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Sachgebiet: Werkvertragsrecht

362 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 1762
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Keller überflutet: Spricht der "Beweis des ersten Anscheins" für eine Pflichtverletzung?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.11.2015 - 13 U 2227/13

1. Das Durchspülen einer Abwasserleitung von außen nach innen zur Beseitigung einer Verstopfung ist als solches fachgerecht.

2. Ein sog. "Beweis des ersten Anscheins" ist gegeben, wenn ein Geschehensablauf vorliegt, der aufgrund eines allgemeinen Erfahrungssatzes typischerweise auf einen Ursachenzusammenhang zwischen einer feststehenden Pflichtverletzung und einem darauf zurückzuführenden Schaden schließen lässt.

3. Typizität bedeutet in diesem Zusammenhang einerseits, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist. Andererseits fehlt es an einem derartigen typischen Kausalverlauf schon dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine andere Ursache ersichtlich sind.

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IBRRS 2016, 1761
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Abrechnung eines "frei" gekündigten Werkvertrags: Wer muss was beweisen?

LG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2016 - 22 S 469/15

1. Wird ein Werkvertrag vom Auftraggeber ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt, liegt eine sog. "freie" Kündigung vor.

2. Die Grundsätze des Bundesgerichtshofs zur Beweislastverteilung für den Anspruch auf Kündigungsvergütung gem. § 649 Satz 2 BGB bei einem noch nicht in Vollzug gesetzten Werkvertrag (vgl. BGH, IBR 2015, 201) sind auch auf ab dem 01.01.2009 geschlossene Verträge anwendbar.

3. Welche Anforderungen an die Abrechnung eines gekündigten Werkvertrags zu stellen sind, hängt vom Vertrag sowie den seinem Abschluss und seiner Abwicklung zu Grunde liegenden Umständen ab. Sie ergeben sich daraus, welche Angaben der Besteller zur Wahrung seines Interesses an sachgerechter Verteidigung benötigt. Die Anforderungen lassen sich nicht schematisch festlegen.

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IBRRS 2016, 1747
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Leistung mangelhaft: Schadensersatz setzt keine Abnahme voraus!

OLG Hamm, Urteil vom 27.11.2015 - 12 U 59/15

1. Die werkvertraglichen Gewährleistungsvorschriften kommen ausnahmsweise schon vor einer fehlenden Abnahme zur Anwendung, wenn der Besteller nicht mehr Erfüllung oder Nacherfüllung, sondern Schadensersatz statt der Leistung verlangt.

2. Hat der Unternehmer mehrfach erfolglos Nacharbeiten vorgenommen und lehnt er schließlich "jegliche weitere Unterstützung" ab, ist die grundsätzlich erforderliche Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich.

3. Bei Vorliegen eines objektiven Werkmangels wird das Verschulden des Unternehmers vermutet

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IBRRS 2016, 1725
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.02.2016 - 4 U 60/15

1. Den Unternehmer treffen beim Werkvertrag nebenvertragliche Aufklärungs- und Beratungspflichten, deren Inhalt und Umfang sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet, insbesondere nach dem Beratungsbedarf des Bestellers und dem Fachwissen des Unternehmers, von dessen Vorhandensein im erforderlichen Umfang der Besteller ausgehen kann ist.

2. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Besteller auf alle Umstände hinzuweisen, die dieser nicht kennt, deren Kenntnis aber für dessen Willensbildung und Entschlüsse bezüglich des Werks von Bedeutung ist.

3. Die Aufklärungs- und Beratungspflichten des Unternehmers erstrecken sich grundsätzlich nur auf das in Auftrag gegebene Werk und die damit zusammenhängenden Umstände. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen bestimmen und begrenzen insoweit auch den Umfang der Beratungspflichten.

4. Von einem Unternehmer, dem ein konkreter Reparaturauftrag erteilt worden ist, kann nicht verlangt werden, dass er auch sämtliche übrigen Teile des Gegenstands, an dem er seine Werkleistung zu erbringen hat, ohne besonderen Auftrag überprüft.

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IBRRS 2016, 1698
Mit Beitrag
WerklieferungWerklieferung
"Voraussichtlicher Liefertermin" ist kein verbindlicher Vertragstermin!

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.09.2015 - 5 U 782/15

1. Innerhalb welcher Frist eine Einbauküche zu liefern und zu montieren ist, richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Teilt der Lieferant einen "voraussichtlichen Liefertermin" mit, kommt er nicht dadurch in Verzug, dass er diesen Termin nicht einhält.

2. Durch die handschriftlich fixierte Vereinbarung im einem Bestellvordruck "Abruf 365 Tage max." wird dem Lieferanten auf die Aufforderung des Bestellers hin eine Lieferfrist von bis zu 365 Tagen eingeräumt.

3. Die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB, wonach Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders gehen, greift nicht ein, wenn der Vertragspartner auf den Klauselinhalt Einfluss nehmen konnte.

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IBRRS 2016, 1688
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Muss der Werkunternehmer auf fehlenden Versicherungsschutz hinweisen?

BGH, Urteil vom 02.06.2016 - VII ZR 107/15

1. Ein Juwelier, der Kundenschmuck zur Anbahnung eines Werk- oder Kaufvertrags entgegennimmt, kann nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung verpflichtet sein, über das Fehlen einer Versicherung gegen das Risiko des Verlusts durch Diebstahl und Raub aufzuklären, wenn eine solche Versicherung branchenüblich ist.*)

2. Eine vorvertragliche Aufklärungspflicht des Juweliers über den fehlenden Versicherungsschutz kann auch dann bestehen, wenn es sich um Schmuckstücke von außergewöhnlich hohem Wert handelt.

