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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

15686 Entscheidungen insgesamt

Online seit heute

IBRRS 2024, 1300
ProzessualesProzessuales
Wann sind die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens erstattungsfähig?

OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2024 - 17 W 42/24

1. Die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH, IBR 2012, 431).

2. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war. Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGH, a.a.O.; OLG Köln, IBR 2010, 1129 - nur online).

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IBRRS 2024, 1299
ProzessualesProzessuales
Mögliche Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs: Keine einstweilige Anordnung!

VG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2024 - 12 E 1273/24

Allein aus einer möglichen Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs folgt die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit in aller Regel nicht.*)

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Online seit gestern

IBRRS 2024, 1303
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Auch selbständige Beweisverfahren sind Geschäftsgeheimnisstreitsachen!

BGH, Beschluss vom 09.11.2023 - I ZB 32/23

1. Unter die Geschäftsgeheimnisstreitsachen im Sinne des § 16 Abs. 1 GeschGehG fallen auch selbständige Beweisverfahren.*)

2. Soweit § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG die Anfechtbarkeit von Anordnungen nach § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 GeschGehG beschränkt, gilt dies nicht für in einem selbständigen Beweisverfahren ergangene Anordnungen. Insbesondere kann ein dem selbständigen Beweisverfahren eventuell nachfolgendes Klageverfahren nicht als Hauptsache im Sinne des § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG zu dem selbständigen Beweisverfahren angesehen werden.*)

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IBRRS 2024, 1232
ProzessualesProzessuales
Wann liegt eine WEG-Streitigkeiten vor?

LG Augsburg, Beschluss vom 23.02.2023 - 42 S 641/23

1. Entscheidend für die Frage, ob eine Wohnungseigentumssache oder eine allgemeine Zivilsache vorliegt, ist die Klagebegründung; maßgebend ist hierbei allerdings nicht die jeweilige Anspruchsgrundlage, aus der die Ansprüche geltend gemacht werden, sondern ob das von Klägerseite in Anspruch genommene Recht in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist.

2. Wird auf das wohnungseigentumsrechtliche Gemeinschaftsverhältnis und die damit einhergehenden Treuepflichten abgestellt, liegt demnach eine Wohnungseigentumssache vor.

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Online seit 17. April

IBRRS 2024, 1290
ProzessualesProzessuales
Klagerücknahme wirksam: Keine Umdeutung in Erledigungserklärung!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.10.2023 - 7 W 65/23

1. Auch Prozesshandlungen können umgedeutet werden. Die Umdeutung setzt eine unwirksame Parteihandlung voraus.

2. Eine Umdeutung einer Klagerücknahme in eine Erledigungserklärung kommt nicht in Betracht, wenn die erklärte Klagerücknahme wirksam war.

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Online seit 16. April

IBRRS 2024, 1276
ProzessualesProzessuales
Wann liegt Eilbedürftigkeit („Dringlichkeit“) vor?

OLG Bamberg, Beschluss vom 13.02.2024 - 6 U 42/23

1. Der Verfügungsgrund der Eilbedürftigkeit (auch „Dringlichkeit“) liegt vor, wenn die objektiv begründete Gefahr besteht, dass durch Veränderung des status quo die Rechtsverwirklichung des Gläubigers mittels des im Hauptsacheprozess erlangten Urteils einschließlich dessen Vollstreckung vereitelt oder erschwert werden könnte.

2. Den Verfügungsgrund der Eilbedürftigkeit hat der Gläubiger glaubhaft zu machen

3. Die Eilbedürftigkeit ist von der materiell-rechtlich notwendigen Wiederholungsgefahr zu unterscheiden und getrennt von dieser glaubhaft zu machen.

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Online seit 15. April

IBRRS 2024, 1261
ProzessualesProzessuales
Keine Klage auf Feststellung des Erlöschens einer Baugenehmigung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2024 - 2 A 2372/22

Ein Klagebegehren, das auf die Feststellung des Erlöschens einer Baugenehmigung unabhängig von der Möglichkeit der Beeinträchtigung nachbarrechtlicher Belange gerichtet ist, ist unzulässig.*)

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IBRRS 2024, 1259
ProzessualesProzessuales
Wer drei Wochen (mehr) Zeit hat, dem ist es nicht dringlich!

