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Sachgebiet: AGB

954 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 3001
VersicherungenVersicherungen
Unbefristetes Recht auf Sachverständigenverfahren

BGH, Urteil vom 05.07.2006 - IV ZR 105/05

1. § 19 (1) Satz 3 VHB 98 räumt dem Versicherungsnehmer das unbefristete Recht ein, vom Versicherer einseitig die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens auch zu den tatsächlichen Voraussetzungen des Anspruchsgrundes zu verlangen.*)

2. Solange der Versicherungsnehmer dieses Recht noch nicht verloren hat, ist es dem Versicherer verwehrt, die Leistungsablehnung mit einer Belehrung zu verbinden, die die Frist des § 12 Abs. 3 VVG in Lauf setzt.*)

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IBRRS 2006, 2775
Mit Beitrag
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation
Wie muss im Internet auf AGB hingewiesen werden?

BGH, Urteil vom 14.06.2006 - I ZR 75/03

1. Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung kann es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können.*)

2. Zur Haftung des Beförderers für den Verlust von "nicht bedingungsgerechten" Sendungen im Sinne seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen.*)

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IBRRS 2006, 2742
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungssicherheit in ZVB-StB 88: Wahlrecht ausgeschlossen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.07.2006 - 3 U 70/05

Das dem Auftragnehmer zustehende Wahlrecht gemäß § 17 Nr. 3 VOB/B ist auch dann ausgeschlossen, wenn die zum Vertragsinhalt gewordene Regelung der Ziffer 48 ZVB-StB 88 bei einer Gewährleistungsbürgschaft keine Verpflichtung der Zahlung auf erstes Anfordern vorsieht, jedoch die vorrangigen Vertragsbedingungen des Bauherrn eine allgemeine Regelung enthalten, dass sich der Bürge in der Bürgschaftsurkunde zur Zahlung auf erstes Anfordern bereit zu erklären habe. Diese Regelung ist unwirksam.

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IBRRS 2006, 2679
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bürgschaft und sonstige Sicherheiten

OLG Dresden, Urteil vom 19.01.2001 - 8 U 1341/00

1. Unterzeichnet der Geschäftsführer einer GmbH einen Darlehens- und Bierlieferungsvertrag sowohl für die GmbH als auch als "Kunde(n)", so ist er als Vertragspartner anzusehen, nicht nur als Schuldbeigetretener. § 11 Nr. 14a AGBG steht dem nicht entgegen.*)

2. Auf den Geschäftsführer finden auch in diesem Fall die Vorschriften des VerbrKrG Anwendung.*)

3. Die Auszahlung des Darlehens an einen Lieferanten der Gäststätte vermag eine Formnichtigkeit wegen fehlender Angabe der Zahl der Raten (§ 4 I Satz 4 Nr. 1c VerbrKrG) auch gegenüber dem mitverpflichteten Geschäftsführer nicht gem. § 6 I VerbrKrG zu heilen, wenn dieser dadurch nicht von einer eigenen Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten frei wird. Die Berufung auf den Formmangel kann aber treuwidrig sein, wenn der Geschäftsführer über einen längeren Zeitraum (mittelbare) Vorteile aus der formnichtigen Vereinbarung gezogen hat.*)

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IBRRS 2006, 2483
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.01.2000 - 2 U 97/99

1. Es handelt sich um eine vertragsimmanente Beschränkung und nicht um eine Vereinbarung im Sinne von § 18 I Nr. 1 und 3 GWB a.F., wenn ein Messeveranstalter, der Ausstellern für die Besuchereinladung auf Disketten gespeicherte Adressen kostenlos zur Verfügung stellt, mit den Ausstellern vertragsstrafbewehrt vereinbart, daß diese Adressen nur in Verbindung mit der Besuchereinladung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Eine solche Vereinbarung bedurfte daher auch vor dem 01.01.1999 nicht der Schriftform nach § 34 GWB a. F.*)

2. Es stellt keine unangemessene Benachteiligung des Ausstellers dar, wenn die Höhe der Vertragsstrafe durch die AGB für jede einzelne vertragswidrige Benutzung festgesetzt wird auf das Zwanzigfache des Basisbetrages von DM 600,- per tausend Adressen, die von ihm abgerufen wurden.*)

3. Es verstößt sticht gegen das Transparenzgebot, wenn die AGB die Höhe der Vertragsstrafe nicht konkret angeben, sondern nur die obigen Angaben für eine Dreisatzrechnung zur Feststellung der Höhe enthalten.*)

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IBRRS 2006, 2471
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnraummietrecht

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2000 - 3 REMiet 1/99

Folgende Klausel eines vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrages ist - wenn nicht besondere Umstände vorliegen - für den Mieter im Sinn des § 3 AGB Gesetz überraschend und damit nicht Vertragsbestandteil.