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IBRRS 2016, 1643
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auftraggeber trifft keine Untersuchungs- und Anzeigepflicht!

OLG Hamm, Urteil vom 04.03.2014 - 19 U 200/11

1. Schließen die Parteien einen Rahmenvertrag (hier: über die Veredelung von Schrauben), bilden die einzelnen Lieferungen des Auftraggebers das jeweilige Angebot auf Anschluss eines (Werk-)Vertrags, das vom Auftragnehmer durch die Entgegennahme und Bearbeitung (konkludent) angenommen wird.

2. Die Vorschrift des § 377 HGB, wonach die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen ist und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen sind, findet im Werkvertragsrecht keine Anwendung.

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IBRRS 2016, 1567
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Anlage selbst nachgebessert: Mängelansprüche ausgeschlossen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2015 - 5 U 142/15

1. Beseitigt der Besteller einer Holzpelletheizung einen Mangel selbst, ohne zuvor dem Werkunternehmer Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, stehen ihm keine vertraglichen oder gesetzlichen Ersatzansprüche zu, wenn nicht substantiiert dargetan wird, dass die Nacherfüllung unzumutbar oder die Fristsetzung aus sonstigen Gründen entbehrlich war (Anschluss an BGH, Urteil vom 23.02.2005 - VIII ZR 100/04, IBR 2005, 249).

2. Eigenmächtige Änderungen des Werks durch den Besteller können seiner im Rechtsstreit beantragten Begutachtung der Anlage durch den gerichtlichen Sachverständigen die rechtlich maßgebliche Tatsachengrundlage entziehen und daher die Ablehnung der Beweiserhebung rechtfertigen.




IBRRS 2016, 1535
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Fehlerteufel

AG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2015 - 11c C 43/15

Liebe Leserin, lieber Leser,

leider hat sich bei uns der Fehlerteufel eingeschlichen. Das Urteil des AG Düsseldorf, das Sie suchen, hat in Wirklichkeit folgendes Aktenzeichen:

AG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2015 - 11 C 43/15

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IBRRS 2016, 1320
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Lieferung mit Montageverpflichtung: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG Köln, Urteil vom 22.09.2015 - 9 U 173/12

1. Die Lieferung einer verkauften Sache mit Montageverpflichtung ist im Grundsatz als Kaufvertrag einzuordnen. Bildet die Montageverpflichtung allerdings den Schwerpunkt der Leistung, handelt es sich ausnahmsweise um einen Werkvertrag.

2. Unsachgemäß und damit mangelhaft ist eine Montage, wenn sie nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht bzw. bei fehlender Beschaffenheitsvereinbarung, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet.

3. Eine Mängelanzeige mit Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn infolge der fehlerhaften Montage ein Schaden an Rechtsgütern des Bestellers eingetreten ist und dieser durch eine Mängelbeseitigung nicht beseitigt werden kann. Im Fall der Unmöglichkeit der Nachbesserung scheidet eine Nachfristsetzung aus.

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IBRRS 2016, 1223
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Erstattungsanspruch verjährt in drei Jahren ab Schlussrechnungszahlung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2014 - 2 U 1116/12

1. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung einer Überzahlung entsteht mit vollständiger Zahlung, wenn die Leistungen zu diesem Zeitpunkt komplett erbracht und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise abgerechnet waren.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber muss sich die Fachkenntnisse der von ihm eingeschalteten Prüfbehörde zurechnen lassen. Daraus folgt, dass er so zu behandeln ist, als sei er aufgrund der ihm überlassenen bzw. auf entsprechende Anforderung hin zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Preisprüfung so, wie dann von den Preisprüfungsbehörden auch tatsächlich erfolgt, imstande gewesen.

3. Eine durch die Prüfungsbehörde verursachte unangemessene Verzögerungen der Preisprüfung muss sich der öffentliche Auftraggeber ebenfalls zurechnen lassen.

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IBRRS 2016, 1145
WerkvertragWerkvertrag
Erstattungsanspruch verjährt in drei Jahren ab Schlussrechnungszahlung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.10.2013 - 2 U 1116/12

1. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung einer Überzahlung entsteht mit vollständiger Zahlung, wenn die Leistungen zu diesem Zeitpunkt komplett erbracht und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise abgerechnet waren.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber muss sich die Fachkenntnisse der von ihm eingeschalteten Prüfbehörde zurechnen lassen. Daraus folgt, dass er so zu behandeln ist, als sei er aufgrund der ihm überlassenen bzw. auf entsprechende Anforderung hin zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Preisprüfung so, wie dann von den Preisprüfungsbehörden auch tatsächlich erfolgt, imstande gewesen.

3. Eine durch die Prüfungsbehörde verursachte unangemessene Verzögerungen der Preisprüfung muss sich der öffentliche Auftraggeber ebenfalls zurechnen lassen.

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IBRRS 2016, 0998
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vertrag über Herstellung und Einbau einer Küche: Werkvertragsrecht anwendbar!

OLG Dresden, Urteil vom 10.09.2015 - 8 U 157/15

Ein Vertrag über die Herstellung und den Einbau einer maßgefertigten Küche stellt einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB dar.

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IBRRS 2016, 0809
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Gutachten über Gebäudeschäden mangelhaft: Verjährungsbeginn etwaiger Schadensersatzansprüche?

OLG Dresden, Urteil vom 16.12.2014 - 4 U 2024/13

1. Wird ein Sachverständiger nach der Überflutung eines Gebäudes mit der gutachterlichen Ermittlung der Schäden an dem Bauwerk und der erforderlichen Sanierungskosten beauftragt, ist der Gutachtenauftrag als Werkvertrag einzuordnen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2014, 114).

