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Sachgebiet: AGB

953 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 2736
ImmobilienImmobilien
Betreutes Wohnen: Kein einseitiges Entgelterhöhungsrechts des Heimträgers

OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2014 - 12 U 127/13

1. Für einen Wohn- und Betreuungsvertrag sieht § 9 Abs. 1 Satz 1 WBVG eine Entgelterhöhung und eine Erhöhung der gesondert berechenbaren investiven Aufwendungen durch einseitige Erklärung des Unternehmers nicht vor.*)

2. Eine hiervon zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vertragsklausel des Unternehmers ist gemäß § 16 WBVG und wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

3. Gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1, § 309 Nr. 7 BGB verstößt eine Vertragsklausel des Unternehmers, die ihm nach Vertragsende und fruchtloser Nachfrist die Räumung des überlassenen Wohnraums und die Einlagerung der persönlichen Sachen des Verbrauchers auf dessen Gefahr und Kosten gestattet.*)

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IBRRS 2014, 2724
Mit Beitrag
AGBAGB
Preis für Leistung hängt von einer Variablen ab: Kontrollfähige Preisnebenabrede!

BGH, Urteil vom 17.09.2014 - VIII ZR 258/13

Zur Inhaltskontrolle von Spannungsklauseln im unternehmerischen Verkehr (im Anschluss an Senatsurteile vom 14.05.2014 - VIII ZR 114/13 und VIII ZR 116/13).*)

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IBRRS 2014, 2589
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Aufrechnung nur mit "anerkannten" Forderungen zulässig: Klausel unwirksam!

KG, Urteil vom 11.09.2014 - 8 U 77/13

1. § 814 BGB setzt die positive Kenntnis des Leistenden davon voraus, dass er im Leistungszeitpunkt nichts schuldet. Verwendet der Vermieter eine Klausel, die eine Mietminderung durch Abzug von der monatlichen Zahlung in unwirksamer Weise ausschließen soll, steht dies der Rechtskenntnis des Mieters vom Eintritt einer Minderung regelmäßig entgegen. Es wäre Sache des Vermieters, darzulegen und zu beweisen, dass der Mieter die Unwirksamkeit der Klausel positiv erkannt hat.*)

2. Sind die Voraussetzungen des § 814 BGB danach nicht gegeben, stellt sich die Frage eines Vorbehalts bei Mietzahlung nicht. Für die Annahme, dass sich der Mieter, dessen Mietvertrag einer minderungsbeschränkende Klausel enthält, bei der Mietzahlung die spätere Rückforderung der (im Zeitpunkt der Leistung aufgrund der Klausel geschuldeten) Miete unter Bezugnahme aus diese Klausel "vorbehalten" müsse, fehlt eine rechtliche Grundlage.*)

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IBRRS 2014, 2468
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen

AG Dortmund, Urteil vom 26.08.2014 - 425 C 2787/14

1. Zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen, wenn im Mietvertrag sowohl die laufenden Schönheitsreparaturen abgewälzt wurden als auch eine Verpflichtung zur Wohnungsrückgabe in Weiß und zur Erneuerung des Teppichbodens nach 5 Jahren enthalten ist.*)

2. Aufgrund des Summierungseffekts sind in diesem Fall alle drei Regelungen unwirksam.*)

3. Das gilt selbst dann, wenn man Teile der Regelungen ausnahmsweise als Individualvereinbarung bewerten sollte.*)

4. Die Verpflichtung zur Erneuerung des Teppichbodens nach 5 Jahren ist gemäß § 307 BGB unwirksam. Bei einer individualvertraglichen Vereinbarung kann sich nicht Nichtigkeit aus § 139 BGB ergeben, wenn die einheitliche Regelung über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen wegen einer unangemessenen Benachteiligung nichtig ist.*)

5. Bei Teppichböden normaler Qualität ist von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren auszugehen.*)

6. Der Mieter ist berechtigt, im Badezimmer Bohrlöcher in die Fliesen zu setzen, wenn er übliche Ausstattungsgegenstände anbringen will.*)

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IBRRS 2014, 2393
Mit Beitrag
AGBAGB
Möglichkeit der Aufrechnung kann durch AGB nicht ausgeschlossen werden!

OLG Nürnberg, Urteil vom 20.08.2014 - 12 U 2119/13

1. Ein Aufrechnungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das lediglich die Aufrechnung mit unbestrittenen und mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässt, die Aufrechnung mit sonstigen Gegenforderungen indes auch dann verbietet, wenn diese mit der aufgerechneten Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders einer solchen Klausel entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.*)

2. Dies gilt auch für eine Klausel, die gegenüber einem Unternehmer verwendet wird.*)

3. Dies gilt nicht nur im Bereich des Werkvertragsrechts, sondern auch für Werklieferungs- oder Kaufverträge (im Anschluss an BGH, Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07, IBR 2011, 340).*)

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IBRRS 2014, 2376
ImmobilienImmobilien
(Un-)Wirksamkeit einer bei Grundschulddarlehen verwendeten AGB-Klausel?

BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 178/13

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sicherungsnehmers enthaltene Klausel, die den auf Rückgewähr der Grundschuld gerichteten Anspruch des Sicherungsgebers auf die Löschung des Grundpfandrechts beschränkt, hält der richterlichen Inhaltskontrolle jedenfalls dann nicht stand, wenn sie auch Fallgestaltungen erfasst, in denen der Sicherungsgeber im Zeitpunkt der Rückgewähr nicht mehr Grundstückseigentümer ist (Fortführung des Urteils des BGH vom 09.02.1989 - IX ZR 145/87, BGHZ 106, 375 ff.).*)

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IBRRS 2014, 2354
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Textform der Widerrufsbelehrung

BGH, Urteil vom 15.05.2014 - III ZR 368/13

1. Die bloße Abrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung auf einer gewöhnlichen Webseite ("ordinary website") des Unternehmers reicht für die formgerechte Mitteilung der Widerrufsbelehrung an den Verbraucher nach § 355 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 126b BGB nicht aus (Anschluss an BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 66/08, NJW 2010, 3566).*)

2. Die vom Unternehmer in einem Online-Anmeldeformular vorgegebene, vom Kunden (Verbraucher) bei der Anmeldung zwingend durch Anklicken mit einem Häkchen im Kontrollkasten zu versehende Bestätigung*)

"Widerrufserklärung - [ ] Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und ausgedruckt oder abgespeichert?"

ist gemäß § 309 Nr. 12 Buchst. b BGB sowie deshalb unwirksam, weil sie von den verbraucherschützenden Regelungen in § 355 Abs. 2 und 3, § 360 Abs. 1 BGB zum Nachteil des Verbrauchers abweicht.*)

3. Ist eine vom Unternehmer vorformulierte Bestätigung des Kunden unwirksam, so kann der Unternehmer dem Widerruf des Kunden nicht den Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenhalten und gegen den Kunden auch keinen Schadensersatzanspruch wegen arglistiger Täuschung oder sonstiger Treuepflichtverletzung geltend machen, indem er den Vorwurf erhebt, dass der Kunde diese Bestätigung wahrheitswidrig erteilt habe.*)

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IBRRS 2014, 2138
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kumulation von Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürge muss nicht zahlen

OLG Celle, Urteil vom 05.03.2014 - 7 U 114/13

1. Eine Vertragsklausel im Generalunternehmervertrag, wonach nur insgesamt 90% des vereinbarten Werklohns im Laufe des Bauvorhabens bis zu dessen Fertigstellung durch Abschlagszahlungen zu leisten ist, restliche 10% dagegen erst nach erfolgreichem Wirkprinzip-Test, Abnahme des Werks und Vorlage der Gewährleistungsbürgschaft, kann in der Gesamtschau eine gegen § 307 Abs. 1 BGB verstoßende Übersicherung des Auftraggebers darstellen, wenn dieser zusätzlich durch eine vom Werkunternehmer gestellte Vertragserfüllungsbürgschaft abgesichert ist. Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn nach den Vertragsklauseln noch weitere Belastungen des Werkunternehmers, wie die Überdeckung von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft, hinzukommen.*)

2. Die Inhaltskontrolle hat in der Gesamtschau abstrakt und ohne Rücksicht darauf zu erfolgen, ob der Bürgschaftsnehmer auf Rechte aus einzelnen Klauseln verzichtet. Auch können nicht einzelne Klauseln als unwirksam kassiert werden, um den verbleibenden Klauseln damit zur Wirksamkeit zu verhelfen. Denn es ist nicht die Sache des Gerichts auszusuchen, welche der betroffenen Klauseln bestehen bleiben soll.*)

3. Auf die aus § 307 Abs. 1 BGB folgende Unwirksamkeit einer Klausel kann sich der Bürge gegenüber dem Bürgschaftsnehmer gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung nach § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB berufen, so dass er nicht aus der Bürgschaft leisten muss (BGH, NJW 2011, 2125, Rz. 11). Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich bei dem Bürgen um ein Kreditinstitut handelt und dieses bei Übernahme der Vertragserfüllungsbürgschaft keine rechtlichen Bedenken gegen die Sicherungsabrede erhoben hat.*)

4. Im Baurecht ist allgemein anerkannt, dass § 8 Abs. 2 VOB/B auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anwendbar ist und nicht gegen § 119 InsO verstößt. Daran hat sich durch das Urteil des BGH vom 15.11.2012 (IX ZR 169/11, IBRRS 2013, 0502) zu Energielieferungsverträgen nichts geändert.*)

5. Macht der Auftragnehmer von seinem Kündigungsrecht wegen Insolvenz des Auftragnehmers nach § 8 Abs. 2 VOB/B Gebrauch, ist dieser berechtigt, den vom Auftragnehmer geltend gemachten Ansprüchen seine eigenen Ansprüche, die er im Falle der außerordentlichen Kündigung wegen Nichtstellung der nach § 648a BGB verlangten Sicherheit gehabt hätte, auch ohne Kündigung entgegenzusetzen, so dass die wechselseitigen Ansprüche dann zu saldieren sind. Es gibt insoweit keinen "Wettlauf der Kündigungen".*)




IBRRS 2014, 1968
ImmobilienImmobilien
Gaspreis abhängig von der Ölpreisentwicklung: Klausel wirksam?

BGH, Urteil vom 14.05.2014 - VIII ZR 116/13

Eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der vertraglich definierten Preisentwicklung für Heizöl ändert, hält bei ihrer Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB stand; dies gilt auch für eine Preisanpassungsklausel, nach der sich der Grundpreis für die Lieferung von Gas in Abhängigkeit von einem vertraglich bestimmten Lohnpreisindex ändert (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13).*)

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IBRRS 2014, 1922
AGBAGB
„Mediatorenklausel“ unwirksam, wenn Versicherung den Mediator aussucht!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.05.2014 - 2/6 O 271/13

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung, die die Erstattung von gerichtlichen Kosten davon abhängig macht, dass zuvor obligatorisch ein Mediationsverfahren durchgeführt wird, verstößt dann gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn sich die Versicherung das Recht zur Auswahl des Mediators vorbehält.*)

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IBRRS 2014, 1921
AGBAGB
„Mediatorenklausel“ unwirksam, wenn Versicherung den Mediator aussucht!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.05.2014 - 2/06 O 271/13

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung, die die Erstattung von gerichtlichen Kosten davon abhängig macht, dass zuvor obligatorisch ein Mediationsverfahren durchgeführt wird, verstößt dann gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn sich die Versicherung das Recht zur Auswahl des Mediators vorbehält.*)

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IBRRS 2014, 1920
AGBAGB
„Mediatorenklausel“ unwirksam, wenn Versicherung den Mediator aussucht!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.05.2014 - 2-6 O 271/13

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung, die die Erstattung von gerichtlichen Kosten davon abhängig macht, dass zuvor obligatorisch ein Mediationsverfahren durchgeführt wird, verstößt dann gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn sich die Versicherung das Recht zur Auswahl des Mediators vorbehält.*)

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IBRRS 2014, 1894
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wie wird die Mietfläche beim gewerblichen Raum berechnet?

