Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Öffentliches Baurecht

7215 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 1906
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Mobilfunksender als fernmeldetechnische Nebenanlage?

BVerwG, Beschluss vom 01.11.1999 - 4 B 3.99

Eine Mobilfunk-Sende- und Empfangsanlage, die nicht nur dem Nutzungszweck des Baugebiets, sondern der Versorgung des gesamten Stadtgebiets sowie mehrerer Gemeinden in der Umgebung dient, ist keine Nebenanlage im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO.*)

§ 14 Abs. 2 BauNVO in den Fassungen von 1962, 1968 und 1977 ist nicht auf fernmeldetechnische Nebenanlagen anwendbar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1905
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Normenkontrolle: Behebung eines Satzungsmangels

BVerwG, Urteil vom 25.11.1999 - 4 CN 12.98

Auch ein Mangel der Satzung, der auf der Verletzung von Vorschriften des Landesrechts beruht und nach Landesrecht (noch) beachtlich ist, aber durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden kann, führt nach § 215 a Abs. 1 BauGB nicht zur Nichtigkeit der Satzung, sondern zur Unwirksamkeit bis zur Behebung des Mangels.*)

§ 215 a Abs. 1 BauGB und § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO sind zwingendes Recht. Ein Ermessen des Normenkontrollgerichts, die Vorschriften anzuwenden, ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Mangel der Satzung auf der Verletzung von Landesrecht beruht.*)

Bundesrecht verlangt nicht, daß das Ergebnis der Prüfung der fristgemäß eingegangenen Anregungen zum Entwurf eines Bebauungsplans (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB) von der Gemeinde durch besonderen Beschluß festgestellt wird.*)

Die Prüfung der zum Entwurf eines Bebauungsplans eingegangenen Anregungen ist Bestandteil der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB. Die abschließende Entscheidung darüber ist dem Satzungsbeschluß vorbehalten (§ 10 Abs. 1, § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1904
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Landesrechtliches Verunstaltungsverbot

BVerwG, Beschluss vom 06.12.1999 - 4 B 75.99

Das landesrechtliche Gebot, "bauliche Anlagen nach den anerkannten Regeln der Baukunst durchzubilden", ist als eigenständige Anforderung neben der weiteren, ebenfalls landesrechtlichen Anforderung, bauliche Anlagen "so zu gestalten, daß sie nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe nicht verunstaltend wirken" (Verunstaltungsverbot), bundesrechtlich nicht zu beanstanden (Bestätigung von BayVGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - 2 B 98.1405 - zu Art. 11 Abs. 1 BayBO).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1903
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Normenkontrolle: Rückwirkung eines Bebauungsplans

BVerwG, Beschluss vom 04.11.1997 - 4 NB 48.96

Ein Bebauungsplan kann außerhalb des Anwendungsbereichs des § 215 Abs. 3 BauGB nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden.*)

Ein wegen eines Fehlers im Abwägungsvorgang für nichtig erklärter Bebauungsplan kann grundsätzlich auch durch eine neue fehlerfreie Abwägung und Wiederholung des dem Satzungsbeschluß nachfolgenden Verfahrens in Kraft gesetzt werden. Das vorangegangene Verfahren muß dann wiederholt werden, wenn es seinerseits bereits durch den Fehler "infiziert" ist.*)

Auch bei der Parallelbeteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB genügt die bloße Benachrichtigung über die Auslegung des Planentwurfs grundsätzlich nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 1 BauGB.*)

Beruht die Abwägungsentscheidung der Gemeinde auf rechtlich fehlerhaften Überlegungen, so ist ein darin liegender Fehler im Abwägungsvorgang nicht deshalb gemäß § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB mangels Offensichtlichkeit unbeachtlich, weil die rechtliche Beurteilung der Vorfrage Schwierigkeiten bereitet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1902
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ausgleichsregelung für landwirtschaftliche Betriebe

BVerwG, Urteil vom 05.11.1997 - 11 A 54.96

Entscheidet die Planfeststellungsbehörde mit dem Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses, daß die bei der Realisierung des Projekts eintretende Bedrohung der Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebes unvermeidlich und wegen vorrangiger anderer Interessen hinzunehmen ist, so kann die Regelung eines Ausgleichs für diesen Eingriff - insbesondere auch in bezug auf die Frage, ob eine Entschädigung in Land oder Geld zu erfolgen hat - einem sich anschließenden Enteignungsverfahren überlassen bleiben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1901
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Befreiung von Grenzabstandsvorschriften

BVerwG, Urteil vom 07.11.1997 - 4 C 7.97

1. Bestimmt eine landesrechtliche Norm Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, so verbietet sich der Rückgriff auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als unmittelbare Anspruchsgrundlage für die Zuerkennung von Bestandsschutz.*)

2. An der verfassungsrechtlich vorgegebenen Kompetenzordnung ändert sich nicht dadurch etwas, daß im Rahmen einer landesrechtlichen Inhaltsbestimmung des Eigentums die grundrechtliche Rechtsstellungsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zu beachten ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1900
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarrecht: Anspruch auf baubehördliches Einschreiten?

