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Sachgebiet: AGB

953 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 2200
VersicherungenVersicherungen
Unklare Klausel

BGH, Urteil vom 09.07.2003 - IV ZR 74/02

Die in der Gliedertaxe (§ 7 I (2) a AUB 88) enthaltene Wendung "... Funktionsunfähigkeit ... einer Hand im Handgelenk ..." ist unklar (§§ 5 AGBG, 305c Abs. 2 BGB).*)

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IBRRS 2003, 2152
AGBAGB
Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

BGH, Urteil vom 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

Zur Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen.*)

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IBRRS 2003, 2085
BauvertragBauvertrag
Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

OLG Rostock, Urteil vom 25.02.2003 - 4 U 27/01

1. Eine AGB-Klausel, in der das Rücktrittsrecht unklar geregelt ist, geht zu Lasten des Verwenders. Das heißt, dem Vertragspartner steht das günstigste Rücktrittsrecht zu, das sich aus der Klausel herleiten lässt.

2. Eine AGB-Klausel, die dem Vertragspartner den Nachweis abschneidet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als der in der Klausel festgesetzte pauschalierte Betrag, ist unwirksam. Dies gilt immer dann, wenn die Klausel durch ihre Fassung den Eindruck einer endgültigen, einen Gegenbeweis ausschließenden Festlegung erweckt.

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IBRRS 2003, 1939
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auslegungsgrundsätze bei Vereinbarung einer Lohngleitklausel

OLG Dresden, Urteil vom 29.11.2001 - 19 U 1833/01

Auslegungsgrundsätze bei Vereinbarung einer Lohngleitklausel mit Bezug zu unterschiedlichen Tarifgebieten.*)

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IBRRS 2003, 1838
BauvertragBauvertrag
Auslegung einer Leistungsbeschreibung

LG Berlin, Urteil vom 12.03.2002 - 21 O 447/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2003, 1833
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vereinbarung einer DIN: Eigenschaft zugesichert?

OLG Naumburg, Urteil vom 17.04.2003 - 7 U 75/02

In der Bezugnahme auf eine DIN-Norm liegt nicht zugleich eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften.*)

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IBRRS 2003, 1733
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prüffähigkeit der Schlussrechnung

LG München I, Urteil vom 28.05.2003 - 8 O 24350/00

Zur Frage der Prüffähigkeit der Schlussrechnung eines Architekten.

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IBRRS 2003, 1720
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. in Individualvereinbarung zulässig

LG Rostock, Urteil vom 25.06.2003 - 6 O 8/03

Einzelvereinbarungen zur Art der Bürgschaft bei Vorliegen einer Allgemeinen Geschäftsbedingung, die die Ablösung eines Sicherungseinbehalts durch eine Bürgschaft vorsieht, sind wirksam.

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IBRRS 2003, 1718
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Überprüfung der Lage von Versorgungsleitungen

LG Würzburg, Urteil vom 04.06.2003 - 11 O 2087/02

1. Die Überprüfung des planmäßigen Verlaufes eines Erdkabels mit einem Kabelsuchgerät in Abständen von einigen Metern rechtfertigt nicht den Vorwurf grober Fahrlässigkeit, wenn hierbei eine nicht vorhersehbare Abweichung von dem im Plan eingezeichneten gradlinigen Verlauf des Kabels übersehen wird.

2. Haftungsbeschränkungen eines Energieversorgers für typische Betriebsrisiken auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit halten einer Inhaltskontrolle stand.

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IBRRS 2003, 1703
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kreditrecht - Wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung

BGH, Urteil vom 20.05.2003 - XI ZR 50/02

Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung kann in der unmittelbar drohenden Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers liegen.*)

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IBRRS 2003, 1634
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Handelsvertretervertrag: Wirksamkeit einer Klausel

BGH, Urteil vom 21.05.2003 - VIII ZR 57/02

Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Bestimmung in einem Handelsvertretervertrag, wonach der Handelsvertreter mit der Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs auf Leistungen aus einer unternehmerfinanzierten Altersversorgung (Treuegeld) verzichtet.*)

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IBRRS 2003, 1624
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pflicht zur Herausgabe einer unwirksamen Bürgschaft a.e.A.?

