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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Werkvertragsrecht

362 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 0504
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Muss der Auftraggeber zur Schadensminderung Klage erheben?

OLG Naumburg, Urteil vom 07.12.2018 - 7 U 40/18

1. Die Schadensabwendungs- und -minderungspflicht des Auftraggebers kann unter Umständen auch den Gebrauch von Rechtsbehelfen gebieten. Der Auftraggeber muss aber nur dann einen Rechtsbehelf einzulegen, wenn auch hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und im Einzelfall keine Gesichtspunkte der Zumutbarkeit entgegen stehen.

2. Ein Mitverschulden kann dem Auftraggeber vorgeworfen werden, wenn für diesen klar zutage liegt, dass das Rechtsmittel Erfolg haben wird und er gleichwohl davon keinen Gebrauch macht.

3. Sofern der Rechtsbehelf nicht erkennbar aussichtslos ist, der Erfolg aber auch nicht gewiss, stellt es kein "Verschulden gegen sich selbst" dar, sondern entspricht vielmehr einem vernünftigen Prozessverhalten, wenn der Auftraggeber die Einlegung eines Rechtsmittels von einer eingeschränkten Kostenfreistellungserklärung des Auftragnehmers abhängig macht.

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IBRRS 2021, 0421
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Corona-Pandemie ist höhere Gewalt!

LG Paderborn, Urteil vom 25.09.2020 - 3 O 261/20

1. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, keinen betrieblichen oder persönlichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis.

2. Die Corona-Pandemie und ihre Folgen stellen ein von außen kommendes, betriebsfremdes Ereignis dar. Weil es eine Pandemie solchen Ausmaßes noch nie gegeben hat, war diese für den Einzelnen auch unvorhersehbar.

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IBRRS 2021, 0354
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Das "Wie" ist Unternehmersache, nicht das "Wo"!

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.10.2020 - 4 U 49/20

1. Von einem Unternehmer, der den Auftrag eines Grundstückseigentümers annimmt, auf dessen Grundstück Bäume zu fällen, kann erwartet werden, dass er sich zur Vermeidung der Gefahr, das Eigentum von Nachbarn seines Auftraggebers zu schädigen, hinreichend und in geeigneter Weise der Grenzen des Bereichs vergewissert, in dem er seine Arbeiten ausführen soll.

2. Hat der Unternehmer die Grenzen der Flächen, auf der er sämtliche Bäume fällen sollte, mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in Augenschein genommen, ist ihm kein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen.

3. Der Unternehmer ist Fachmann in Bezug auf das "Wie" seiner Arbeiten, nicht hinsichtlich des "Wo". Das Abstecken der Grenzen des Geländes, das dem Unternehmer zur Verfügung gestellt wird, ist Sache des Auftraggebers.

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IBRRS 2021, 0146
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Schaden nach Abnahme: Möglichkeit eines Mangels ist kein Mangelbeweis!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2016 - 7 U 164/16

1. Nach der Abnahme des Werks hat der Besteller darzulegen und zu beweisen, dass ein Schaden auf vertragswidrige Leistung des Unternehmers zurückzuführen ist.

2. Kann der gerichtlich bestellte Sachverständige nicht bestätigen, dass die Leistung des Unternehmers (mit-)ursächlich für den vom Besteller geltend gemachten Schaden ist, lässt sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Leistung und dem Schaden nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen.

3. Das Bestehen einer Möglichkeit reicht nicht dazu aus, eine (Mit-)Ursächlichkeit zu beweisen.

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IBRRS 2021, 0145
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Schaden nach Abnahme: Möglichkeit eines Mangels ist kein Mangelbeweis!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.11.2016 - 7 U 164/16

1. Nach der Abnahme des Werks hat der Besteller darzulegen und zu beweisen, dass ein Schaden auf vertragswidrige Leistung des Unternehmers zurückzuführen ist.

2. Kann der gerichtlich bestellt Sachverständige nicht bestätigen, dass die Leistung des Unternehmers (mit-)ursächlich für den vom Besteller geltend gemachten Schaden ist, lässt sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Leistung und dem Schaden nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen.

3. Das Bestehen einer Möglichkeit reicht nicht dazu aus, eine (Mit-)Ursächlichkeit zu beweisen.

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IBRRS 2021, 0182
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Abweichende Abrechnungspraxis akzeptiert: Ausschluss von Nachforderungen!

OLG Oldenburg, Urteil vom 17.03.2020 - 2 U 226/19

1. Vereinbaren die Parteien die gemeinsame Erstellung eines Aufmaßes, ist das Aufmaß Voraussetzung einer prüfbaren Abrechnung der Leistungen.

2. Widersetzt sich der Auftraggeber einem gemeinsamen Aufmaß, muss der Auftragnehmer ein einseitiges Aufmaß nehmen und dessen Richtigkeit im Prozess beweisen.

3. Die Verwirkung eines Anspruchs setzt neben einem Zeitmoment ein Umstandsmoment voraus. Zeit- und Umstandsmoment können nicht voneinander unabhängig betrachtet werden, sondern stehen in einer Wechselwirkung.

4. Je länger der Auftragnehmer untätig bleibt, desto mehr wird der Auftraggeber in seinem Vertrauen schutzwürdig, der Werklohn werde nicht mehr geltend gemacht.

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IBRRS 2021, 0143
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Lieferung und Montage einer Standard-Einbauküche: Kauf- oder Werkvertrag?