BVerwG, Beschluss vom 10.12.1997 - 4 B 204.97

Ob dem Nachbarn bei der Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift - hier des Abstandsflächenrechts - ein im Wege einer Ermessensreduzierung auf Null gebundener Anspruch auf behördliches Einschreiten zusteht, entscheidet sich grundsätzlich nach Landesrecht (im Anschluß an Beschluß vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 B 93.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 80 = NVwZ 1988, 824 = BRS 48 Nr. 161).*)

Die Möglichkeit des Nachbarn, seine Rechte unmittelbar gegenüber dem "Störer" zivilrechtlich (§§ 1004, 906, 823 Abs. 2 BGB) geltend zu machen, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein beachtlicher Ermessensgesichtspunkt sein (im Anschluß an Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 7.68 - DVBl 1969, 586).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1899
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Normenkontrolle: Verwaltungsgebäude als Gemeinbedarf?

BVerwG, Beschluss vom 23.12.1997 - 4 BN 23.97

Das Verwaltungsgebäude einer Berufsgenossenschaft als eines Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung ist als Anlage des Gemeinbedarfs auf einer gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Bebauungsplan festgesetzten Fläche zulässig.*)

Die Art der baulichen Nutzung kann im Bebauungsplan außer durch Baugebietsfestsetzungen nach der BauNVO auch durch anderweitige Flächenfestsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (hier: Nr. 5, Gemeinbedarf) bestimmt werden; Baugebietsfestsetzungen haben keinen Vorrang.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1897
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sanierungserschwerung durch Gebäudeveräußerung über Wert

BVerwG, Beschluss vom 08.01.1998 - 4 B 221.97

§ 153 Abs. 2 BauGB, wonach die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks zu einem Preis, der den - sanierungsunbeeinflußten - Verkehrswert übersteigt, die Sanierung wesentlich erschwert und deshalb gemäß § 145 Abs. 2 BBauG sanierungsrechtlich nicht genehmigungsfähig ist, ist eine zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1893
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ausnahmen vom Grundsatz der Erschließungswirkung?

BVerwG, Beschluss vom 22.01.1998 - 8 B 5.98

Weder der Umstand, daß die Festsetzung der Baugrenzen und des sich daraus ergebenden Baufensters im Bebauungsplan auf eine zwar festgesetzte, aber tatsächlich nicht vorhandene Zweiterschließung zugeschnitten sind, noch die Tatsache, daß die Frontlänge des Grundstücks an der abzurechnenden Erschließungsanlage im Vergleich zur Grundstücksgröße gering ist, rechtfertigt eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß in beplanten Gebieten die Erschließungswirkung einer Anbaustraße die gesamte Fläche des Grundstücks erfaßt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1891
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verletzung des Koppelungsverbots durch die Gemeinde

BVerwG, Urteil vom 16.05.2000 - 4 C 4.99

1. Macht eine Gemeinde die Änderung eines Bebauungsplans (hier: Ausweisung eines Außenbereichsgrundstücks als Wohngebiet) in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag davon abhängig, daß der bauwillige Eigentümer an Stelle eines nicht mehr festsetzbaren Erschließungsbeitrages an sie einen Geldbetrag für einen gemeinnützigen Zweck (hier: Unterhaltung städtischer Kinderspielplätze) leistet, so verletzt sie damit das sog. Koppelungsverbot; der Vertrag ist gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG nichtig.*)

2. Dem auf einem nichtigen verwaltungsrechtlichen Vertrag beruhenden Erstattungsanspruch eines Beteiligten steht der Grundsatz von Treu und Glauben nicht schon deshalb entgegen, weil eine Rückabwicklung der vom anderen Teil erbrachten Leistung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.*)

3. Zur Revisibilität des Grundsatzes von Treu und Glauben eines nach §§ 54 ff. VwVfG zu beurteilenden verwaltungsrechtlichen Vertrages.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1890
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gehweg Beeinträchtigung der Grundstücknutzung?

BVerwG, Urteil vom 27.10.1999 - 11 A 31.98

1. Ein neuer öffentlicher Weg (hier: Geh- und Radweg) ist als solcher in der Regel keine unzumutbare Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit der zukünftigen Anliegergrundstücke. Dadurch bedingte Veränderungen ihres "Wohnmilieus" haben die betroffenen Grundeigentümer grundsätzlich als Ausfluß der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmen.*)

2. Grundsätzlich haben die Grundeigentümer, die Anlieger eines neuen öffentlichen Weges geworden sind, keinen Anspruch auf eine Sichtschutz bietende Einzäunung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1883
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abwägungsgebot beim Erstellen eines Bebauungsplans

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.06.2003 - 1 C 11713/02

1. Die Unwirksamkeit einer Entwicklungssatzung hindert nicht den Vollzug des Bebauungsplanes, sondern nimmt der Gemeinde nur das besondere, dem städtebaulichen Entwicklungsrecht eigene Durchführungsinstrumentarium im Sinne einer Gesamtmaßnahme aus der Hand.