BGH, Urteil vom 10.04.2003 - VII ZR 314/01

1. Hat der Bürge dem Gläubiger eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gestellt, obwohl der Gläubiger aufgrund der Sicherungsvereinbarung nur einen Anspruch auf eine selbstschuldnerische Bürgschaft ohne die Bürgschaftsverpflichtung auf erstes Anfordern hat, ist der Gläubiger nicht verpflichtet, die Bürgschaft an den Sicherungsgeber herauszugeben. Er muß sich jedoch gegenüber dem Sicherungsgeber und dem Bürgen schriftlich verpflichten, die Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern, sondern nur als selbstschuldnerische Bürgschaft geltend zu machen.*)

2. Die Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages "Zahlungen auf Schlußrechnungen werden bis zu 95 % des Nettowertes geleistet. Der Rest ist durch eine kostenlose und befristete Gewährleistungsbürgschaft (Vorgabe der Befristung durch den AG) ablösbar" ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.*)




IBRRS 2003, 1598
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kauf von vermeintlichem Bauerwartungsland: Auflösung des Vertrages?

OLG Naumburg, Urteil vom 13.05.2003 - 11 U 82/02

Kauft eine Gemeinde Agrarflächen mit der fehlerhaften Vorstellung, es handelt sich bereits um Bauerwartungsland, und wird die Sachmängelgewährleistung hierbei ausgeschlossen, so kann sie sich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vom Vertrag lösen, selbst wenn der geschuldete Kaufpreis den Grundstückswert um ein Vielfaches übersteigt.*)

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IBRRS 2003, 1590
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme unter Vorbehalt bestimmter Mängel

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2003 - 12 U 14/02

1. Auch eine Abnahme unter Vorbehalt bestimmter Mängel ist rechtstechnisch eine Abnahme, wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 640 Abs. 2 BGB a.F. ergibt. Es kommt auch nicht darauf an, wie umfangreich die vorbehaltenen Mängel sind und ob aufgrund dieser Mängel die Abnahme auch hätte verweigert werden dürfen. Entscheidend ist, ob die Abnahme tatsächlich erfolgt ist.

2. Die Prüfungspflicht des Unternehmers ist begrenzt durch den Rahmen der vertraglichen Leistungspflicht und der nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilenden Sachkenntnis; dabei ist von dem Auftragnehmer nur das dem neuesten Stand der Technik entsprechende Normalwissen zu verlangen.

3. Eine Vertragsstrafe von 0,5 % je Arbeitstag stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, weil sich ein enger zeitlicher Rahmen im Hinblick auf die Verwirkung der Gesamtstrafe ergibt.




IBRRS 2003, 1582
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Bürgschaft?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2003 - 23 U 234/02

Die bei unwirksamen Vertragserfüllungsbürgschaften vom BGH herangezogenen Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung, wonach der Unternehmer jedenfalls eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet, sind auf Gewährleistungsbürgschaften dann nicht anwendbar, wenn die der Bürgschaftshingabe zugrunde liegende Sicherungsabrede unwirksam ist und dieser Einwand auch gegenüber einer gewöhnlichen Bürgschaft erhoben werden kann.

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IBRRS 2003, 1579
VersicherungenVersicherungen
Rentenrecht - Anrechnung von Dienstjahren in der DDR

BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 72/02

Die Sonderregelung des § 105b VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet, bei denen der Versicherungsfall vor Erfüllung der Wartezeit (§ 38 Abs. 1 VBLS) eingetreten ist, hält der Inhaltskontrolle stand.*)

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IBRRS 2003, 1578
VersicherungenVersicherungen
Rentenrecht - Anrechnung von Dienstjahren in der DDR

BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 50/02

Die Sonderregelung des § 105b VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet, bei denen der Versicherungsfall vor Erfüllung der Wartezeit (§ 38 Abs. 1 VBLS) eingetreten ist, hält der Inhaltskontrolle stand.*)

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IBRRS 2003, 1567
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter müssen nicht doppelt renovieren

BGH, Urteil vom 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

Eine unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei - und damit eine Unwirksamkeit der Gesamtregelung - kann sich aus dem Zusammenwirken zweier Formularklauseln auch dann ergeben, wenn eine dieser Klauseln schon für sich gesehen unwirksam ist (Bestätigung von BGHZ 127, 245, 253 f.).*)




IBRRS 2003, 1539
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme: Rechtsfolgen einer verlangten förmlichen Abnahme

OLG Schleswig, Urteil vom 04.04.2003 - 1 U 162/02

1. Die fiktive Abnahme kommt nach verlangter förmlicher Abnahme nicht mehr in Frage.

2. Bei verlangter förmlicher Abnahme kann im Klagewege die Vergütung trotz Abnahmereife ohne förmliche Abnahme nicht geltend gemacht werden.