LG Darmstadt, Urteil vom 18.03.2024 - 18 O 7/24

Ein Terminsverlegungsantrag, der zu einer Verzögerung von drei Wochen führt, kann die Annahme einer fehlenden Dringlichkeit rechtfertigen.*)

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Online seit 12. April

IBRRS 2024, 1224
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch ein Einzelanwalt muss seinen Namen angeben!

OLG Celle, Urteil vom 08.04.2024 - 6 U 28/23

Auch ein elektronisches Dokument eines Einzelanwalts muss bei Übermittlung aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach eine einfache Signatur durch Wiedergabe des Namens am Ende des Textes enthalten.*)

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IBRRS 2024, 1223
ProzessualesProzessuales
Berufungsschriftsatz aus Textbausteinen: Berufung (un-)zulässig?

OLG Celle, Urteil vom 04.04.2024 - 5 U 31/23

1. Die Zulässigkeit einer Berufung setzt voraus, dass ihre Berufungsbegründung auf den konkreten Streitfall zugeschnitten ist.*)

2. Ob eine Berufungsbegründung, die im Rahmen eines „Massenverfahrens“ ersichtlich zur vielfachen Verwendung in verschiedenen Verfahren vorgesehen und im Wesentlichen aus Textbausteinen zusammengesetzt ist, den diesbezüglich bestehenden Anforderungen standhält, ist im Einzelfall zu prüfen.*)

3. Der Umstand, dass die Klagepartei in ihren Schriftsätzen Tatsachenvortrag hält, den die sie vertretenen Prozessbevollmächtigten wortwörtlich in gleicher Weise in diversen weiteren Parallelverfahren für andere von ihnen vertretene Klageparteien halten, steht der Schlüssigkeit dieses Vorbringens nicht entgegen und kann allenfalls im Rahmen einer diesbezüglichen Beweiswürdigung mit bedacht werden.*)

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IBRRS 2024, 0822
ProzessualesProzessuales
Verwalter, übernehmen Sie - aber nur, wenn Sie wollen!

LG Landau, Urteil vom 11.08.2023 - 5 S 39/22

1. Selbst wenn die einem Eigentümer erteilte "Vollmacht" zur Geltendmachung von Auskunftsansprüchen ab der Bestellung eines neuen Verwalters erlöschen sollte und ein Rechtsstreit vom neuen Verwalter übernommen werden müsste, kann der neue Verwalter rückwirkend (selbst in der Berufungsinstanz) die Prozessführung durch den Eigentümer genehmigen.

2. Die rückwirkende Genehmigung der Prozessführung als Ganzes durch den gesetzlichen Vertreter bedarf keiner Zustimmung des Gegners.

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Online seit 11. April

IBRRS 2024, 1226
ProzessualesProzessuales
Übertragung auf den Senat wegen grundsätzlicher Bedeutung

BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZB 32/23

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2024, 1209
ProzessualesProzessuales
Aufwand für Beratungstermine = erstattungsfähige Aufwendungen?

AG Bautzen, Beschluss vom 11.11.2023 - 21 C 130/22

Der Aufwand für Beratungstermine können erstattungsfähige vorbereitende notwendige Aufwendungen sein.*)

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IBRRS 2024, 1102
ProzessualesProzessuales
Partei beerbt Gegner: Kostenentscheidung für Streithelfer bleibt!

BGH, Beschluss vom 14.02.2024 - IV ZB 16/23

Wenn ein Verfahren in der Hauptsache endet, weil die Partei des Rechtsstreits Alleinerbin ihres Gegners geworden ist, hat die zuvor zu Gunsten eines Streithelfers ergangene Kostenentscheidung weiter Bestand und kann Grundlage der Kostenfestsetzung sein.*)

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Online seit 10. April

IBRRS 2024, 1093
RechtsanwälteRechtsanwälte
Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an Ausgangskontrolle?

BGH, Beschluss vom 30.01.2024 - VIII ZB 85/22

Zu den Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze - hier: Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA; im Anschluss an BGH, IBR 2021, 498 = IMR 2021, 426; BGH, IBRRS 2022, 1977 = IMR 2022, 375; BGH, IBR 2023, 377 = IMRRS 2023, 0597; jeweils m.w.N.).*)

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IBRRS 2024, 1024
ProzessualesProzessuales
Terminsaufhebung nach Mandatsniederlegung?

