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Sachgebiet: AGB

955 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 0309
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Leistung durch Vertreter des Wahlarztes?

BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07

1. Klauseln in einer formularmäßigen Wahlleistungsvereinbarung, durch die die einem Wahlarzt obliegende Leistung im Fall seiner Verhinderung durch einen Vertreter erbracht werden darf, sind nur wirksam, wenn sie auf die Fälle beschränkt sind, in denen die Verhinderung im Zeitpunkt des Abschlusses der Wahlleistungsvereinbarung nicht bereits feststeht und wenn als Vertreter der namentlich benannte ständige ärztliche Vertreter im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 3 und 4, § 5 Abs. 5 GOÄ bestimmt ist.*)

2. Wird eine Stellvertretervereinbarung im Wege der Individualabrede geschlossen, bestehen gegenüber dem Patienten besondere Aufklärungspflichten, bei deren Verletzung dem Honoraranspruch des Wahlarztes der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensteht.*)

3. Danach ist der Patient so früh wie möglich über die Verhinderung des Wahlarztes zu unterrichten und ihm das Angebot zu unterbreiten, dass an dessen Stelle ein bestimmter Vertreter zu den vereinbarten Bedingungen die wahlärztlichen Leistungen erbringt. Weiter ist der Patient über die alternative Option zu unterrichten, auf die Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen zu verzichten und sich ohne Zuzahlung von dem jeweils diensthabenden Arzt behandeln zu lassen. Ist die jeweilige Maßnahme bis zum Ende der Verhinderung des Wahlarztes verschiebbar, ist dem Patienten auch dies zur Wahl zu stellen.*)

4. Die Vertretervereinbarung unterliegt der Schriftform.*)

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IBRRS 2008, 0252
AGBAGB
Durchrostungsgarantie: Regelmäßige Wartung

BGH, Urteil vom 12.12.2007 - VIII ZR 187/06

Gewährt ein Fahrzeughersteller Neuwagenkäufern zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten formularmäßig eine Garantie für die Haltbarkeit des Fahrzeugs (hier: Durchrostungsgarantie), liegt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden (§ 307 Abs. 1 BGB) nicht darin, dass der Hersteller die Leistungen aus der Garantie zum Zweck der Kundenbindung von der regelmäßigen Wartung des Fahrzeugs in seinen Vertragswerkstätten abhängig macht.*)

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IBRRS 2008, 0244
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Fehlen der erforderlichen behördlichen Genehmigung: Mangel!

BGH, Urteil vom 24.10.2007 - XII ZR 24/06

1. Das Fehlen der erforderlichen behördlichen Genehmigung zur vertragsgemäßen Nutzung von Mieträumen stellt einen Mangel im Sinne von § 536 BGB dar, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ihm durch eine mit einer Zwangsmittelandrohung verbundene Ordnungsverfügung die vertragsgemäße Nutzung untersagt wird und für ihn zumindest Ungewissheit über deren Zulässigkeit besteht.

2. Eine Klausel, die die Haftung des Vermieters für den Fall ausschließt, dass die erforderliche behördliche Genehmigung für den vom Mieter vorgesehenen Gewerbebetrieb aus Gründen versagt wird, die ausschließlich auf der Beschaffenheit oder der Lage des Mietobjekts beruhen, benachteiligt den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist deshalb nach § 307 BGB unwirksam.

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IBRRS 2008, 0211
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
DB AG: AGB zu den „Regularien des kontierten Einkaufs“ wirksam?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.12.2007 - 3/1 O 104/07

Für einen Anspruch auf Abschlagszahlung muss der Auftragnehmer nach § 16 Nr. 1 VOB/B nicht mehr tun, als die Leistung zu erbringen, deren Vergütung er beansprucht, und diese prüfbar nachweisen. Wird in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Fälligkeit von Faktoren abhängig gemacht, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, verstößt dies gegen § 307 Abs. 2 BGB.

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IBRRS 2008, 0203
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. AGB-rechtlich unwirksam!

OLG Dresden, Urteil vom 13.12.2007 - 12 U 1498/07

1. § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. ist bei isolierter Inhaltskontrolle, die nach neuer BGH-Rechtsprechung bei jeglicher Abweichung von der VOB/B als Ganzes zu erfolgen hat, wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.

2. Dies hat zur Folge, dass eine Gewährleistungsbürgschaft für verjährte Mängelansprüche auch dann nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wenn entsprechend der Rechtsprechung des BGH aus 1993 eine Mängelrüge zu unverjährter Zeit erfolgt ist.