OLG Hamm, Urteil vom 09.05.2014 - 30 U 58/12

1. Die Mietvertragsparteien sind bei der Vereinbarung von Flächendefinitionen frei. Die vertragliche Mietfläche kann nach der Din 277, der gif oder auch nach freiem Belieben bzw. eigenen Maßstäben definiert werden.

2. Als Mietfläche können somit auch solche Flächen vereinbart werden, die der Mieter tatsächlich nicht nutzen kann, wie vorliegend die durchmessende Flächen von Konstruktionsteilen bzw. Raumunterteilungen.

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IBRRS 2014, 1800
AGBAGB
Unbestimmte Klausel auf Abtretung von Ansprüchen aus Pacht ist unwirksam

OLG Naumburg, Urteil vom 19.12.2013 - 2 U 63/13 (Lw)

Eine Klausel in einem vom Verpächter vorformulierten Landpachtvertrag, die den Pächter verpflichtet, mit Beendigung des Pachtvertrages Zahlungsansprüche, welche aus den verpachteten Flächen resultieren, unentgeltlich an den Verpächter oder einen von ihm benannten Dritten zu übertragen, ist mangels hinreichender Transparenz nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, wenn die Anzahl der Prämienrechte und die jeweiligen Hektarbeträge der verpachteten Flächen nicht übereinstimmen und dem Vertrag nicht zu entnehmen ist, wie die Vertragsparteien die Zuordnung der Prämienrechte im Hinblick auf die - künftig entstehende - Übertragungsverpflichtung vornehmen wollen.*)

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IBRRS 2014, 1941
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Screen Scraping laut AGB verboten: Keine Behinderung sofern Daten frei zugänglich!

BGH, Urteil vom 30.04.2014 - I ZR 224/12

Der Betreiber eines Internetportals, auf dem Kunden im Wege der Vermittlung Flüge buchen können, verstößt auch dann nicht gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG, wenn die der Vermittlung zugrundeliegenden, frei zugänglichen Flugverbindungsdaten im Wege einer automatisierten Abfrage von der Internetseite der Fluggesellschaft ermittelt werden (sog. "Screen Scraping"), und sich der Betreiber des Internetportals während des Buchungsvorgangs durch das Setzen eines Hakens mit den Nutzungsbedingungen der Fluggesellschaft einverstanden erklärt, die einen solchen automatisierten Abruf von Flugdaten untersagen.*)

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IBRRS 2014, 1511
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafenregelung der Deutschen Bahn unwirksam!

KG, Urteil vom 25.03.2014 - 27 U 99/13

Die Vertragsstrafenregelung, wie sie die Deutsche Bahn für Bauaufträge in ihren Vertragsbedingungen verwendet, ist in vielen Fällen entweder nicht vereinbart oder verstößt gegen das Transparenzgebot.

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IBRRS 2014, 1413
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
VOB/B nur zur Einsichtnahme ausgelegt: Wird sie dadurch Vertragsbestandteil?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.11.2011 - 2 U 11/11

1. Wird der Bauvertrag mit einem im Baugewerbe nicht tätigen beziehungsweise nicht bewanderten Auftraggeber in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers geschlossen, ist es für die Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag ausreichend, dass der Text der VOB/B am Ort und zur Zeit des Vertragsschlusses zur Einsicht ausgelegt ist.

2. Der Auftraggeber kann den Bauvertrag nicht wegen Verzugs mit der Fertigstellung kündigen, wenn der Auftragnehmer wegen des unterbliebenen Ausgleichs seiner Abschlagsrechnung zur Leistungsverweigerung berechtigt ist. Eine dennoch erklärte Kündigung ist als sog. frei Kündigung anzusehen.




IBRRS 2014, 1455
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zur Unterscheidung von (verbindlichen) Vertragsbedingungen und (unverbindlichen) Erklärungen

BGH, Urteil vom 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

1. Der Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung setzt eine Erklärung des Verwenders voraus, die den Vertragsinhalt regeln soll. Für die Unterscheidung von allgemeinen (verbindlichen) Vertragsbedingungen und (unverbindlichen) Bitten, Empfehlungen oder tatsächlichen Hinweisen ist auf den Empfängerhorizont abzustellen, wobei von einem rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden und den typischerweise gegebenen Verhältnissen auszugehen ist (im Anschluss an Senatsurteile vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 221/95, BGHZ 133, 184, 187 ff. mwN; vom 4. Februar 2009 - VIII ZR 32/08, NJW 2009, 1337 Rn. 11, 17, 19).*)

2. Die bei der Prüfung des Vorliegens einer Allgemeinen Geschäftsbedingung festgestellte Rechtsverbindlichkeit kann nicht nochmals an dem auf eine Inhaltskontrolle ausgelegten Maßstab des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (Transparenzkontrolle) gemessen und so wieder in Frage gestellt werden.*)

3. Bei zwischen Leasinggesellschaft und Vertragshändlern verbindlich vereinbarten formularmäßigen "Abwicklungsrichtlinien für das Leasinggeschäft" handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die ein Dauerschuldverhältnis eigener Art begründet, gerichtet auf Festlegung eines durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen konkretisierten Vertragsrahmens für künftig zwischen den Parteien abzuschließende Einzelgeschäfte.*)

4. Die dem Vertragshändler in einem Rahmenvertrag mit der Leasinggesellschaft formularmäßig auferlegte Verpflichtung, Leasingfahrzeuge nach Ablauf des Leasingvertrags zu einem vorab festgelegten Restwert zurückzukaufen, sowie die in Ausfüllung des Rahmenvertrags hinsichtlich eines konkreten Leasingfahrzeugs formularmäßig eingegangene Rückkaufverpflichtung zum vorab festgesetzten Restwert ("Ankaufsgarantie") sind als Hauptleistungsabreden einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB entzogen.*)




IBRRS 2014, 1199
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 648a BGB-Sicherheit nicht fristgerecht übergeben: Rechte des Auftraggebers?