2. Ist die Erstellung eines Gutachtens als Werkvertrag anzusehen, beginnt die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängeln (hier: unzutreffende Ermittlung der Instandsetzungskosten) mit der Abnahme der Leistung.

3. Einer Streitverkündung kommt keine (verjährungsunterbrechende) Interventionswirkung zu, wenn der Streitverkündete bereits zum Zeitpunkt der Streitverkündung erkennbar potenziell gesamtschuldnerisch oder ausschließlich haftet (im Anschluss an BGH, IBR 2008, 88).




IBRRS 2016, 0628
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auch wirtschaftlich ungünstige (Werk-)Verträge sind wirksam!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.03.2014 - 4 U 197/12

1. Ein Vertrag über die Entsorgung von Schreddermaterial ist ein Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB. Das Werk, dessen Durchführung der Unternehmer im Entsorgungsvertrag verspricht, ist die Verwertung und Beseitigung der überlassenen Abfälle.

2. Garantiert der Besteller die Anlieferung von 8.000 Tonnen Schreddermaterial und wird diese Menge nach dem Vortrag des Unternehmers unterschritten, muss der Besteller die genannten Mindermengen substantiiert in Abrede stellen.

3. Allein der Umstand, der ein Entsorgungsvertrag für den Besteller wirtschaftlich ungünstig ist, macht den Vertrag noch nicht sittenwidrig.

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IBRRS 2016, 0558
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kündigung unterschrieben, eingescannt und per E-Mail verschickt: Schriftform gewahrt!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.03.2015 - 4 U 265/14

1. Die Kündigung eines Werkvertrags kann grundsätzlich formlos erfolgen. Die Parteien eines Planervertrags können aber vereinbaren, dass die Kündigung des Vertragsverhältnisses der Schriftform bedarf.

2. Zur Wahrung der durch Vertrag bestimmten schriftlichen Form gehört auch die telekommunikative Übermittlung. Zu dieser zählen aufgrund des inzwischen modernen technischen Standards und der mittlerweile weiten Verbreitung nicht nur das Telegramm oder Telefax, sondern auch die E-Mail und das Computerfax.

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IBRRS 2016, 0557
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kündigung unterschrieben, eingescannt und per E-Mail verschickt: Schriftform gewahrt!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.02.2015 - 4 U 265/14

1. Die Kündigung eines Werkvertrags kann grundsätzlich formlos erfolgen. Die Parteien eines Planervertrags können aber vereinbaren, dass die Kündigung des Vertragsverhältnisses der Schriftform bedarf.

2. Zur Wahrung der durch Vertrag bestimmten schriftlichen Form gehört auch die telekommunikative Übermittlung. Zu dieser zählen aufgrund des inzwischen modernen technischen Standards und der mittlerweile weiten Verbreitung nicht nur das Telegramm oder Telefax, sondern auch die E-Mail und das Computerfax.

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IBRRS 2016, 0435
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Mit "Kündigung" kann auch Rücktritt gemeint sein!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2015 - 21 U 181/14

Gibt der Auftraggeber bei seiner als „Kündigung“ überschriebenen Erklärung zum Ausdruck, dass die vom Werkunternehmer bis zum Zeitpunkt dieser Erklärung erbrachten Leistungen ohne Wert sind, mithin eine Werklohnvergütung hierfür dem Werkunternehmer nicht zusteht, ist die in Rede stehende „Kündigung“ als Rücktrittserklärung umzudeuten.*)

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Online seit 2015

IBRRS 2015, 3319
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Nach freier Kündigung wird über 5% verlangt: Was muss der Unternehmer vortragen?

AG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2015 - 11 C 43/15

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich ersparter Aufwendungen unterlassenen anderweitigen Erwerbs gemäß § 649 Satz 2 BGB (BGH, IBR 2015, 201) findet keine uneingeschränkte Anwendung nach Einführung von § 649 Satz 3 BGB für Werkverträge ab 01.01.2009. Vielmehr ist nunmehr davon auszugehen, dass für den 5% der vereinbarten Vergütung übersteigenden Teil der Anbieter des Internet-System-Vertrags die Darlegungs- und Beweislast trägt, sodass einfaches Bestreiten des Bestellers hinsichtlich nicht erfolgten anderweitigen Erwerbs ausreichend ist. Der Anbieter des Internet-System-Vertrags hat dann insbesondere Beweis dafür anzubieten, dass festangestellte Mitarbeiter trotz einer bereits vor Erstellung der Website erfolgten Kündigung nicht in der Lage waren, die ersparte Arbeitskraft für andere Aufträge zu verwenden. In diesem Zusammenhang bedarf es Vortrag dazu, in wie vielen Fällen es zu frühzeitigen Kündigungen kommt, wenn es naheliegend erscheint, dass die Personalplanung hierauf ausgerichtet ist.*)

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IBRRS 2015, 3292
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Insolvenzantrag ist kein Kündigungsgrund!

OLG München, Urteil vom 21.10.2015 - 7 U 4916/14

1. Eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von (Bau-)Teilen ist ein Vertrag eigener Art. Die im Rahmen einer solchen Vereinbarung getätigten Abrufe durch den Auftraggeber stellen sich jeweils als Werkverträge (zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung) dar. An dieser Grundkonstellation ändert sich durch einen Insolvenzantrag des Auftragnehmers nichts.

2. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er "die vom Auftragnehmer produzierten Umfänge verlagern habe müssen" und "aufgrund der Vorkommnisse der letzten Monate keine Grundlage für eine weitere Geschäftsbeziehung" sehe, ist - sofern kein Kündigungsgrund etwa wegen Verzugs oder aufgrund von Mängeln vorliegt - als sog. freie Kündigung anzusehen.