"Sollte das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Vertragszeit bzw. der gesetzlichen Fristen einverständlich beendet werden, zahlt der Mieter als pauschale Abgeltung der Kosten der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter den Betrag der zuletzt vereinbarten Kaltmiete für einen Monat".

Wenn die Klausel Vertragsbestandteil geworden wäre, wäre sie gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam, da sie dem Mieter konkludent den Nachweis abschneidet, daß dem Vermieter infolge der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses Kosten überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden sind.*)

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IBRRS 2006, 2469
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2000 - 10 U 100/98

Zur Frage der Wirksamkeit von Klauseln in einem vorformulierten Mietvertrag über individuelle Arztpraxisräumlichkeiten mit einer Nutzfläche von ca. 550 qm in einem noch zu errichtenden Ärztehaus, wonach, bei der Berechnung die Gesamtfläche der Individualräume innerhalb der äußeren Begrenzungen, und zwar von der Mitte der Außenwände an, jedoch ohne die Flächen tragender Wände oder Pfeiler zugrunde gelegt wird, wenn die Festlegung der Größe der Individualräume der Vermieter nach billigem Ermessen trifft.*)

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IBRRS 2006, 2137
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Minderungsausschluss bei Beeinträchtigung der Nutzung

OLG Hamburg, Urteil vom 02.04.2003 - 4 U 57/01

Eine Formularklausel, wonach eine Minderung der Miete ausgeschlossen ist, wenn durch Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z.B. Verkehrsumleitung, Straßensperren, Bauarbeiten in der Nachbarschaft usw.), die gewerbliche Nutzung der Räume beeinträchtigt wird (z.B. Umsatz- und Geschäftsrückgang), ist nicht nach § 9 AGBG (a.F.) / § 307 BGB (n.F.) unwirksam.*)

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IBRRS 2006, 2134
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bezugnahme auf sechs Jahre alte Negativerklärung mit Grundschuldbestellung

OLG Naumburg, Urteil vom 15.12.2005 - 2 U 84/05

Eine mit einem Kreditinstitut geschlossene Vereinbarung mit der Bezugnahme auf eine mehr als sechs Jahre zurückliegende "Negativerklärung des Grundeigentümers", in der die Verpflichtung zur Bestellung einer Grundschuld enthalten ist, ist überraschend im Sinne von § 3 AGBG, wenn diese Verpflichtung in der Negativerklärung nicht wenigstens drucktechnisch hervorgehoben ist und wenn die Negativerklärung der Bezugnahmevereinbarung nicht angeheftet ist und auch nicht näher erläutert ist.*)

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IBRRS 2006, 2061
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Auflösende Bedingung bei Nichtzahlung der Kaution?

KG, Urteil vom 26.01.2006 - 8 U 128/05

1. Zur Auslegung einer formularmäßig getroffenen Regelung in einem Geschäftsraummietvertrag, wonach der Mieter bei Nichtzahlung die "Rechte" aus dem Vertragsverhältnis "verliert" und der Vermieter "berechtigt" ist, über das Mietobjekt "anderweitig zu verfügen".*)

2. Zur Frage, ob das für eine fristlose Kündigung geltende Erfordernis einer Abhilfefrist (§ 543 Abs. 3 BGB) dadurch umgangen wird mit der Folge einer unangemessenen Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, dass mit der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung für den Fall der Nichtzahlung der Kaution das Mietverhältnis beendet sein soll.*)

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IBRRS 2006, 2045
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Lärmbelästigung durch Schallübertragung: Schadensersatz!

LG Bayreuth, Urteil vom 24.11.2003 - 23 O 271/95

1. Sind durch Schallübertragungen Fliesen- und Sanitärinstallationsgeräusche übermäßig wahrzunehmen, entspricht dies nicht den Regeln der Technik, konstituiert damit einen Mangel und kann eine Schadensersatzpflicht begründen.

2. Ein Schadensersatzanspruch kann ebenso durch Risse im Außen- und Innenbereich eines Wohngebäudes begründet werden, wenn hierbei die Regeln der Technik erkennbar nicht gewahrt wurden.

3. Steht fest, dass beide Vertragsparteien die Einbeziehung der Bestimmungen aus dem Einheitsformularvertrag tatsächlich einvernehmlich gewollt haben, dann ist keine der Parteien als „Verwender“ anzusehen. Vielmehr sind alle gemeinschaftlich „ausgehandelten Bedingungen“ als Individualabrede einzustufen.