OLG Jena, Urteil vom 06.03.2013 - 2 U 105/12

1. Eine Vertragsklausel, wonach die Schlusszahlung erst nach mängelfreier Abnahme erfolgt, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam.

2. Dem Auftraggeber stehen die in § 634 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Mängelansprüche nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält, falls er das Werk abnimmt, obschon er den Mangel kennt. Dies setzt allerdings positive Kenntnis des konkreten Mangels voraus. "Kennen müssen" erfüllt diesen Tatbestand nicht.

3. Leistet der Auftraggeber eine Sicherheit nach § 648a BGB nicht fristgerecht, kann er nach Fristablauf die Zahlung des Werklohns nur bis zur einfachen Höhe der für die Beseitigung etwaiger Mängel erforderlichen Kosten verlangen.

4. Für die Zulässigkeit der Berufung ist es ausreichend, dass die Berufungsbegründung auf den Streitfall zugeschnitten ist und deutlich macht, auf welche Punkte tatsächlicher oder rechtlicher Art sich die Angriffe erstrecken sollen. Weder Schlüssigkeit noch Vertretbarkeit der Begründung sind Zulässigkeitsvoraussetzungen.

5. Der Berufungsführer ist - bei zulässiger Berufung - mit den in der Berufungsbegründung nicht behandelten Gründen nicht ausgeschlossen, weil das Berufungsgericht hinsichtlich des Umfangs seiner Prüfung an die geltend gemachten Gründe nicht gebunden ist. Mit dem in einem Punkt zulässigen Rechtsmittel gelangt der gesamte Prozessstoff in die Rechtsmittelinstanz.




IBRRS 2014, 1266
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einer GmbH als Auftraggeber muss der Text der VOB/B nicht ausgehändigt werden!

OLG Stuttgart, Urteil vom 24.07.2012 - 10 U 56/12

1. Die VOB/B wird grundsätzlich nur dann Bestandteil des Bauvertrags, wenn der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft wird, in zumutbarer Weise vom Inhalt der VOB/B Kenntnis zu nehmen. Soll die VOB/B gegenüber einem im Baugewerbe tätigen oder sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartner einbezogen werden, genügt ausnahmsweise der bloße Hinweis auf die Geltung der VOB/B.

2. Auch wenn es sich bei der anderen Vertragspartei um ein Unternehmen handelt, das nicht im Baubereich bewandert ist, reicht es für die Einbeziehung der VOB/B aus, dass der Verwender im Vertrag auf die Geltung verweist. Erforderlich ist nur, dass das Unternehmen bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit gehandelt hat.

3. Von einem Unternehmen kann erwartet werden, dass es unbekannte Vertragsbedingungen anfordert oder sich beschafft. Es besteht deshalb kein Anspruch auf Überlassung oder Einsicht in Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn es sich um gebräuchliche, leicht zugängliche Klauselwerke handelt. Diese Voraussetzung ist bei der VOB/B erfüllt. Denn der Text der VOB/B kann unschwer über das Internet oder in einer Buchhandlung besorgt werden.

4. Die Abnahme der Werkleistung keine Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütungsforderung, wenn zwischen den Parteien ein Abrechnungsverhältnis besteht. Ein Abrechnungsverhältnis wird begründet, wenn der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch hat und dem Auftraggeber allein auf Geldzahlung gerichtete Ansprüche wegen der unvollständigen oder mangelhaften Fertigstellung des Werks zustehen.

5. Die Mängelbeseitigung ist unverhältnismäßig, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht. Hat der Auftraggeber objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags, kann ihm der Auftragnehmer regelmäßig die Nachbesserung nicht wegen hoher Kosten der Mängelbeseitigung verweigern.

6. Das mit der Vereinbarung einer bestimmten Ausführung bekundete Interesse des Auftraggebers an einer bestimmten Art der Leistung stellt sich als objektiv berechtigt dar und schließt eine Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung nicht mit der Begründung aus, dass die tatsächlich erbrachte Leistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht.




IBRRS 2014, 1276
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Autofreies Wohnen: Darf Vermieter dem Mieter das Halten eines PKWs verbieten?

AG Münster, Urteil vom 19.02.2014 - 8 C 2524/13

Der Vermieter einer Wohnung darf seinem Mieter nicht ohne Weiteres die Nutzung sowie das Halten eines Autos untersagen. Eine derartige AGB-Klausel im Mietvertrag ist unwirksam. Dies gilt auch im Rahmen von autofreien Wohnprojekten.

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IBRRS 2014, 1250
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauabschnittsweise Vertragserfüllungsbürgschaften in AGB wirksam?

BGH, Urteil vom 20.03.2014 - VII ZR 248/13

1. Die in einem Generalunternehmervertrag enthaltene Klausel des Auftraggebers

"Innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der einzelnen Teilbauabschnitte hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag bauabschnittsweise Vertragserfüllungsbürgschaften über 10 v.H. der unter § 6 vereinbarten Pauschalauftragssumme Zug um Zug gegen Stellung einer Zahlungsbürgschaft durch den Auftraggeber in gleicher Höhe auszuhändigen."

ist unwirksam, wenn auch Mängelansprüche gesichert werden.*)

2. Der Verwender vorformulierter Klauseln kann sich zur Darlegung eines Aushandelns nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht ausschließlich auf eine individualrechtliche Vereinbarung berufen, nach der über die Klauseln "ernsthaft und ausgiebig verhandelt wurde".