3. Die Inanspruchnahme der Öffnungsklausel des § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B a.F. stellt eine inhaltliche Abweichung von der in der VOB/B damals noch vorgesehenen Regelfrist von zwei Jahren dar und führt damit zu einer Störung des von der VOB/B beabsichtigten Interessenausgleichs.

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IBRRS 2008, 0073
AGBAGB
Reichweite der formularmäßigen Vorausabtretung

BGH, Beschluss vom 24.09.2007 - II ZR 237/05

Die formularmäßige Vorausabtretung der "gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus dem Geschäftsverkehr" des Zedenten erstreckt sich nicht auf die von seinem Gesamtrechtsnachfolger nach einer Verschmelzung in dessen Geschäftsbetrieb begründeten Forderungen.*)

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Online seit 2007

IBRRS 2007, 5013
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Tierhaltungsklausel im Mietvertrag unwirksam

BGH, Urteil vom 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

1. Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es den Streitwert auf über 600 € festgesetzt hat und deswegen von einem entsprechenden Wert der Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, hält aber das Berufungsgericht diesen Wert nicht für erreicht, so muss das Berufungsgericht, das insoweit nicht an die Streitwertfestsetzung des Erstgerichts gebunden ist, die Entscheidung darüber nachholen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO erfüllt sind.*)

2. Hat das Berufungsgericht diese Entscheidung nicht getroffen, weil es hierzu keine Notwendigkeit gesehen hat, hat es aber die Revision zugelassen, ist angesichts dessen, dass die Gründe für die Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 ZPO und die Gründe für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO identisch sind, davon auszugehen, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO ebenso als erfüllt angesehen und demgemäß die Berufung als zugelassen behandelt hätte, wenn ihm die Notwendigkeit einer Entscheidung hierüber bewusst gewesen wäre.*)

3. Die Klausel in einem formularmäßigen Wohnungsmietvertrag

"Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters."

hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand.*)

4. Die Beantwortung der Frage, ob die Haltung von Haustieren in dem Fall, dass eine wirksame mietvertragliche Regelung fehlt, zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 535 Abs. 1 BGB gehört, erfordert, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet.*)

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IBRRS 2007, 5007
AGBAGB
Gebrauchtwagengarantievertrag: Ausschluss der Leistungspflicht zulässig?

BGH, Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

Eine Klausel in einem vom Garantiegeber formularmäßig verwendeten Gebrauchtwagengarantievertrag, die für den Fall, dass der Garantienehmer die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht durchführen lässt, die Leistungspflicht des Garantiegebers unabhängig von der Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden ausschließt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90, NJW-RR 1991, 1013).*)

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IBRRS 2007, 4889
VersicherungenVersicherungen
Invaliditäts-Zusatzversicherung

BGH, Urteil vom 26.09.2007 - IV ZR 252/06

Die Klausel in einer Invaliditäts-Zusatzversicherung "Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die ganz oder überwiegend eingetreten ist aufgrund angeborener oder solcher Krankheiten, die im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind", ist unwirksam.*)

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IBRRS 2007, 4861
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mehrdeutige Lohngleitklausel: Auslegung zu Lasten des Verwenders?

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.11.2007 - 11 U 177/05

1. Die Zahlung von Lohnsteigerungen nach einem anderen als dem in der vertraglich vereinbarten Lohngleitklausel erwähnten Tarif ist nicht als Anerkenntnis des Auftraggebers zu werten.

2. Ist die vereinbarte Klausel dahingehend mehrdeutig, dass sowohl die Geltung des Tarifvertrags Bau-Ost als auch die des Tarifvertrags Bau-West in Betracht kommt, darf die Mehrdeutigkeit nicht zu Lasten des Vertragspartners des Verwenders gehen.

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IBRRS 2007, 4860
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bestimmung der Transportwege "nach Wahl des Auftragnehmers"

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.10.2007 - 4 U 48/07

1. Die Klausel in einem Bauvertrag, wonach die Wahl der Transportwege dem Auftragnehmer obliegt, kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass dem Auftragnehmer im Hinblick auf den Transportweg zur Baustelle ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 BGB eingeräumt wird.

2. Die vom Auftragnehmer getroffene Wahl des Transportweges wird deshalb nicht Vertragsbestandteil.

3. Kommt es aufgrund einer behördlichen Anordnung zu einer Sperrung des gewählten Transportweges, hat der Auftragnehmer weder Anspruch auf Mehrvergütung aus § 2 Nr. 5 VOB/B noch auf Schadensersatz aus § 6 Nr. 6 VOB/B.