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IBRRS 2003, 1483
VersicherungenVersicherungen
Vereinbarte prozentuale Selbstbeteiligung

BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 140/02

Ein privater Krankenversicherer darf sich auf eine vereinbarte prozentuale Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers für den Fall der Krankenhausbehandlung in den alten Bundesländern auch dann berufen, wenn der Versicherungsnehmer unfreiwillig in einem dort gelegenen Krankenhaus behandelt wird.*)

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IBRRS 2003, 1433
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einstweilige Verfügung gegen Inanpsruchnahme aus Bürgschaft a.e.A.

OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2002 - 4 W 43/02

1. Nimmt der Gläubiger trotz Hinweises auf die Unwirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern ausdrücklich weiterhin den Bürgen in Anspruch, so handelt er rechtsmissbräuchlich.

2. Für die Annahme eines Verfügungsgrundes bedarf es weder einer drohenden Insolvenz noch eines sonstigen schwerwiegenden Nachteils.

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IBRRS 2003, 1416
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag

BGH, Urteil vom 20.03.2003 - I ZR 225/00

a) Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag sind AGB-rechtlich unbedenklich, da sie lediglich die im Gesetz enthaltene Regelung wiederholen, wonach der Kommissionär dem Kommittenten gegenüber einem Weisungsrecht unterliegt. Dasselbe gilt für Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsagenturvertrag, es sei denn, daß der Kommissionsagent in ein System eingebunden ist, das der lückenlosen Einführung und praktischen Durchsetzung der vertikalen Preisbindung dient.*)

b) Die Bezugsbindung eines Kommissionsagenten unterliegt kartellrechtlich allein der Mißbrauchsaufsicht gemäß § 18 GWB a.F. (nunmehr: § 16 GWB) und ist auch vertragsrechtlich grundsätzlich zulässig.*)

c) Die in einem Kommissions(agentur)vertrag AGB-mäßig enthaltene Regelung, wonach der Kommissionär/Kommissionsagent für den Warenschwund ab einem bestimmten Prozentsatz unabhängig davon haftet, ob er den Schwund zu vertreten hat, benachteiligt den Kommissionär/Kommissionsagenten auch dann in unangemessener Weise, wenn es sich bei ihm um einen Unternehmer handelt. Dasselbe gilt für in einem solchen Vertrag AGB-mäßig enthaltene Regelungen, wonach der Kommittent für von ihm leicht fahrlässig verursachte Unterbrechungen des Betriebs des anderen Vertragsteils nicht haftet und wonach dieser für den Fall, daß er wesentliche Vertragspflichten verletzt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 DM unabhängig davon zu zahlen hat, ob er die Pflichtverletzung zu vertreten hat und ob gewichtige Interessen des Kommittenten die Vereinbarung eines verschuldensunabhängigen Vertragsstrafeanspruchs in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausnahmsweise rechtfertigen.*)

d) Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Kommissions(agentur)vertrag, der mehrere den Kommissionär/Kommissionsagenten gemäß § 9 AGBG (nunmehr: § 307 BGB) unangemessen benachteiligende Bestimmungen enthält, gemäß § 6 Abs. 3 AGBG (nunmehr: § 306 Abs. 3 BGB) insgesamt unwirksam und/oder wegen Verstoßes gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist.*)

e) Die Bestimmung des § 34 GWB a.F. hat auch in Fällen gegolten, in denen ein einem Konzern angehöriges Unternehmen in einem Vertrag an die Stelle eines anderen Konzernunternehmens getreten ist.*)

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IBRRS 2003, 1407
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsanträge müssen im Berufungsurteil genannt werden

BGH, Urteil vom 07.05.2003 - VIII ZR 340/02

Eine Aufnahme der Berufungsanträge in das Berufungsurteil ist auch nach neuem Recht, das eine weitgehende Entlastung der Berufungsgerichte bei der Urteilsabfassung bezweckt, nicht entbehrlich. Der Antrag des Berufungsklägers braucht zwar nicht unbedingt wörtlich wiedergegeben zu werden, aus dem Zusammenhang muss aber wenigstens sinngemäß deutlich werden, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat.

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IBRRS 2003, 1384
ImmobilienImmobilien
Vollstreckung aus abgetretener Grundschuld ohne Sicherungsabrede?