2. Sowohl das Raumordnungsrecht des Bundes wie das des Landes eröffnen ausdrücklich die Möglichkeit zu einer Abweichung von den Zielen der Raumordnung, sofern die jeweils festgelegten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.

3. Ein (rechtswirksamer) Verwaltungsakt ist grundsätzlich von allen Staatsorganen, also auch den Gerichten, zu beachten und in ihren Entscheidungen als gegeben zugrunde zu legen.

4. Eine wesentliche Beeinträchtigung der benachbarten Gemeinden durch die von der Bauleitplanung zugelassene Einzelhandelsnutzung liegt erst dann vor, wenn die Kaufkraftverschiebung - nach dem jeweiligen Sortimentsbereich - größer als 10 % ist.

5. Das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB ist dann verletzt, wenn eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn die Bedeutung der betroffenen und privaten Belange verkannt bzw. wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.

6. Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist dem Abwägungsgebot genügt, wenn sich die zur Planung berufene Kommune im Widerstreit verschiedener Belange für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen Belangs entscheidet.

7. Ein Abwägungsausfall oder eine unzulässige Vorwegbindung liegt nur dann vor, wenn vorgeschaltete tatsächliche oder rechtliche Bindungen die Interessenabwägung des Gemeinderates bei dem abschließenden Satzungsbeschluss erkennbar verkürzen, der Gemeinderat mithin nicht mehr abwägungsbereit ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1848
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gemeindliche Satzungsbestimmung

BVerwG, Beschluss vom 13.07.2001 - 9 B 23.01

Es ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden, dass eine gemeindliche Satzungsbestimmung, die für die endgültige Herstellung einer Erschließungsstraße deren Herrichtung mit Unterbau und einer Decke aus Pflaster, Asphalt oder Teer als Mischfläche erfordert, dahin ausgelegt wird, ihr sei nicht zu entnehmen, dass nur eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Bauausführung den Anforderungen genügen soll.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1846
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Qualität einer zweiten Erschließungsanlage

BVerwG, Beschluss vom 31.08.2001 - 9 B 38.01

Ob eine zweite Erschließungsanlage einem bereits anderweitig erschlossenen Grundstück eine prinzipiell bessere Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne vermittelt, hängt stets von der Situation des Einzelfalles ab. Dies gilt auch, soweit es nur um die Erhebung von Vorausleistungen geht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1837
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Pflicht zur Bewilligung einer Baulast

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2003 - 9 U 204/02

1. Eine Verpflichtung zur Bewilligung einer Baulast kann sich aus einer Grunddienstbarkeit ergeben, und zwar als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis, wenn die Bewilligung der Baulast für den Berechtigten notwendig ist, um den Zweck der Grunddienstbarkeit zu verwirklichen.

2. Zu den Voraussetzungen einer solchen Verpflichtung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1834
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baugenehmigung: Dreipersonenverhältnis

BVerwG, Beschluss vom 05.03.1998 - 4 B 153.97

Durch Ablehnung einer - von einem Dritten beantragten - Baugenehmigung und durch die Abweisung einer auf die Erteilung einer Baugenehmigung gerichteten Klage des Dritten werden Rechte des beigeladenen Grundstückseigentümers grundsätzlich nicht verletzt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1832
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan: Enteignungsrechtliche Vorwirkung?

BVerwG, Beschluss vom 11.03.1998 - 4 BN 6.98

Auch ein Bebauungsplan, der sich auf die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) beschränkt, hat keine enteignungsrechtliche Vorwirkung derart, daß mit ihm - wie mit der bundesfernstraßenrechtlichen Planfeststellung gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 FStrG - über die Zulässigkeit der Enteignung verbindlich entschieden wäre.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1828
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Straße durch Bergwerkgewinnungsgebiet

BVerwG, Urteil vom 26.03.1998 - 4 A 2.97

Verläuft die planfestgestellte Trasse einer öffentlichen Straße durch das Gewinnungsfeld eines Bergwerkseigentümers mit der Folge, daß in einem Teil des Feldes (hier: ca. 11 % der Gesamtfläche) die Bodenschätze faktisch nicht abgebaut werden können, hat der Bergwerkseigentümer keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ausgleich in Geld oder durch Übernahme des Bergwerkseigentums (zu § 124 BBergG).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1827
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Reichweite des Bedarfsplan nach dem FStrAbG