LG Flensburg, Urteil vom 23.03.2018 - 2 O 354/17

1. Ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau einer serienmäßig hergestellten Einbauküche dürfte in Abgrenzung zum Werkvertragsrecht eher dem Kaufrecht zuzuordnen sein.*)

2. Durch das Berufen auf seine AGB im Zivilprozess erklärt der Verwender konkludent, dass die Schadenspauschale angemessen ist (§ 309 Nr. 5a BGB). Erklärt sich der Gegner zu den AGB gar nicht, kann dies als unstreitig gelten, § 138 Abs. 3 ZPO.*)

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IBRRS 2021, 0051
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Eigentum durch Einbau verloren: Wertausgleich nur innerhalb der Leistungskette!

LG Bremen, Urteil vom 20.11.2020 - 4 O 1136/19

1. Ein Werkunternehmer, der mit der Sanierung eines Schiffrumpfs beauftragt wird, wird auch mit dann nicht (Mit-)Eigentümer des Rumpfs, wenn dieser nach Ende der Arbeiten des Unternehmers zu 70 % aus von diesem eingebrachtem Stahl besteht.

2. Wer das Eigentum an seiner Sache wegen originären Erwerbs verloren hat, kann Entgelt oder Bereicherungsausgleich nur innerhalb der Leistungsbeziehung verlangen.

3. Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werks nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zu Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Er kann von dem Unternehmer für die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen Vorschuss verlangen.

4. Ein Anspruch auf Vorschusszahlung setzt voraus, dass der Besteller dem Unternehmer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat. Eine Fristsetzung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn dem Besteller die Nacherfüllung unzumutbar ist.

5. Die Gründe für die Unzumutbarkeit der Nacherfüllung werden regelmäßig in der Person des Unternehmers oder in nachteiligen Auswirkungen der Nacherfüllung für den Besteller zu suchen sein. Eine Unzumutbarkeit liegt etwa vor, wenn der Unternehmer sich bei der Ausführung als so unzuverlässig erwiesen hat, dass der Besteller nicht mehr in ihn das Vertrauen zu setzen braucht, er werde die erforderlich gewordenen Nachbesserungsarbeiten ordnungsgemäß durchführen.

6. Allein die Vielzahl der vom Besteller gerügten Mängel vermag einen solchen Vertrauensverlust nicht zu rechtfertigen.

7. Der Besteller kann keinen Vorschuss verlangen, wenn ihm aufgrund der Einbehaltung des Werklohns hinreichende Mittel zur Durchführung der Mängelbeseitigung zur Verfügung stehen.

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IBRRS 2021, 0032
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
(Bau-)Unternehmer arbeiten für Geld, nicht für lau!

KG, Urteil vom 23.07.2019 - 21 U 93/17

1. Auf einen Vertrag über die Planung und Ausführung einer funktionstauglichen Apothekeneinrichtung einschließlich Labor und Lagerhaltung unter Beachtung besonderer gesetzlicher Vorschriften findet Werkvertragsrecht Anwendung.

2. Behauptet der Besteller die Unentgeltlichkeit der Leistung, trägt er dafür die Beweislast, wenn die Werkleistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist.

3. Im kaufmännischen Handelsverkehr gilt der allgemeine Erfahrungssatz, dass ein Kaufmann sein Gewerbe in der Absicht regelmäßiger Gewinnerzielung betreibt und daher Handlungen für andere im Rahmen seines Gewerbebetriebs nicht ohne Gegenleistung erbringen will.

4. Der Nachweis der postalischen Absendung eines Schreibens erbringt nicht den Beweis für dessen Zugang.

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Online seit 2020

IBRRS 2020, 3550
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Fehlerursache unbekannt: Mängelansprüche bei zweistufigem Reparaturauftrag?

OLG Celle, Beschluss vom 06.10.2020 - 11 U 76/20

1. Ist die Ursache des technischen Defekts eines Kraftfahrzeugs unbekannt und behält sich der Auftraggeber die Entscheidung für oder gegen die - womöglich kostenintensive - Behebung dieser Ursache ausdrücklich oder nach den Umständen vor, ist der Inhalt des mit der Reparaturwerkstatt geschlossenen Werkvertrag zunächst auf die zutreffende Ermittlung der Ursache beschränkt.*)

2. Zeigt sich nach der vom Auftraggeber sodann veranlassten - und als solcher fachgerecht durchgeführten - Reparatur der von der Werkstatt zunächst ermittelten Ursache, dass der Defekt weiterbesteht und folglich eine andere oder zusätzliche Ursache vorliegen muss, ist ein etwaiger Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers auf die fachgerechte erneute Ermittlung der Ursache beschränkt, nicht aber auf die endgültige Beseitigung des Defekts ohne zusätzlichen Werklohnanspruch der Werkstatt gerichtet.*)

3. Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatsachverständigen im Falle der Selbstabhilfe gem. § 637 Abs. 1 BGB.*)

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IBRRS 2020, 3601
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Unternehmer legt fest, welche Arbeiten erforderlich sind!

AG Köln, Urteil vom 13.11.2020 - 112 C 251/19

1. Haben die Parteien eines Werksvertrags keine Vergütungsabrede getroffen, gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Leistungserbringung nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

2. Fehlt es an einer Vergütungsabrede und besteht keine Taxe, ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

3. Üblich ist die Vergütung, die zur Zeit des Vertragsschlusses nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Werkleistung gewährt zu werden pflegt. Die abgerechnete Vergütung muss für Leistungen gleicher Art und Güte und gleichen Umfangs zu entrichten sein.