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.04.2003 - 9 U 204/02

Der Inhalt der Verwendungsbefugnis abgetretener Ansprüche auf Rückgewähr der vorrangig eingetragenen Grundschuld muss in einer Sicherungszweckerklärung der Parteien vereinbart werden. Wenn eine Abrede wie der abgetretene Rückgewähranspruch verwendet werden darf, gänzlich fehlt, ist die Gläubigerin lediglich befugt, die an sie abgetretene vorrangige Grundschuld löschen zu lassen, oder auf sie zu verzichten. Eine Ausnutzung des besseren Ranges kommt nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2003, 1365
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auslegung von so genannten Finanzierungsbestätigungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2002 - 12 U 67/02

1. Eine so genannte Finanzierungsbestätigung stellt eine bloße Auskunft dar und führt nicht zum Zustandekommmen eines Garantievertrages oder selbstständigen Schuldversprechens.

2. Zur Frage, inwieweit die entsprechenden auslegungsbedürftigen Erklärungen der Inhaltskontrolle des § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz standhalten.

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IBRRS 2003, 1311
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Sittenwidrigkeit von anerkannten anwaltlichen Gebührenforderungen

BGH, Urteil vom 03.04.2003 - IX ZR 113/02

Zur Ermessensausübung bei der Prozeßtrennung im Urkundenverfahren, wenn die Klagepartei teilweise in das ordentliche Verfahren übergehen möchte.*)

Zur Frage der Sittenwidrigkeit von anerkannten anwaltlichen Gebührenforderungen aus einer Honorarvereinbarung.*)

Ein vorformuliertes deklaratorisches Schuldanerkenntnis, mit dem beide Seiten sich im Wege des gegenseitigen Nachgebens verständigen, benachteiligt einen Verbraucher nicht deswegen unangemessen, weil er auf Einwendungen gegen die anerkannten Ansprüche verzichtet.*)

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IBRRS 2003, 1285
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klausel über Haftungsausschluss für verdeckte Mängel

OLG München, Urteil vom 10.12.2002 - 13 U 4315/99

1. In einer Individualvereinbarung kann der Auftragnehmer die Haftung für Schadensersatzansprüche infolge nicht erkannter, verdeckter oder sonstiger Mängel wirksam ausschließen.

2. Wird eine Individualvereinbarung gleichlautend in einen weiteren Vertrag der beiden Parteien am gleichen Tag noch aufgenommen, so wird sie hierdurch nicht zu einer AGB-Klausel.

3. Die Beweislast für das Vorliegen einer AGB-Klausel trifft den Vertragspartner, der sich auf die Unwirksamkeit der Klausel beruft.

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IBRRS 2003, 1274
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kauf einer fast fertigen Wohnung ist ein Bauträgervertrag

OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.05.2002 - 4 U 29/00

1. Auch ein „Kaufvertrag“ über eine bezugsfertige, neu hergestellte Eigentumswohnung, bei dem 96,5% des Kaufpreises bei Übergabe der Wohnung und die weiteren 3,5% nach vollständiger Fertigstellung gezahlt werden sollen, ist ein Bauträgervertrag.

2. Die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung mit Verzicht auf den Nachweis der Fälligkeit ist auch in einem solchen Vertrag unwirksam.

3. Somit verbleibt es bei der – nach altem Recht – kurzen Verjährung des Bauträger-Zahlungsanspruchs von zwei Jahren ab Abnahme.

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IBRRS 2003, 1251
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Rechte des Gewerberaummieters bei Eigentümerwechsel

BGH, Urteil vom 12.03.2003 - XII ZR 18/00

Die revisionsgerichtliche Prüfung der Wahrung der Schriftform einer bei den Akten befindlichen Urkunde beschränkt sich auf die getroffenen Feststellungen zu deren Beschaffenheit, wenn das Berufungsurteil nur auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils verweist und dieser keine Bezugnahme auf die Urkunde enthält.*)

Zur Formfreiheit der Zustimmung des Mieters zu einem Vermieterwechsel, den der alte und der neue Vermieter in einem der Schriftform des § 566 BGB a.F. genügenden Nachtrag zu einem langfristigen Mietvertrag vereinbart haben.*)

Zum Fortbestand der Besitzeinräumungspflicht des Vermieters, der sich zur Herstellung des Mietobjekts verpflichtet hat, das Grundstück aber nachträglich an einen Dritten verkauft, der es bebaut und anderweitig vermietet.*)

Zur Angemessenheit einer in einem Gewerbemietvertrag über ein noch zu errichtendes Gebäude ohne zeitliche Begrenzung vereinbarten Vertragsstrafe für jeden Tag der Überschreitung des vereinbarten Mietbeginns.*)

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IBRRS 2003, 1247
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Leasingrecht - Wirksame Klausel in Rückkaufvereinbarung?