BVerwG, Urteil vom 26.03.1998 - 4 A 7.97

Die Bindungswirkung der gesetzlichen Feststellung eines Verkehrsbedarfs durch den Bedarfsplan nach dem Fernstraßenausbaugesetz (§ 1 Abs. 2 FStrAbG) erstreckt sich auch auf die im Bedarfsplan vorgesehene Dimensionierung der Straße (im Anschluß an BVerwGE 100, 370 <385>). Sie schließt nicht aus, daß das Vorhaben als ganzes oder in der vorgesehenen Dimensionierung an Belangen scheitert, die nach den Anforderungen des Abwägungsgebots größeres Gewicht haben als die Erfüllung des festgestellten Bedarfs (im Anschluß an BVerwGE 98, 339 <353>; 100, 238 <254>).*)

Bei der Beurteilung einer "Null-Variante" sind in der Abwägung auch die Folgen in Betracht zu ziehen, die sich in einer großräumigen Perspektive über den planfestgestellten Abschnitt der Straße hinaus für die Gesamtplanung ergeben würden.*)

Trassenvarianten brauchen nur so weit untersucht zu werden, bis erkennbar wird, daß sie nicht eindeutig vorzugswürdig sind (im Anschluß an BVerwGE 100, 238 <249 f.>).*)

Die Konzentrationswirkung der Planfeststellung gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG umfaßt die Befreiung von den in einem Landschaftsschutzgebiet geltenden Veränderungsverboten. Sie entbindet nicht von der Bachtung der materiellrechtlichen Befreiungsvoraussetzungen (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131; S. 207 f.).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1825
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Verfahrensrecht - Erledigung der Hauptsache im Untätigkeitsstreit

BVerwG, Urteil vom 27.03.1998 - 4 C 14.96

Hat sich bei einer Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, ist die in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erhobene Fortsetzungsfeststellungsklage auch dann zulässig, wenn im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses keine Spruchreife bestand. In einem derartigen Falle hat das Verwaltungsgericht grundsätzlich die Spruchreife herzustellen, um die begehrte Feststellung treffen zu können.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1824
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Verfahrensrecht - Vorläufiger Rechtsschutz bei ergänzendem Verfahren

BVerwG, Beschluss vom 01.04.1998 - 11 VR 13.97

Ist eine Klage gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluß nicht auf dessen Aufhebung gerichtet, sondern auf ein ergänzendes Verfahren (§ 20 Abs. 7 Satz 2 AEG), so ist vorläufiger Rechtsschutz in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 VwGO zulässig.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1822
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Rückzahlung des Erschließungsbeitrags

BVerwG, Beschluss vom 08.04.1998 - 8 B 38.98

Ein Anspruch auf Rückzahlung der Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag besteht auch dann nicht, wenn die Gemeinde innerhalb des in § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB bestimmten sechsjährigen Zeitraums untätig bleibt, die "Benutzbarkeit" der Anlage aber bereits vor Erhebung der Vorausleistung gewährleistet war.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1821
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Pächter kann keinen Nachbarschutz geltend machen

BVerwG, Beschluss vom 20.04.1998 - 4 B 22.98

Der nur obligatorisch zur Nutzung eines Grundstücks Berechtigte (hier: Pächter) kann keinen Nachbarschutz aus den Vorschriften des Bauplanungsrechts geltend machen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1820
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauvorbescheid vor Entwidmung?

BVerwG, Beschluss vom 27.04.1998 - 4 B 33.98

Ein Bauvorbescheid für eine bahnfremde Nutzung auf planfestgestelltem Bahngelände (§ 38 BauGB) kann vor dem Verlust der Zweckbestimmung der Fläche als Bahnanlage (Entwidmung) nicht erteilt werden, wenn die Gemeinde nicht in der Lage ist, ihre Planungshoheit in bezug auf das zur Beurteilung gestellte Vorhaben wahrzunehmen (im Anschluß an BVerwGE 81, 111). Dies schließt insbesondere die Erteilung eines Vorbescheids unter dem Vorbehalt aus, daß das Vorhaben bebauungsrechtlich zulässig sei, wenn das Grundstück als Bahngelände entwidmet ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1818
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Grundstückserschließung durch zwei Wohnwege?

BVerwG, Urteil vom 17.06.1998 - 8 C 35.98

Ein Grundstück, das an zwei Wohnwege grenzt, die beide zu derselben Anbaustraße führen, wird durch beide Wohnwege erschlossen i.S.d. § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB.*)

Die vom Bundesverwaltungsgericht für die Mehrfacherschließung eines Grundstücks durch Anbaustraßen entwickelte "Wegdenkenstheorie" ist auf die Mehrfacherschließung durch Wohnwege i.S.d. § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB entsprechend anzuwenden (wie Urteil vom 17. Juni 1998 - BVerwG 8 C 34.96 -).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1816
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Planungshoheit: Beeinträchtigung durch Bauvorhaben?