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IBRRS 2007, 4803
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksamkeit von isolierten Endrenovierungsklauseln

BGH, Urteil vom 12.09.2007 - VIII ZR 316/06

Eine Regelung in einem vom Vermieter verwandten Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam; das gilt auch dann, wenn der Mieter zu laufenden Schönheitsreparaturen während der Dauer des Mietverhältnisses nicht verpflichtet ist.*)

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IBRRS 2007, 4761
AGBAGB
Zugang zum Internet: Anpassung von Sondervereinbarungen

BGH, Urteil vom 11.10.2007 - III ZR 63/07

Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das seinen Kunden den Zugang zum Internet verschafft und hiermit zusammenhängende Produkte (z.B.: DSL-Splitter, DSL-Modems, WLAN-Router) verkauft, benachteiligen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind damit unwirksam:*)

"1. Die X AG [Verwender] behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser AGB oder der jeweiligen LB/PL [= Leistungsbeschreibungen und Preislisten], Sondervereinbarungen und Online-Anzeigen anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.*)

2. Die X AG ist des weiteren berechtigt, diese AGB oder die jeweilige Leistungs- und Produktbeschreibung mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird die X AG dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist per E-Mail oder schriftlich zu kündigen."*)

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IBRRS 2007, 4725
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 26.09.2007 - VIII ZR 143/06

1. In einem Mietvertrag über eine vom Vermieter renoviert überlassene Wohnung ist eine Formularklausel, die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung eines Anteils an den Kosten für von ihm vorzunehmende, aber noch nicht fällige Schönheitsreparaturen verpflichtet, in ihrem sachlichen Regelungsgehalt nicht zu beanstanden, wenn sie eine Berücksichtigung des tatsächlichen Erhaltungszustands der Wohnung in der Weise ermöglicht, dass für die Berechnung der Quote das Verhältnis zwischen der Mietdauer seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen und dem Zeitraum nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen maßgeblich ist, nach dem bei einer hypothetischen Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund des Wohnverhaltens des Mieters voraussichtlich Renovierungsbedarf bestünde.*)

2. Eine solche Klausel verstößt jedoch gegen das Transparenzgebot und ist deshalb wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn ihr Wortlaut für den Mieter nicht eindeutig erkennen lässt, dass die Abgeltungsquote in dieser Art und Weise zu berechnen ist, sondern dem Vermieter die Möglichkeit gibt, den Mieter aufgrund einer anderen Berechnungsweise, die ebenfalls vom Wortlaut der Klausel gedeckt ist, auf eine unangemessen hohe Quote in Anspruch zu nehmen.*)

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IBRRS 2007, 4717
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anwendung des § 10 Abs. 6 AVBWasserV in den neuen Bundesländern

BGH, Urteil vom 26.09.2007 - VIII ZR 17/07

Zur entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 6 AVBWasserV auf das Inkrafttreten dieser Verordnung in den neuen Bundesländern nach Maßgabe der Anlage I Kapital V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 16 Buchst. b EinigVtr.*)

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IBRRS 2007, 4688
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Haftung des Hausverwalters für unwirksame Vertragsklauseln

KG, Urteil vom 13.10.2006 - 3 U 3/06

Schließt der Hausverwalter einen Mietvertrag mit einer nach der Rechtsprechung des BGH unwirksamen Schönheitsreparaturklausel ab, so haftet er dem Vermieter auf Schadensersatz.

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IBRRS 2007, 4613
VersicherungenVersicherungen
Inhaltsgleiche Ersetzung unwirksamer Klauseln zulässig?

BGH, Urteil vom 26.09.2007 - IV ZR 321/05

Die Grundsätze des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 (BGHZ 164, 297) über die Klauselersetzung nach § 172 Abs. 2 VVG und den Mindestrückkaufswert sind auch auf die fondsgebundene Lebensversicherung anzuwenden.*)

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IBRRS 2007, 4489
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wirksamkeit einer Zeitmietvertragsklausel

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2007 - 10 U 131/06

Die Regelung in einem Mietvertrag zum Betrieb einer kieferorthopädischen Praxis

«Das Mietverhältnis ist auf die Dauer von 10 Jahren fest abgeschlossen. Mietbeginn ist der Tag, den die Vermieterin dem Mieter verbindlich für die Übernahme des Mietobjektes benennt. Das Mietverhältnis endet mit dem Ablauf desjenigen Kalendervierteljahres, in dem die 10-jährige Mietdauer endet. Das Mietverhältnis verlängert sich nach Ablauf der fest vereinbarten 10-jährigen Dauer um 5 Jahre, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr gekündigt wird. ... Nach Ablauf der 10- bzw. 5- jährigen Dauer des Mietverhältnisses verlängert sich dieses jeweils um ein Jahr, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt wird.»

ist unabhängig davon wirksam, ob es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung oder eine Individualvereinbarung handelt.*)

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IBRRS 2007, 4372
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Ablösung des Gewährleistungseinbehalts

LG Düsseldorf, Urteil vom 03.08.2007 - 39 O 70/05

Die in einer AGB-Klausel des Auftraggebers vorgesehene Möglichkeit des Auftragnehmers, den vereinbarten Gewährleistungseinbehalt nur durch die Stellung der Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines dem Auftraggeber genehmen Kreditversicherers ablösen zu können, stellt keinen angemessenen Ausgleich dar.

