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Ob der historische Gesetzgeber bei § 642 BGB wohl die heutigen hochgradig störempfindlichen Bauabwicklungen vor Augen hatte?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler  |
Der Besteller B aus unserem (realitätsnahen) Fall sieht in seiner Ablehnung des Bauzeitnachtrags des Unternehmers (Klima-U) Gesetz und Rechtsprechung auf seiner Seite; Fortsetzung des Blog-Eintrags vom 23.01.2023. Der Klima-U fällt mit BGH "Vorunternehmer I" aus dem Jahr 1985 (VII ZR 23/84) durch die Maschen des Rechtsnetzes, ein Netz, das eigentlich die Interessen der Beteiligten auf beiden Vertragsseiten in ausgewogener Weise schützen soll. Damit nicht genug. Gegen den hilfsweise auf einen Entschädigungsanspruch gerichteten Vortrag des Klima-U wendet der B die jüngste Rechtsprechung des BGH zu § 642 Abs. 2 BGB an und stellt, nachdem der Rechtsvertreter des Klima-U nachdrücklich insistiert hatte, zwar eine gewisse Entschädigung in Aussicht. Diese "gewisse Entschädigung" würde sich, das weiß der Klima-U, allerdings auf einen Betrag belaufen, der sehr weit unter der tatsächlichen Höhe aller seiner Nachteile aus dem Mitwirkungsmangel des B liegt. Und, auch das weiß der Klima-U, für einen Entschädigungsanspruch ist grundlegend nachzuweisen, dass und über welche Dauer sich der B mit einer Mitwirkung im Annahmeverzug (§ 293 BGB) befunden hat.
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Blog-Eintrag
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Online seit 25. Januar
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Fehler in der Zwischenüberschrift...
Leseranmerkung von Sebastian Demuth zu
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Nicht zu fassen! Oder doch?
Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)
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Online seit 24. Januar
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Jetzt noch strenger der BGH
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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Nachholung einer Glaubhaftmachung: Drei Wochen sind nicht unverzüglich! (Oliver Elzer)
IMR 2023, 83
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Siehe jetzt aber strenger BGH....
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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"Vorübergehende technische Unmöglichkeit" ist unverzüglich glaubhaft zu machen! (Wolfgang Dötsch)
IBR 2023, 47
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Keine Fristsetzung nach Rücktritt
Leseranmerkung von VRLG Ihle zu
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Mängelansprüche: Voraussetzungen für jeden Mangel gesondert zu prüfen (Wolfgang Weller)
IBR-Beitrag
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Online seit 23. Januar
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Nicht zu fassen! Oder doch?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler  |
Bauherr (Besteller, kurz: B) beauftragt Unternehmer (kurz: U), für den Neubau einer Krankenhauserweiterung die Klimaanlage herzustellen. Die Bauzeit für die Herstellung der Klimaanlage (Montage) ist verbindlich mit einem Jahr vereinbart. Nach Abschluss der Montagearbeiten soll die Anlage in Betrieb gesetzt werden (Inbetriebsetzung, kurz: IBS). Für die umfangreichen Prüf- und Messaufgaben im Rahmen der IBS sieht der Vertrag der beiden bis zur Abnahme ein halbes Jahr vor. Die Zu- und Abluftkanäle sowie die Leitungen für die Mess-, Steuer- und Regeltechnik (kurz: MSR) werden unmittelbar unter den Rohbetondecken durch die Flurwände und Trennwände zwischen den Behandlungsräumen, die allesamt Gipskartonwände sind (kurz: GK-Wände), hindurchgeführt. In der technologischen Ablauffolge müssen die GK-Wände samt aller Durchlässe, insbesondere jener für die Klimakanäle, stehen, bevor die Kanäle eingebaut werden können. So gesehen ist der Trockenbauer (baut die GK-Wände) für den U der Klimaanlage (Klima-U) ein sogenannter Vorunternehmer. Dieser gerät gegenüber dem B in erheblichen Leistungsverzug, worunter der Arbeitsfortschritt des Klima-U leidet. Der Vorunternehmer folgt der Aufholanweisung des B nicht, woraufhin der B dem Vorunternehmer die Kündigung erklärt. Der GAU für jede Baustelle schlechthin.
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Blog-Eintrag
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Zu Leitsatz 2 und möglichen Missverständnissen
Stellungnahme des Autors (Prof. Dr. Wolfgang Weller) zu
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Mängelansprüche: Voraussetzungen für jeden Mangel gesondert zu prüfen (Wolfgang Weller)
IBR-Beitrag
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Vorsicht bei Leitsatz 2
Leseranmerkung von Dr. Wolfgang Kau zu
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Mängelansprüche: Voraussetzungen für jeden Mangel gesondert zu prüfen (Wolfgang Weller)
IBR-Beitrag
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Online seit 20. Januar
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Kautionsversicherung missverstanden?
Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
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Kautionsversicherung ist keine selbstschuldnerische Bürgschaft (Iris Glönkler)
IMR-Beitrag
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Online seit 19. Januar
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Interessant wird der Nachweis der Höhe
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Betriebsschließungsversicherung greift erst im zweiten Lockdown
Nachricht
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Online seit 18. Januar
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Autorenanmerkung zu Leseranmerkung Bach
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
IBR-Beitrag
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Autorenanmerkung zu Leseranmerkung Dr. Berding
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
IBR-Beitrag
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Online seit 17. Januar
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Nicht jede Vertragsverletzung berechtigt zur Kündigung aus wichtigem Grund
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
IBR-Beitrag
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Nachhaltigkeitsprinzip des Art. 20a GG sticht Nachbesserungspflicht
Leseranmerkung von Dr. Benjamin Berding zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
IBR-Beitrag
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Online seit 11. Januar
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Prozessuales
Die Streitverkündung als Prozessinstrument – praktische Fragestellungen im Mietprozess
(Kai-Uwe Agatsy)
IMR 2023, 43
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Online seit 9. Januar
Online seit 1. Januar
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Herbsttagung 2022 der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV in Leipzig vom 23. bis 24.09.2022
(Gerhard Schmidberger)
IVR 2022, 129
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Die Räumungsvollstreckung bei Wohnraum nach § 885 ZPO und § 885a ZPO - ein Vergleich
(Aline Diez)
IVR 2022, 121
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Online seit 22. Dezember 2022
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Bautechnik
WU und Frischbetonverbundfolie - eine vernünftige Kombination!
Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
IBR 2023, 55
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Online seit 13. Dezember 2022
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Architektur trifft auf Ingenieurkunst
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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Bautechnik
"Sicht"-Beton
Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2023, 1 ( 2 Leseranmerkungen)
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Online seit 7. Dezember 2022
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Lösbare Abgrenzungsprobleme
Leseranmerkung von Dr. Thomas Müller zu
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Fiktive Kosten statt Vorschuss: Bei Mangelfolgeschäden nach wie vor richtig! (Tobias Rodemann)
IBR 2023, 15
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Wohnraummiete
Habecks Pullover oder Wohlfühltemperaturen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
(Martin Klimesch)
IMR 2023, 1
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Online seit 6. Dezember 2022
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substanzlos
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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Auch ohne geforderte Mindestanforderungen: Referenzen müssen vergleichbar sein! (Tobias Hänsel)
VPR-Beitrag
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Warum?
Leseranmerkung von k.A. k.A. zu
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Auch ohne geforderte Mindestanforderungen: Referenzen müssen vergleichbar sein! (Tobias Hänsel)
VPR-Beitrag
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Online seit 5. Dezember 2022
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§ 650c BGB und sein weiter wild wachsendes Verständnis
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler  |
Das Gesetz will die Höhe des Vergütungsanspruchs zu einer vom Besteller (kurz: B) angeordneten Leistungsänderung (§ 650b Abs. 2 BGB) als vermehrten oder verminderten Aufwand und dessen Bewertung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für AGK, W + G sehen. "Vermehrter oder verminderter Aufwand". Es ist in erster Linie der Aufwand festzustellen, der vermehrte [+] oder der verminderte [-] Aufwand, dies etwa im Sinne von Zeitaufwand für die Herstellung eines Stücks Bauleistung. Anschließend, das heißt erst in zweiter Linie, ist der (Mehr- oder Minder)Aufwand mit den dafür "tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen" zu bewerten. Ein Referent (kurz: R) auf Vortragsveranstaltungen verkürzt
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Blog-Eintrag
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Online seit 23. November 2022
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Fristsetzung zur (Nach-) Erfüllung vor der Abnahme nicht möglich!
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Mängelbeseitigungsfrist vor Abnahme gesetzt: Stehen dem Besteller Mängelansprüche zu? (Steffen Hofmann)
IBR 2023, 66
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Online seit 22. November 2022
Online seit 9. November 2022
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Das vom Kollegen Käseberg besprochene Urteil ist rechtskräftig geworden
Leseranmerkung von Klaus F Delwig zu
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Online seit 8. November 2022
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Witzbolde
Leseranmerkung von Hermann Summa zu
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Schleswig-Holstein will Tarifbindung bei Vergaben stärker beachten
Nachricht
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Leistungsversprechen?
Leseranmerkung von Hermann Summa zu
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Kein Ausschluss eines Vergabeangebots mit Einbindung eines US-Hosting-Diensts
Nachricht
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Online seit 7. November 2022
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Mietrecht
Aktuelle Rechtsprechung des III. Zivilsenats des BGH zum Heimrecht und zum Betreuten Wohnen
(Harald Reiter)
IMR 2022, 469
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Online seit 4. November 2022
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Berufung per Fax?
Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Keine Wiedereinsetzung ohne Glaubhaftmachung der Gründe! (Cornelius Vowinckel)
IBR 2023, 50
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Online seit 2. November 2022
Online seit 28. Oktober 2022
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Koordinationspflichtverletzung?
Leseranmerkung von Thomas Ryll zu
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Architekt muss prüfen, ob der Tragwerksplaner die Bewehrungsarbeiten überwacht! (Steffen Hofmann)
IBR 2022, 635
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Online seit 27. Oktober 2022
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Prozesskosten und Zinsen
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Fassade trotz Mängeln funktionstauglich: Neuerrichtung unverhältnismäßig! (Karl Schwarz)
IBR 2022, 621
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Online seit 26. Oktober 2022
Online seit 11. Oktober 2022
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Bautechnik
Gips unter Abdichtungen in Sportstudios?
Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2022, 553
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Online seit 4. Oktober 2022
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Kritik am OLG ist angebracht
Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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Wiederholungshonorar gibt es nur bei wesentlichen Änderungen! (Heiko Fuchs)
IBR 2022, 467
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Online seit 1. Oktober 2022
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Leseranmerkung zur Leseranmerkung von Christian Specht
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Wer sich durch Kritik "diskreditiert" fühlt, reagiert unprofessionell und erhält keine Vergütung! (Jan Erik Jasper)
IBR 2022, 544
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Er hatte einen Plan - der Plan war jedoch schlecht !
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Online seit 2022
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Kooperationspflicht ist Bringschuld
Leseranmerkung von Ernst Wilhelm zu
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Das Verhältnis von Zwangsverwaltung und strafprozessualer Beschlagnahme - Was hat Vorrang?
(Dennis Rehfeld)
IVR 2022, 85
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