BVerwG, Beschluss vom 27.07.1998 - 11 A 10.98

Durch möglicherweise eintretende mittelbare Auswirkungen eines planfestgestellten Bauvorhabens (hier: befürchtete Beeinträchtigung des Schienenfernverkehrsangebots in einer Gemeinde durch Ausbau einer Umgehungsstrecke) wird die Planungshoheit einer Gemeinde nicht beeinträchtigt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1815
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Verfahrensrecht - Normenkontrolle: Nichtigkeit eines Bebauungsplans

BVerwG, Urteil vom 25.11.1999 - 4 CN 17.98

Hat das Normenkontrollgericht die Nichtigkeit eines Bebauungsplans festgestellt, und erläßt daraufhin die Gemeinde einen neuen Bebauungsplan, so hindert bei gleicher Sach- und Rechtslage jedenfalls die Rechtskraft der Normenkontrollentscheidung das Gericht, in einem von demselben Antragsteller beantragten Normenkontrollverfahren in eine neue sachliche Bewertung der Gründe einzutreten, die die Feststellung der Nichtigkeit der vorangegangen Norm tragen.*)

Städtebauliche Gründe, die im Sinne des § 17 Abs. 3 BauNVO 1990 eine Überschreitung der Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung (hier GFZ 3,0 in Kerngebieten; § 17 Abs. 1 BauNVO 1990) erfordern, können sich auch aus der in informellen Planungen konkretisierten Konzeption der Gemeinde für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung (§ 1 Abs. 3 BauGB) ergeben.*)

§ 17 Abs. 3 BauNVO 1990 setzt für die - ausnahmsweise - zulässige Überschreitung der Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung eine städtebauliche Ausnahmesituation voraus.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1814
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Normenkontrolle: Mehrfache Änderung des Bebauungsplans

BVerwG, Urteil vom 16.12.1999 - 4 CN 7.98

Richtet sich ein Normenkontrollantrag auf die Feststellung der Nichtigkeit oder der Unwirksamkeit der Änderung eines Bebauungsplans, so darf das Normenkontrollgericht nicht ohne Antrag den ursprünglichen Bebauungsplan (oder - wie hier - eine vorangegangene Änderung des Bebauungsplans, mit der die angegriffene Änderungssatzung inhaltlich zusammenhängt) zum Gegenstand seiner Nichtigkeits- oder Unwirksamkeitsfeststellung machen. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der ursprünglichen Satzung prüft es von sich aus nur als Vorfrage der Gültigkeit der mit dem Normenkontrollantrag angegriffenen (Änderungs-)Satzung.*)

Die Festsetzung eines Bebauungsplans, daß an der Grenze eines Kerngebiets zu einem Wohngebiet ein bestimmter Immissionsricht- oder -grenzwert (sog. Zaunwert) als "Summenpegel" einzuhalten ist, ist unzulässig (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 10. August 1993 - BVerwG 4 NB 2.93 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 18 = NVwZ-RR 1994, 138; Beschluß vom 7. März 1997 - BVerwG 4 NB 38.96 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 23 = NVwZ-RR 1997, 522).*)

§ 215 a Abs. 1 BauGB und § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO sind auch dann anzuwenden, wenn ein Bebauungsplan an Mängeln leidet, die durch inhaltliche Änderungen oder Ergänzungen des Plans in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1813
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Verfahrensrecht - Berichtigung eines Planfeststellungsbeschlusses

BVerwG, Beschluss vom 11.01.2000 - 11 VR 4.99

Ein Planfeststellungsbeschluß, der infolge eines offenkundigen Versehens der zuständigen Behörde unvollständig erlassen worden ist, kann gemäß § 42 i.V.m. § 72 Abs. 1 Satz 1 VwVfG jederzeit berichtigt werden. Eine derartige Berichtigung stellt lediglich klar, was wirklich gewollt war.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1811
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abweichung von der Baugenehmigung, Nachtragsgenehmigung

BVerwG, Beschluss vom 04.02.2000 - 4 B 106.99

Im Fall der Änderung einer baulichen Anlage im Sinne des § 29 BauGB ist Gegenstand der bebauungsrechtlichen Prüfung das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 4 C 23.95 - NVwZ 1998, 58). Das bedeutet indes nicht, daß eine zuvor erteilte Baugenehmigung ohne weiteres gegenstandslos geworden sein muß, weil teilweise abweichend von ihr gebaut worden ist. Eine die Änderung gestattende Genehmigung muß sich deshalb nicht stets auf alle bebauungsrechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit des Gesamtvorhabens erstrecken.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1810
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Artenzuschlag für Gewerbe anhand tatsächlicher Nutzung?