4. Es sind nur solche Leistungen des Werkunternehmers zu vergüten, die vertragsgegenständlich sind, die der Besteller also (ausdrücklich oder konkludent) in Auftrag gegeben hat und die der Unternehmer tatsächlich durchgeführt hat.

5. Wird dem Unternehmer nicht detailliert vorgegeben, welche Leistungen er zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs zu erbringen hat, legt er dies nach billigem Ermessen fest.

6. Die vom Unternehmer getroffenen Festlegungen sind für den Besteller verbindlich, wenn sie der Billigkeit entsprechen.

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IBRRS 2020, 3457
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?

AG Brandenburg, Urteil vom 07.09.2020 - 31 C 235/18

1. Zur Höhe der Minderung, wenn ein neu erworbener Schrank durch eine Speditions- und Montagefirma fehlerhaft montiert/aufgebaut wird und auch noch nach einem erfolgten Nachbesserungsversuch Mängel bei diesem Schrank verbleiben (§ 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB).*)

2. Zu den Ersatzansprüchen des Kunden, wenn der Fußbodenbelag in seiner Wohnung aufgrund nicht ordnungsgemäß Aufstellung/Montage eines Möbelstücks durch eine Speditions- und Montagefirma beschädigt wird (§ 280 Abs. 1; § 241 Abs. 2, § 249 und §§ 631 f. BGB sowie daneben auch § 249 und § 823 BGB).*)

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IBRRS 2020, 3445
Mit Beitrag
WerklieferungWerklieferung
Vertrag über Einbau eines Kurventreppenlifts ist Werklieferungsvertrag!

OLG Köln, Beschluss vom 13.05.2020 - 6 U 300/19

Ein Vertrag über die Lieferung eines individuell angefertigten Treppenlifts ist als Werklieferungsvertrag zu qualifizieren, auf den die Vorschriften über den Kauf Anwendung finden.

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IBRRS 2020, 3271
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auftrag zur Fehlersuche: Werklohn auch für erfolglose Leistungen!

OLG Hamm, Urteil vom 16.09.2020 - 12 U 177/19

1. Ist der Unternehmer im Rahmen eines Werkvertrags über eine Fahrzeugreparatur auch mit der Fehlersuche beauftragt, sind auch die Leistungsteile zu vergüten, die nicht unmittelbar zum Erfolg der Reparatur führen.*)

2. Der Unternehmer hat bei der Fehlersuche in Anwendung der anerkannten Regeln der Technik zunächst die wahrscheinlichsten und für den Besteller günstigsten Fehlerursachen zu überprüfen.*)

3. Es obliegt dem Besteller im Rahmen von § 280 Abs.1 BGB darzulegen und nachzuweisen, dass der Unternehmer diese Vorgehensweise und damit die Pflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung verletzt hat.*)

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IBRRS 2020, 3071
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kein Widerrufsrecht bei individuell hergestellter Einbauküche

EuGH, Urteil vom 21.10.2020 - Rs. C-529/19

Art. 16 c Richtlinie 2011/83/EU ist dahin auszulegen, dass die Ausnahme vom dort geregelten Widerrufsrecht einem Verbraucher, der außerhalb von Geschäftsräumen einen Kaufvertrag über eine Ware geschlossen hat, die nach seinen Spezifikationen herzustellen ist, unabhängig davon entgegengehalten werden kann, ob der Unternehmer mit deren Herstellung begonnen hat oder nicht.*)

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IBRRS 2020, 3033
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Wann kann der Werklohn auf Null gemindert werden?

OLG Köln, Urteil vom 19.06.2020 - 20 U 287/19

1. Ein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Werklohns wegen Mängeln setzt u. a. voraus, dass der Besteller den Rücktritt entweder ausdrücklich oder konkludent erklärt hat.

2. Ein Anspruch auf Minderung des Werklohns auf Null setzt voraus, dass die Leistung - isoliert betrachtet - mangelhaft und für sich genommen wertlos ist.

3. Sind die als Nebenfolge der Ausführung erlittenen Schäden mit der Zuerkennung von Schadensersatz abgegolten, verhält sich der Unternehmer nicht treuwidrig, wenn er eine Rückerstattung des gezahlten Werklohns verweigert.

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IBRRS 2020, 2743
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Mangelhafte Anlage bestellt: Keine Kündigung wegen dieses Mangels!

OLG Celle, Urteil vom 25.10.2018 - 5 U 146/15

Der Auftraggeber eines Werkvertrags verhält sich treuwidrig, wenn er zunächst "sehenden Auges" eine nicht 100-prozentig vertragsgerechte Anlage bestellt, um dann bei weit fortgeschrittenem Leistungsstand eine Kündigung aus wichtigem Grund hierauf stützen zu wollen.