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IBRRS 2006, 1920
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verwendung mehrerer Klauselwerke zulässig?

BGH, Urteil vom 16.03.2006 - I ZR 65/03

Die Einbeziehung mehrerer Klauselwerke in ein und denselben Vertrag ist grundsätzlich zulässig. Führt die Verwendung mehrerer Klauselwerke jedoch dazu, dass unklar ist, welche der darin enthaltenen konkurrierenden Regelungen gelten soll, kann keine der Bestimmungen angewendet werden mit der Folge, dass die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung kommen.*)

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IBRRS 2006, 1887
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Versendung von Wertgegenständen mit der Deutschen Post

BGH, Urteil vom 30.03.2006 - I ZR 123/03

1. Trotz der Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post, wonach sie keinen Vertrag über die Beförderung von Sendungen mit bestimmtem Inhalt (hier: ungefasste Edelsteine in einem Wert von mehr als 1.000 DM) schließe, kommt ein Beförderungsvertrag über eine an sich ausgeschlossene Sendung zustande, wenn die fragliche Sendung von Mitarbeitern der Post in Unkenntnis des Inhalts am Schalter entgegengenommen wird.*)

2. Die Regelung in Abschn. 6 Abs. 2 Satz 4 der AGB der Deutschen Post AG, wonach diese nicht für ausgeschlossene Sendungen gemäß Abschn. 2 Abs. 2 ihrer AGB haftet, stellt keine Leistungsbeschreibung dar und lässt beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 435 HGB auch bei Verbotsgütern die volle Haftung der Deutschen Post AG unberührt.*)

3. Zur Haftungsabwägung, wenn die Deutsche Post AG beim Verlust einer Sendung ein grobes Verschulden i.S. von § 435 HGB trifft und der Absender hätte wissen müssen, dass die Deutsche Post AG die Sendung bei Angabe ihres Werts mit größerer Sorgfalt behandelt hätte.*)

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IBRRS 2006, 1798
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnraummietrecht - Staffelmiete: Klausel mit vereinbartem Kündigungsausschluss

BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZR 243/05

Zwar können die Parteien eines Wohnraummietvertrags wechselseitig auf das Recht zur ordentlichen Kündigung - auch durch formularvertragliche Vereinbarung - wirksam verzichten (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 3/05, NJW 2006, 1059 unter II 3 a m.w. Nachw.). Weicht jedoch der zusammen mit einer Staffelmiete vereinbarte Kündigungsausschluss zum Nachteil des Mieters von der in § 557a Abs. 3 Satz 1 BGB bestimmten Höchstfrist von vier Jahren ab, ist diese Vereinbarung als Formularklausel insgesamt unwirksam.

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IBRRS 2006, 1765
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Zur Inhaltskontrolle von Klauseln in ZVB-Bahn

BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - VII ZR 309/04

Folgende Klauseln sind einer Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz entzogen, weil sie sich jeweils auf eine Leistungsbestimmung beschränken:

Klausel 13.1 Satz 1 bis 3:

Für Stoffe und Bauteile, die nach dem Vertrag vom Auftraggeber bereitzustellen sind, hat der Auftraggeber auf Verlangen den Bedarf zu ermitteln.

Er hat sie rechtzeitig abzurufen und von der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Stelle zur Verwendungsstelle zu schaffen.

Die Beförderung einschließlich aller zugehörigen Leistungen (Entladen, Stapeln, Zwischenlagern usw.) ist durch die Preise für die anderen Vertragsleistungen abgegolten, soweit die Leistungsbeschreibung hierfür keine besonderen Ansätze enthält.

Klausel 17 Abs. 1 und 2:

Das bei der Durchführung der vertraglichen Leistung anfallende Material, das nicht weiter- oder wieder verwendet wird, hat der Auftragnehmer nach den Vorschriften des KrW-/AbfG zu entsorgen.

Dem Auftragnehmer obliegt die Erfüllung der Pflichten eines Abfallerzeugers/-besitzers, insbesondere die Pflicht, nur zugelassene und geeignete Entsorgungsunternehmen und/oder Anlagen auszuwählen und die erforderlichen Entsorgungsnachweise zu führen. Diese hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich in Kopie zu übergeben. Der Auftragnehmer hat alle Auflagen und Bedingungen, die im Rahmen des Entsorgungsverfahrens von den Behörden gemacht werden, eigenverantwortlich zu erfüllen und den Auftraggeber darüber unverzüglich zu informieren.

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IBRRS 2006, 1720
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
AVA-Klausel 6.2: keine Vereinbarung über Teilabnahme!

BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 300/04

Die unter der Überschrift "Gewährleistungs- und Haftungsdauer" stehende Klausel 6.2 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Einheitsarchitektenvertrag für Gebäude (AVA) "Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu bringenden Leistung, spätestens mit Abnahme der in Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu erbringenden Leistung (Teilabnahme). Für Leistungen, die danach noch zu erbringen sind, beginnt die Verjährung mit Abnahme der letzten Leistung." enthält keine Vereinbarung über eine Teilabnahme.*)

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IBRRS 2006, 1694
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. in AGB: keine ergänzende Vertragsauslegung?

AG Demmin, Urteil vom 05.05.2006 - 84 C 51/05

1. Die Verpflichtung eines Bauunternehmers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam.

2. Eine ergänzende Vertragsauslegung, die eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft annimmt, scheidet jedoch wegen der anzustrebenden Rechtssicherheit im Gegensatz zur Auffassung des BGH (IBR 2004, 312) dann aus, wenn nicht sicher feststellbar ist, wie die Parteien diesen Willen realisiert hätten.

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IBRRS 2006, 1687
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauvertragsrecht gilt auch bei Veräußerung mit Durchgangserwerb

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.04.2006 - 5 U 263/05-80

Werkvertragsrecht findet in Anlehnung an die zur Veräußerung eines Bauwerks mit Erstellungsverpflichtung aufgestellten Grundsätzen auch dann Anwendung, wenn eine Eigentumswohnung nicht unmittelbar vom Bauträger, sondern von einem Zwischenerwerber ("Durchgangserwerb") veräußert wird.*)

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IBRRS 2006, 1621
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
AGB: "Quotenhaftung" bei Schönheitsreparaturen unwirksam!

LG Kiel, Urteil vom 27.04.2006 - 1 S 263/05

Eine AGB-Klausel in einem Mietvertrag über Wohnraum, die vorsieht, dass der Mieter dem Vermieter einen Kostenersatz zahlen soll für diejenigen Schönheitsreparaturen, die seit der letzten Renovierung "verbraucht" worden sind, und die weiter bestimmt, dass die Höhe des Kostenersatzes sich nach dem Kostenvoranschlag eines Fachbetriebes des Malerhandwerks richtet, ist unwirksam.

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IBRRS 2006, 1608
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Sog. Tapeten-Klausel ist unwirksam!

BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 109/05

Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.*)

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IBRRS 2006, 1607
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Starrer Fristenplan in AGB unzulässig

BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 152/05

1. Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel

"Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen. Auf die üblichen Fristen wird insoweit Bezug genommen (z.B. Küchen/Bäder: 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume: 4-5 Jahre, Fenster/Türen/Heizkörper: 6 Jahre)."

enthält einen starren Fristenplan und ist deshalb unwirksam.*)

2. Eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.*)

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IBRRS 2006, 1508
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kündigung Fertighausbauvertrag: Pauschale Vergütung für Hersteller?

BGH, Urteil vom 27.04.2006 - VII ZR 175/05

Die Klausel in einem Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses

"Erfolgt eine Kündigung gleich aus welchem Grund, ohne dass sie von W. Haus (= Unternehmer) zu vertreten ist, hat W. Haus das Recht, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, sofern nicht der Bauherr oder W. Haus im Einzelfall andere Nachweise erbringen"

ermöglicht wirksam bei freier Kündigung des Bestellers eine pauschale Abrechnung in dieser Höhe, wenn der Unternehmer nicht daneben noch weitere Ansprüche geltend macht.*)

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IBRRS 2006, 1437
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
AGB-Klausel: Unwirksamkeit durch sog. Summierungseffekt

BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 163/05

Ein zur Unwirksamkeit einer Formularklausel führender sogenannter Summierungseffekt auf Grund des Zusammentreffens zweier - jeweils für sich genommen - unbedenklicher Klauseln kann auch dann vorliegen, wenn nur eine der beiden Klauseln formularmäßig, die andere dagegen individuell vereinbart worden ist (Bestätigung von VIII ARZ 5/92, NJW 1993, 532).*)

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IBRRS 2006, 1424
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Gewerbemiete: Renovierungsklausel mit starren Fristen unwirksam!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2006 - 10 U 174/05

Wie im Wohnraummietrecht enthält auch die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag, „Schönheitsreparaturen sind mindestens in der Zeitfolge von drei Jahren in Küche, Bad und Toilette sowie von fünf Jahren in allen übrigen Räumen auszuführen“, einen starren Fristenplan, der den Mieter i.S. des § 307 BGB unangemessen benachteiligt und zur Unwirksamkeit der Renovierungsklausel führt.*)




