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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: AGB

954 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 0580
SchiedswesenSchiedswesen
Folgen der Nichtigkeit einer Schiedsvereinbarung in AGB

EuGH, Urteil vom 26.10.2006 - Rs. C-168/05

Die Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass ein nationales Gericht, das über eine Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruchs zu entscheiden hat, die Nichtigkeit der Schiedsvereinbarung prüft und den Schiedsspruch aufhebt, wenn die Schiedsvereinbarung eine missbräuchliche Klausel zu Lasten des Verbrauchers enthält, auch wenn der Verbraucher diese Nichtigkeit nicht im Schiedsverfahren, sondern erst im Verfahren der Aufhebungsklage geltend gemacht hat.*)

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IBRRS 2007, 0559
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
AGB-Gerichtsstandsklausel lässt Schiedsvereinbarung unberührt

BGH, Urteil vom 25.01.2007 - VII ZR 105/06

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners, nach der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und über seine Wirksamkeit das für den Sitz des Vertragspartners zuständige Gericht ist, ist nicht dahin auszulegen, dass ausschließlich das staatliche Gericht zuständig ist und die Vereinbarung eines Schiedsgerichts in nachrangig geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des anderen Vertragspartners ausgeschlossen ist.*)

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IBRRS 2007, 0508
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Unwirksame Klausel in Bauträgervertrag

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - VII ZR 229/05

Die in einem Bauträgervertrag enthaltene Klausel "Die Bürgschaft für den Erwerber wird bei dem amtierenden Notar verwahrt" verstößt gegen § 12, § 7 Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 4 Satz 3 MaBV und ist daher unwirksam.*)

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IBRRS 2007, 0460
Mit Beitrag
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Wirksamkeit von AGB-Klauseln in Verbraucherverträgen (hier: Kaufrecht)

BGH, Urteil vom 25.10.2006 - VIII ZR 23/06

1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers für den Verkauf individuell zusammengestellter Einbauküchen an Verbraucher halten folgende Klauseln der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand:

"Der Verkäufer ist zu vorzeitiger Lieferung berechtigt."

"Der Vertragspreis wird mit der Mitteilung, dass der Vertragsgegenstand zur Abholung am Geschäftssitz des Verkäufers bereit steht, fällig."*)

2. In solchen Kaufverträgen ist die Klausel

"Der Käufer kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern"

nicht nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2007, 0437
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Verstoß gegen das Transparenzgebot

OLG Celle, Urteil vom 31.01.2007 - 14 U 12/06

1. Erteilt ein Gericht entgegen § 139 Abs. 4 ZPO einen rechtlichen Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung, muss es der betroffenen Partei ebenso ausreichend Gelegenheit zur Reaktion hierauf geben.

2. Ein zur Unwirksamkeit von Klauseln führender Verstoß gegen das Transparenzgebot liegt bereits vor, wenn die Klauseln eine objektive Eignung zur Irreführung aufweisen; eine Täuschungsabsicht ist nicht erforderlich.




IBRRS 2007, 0434
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wirksame Einbeziehung der VOB/B?

OLG München, Urteil vom 30.01.2007 - 13 U 2750/06

Zur Frage, ob die VOB/B wirksam in den Bauvertrag einbezogen ist.

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IBRRS 2007, 0379
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zulässigkeit einer Vertragsausfertigungsgebühr?

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 11.07.2006 - 316 C 120/06

1. Die Vereinbarung einer Vertragsausfertigungsgebühr in einem Mietvertrag ist nichtig, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt und somit gegen den § 307 Abs. 1 BGB verstößt.

2. Es handelt sich dabei um den verbotenen Versuch, Aufwendungen für die Wahrnehmung eigener Interessen auf den Mieter abzuwälzen.

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IBRRS 2007, 0312
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann sind Tiere als "gebraucht" anzusehen?