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IBRRS 2020, 2707
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Hausmeisterservice unterliegt Werkvertragsrecht!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.08.2020 - 1 U 111/19

1. Ein als Dauerschuldverhältnis ausgestalteter "Reinigungs- und Dienstleistungsvertrag" ist als gemischter Vertrag dem Recht desjenigen Vertragstyps zu unterstellen, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Rechtsgeschäfts liegt.*)

2. Stehen die werkvertraglichen Elemente deutlich im Vordergrund und geben sie dem Vertrag sein maßgebliches Gepräge, dann ist der geschlossene Vertrag einschließlich eines vereinbarten Hausmeisterservice insgesamt nach Werkvertragsrecht zu behandeln.*)

3. Einigen sich die Parteien nachträglich aufgrund einer mündlichen Absprache darauf, dass die Bewässerung einer neu angepflanzten Thujenhecke als zusätzliche Leistung im Rahmen des Hausmeisterservice mitübernommen werden soll, kann eine verständige Auslegung dieser Vereinbarung unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien und der Einzelfallumstände dazu führen, dass diese Zusatzaufgabe - ebenso wie die sonstigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag - nach Werkvertragsrecht zu beurteilen ist.*)

4. Haben die Parteien in einem solchen Fall über die Art und Weise der Ausführung sowie den Umfang der geschuldeten Bewässerungsleistung keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, ist unter Berücksichtigung von Zweck und Funktion sowie der Natur der vereinbarten Leistung als Vertragssoll eine Bewässerung in einer Weise und in einem Umfang geschuldet, die ein Vertrocknen der Pflanzen verhindert.*)

5. Weicht die tatsächliche Bewässerungsleistung von dem so geschuldeten Vertragssoll ab, dann ist sie mangelhaft i.S.v. § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB und kann Ansprüche nach dem werkvertraglichen Gewährleistungsrecht auslösen.*)

6. Wirken sich sowohl eine mangelhafte Anpflanzung als auch eine unzureichende Bewässerung auf eine neu angepflanzte Thujenhecke in der Weise aus, das binnen weniger Wochen ein Großteil der Pflanzen vertrocknet und ausgetauscht werden muss und hätten beide "Mängel" für sich allein ausgereicht, um den ganzen Schaden herbeizuführen, können für die Kausalitätsbetrachtung die Grundsätze zur "Doppelkausalität" eingreifen.*)

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IBRRS 2020, 2704
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auch ein "Sonderbau" muss funktionstauglich sein!

OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2020 - 28 U 65/19

1. Bei einem Vertrag über die Herstellung und Lieferung eines "Verkaufsfahrzeugs Sonderbau", einer neuen beweglichen Sache, kommt es wegen des Gleichlaufs von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB und § 633 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB auf die rechtliche Einordnung des Vertrages - Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag - in Bezug auf die Frage der Mangelhaftigkeit nicht entscheidend an.*)

2. Für die gewöhnliche Verwendung eignet sich ein Personenkraftwagen/Anhänger grundsätzlich dann, wenn er keine technischen Mängel aufweist, die die Zulassung zum Straßenverkehr hindern oder die Gebrauchsfähigkeit aufheben oder beeinträchtigen.*)

3. Sowohl bei einem "Standardverkaufsanhänger" als auch bei einem "Sonderbau" muss konstruktiv ausgeschlossen sein, dass sich während der Fahrt die Verkaufsklappe öffnet.*)

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IBRRS 2020, 2620
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vertrag über die Anbringung einer Markise kann widerrufen werden!

LG Flensburg, Urteil vom 12.06.2020 - 2 O 233/19

1. Bei einem Vertrag über eine Markise, die eine einem Wintergarten ähnliche Situation herbeiführen sollte, handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung, sondern um einen Werkvertrag.*)

2. Ist für einen Werkvertrag, der außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers geschlossen wurde und bei dem es sich nicht um einen Verbraucherbauvertrag handelt, keine Belehrung über das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB erfolgt, so kann dieser unabhängig von den Gründen, aus denen der Verbraucher sich von dem Vertrag lösen will, innerhalb der Frist des § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB widerrufen werden.*)

3. Dem Unternehmer steht im Fall des Widerrufs weder ein Anspruch auf Wertersatz noch auf Rückgabe des verbauten Materials zu.*)

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IBRRS 2020, 2547
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Werklohn ist „bei der Abnahme“, nicht „nach der Übergabe“ zu zahlen!

KG, Urteil vom 18.08.2020 - 21 U 1036/20

1. Ein Werkunternehmer ist nur soweit zur Vorleistung verpflichtet, wie es sich aus der Natur des jeweiligen Vertrags ergibt. Ist er mit der Herstellung eines übergabefähigen Werks beauftragt, so schuldet er dessen Übergabe im Zweifel nicht als Vorleistung, sondern nur Zug um Zug gegen Zahlung seiner Vergütung.*)

2. Ist ein Werkunternehmer mit der Bestandsaufnahme oder der Begutachtung eines Bauvorhabens beauftragt, hat er seine Dokumentation bzw. sein Gutachten nur Zug um Zug gegen seine Vergütung dem Besteller zu übergeben.*)

3. Ist der Unternehmer zu dieser Übergabe wegen eines Streits um seine Vergütung nicht bereit, kann sie der Besteller jedenfalls in begründeten Einzelfällen im Wege einer einstweiligen Verfügung erzwingen.*)

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IBRRS 2020, 2277
BauvertragBauvertrag
Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt: Kein Anspruch mehr auf Restvergütung!

OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2018 - 24 U 36/17

1. Nimmt der Auftraggeber die im Wesentlichen mangelfreie Leistung beanstandungsfrei in Benutzung, wird sie nach Ablauf einer angemessenen Prüf- und Bewertungsfrist schlüssig abgenommen.

2. Schließen die Parteien eines Bauvertrags eine Vereinbarung, wonach sie sich darüber einig sind, dass die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggeber vollständig erfüllt sind, geht ein etwaiger Restvergütungsanspruch des Auftragnehmers unter.

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IBRRS 2020, 1515
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Übernahmeverträge vorgelegt: "Fachgerechte Entsorgung" nachgewiesen!