BFH, Beschluss vom 13.03.2024 - VIII B 4/23

Im Anschluss an die Mandatsniederlegung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor der mündlichen Verhandlung kann ein erheblicher Grund für eine Terminsaufhebung trotz dauerhafter Erkrankung des sich danach selbst vertretenden Klägers fehlen, wenn der Kläger die Mandatsniederlegung als Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH selbst verursacht hat.*)

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IBRRS 2024, 0997
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Feststellung der Minderungsberechtigung: Ist ein unbezifferter Antrag zulässig?

AG Karlsruhe, Urteil vom 09.08.2023 - 3 C 294/23

1. Wird durch einen Mieter die gerichtliche Feststellung seiner Minderungsberechtigung wegen eines Mietmangels begehrt, ist ein unbezifferter Antrag zulässig.

2. Eine Klage auf Feststellung des Rechts zur Mietminderung ist hinreichend begründet, wenn die Mängel substanziiert dargelegt werden.

3. Wirkt sich ein Mangel nur periodisch in einem vorhersehbaren Zeitraum erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist die Mietminderungsquote der jeweiligen Jahreszeit entsprechend anzupassen.

4. Bei Ausfall der Heizung im Wohnzimmer ist während der Wintermonate eine Minderung um 30%, in den Sommermonaten um 5% gerechtfertigt.

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Online seit 9. April

IBRRS 2024, 1186
ProzessualesProzessuales
VU-Zustellung und Fristwahrung des Einspruchs ist von Amts wegen zu prüfen!

BGH, Beschluss vom 21.02.2024 - XII ZR 65/23

Die Zustellung eines Versäumnisurteils und die Fristwahrung eines dagegen gerichteten Einspruchs ist gem. § 341 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu prüfen. § 531 Abs. 2 ZPO ist insoweit nicht anwendbar (im Anschluss an BGH Urteil vom 20.05.2014 - VI ZR 384/13, NJW-RR 2014, 1532 = IBRRS 2014, 1763 = IMRRS 2014, 0925, und Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 57/17, NJW 2018, 2894 = IBR 2018, 601 = IMRRS 2018, 0843).*)

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IBRRS 2024, 1115
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeberanweisung sticht Bedenkenanzeige: Arbeitseinstellung ist unzulässig!

BGH, Urteil vom 01.02.2024 - VII ZR 171/22

1. Der Auftraggeber eines VOB/B-Vertrags kann den Vertrag kündigen, wenn eine verbindliche Vertragsfrist für den Beginn der Ausführung vereinbart wurde, zu der der Auftragnehmer mit den ihm obliegenden Arbeiten nicht begonnen hat und der Auftraggeber zuvor erfolglos eine Frist zur Vertragserfüllung, verbunden mit der Androhung einer Kündigung des Auftrags, gesetzt hat.

2. Auch wenn der Auftragnehmer mehrfach schriftlich Bedenken gegen die Ausführung der Leistung mitgeteilt hat, scheidet ein Leistungsverweigerungsrecht aus, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich angewiesen hat, mit den Arbeiten zu beginnen, und der Auftraggeber dadurch das Risiko einer mangelhaften Ausführung übernommen hat.

3. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO lässt im Falle eines in der ersten Instanz unterlaufenen Verfahrensfehlers, zu dem auch die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erstinstanzlichen Gerichts zählt, eine Zurückverweisung der Sache an das Landgericht grundsätzlich nur dann zu, wenn aufgrund des Verfahrensmangels außerdem eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 17.03.2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672 = IBRRS 2008, 1518 = IMRRS 2008, 1029).*)

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IBRRS 2024, 1039
ProzessualesProzessuales
Elektronischer Rechtsverkehr

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2024 - 10 W 100/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 1025
ProzessualesProzessuales
Kein selbständiges Beweisverfahren bei fehlenden Anknüpfungstatsachen!

OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2022 - 9 W 5/22

Der Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens ist (ausnahmsweise) mangels rechtlichen Interesses unzulässig, wenn der Sachverständige keine Anknüpfungstatsachen für seine Begutachtung hat, da das Beweismittel in einem solchen Fall untauglich ist.

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Online seit 8. April

IBRRS 2024, 1023
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 10.05.2023 - VII ZR 833/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2024, 1005
ProzessualesProzessuales
Blätter in der E-Akte haben keine Rückseite

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2024 - 4 E 578/23

Die An­ga­be "Blatt" statt "Seite" bei der Num­me­rie­rung in einer elek­tro­nisch ge­führ­ten Akte be­deu­tet nicht, dass das Ge­richt ir­gend­wel­che In­for­ma­tio­nen auf der Rück­sei­te ver­steckt hat.