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IBRRS 2015, 3281
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Analysen und Planungsleistungen haben auch dann ihren Wert, wenn das Projekt scheitert!

OLG Koblenz, Urteil vom 12.11.2015 - 1 U 1331/13

1. Scheitert ein (IT-)Projekt, so sind die Erklärungen der Parteien (unter anderem Kündigung, Rücktritt) auslegbar.*)

2. Ist der Auftraggeber (vor allem BRD, Land) nach verbindlichen Haushaltsvorschriften gehalten, keine Vorleistungen zu erbringen und nur werthaltige Leistungen zu bezahlen, so muss er in der Abwicklungsphase darlegen und beweisen, dass die bezahlten Leistungen des Auftragnehmers wertlos waren.*)

3. Analysen und weitere Planungsleistungen in IT-Projekten gelangen nicht erst zu einer Werthaltigkeit mit Übergabe der fertigen Programme. Sie haben wie Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren auch dann einen Wert, wenn das Projekt nicht (vollständig) zur Ausführung gelangt.*)

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IBRRS 2015, 3159
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Mitverschulden zu 100%: Kein Schadenersatz trotz Mängeln!

OLG München, Beschluss vom 09.11.2015 - 34 Sch 27/14

Überprüfung eines inländischen Schiedsspruchs, der dem Schiedskläger trotz Mangelhaftigkeit des bestellten Werks und Verletzung einer Hinweispflicht des Unternehmers wegen eines mit 100 % gewichteten Mitverschuldens einen Ersatz des mangelbedingten Schadens vollständig versagt.*)

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IBRRS 2015, 3174
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auch wirtschaftlich ungünstige (Werk-)Verträge sind wirksam!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.08.2014 - 4 U 197/12

1. Ein Vertrag über die Entsorgung von Schreddermaterial ist ein Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB. Das Werk, dessen Durchführung der Unternehmer im Entsorgungsvertrag verspricht, ist die Verwertung und Beseitigung der überlassenen Abfälle.

2. Garantiert der Besteller die Anlieferung von 8.000 Tonnen Schreddermaterial und wird diese Menge nach dem Vortrag des Unternehmers unterschritten, muss der Besteller die genannten Mindermengen substantiiert in Abrede stellen.

3. Allein der Umstand, der ein Entsorgungsvertrag für den Besteller wirtschaftlich ungünstig ist, macht den Vertrag noch nicht sittenwidrig.

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IBRRS 2015, 3061
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Entsorgungsnachweise nicht vorgelegt: Auftraggeber kann kündigen!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.07.2013 - 11 U 18/13

1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, dem Auftraggeber einen entsorgungspflichtigen Stoff (hier: Wirtschaftsdünger) abzunehmen, ordnungsgemäß zu entsorgen und dies nachzuweisen, liegt ein erfolgsbezogener Werkvertrag vor.

2. Bringt der Auftragnehmer die entsprechenden Versorgungsnachweise trotz Fristsetzung nicht bei, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen bzw. anfechten.

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IBRRS 2015, 3117
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Entsorgungsnachweise nicht vorgelegt: Auftraggeber kann kündigen!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.08.2013 - 11 U 18/13

1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, dem Auftraggeber einen entsorgungspflichtigen Stoff (hier: Wirtschaftsdünger) abzunehmen, ordnungsgemäß zu entsorgen und dies nachzuweisen, liegt ein erfolgsbezogener Werkvertrag vor.

2. Bringt der Auftragnehmer die entsprechenden Versorgungsnachweise trotz Fristsetzung nicht bei, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen bzw. anfechten.

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IBRRS 2015, 3093
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Pauschal ist pauschal!

OLG Bamberg, Beschluss vom 21.04.2015 - 4 U 184/14

Haben die Parteien eines Werkvertrags für die Ausführung der Leistung (hier: Reinigung einer Fläche von 217.480 qm) einen Pauschalpreis (hier: 135.000 Euro) vereinbart , bleibt dieser Pauschalpreis auch dann unverändert, wenn es nach Vertragsschluss zu erheblichen Massenmehrungen (hier: 108.241 qm Mehrfläche) kommt.

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IBRRS 2015, 3092
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Pauschal ist pauschal!

OLG Bamberg, Beschluss vom 13.03.2015 - 4 U 184/14

Haben die Parteien eines Werkvertrags für die Ausführung der Leistung (hier: Reinigung einer Fläche von 217.480 qm) einen Pauschalpreis (hier: 135.000 Euro) vereinbart , bleibt dieser Pauschalpreis auch dann unverändert, wenn es nach Vertragsschluss zu erheblichen Massenmehrungen (hier: 108.241 qm Mehrfläche) kommt.

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IBRRS 2015, 2692
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Gemietetes Baugerüst ist gegen Diebstahl zu sichern!

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.08.2014 - 2 U 17/14

1. Bei einem sog. selbständigen Gerüstvertrag, bei dem der Aufbau und die Montage des Gerüsts nicht im Rahmen einer (ohnehin) geschuldeten Werkleistung erfolgt und nur eine Nebenleistung dazu darstellt, sondern ein Gerüsterrichtungs-, -überlassungs- und demontagevertrag mit einem selbstständigen Gerüstbauer geschlossen wird, handelt es sich um einen typengemischten Vertrag mit werkvertraglichen und mietvertraglichen Elementen.

2. Kommen Gerüstteile abhanden, nachdem der Gerüstbauer das Gerüst vollständig aufgebaut und dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen hat, ist die werkvertragliche Phase des Vertrags abgeschlossen und auf die Verpflichtung zur Rückgabe des Baugerüsts findet Mietvertragsrecht Anwendung.