OLG Dresden, Urteil vom 12.05.2020 - 6 U 2699/19

1. Im Hinblick auf die Fälligkeit des Werklohns aus einem Entsorgungsvertrag kommt es auf die Abnahme gem. § 641 BGB an, nicht auf die Vollendung gem. § 646 BGB.

2. Übernahmeverträge sind geeignet, den Nachweis der "fachgerechten Entsorgung" von Erdstoffen Z1.2 zu führen, wenn sie Name/Anschrift des Abfallerzeugers/-besitzers, Abfallstelle, Abfallort/-schlüssel, Name/Anschrift des Transporteurs und Entsorgungsanlage/Verwertungsort dokumentieren.

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IBRRS 2020, 1890
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Bestattungsvertrag ist Werkvertrag!

AG Brandenburg, Urteil vom 22.06.2020 - 34 C 76/19

1. Ein Bestattungsvertrag stellt einen Werkvertrag (§ 631 ff. BGB) mit einzelnen, andersartigen Nebenleistungen aus dem Bereich des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff BGB), der Geschäftsbesorgung (§§ 662 ff. BGB) und des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) dar.*)

2. Das Bestattungsunternehmen kann grundsätzlich die Erstattung der Kosten für die "Überführung zur Kühlzelle" und für die "Kühlzellenbenutzung" als Vergütung von einem Auftraggeber verlangen.*)

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IBRRS 2020, 1558
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vorunternehmerleistung unzureichend: Aufforderung zur Mängelbeseitigung wirkungslos?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2019 - 8 U 185/16

1. Auf einen Vertrag über die Lieferung und Montage eines Außen-Plattformlifts findet Werkvertragsrecht Anwendung. Das gilt auch dann, wenn der Lift einer Serienproduktion entstammt und als standardisierte Ware bezeichnet werden kann.

2. Ein Außen-Plattformlift ist mangelhaft, wenn einzelne Teile keinen ausreichenden Korrosionsschutz aufweisen und infolgedessen frühzeitig korrodieren.

3. Eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung ist wirkungslos, wenn der Auftraggeber diejenigen Mitwirkungshandlungen nicht vorgenommen oder jedenfalls angeboten hat, die die Herstellung einer mangelfreien Leistung des Auftragnehmers ermöglichen. Das gilt nicht, wenn die nachträgliche Erbringung einer fachgerechten Vorunternehmerleistung keine Voraussetzung dafür ist, dass der Auftragnehmer die vorhandenen Mängel seiner Leistung beseitigen kann.

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IBRRS 2020, 1101
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Inanspruchnahme einer befristeten Bürgschaft: Gesicherter Anspruch muss fällig sein!

OLG München, Beschluss vom 06.08.2019 - 27 U 302/19 Bau

Die Inanspruchnahme einer zeitlich befristeten Bürgschaft setzt voraus, dass der verbürgte Anspruch innerhalb der Frist fällig geworden ist.

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IBRRS 2020, 1168
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
VOB/B kann auch für Anlagenbauverträge verwendet werden!

OLG München, Urteil vom 10.12.2019 - 28 U 1575/17 Bau

1. Ein Vertrag über die Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage stellt einen Werkvertrag dar.

2. Die VOB/B kann nicht nur in einen Bauvertrag, sondern auch in einen Werklieferungs- und einen Anlagenbauvertrag als Vertragsbestandteil einbezogen werden.

3. Eine unwirksame Kündigung aus wichtigem Grund ist regelmäßig als sog. freie Kündigung des Auftraggebers auszulegen bzw. dahin umzudeuten.




IBRRS 2020, 0894
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Welche Prüfungs- und Hinweispflichten bestehen bei einem Reparaturauftrag?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2019 - 21 U 43/18

1. Dem Werkunternehmer, der Reparaturarbeiten durchführt, obliegen neben der Pflicht zur mangelfreien Durchführung der Reparaturarbeiten werkvertraglichen Prüf- und Hinweispflichten. Diese betreffen in erster Linie sein eigenes Werk oder fehlerhafte Vorarbeiten und Schäden, die dazu führen, dass das eigene Werk nicht zur sachgerechten Beseitigung der aufgetretenen Schäden führen kann.*)

2. Allerdings begründen die allgemeinen Grundsätze der vertraglichen Kooperations- und Treuepflicht darüber hinaus die Pflicht des Werkunternehmers, den Auftraggeber auf Unzulänglichkeiten von Teilen des Fahrzeugs hinzuweisen, die er im Rahmen des Reparaturauftrags ganz oder teilweise aus- und wieder einzubauen hat, und deren Mängel nach Fertigstellung der Werkleistungen einerseits nicht mehr ohne weiteres entdeckt und behoben werden können und andererseits erkennbar zu einem künftigen Schaden des Fahrzeugs führen werden.*)

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IBRRS 2020, 0647
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Nicht jeder (Wartungs-)Fehler rächt sich!

OLG Bamberg, Beschluss vom 08.11.2018 - 1 U 80/18

Die Haftung eines Nachunternehmers für einen Wasserschaden aufgrund eines Wartungsfehlers setzt voraus, dass der Fehler für den Schaden ursächlich geworden ist. Daran fehlt es, wenn der Hauptunternehmer den Fehler des Nachunternehmers im Rahmen eines weiteren Wartungstermins nicht bemerkt hat, obwohl er ihn hätte bemerken müssen.