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IBRRS 2024, 0985
ProzessualesProzessuales
Verweisungsbeschluss ist grundsätzlich bindend!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2024 - 1 AR 2/24

1. Die Verweisung eines Rechtsstreits ist für das Gericht, an das die Sache verwiesen wird, grundsätzlich bindend.

2. Die Bindungswirkung kann nur ausnahmsweise infolge der Verletzung höherrangigen (Verfassungs-)Rechts entfallen.

3. Einfache Rechtsfehler rechtfertigen die Annahme einer objektiv willkürlichen Verweisung grundsätzlich nicht. Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt.

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IBRRS 2024, 0978
BauvertragBauvertrag
Fehlerhafte Vorgaben umgesetzt: Leistung mangelhaft ausgeführt!

OLG Celle, Urteil vom 06.03.2024 - 14 U 81/23

1. Der (Bau-)Unternehmer hat ein funktionstaugliches (Bau-)Werk zu errichten. Er hat nicht nur eine möglicherweise fehlerhafte Leistungsbeschreibung umzusetzen, sondern schuldet einen funktionalen Bauerfolg.

2. Ein (Bau-)Unternehmer sichert üblicherweise bei Vertragsschluss (stillschweigend) einen Standard zu, der jedenfalls den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.

3. Widersprechen die "geschriebenen" Vertragsbestandteile den allgemein anerkannten Regeln der Technik, ist der Unternehmer gleichwohl dazu verpflichtet, ein mangelfreies (Bau-)Werk herzustellen.

4. Das Hinwegsetzen über die Ausführungen eines Sachverständigen erfordert die Darlegung eigener Sachkunde.*)

5. Eine vermeintliche Sachkunde über das Reiten von Pferden vermittelt keine Sachkunde über den Reitplatzbau.*)

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Online seit 5. April

IBRRS 2024, 0981
ProzessualesProzessuales
Auch ein promovierter Richter ist kein Arzt!

BGH, Beschluss vom 12.03.2024 - VI ZR 283/21

Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage (hier: Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen).*)

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Online seit 4. April

IBRRS 2024, 0975
ProzessualesProzessuales
Anwaltswechsel als Wiedereinsetzungsgrund?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.03.2024 - 6 A 378/24

1. Wegen Versäumnis der Antragsfrist unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung, für den mangels hinreichender Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden konnte.*)

2. Der Rechtsmittelführer muss sich grundsätzlich die durch einen Anwaltswechsel bedingte Verzögerung zurechnen lassen, weil es ihm obliegt, dem neuen Prozessbevollmächtigten das Mandat so rechtzeitig zu erteilen, dass dieser die Frist für die Stellung des Zulassungsantrags und zu dessen Begründung einhalten kann.

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IBRRS 2024, 0961
ProzessualesProzessuales
Beurteilung der Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.10.2023 - 7 D 58/22

Das Gericht muss bei der Beurteilung der Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO widerstreitendes Vorbringen des jeweiligen Antragsgegners, auf dessen Grundlage sich die Tatsachenbehauptungen des jeweiligen Antragstellers als unrichtig erweisen, nicht ausblenden, sondern kann aufgrund des wechselseitigen Schriftverkehrs darüber befinden, ob es einen abwägungserheblichen Belang geben kann.

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Online seit 3. April

IBRRS 2024, 0906
ProzessualesProzessuales
Rechtsanwalt zur Geheimhaltung bereit: Keine Beweisvereitelung!

OLG Köln, Urteil vom 15.03.2024 - 20 U 240/23

1. Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet bzw. vorenthält oder deren Benutzung erschwert oder verhindert.*)

2. Die Nichtwahrnehmung eines zum Erlass einer Geheimhaltungsverpflichtung sowie zur Übergabe geheimhaltungspflichtiger Unterlagen bestimmten Termins zur mündlichen Verhandlung durch den Hauptbevollmächtigten des Versicherungsnehmers stellt eine Beweisvereitelung seitens des Versicherungsnehmers dar (ausführlich Senatsurteil vom 01.09.2023 - 20 U 50/23, BeckRS 2023, 25905).*)

3. Eine Beweisvereitelung kommt dagegen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bei einer Mehrfachvertretung des klagenden Versicherungsnehmers neben der Partei selbst mindestens ein Hauptbevollmächtigter bereit ist, sich zu der notwendigen Geheimhaltung nach § 174 Abs. 3 GVG verpflichten zu lassen.*)

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IBRRS 2024, 0923
ProzessualesProzessuales
Keine Schlüssigkeitsprüfung im selbständigen Beweisverfahren!