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IBRRS 2007, 4314
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Mehrparteienvertrag: Grenzen von Vertretungsregeln in AGB

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2006 - 24 U 7/06

1. Die Klausel "Rechtshandlungen und Willenserklärungen eines Vermieters sind auch für die anderen Vermieter, eines Mieters auch für die anderen Mieter verbindlich." benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)

2. Hat im ersten Rechtszug der Einzelrichter verfahrensfehlerhaft an Stelle der Kammer entschieden, ist das Berufungsgericht bei Entscheidungsreife nicht an einer Sachentscheidung gehindert.*)

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IBRRS 2007, 4192
BauvertragBauvertrag
Auschluss des Wahlrechts des § 17 VOB/B

AG Bremen, Urteil vom 30.08.2007 - 25 C 309/2007

Die über die AGB des Vertrags getroffene ausdrückliche Vereinbarung, den Sicherungseinbehalt durch eine „Bankbürgschaft“ ablösen zu dürfen, schließt das Wahlrecht aus § 17 Ziff. 3 VOB/B aus.

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IBRRS 2007, 4130
BauvertragBauvertrag
Wirksamkeit einer Klausel zur Fälligkeit

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.07.2007 - 7 U 193/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4119
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kann sich Auftraggeber ein uneingeschränktes Änderungsrecht ausbedingen?

LG Hannover, Urteil vom 03.07.2007 - 18 O 384/05

In vom Auftraggeber gestellten Architektenverträgen ist die Klausel "Der Auftraggeber darf die Unterlagen für die im Vertrag genannte Baumaßnahme ohne Mitwirkung des Auftragnehmers nutzen und ändern; dasselbe gilt auch für das ausgeführte Werk. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer vor wesentlichen Änderungen eines nach dem Urheberrecht geschützten Werkes - soweit zumutbar - anhören, ohne dass sich hieraus ein Mitwirkungsrecht ergibt." wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGB-Gesetz unwirksam.

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IBRRS 2007, 4060
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft: Vertrag geht Muster vor!

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.06.2007 - 12 U 181/06

1. Die Klausel in einem Bauvertrag, wonach der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt für die Erfüllung von Mängelansprüchen durch eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse ablösen kann, ist bereits ohne Bezugnahme auf ein beigefügtes Muster in sich verständlich.

2. Auf den Inhalt eines gegebenenfalls beiliegenden Bürgschaftsmusters kommt es in einem solchen Fall nicht mehr an.

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IBRRS 2007, 3973
VersicherungenVersicherungen
Ersetzung unwirksamer Klauseln beim Versicherungsverein?

BGH, Urteil vom 18.07.2007 - IV ZR 258/03

Die Grundsätze des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 über die Klauselersetzung nach § 172 Abs. 2 VVG sind auch auf den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit anzuwenden.*)

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IBRRS 2007, 3943
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
AGB: Nach Kündigung nur Vergütung erbrachter Leistung: Zulässig?

BGH, Urteil vom 12.07.2007 - VII ZR 154/06

1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, wonach nur die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers vergütet werden und weitergehende Ansprüche ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber ohne besonderen Grund kündigt, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Oktober 1984 - VII ZR 65/83, BGHZ 92, 244).*)

2. Die Verweisung in einem Einheitspreisvertrag zwischen dem Auftraggeber (Generalunternehmer) und seinem Auftragnehmer (Nachunternehmer) auf Bedingungen eines Pauschalpreisvertrages zwischen dem Generalunternehmer und seinem Auftraggeber, die eine Beschränkung des Werklohns für den Fall der Nichtinanspruchnahme der Leistung vorsehen, kann überraschend sein, § 305 c Abs. 1 BGB.*)

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IBRRS 2007, 3796
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG stellt kein Verbotsgesetz dar!