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IBRRS 2020, 0646
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Nicht jeder (Wartungs-)Fehler rächt sich!

OLG Bamberg, Beschluss vom 20.09.2018 - 1 U 80/18

Die Haftung eines Nachunternehmers für einen Wasserschaden aufgrund eines Wartungsfehlers setzt voraus, dass der Fehler für den Schaden ursächlich geworden ist. Daran fehlt es, wenn der Hauptunternehmer den Fehler des Nachunternehmers im Rahmen eines weiteren Wartungstermins nicht bemerkt hat, obwohl er ihn hätte bemerken müssen.

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IBRRS 2020, 0559
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Übliche Vergütung geschuldet: Wie kann sich der Besteller verteidigen?

OLG Celle, Beschluss vom 27.04.2018 - 7 U 21/18

1. Wird ein Unternehmer mit der Erbringung von Leistungen (hier: dem Bau von Möbeln) beauftragt, hat er Anspruch auf Zahlung des üblichen Werklohns, wenn die Parteien keine Vergütungsvereinbarung getroffen haben.

2. Es ist Sache des Unternehmers, die angemessene und übliche Vergütung für seine Werkleistung (hier: durch Erteilung einer Rechnung) zu bestimmen.

3. Hat der Unternehmer die angemessene und übliche Vergütung bestimmt, steht dem Besteller der Einwand zu, die Höhe des geforderten Werklohns stehe außer Verhältnis zur Qualität und Quantität der Werkleistung.

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IBRRS 2020, 0558
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Übliche Vergütung geschuldet: Wie kann sich der Besteller verteidigen?

OLG Celle, Beschluss vom 12.03.2018 - 7 U 21/18

1. Wird ein Unternehmer mit der Erbringung von Leistungen (hier: dem Bau von Möbeln) beauftragt, hat er Anspruch auf Zahlung des üblichen Werklohns, wenn die Parteien keine Vergütungsvereinbarung getroffen haben.

2. Es ist Sache des Unternehmers, die angemessene und übliche Vergütung (hier: durch Erteilung einer Rechnung) für seine Werkleistung zu bestimmen.

3. Hat der Unternehmer die angemessene und übliche Vergütung bestimmt, steht dem Besteller der Einwand zu, die Höhe des geforderten Werklohns stehe außer Verhältnis zur Qualität und Quantität der Werkleistung.

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IBRRS 2020, 0483
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Wer bestellt, der muss auch bezahlen!

KG, Urteil vom 23.06.2017 - 7 U 142/15

1. Auch elektronisch (hier: per E-Mail) übermittelte Erklärungen stellen beachtliche Willenserklärung dar und sind insoweit der Auslegung fähig.

2. Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste.

3. Will der Auftraggeber die Auftragserteilung anfechten, muss er zwar nicht das Wort "Anfechtung" verwenden. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr reicht es hierfür jedoch nicht aus, wenn er lediglich erklärt, eine Sache oder ein Werk nicht bestellt zu haben.

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IBRRS 2020, 0217
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber kann Teilleistungen vorzeitig abnehmen!

OLG München, Urteil vom 15.01.2020 - 20 U 1051/19 Bau

1. Ein Vertrag über die Lieferung und Erstellung eines Fertighauses auf dem Grundstück des Auftraggebers ist als (Bau-)Werkvertrag einzuordnen, wenn der Auftragnehmer sich nicht nur zur Übereignung von Fertigelementen verpflichtet hat, sondern auch zur Herstellung bzw. Errichtung des Bauwerks.

2. Die Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des vereinbarten Werklohns ist die Anerkennung des Werks als in der Hauptsache vertragsgemäß verbunden mit dessen körperlicher Entgegennahme.

3. Soweit vertraglich vereinbart, ist auch eine Teilabnahme möglich. Darüber hinaus steht es dem Auftraggeber frei, solche Teile des Werks vor Fertigstellung des Gesamtwerks abzunehmen, die sich bei natürlicher Betrachtungsweise abtrennen lassen und insoweit eine sinnvolle selbstständige Einheit darstellen.

4. Mit der Unterzeichnung eines "Schlussabnahme-Hausübergabe-Protokolls" nach Lieferung und Aufbau des Fertighauses werden jedenfalls solche Zusatzleistungen nicht abgenommen, die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht fertiggestellt waren.

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IBRRS 2020, 0037
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vorsicht vor Änderungen im Auftragsschreiben!

OLG München, Beschluss vom 17.08.2018 - 18 U 4070/17

1. Eine Einschränkung des Leistungsumfangs im Angebotsschreiben des Unternehmers wird hinfällig, wenn der Besteller in seinem Auftragsschreiben den Leistungsumfang erweitert und der Unternehmer widerspruchslos mit der Ausführung der Leistung beginnt.

2. Auch bei einem komplexen Projekt (hier: der Entwicklung und Herstellung eines neuartigen Lastentransportfahrzeugs) ist eine Frist von drei Wochen zur Nacherfüllung ausreichend. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht (mehr).

3. Eine gesetzte Nacherfüllungsfrist stellt eine Selbstbindung des Bestellers dar, sich bis zum Ablauf der Frist für die Entgegennahme der Leistung bereitzuhalten. Der Fristablauf hindert ihn nicht daran, eine verfristete Nacherfüllung des Unternehmers anzunehmen.

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IBRRS 2020, 0038
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vorsicht vor Änderungen im Auftragsschreiben!