LG Neubrandenburg, Beschluss vom 17.03.2021 - 1 T 23/21

1. Die Vorschriften über das selbständige Beweisverfahren ermöglichen - unabhängig von einem Beweissicherungsbedürfnis - die Erhebung des Sachverständigenbeweises unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der zu treffenden Feststellung hat.

2. Der Begriff des "rechtlichen Interesses" ist weit zu fassen. Insbesondere ist es dem Gericht grundsätzlich verwehrt, bereits im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung vorzunehmen.

3. Ein rechtliches Interesse kann nur dann verneint werden, wenn ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht ersichtlich sind. Dabei kann es sich nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann.

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Online seit 2. April

IBRRS 2024, 0951
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auch ein Schriftsatz mit falschem Aktenzeichen wahrt die Frist!

BGH, Beschluss vom 20.02.2024 - VIII ZR 238/22

1. Das Berufungsgericht darf eine Berufung nicht gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückweisen, ohne zuvor über den rechtzeitig eingegangenen Antrag des Berufungsführers auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO entschieden zu haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.05.2023 - 2 BvR 370/22, IBRRS 2023, 1551 [für den Erlass eines klageabweisenden Urteils vor Entscheidung über den Antrag auf Verlängerung der gesetzten Replikfrist]).*)

2. Dem fristgerechten Eingang des Fristverlängerungsantrags bei Gericht steht es nicht entgegen, dass der betreffende Schriftsatz irrtümlich mit einem unzutreffenden Aktenzeichen versehen ist. Allein entscheidend ist, dass er vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Gerichts gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10 IBRRS 2013, 1363 = IMR 2013, 211; IBR 2023, 436; Senatsbeschluss vom 10.06.2003 - VIII ZB 126/02, IBRRS 2003, 2599 = IMRRS 2003, 1102).*)

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IBRRS 2024, 0919
ProzessualesProzessuales
Zeuge im Termin ausgeblieben: Trotzdem Kostenerstattung?

OLG Bamberg, Beschluss vom 01.03.2024 - 2 W 39/23

1. Auch bei der Festsetzung der Kosten eines an der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung Beteiligten gegen den ausgebliebenen Zeugen als Schuldner der Mehrkosten gem. §§ 103 ff. ZPO greift die das Kostenfestsetzungsverfahren beherrschende Grundregel des § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO ein, dass nur solche Kosten zu erstatten sind, die zur zweckentsprechenden Wahrung der Rechte notwendig waren.*)

2. Einer Partei ist regelmäßig das Recht zuzubilligen, sich durch den mit der Sache vertrauten Rechtsanwalt in der mündlichen Verhandlung bzw. in einem Beweisaufnahmetermin vertreten zu lassen.*)

3. Zu den gemäß § 380 Abs. 1 ZPO aufgrund des Ausbleibens des Zeugen zu erstattenden Kosten zählen alle Kosten, die durch eine neuerliche Ladung des Zeugen und durch einen neuen Termin zu seiner Vernehmung erforderlich werden. Das Risiko erhöhter Kosten aufgrund kostenrechtlich nicht zu beanstandender Handlungen der Parteien im Rahmen einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung trägt grundsätzlich der Zeuge.*)

4. Zu den Mehrkosten bei Anreise eines von der Kanzleipflicht befreiten zugelassenen Rechtsanwalts aus dem Ausland bei Wohnsitz der Partei in diesem Land.*)

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Online seit 28. März

IBRRS 2024, 0937
ProzessualesProzessuales
Bußgeldrechtliche Verbandshaftung nach der DSGVO

KG, Beschluss vom 22.01.2024 - 3 Ws 250/21

1. Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 5. Dezember 2023 [C-807/21]) können die in Art. 83 DSG-VO vorgesehenen Geldbußen unmittelbar gegen juristische Personen verhängt werden, wenn diese als für die Datenverarbeitung Verantwortliche einzustufen sind.*)

2. Hiernach erfordert eine Verbandshaftung weder das Verschulden eines Repräsentanten (§ 30 OWiG) noch eine Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG). Vielmehr sind Unternehmen im Deliktsbereich der DSG-VO per se schuldfähig.*)

3. Die vom EuGH für den Bereich der DSG-VO entwickelten sachlich-rechtlichen Grundzüge der Verbandsgeldbuße überformen, prägen und gestalten auch das diesbezügliche nationale Verfahrensrecht (hier § 66 OWiG).*)

4. Der Bußgeldbescheid muss die natürliche Person, der eine Pflichtverletzung ggf. zur Last fällt, nicht bezeichnen.*)

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IBRRS 2024, 0916
ProzessualesProzessuales
Streitwert des Beweisverfahrens = Kosten der Mängelbeseitigung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 21.06.2023 - 4 W 45/23

1. Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem vollen Hauptsachewert.