BGH, Urteil vom 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden.*)

2. Tiere, die verkauft werden, sind nicht generell als "gebraucht" anzusehen. Ein Tier, das im Zeitpunkt des Verkaufs noch jung (hier: sechs Monate altes Hengstfohlen) und bis zum Verkauf nicht benutzt (hier: als Reittier oder zur Zucht verwendet) worden ist, ist nicht "gebraucht".*)

3. Sachen oder Tiere, die nach objektiven Maßstäben noch neu sind, können durch einen Unternehmer an einen Verbraucher nicht mit der vereinbarten Beschaffenheit "gebraucht" verkauft werden, um eine Abkürzung der Verjährung von Mängelansprüchen des Verbrauchers zu ermöglichen.*)

4. Für die Frage, ob der Rücktritt des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache nach § 218 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB wirksam ist, ist entscheidend, ob der Rücktritt erklärt wird, bevor der - bestehende oder hypothetische - Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus dem durch den Rücktritt entstehenden Rückgewährschuldverhältnis kommt es nicht an (Bestätigung des Senatsurteils vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05).*)

5. Ansprüche des Käufers aus dem durch den Rücktritt entstehenden Rückgewährschuldverhältnis unterliegen nicht der Verjährung nach § 438 Abs. 1, 2 BGB, sondern der regelmäßigen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB.*)




IBRRS 2007, 0277
AGBAGB
Auslegung von Genussrechtsbedingungen

BGH, Beschluss vom 25.09.2006 - II ZR 186/04

Zur Auslegung von Genussrechtsbedingungen, die eine Verlustbeteiligung im Wege einer Kapitalherabsetzung vorsehen.*)

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IBRRS 2007, 0276
AGBAGB
Transportunternehmer haftet nicht bei Verbotsgutbeförderung

BGH, Urteil vom 13.07.2006 - I ZR 245/03

Hat ein Warenversender positive Kenntnis davon, dass die zur Beförderung aufgegebene Sendung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Frachtführers sogenanntes Verbotsgut enthält, und klärt er den Frachtführer hierüber vor Vertragsschluss nicht auf, kann dies bei einem Verlust der Sendung im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge auch zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung des Transportunternehmers führen.*)

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IBRRS 2007, 0263
AGBAGB
Auslegung mehrdeutiger Herstellergarantie bei Kraftfahrzeug

BGH, Urteil vom 15.11.2006 - VIII ZR 166/06

Die Klausel*)

"Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten"*)

(Ziffer VII 2 a der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern - NWVB) ist wegen Mehrdeutigkeit nicht dahin auszulegen, dass die Unterrichtung des Verkäufers über die Geltendmachung von Ansprüchen des Käufers auf Mängelbeseitigung bei anderen vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben zu erfolgen hat, bevor die Nachbesserung durch wiederholte erfolglose Mängelbeseitigungsversuche derartiger Betriebe fehlgeschlagen ist.*)

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IBRRS 2007, 0260
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sittenwidriger Frachtvertrag bei Transport- und Haftungsausschluss

BGH, Urteil vom 05.12.2006 - X ZR 165/03

Verwendet ein Luftfrachtführer, der eine Betriebsgenehmigung eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt, in seinen Allgemeinen Beförderungsbedingungen folgende Klauseln*)

"Im aufzugebenden Gepäck des Fluggastes dürfen zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Computer oder sonstige elektronische Geräte, Geld, Juwelen, Edelmetalle, Wertpapiere, Effekten und andere Wertsachen und ferner Geschäftspapiere und Muster nicht enthalten sein; der Luftfrachtführer darf die Beförderung als aufzugebendes Gepäck verweigern."*)

"Der Luftfrachtführer haftet für Schäden an zerbrechlichen oder verderblichen Gegenständen (Computern oder sonstigen elektronischen Geräten), Schmuck, Silbersachen, Geld, Wertpapieren, Sicherheiten oder anderen Wertsachen, Geschäftspapieren oder Mustern, Reisepässen oder Personalausweisen, welche im aufgegebenen Gepäck des Fluggastes enthalten sind, gleichgültig, ob mit oder ohne Wissen des Luftfrachtführers, nur, wenn er diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat; die Vorschriften des (Warschauer) Abkommens bleiben unberührt."*)

so werden die Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben auf unangemessene Weise benachteiligt.*)