OLG München, Beschluss vom 02.10.2018 - 18 U 4070/17

1. Eine Einschränkung des Leistungsumfangs im Angebotsschreiben des Unternehmers wird hinfällig, wenn der Besteller in seinem Auftragsschreiben den Leistungsumfang erweitert und der Unternehmer widerspruchslos mit der Ausführung der Leistung beginnt.

2. Auch bei einem komplexen Projekt (hier: der Entwicklung und Herstellung eines neuartigen Lastentransportfahrzeugs) ist eine Frist von drei Wochen zur Nacherfüllung ausreichend. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht (mehr).

3. Eine gesetzte Nacherfüllungsfrist stellt eine Selbstbindung des Bestellers dar, sich bis zum Ablauf der Frist für die Entgegennahme der Leistung bereitzuhalten. Der Fristablauf hindert ihn nicht daran, eine verfristete Nacherfüllung des Unternehmers anzunehmen.

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Online seit 2019

IBRRS 2019, 3925
BauhaftungBauhaftung
Bauherr verletzt sich: Kein Schadensersatz ohne nachgewiesene Pflichtverletzung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2018 - 23 U 140/16

Verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer Schadensersatz wegen einer Verletzung durch einen Stromschlag, den er an einem nicht abgedeckten Durchlauferhitzer erlitten hat, muss er darlegen und beweisen, dass der Unfall auf eine Pflichtverletzung des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Lassen sich die Einzelheiten des Unfallgeschehens nicht aufklären, geht das zu Lasten des Auftraggebers.

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IBRRS 2019, 3702
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Wartung einer Heizungsanlage: Dienst- oder Werkvertrag?

LG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2019 - 6 O 25/18

1. Zur Wartung einer Heizungsanlage mit integraler Solaranlage als Werkvertrag.*)

2. Schäden an den Solarkollektoren infolge fehlerhafter Wartung können einen Folgeschaden darstellen, der durch eine Nacherfüllung der geschuldeten Werkleistung nicht beseitigt werden kann, weshalb bei Selbstvornahme statt eines Kostenvorschusses nur Schadensersatz verlangt werden kann.*)

3. Zur Schadensberechnung mit einem Vorteilsausgleich als Abzug „neu für alt“.*)

4. Zum Feststellungsinteresse wegen Mehrkosten.*)

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IBRRS 2019, 3181
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Man muss es nicht übertreiben ...

LG Bonn, Urteil vom 12.02.2019 - 8 S 143/18

1. Derjenige, der eine Gefahrenlage (hier: durch den Betrieb einer Waschstraße) schafft, muss die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.

2. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Anlagenbetreiber für notwendig und ausreichend halten darf, um andere vor Schäden zu bewahren.

3. Nicht jeder abstrakten Gefahr kann vorbeugend begegnet werden. Eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist nicht erreichbar. Es muss daher nicht für alle denkbaren Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden. Vielmehr sind nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden.

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IBRRS 2019, 3393
WerkvertragWerkvertrag
Haftung bei Pflichtverletzung im Rahmen von Prüfauftrag auf Schadstoffbelastung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2019 - 3 U 194/18

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 3392
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Haftung bei Pflichtverletzung im Rahmen von Prüfauftrag auf Schadstoffbelastung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2019 - 3 U 194/18

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 3391
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Ersatzvornahme nach Kündigung: Wann verjährt der Anspruch auf Mehrkostenerstattung?

BGH, Urteil vom 10.10.2019 - VII ZR 1/19

Kündigt der Besteller einen als Dauerschuldverhältnis angelegten und als Werkvertrag einzustufenden Reinigungsvertrag außerordentlich u. a. wegen Mängeln der vom Unternehmer erbrachten Reinigungsleistungen und verlangt er sodann Ersatz des Schadens in Form der ihm aus der Beauftragung von Drittunternehmen entstandenen Mehrkosten aufgrund der drittseitigen Erbringung der ursprünglich vom Erstunternehmer übernommenen Reinigungsleistungen während der restlichen Vertragslaufzeit, so ist die Verjährungsregelung gem. § 634a BGB bezüglich dieses Schadensersatzanspruchs, auch soweit die Kündigung auf Mängel der erbrachten Reinigungsleistungen gestützt wird, nicht anwendbar; insoweit gilt vielmehr die Verjährungsregelung gem. §§ 195, 199 BGB.*)

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IBRRS 2019, 2732
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Warten heißt nicht inspizieren!

KG, Urteil vom 25.06.2019 - 7 U 150/18

1. Wird der Auftragnehmer mit einer als "Wartungsvertrag" bezeichneten Vereinbarung mit der Erbringung der im Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Ausrüstungen in Gebäuden der VDMA 24186 beschriebenen Leistungen beauftragt, schuldet er lediglich Wartungsarbeiten, nicht aber Inspektionsleistungen nach VDMA 24176 und DIN 31051.

2. Wird der Auftragnehmer auf der Grundlage von zwei selbstständigen Verträge mit dem Bau- und der Wartung haustechnischer Anlagen und Geräte beauftragt, verjähren Mängelansprüche des Auftraggebers wegen Bau- und Wartungsmängeln ebenfalls selbstständig.

3. Einem Unternehmer muss der Text der VOB/B nicht übergeben werden, um wirksam in den Vertrag einbezogen zu werden.

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IBRRS 2019, 2678
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Wer Reparaturen ohne Auftrag ausführt, macht dem Besteller ein Geschenk!