BGH, Urteil vom 27.06.2007 - VIII ZR 149/06

1. Die Regelung des § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG (2004), dass der Netzbetreiber die Kosten des Netzausbaus trägt, ist kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB. Eine abweichende Vereinbarung des Netz- und des Anlagenbetreibers ist daher nicht nach § 134 BGB nichtig.*)

2. Ein Verstoß des Netzbetreibers gegen das allein gegen ihn gerichtete Verbot des § 12 Abs. 1 EEG (2004), die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus den §§ 4 und 5 EEG (2004) vom Abschluss eines Vertrages abhängig zu machen, hat nicht die Nichtigkeit des Vertrages nach § 134 BGB zur Folge.*)

3. Eine vom Netzbetreiber gestellte Formularklausel in einem Netzanschlussvertrag mit dem Anlagenbetreiber, wonach dieser für die Bereitstellung der Netzanlagen zur Eigenversorgung seiner Anlage mit Betriebsstrom ein einmaliges Entgelt in Gestalt eines Baukostenzuschusses zu zahlen hat, hält im Hinblick auf § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG (2004) der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand.*)

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IBRRS 2007, 3775
BauvertragBauvertrag
Zustandekommmen eines Vertrags durch Internetauktion

OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2007 - 21 W 8/07

1. Bei einer Internetauktion werden die AGB des Auktionsportals nicht als solche rechtsgeschäftlich in die Vertragsverhältnisse der Beteiligten einbezogen; sie sind jedoch Grundlage für die Auslegung ihrer Erklärungen.

2. Durch eine Internetauktion kann ein Werkvertrag über die Lieferung und den Einbau von Sachen geschlossen werden.

3. Ein solcher wirksamer Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber den Auftrag in das Auktionsportal einstellt, der Bieter selbst innerhalb der Auktionsfrist das günstigste Gebot abgibt und anschließend der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fristende "online" einen anderen Bieter ausgewählt hat.

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IBRRS 2007, 3764
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Neue Bundesländer: Mietüberleitungsgesetz

BGH, Urteil vom 27.06.2007 - VIII ZR 150/06

1. Ein nichtiges Geschäft bleibt auch bei Außerkrafttreten des Verbots grundsätzlich nichtig; das gilt auch für teilnichtige Geschäfte.

2. Einer Vereinbarung, die gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und bei Außerkrafttreten dieser Vorschriften wirksam werden soll, steht der Verbotszweck des Art. 2 § 2 MÜG nicht entgegen. Der Zweck des Mietenüberleitungsgesetzes bestand darin, das Vergleichsmietensystem der §§ 2 ff MHG (heute §§ 558 ff BGB) schrittweise auch in den neuen Bundesländern einzuführen.

3. Nach seiner gesetzlichen Ausgestaltung bestand das Verbot des Art. 2 § 2 MÜG jedoch nur "beim Abschluss" des Mietvertrags; die Parteien haben die Möglichkeit, in der Folgezeit eine andere Vereinbarung ohne die von dieser Vorschrift vorgesehenen Beschränkungen zu treffen.

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IBRRS 2007, 3496
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern in AGB

BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - VII ZR 210/06

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die einen Einbehalt zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche vorsieht, der durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist auch dann unwirksam, wenn dem Auftragnehmer die Befugnis eingeräumt wird, die Hinterlegung des Sicherheitseinbehalts zu verlangen.*)




IBRRS 2007, 3484
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unmittelbare Anwendung der Richtlinie 2004/18/EG

OLG Bremen, Beschluss vom 03.04.2007 - Verg 2/07

1. Voraussetzung für eine Verletzung der Rügeobliegenheit aus § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist nicht nur die Kenntnis der Tatsachen, die einen Verstoß gegen das Vergabeverfahren bedeuten könnten, sondern auch die Kenntnis der rechtlichen Relevanz dieser Tatsachen. An dieser fehlt es auch bei Großunternehmen insbesondere dann, wenn die Rechtslage schwierig ist.

2. Im Falle nicht rechtzeitiger bzw. nicht hinreichender Umsetzung einer Richtlinie kann sich der Einzelne gegenüber dem Staat unmittelbar auf die Richtlinie berufen, wenn die Bestimmungen inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind.

3. In einem Rechtsstreit zwischen Privaten ist zwar eine direkte Anwendung der Richtlinie 2004/18/EG nicht möglich, jedoch ist es unter Berücksichtigung der Art. 10 und Art. 249 Abs.3 EG-Vertrag Aufgabe der Gerichte, die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in der Richtlinie vorgesehene Ziel zu erreichen, durch geeignete Maßnahmen zu erfüllen. Deshalb müssen die Gerichte innerstaatliches Recht so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen.