BGH, Urteil vom 19.03.2003 - VIII ZR 135/02

Die in einer zwischen Leasinggeber und Lieferanten formularmäßig vereinbarten Rückkaufvereinbarung enthaltene Klausel: "Die Übergabe des Objektes wird dadurch ersetzt, daß die (Leasinggeberin) ihre Herausgabeansprüche gegenüber dem Besitzer an den Lieferanten abtritt." ist gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam.*)

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IBRRS 2003, 1190
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bankenrecht - Ablauf des Kreditvertrages: Kein Anspruch auf Überziehungszinsen!

BGH, Urteil vom 18.03.2003 - XI ZR 202/02

a) Nr. 18 der AGB-Sparkassen 1993 begründet für die Sparkasse keinen Anspruch gegen den Darlehensnehmer auf Zahlung von Überziehungszinsen nach Ablauf des Kreditvertrages.*)

b) Trifft die Sparkasse mit dem Kreditnehmer ausdrücklich oder stillschweigend eine Vereinbarung, daß dieser trotz Ablaufs des Kreditvertrages bis auf weiteres zur vertraglichen Kapitalnutzung im bisherigen Umfang berechtigt sein soll, kann die Sparkasse weiterhin die vertraglich vereinbarten Zinsen verlangen, grundsätzlich aber nicht Überziehungszinsen.*)

c) Ein Anspruch auf Zahlung von Überziehungszinsen besteht in diesem Fall nur, wenn und soweit die Inanspruchnahme des Kredits durch den eingeräumten Kreditrahmen nicht gedeckt ist.*)

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IBRRS 2003, 1187
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einbeziehung der VOB/B "als Ganzes"

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.12.2002 - 4 U 103/02

1. § 16 Nr. 3 VOB/B hält - isoliert gesehen - einer Inhaltskontrolle gemäß § 9 AGB-Gesetz nicht stand. Nur wenn die VOB/B "als Ganzes" zwischen den Parteien vereinbartist, ist die Klausel einer Inhaltskontrolle nicht zu unterwerfen.

2. Zur Frage der Einbeziehung der VOB/B "als Ganzes".

3. Der Besteller muss dem Unternehmer eine Frist zur Mangelbeseitigung setzen, bevor er deren Kosten verlangen kann. Da die Mängelbeseitigungskosten von dem gem. § 8 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B bestehenden Schadensersatzanspruch nicht umfasst werden, ist die Fristsetzung auch nicht entbehrlich.

4. Eine Vertragsstrafe von 0,5 % pro Werktag ist gem. § 9 AGB-Gesetz unwirksam.

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IBRRS 2003, 1127
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Technische Vertragsnormen der VOB/C stellen AGB dar

OLG Celle, Urteil vom 15.01.2003 - 7 U 64/00

Technische Vertragsnormen der VOB/C, die in einem Bauvertrag angeführt sind, stellen allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die hinter die vertraglich vereinbarte individuelle Leistungsbeschreibung zurücktreten.

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IBRRS 2003, 1091
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe mit Höchstgrenze 10 % ist unwirksam!

BGH, Urteil vom 23.01.2003 - VII ZR 210/01

a) Ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern wirksam erteilt worden und hat der Bürge auf erstes Anfordern gezahlt, kann er diese Zahlung nicht allein deshalb zurückfordern, weil der Schuldner nach der ergänzenden Auslegung der Sicherungsabrede nur eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen hatte. Eine Rückforderung scheidet aus, wenn der Gläubiger einen Anspruch auf Verwertung der Bürgschaft besitzt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - IX ZR 355/00, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)

b) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel in einem Bauvertrag benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen, wenn sie eine Höchstgrenze von über 5 % der Auftragssumme vorsieht (Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. September 1986 - VII ZR 276/84, BauR 1987, 92, 98 = ZfBR 1987, 35).*)

c) Für vor dem Bekanntwerden dieser Entscheidung geschlossene Verträge mit einer Auftragssumme von bis zu ca. 13 Millionen DM besteht grundsätzlich Vertrauensschutz hinsichtlich der Zulässigkeit einer Obergrenze von bis zu 10 %. Der Verwender kann sich jedoch nicht auf Vertrauensschutz berufen, wenn die Auftragssumme den Betrag von 13 Millionen DM um mehr als das Doppelte übersteigt.*)