AG Charlottenburg, Urteil vom 23.08.2019 - 209 C 5/19

1. Der Unternehmer ist für das Zustandekommen eines Werk(statt)vertrags beweispflichtig. Die Beweislast ändert sich nicht dadurch, dass der Besteller die Forderung des Unternehmers begleicht, um dessen Werkunternehmerpfandrecht abzulösen.

2. Führt der Unternehmer ohne Auftrag Leistungen aus, erfolgen hierauf geleistete Zahlungen des Bestellers ohne Rechtsgrund und sind nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen vom Unternehmer Zug um Zug gegen Rückgabe des Geleisteten herauszugeben.

3. Handelt es sich bei dem Besteller allerdings um einen Verbraucher, sind bereicherungsrechtliche Ansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher ausgeschlossen, was faktisch zu einer Schenkung des Unternehmers an den Verbraucher führt.

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IBRRS 2019, 2645
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WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Ausdünstungen von Einbaumöbeln sind ein Werkmangel!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2019 - 21 U 96/18

1. Der Besteller hat gegen den mit der Herstellung und dem Einbau von Arbeitszimmermöbeln beauftragten Unternehmer einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aus § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1, 3, § 281 BGB, wenn die Möbel nach einem Zeitraum von über drei Monaten nach dem Einbau noch so starke Ausdünstungen verursachen, dass diese deutlich wahrnehmbar sind und zu Reizungen von Augen, Schleimhäuten und Atemwegen führen.*)

2. Für die Sollbeschaffenheit des Werks kann nicht allein darauf abgestellt werden, ob in der untersuchten Raumluft Werte festgestellt wurden, bei denen nach den geltenden Richtlinien von einer Gesundheitsgefahr auszugehen wäre. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Ausdünstungen negativ wahrnehmbar sind und die Nutzbarkeit der hergestellten Möbel beeinträchtigen.*)

3. Der Beweis der Mangelhaftigkeit der Werkleistung wegen von den Möbeln ausgehender Belastungen kann auch durch Vernehmung von Zeugen erbracht werden.*)

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IBRRS 2019, 2245
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auftraggeber nicht in Verzug gesetzt: Kein Anspruch auf Entschädigung!

OLG München, Urteil vom 25.10.2018 - 23 U 73/18

1. Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf Entschädigung aus § 642 BGB zu, wenn er den Auftraggeber nicht dadurch in Annahmeverzug setzt, dass er dem Auftraggeber seine Leistung (erfolglos) wie vereinbart anbietet.

2. Die aus wichtigem Grund erklärte Kündigung des Auftraggebers kann nicht in eine sog. freie Kündigung umgedeutet werden, wenn nach der Sachlage nicht anzunehmen ist, dass dies erkennbar dem Willen des Auftraggebers entspricht (BGH, IBR 2002, 300).

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IBRRS 2019, 1441
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Leistungen teilweise nicht erbracht: Minderung setzt Fristsetzung voraus!

OLG Köln, Urteil vom 11.10.2017 - 16 U 48/16

1. Die Abnahme der Werkleistung kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent, d. h. durch schlüssiges Verhalten des Auftraggebers, erklärt werden.

2. Konkludent handelt der Auftraggeber, wenn er dem Auftragnehmer gegenüber ohne ausdrückliche Erklärung erkennen lässt, dass er dessen Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt. Erforderlich ist ein tatsächliches Verhalten, das geeignet ist, den Abnahmewillen gegenüber dem Auftragnehmer eindeutig und schlüssig zum Ausdruck zu bringen. Ob eine konkludente Abnahme vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls.

3. Die konkludente Abnahme einer Architektenleistung kann darin liegen, dass der Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist nach Bezug des fertiggestellten Bauwerks keine Mängel der Architektenleistungen rügt.

4. Die Minderung der Vergütung wegen teilweise nicht erbrachter Architektenleistungen ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber eine Frist zur Nachholung der nicht erbrachten Leistungen gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung entbehrlich war.




IBRRS 2019, 1394
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auftragnehmer beruft sich auf Unwirksamkeit: Auftraggeber kann zurücktreten!

OLG Dresden, Beschluss vom 12.03.2018 - 10 U 1164/17

1. Die allgemeinen Rücktrittsvorschriften werden durch das Werkvertragsrecht nicht verdrängt, soweit es nicht um einen Werkmangel geht. Der Auftraggeber kann deshalb von einem Werkvertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer seine Leistung nicht erbringt und ihm der Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat.

2. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn sich der Auftragnehmer auf die Unwirksamkeit des Vertrags beruft und dadurch zu erkennen gibt, nicht mehr zur Leistung bereit zu sein.

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IBRRS 2019, 1143
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auftragnehmer beruft sich auf Unwirksamkeit: Auftraggeber kann sofort zurücktreten!

OLG Dresden, Beschluss vom 31.05.2018 - 10 U 1164/17

1. Die allgemeinen Rücktrittsvorschriften werden durch das Werkvertragsrecht nicht verdrängt, soweit es nicht um einen Werkmangel geht. Der Auftraggeber kann deshalb von einem Werkvertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer seine Leistung nicht erbringt und ihm der Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat.

2. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn sich der Auftragnehmer auf die Unwirksamkeit des Vertrags beruft und dadurch zu erkennen gibt, nicht mehr zur Leistung bereit zu sein.

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IBRRS 2019, 1536
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werkvertrag wirksam widerrufen: Keine Vergütung!

LG Coburg, Urteil vom 09.08.2018 - 21 O 175/18

Ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Werkvertrag kann widerrufen werden.

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