IBRRS 2006, 1264
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
AGB: Vertragliche Vereinbarung von Kündigungsfristen

BGH, Urteil vom 15.03.2006 - VIII ZR 134/05

Eine vertragliche Vereinbarung im Sinne des Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB (a.F.) über die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 565 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB a.F.) liegt nicht vor, wenn eine Formularklausel, die in einem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Wohnraummietvertrag enthalten ist, auf die "gesetzlichen Kündigungsfristen" und auf eine formularmäßige Fußnote verweist, in der den dort aufgeführten Kündigungsfristen der Zusatz vorangestellt ist: "Die gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen für Wohnraum betragen z.Zt.:".*)

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IBRRS 2006, 1085
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wer ist Verwender der AGB?

BGH, Urteil vom 09.03.2006 - VII ZR 268/04

Schließt eine Vertragspartei in der Regel Verträge unter Einbeziehung von bestimmten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, ist sie auch dann Verwenderin, wenn ihr Vertragspartner diese Vertragsbedingungen im Hinblick darauf bereits in sein Angebot aufgenommen und damit formal in den Vertragsabschluss eingeführt hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. März 1997 - X ZR 141/95, NJW 1997, 2043).*)

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IBRRS 2006, 1040
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Ausschluss von § 768 BGB - Bürgschaft unwirksam!

LG Hamburg, Urteil vom 03.03.2006 - 420 O 75/04

Der vom Auftraggeber formularmäßig vorgegebene Ausschluss des § 768 BGB ist unwirksam. Da dieser Ausschluss darauf hinausläuft, dass der Bürge sofort bei Anforderung zu zahlen hat, obwohl nicht ausdrücklich eine Bürgschaft auf erstes Anfordern vorliegt, ist die Sicherungsabrede insgesamt unwirksam.

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IBRRS 2006, 0998
BauvertragBauvertrag
AGB: Zulässigkeit der Beschränkung der Bürgenhaftung

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.02.2006 - 3-14 O 108/05

Eine AGB-Klausel, die als Voraussetzung für die Bürgschaftsverpflichtung bestimmt, dass das Werk in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen fertig gestellt und unbeanstandet und vorbehaltlos abgenommen wurde, ist wirksam.

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IBRRS 2006, 0996
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Bürgschaft nur für VOB/B-Vertrag zulässig?

LG Wiesbaden, Urteil vom 23.02.2006 - 13 O 145/05

Eine AGB-Klausel, die vorsieht, dass eine Bürgschaft nur im Falle eines VOB/B-Bauvertrages gestellt wird und nicht bei Vereinbarung eines BGB-Bauvertrages, ist wirksam.

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IBRRS 2006, 0988
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wirksame AGB: Letzte 10% der Rechnungssumme gegen Bürgschaft?

OLG Hamburg, Urteil vom 16.02.2006 - 10 U 23/05

1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers zum Werkvertrag enthaltene Klausel, wonach die letzten 10% der Rechnungssumme nur dann geleistet werden, wenn dem Auftraggeber eine selbstschuldnerische, unwiderrufliche, alle Einreden ausschließende, auf erste Anforderung zahlbare Bankgarantie vorliegt, benachteiligt den Auftragnehmer in unangemessener Weise und ist unwirksam. Zu keiner anderen Bewertung führt es, dass im Werkvertrag ein Gewährleistungszeitraum von zwei Jahren zuzüglich sechs Monaten vereinbart ist.*)

2. Klagt der Bürgschaftsgläubiger aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern im Erstprozess, können Einwände des Bürgen nur berücksichtigt werden, wenn sie sich aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunden ohne Weiteres ergeben. Eine Beweisaufnahme darf nicht durchgeführt werden. Hat jedoch rechtsfehlerhaft das Erstgericht eine Beweisaufnahme zu einem Einwand des Bürgen durchgeführt und ist dadurch der Einwand des Bürgen bewiesen worden, so ist jedenfalls für das Berufungsgericht offensichtlich geworden, dass die Einwände des Bürgen berechtigt sind.*)

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IBRRS 2006, 0886
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
AGB: Wirksamkeit der Verpflichtung zur Bankbürgschaft

KG, Beschluss vom 09.01.2006 - 8 U 86/05

Unwirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Einrede der Aufrechenbarkeit im Bürgschaftsvertrag; "Blue-pencil-Test".*)

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IBRRS 2006, 0884
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bauland-Verkauf an Einheimische: Gemeinde handelt als Unternehmer