3. Hat der Auftraggeber die Baustelle und damit das Gerüst durch einen ca. 2 Meter hohen Bauzaun, der in Betonsockeln steckt und mit Schellen verbunden ist, gesichert, trifft ihn an einem Diebstahl des Gerüsts bzw. von Teilen davon kein Verschulden.

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IBRRS 2015, 2483
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Werkvertrag "frei" gekündigt: Unternehmer erhält pauschal 5% der Vergütung!

LG Detmold, Urteil vom 08.07.2015 - 10 S 27/15

1. Der Besteller kann den Werkvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen "frei" kündigen.

2. Nach einer "freien" Kündigung kann der Unternehmer die vereinbarte Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung verlangen, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (BGB § 649 Satz 2).

3. Die Vorschrift des § 649 Satz 3 BGB stellt eine gesetzliche Vermutung auf, nach der dem Unternehmer 5% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Diese Vermutung beeinflusst auch die Darlegungs- und Beweislast der Parteien im Prozess.

4. Soweit der Besteller höhere Ersparnisse behauptet, so dass sich eine niedrigere Vergütung ergibt, muss er diese darlegen und erforderlichenfalls beweisen. Macht der Unternehmer hingegen eine über der 5%-igen Pauschale liegende Vergütung geltend, trägt er hierfür die Darlegungs- und Beweislast. Insofern muss er vertragsbezogen vortragen und - gegebenenfalls unter Offenlegung seiner Kalkulation - so genau beziffern, was er sich gemäß § 649 Satz 2 BGB anrechnen lässt.

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IBRRS 2015, 2286
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Keine Abnahme durch schlüssiges Verhalten ohne angemessene Prüfungsfrist!

KG, Beschluss vom 26.09.2013 - 9 U 115/12

1. Eine Abnahme kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent, das heißt durch schlüssiges Verhalten des Auftraggebers, erklärt werden. Konkludent handelt der Auftraggeber, wenn er dem Auftragnehmer gegenüber ohne ausdrückliche Erklärung erkennen lässt, dass er dessen Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt.

2. Von einer konkludente Abnahme kann erst nach einer angemessenen Prüfungsfrist ausgegangen werden. Die bloße Entgegennahme der Leistung (hier: eines Gutachtens) lässt daher nicht auf eine stillschweigende Abnahmeerklärung schließen.

3. Unerheblich ist es, ob der Auftraggeber die Leistung mangels fachlicher Spezialkenntnisse nicht überprüfen kann. Es genügt, wenn er ausreichend Gelegenheit zur Prüfung hat. Ob er von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch macht, ist ohne Belang.

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IBRRS 2015, 2284
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Keine Abnahme durch schlüssiges Verhalten ohne angemessene Prüfungsfrist!

KG, Beschluss vom 23.08.2013 - 9 U 115/12

1. Eine Abnahme kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent, das heißt durch schlüssiges Verhalten des Auftraggebers, erklärt werden. Konkludent handelt der Auftraggeber, wenn er dem Auftragnehmer gegenüber ohne ausdrückliche Erklärung erkennen lässt, dass er dessen Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt.

2. Von einer konkludente Abnahme kann erst nach einer angemessenen Prüfungsfrist ausgegangen werden. Die bloße Entgegennahme der Leistung (hier: eines Gutachtens) lässt daher nicht auf eine stillschweigende Abnahmeerklärung schließen.

3. Unerheblich ist es, ob der Auftraggeber die Leistung mangels fachlicher Spezialkenntnisse nicht überprüfen kann. Es genügt, wenn er ausreichend Gelegenheit zur Prüfung hat. Ob er von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch macht, ist ohne Belang.

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IBRRS 2015, 2281
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vergütung doppelt so hoch wie Marktpreis: Werkvertrag sittenwidrig!

AG Siegburg, Urteil vom 30.06.2015 - 122 C 3/14

1. Ein Werkvertrag ist sittenwidrig, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung sowie eine verwerfliche Gesinnung besteht.

2. Bei einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht eine tatsächliche Vermutung für ein Handeln aus verwerflicher Gesinnung, die eine weitere Prüfung subjektiver Voraussetzungen entbehrlich macht und die Sittenwidrigkeit des Vertrags begründet.

3. Ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung liegt vor, wenn der Wert der Leistungen "knapp" doppelt so hoch ist wie der der Gegenleistung.

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IBRRS 2015, 2108
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keinen deutschsprachigen Bauleiter gestellt: Keine Minderung des Werklohns möglich!

OLG Köln, Urteil vom 27.03.2013 - 16 U 51/11

1. Verlangt der Auftraggeber wegen eines Mangels Minderung bzw. Schadensersatz, kann er keine Mängelbeseitigung mehr verlangen. Denn die Geltendmachung sekundärer Mängelrechte (Minderung, Schadensersatz, Rücktritt) schließt die Nacherfüllung aus.

2. Der Auftraggeber kann auch dann keine Mängelbeseitigung mehr verlangen, wenn er die Minderung erklärt hat, über die Höhe des Minderungsbetrags aber (noch) Streit besteht. Die Minderung setzt keine Einigung über die Höhe des Abzugs voraus.

3. Die Minderung bestimmt sich nach dem Minderwert des Objekts aufgrund des Mangels. Dieser Minderwert entspricht regelmäßig den Kosten einer fachgerechten Nachbesserung.

4. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, einen deutschsprachigen Bauleiter, Polier oder Vorarbeiter, der auf der Baustelle anwesend ist, zu stellen, ist kein Baumangel und berechtigt nicht zu einer Minderung der Vergütung. Eine solche Pflichtverletzung kann einen Schadensersatzanspruch auslösen oder die Kündigung des Bauvertrags rechtfertigen.