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IBRRS 2007, 0238
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Übertragung von Planungsleistungen an Subplaner

OLG Dresden, Urteil vom 03.08.2006 - 13 U 40/06

1. Eine Regelung in Formularverträgen, die die weitere Übertragung der Leistungen des Auftragnehmers an einen Dritten von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers abhängig macht, ist unklar bzw. mehrdeutig und damit unwirksam.

2. Die Vertragsübertragung als Ganzes ist von der Vergabe von Subunternehmeraufträgen und der Beschäftigung Dritter bei der Vertragsabwicklung zu unterscheiden.

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IBRRS 2007, 0234
ImmobilienImmobilien
Fernwärmeversorgung: Billigkeitskontrolle der Preisgestaltung

BGH, Urteil vom 11.10.2006 - VIII ZR 270/05

a) Eine Billigkeitskontrolle der Preisgestaltung eines Fernwärmeversorgungsunternehmens gemäß § 315 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen, wenn die Berechnungsfaktoren für eine Preisänderung vertraglich so bestimmt sind, dass bei der Berechnung des geänderten Preises ein Ermessensspielraum nicht besteht (sog. automatische Preisgleitklausel).*)

b) Mit den Preisen im Sinne von § 24 Abs. 2 AVBFernwärmeV sind nur die Preise gemeint, die das Versorgungsunternehmen seinen Kunden in Rechnung stellt, nicht die Einkaufspreise des Versorgungsunternehmens.*)

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IBRRS 2007, 0227
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gasversorgung: Unangemessene Preisanpassungsklausel

BGH, Urteil vom 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

1. Es stellt keinen angemessenen Ausgleich für eine von einem Unternehmer gegenüber Verbrauchern zum Abschluss von Flüssiggasbelieferungsverträgen verwendete, den Vertragspartner unangemessen benachteiligende Preisanpassungsklausel dar,

- wenn der Verwender dem Vertragspartner für den Fall der Preiserhöhung ein Recht zur vorzeitigen Lösung vom Vertrag einräumt, das erst nach der Preiserhöhung wirksam wird oder für den Vertragspartner mit unzumutbaren Kosten verbunden ist, oder

- wenn formularmäßig die subsidiäre Geltung der Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden vom 21. Juni 1979 vereinbart ist, weil unklar ist, ob das Kündigungsrecht nach § 32 Abs. 2 AVBGasV auch im Fall einer Preiserhöhung aufgrund einer vertraglichen Anpassungsklausel anwendbar ist, und ein sich daraus etwa ergebendes Kündigungsrecht für den Vertragspartner nur schwer auffindbar ist

(Fortführung des Senatsurteils vom 21. September 2005 - VIII ZR 38/05, WM 2005, 2335 = NJW-RR 2005, 1717).*)

2. Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt im Verbandsprozess nach § 1 UKlaG nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2007, 0217
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Unwirksamkeit einer AGB-Klausel

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.11.2006 - 19 U 120/06

In einem Maklervertrag über den Verkauf eines Hausgrundstücks auf Rentenbasis, der als vom Makler anzubietenden Kaufpreis eine Anzahlung von 50.000 Euro und eine monatliche Rentenzahlung von 5.650 Euro nennt, ist folgende Klausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gem. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam:

"Der Verkäufer zahlt keine Maklercourtage. Dafür darf der Makler das Objekt mit einer Anzahlung von Euro 88.000 anbieten. Die eventuell über Euro 50.000 liegende Anzahlung ist dann die Maklercourtage und wird nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages gezahlt".

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IBRRS 2007, 0126
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Versicherungsschutz bei Bauträgertätigkeit?