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.01.2006 - 3 U 150/05

1. Nach Umsetzung der Verbraucherrichtlinie RL 93/13/EG vom 05. April 1993 in inländisches Recht richtet sich die Inhaltskontrolle von zwischen Gemeinden und Privatleuten geschlossenen städtebaulichen Verträgen, die eine verbilligte Abgabe von Bauland an Einheimische beinhalten (sog. Einheimischenmodell), bei Mehrfachverwendung nicht mehr allein nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB, sondern auch nach den Vorschriften des AGB-Gesetzes, weil die Gemeinde beim Verkauf von Bauland als Unternehmer im Sinne des § 24 a AGBG (jetzt: § 310 Abs. 3 BGB) handelt (Anschluss an BGH NJW 2003, 888).*)

2. Die Vereinbarung einer Zahlpflicht in Höhe der Differenz zwischen dem verbilligten Verkaufspreis und dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Veräußerung durch die Gemeinde für den Fall der Weiterveräußerung vor Ablauf einer bestimmten Frist kann gegen §§ 9, 11 Nr. 5 lit. b AGB-Gesetz (jetzt: §§ 307, 309 Nr. 5 lit. b BGB) verstoßen, wenn das mögliche Fallen der Grundstückspreise und eine Weiterveräußerung an Einheimische nicht berücksichtigt sind sowie der Gemeinde im Vertrag zusätzlich noch ein Wiederkaufrecht eingeräumt ist.*)

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IBRRS 2006, 0849
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Formularmäßiger Kündigungsverzicht von mehr als 4 Jahren unwirksam!

BGH, Urteil vom 23.11.2005 - VIII ZR 154/04

Ein formularmäßig erklärter, einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht benachteiligt den Mieter nicht unangemessen, wenn der Kündigungsausschluss zusammen mit einer nach § 557a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung beträgt.*)

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IBRRS 2006, 0828
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zahlungsfristen von 90 Tagen sind zu lang!

OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2006 - 11 W 5/06

Eine Fälligkeitsbestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach alle Zahlungen innerhalb von 90 Tagen zu erfolgen haben, hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB n.F. nicht stand und ist unwirksam.

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IBRRS 2006, 0796
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verkauf sanierter Altbauten: Werkvertragsrecht anwendbar!

OLG Hamm, Urteil vom 01.06.2005 - 12 U 59/03

1. Der werkvertragliche Vorschussanspruch, der sich nach altem Schuldrecht aus § 633 Abs. 3 BGB a.F. ergibt, kann hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums von jedem Mitglied einer Wohnungseigentumsgemeinschaft selbstständig geltend gemacht werden, also auch von mehreren Miteigentümern gemeinsam.

2. Es begegnet auch keinen Bedenken, wenn Zahlung an den Verwalter verlangt wird, da dieser nach § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG zur Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder berechtigt und verpflichtet ist.

3. Entsprechendes gilt, soweit Mängel an dem Gemeinschaftseigentum und dem Sondereigentum einzelner Kläger ineinander greifen.

4. Soweit ausschließlich das Sondereigentum betroffen ist, ist jedoch nur der jeweils betroffene Wohnungseigentümer zur gerichtlichen Geltendmachung des Vorschussanspruchs befugt.

5. Ein nach den §§ 631 ff. BGB zu beurteilender Erwerbsvertrag liegt auch dann vor, wenn ein Altbau in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und mit dem „Verkauf“ der Wohnungen eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden ist. Dies gilt aber auch dann, wenn im Zeitpunkt des Wohnungserwerbs die Sanierung des Altbaus bereits abgeschlossen ist. Maßgeblich ist allein, ob der Veräußerer Leistungen erbringt, die bei Neuerrichtung "Arbeiten am Bauwerk" wären und nach Umfang und Bedeutung mit solchen Neubauarbeiten vergleichbar sind.

6. Auch bei einer neu errichteten Eigentumswohnung findet Werkvertragsrecht Anwendung, wenn die Wohnung zur Zeit der Veräußerung bereits fertig gestellt war.

7. Sind die Sanierungsmaßnahmen im Umfang der Neuerrichtung von Wohnungen vergleichbar, so ist der Bauträger für die Beschaffenheit der Wohnungen nach Werkvertragsrecht gewährleistungspflichtig, und zwar nicht nur hinsichtlich der sanierten Gebäudeteile, sondern auch im Hinblick auf die unverändert gebliebene Altbausubstanz.

8. Ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Eigentumswohnungen ist auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Folgen eingehend erörtert worden ist.