3. Mit dem Schutzzweck der §§ 305 ff BGB ist nicht zu vereinbaren, wenn Vertragsparteien unabhängig von den Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB die Geltung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen individualrechtlich ausschließen.*)




IBRRS 2014, 1075
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsklausel "Sicherheitseinbehalt nur gegen Bürgschaft" ist als AGB wirksam!

LG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2014 - 5 S 203/13

Eine AGB-Klausel, wonach die Auszahlung des Sicherheitseinbehalts nur gegen Stellung einer Bürgschaft verlangt werden kann, ist wirksam.

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IBRRS 2014, 1061
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Umkehr der Beweislast für Mängelursache in AGB unwirksam!

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - VII ZR 160/12

1. Mit der Abnahme kehrt sich die Beweislast für behauptete Mängel um. Da sich die Darlegungs- und Beweislast auch auf die Ursächlichkeit der Leistungen des Auftragnehmers für einen Mangel erstreckt, obliegt es nach der Abnahme grundsätzlich dem Auftraggeber nachzuweisen, dass festgestellte Mängel (hier: überhöhter Trittschallpegel) auf solche Arbeiten zurückzuführen sind, die der Auftragnehmer ausgeführt hat.

2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer auch für die Zeit nach der Abnahme die Darlegungs- und Beweislast für eine mangelfreie Leistung trägt, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

3. Behauptet der Auftragnehmer unter Beweisantritt, dass gerügte Schallschutzmängel nicht auf mangelhafte Leistung, sondern auf einen großflächigen Parkettaustausch durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, ist dieser Vortrag einer Beweisaufnahme zugänglich. Der Auftragnehmer muss deshalb nicht zusätzlich darlegen, wann und wo dies konkret geschehen ist.




IBRRS 2014, 1006
BauvertragBauvertrag
Mängeleinbehalt muss nicht auf Sperrkonto eingezahlt werden!

AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 28.06.2013 - 12 C 2439/12

Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach der Sicherheitseinbehalt für Mängelansprüche nur gegen Stellung einer Bürgschaft verlangt werden kann und die Verpflichtung zur Einzahlung des einbehaltenen Betrags auf ein Sperrkonto gänzlich ausgeschlossen ist, ist rechtlich unbedenklich.

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IBRRS 2014, 0970
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ausgleichsanspruch statt Renovierung?

BGH, Urteil vom 12.02.2014 - XII ZR 76/13

Allein die Absicht des Vermieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses Umbaumaßnahmen in den Mieträumen durchzuführen, genügt nicht, um im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle der vertraglichen Verpflichtung des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen und Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, einen Ausgleichsanspruch in Geld treten zu lassen. Ein solcher Ausgleichsanspruch setzt voraus, dass die Mieträume tatsächlich umgebaut werden (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 151, 53 = NJW 2002, 2383).*)

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IBRRS 2014, 0969
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Einseitige Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung per AGB

BGH, Urteil vom 05.02.2014 - XII ZR 65/13

1. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Vertragsparteien bei der Gewerberaummiete in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, dass der Vermieter im Anschluss an Nebenkostenabrechnungen die Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen durch einseitige Erklärung anpassen darf (im Anschluss an Senatsurteil vom 26.09.2012 - XII ZR 112/10, NJW 2013, 41).*)

2. Die Ausübung dieses Anpassungsrechts unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis des § 550 Satz 1 BGB, so dass sie nicht dazu führen kann, dass ein wirksam auf längere Zeit als ein Jahr geschlossener Mietvertrag über Gewerberaum ab der Anpassung der Vorauszahlungshöhe wegen Verstoßes gegen § 550 Satz 1 BGB für unbestimmte Zeit gilt.*)

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IBRRS 2014, 0754
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abtretung von Mängelansprüchen: Klausel hinreichend bestimmt?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2013 - 21 U 122/12

1. Werden sämtliche Kaufverträge vor demselben Notar beurkundet, ist davon auszugehen, dass der Notar im Auftrag des Bauträgers das gesamte Vertragsformular entwickelt hat. Sämtliche Klauseln des Vertrags sind deshalb als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden. Lässt der Wortlaut mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, ist derjenigen der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt.

3. Das Erfordernis der Bestimmbarkeit der abgetretenen Forderung verlangt nicht, dass die Klausel derart formuliert ist, dass ihrem Wortlaut für alle denkbaren Fälle zweifelsfrei entnommen werden kann, auf welche Forderungen sie sich erstreckt. Ausreichend ist es, wenn im Zeitpunkt des Entstehens der Forderungen bestimmbar ist, ob sie von der Abtretung erfasst werden.

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IBRRS 2014, 0706
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fernwärme: Keine automatische Geltung von AGB!

BGH, Urteil vom 15.01.2014 - VIII ZR 111/13

1. Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fernwärmeunternehmen werden nur aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Einbeziehungsvereinbarung Inhalt eines Vertrages über die Versorgung mit Fernwärme.*)

2. § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV ist auf Verträge über die Versorgung mit Fernwärme, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, nicht anwendbar.*)

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IBRRS 2014, 0653
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ImmobilienImmobilien
Wohnung erst mit 78 abbezahlt: Keine Alterssicherung!

BGH, Urteil vom 17.01.2014 - V ZR 108/13

1. Bei einer Eigentumswohnung, deren Erwerb der Alterssicherung dienen soll, rechnet ein vernünftiger Erwerber grundsätzlich nicht damit, dass die vorgeschlagene Finanzierung erst mehrere Jahre nach Eintritt des Rentenalters vollständig abgeschlossen sein wird. Ist das der Fall, ist der Erwerber im Beratungsgespräch unmissverständlich darauf hinzuweisen. Unterlässt der Anlageberater einen solchen Hinweis, macht er sich schadensersatzpflichtig.

2. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann unzulässig, wenn sich der andere Teil durch einen Widerruf von seinem Angebot lösen kann.

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IBRRS 2014, 0639
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bankenrecht - Wirksamkeit einer Behaltensklausel im Wertpapiergeschäft

BGH, Urteil vom 14.01.2014 - XI ZR 355/12

Die von einem Kreditinstitut im Wertpapiergeschäft mit Privatkunden in einer "Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte" verwendete Bestimmung (Behaltensklausel)

"Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bank die von den Emittenten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen behält, vorausgesetzt, dass die Bank die Vertriebsvergütungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere § 31d WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen der Kunde und die Bank die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen die Bank auf Herausgabe der Vertriebsvergütungen nicht entsteht."

ist wirksam, wenn die Kunden bei Abschluss der Rahmenvereinbarung insbesondere durch Angaben zu Art und Höhe der zu erwartenden Vertriebsvergütungen in geeigneter Weise in die Lage versetzt werden, den wirtschaftlichen Wert ihres Verzichts einzuschätzen und die Vereinbarung auf dieser Grundlage abzuschließen; mit der Klauselgestaltung darf zudem weder eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit des Kunden noch eine Beschränkung der bei Abschluss des konkreten Wertpapiergeschäfts von Rechts wegen erforderlichen Kundeninformation verbunden sein.*)

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IBRRS 2014, 0607
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrechtliche Quotenabgeltungsklauseln wohl unwirksam

BGH, Beschluss vom 22.01.2014 - VIII ZR 352/12

Der BGH tendiert dazu, mietrechtliche Abgeltungsquoten grundsätzlich als unwirksam anzusehen, und zwar selbst dann, wenn sie den Erhaltungszustand der Wohnung in der Weise berücksichtigt, dass bei der Berechnung der Quote der Zeitraum entscheidend ist, nach dem bei einer hypothetischen Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund des Wohnverhaltens des Mieters voraussichtlich Renovierungsbedarf bestünde (Abkehr von BGH, Urteil vom 26.09.2007 - VIII ZR 143/06, IMR 2012, 377).




IBRRS 2014, 0505
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Entgelt nicht an tatsächlichen Kosten ausgerichtet: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 17.12.2013 - XI ZR 66/13

Die Bestimmung in dem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank

"Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug 15,00 EUR"

ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, § 675d Abs. 3 Satz 2 BGB gegenüber Verbrauchern unwirksam, wenn das Entgelt nicht an den tatsächlichen Kosten der Bank ausgerichtet ist, weil bei der Nacherstellung von Kontoauszügen für eine ohne weiteres unterscheidbare, große Gruppe von Zahlungsdienstnutzern deutlich geringere Kosten entstehen.*)

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IBRRS 2014, 0488
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vormietrechts-Klausel stellt eine unangemessene Benachteiligung dar!

LG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2013 - 11 O 53/11

Eine Klausel, die dem Verwender für jeden Fall der Neuvermietung des Mietobjekts das Vormietrecht einräumt, begründet wegen der dauerhaften quasi-dinglichen Wirkung des Vormietrechts eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners. Offen bleibt, ob eine Vormietklausel, die nicht im sachlichen Zusammenhang von Mietzeit, Optionsrecht und Regelungen zur Vertragsverlängerung, sondern räumlich getrennt hiervon unter "Besondere Bedingungen" platziert ist, als überraschend i. S. von § 305c Abs. 1 BGB zu werten ist und deshalb nicht wirksam Vertragsbestandteil wird.*)

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IBRRS 2014, 0240
ImmobilienImmobilien
Unwirksamkeit einer Fortsetzungsklausel beim Kaufvertrag über Immobilien!

BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 229/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0210
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AGBAGB
Lieferung mit Montageverpflichtung: Erfüllungsort beim Käufer!

BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 353/12

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops eines Möbelhauses, das auf Wunsch des Kunden auch den Aufbau der gekauften Möbel beim Kunden anbietet, hält die Regelung

"§ 4 Versand; Gefahrübergang; Versicherung

(1) Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich."

der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2, § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB nicht stand.*)

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IBRRS 2014, 0175
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BauträgerBauträger
Käufer erkennt Abnahme durch Sachverständigen an: Klausel wirksam!

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.04.2013 - 2 U 1123/12

Die Klausel in einem Immobilienkaufvertrag, wonach das Gemeinschaftseigentum durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen abgenommen wurde und der Käufer die Abnahme für sich als verbindlich anerkennt, so dass für ihn die Verjährungsfrist für Baumängel am Gemeinschaftseigentum mit dieser Abnahme zu laufen beginnt, verstößt nicht gegen §§ 307 ff BGB und ist wirksam.

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IBRRS 2014, 0130
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Annahme von Kaufangebot bei Fortgeltungsklausel: Wann verspätet?

BGH, Urteil vom 08.11.2013 - V ZR 145/12

1. Eine unwirksame Fortgeltungsklausel verhindert nach verspäteter Annahme des Kaufangebots den Vertragsschluss.

2. Eine Annahme durch Schweigen kommt bei beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäften nicht in Betracht

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Online seit 2013

IBRRS 2013, 5237
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Übersicherung bei 8% Gewährleistungssicherheit in AGB!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.08.2013 - 19 U 99/12

1. Kumulieren sich die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorgegebene Gewährleistungssicherheit und eine "Kombi"-Bürgschaft, die neben der Vertragserfüllung auch die Gewährleistungsansprüche sichern soll (z. B. KEFB-Sich 1), über einen nicht unerheblichen Zeitraum auf 8% führt dies zur Nichtigkeit beider Sicherungsklauseln aufgrund unangemessener Übersicherung.