LG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2006 - 11 O 377/05

1. Nach Ziff. 6.2 c BBR A besteht für den Architekten kein Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung, wenn er Geschäftsführer eines Unternehmens ist, das beim selben Bauvorhaben Bauleistungen durch Subunternehmer ausführt.

2. Der Versicherungsschutz für die Planungsleistungen entfällt auch dann, wenn der Architekt mit dem Besteller neben dem Bauvertrag für sein Unternehmen einen zusätzlichen Architektenvertrag abschließt.

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IBRRS 2007, 0125
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Versicherungsschutz bei Bauträgertätigkeit?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2006 - 4 U 139/06

1. Nach Ziff. 6.2 c BBR A besteht für den Architekten kein Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung, wenn er Geschäftsführer eines Unternehmens ist, das beim selben Bauvorhaben Bauleistungen durch Subunternehmer ausführt.

2. Der Versicherungsschutz für die Planungsleistungen entfällt auch dann, wenn der Architekt mit dem Besteller neben dem Bauvertrag für sein Unternehmen einen zusätzlichen Architektenvertrag abschließt.

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IBRRS 2007, 0120
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Versicherungsschutz bei Bauträgertätigkeit?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2006 - 4 U 139/06

1. Nach Ziff. 6.2 c BBR A besteht für den Architekten kein Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung, wenn er Geschäftsführer eines Unternehmens ist, das beim selben Bauvorhaben Bauleistungen durch Subunternehmer ausführt.

2. Der Versicherungsschutz für die Planungsleistungen entfällt auch dann, wenn der Architekt mit dem Besteller neben dem Bauvertrag für sein Unternehmen einen zusätzlichen Architektenvertrag abschließt.

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IBRRS 2007, 0011
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht - Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen

KG, Urteil vom 30.10.2006 - 8 U 38/06

1. Zieht ein Mieter aus, ohne Schönheitsreparaturen auszuführen, kann in diesem Verhalten eine endgültige Erfüllungsverweigerung liegen. Voraussetzung dafür ist aber grundsätzlich, dass der Vermieter dem Mieter zuvor konkret mitgeteilt hat, welche Schönheitsreparaturen durchzuführen sind.*)

2. Stehen zwischen dem Zeitpunkt, wo der Vermieter die Mietsache zurückerhält und dem mit dem Nachmieter vereinbarten Einzugstermin drei Wochen Zeit zur Verfügung, kann allein wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht davon ausgegangen werden, dass Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruches wegen Nichtdurchführung von Schönheitsreparaturen rechtfertigen. Der Vermieter ist vielmehr verpflichtet, dem Mieter eine angemessene Frist zur Durchführung der geforderten Schönheitsreparaturen zu setzen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass eine 14-Tages-Frist zur Vornahme der Renovierung einer kompletten Wohnung ausreichend ist.*)

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Online seit 2006

IBRRS 2006, 4477
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verkürzung der Gewährleistungsfrist des Verwalters durch AGB

OLG München, Beschluss vom 08.11.2006 - 34 Wx 45/06

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage kann auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen verkürzt werden. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der solche Ansprüche auch bei vorsätzlichem Handeln des Verwalters unabhängig von der Kenntnis der Geschädigten nach drei Jahren verjähren, benachteiligt den Vertragspartner des Verwalters jedoch unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)

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IBRRS 2006, 4447
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

OLG Dresden, Urteil vom 15.10.2002 - 5 U 451/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 4420
ImmobilienImmobilien
"Strafklauseln" im sog. Einheimischenmodell zulässig?

BGH, Urteil vom 13.10.2006 - V ZR 33/06

Im sog. Einheimischenmodell sind Kauvertrags-Klauseln rechtmäßig, die für den Fall eines vorzeitigen Weiterverkaufs des Grundstücks den - nunmehr - Verkäufer verpflichten, der Stadt einen festgelegten Differenzbetrag pro m² zu zahlen.

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IBRRS 2006, 4376
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Geltendmachung von Nachträgen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2006 - 5 U 89/05

Zu der Frage, welche Leistungen vom Bausoll umfasst sind und welche Leistungen im Rahmen eines Nachtrags geltend gemacht werden können.