BVerwG, Beschluss vom 04.02.2000 - 11 B 39.99

Es ist den Gemeinden bundesrechtlich nicht verwehrt, bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes in unbeplanten bebauten Gebieten einen Artzuschlag für gewerblich genutzte Grundstücke an die vorhandene tatsächliche - und nicht an die zulässige - Nutzung zu knüpfen. Dies gilt auch dann, wenn die vorhandene tatsächliche Nutzung planungsrechtlich nicht mehr genehmigungsfähig wäre und nur noch Bestandsschutz genießt.*)

Es verstößt nicht gegen Bundesrecht, wenn eine Satzungsbestimmung ein nur zu einem kleinen Teil gewerblich genutztes und im übrigen ungenutztes Grundstück im vollen Umfang seiner innerhalb der satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung liegenden Fläche mit einem Artzuschlag für gewerbliche Nutzung belegt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1809
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorababzug von Zuschüssen bei Fremdfinanzierungsquote?

BVerwG, Urteil vom 23.02.2000 - 11 C 3.99

Das Verfahren, bei der Berechnung der Fremdfinanzierungsquote von den Gesamtausgaben des Vermögenshaushalts für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Zuwendungen und Zuschüsse für diese Zwecke vorab abzuziehen, entspricht den rechtlichen Anforderungen von § 128 Abs. 1 und § 130 Abs. 1 BauGB, wenn die in Abzug gebrachten Einnahmen im Vermögenshaushalt haushaltsrechtlich wirksam zugunsten bestimmter Vorhaben zweckgebunden sind.*)

Es ist mit dem aus § 128 Abs. 1, § 130 Abs. 1 BauGB folgenden Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Kostenermittlung unvereinbar, für die Ermittlung der Fremdfinanzierungskosten bei der Zinsberechnung für die Folgejahre nicht auf die Fremdfinanzierungsquote des Haushaltsjahres, in dem der Erschließungsaufwand entstanden ist, sondern auf die jeweilige Quote der Folgejahre abzustellen.*)

Zinsen auf die jeweils für das Vorjahr ermittelten Fremdfinanzierungszinsen dürfen in den beitragsfähigen Aufwand nicht eingestellt werden.*)

Fremdfinanzierungskosten, die allein deshalb entstanden sind, weil die Gemeinde nach endgültiger Feststellung einer Erschließungsanlage den Eintritt der noch fehlenden Voraussetzungen für deren Abrechenbarkeit ohne jeden sachlich vertretbaren Grund jahrelang verzögert hat, gehören nicht zum erforderlichen Erschließungsaufwand.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1803
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Straßenplanung: Vorzeitige Besitzeinweisung

BVerwG, Beschluss vom 30.03.2000 - 4 B 23.00

Bei Straßen, für deren Planung das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG) gilt, ist das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen der Enteignungsbehörde über die vorzeitige Besitzeinweisung (§ 7 VerkPBG 1991, jetzt § 18 f FStrG) - liegt eine anderweitige landesrechtliche Regelung nicht vor - gemäß § 9 Abs. 3 VerkPBG in Verbindung mit § 217 BauGB den ordentlichen Gerichten (Baulandgerichten) zugewiesen (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 1. April 1999 - BVerwG 4 B 26.99 - Buchholz 407.3 § 9 VerkPBG Nr. 1; NVwZ-RR 1999, 485).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1802
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erschließungsbeitrag für Teilstück der Ortsdurchfahrt?

BVerwG, Urteil vom 12.04.2000 - 11 C 11.99

Die Festsetzung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße gemäß § 5 Abs. 4 Satz 4 FStrG hat Tatbestandswirkung für die Anwendung des § 128 Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Erschließungsbeitragsverfahren.*)

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Breite der anschließenden freien Strecken der Bundesstraße (§ 128 Abs. 3 Nr. 2 BauGB) ist spätestens der Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten.*)

Für die Breite der freien Strecke kommt es grundsätzlich auf den im maßgeblichen Zeitpunkt vorhandenen Ausbauzustand an. Ein geplanter Ausbau kann nur dann berücksichtigt werden, wenn in diesem Zeitpunkt eine entsprechende Planungsentscheidung bestandskräftig und mit ihrer Ausführung bereits begonnen war.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1786
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Straße

BVerwG, Beschluss vom 25.04.2000 - 11 B 46.99

Bei einer mehr als 100 m langen, beidseitig nicht zum Anbau bestimmten Teilstrecke einer tatsächlich einheitlichen Straße kann der Eindruck einer gewissen erschließungsrechtlichen Selbständigkeit ohne weiteres bejaht werden (wie Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294 ff.).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1785
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verkehrliche Entlastung durch Änderung von Bahnübergang

BVerwG, Urteil vom 16.05.2000 - 4 C 3.99

Eine Anwendung des § 13 Abs. 2 EKrG kommt auch dann in Betracht, wenn die verkehrliche Entlastung des Bahnübergangs i.S.d. § 3 Nr. 2 EKrG nicht der Hauptzweck, sondern nur einer von mehreren Zwecken ist, die mitbestimmend für die Baumaßnahme sind.*)