IBRRS 2003, 1052
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bankenrecht - Sparkassen sind an die Grundrechte gebunden

BGH, Urteil vom 11.03.2003 - XI ZR 403/01

a) Sparkassen sind als Anstalten des öffentlichen Rechts im Bereich staatlicher Daseinsvorsorge unmittelbar an die Grundrechte (Art. 1-19 GG) gebunden.*)

b) Die ohne sachgerechten Grund erklärte Kündigung eines Girovertrages durch eine Sparkasse gemäß Nr. 26 Abs. 1 AGB Sparkassen verstößt gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommende Willkürverbot und ist gemäß § 134 BGB nichtig.*)

c) Eine Sparkasse kann ihren Girovertrag mit einer politischen Partei nicht mit der Begründung, diese verfolge verfassungsfeindliche Ziele, kündigen, solange das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Partei nicht festgestellt hat.*)

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IBRRS 2003, 0920
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ziff. 1.7.4 ZTV-Asphalt in AGB unwirksam

OLG Celle, Urteil vom 06.03.2003 - 14 U 112/02

1.7.4 ZTV-Asphalt, wonach der Auftraggeber Abzüge vom Werklohn wegen mangelhafter Ausführung vornehmen darf, ohne dass die sonst notwendigen Voraussetzungen für einen Gewährleistungsanspruch vorliegen müssen, ist gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam.*)

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IBRRS 2003, 0811
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Softwarelizenzvertrag

BGH, Urteil vom 24.10.2002 - I ZR 3/00

a) Eine Klausel in einem Softwarelizenzvertrag, die die Verwendung einer auf begrenzte Zeit überlassenen Software auf einem im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Rechner leistungsstärkeren Rechner oder auf weiteren Rechnern von der Vereinbarung über die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig macht, benachteiligt den Vertragspartner nicht unangemessen.*)

b) Eine solche Vertragsklausel ist auch nicht deswegen unangemessen, weil sie für den Fall des Wechsels auf einen leistungsstärkeren Rechner auch dann Geltung beansprucht, wenn der Lizenznehmer durch technische Maßnahmen erreicht, daß sich die Leistungssteigerung auf den Lauf der lizenzierten Software nicht auswirkt.*)

Macht der Schuldner bei seiner Zahlung deutlich, daß er lediglich unter Zwang oder zur Vermeidung eines empfindlichen Übels leistet, trifft den Leistungsempfänger im Rückforderungsprozeß die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen der Forderung.*)

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IBRRS 2003, 0802
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaftsrecht - Formularmäßiger Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit

BGH, Urteil vom 16.01.2003 - IX ZR 171/00

Durch den formularmäßigen Ausschluß der Einrede der Aufrechenbarkeit wird der Bürge unangemessen benachteiligt, wenn der Ausschluß auch für den Fall gilt, daß die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; gegebenenfalls ist der Ausschluß insgesamt unwirksam, selbst wenn im konkreten Fall die Gegenforderung weder unbestritten noch rechtskräftig festgestellt ist.*)

Hat nur der Gläubiger, nicht aber der - rechtskräftig verurteilte - Hauptschuldner die Aufrechnungsbefugnis, kann dem Bürgen gleichwohl die Einrede der Aufrechenbarkeit zustehen.*)

Zur Haftung einer Sparkasse wegen einer unzutreffenden Bonitätsauskunft.*)

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IBRRS 2003, 0615
ImmobilienImmobilien
Grenzen einer Mehrerlösklausel für Grundstücksweiterverkauf

BGH, Urteil vom 07.02.2003 - V ZR 285/02

Bei einem Grundstücksverkauf mit einem endgültigen Kaufpreis setzt eine Mehrerlösklausel, die im Fall des Weiterverkaufs die Nachzahlung der Differenz (bzw. eines Anteils hiervon) zwischen Verkehrswert und Weiterverkaufspreis vorsieht, voraus, daß der Grundstückswert zwischen Erwerb und Weiterverkauf gestiegen ist.