4. Nach dem Gebot der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung inländischen Rechts muss die Vorschrift des § 3a Nr. 5 a VOB/A - jedenfalls nach der Umsetzungsfrist - dahingehend ausgelegt werden, dass auch nach deutschem Recht in einem Verhandlungsverfahren im Anschluss an ein vorhergehendes - aufgehobenes - Vergabeverfahren ohne öffentliche Bekanntmachung nur die Bieter einbezogen werden dürfen, die geeignet sind und die in dem vorangegangenen Verfahren Angebote abgegeben haben, die nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen worden sind.




IBRRS 2007, 3462
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation
Telekommunikationsdienstleistungen

BGH, Urteil vom 24.05.2007 - III ZR 468/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3439
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertragsstrafe für unberechtigte Gasentnahme

BGH, Urteil vom 09.05.2007 - VIII ZR 115/06

Die gemäß § 23 Abs. 1 AVBGasV einem Kunden, der unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtung oder nach Einstellung der Versorgung Gas gebraucht, auferlegte Vertragsstrafe setzt ein Verschulden des Abnehmers voraus.*)

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IBRRS 2007, 3378
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB-Kontrolle der VOB/B

BGH, Urteil vom 10.05.2007 - VII ZR 226/05

1. Jede Abweichung von der VOB/B führt, auch wenn sie sich in einem Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber findet, dazu, dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 419/02, BGHZ 157, 346).*)

2. Eine vertragliche Regelung, aufgrund derer der Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangen kann, wich auch vor der Neufassung der VOB/B 2002 von § 17 Nr. 4 VOB/B ab.*)

3. Zur Kündigung eines Bauvertrags durch den Auftraggeber, wenn der Auftragnehmer die Arbeit nicht fristgemäß wieder aufnimmt, weil erhebliche Zweifel über die Anwendbarkeit öffentlich-rechtlicher Vorschriften bestehen, aufgrund derer ihm die Gefahr eines Bußgeldes droht.*)




IBRRS 2007, 3334
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wirksamkeit der Sicherungsabrede bei Ausschluss von § 768 BGB?

LG Wiesbaden, Urteil vom 21.03.2007 - 11 O 70/06

Sieht eine vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung vor, dass in der vom Auftragnehmer zum Austausch des Sicherheitseinbehalts zu stellenden Gewährleistungsbürgschaft der Bürge auf die Einreden des Hauptschuldners aus § 768 BGB verzichten muss, so ist die Sicherungsabrede insgesamt unwirksam; eine geltungserhaltende Reduktion der Sicherungsabrede kommt nicht Betracht.

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IBRRS 2007, 3325
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Regelung von Öffnungszeiten im Mietvertrag

BGH, Urteil vom 16.05.2007 - XII ZR 13/05

1. Zur Transparenz von Klauseln in AGB, die die Öffnungszeiten von Ladengeschäften in Einkaufszentren regeln.*)

2. Nach dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB sind Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen verpflichtet, Rechte und Pflichten ihrer Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen. Dazu gehört auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen soweit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann.

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IBRRS 2007, 2966
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Transportrecht - Identity-of-Carrier-Klausel

BGH, Urteil vom 15.02.2007 - I ZR 40/04

1. Weist ein Konnossement den Charterer auf der Vorderseite deutlich hervorgehoben als Verfrachter aus, so geht dies als Individualvereinbarung der Benennung des Reeders als Verfrachter in den Konnossementsbedingungen (Identity-of-Carrier-Klausel) vor (Bestätigung von BGH, Urt. v. 5.2.1990 - II ZR 15/89, TranspR 1990, 163 und BGH, Urt. v. 4.2.1991 - II ZR 52/90, TranspR 1991, 243).*)

2. Eine im Konnossement zwischen Verfrachter und Befrachter vereinbarte Gerichtsstandsklausel bindet den Drittinhaber des Konnossements, soweit dieser nach dem anwendbaren nationalen Recht in die Rechte und Pflichten des Befrachters eingetreten ist oder der Gerichtsstandsklausel zugestimmt hat. Da Gerichtsstandsklauseln in Konnossementen im internationalen Seerecht als handelsüblich gelten, ist von einer Zustimmung auszugehen, wenn der Drittinhaber Rechte aus dem Konnossement geltend macht.*)

3. Eine im Konnossement zwischen Verfrachter und Befrachter vereinbarte Gerichtsstandsklausel entfaltet gegenüber dem Reeder nur Wirkung, wenn dieser an dem Konnossement mitgewirkt oder der Gerichtsstandsklausel nachträglich zugestimmt hat.*)

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IBRRS 2007, 2696
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Einseitiges Wahlrecht in AGB zulässig?