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IBRRS 2015, 1990
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Immobilienverkäufer soll neuen Dachstuhl errichten: Mängelhaftung richtet sich nach Werkvertragsrecht!

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.06.2015 - 5 U 58/14

1. Verpflichtet sich der Veräußerer einer Immobilie zur Erstellung eines neues Garagendachs mit neuem Dachstuhl, richtet sich die Mängelgewährleistung hinsichtlich der Arbeiten am Garagendach nach Werkvertragsrecht.

2. Vereinbaren die Parteien eines Immobilienkaufvertrags für den Fall der Nichtdurchführung bestimmter Reparaturarbeiten die Zahlung einer Vertragsstrafe (hier: in Höhe von 10.000 Euro), ist die Vertragsstrafe verwirkt, wenn der Veräußerer die Arbeiten nicht den vertraglichen Festlegungen entsprechend ausführt.

3. Verlangt der Erwerber wegen vorhandener Mängel Schadensersatz, ist die vereinbarte Vertragsstrafe hierauf als Mindestschaden anzurechnen.

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IBRRS 2015, 1951
SachverständigeSachverständige
Vergütung auf Stundenlohnbasis: Sachverständiger muss wirtschaftlich arbeiten!

LG München I, Urteil vom 08.05.2014 - 31 S 2956/13

1. Die Erstattung eines Bausachverständigengutachtens ist üblicher Weise nur gegen Zahlung einer Vergütung zu erwarten. Haben die Parteien keine bestimmte Vergütung vereinbart, ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (BGB § 632 Abs. 2).

2. Die ortsübliche Vergütung für eine Gutachtertätigkeit kann auch eine Honorierung auf Stundenlohnbasis sein. Die Üblichkeit bezieht sich dann auf die im Markt der Bausachverständigen verbreiteten Berechnungsregel.

3. Ein Vergütungsanspruch auf Stundenlohnbasis bemisst nach den tatsächlich geleisteten Stunden, wobei dem Sachverständigen nicht gestattet ist, unbeschränkt vergütungspflichtigen Aufwand zu betreiben. Die Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung begründet nach Treu und Glauben eine vertragliche Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung.

4. Verletzt der Sachverständige die Pflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung, macht er sich dem Auftraggeber schadensersatzpflichtig. Der Anspruch des Auftraggebers geht dahin, ihn von der Vergütung des zeitlichen Aufwands freizustellen, der auf einer unwirtschaftlichen Betriebsführung beruht. Im Ergebnis führt das zu einer Herabsetzung der Vergütung.

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IBRRS 2015, 1094
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WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Durch das Unterschreiben eines "Schadensprotokolls" wird der Mangel nicht anerkannt!

OLG Hamburg, Urteil vom 07.10.2014 - 8 U 138/13

Treten nach Ausführung der Leistung Schäden auf und ist streitig, ob diese auf eine mangelhafte Ausführung der Arbeiten zurückzuführen sind, kann die Unterzeichnung eines "Schadensprotokolls", in dem der Schadensvorgang spezifiziert geschildert und die Schadenshöhe geschätzt wird, nicht als Schuldanerkenntnis des Auftragnehmers gewertet werden.

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IBRRS 2015, 1048
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WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Mangel auf Vorleistung des Auftraggebers zurückzuführen: Auftragnehmer haftet trotzdem!

OLG München, Urteil vom 29.04.2015 - 20 U 2941/14

1. Der Vertrag über die Lieferung und Inbetriebnahme eines Blockheizkraftwerks ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Angesichts der Komplexität der zum Erreichen der Funktionalität erforderlichen Anpassungsarbeiten gilt das auch dann, wenn für die Kosten der Inbetriebnahme lediglich ein Betrag von 1.500 Euro veranschlagt ist.

2. Der Auftragnehmer ist für einen Mangel seines Werks nicht verantwortlich, wenn dieser auf Vor- bzw. Teilleistungen anderer Unternehmer oder des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dies gilt jedoch nur, wenn der Auftragnehmer seinen Prüfungs- und Hinweispflichten nachgekommen ist.

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IBRRS 2015, 1083
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BauvertragBauvertrag
Wie sind nicht angeordnete Zusatzleistungen abzurechnen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2015 - 8 U 143/13

1. Wird die auszuführende Leistung nicht funktional, sondern detailliert beschrieben, erfasst ein vereinbarter Pauschalpreis lediglich die näher bestimmten Leistungen. Später erforderlich werdende Zusatzarbeiten sind dann besonders zu vergüten.

2. Erbringt der Auftragnehmer zusätzliche Leistungen ohne Auftrag, kann er Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder aus Bereicherung haben, wenn die Leistungen technisch notwendig waren.

3. Macht der Auftragnehmer für die nicht angeordnete Ausführung technisch notwendiger Zusatzleistungen Zahlungsansprüche geltend, muss er diese von den vertraglich vereinbarten Leistungen abgrenzen und im Einzelnen abrechnen.

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IBRRS 2015, 1095
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WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Brandsanierer ist kein Rechtsberater!

OLG Hamburg, Urteil vom 18.07.2014 - 9 U 16/14

1. Wird der Auftragnehmer nach einem Küchenbrand mit den Arbeiten "Gebäudeschaden, Sofortmaßnahmen, Wiederherstellung" beauftragt, gehört dazu nicht die Verpflichtung, den Auftraggeber in Bezug auf die Neuanschaffung der Küchenmöbel rechtlich zu beraten.

2. Durch die Erteilung eines Auftrags zum Abbau und Abtransport von alten Küchenmöbeln wird kein Verwahrungsvertrag zur Aufbewahrung der noch brauchbaren Küchenmöbel geschlossen.