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IBRRS 2003, 0551
BauvertragBauvertrag
AGB: Bürgschaft a.e.A. zur Ablösung eines Sicherheitseinbehaltes

LG Siegen, Urteil vom 11.12.2001 - 6 O 114/01

Eine Regelung in AGB eines Bauvertrages, nach der der Unternehmer „5 % Sicherheit für die Dauer der Gewährleistung, ablösbar durch Bankbürgschaft auf erstes Anfordern“ zu stellen hat, ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz nichtig.

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IBRRS 2003, 0550
BauvertragBauvertrag
AGB: Bürgschaft a.e.A. zur Ablösung eines Sicherheitseinbehaltes

OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2002 - 23 U 11/02

Eine Regelung in AGB eines Bauvertrages, nach der der Unternehmer „5 % Sicherheit für die Dauer der Gewährleistung, ablösbar durch Bankbürgschaft auf erstes Anfordern“ zu stellen hat, ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz nichtig.

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IBRRS 2003, 0518
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragstrafenregelung in AGBs

KG, Urteil vom 07.01.2002 - 24 U 9084/00

1. Enthält eine Vertragsstrafenklausel Vertragsstrafen für die Überschreitung von Zwischen- und Fertigstellungsterminen bedingt die Unwirksamkeit der Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung von Zwischenfristen nicht die Unwirksamkeit der Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung des Fertigstellungstermins.

2. Der Wirksamkeit einer Vertragsstrafe steht nicht entgegen, dass dem Auftraggeber durch die Überschreitung der Vertragsfrist keine erheblichen Nachteile im Sinne des § 12 Nr. 1 VOB/A entstanden sind.




IBRRS 2003, 0502
BauvertragBauvertrag
Hochwasserschutz als unentgeltliche Nebenleistung?

OLG Braunschweig, Urteil vom 19.07.2001 - 8 U 134/00

Zur Frage, wann Maßnahmen zum Hochwasserschutz als Nebenleistung ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen sind.

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IBRRS 2003, 0457
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Kartellrecht - Benachteiligung durch Vorleistungspflicht

BGH, Urteil vom 24.09.2002 - KZR 38/99

a) Ein Normadressat, der seine Leistungen nicht ausschließlich durch Tochterunternehmen anbietet, darf die über sein Tochterunternehmen geworbenen Kunden im Verhältnis zu anderen Kunden grundsätzlich nicht ungleich behandeln.*)

b) Eine in AGB festgelegte Vorleistungspflicht benachteiligt dann unangemessen, wenn mit ihr nicht lediglich sichergestellt werden soll, daß der Unternehmer sein Entgelt erhält, ehe er unwiederbringlich seine Leistung erbracht und jedes Druckmittel verloren hat.*)

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IBRRS 2003, 0426
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation
Unwirksame Bindungsdauer

BGH, Urteil vom 17.12.2002 - X ZR 220/01

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Miet-, Kauf-, Wartungs- und Schutzvertrages für eine Fernmeldeanlage enthaltene Klausel

"Dieser Wartungsvertrag läuft bis zum Ende des zehnten Jahres, das auf die Betriebsbereitschaft - bzw. bei bereits in Betrieb befindlichen Anlagen - auf das bei Vertragsschluß laufende Kalenderjahr folgt. Werden infolge von Lohn- oder sonstigen Kostenänderungen die listenmäßigen Wartungspreise der ... erhöht oder ermäßigt, so kann die ... eine entsprechende Änderung des Wartungspreises vornehmen, soweit dieser noch nicht zur Zahlung fällig geworden ist"

ist auch bei Verwendung gegenüber einem Kaufmann bei Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung für die Dauer der Bindung unwirksam.*)

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IBRRS 2003, 0423
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation
Erteilung einer Einzugsermächtigung

BGH, Urteil vom 23.01.2003 - III ZR 54/02

a) Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Mobilfunkdienstleistungen enthaltene Klausel, wonach Kunden, die sich für einen bestimmten Tarif entscheiden, zur Begleichung der Rechnungsbeträge am Lastschriftverfahren (Erteilung einer Einzugsermächtigung) teilnehmen müssen, benachteiligt die Kunden dann nicht unangemessen, wenn durch eine entsprechende Klauselgestaltung sichergestellt ist, daß dem Kunden zwischen dem Zugang der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrags ausreichend Zeit - mindestens fünf Werktage - verbleibt, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls für ausreichende Deckung seines Girokontos zu sorgen.*)

b) Zur Frage der Wirksamkeit einer formularmäßig erteilten Einwilligung, wonach die kontoführende Bank des Kunden ermächtigt wird, dem Verwender - hier: ein Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen - mitzuteilen, ob die vom Kunden im Antragsformular des Verwenders angegebenen EC-Karten/Kreditkarten-Daten zutreffend sind.*)

