung gesetzt hat.

3. Die Angemessenheit der Frist richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien.

4. Tritt der Besteller nach Ablauf einer unangemessen kurzen Frist zur Fertigstellung vom Vertrag zurück, hat er weder Anspruch auf Herausgabe der geleisteten Zahlungen noch auf Schadensersatz.

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IBRRS 2021, 1454
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Zu kurze Fertigstellungsfrist gesetzt: Rücktritt unwirksam!

OLG Celle, Beschluss vom 26.07.2018 - 16 U 80/18

1. Ein Vertrag über die Herstellung und den Einbau einer individuell geplanter Küche ist ein Werkvertrag.

2. Ein Rücktritt von einem (Werk-)Vertrag wegen der Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins setzt voraus, dass der Besteller dem Unternehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Fertigstellung gesetzt hat.

3. Die Angemessenheit der Frist richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien.

4. Tritt der Besteller nach Ablauf einer unangemessen kurzen Frist zur Fertigstellung vom Vertrag zurück, hat er weder Anspruch auf Herausgabe der geleisteten Zahlungen noch auf Schadensersatz.

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IBRRS 2021, 1456
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WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Abschluss einer Maschinenversicherung ≠ Ausschluss der Mängelhaftung!

OLG Hamburg, Urteil vom 05.02.2019 - 7 U 119/14

Die Verpflichtung des Auftraggebers eines Wartungsvertrags, einen Vertrag über eine Maschinenversicherung abzuschließen, kann nicht dahingehend verstanden werden, dass wegen einer etwaigen Störung infolge eines Mangels allein die Versicherung für die Kosten aufkommt und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen sind.

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IBRRS 2021, 1428
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Wer Schadensersatz verlangt, muss die Schadensursache beweisen!

LG Münster, Urteil vom 12.11.2020 - 24 O 21/18

1. Macht der Besteller wegen eines Schadens Ersatzansprüche gegen den Unternehmer geltend, muss er darlegen und beweisen, dass der Schaden auf einem schadensursächlichen Fehlverhalten des Unternehmers beruht.

2. Besteht aus technischer Sicht kein klarer Ursachenzusammenhang zwischen dem Schaden und einem Verstoß des Unternehmers gegen die anerkannten Regeln der Technik und des Handwerks, steht nicht fest, dass ein pflichtwidriges Verhalten der Unternehmers zumindest mitursächlich für den zutage getretenen Schaden geworden ist.

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IBRRS 2021, 1216
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Besteller in Annahmeverzug: Eigene Lagerkosten werden nicht erstattet!

AG Viersen, Urteil vom 11.12.2020 - 32 C 480/19

1. Für den Einsatz eines Krans ist eine Vergütung zu erwarten. Haben sich die Parteien nicht über deren Höhe geeinigt, bestimmt sich die Vergütungshöhe nach der üblichen Vergütung.

2. Befindet sich der Besteller in Verzug mit der Annahme, kann der Unternehmer Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die er für die Aufbewahrung und Erhaltung des Werks machen musste. Erstattet werden aber nur tatsächliche Aufwendungen, d. h. die Kosten einer Fremdeinlagerung.

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IBRRS 2021, 1187
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Tragrohr individuell angefertigt: Einbau von Kurventreppenlift ist Werkvertrag!

OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2020 - 4 U 81/20

1. Beinhaltet ein Vertrag sowohl die Verpflichtung zur Lieferung zu montierender Einzelteile als auch die Montageverpflichtung, kommt es für die Frage, ob dieser Vertrag als Werkvertrag oder als Werklieferungs- bzw. Kaufvertrag anzusehen ist, darauf an, auf welcher Leistung bei der gebotenen Gesamtbetrachtung des Vertrags der Schwerpunkt liegt.

2. Liegt der Schwerpunkt des Vertrags auf der mit dem Warenumsatz verbundenen Übertragung von Eigentum und Besitz, liegt ein Kauf- oder Werklieferungsvertrag vor. Liegt der Schwerpunkt des Vertrags dagegen nicht auf dem Warenumsatz, sondern schuldet der Unternehmer die Herstellung eines funktionstauglichen Werks, ist ein Werkvertrag anzunehmen.

3. Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlift, für den eine individuelle Gestaltung des Tragrohrs geplant und angefertigt wird, handelt es sich um einen Werkvertrag.

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IBRRS 2021, 0515
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WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vertragsschluss nicht bewiesen: Weder Vergütung noch Aufwendungsersatz!

OLG München, Beschluss vom 17.06.2020 - 20 U 733/20 Bau

1. Verlangt der Auftragnehmer Werklohn und bestreitet der Auftraggeber, den Auftragnehmer beauftragt zu haben, muss der Auftragnehmer darlegen und beweisen, dass zwischen ihm und dem Auftraggeber ein (wirksamer) Vertrag zustande gekommen ist.

2. Kann der Auftragnehmer den Nachweis des Vertragsschlusses nicht führen, führt das nicht dazu, dass ihm der gleiche Anspruch automatisch aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag zusteht.

3. Die Verfolgung eines eigenen Interesses steht der Annahme einer Geschäftsführung ohne Auftrag zwar nicht grundsätzlich entgegen. Beruft sich der Auftragnehmer aber ausdrücklich auf einen bestehenden Vertrag und dessen Erfüllung, besteht jedoch keine Vermutung für einen gleichzeitig auch vorhandenen Fremdgeschäftsführungswillen.

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IBRRS 2021, 0513
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vertragsschluss nicht bewiesen: Weder Vergütung noch Aufwendungsersatz!

OLG München, Beschluss vom 16.04.2020 - 20 U 733/20 Bau

1. Verlangt der Auftragnehmer Werklohn und bestreitet der Auftraggeber, den Auftragnehmer beauftragt zu haben, muss der Auftragnehmer darlegen und beweisen, dass zwischen ihm und dem Auftraggeber ein (wirksamer) Vertrag zustande gekommen ist.

2. Kann der Auftragnehmer den Nachweis des Vertragsschlusses nicht führen, führt das nicht dazu, dass ihm der gleiche Anspruch automatisch aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag zusteht.

3. Die Verfolgung eines eigenen Interesses steht der Annahme einer Geschäftsführung ohne Auftrag zwar nicht grundsätzlich entgegen. Beruft sich der Auftragnehmer aber ausdrücklich auf einen bestehenden Vertrag und dessen Erfüllung, besteht jedoch keine Vermutung für einen gleichzeitig auch vorhandenen Fremdgeschäftsführungswillen.

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