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IBRRS 2015, 0955
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Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Kosten für Montage der gelieferten Türen nur 5% der Rechnung: Kaufrecht anwendbar!

OLG Köln, Beschluss vom 13.04.2015 - 11 U 183/14

1. Ein Werklieferungsvertrag ist ein Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat. Wird auch der Einbau oder die Montage der Sache geschuldet, kommt es für die Einordnung des Vertrags als Kauf- bzw. Werklieferungsvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt.

2. Macht bei einem Vertrag über die Lieferung und den Einbau von Türen der Betrag für die Montage- und Einbaukosten weniger als 5% der Gesamtrechnungssumme aus, liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den Kaufrecht und die Vorschriften über die kaufmännische Rügepflicht Anwendung finden.

3. Der Gesichtspunkt der Sonderanfertigung führt nicht zur Anwendung des Werkvertragsrechts. Ein Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Türen für ein Bauvorhaben ist deshalb auch dann ein Werklieferungsvertrag, wenn die Türen nach speziellem Aufmaß gefertigt wurden.

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IBRRS 2015, 0858
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WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Gestaltungswünsche beeinträchtigen die Tauglichkeit: Auftragnehmer hat Hinweispflicht!

LG Berlin, Urteil vom 20.02.2015 - 11 O 90/14

1. Ein Werkunternehmer hat seinen Auftraggeber auf Risiken und Gefahren für den Werkerfolg hinzuweisen und über eine für dessen Bedürfnisse zweckgemäße Gestaltung aufzuklären.

2. Bei etwaigen Gestaltungswünschen, die die Tauglichkeit des Werks beeinträchtigen können, hat der Unternehmer hierauf hinzuweisen, andernfalls haftet er für Mängel.

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IBRRS 2015, 0699
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Schadensminderungspflicht: Ausgang von selbständigem Beweisverfahren darf abgewartet werden!

OLG Koblenz, Urteil vom 17.03.2015 - 3 U 655/14

1. Baut der Inhaber einer freien Kfz-Werkstatt für einen PKW Audi TT, Roadster 1,8 quattro einen für diesen nicht geeigneten Turbolader ein, ist im Rahmen der Bemessung des Schadensersatzanspruchs nicht auf die Kosten eines Original - Audi Turboladers abzustellen.*)

2. Der Geschädigte muss sich zwar grundsätzlich eine Kürzung oder einen Ausschluss seines Schadensersatzanspruchs gefallen lassen, wenn er es schuldhaft unterlässt, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Ihn trifft eine Mitverantwortung, wenn er vorwerfbare Sorgfaltspflichten außer Acht lässt, deren Erfüllung jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegt, um sich selbst vor Schaden zu bewahren (in Anknüpfung an BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96, IBRRS 2000, 0566; OLG Düsseldorf, 07.04.2008 - 1 U 212/07, NJW-RR 2008, 1711 ff.; vgl. auch OLG Oldenburg, 01.07.2014 - 1 U 132/14).*)

3. Der Geschädigte kommt jedenfalls dann seiner Schadensminderungspflicht nach, wenn er sein Fahrzeug abmeldet und sich einen in der Anschaffung und Nutzung billigeren PKW kauft. Er darf insbesondere den Ausgang eines selbständigen Beweisverfahrens abwarten, bevor er eine weitere Reparatur seines PKW veranlasst, weil ihm andernfalls ein Beweisverlust droht.*)

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IBRRS 2015, 0635
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Konzepterstellung zur Umsatzsteigerung ist erfolgsbezogener Werkvertrag!

OLG Rostock, Beschluss vom 26.02.2014 - 7 U 52/11

1. Ein Vertrag über die auf den Betrieb des Auftraggebers zugeschnittene Beratung und Entwicklung eines professionellen Marketing- und Vertriebskonzepts als geeignete Grundlage für eine Umsatzsteigerung ist als Werkvertrag einzustufen. Die Vereinbarung einer Vergütung nach Tagessätzen steht dem nicht entgegen.

2. Erstellt der Unternehmer zwar ein Marketing- und Vertriebskonzept, kommt es aber nicht zu einer Umsatzsteigerung, ist ein wesentlicher Teil der Leistung nicht erbracht und die Leistung nicht abnahmefähig.

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IBRRS 2015, 0450
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WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Konzepterstellung zur Umsatzsteigerung ist erfolgsbezogener Werkvertrag!

OLG Rostock, Beschluss vom 31.03.2014 - 7 U 52/11

1. Ein Vertrag über die auf den Betrieb des Auftraggebers zugeschnittene Beratung und Entwicklung eines professionellen Marketing- und Vertriebskonzepts als geeignete Grundlage für eine Umsatzsteigerung ist als Werkvertrag einzustufen. Die Vereinbarung einer Vergütung nach Tagessätzen steht dem nicht entgegen.

2. Erstellt der Unternehmer zwar ein Marketing- und Vertriebskonzept, kommt es aber nicht zu einer Umsatzsteigerung, ist ein wesentlicher Teil der Leistung nicht erbracht und die Leistung nicht abnahmefähig.

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IBRRS 2015, 0053
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Was gehört zu einer "prüfbaren" Planung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.11.2014 - 4 U 20/09

1. Gehört die "gesamte prüfbare Planung" zum Leistungsumfang des Auftragnehmers, bedeutet "prüfbar" in Bezug auf die Anforderungen der Tragwerksplanung, dass der zuständige Prüfingenieur die Statik als unbedenklich erachtet.