OLG Bremen, Beschluss vom 28.06.2006 - 2 Sch 3/06

Zu der Frage, ob eine Schiedsklausel in den AGB eines Kaufvertrags, die hinsichtlich der Entscheidung von Streitigkeiten dem Verkäufer ein einseitiges Wahlrecht zwischen Schiedsverfahren staatlichem Gerichtsverfahren einräumt, nach § 9 AGB-Gesetz bzw. BGB n.F. § 307 unwirksam ist.

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IBRRS 2007, 2627
ImmobilienImmobilien
Richterliche Kontrolle der Strompreise?

BGH, Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06

1. § 315 BGB findet auf den anfänglich vereinbarten Strompreis auch dann keine unmittelbare Anwendung, wenn der Vertrag keine betragsmäßige Festlegung des geltenden Tarifs enthält, sondern sich die Preise für die Stromlieferungen aus den jeweiligen allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung ergeben (Abgrenzung zu BGHZ 164, 336 ff.).*)

2. Eine Strompreiskontrolle in entsprechender Anwendung des § 315 BGB scheidet aus, wenn der Stromkunde die Möglichkeit hat, Strom von einem anderen Anbieter seiner Wahl zu beziehen.*)

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IBRRS 2007, 2587
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BauträgerBauträger
Formelhafter Ausschluss der Gewährleistung

BGH, Urteil vom 08.03.2007 - VII ZR 130/05

1. Ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder so zu behandelnder Häuser ist auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 17. September 1987 - VII ZR 153/86, BGHZ 101, 350, 353).*)

2. Von einer eingehenden Erörterung und ausführlichen Belehrung kann nur ausnahmsweise abgesehen werden, wenn sich der Notar davon überzeugt hat, dass sich der Erwerber über die Tragweite des Haftungsausschlusses und das damit verbundene Risiko vollständig im klaren ist und den Ausschluss dennoch ernsthaft will.*)




IBRRS 2007, 2572
VersicherungenVersicherungen
Benzinklausel

BGH, Urteil vom 13.12.2006 - IV ZR 120/05

Der Ausschluss einer Deckung von Haftpflichtansprüchen in der Privathaftpflichtversicherung wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht sind (sog. Benzinklausel), setzt voraus, dass sich eine Gefahr verwirklicht hat, die gerade dem Fahrzeuggebrauch eigen, diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist. Für die Auslegung der Ausschlussklausel kommt es nicht auf § 10 AKB an.*)

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IBRRS 2007, 2554
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Versprechen von Vermittlungsprovision bei Arbeitnehmerübernahme

BGH, Urteil vom 07.12.2006 - III ZR 82/06

Seit In-Kraft-Treten des § 9 Nr. 3 AÜG in der Fassung des "Hartz III-Gesetzes" vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848, 2909) kann sich der Verleiher vom Entleiher auch formularmäßig eine angemessene Vermittlungsprovision für den Fall versprechen lassen, dass der Entleiher den Leiharbeitnehmer im Anschluss an die Überlassung übernimmt (anders noch Senatsurteil BGHZ 155, 311 zu § 9 Nr. 4 AÜG a.F.).*)

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IBRRS 2007, 2549
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schönheitsreparaturklauseln: Unwirksam bei starrem Fristenplan

BGH, Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 199/06

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wohnraummietvertrages enthaltene Regelung, die dem Mieter die Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen auferlegt und bestimmt, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der "bisherigen Ausführungsart" abweichen darf, ist auch dann insgesamt - und nicht nur hinsichtlich der Ausführungsart - wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn die Verpflichtung als solche und ihre inhaltliche Ausgestaltung in zwei verschiedenen Klauseln enthalten sind (im Anschluss an Senatsurteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, unter II 1 c).*)

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IBRRS 2007, 2523
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation
Vereinbarung in Telefonvertrag über Geltendmachung der Nutzungen Dritter

BGH, Urteil vom 16.11.2006 - III ZR 58/06

1. Die Parteien eines Telefondienstvertrags können in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, dass der Teilnehmernetzbetreiber auch Vergütungen, die für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten Dritter über den Telefonanschluss geschuldet werden, als eigene Forderungen geltend machen kann.*)

2. Allerdings muss sich der Teilnehmernetzbetreiber die im Verhältnis des Kunden zu dem Drittanbieter bestehenden Einwendungen entgegenhalten lassen. Eine hiervon abweichende Regelung wäre insbesondere unter Berücksichtung der in § 15 Abs. 3 TKV enthaltenen Wertung gemäß § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2007, 2370
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Beförderungsbedingungen: Unwirksame Klausel

BGH, Urteil vom 23.11.2006 - X ZR 16/05

Regeln die Beförderungsbedingungen eines Verkehrsverbundes, dass ein Fahrausweis nur in Verbindung mit einer Urkunde zur Beförderung berechtigt und der Fahrausweis ungültig ist und eingezogen werden kann, wenn die Urkunde auf Verlangen nicht vorgezeigt wird, so sind folgende Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam:

1. Fahrgeld für eingezogene Fahrausweise wird nicht erstattet.

2. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht bei als ungültig eingezogenen Fahrausweisen.*)

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IBRRS 2007, 2362
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BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafen in AGB

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2007 - 11 U 72/06

1. Die bloße Änderung von Vertragsentwürfen stellt keine Individualvereinbarung dar, die zur Unanwendbarkeit des AGB-Gesetzes führt.