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IBRRS 2006, 0740
BauträgerBauträger
Steuerberater als Generalübernehmer eines Bauvorhabens

OLG Naumburg, Urteil vom 09.12.2005 - 10 U 19/05

1. Ein Steuerberatungsunternehmen übernimmt in Ermangelung abweichender Anhaltspunkte als Treuhänder im Rahmen eines Generalübernehmervertrages nicht die technische Baubetreuung. Eine Verpflichtung zur Durchführung von Bauabnahmen, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen, kann aber vereinbart werden.*)

2. Eine Vorauszahlungsbürgschaft sichert nur den Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers, nicht die Gewährleistungsansprüche vor und nach der Abnahme.*)

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IBRRS 2006, 0721
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mündliche Individualvereinbarung trotz Schriftformklausel in AGB?

BGH, Urteil vom 21.09.2005 - XII ZR 66/03

1. Zur Frage, ob eine Vollvermietung und eine bestimmte Mieterstruktur als zugesichert anzusehen ist, wenn die Parteien einen bestimmten Vermietungszustand in die Präambel des Mietvertrages aufgenommen haben (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Mai 2004 - XII ZR 149/02 - NZM 2004, 618).*)

2. Zur Anwendbarkeit der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach Anmietung einer Teilfläche in einem erst zu erstellenden Zentrum für Handel und Dienstleistungen, wenn dieses nach der Eröffnung nicht in der erwarteten Weise von den Kunden angenommen wird (im Anschluss an Senatsurteile vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714 und vom 19. Juli 2000 - XII ZR 176/98 - NZM 2000, 1005).*)

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IBRRS 2006, 0656
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksame Vertragsklauseln zu Abnahme und Sicherheitseinbehalt

LG Itzehoe, Urteil vom 30.11.2005 - 2 O 278/05

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gemäß § 307 BGB unwirksam:

"§ 12 Ziff. 5 (1) und (2) VOB/B gelten nicht. Nur eine tatsächlich durchgeführte Abnahme hat die Wirkung in der Abnahme. Wird keine tatsächliche Abnahme im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien durchgeführt, so tritt an ihre Stelle die Abnahme im Verhältnis zwischen den Architekten und deren Auftraggebern, und zwar in dem Umfang, wie die Abnahme in diesem Verhältnis jeweils durchgeführt wird."

"Bei der Schlusszahlung werden 5 % des als sachlich richtig festgestellten Gesamtpreises von dem Auftraggeber als Sicherheit einbehalten. Die Sicherheit wird 24 Monate nach der Schlussabnahme zur Auszahlung fällig. (...)."

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IBRRS 2006, 0536
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prozentuale Beschränkung von Abschlagszahlungen durch AGB?

BGH, Beschluss vom 22.12.2005 - VII ZB 84/05

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach dem Architekten oder Ingenieur Abschlagszahlungen in Höhe von 95 v.H. des Honorars für die nachgewiesenen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt werden, weicht vom gesetzlichen Leitbild des § 8 Abs. 2 HOAI ab.*)

2. Die Klausel ist jedenfalls dann wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam, wenn sie in einem Vertrag verwendet wird, der die Leistungen aller Leistungsphasen des § 15 Abs. 2 HOAI enthält, eine Teilschlusszahlung lediglich nach Genehmigung der bis zur Leistungsphase 4 erbrachten Leistungen vereinbart ist und die Schlusszahlung für die Leistungsphasen 5 bis 9 erst fällig wird, wenn der Auftragnehmer sämtliche Leistungen aus dem Vertrag erfüllt hat.*)

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IBRRS 2006, 0338
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Umfasst Gewährleistungsbürgschaft Versicherungsprämienforderungen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2005 - 23 U 288/04

Zur Frage, ob im Lauf der Zeit entstehende variable Versicherungsprämienforderungen ebenfalls von einer Gewährleistungsbürgschaft umfasst sind.*)

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IBRRS 2006, 0261
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
AGB: Zahlungsaufträge von Unternehmen mit elektr. Kontoführung

BGH, Urteil vom 15.11.2005 - XI ZR 265/04

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, nach denen Zahlungsverkehrsaufträge eines an der elektronischen Kontoführung teilnehmenden Unternehmers ausschließlich anhand der numerischen Angaben bearbeitet werden, sind wirksam.*)

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IBRRS 2006, 0157
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch in Verbraucherverträgen ist die VOB/B als Ganzes privilegiert!

LG Berlin, Urteil vom 07.12.2005 - 26 O 46/05

1. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) ist Empfehler der VOB/B im Sinne des § 1 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Der DVA empfiehlt die VOB/B nicht zur ausschließlichen Verwendung zwischen Unternehmen.