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IBRRS 2006, 4295
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Auslegung einer Minderungsklausel

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2006 - 10 U 159/05

1. Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag, "Eine Minderung nur dann zulässig, wenn die Minderung von Vermieterseite aus anerkannt, mithin unstreitig, oder dem Grunde und der Höhe nach rechtskräftig festgestellt ist", hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 2 BGB stand. Sie ist dahin auszulegen, dass nicht das Minderungsrecht schlechthin, sondern nur dessen Verwirklichung durch Abzug vom geschuldeten Mietzins ausgeschlossen ist. Die Klausel wirkt über eine Vertragsbeendigung und Rückgabe der Mietsache hinaus fort.*)

2. Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag, "Eine Aufrechnung ist lediglich mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig", enthält keine unangemessene Benachteiligung des gewerblichen Mieters im Sinne von § 307 BGB. Das Aufrechnungsverbot gilt auch nach Vertragsende und Rückgabe der Mieträume.*)

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IBRRS 2006, 4293
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Auslegung der Klausel "Nebenkosten für Gas & Strom übernimmt Mieter"

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2006 - 10 U 192/01

Zur Auslegung der in einer Zusatzvereinbarung im Mietvertrag enthaltenen Regelung, "Die Nebenkosten für Gas und Strom übernimmt der Mieter", wenn der Mietvertrag daneben eine formularmäßige Abwälzung der Betriebskosten i.S. der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II.BV enthält.*)

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IBRRS 2006, 4267
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Abgeltungsklauseln mit „starren“ Fristen sind unwirksam!

BGH, Urteil vom 18.10.2006 - VIII ZR 52/06

Eine Formularklausel in einem Mietvertrag, die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung eines allein vom Zeitablauf abhängigen Anteils an den Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen nach feststehenden Prozentsätzen auch dann verpflichtet, wenn ein diesem Kostenanteil entsprechender Renovierungsbedarf aufgrund des tatsächlichen Erscheinungsbilds der Wohnung noch nicht gegeben ist (Abgeltungsklausel mit "starrer" Abgeltungsquote), ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil sie den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.*)




IBRRS 2006, 4241
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstandsklauseln in AGB zwischen Kaufleuten wirksam?

OLG Schleswig, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 W 88/06

1. Gerichtsstandsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Kaufleuten sind grundsätzlich nicht wegen eines Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam.*)

2. Ein Verweisungbeschluss, in dem das Gericht eine hiervon abweichende Auffassung vertritt, ist nicht willkürlich und bindet das Gericht, an das verwiesen worden ist.*)

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IBRRS 2006, 4192
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Wirksamkeit einer sog. "Schwarzarbeiterregelung"

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2006 - 4 U 54/06

Zu der Frage, ob eine sog. "Schwarzarbeiterregelung", wonach der Auftragnehmer pro Tag und pro illegal beschäftigtem Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- € zu zahlen hat, wirksam ist.

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IBRRS 2006, 4162
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Praktisch nicht verhandelbare Allgemeinen Geschäftsbedingungen

BVerfG, Beschluss vom 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

Hat in einem Vertragsverhältnis ein Partner ein solches Gewicht, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann, ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner hinzuwirken.

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IBRRS 2006, 4110
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Formularmäßiger Ausschluss von § 768 BGB?

LG München I, Urteil vom 25.07.2006 - 11 O 22609/05

1. Sehen sowohl die vom Auftraggeber gestellte Sicherungsabrede als auch das Bürgschaftsmuster formularmäßig einen Ausschluss von § 768 BGB vor, so ist die Sicherungsabrede insgesamt unwirksam.

2. Der formularmäßige Ausschluss der Einreden aus §§ 770, 776 BGB ist zwar ebenfalls unwirksam, führt aber nicht zur (Gesamt-)Unwirksamkeit der Sicherungsabrede.