2. Der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist weder bindend noch maßgeblich. Das Gericht hat nach Einholung des Gutachtens den „richtigen“ Hauptsachewert festzusetzen.

3. Anknüpfungspunkt für die Streitwertbemessung sind grundsätzlich die vom Sachverständigen im Verfahren ermittelten Kosten der Mängelbeseitigung.

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Online seit 27. März

IBRRS 2024, 0908
ProzessualesProzessuales
Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, sind zu begründen!

BGH, Beschluss vom 20.02.2024 - VI ZB 19/22

Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben sowie den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen. Anderenfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben.*)

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IBRRS 2024, 0893
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
„Mängel der Sache“ ist unzulässige Ausforschung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 15.02.2024 - 4 W 15/24

1. Auch unter Beachtung der insoweit zugunsten des Bestellers unter dem Schlagwort der "Symptomtheorie" eingreifenden Erleichterungen genügt es für die Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens nicht, wenn der Antragsteller in seiner Antragsschrift ohne jede weitere Qualifizierung lediglich von "Mängeln der Sache" spricht. Ein Ausforschungsbeweis im Sinne einer erstmaligen Bestandsaufnahme von Mängeln ist im selbständigen Beweisverfahren nicht zu erheben.

2. Bei der verfahrensleitenden Entscheidung des Landgerichts nach § 492 Abs. 1, § 411 Abs. 3 ZPO handelt es sich um eine Zwischenentscheidung, die nicht isoliert anfechtbar ist. Allerdings kann auch bei derartigen das Verfahren betreffenden Zwischenentscheidungen das Gebot effektiven Rechtsschutzes dazu zwingen, eine isolierte Anfechtung zu ermöglichen, wenn die Zwischenentscheidung für eine Partei einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hat, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt.

3. Hinsichtlich der Möglichkeit des Zugangs zu einer Wohnung zwecks Begutachtung durch einen Sachverständigen im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens kann das Gericht nach § 356 ZPO vorgehen, da es sich bei dem nicht möglichen Zugang um einen der Beweisaufnahme entgegenstehenden Umstand handelt, der in die Risikosphäre der Antragstellerin fällt.




Online seit 26. März

IBRRS 2024, 0907
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schriftsatz eines Sozietätskollegen signiert: Kein Zusatz „für“ erforderlich!

BGH, Beschluss vom 28.02.2024 - IX ZB 30/23

Signiert ein Mitglied einer mandatierten Anwaltssozietät einen Schriftsatz, den ein anderes Mitglied der Anwaltssozietät verfasst und einfach elektronisch signiert hat, in qualifiziert elektronischer Form und reicht diesen Schriftsatz über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach bei Gericht ein, ist dies wirksam. Eines klarstellenden Zusatzes („für“) bei der einfachen Signatur des Schriftsatzverfassers bedarf es nicht.*)

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IBRRS 2024, 0904
ProzessualesProzessuales
E-Akte ist manipulationssicher!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2024 - 4 E 52/24

Die An­ga­be "Blatt" statt "Seite" bei der Num­me­rie­rung in einer elek­tro­nisch ge­führ­ten Akte be­deu­tet nicht, dass das Ge­richt ir­gend­wel­che In­for­ma­tio­nen auf der Rück­sei­te ver­steckt hat. Manipulationen an der elektronischen Akte sind nicht zu befürchten

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IBRRS 2024, 0897
ProzessualesProzessuales
Aufspaltung von einheitlichem Streitgegenstand: Teil-VU unzulässig!

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.02.2024 - 4 U 58/23

1. Klage und Widerklage, die sich auf einen Rückzahlungsanspruch bzw. Werklohnanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beziehen, betreffen denselben Streitgegenstand.