2. Hierbei ist es unerheblich, ob - wie im vom BGH (IBR 2011, 409) entschiedenen Fall - eine Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern oder eine einfache Gewährleistungsbürgschaft verlangt wird.

3. Schon die in der Klausel verlangten Voraussetzungen für eine Ablösung der hohen "Kombi"-Bürgschaft durch eine geringere Gewährleistungsbürgschaft "nach Empfang der Schlusszahlung" und "Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche" stellen - für sich genommen - ein Indiz für eine Schmälerung der berechtigten Interessen der Hauptschuldnerin dar.

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IBRRS 2013, 5236
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wirksamkeit einer unbefristeten Fortgeltungsklausel?

BGH, Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 12/12

Eine unbefristete Fortgeltungsklausel hält der AGB-rechtlichen Wirksamkeitskontrolle nicht stand, da sie gegen das Verbot verstößt, dass sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme eines Angebots vorbehält.

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IBRRS 2013, 4837
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Unwirksame Erbnachweisklausel in Sparkassen-AGB

BGH, Urteil vom 08.10.2013 - XI ZR 401/12

Die dem Muster von Nr. 5 Abs. 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel einer Sparkasse

"Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der Sparkasse mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Sparkasse kann auf die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder Erbvertrag des Kunden sowie der Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsverhandlung vorgelegt wird."

ist im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2013, 4797
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BauträgerBauträger
Keine Bindung an Angebot über drei Monate hinaus!

BGH, Urteil vom 27.09.2013 - V ZR 52/12

1. Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB; Fortführung von Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873).*)

2. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind stets mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar.*)

3. Die auf der Anwendung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie beruhende Zug um Zug-Verurteilung hindert nicht die Zuerkennung von Prozesszinsen.*)




IBRRS 2013, 4745
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WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Preisgleitung in der Höhe der Inflationsrate: Klausel wirksam!

OLG Hamm, Urteil vom 11.10.2013 - 12 U 15/13

1. Eine Vertragsklausel, nach der das vereinbarte Entgelt der Preisgleitung in Höhe der Inflationsrate unterliegt, hält im Handelsverkehr der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand. Sie bringt im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 PrKlG hinreichend bestimmt zum Ausdruck, dass nicht ausschließlich ein Preisanstieg eine Erhöhung des Vertragsentgelts bewirkt.*)

2. Eine Wirtschaftsklausel ist nicht allein in der Vereinbarung zu sehen, nach der für die geschäftliche Zusammenarbeit die Grundsätze kaufmännischer Loyalität zu gelten haben.*)

3. Wirtschaftsklauseln sind gemäß §§ 133, 157 BGB unter Einschluss des gesamten Vertragsinhalts und der außerhalb der Vertragsurkunde erkennbaren Umstände auszulegen. Diese Vertragsauslegung orientiert sich nicht an den Maßstäben, die beim Wegfall der Geschäftsgrundlage gelten, sondern folgt eigenen Regeln.*)

4. Bereits bei der Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vorrang von Individualvereinbarungen zu beachten. Es kommt deshalb für den Anwendungsbereich einer allgemeinen Geschäftsbedingung auf die Reichweite und damit die Auslegung der Individualvereinbarung an und nicht umgekehrt. Das gilt auch für das Verhältnis von individueller Preisvereinbarung und allgemeiner Wirtschaftsklausel.*)

5. Ob die Regelung einer langjährigen Vertragsbindung in einem Dauerschuldverhältnis den Vertragspartner im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt, ist anhand einer umfassenden Abwägung der im Einzelfall beachtlichen schutzwürdigen Interessen beider Vertragsparteien zu beurteilen.*)

6. Eine "generalisierende Betrachtungsweise" ist bei der Interessenabwägung nicht ausgeschlossen. Ein der Vertragspartei zuzuerkennendes berechtigtes Interesse an einer langen Vertragslaufzeit kann auch darin begründet liegen, dass die lange Vertragsbindung generell, d.h. unabhängig von den finanziellen Aufwendungen für ein konkretes Vertragsverhältnis erforderlich ist, um ein bestimmtes Produkt wirtschaftlich sinnvoll zu vermarkten.*)

7. Das dem Besteller gegenüber dem Werkunternehmer grundsätzlich zustehende freie Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB ist durch die Vereinbarung einer festen Vertragslaufzeit nicht stets ausgeschlossen. Vielmehr sind insoweit die Umstände des Einzelfalls zu beachten. Hiernach kann dem Unternehmer über die Realisierung seines Vergütungsanspruchs hinaus ein berechtigtes Interesse an der Ausführung der Vertragsleistung zuzubilligen sein, welches durch eine jederzeitige freie Kündigung des Vertrages in einer ihm nicht zuzumutbaren Weise beeinträchtigt werden würde.*)




IBRRS 2013, 4728
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel: Schäden nicht ersatzfähig!

LG Berlin, Urteil vom 26.02.2013 - 63 S 199/12

1. Treffen eine individuell vereinbarte Anfangsrenovierungsklausel und eine Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen für den Mieter zusammen, so ist letztere aufgrund des Summierungseffekts unwirksam.

2. Auf der Grundlage einer unwirksamen Klausel des Mietvertrages durchgeführte Schönheitsreparaturen sind bei mangelhafter Durchführung nicht schadensersatzfähig.

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IBRRS 2013, 4535
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Verkürzung der Gewährleistung auf zwei Jahre!