2. Macht der AGB-Verwender in Punkten, die nicht Gegenstand der AGB sind - etwa im Preis oder im Fertigstellungstermin -, Zugeständnisse, so begründen diese nicht die Annahme, der Verwender sei ohne weiteres auch bereit, von seinen sonstigen Bedingungen abzulassen.

3. Eine Vertragsstrafeklausel ist überraschend, wenn bereits bei Vertragsunterzeichnung feststeht, dass die Leistung nicht bis zum Zeitpunkt der Verwirkung der Vertragsstrafe fertig gestellt werden kann.

4. Eine Vertragsstrafeklausel muss klar, eindeutig und unmissverständlich sein.

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IBRRS 2007, 2290
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BauvertragBauvertrag
Auch in Verbraucherverträgen ist die VOB/B als Ganzes privilegiert!

KG, Urteil vom 15.02.2007 - 23 U 12/06

1. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) ist nicht Empfehler der VOB/B im Sinne des § 1 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), weil er die Verwendung der VOB/B gegenüber Verbrauchern nicht empfiehlt.

2. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH und der weit überwiegenden Meinung in der Literatur sind die einzelnen Klauseln der VOB/B einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff BGB entzogen, soweit die VOB/B als Ganzes vereinbart wird.

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IBRRS 2007, 2154
VersicherungenVersicherungen
Formularmäßige Ausdehnung auf alle Verbindlichkeiten ist überraschend

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.03.2007 - 23 U 89/06

1. Die formularmäßige Ausdehnung der dinglichen Haftung des Versicherungsgebers auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten eines Dritten bei Bestellung einer Grundschuld aus Anlass einer bestimmten Kreditaufnahme ist in aller Regel überraschend im Sinne des § 3 AGBG, was auch dann gilt, wenn der Dritte der Ehegatte des Sicherungsgebers ist.*)

2. Überraschenden Charakter im Sinne des § 3 AGBG hat eine formularmäßige Zweckerklärung insbesondere dann, wenn sie von den - durch den Anlass der Sicherungsabrede begründeten - Erwartungen des Sicherungsgebers deutlich abweicht.*)

3. Solche Erwartungen können durch eine bestimmte Darlehensgewährung geprägt sein, wenn zwischen der Darlehensgewährung und der Grundschuldbestellung mit Zweckerklärung ein unmittelbarer zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht.*)

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IBRRS 2007, 2089
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ProzessualesProzessuales
AGB: Einschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts

BGH, Urteil vom 01.03.2007 - III ZR 164/06

Eine formularmäßig ausbedungene unangemessene Einschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts einer Partei führt nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung. Der benachteiligten Partei steht der Antrag gemäß § 1034 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu Gebote, um durch die Entscheidung des staatlichen Gerichts eine ausgewogene Zusammensetzung des Schiedsgerichts zu erreichen.*)

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IBRRS 2007, 0624
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ImmobilienImmobilien
Wasserversorgung: Inhaber des Hausanschlusses

BGH, Urteil vom 01.02.2007 - III ZR 289/06

1. Inhaber des von einer Wasserversorgungsanlage abzweigenden Hausanschlusses ist das Versorgungsunternehmen (hier: die Gemeinde als Betreiberin des Städtischen Wasserwerks), auch soweit die Anschlussleitung innerhalb des Privatgrundstücks verläuft.*)

2. Die Gemeinde ist bei öffentlich-rechtlicher Regelung der Wasserversorgung berechtigt, in ihrer Satzung die Unterhaltungskosten für Hausanschlüsse den Anschlussnehmern aufzuerlegen (ebenso BVerwGE 82, 350). Einen dahingehenden Erstattungsanspruch kann sie bei einem Bruch der Anschlussleitung dem auf Ersatz der Reparaturkosten gerichteten, auf § 2 Abs. 1 HPflG gestützten Schadensersatzanspruch des Grundstückseigentümers nach Treu und Glauben entgegenhalten. Der Vorrang des Bundesrechts gemäß Art. 31 GG steht dem nicht entgegen.*)

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