2. Auch in Verbraucherverträgen verstößt die VOB/B weder gegen §§ 307, 308, 309 BGB noch gegen die Richtlinie 93/13/EWG.

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IBRRS 2006, 0101
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
"Schrottimmobilie": Kaufvertrag muss rückabgewickelt werden!

OLG Celle, Urteil vom 07.12.2004 - 16 U 126/04

Beratungsfehler beim Immobilienkauf sind anzunehmen, wenn der Erwerber nicht auf eine Laufzeit der Finanzierung von 30 bis 34 Jahren und/oder auf die mit einem Disagio verbundenen Gefahren bei einer nur kurzzeitigen Zinsbindung hingewiesen wird.

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IBRRS 2006, 0061
BauvertragBauvertrag
Verbraucherwiderrufsrecht bei Ausbauhäusern?

OLG Oldenburg, Urteil vom 17.03.2005 - 8 U 286/04

1. Der Werkvertrag über die Lieferung eines Ausbauhauses mit Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen ist ein Ratenlieferungsvertrag gemäß § 505 BGB; dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.*)

2. Zur Frage der Wirksamkeit einer Schadenspauschale von 25 % des Nettoauftragswertes in den AGB eines Fertighauslieferanten.

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IBRRS 2006, 0043
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann ist eine AGB-Klausel "überraschend"?

BGH, Urteil vom 22.11.2005 - XI ZR 226/04

Zur Frage, ob eine die Abgabe eines persönlichen Schuldanerkenntnisses nebst Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen regelnde Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Rücksicht auf ihre formale und systematische Gestaltung überraschend im Sinne des § 3 AGBG ist.*)

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IBRRS 2006, 0038
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einmalige Verwendung von Formularverträgen: AGB?

BGH, Urteil vom 24.11.2005 - VII ZR 87/04

1. Weigert sich der Bieter ernsthaft und endgültig, sich an einem bindenden Vertragsangebot festhalten zu lassen und bringt er zum Ausdruck, dass er nicht bereit ist, nach Annahme seines Angebots die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Wird der Angebotsempfänger dadurch veranlasst, das Angebot nicht anzunehmen, ist er berechtigt, den Schaden geltend zu machen, der ihm dadurch entstanden ist, dass der Vertrag mit diesem Bieter nicht zustande kam, sondern er einen anderen Bieter beauftragen musste.*)

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen auch dann vor, wenn sie von einem Dritten für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, und die Vertragspartei, die die Klausel stellt, sie nur in einem einzigen Vertrag verwenden will.*)




IBRRS 2006, 0026
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustofflieferung - Mangel: Trägt Lieferant Kosten für Aus- und Wiedereinbau?

OLG Köln, Urteil vom 21.12.2005 - 11 U 46/05

1. Beim Kauf von zum Einbau bestimmten Materialien haftet der Verkäufer zwar verschuldensunabhängig für die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Kaufsache, nicht aber auch für die Kosten des Wiedereinbaus der nachgelieferten Kaufsache (entgegen OLG Karlsruhe, IBR 2004, 621).

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die noch auf das alte Schuldrecht Bezug nehmen, sind insoweit schon wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.

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IBRRS 2006, 0010
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Kein Haftungsausschluss allein aufgrund Aufnahme von Folgearbeiten

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.11.2005 - 4 U 141/04

Die Klausel

"Sollten nach Fertigstellung der Abdichtung Durchbrüche, Anbauten oder Bohrungen in dem geschlossenen System vorgenommen werden, gilt die Abdichtung als zerstört und es erlischt die komplette Garantiezusage der U. ..."

in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers ist als Haftungsausschlußregelung - auch im kaufmännischen Verkehr - wegen unangemessener Benachteiligung des Bestellers unwirksam (§ 9 AGBG, jetzt § 307 BGB).

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Online seit 2005

IBRRS 2005, 3603
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB eines öffentlichen Auftraggebers: Bürgschaft a.e.A. zulässig?

BGH, Urteil vom 20.10.2005 - VII ZR 153/04

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, die vorsieht, dass ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der Bausumme nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers auch dann unwirksam, wenn der Sicherheitseinbehalt auf ein Verwahrgeldkonto zu nehmen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - VII ZR 265/03).*)

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IBRRS 2005, 3497
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Transparenz von Formularbestimmungen im Vertragshändlervertrag

BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

1. Zur Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der Kraftfahrzeug-Branche.*)

2. Die Regelung des § 307 BGB verpflichtet den Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen. Das Transparenzgebot schließt das Bestimmtheitsgebot ein und verlangt, daß die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschrieben werden, daß für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen.

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