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IBRRS 2003, 0416
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung zur Individualvereinbarung

BGH, Urteil vom 06.12.2002 - V ZR 220/02

a) Bietet der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei Alternativen an, steht es einem Aushandeln nicht entgegen, daß die Angebotsalternativen mit einem erhöhten Entgelt verbunden sind.*)

b) Ob die langfristige Bindung der anderen Vertragspartei in Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese unangemessen benachteiligt, ist anhand der typischen Erfordernisse des Geschäfts und seiner rechtlichen Grundlagen zu beurteilen; hierbei ist auf die Wirtschaftlichkeit des Geschäfts insgesamt, nicht auf einzelne Daten (hier: Dauer der Abschreibung der Anschaffungs-/Herstellungskosten) abzustellen.*)

c) Beruft sich die andere Vertragspartei im Individualprozeß auf die unangemessene Benachteiligung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, hat der Verwender die sein Angebot bestimmenden Daten offenzulegen und ihre Marktkonformität darzustellen; Sache der anderen Vertragspartei ist es, darzulegen und im Streitfalle zu beweisen, daß das Angebot des Verwenders untypisch ist und ihn (deshalb) unangemessen benachteiligt.*)

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IBRRS 2003, 0364
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstücksverkauf nach dem "Einheimischenmodell"

BGH, Urteil vom 29.11.2002 - V ZR 105/02

a) Privatrechtliche städtebauliche Verträge, mit denen Grundstücke zur Deckung des Wohnbedarfs an Ortsansässige veräußert werden ("Einheimischenmodelle"), unterliegen - jedenfalls bei Vertragsschluß vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die EG-Richtlinie vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen am 31. Dezember 1994 - nicht der Inhaltskontrolle nach den §§ 9 bis 11 AGBG, sondern sind an dem - jetzt in § 11 Abs. 2 BauGB geregelten - Gebot angemessener Vertragsgestaltung zu messen.*)

b) Das Gebot angemessener Vertragsgestaltung ermöglicht nicht nur eine Kontrolle des vertraglichen Austauschverhältnisses, sondern auch eine Überprüfung der einzelnen Vertragsklauseln. Hierbei erlangen - unter Berücksichtigung der besonderen Interessenlage bei Einheimischenmodellen - auch die den §§ 9 bis 11 AGBG zugrundeliegenden Wertungen Bedeutung. Es ist jedoch - weitergehend als nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - eine Kompensation von Vertragsklauseln, die für sich genommen unangemessen sind, durch vorteilhafte Bestimmungen im übrigen Vertrag möglich.*)

c) Eine Regelung bei Verkauf eines Grundstücks im Rahmen eines Einheimischenmodells, die die Käufer im Fall einer Weiterveräußerung innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsschluß zur Abführung der Differenz zwischen Ankaufspreis und Bodenwert verpflichtet, stellt keine unangemessene Vertragsgestaltung dar. Die Gemeinde hat jedoch bei ihrer Ermessensentscheidung über die Einforderung des Mehrerlöses auch die persönlichen Verhältnisse der Käufer zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2003, 0292
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Alsbaldige Zustellung eines Mahnbescheides

OLG Dresden, Urteil vom 31.01.2001 - 8 U 1339/00

Die Zustellung eines Mahnbescheids erst mehrere Wochen oder Monate nach Ablauf der zu wahrenden Frist kann noch als "demnächst" gelten, wenn der Antragsteller alles ihm Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan hat. Das ist nicht der Fall, wenn es sein Prozessbevollmächtigter unterließ, spätestens binnen zwei Wochen die Zustellung unter den ihm bekannten Anschriften der geschäftsführenden Gesellschafter einer OHG zu beantragen, in deren Geschäftslokal Zustellversuche mehrfach gescheitert waren. Die mündliche Mitteilung der Wohnanschriften genügt den Formanforderungen des § 690 Abs. 2 ZPO an die Änderung des Mahnbescheidsantrages nicht.*)

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IBRRS 2003, 0291
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Auslegung eines Mietvertrages: Gesamtschuldnerische Mithaftung

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.07.2002 - 3 U 101/01

Zur Frage, wie eine Unterschrift unter dem Zusatz "Mithaften(d)e Gesellschafter" zu werten ist.

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