2. Kann das streitige Urteil nur mit der Berufung und ein Teilversäumnisurteil mit dem Einspruch gem. § 338 ZPO angefochten werden, was zu einer Aufspaltung der Entscheidung über einen einheitlichen Streitgegenstand führt, ist der Erlass eines Teilversäumnis- und Teilurteils unzulässig.

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Online seit 25. März

IBRRS 2024, 0878
ProzessualesProzessuales
Wann entfällt der Sicherungszweck einer Prozessbürgschaft?

OLG Nürnberg, Urteil vom 05.03.2024 - 3 U 764/23

1. Für den Wegfall des Sicherungszwecks einer Prozessbürgschaft, die zur Vollstreckungsabwehr erbracht wird, ist darauf abzustellen, ob der Gläubiger der streitgegenständlichen Ansprüche durch die zeitweise Abwendung der Vollstreckung einen Schaden erlitten hat. Für einen derartigen, durch die Verzögerung bedingten Schadensersatzanspruch des Gläubigers trifft diesen eine sekundäre Darlegungslast und ist der Zeitraum zwischen der Anordnung der Abwendungsbefugnis und der Rechtskraft der Entscheidung maßgeblich.*)

2. Bei einem titulierten Auskunftsanspruch ist für das Bestehen eines Verzögerungsschadens darauf abzustellen, welchen Nachteil der Gläubiger infolge einer verspäteten Auskunft erleiden kann. Der Verzögerungsschaden bei einem Unterlassungstitel kann bei entsprechenden Darlegungen zum einen in der während des Vollstreckungsaufschubs zu zahlenden angemessenen und üblichen Lizenzgebühr und zum anderen in der - auf der (zeitweisen) Nichtvollstreckung des Unterlassungstitels beruhenden - Erhöhung eines Marktverwirrungsschadens bestehen.*)

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Online seit 22. März

IBRRS 2024, 0868
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kollidierender Verhandlungstermin: Anforderungen an Vortrag zur Verhinderung

BGH, Beschluss vom 30.01.2024 - VIII ZB 47/23

Zu den Anforderungen an die Darlegung eines erheblichen Grunds i.S.v. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO im Falle der Verhinderung des Prozessbevollmächtigten einer Partei wegen eines kollidierenden Verhandlungstermins (im Anschluss an BGH, IBR 2024, 1004 - nur online).*)

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Online seit 21. März

IBRRS 2024, 0863
ProzessualesProzessuales
Vortrag einer Partei übergangen: Verstoß gegen rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 23.01.2024 - VI ZR 213/22

Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag des Klägers, wie er auf einen richtigen ärztlichen Befund reagiert hätte.*)

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IBRRS 2024, 0851
ProzessualesProzessuales
Modernisierende Instandsetzung oder bauliche Veränderung?

LG Berlin II, Urteil vom 29.02.2024 - 85 S 52/23 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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Online seit 20. März

IBRRS 2024, 0782
ProzessualesProzessuales
Streitwert der Auskunftsklage bei Mietpreisbremse?

KG, Beschluss vom 27.11.2023 - 12 W 40/23

Der Wert der Feststellung der die zulässige Höhe überstei­genden Miete ist gem. § 41 Abs. 5 GKG analog nach dem Jahreswert der streitigen Miete zu bestimmen.

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Online seit 19. März

IBRRS 2024, 0834
ProzessualesProzessuales
Streitwertfestsetzung für Gerichtsgebühren hat einheitlich zu erfolgen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.11.2023 - 12 W 26/23

1. Die Festsetzung des Streitwerts für die Gerichtsgebühren hat einheitlich zu erfolgen, wobei die Werte mehrerer Streitgegenstände grundsätzlich zusammengerechnet werden, wenn sie im selben Verfahren geltend gemacht werden.

2. Der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit ist selbstständig festzusetzen, wenn sich die Rechtsanwaltsgebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert errechnen, etwa weil gegen mehrere Beklagte Ansprüche in unterschiedlicher Höhe geltend gemacht werden.

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Online seit 18. März

IBRRS 2024, 0833
ProzessualesProzessuales
Anhörungsrüge ist auf Gehörsverstöße beschränkt!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.10.2023 - 19 U 28/23

1. Unter "Anspruch auf rechtliches Gehör" i.S.v. § 321a Abs. 1 Nr. 2 ZPO ist ausschließlich das nach Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete rechtliche Gehör zu verstehen (BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - I ZR 47/06 -, IBRRS 2008, 1562 = IMRRS 2008, 1061).