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IBRRS 2006, 4051
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - AGB: Vorleistungsklauseln von Reiseveranstaltern

BGH, Urteil vom 20.06.2006 - X ZR 59/05

Die Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen eines Reiseveranstalters

"Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung."

stellt keine gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam.*)

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IBRRS 2006, 3980
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ausschluss der Rückabwicklung wegen Baumängel unzulässig

BGH, Urteil vom 28.09.2006 - VII ZR 303/04

Der formularmäßige Ausschluss der Befugnis, einen Erwerbervertrag über umfassend saniertes Wohnungseigentum zu wandeln oder sonst rückgängig zu machen, ist gemäß § 11 Nr. 10 b AGBG unwirksam (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. November 2001 - VII ZR 373/99 - BauR 2002, 310 = ZfBR 2002, 244 = NZBau 2002, 89 und Urteil vom 27. Juli 2006 - VII ZR 276/05, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

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IBRRS 2006, 3913
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erdgeschosswohnung: Beteiligung an Aufzugskosten?

BGH, Urteil vom 20.09.2006 - VIII ZR 103/06

Die formularvertragliche Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten benachteiligt diesen nicht unangemessen.*)




IBRRS 2006, 3776
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abtretungsausschluß in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

BGH, Urteil vom 13.07.2006 - VII ZR 51/05

1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist sowohl die Vereinbarung eines abgeschwächten als auch eines uneingeschränkten Abtretungsausschlusses grundsätzlich unbedenklich. Eine derartige Klausel ist nur dann nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders an dem Abtretungsverbot nicht besteht oder die berechtigten Belange des Vertragspartners an der freien Abtretbarkeit vertraglicher Ansprüche das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen (st. Rspr., zuletzt Senat, Urteil vom 25. November 1999 - VII ZR 22/99, IBR 2000, 111 = BauR 2000, 569, 570 = ZfBR 2000, 175 = NZBau 2000, 245). Diese Voraussetzungen sind nicht allein deshalb erfüllt, weil das Abtretungsverbot die Sicherung eines Lieferanten im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts vereitelt.*)

2. Daran ist auch nach Inkrafttreten des § 354a HGB festzuhalten. Dessen entsprechende Anwendung auf Rechtsgeschäfte, die nicht für beide Vertragspartner ein Handelsgeschäft darstellen, kommt nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2006, 3739
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Vereinbarung über Kosten für Verwaltung durch Drittfirma

OLG Nürnberg, Urteil vom 21.03.1995 - 3 U 3727/94

Eine Vereinbarung, nach der der Mieter die im Zusammenhang mit der Verwaltung des Objekts durch eine Drittfirma entstehenden Kosten tragen muss, ist zulässig.

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IBRRS 2006, 3629
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht - Schönheitsreparaturklausel in AGB

BGH, Urteil vom 28.04.2004 - VIII ZR 230/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3605
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 03.06.2004 - 8 U 8/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3556
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Quasi-Unterbrechung in § 13 Nr. 5 VOB/B wirksam!

OLG Naumburg, Urteil vom 27.04.2006 - 2 U 138/05

1. Die Vereinbarung einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren und zwei Monaten weicht von § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B 1996 ab, so dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist und einer Inhaltskontrolle unterliegt.

2. Die Verlängerung der Gewährleistung um zwei Jahre durch bloße schriftliche Mängelbeseitigungsaufforderung vor Ablauf der Verjährungsfrist gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B 1996 ist wirksam, auch wenn sich die Gewährleistungsfrist dadurch auf über sieben Jahre verlängern kann.

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IBRRS 2006, 3531
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - AGB-Rechtsverstoß bei nichtbezifferten Nebenkosten

OLG Köln, Urteil vom 04.07.2006 - 22 U 40/06

1. Eine Vereinbarung, mit der der Vermieter den Mieter von Gewerberäumen mit den Kosten einer vom Vermieter beauftragten Hausverwaltung belastet, ist - anders als im Wohnraummietrecht - grundsätzlich zulässig.