Eine sonst notwendige Änderung des Bahnübergangs erübrigt sich i.S.d. § 13 Abs. 2 EKrG nicht schon dann, wenn sie aufgrund der durchgeführten Baumaßnahme als nicht mehr besonders dringlich erscheint. Die Maßnahme, mit der eine Entlastung des Bahnübergangs bezweckt wird, muß die Gewähr dafür bieten, daß sich in absehbarer Zeit eine Änderung nicht mehr als notwendig erweisen wird.*)

§ 11 Abs. 10 EBO eignet sich als Maßstab, an dem sich ablesen läßt, wann es im Interesse der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs geboten ist, einen Bahnübergang durch den Bau einer Überführung und nicht bloß in sonstiger Weise zu ändern.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1782
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erschließung eines Grundstücks durch eine Anbaustraße?

BVerwG, Beschluss vom 31.05.2000 - 11 B 10.00

Ob ein Grundstück, das planungsrechtlich für eine bauliche Nutzung vorgesehen ist, durch eine Anbaustraße erschlossen wird, wenn sein an diese Straße angrenzender Teil besonders schmal ist, kann letztlich nur nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles beurteilt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1780
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sportplatz bildet keinen Bebauungszusammenhang

BVerwG, Beschluss vom 10.07.2000 - 4 B 39.00

Ein Sportplatz stellt keinen Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB her, auch wenn auf ihm einzelne untergeordnete bauliche Nebenanlagen (hier: Kassenhäuschen, Flutlichtmasten) vorhanden sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1779
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bekanntmachung eines Bebauungsplans

BVerwG, Beschluss vom 10.08.2000 - 4 CN 2.99

Für die Bekanntmachung eines Bebauungsplans reicht die bloße Angabe seiner Nummer auch bei einer kleinen Gemeinde mit einem einzigen Bebauungsplan nicht aus.*)

Aus Bundesrecht ergibt sich nicht, welches Organ der Gemeinde für die Fehlerbehebung nach § 215 a Abs. 2 BauGB zuständig ist.*)

Auch für das rückwirkende Inkraftsetzen eines Bebauungsplans bedarf es aus bundesrechtlicher Sicht keiner erneuten Ratsentscheidung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1775
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Normenkontrolle: Antragsbefugnis der Straßen-Anlieger

BVerwG, Beschluss vom 29.08.2000 - 4 BN 40.00

Wird eine Straße, die auf dem Gebiet zweier benachbarter Gemeinden verlaufen soll, inhaltlich und zeitgleich abgestimmt und durch Bebauungspläne der beiden Gemeinden festgesetzt, so sind Grundstückseigentümer hinsichtlich ihrer Eigentumsbetroffenheit für ein Normenkontrollverfahren nur gegenüber dem Bebauungsplan der Gemeinde antragsbefugt (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO), durch den ihr Grundstück betroffen wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1774
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Selbständige Privatstraße auch Erschließungsanlage?

BVerwG, Beschluss vom 29.08.2000 - 11 B 48.00

Die grundbuchmäßige Selbständigkeit einer Privatstraße ist keine Voraussetzung dafür, sie als selbständige Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB anzusehen.*)

I. VG Regensburg vom 23.04.1996 - Az.: VG RO 11 K 94.0264 - II. VGH München vom 23.12.1999 - Az.: VGH 6 B 96.2048 -*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1771
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abgrenzung Ortsteil (Innenbereich) und Splittersiedlung

BVerwG, Beschluss vom 19.09.2000 - 4 B 49.00

Ob eine Bebauung eine Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) und damit Teil des Außenbereichs oder Ortsteil (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) und damit bebauungsrechtlicher Innenbereich ist, beurteilt sich nach der Siedlungsstruktur im Gebiet der jeweiligen Gemeinde (im Anschluss an Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 4 C 7.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 193).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1770
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Normenkontrolle: Antrag mehrerer Miteigentümer

BVerwG, Beschluss vom 17.10.2000 - 4 BN 48.00

Wird der Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan im selben Verfahren von mehreren Miteigentümern gestellt und liegen bei ihnen, wie dies regelmäßig der Fall ist, keine rechtlich relevanten Unterschiede vor, so können ihnen gemäß § 159 Satz 2 VwGO die Kosten als Gesamtschuldnern auferlegt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1768
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gemeindeinteressen bei überörtlicher Fachplanung

BVerwG, Beschluss vom 31.10.2000 - 11 VR 12.00

Der aus dem Selbstverwaltungsrecht einer Gemeinde folgende Anspruch darauf, dass ein Träger überörtlicher Fachplanung bei der Betätigung seines Planungsermessens das Interesse der Gemeinde an der Gestaltung ihres Ortsbildes nicht unberücksichtigt lässt, wird von dem sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG auch für die Plangenehmigung ergebenden Anspruch der Gemeinde auf gerechte Abwägung ihrer Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen uneingeschränkt umfasst.*)