2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll sichern, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die auf mangelnder Kenntnisnahme oder Erwägung des Sachvortrags der Prozessbeteiligten beruhen. Sein Schutzbereich ist auf das von dem Gericht einzuhaltende Verfahren, nicht aber auf die Kontrolle der Entscheidung in der Sache gerichtet.

3. Die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte kann nicht Gegenstand der auf Gehörsverstöße beschränkten Anhörungsrüge sein.

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Online seit 15. März

IBRRS 2024, 0825
ProzessualesProzessuales
Prozessleitende Verfügungen sind unanfechtbar!

BFH, Beschluss vom 02.02.2024 - IX B 26/23

Prozessleitende Verfügungen sind nicht mit der Beschwerde anfechtbar.

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IBRRS 2024, 0810
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bestand wird komplett umgestaltet: Mängelhaftung nach Werkvertragsrecht!

OLG Hamburg, Urteil vom 05.02.2024 - 4 U 44/22

1. Übernimmt der Bauträger vertraglich Bauleistungen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die in diesem Bereich vorhandene Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts.

2. Der Bauträger darf Mängelbehauptungen des Erwerbers nicht mit Nichtwissen bestreiten, weil er vertraglich dazu verpflichtet ist, den Mängelrügen des Erwerbers nachzugehen.

3. Auch wenn der Bauträger im Prozess nicht angibt, dass er "mit Nichtwissen" bestreitet, sondern lediglich einfach bestreitet, ist dieses einfache Bestreiten als "ins Blaue hinein" und damit als unbeachtlich zu behandeln.




Online seit 14. März

IBRRS 2024, 0815
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Unwirksame Quotenabgeltungsklausel führt nicht zu unwirksamer Vornahmeklausel

BGH, Beschluss vom 30.01.2024 - VIII ZB 43/23

1. Gegen eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiell-rechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht. Lässt das Beschwerdegericht unter Missachtung dieses Grundsatzes die Rechtsbeschwerde gleichwohl zu, ist das Rechtsbeschwerdegericht daran nach § 574 Abs. 3 Satz 1 ZPO gebunden (st. Rspr.; im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27.04.2021 - VIII ZB 44/20, Rz. 10 m.w.N., IBRRS 2021, 1670 = IMRRS 2021 = NJW-RR 2021, 737).*)

2. Beruft der Mieter sich auf die Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen unter dem Gesichtspunkt, dass ihm die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassen worden ist, trägt er für diesen Umstand die Darlegungs- und Beweislast (im Anschluss an BGH, IMR 2015, 220).*)

3. Die Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Quotenabgeltungsklausel führt nicht zur Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Vornahmeklausel (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18.06.2008 - VIII ZR 224/07, Rz. 14, IBRRS 2008, 2211 = IMRRS 2008, 1307 = WuM 2008, 472; Beschluss vom 18.11.2008 - VIII ZR 73/08, Rz. 1, IBRRS 2009, 0166 = IMRRS 2009, 0104 = WuM 2009, 36).*)




IBRRS 2024, 0808
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
eEB erbringt vollen Zugangsbeweis!

BGH, Beschluss vom 17.01.2024 - VII ZB 22/23

1. Für die Rücksendung des elektronischen Empfangsbekenntnisses in Form eines strukturierten Datensatzes per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) ist es erforderlich, dass auf Seiten des die Zustellung empfangenden Rechtsanwalts die Nachricht geöffnet sowie mit einer entsprechenden Eingabe ein Empfangsbekenntnis erstellt, das Datum des Erhalts des Dokuments eingegeben und das so generierte Empfangsbekenntnis versendet wird. Die Abgabe des elektronischen Empfangsbekenntnisses setzt mithin die Willensentscheidung des Empfängers voraus, das elektronische Dokument am einzutragenden Zustellungsdatum als zugestellt entgegenzunehmen; darin liegt die erforderliche Mitwirkung des Rechtsanwalts, ohne dessen aktives Zutun ein elektronisches Empfangsbekenntnis nicht ausgelöst wird.*)

2. Das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis erbringt - wie das herkömmliche papiergebundene (analoge) Empfangsbekenntnis - gegenüber dem Gericht den vollen Beweis nicht nur für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt, sondern auch für den angegebenen Zeitpunkt der Entgegennahme und damit der Zustellung (Anschluss an BVerwG, IBR 2024, 1003 - nur online).*)

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