2. Die Überbürdung von nichtbezifferten Hausverwaltungskosten auf die Mieter durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ist als Überraschungsklausel gemäß § 305c BGB unwirksam, weil sie jedenfalls in ihrer konkreten Auswirkung von den Erwartungen des Vertragspartners des Verwenders deutlich abweicht und dieser mit ihr vernünftigerweise nicht zu rechnen brauchte.

3. Je höher die auf den Mieter zukommenden Kosten sind, um so wichtiger ist der deutliche Hinweis auf diese Kosten.

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IBRRS 2006, 3491
ImmobilienImmobilien
Wirksamkeit der formularmäßigen Freistellung der Gemeinde

BGH, Urteil vom 07.07.2006 - V ZR 246/05

Verkauft eine Gemeinde dem Inhaber eines Nutzungsrechts das Grundstück zu einem nach den Bewertungsvorschriften der DDR ermittelten Preis (Komplettierungskauf), stellt eine Vertragsklausel, durch welche die Gemeinde durch den Erwerber von Ersatzforderungen anderer öffentlicher Stellen nach § 8 Abs. 4 VZOG freigestellt wird, keine unangemessene Benachteiligung des Erwerbers dar (Fortführung von Senat BGHZ 160, 240 und Senatsurt. v. 14. November 2003, V ZR 144/03, NJW-RR 2004, 263).*)

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IBRRS 2006, 3469
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Pflicht zum Beitritt zu Werbegemeinschaft unwirksam!

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - XII ZR 39/04

1. Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters in einem Einkaufszentrum, einer Werbegemeinschaft in Form einer GbR beizutreten, verstößt wegen des damit verbundenen Haftungsrisikos des Mieters gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)

2. In einem Formularmietvertrag muss die Höhe der Beiträge, die der Mieter in einem Einkaufszentrum an eine Werbegemeinschaft zu leisten hat, wegen der nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderlichen Transparenz bestimmbar sein; mindestens muss eine Höchstgrenze festgesetzt sein, damit der Mieter die auf ihn zu kommenden Kosten kalkulieren kann.*)

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IBRRS 2006, 3458
VersicherungenVersicherungen
Klausel: Versicherungsschutz auch für Psychotherapie

BGH, Urteil vom 15.02.2006 - IV ZR 192/04

1. Die Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen eines Krankenversicherers, wonach sich der Versicherungsschutz auch auf die Psychotherapie erstreckt, soweit sie von einem niedergelassenen approbierten Arzt oder in einem Krankenhaus durchgeführt wird, kann auch nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1311) nicht dahin ausgelegt werden, dass der zugesagte Versicherungsschutz nunmehr auch Behandlungen durch einen Psychologischen Psychotherapeuten umfasse.*)

2. Die genannte Klausel hält der Inhaltskontrolle stand.*)

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IBRRS 2006, 3306
AGBAGB
AGB

OLG Rostock, Urteil vom 17.03.2003 - 3 U 107/02

Der Existenzgründer ist nicht Verbraucher.*)

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IBRRS 2006, 3252
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 14.04.2003 - 8 U 68/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3238
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Celle, Urteil vom 07.05.2003 - 2 U 200/02

Neben der formularmäßigen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist auch eine zusätzliche formularmäßige Schlussrenovierungsklausel in einem Mietvertrag über Gewerberäume wirksam (so auch WolfEckertBall, Handbuch des gewerblichen Miet, Pacht und Leasingrechtes, 8. Aufl., Rn. 398 - anders jedoch - Unwirksamkeit einer solchen Klausel - bei Wohnraummietverträgen, vgl. OLG Hamm NJW 1981,1049)*)

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IBRRS 2006, 3235
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Beschluss vom 08.05.2003 - 8 U 68/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3099
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.06.2001 - 4 RE-Miet 1/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3063
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
AGB

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.06.2003 - 7 U 36/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3011
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 04.12.2003 - 8 U 121/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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