2. Zu den Anforderungen an eine "prüfbar" Planung gehört es, dass dem zuständigen Prüfingenieur die für die Prüfung der Tragwerksplanung erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig und so rechtzeitig vorgelegt werden, dass diesem ausreichend Zeit zur Wahrnehmung seiner Prüfungsaufgaben zur Verfügung steht.

3. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, für eine dem Grunde nach beauftragte erforderliche Leistung eine (höhere) Sicherheitsleistung nach § 648a BGB zu verlangen, wenn eine neue Preisvereinbarung hierüber noch nicht getroffen wurde.

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IBRRS 2015, 0269
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WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart: Wie ist nach Kündigung abzurechnen?

BGH, Urteil vom 08.01.2015 - VII ZR 6/14

1. Haben die Parteien eines BGB-Werkvertrages Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart, folgt ein etwaiger Rückzahlungsanspruch aufgrund eines sich nach einer Abrechnung ergebenden Überschusses aus dem Vertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22.11.2007 - VII ZR 130/06, IBR 2008, 98 = BauR 2008, 540 = NZBau 2008, 256; Urteil vom 24.01.2002 - VII ZR 196/00, IBR 2002, 235 = BauR 2002, 938 = NZBau 2002, 329).*)

2. Zur Darlegung eines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB bei einem vor der Erbringung von Leistungen gekündigten "Internet-System-Vertrag".*)




IBRRS 2015, 0176
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ImmobilienImmobilien
Wasserschaden durch Öffnen eines Wasserhahns? Anscheinsbeweis reicht nicht!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2012 - 4 U 209/11

Nach allgemeiner Lebenserfahrung führt das Öffnen eines Wasserhahns an einem Waschbecken nicht typischerweise zu gravierenden Überschwemmungen. Vielmehr stellt die Entnahme von Wasser lediglich ein (erhebliches) Indiz für die Verantwortlichkeit des Reinigungsunternehmens dar, weil es den Verdacht nahe legt, dass fahrlässig versäumt wurde, den Wasserhahn wieder zu verschließen. Dieser Verdacht bedarf jedoch des Vollbeweises.

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IBRRS 2015, 0098
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auftraggeber führt Leistung selbst aus: Auftragnehmer haftet nicht für Mängel!

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.11.2012 - 2 U 1105/11

Nimmt der Auftraggeber nach Erhalt eines Kostenvoranschlags von dem Aus- und Einbau eines Bauteils Abstand und führt er den Einbau selbst durch, haftet der Inhaber der Werkstatt nicht auf Schadensersatz wegen etwaiger Einbaufehler. Das gilt auch dann, wenn sich der Auftraggeber der Mitarbeiter der Werkstatt als Gehilfen bedient und ihm diese Leistung in Rechnung gestellt wird.

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IBRRS 2015, 0096
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auftraggeber führt Leistung selbst aus: Auftragnehmer haftet nicht für Mängel!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.09.2012 - 2 U 1105/11

Nimmt der Auftraggeber nach Erhalt eines Kostenvoranschlags von dem Aus- und Einbau eines Bauteils Abstand und führt er den Einbau selbst durch, haftet der Inhaber der Werkstatt nicht auf Schadensersatz wegen etwaiger Einbaufehler. Das gilt auch dann, wenn sich der Auftraggeber der Mitarbeiter der Werkstatt als Gehilfen bedient und ihm diese Leistung in Rechnung gestellt wird.

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IBRRS 2015, 0013
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
"Stoffverantwortung“ entbindet Auftragnehmer nicht von seinen Aufklärungspflichten!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2014 - 22 U 72/14

1. Es liegt im Verantwortungsbereich des Werkunternehmers, den Auftraggeber darüber aufzuklären bzw. darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung der vertraglich aufgeführten Parameter (hier: Maße eines vom Auftraggeber zu stellenden Gehäuses) für die geschuldete Kühlleistung (hier: von EDV-Kühlsystemen) unerlässlich ist. Die Aufnahme des Satzes "Die genannte Leistung wird nur bei Einhaltung der bauseitigen Parameter erreicht" genügt nicht für die Erfüllung dieser Pflicht.*)

2. Die sog. "Stoffverantwortung" des Auftraggebers entsprechend § 645 BGB lässt die Prüfungs- und Beratungspflichten des Werkunternehmers nicht ohne weiteres entfallen. Hat der Werkunternehmer von der Größenveränderung der Geräte bzw. Gehäuse positive Kenntnis, muss er im Rahmen seiner auch planerischen Verantwortung jedenfalls vor der Herstellung der Geräte eigenverantwortlich prüfen, ob und ggf. inwieweit die veränderte Größe Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der von ihm herzustellenden Kühlysteme haben kann.*)

3. Aufgrund der nur geringen Anforderungen an die Darlegungslast des Auftraggebers zur Höhe eines Anspruchs auf Kostenvorschuss und der im Vorschussprozess lediglich notwendigen Feststellung von "voraussichtlichen Kosten" ist eine gerichtliche Schätzung der Kosten gemäß § 287 ZPO regelmäßig zulässig.*)

4. Die Ausübung des (Schätzungs-)Ermessens im Rahmen von § 287 ZPO kann vom Rechtsmittelgericht nur daraufhin überprüft werden, ob grundsätzlich falsche oder offenbar unsachliche Erwägungen maßgebend waren und ob wesentliche entscheidungserhebliche Tatsachen außer Acht gelassen wurden.*)

5. Im Rahmen der nach § 156 Abs. 1 ZPO vorzunehmenden Ermessensentscheidung hat das Gericht neben der Abwägung der widerstreitenden Interessen der Parteien zu berücksichtigen, ob der Zeitpunkt des neuen Vorbringens auf Nachlässigkeit (§ 296 Abs. 2 ZPO) beruht.*)