BGH, Urteil vom 10.10.2013 - VII ZR 19/12

1. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Ingenieurs enthaltene Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche für auf Bauwerke bezogene Planungs- und Überwachungsleistungen auf zwei Jahre ist auch bei Verwendung gegenüber einer Juristischen Person des öffentlichen Rechts unwirksam.*)

2. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Ingenieurs

"Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistung, spätestens mit Abnahme der in Leistungsphase 8 zu erbringenden Leistung, bei Leistungen nach Teil VII der HOAI unter Einschluss auch der nach § 57 zu erbringenden Leistung der örtlichen Bauüberwachung"

enthält keine Vereinbarung einer Teilabnahme der bis zur Leistungsphase 8 der §§ 55 und 57 HOAI (in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.03.1991) zu erbringenden Leistungen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 300/04, IBR 2006, 450).*)




IBRRS 2013, 4494
Mit Beitrag
AGBAGB
Unwirksamer Gewährleistungsausschluss in AGB

BGH, Urteil vom 09.10.2013 - VIII ZR 224/12

1. Einer auf einer Kunstauktion zu einem erheblichen Ausrufpreis als museal angebotene Skulptur, die entgegen einer im Auktionskatalog erfolgten Zuschreibung zu einer in früherer Zeit liegender Stilepoche eine neuzeitliche Fälschung ist, fehlt die bei derartigen Kunstgegenständen zu erwartende Eignung als Sammlerstück und Wertanlage; sie ist deshalb mangelhaft (Fortführung von BGH, Urteile vom 15. Januar 1975 - VIII ZR 80/73, BGHZ 63, 369, 371; vom 13. Februar 1980 - VIII ZR 26/79, WM 1980, 529 unter II 2).*)

2. Die Regelung in den Versteigerungsbedingungen eines Auktionshauses, wonach der Käufer gegen das Auktionshaus keine Einwendungen oder Ansprüche wegen Sachmängeln erheben kann, verstößt gegen § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB und ist deshalb insgesamt unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteile vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 21; vom 24. Februar 2010 - VIII ZR 71/09, WM 2010, 938 Rn. 18; vom 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12, NJW 2013, 2584 Rn. 15 f.).*)

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IBRRS 2013, 4408
ProzessualesProzessuales
Einwendungen gegen Bürgschaftsforderdung im Urkundsverfahren

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.10.2013 - 3 W 596/13

1. Ist die Geschäftsbeziehung zwischen einer Großbrauerei und einem Getränkefachgroßhandel beendet, bedarf es hinsichtlich der Rückforderung von Darlehensansprüchen keiner besonderen Kündigung, wenn die Vertragsparteien vertraglich vereinbart haben, dass bei vorzeitiger Beendigung der Geschäftsverbindung, ganz gleich aus welchen Gründen, der noch offene Darlehensbetrag sofort zur Zahlung fällig ist.*)

2. Die im Vertragswerk enthaltene Klausel, wonach der offene Darlehensbetrag nebst Zinsen sofort fällig wird, wenn die Geschäftsbeziehung zu dem Getränkefachgroßhandel beendet ist, verstößt nicht gegen die Grundgedanken der §§ 488, 490 BGB (in Anknüpfung an OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2000 - 13 W 89/00 - ZIP 2000, 2159 ff. = NJW 2001, 452 = WM 2001, 504 f.).*)

3. Wird eine Bürgschaftsforderdung im Urkundsverfahren geltend gemacht, unterliegt der Beklagte mit seinen Einwendungen den Beschränkungen des § 595 Abs. 2 und 3 ZPO (Zöller/Greger, ZPO. 30. Auflage 2014, § 595 Rn. 3) und ist ggf. mit der Geltendmachung derselben auf das Nachverfahren nach § 600 ZPO beschränkt(Zöller/Greger, ZPO. 30. Auflage 2014, § 600 Rn. 1). Einwendungen des Beklagten sind, wenn der ihm nicht mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln angetreten werden kann oder mit solchen Beweismitteln nicht vollständig geführt werden kann, im Urkundenprozess als unstatthaft zurückzuweisen.*)

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IBRRS 2013, 4385
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Garantie von Wartung abhängig: AGB-Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 25.09.2013 - VIII ZR 206/12

1. In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektionsund Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, WM 2008, 263; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, WM 2008, 559; vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).*)

2. Für die Frage der Entgeltlichkeit der Garantie macht es keinen Unterschied, ob für die Garantie ein gesondertes Entgelt ausgewiesen wird oder ob der Käufer/Garantienehmer für das Fahrzeug und die Garantie einen Gesamtkaufpreis zu zahlen hat (Fortführung des Senatsurteils vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).*)

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IBRRS 2013, 4260
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
§ 648 BGB: Auch Architekt ist Bauwerkunternehmer!

OLG Köln, Urteil vom 28.03.2013 - 19 U 178/12

1. Ein Architekt ist ein Bauwerkunternehmer im Sinne des § 648 BGB.

2. Verschiedene Auswahlmöglichkeiten stehen der Annahme, dass es sich bei den Regelungen eines vorformulierten Architektenvertrags um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Formularvertrag die Auswahlmöglichkeiten bereits vorsieht.

3. Das Aushandeln einzelner Vertragsbedingungen ändert grundsätzlich nichts daran, dass andere vorformulierte Klauseln Allgemeine Geschäftsbedingungen bleiben.

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IBRRS 2013, 4253
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
44-jährige Bindungsdauer zum Ankauf eines Erbbaugrundstücks?

BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 31/12

1. Eine schuldrechtliche Vereinbarung, mit der sich der Erbbauberechtigte zum Ankauf des Erbbaugrundstücks auf Verlangen des Grundstückseigentümers verpflichtet, ist grundsätzlich zulässig, soweit sich nicht aus den Besonderheiten des Einzelfalls etwas anderes ergibt. Anstößig ist jedoch eine übermäßig lange oder sich gar auf die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts erstreckende Bindungsdauer des Kaufzwangs.

2. Die Bindungsdauer von 44 Jahren an das Angebot zum Ankauf des Erbbaugrundstücks ist bei einem für 99 Jahre bestellten Erbbaurecht für sich genommen nicht sittenwidrig.

3. Allerdings hält eine solche Angebotsklausel einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand.

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