Der Bau von Betriebsanlagen der Eisenbahn hat in der Regel überörtliche Bedeutung im Sinne des § 38 Satz 1 BauGB i.d.F. des Bau- und Raumordnungsgesetzes vom 18. August 1997 (BGBl I S. 2081).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1766
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Normenkontrolle: Gebietssanierung

BVerwG, Beschluss vom 02.11.2000 - 4 BN 51.00

Die Gemeinde ist befugt, ein baulich genutztes sanierungsbedürftiges Gebiet, das innerhalb eines größeren, grundlegend neuzustrukturierenden Bereichs liegt, in den Bereich einer Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB einzubeziehen. Ob die Gemeinde in einem solchen Gebiet Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 ff. BauGB aufgrund einer Sanierungssatzung durchführt oder das Gebiet in den größeren Zusammenhang einer Entwicklungsmaßnahme (hier: Entwicklungsmaßnahme Rummelsburger Bucht in Berlin) einbezieht und in diesem Rahmen die erforderlichen städtebaulichen Maßnahmen (der Anpassung, § 170 BauGB) in Angriff nimmt, obliegt - im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen - ihrer Entscheidung (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 5.97 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 4 = DVBl 1998, 1294 = NVwZ 1999, 407).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1764
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sicherheitsstandard im Fernstraßenbau

BVerwG, Urteil vom 09.11.2000 - 4 A 51.98

1. Der Träger der Straßenbaulast hat bei der Errichtung von Bauten in Konkretisierung des § 4 FStrG eigenverantwortlich zu bestimmen, welcher Sicherheitsstandard angemessen ist, um im Einzelfall Sicherheitsrisiken auszuschließen.*)

2. Das Interesse, den finanziellen Aufwand für den Straßenbau gering zu halten, gehört zu den öffentlichen Belangen, denen in der planerischen Abwägung Rechnung zu tragen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1756
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Gebäude

BVerwG, Beschluss vom 15.06.2000 - 4 B 30.00

Ein Gebäude war zu dem nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB 1998 maßgeblichen Zeitpunkt bis 27. August 1996 nur dann errichtet, wenn es so weit fertiggestellt war, daß es bestimmungsgemäß genutzt werden konnte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1755
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Normenkontrolle: Antragsbefugnis von Anwohnern

BVerwG, Beschluss vom 22.08.2000 - 4 BN 38.00

Die Befugnis des Grundstückseigentümers gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, wegen einer möglichen Verletzung seines Eigentums die Feststellung der Nichtigkeit eines Bebauungsplans im Normenkontrollverfahren zu beantragen, hat seinen Grund darin, dass der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen die zulässige Nutzung des Grundstücks und damit im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmt (stRspr des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 7. Juli 1997 - BVerwG 4 BN 11.97 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 22; Beschluss vom 10. März 1998 - BVerwG 4 CN 6.97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 123).*)

Die Belegenheit eines Grundstücks im Geltungsbereich eines (Änderungs-)Bebauungsplans allein begründet die Antragsbefugnis nicht. Eine Rechtsverletzung im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO macht deshalb nicht geltend, wer vorträgt, sein Grundstück hätte ohne Änderung der für dieses geltenden Festsetzungen in den Geltungsbereich eines - die zulässige Nutzung anderer Grundstücke regelnden - Änderungsbebauungsplans einbezogen werden müssen.*)

Der Umstand allein, dass ein bisher unbebautes Grundstück künftig bebaut werden darf, macht das Interesse des Nachbarn an der Erhaltung dieses Zustandes, z.B. wegen der Ortsrand- und Aussichtslage, noch nicht zu einem abwägungserheblichen Belang mit der Folge, dass damit die Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend gemacht werden könnte (im Anschluss an Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1745
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Flurbereinigung - Kriterien im Zuteiligungsverfahren

BVerwG, Beschluss vom 14.11.2002 - 9 B 71.02

1. Im Falle eines Zuteilungsverfahrens nach § 54 Abs. 2 FlurbG kommt der Höhe des Gebots eines Teilnehmers keine ausschlaggebende Bedeutung zu, wenn die im Gesetz genannten Zwecke allein durch einen Zuschlag an einen anderen Teilnehmer gefördert werden können.*)

2. Die Zuteilung des Flurstücks an einen Bauwilligen dient jedenfalls dann nicht im Sinne des § 54 Abs. 2 Satz 1 FlurbG Siedlungszwecken, wenn die von ihm beabsichtigte nicht landwirtschaftlich privilegierte Bebauung gegenwärtig bauplanungsrechtlich ausgeschlossen und das Grundstück lediglich in einem Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt ist.*)

Dokument öffnen Volltext