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Sachgebiet: AGB

953 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 1558
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Formularmäßiger Beitritt zu einer Werbegemeinschaft unangemessen

OLG Hamburg, Urteil vom 21.01.2004 - 4 U 100/03

1. Eine Beitrittspflicht des gewerblichen Mieters in einem Einkaufszentrum zu einer Werbegemeinschaft kann formularvertraglich nicht wirksam vereinbart werden.*)

2. Grundsätzlich wirksam ist aber eine formularvertraglich vorgesehene Beitragspflicht aller gewerblichen Mieter unabhängig vom Beitritt zur Werbegemeinschaft. Dies gilt auch dann, wenn die Beitragshöhe im Mietvertrag nicht bestimmt ist, sondern von der Gemeinschaft bestimmt werden soll.*)

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IBRRS 2004, 1524
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Vertragsauslegung bei Gewährleistungsbürgschaft a.e.A.?

OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2004 - 21 U 152/03

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur ergänzenden Vertragsauslegung bei einer formularmäßig unwirksam vereinbarten Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern (BGH, Urteil vom 04.07.2002, VII ZR 502/99, BauR 2003, 1533 ff) ist nicht auf den Fall einer formularmäßig unwirksam vereinbarten Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu übertragen.*)

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IBRRS 2004, 1503
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Schlafapnoegeräte: Hilfsmittel oder Heilapparate?

BGH, Urteil vom 19.05.2004 - IV ZR 176/03

a) Schlafapnoegeräte sind Hilfsmittel i.S. von Nr. 2 d TB/KK zu § 4 Abs. 3 MB/KK und keine Heilapparate i.S. von Nr. 1 TB/KK zu § 5 MB/KK.*)

b) Die abschließende Aufzählung erstattungsfähiger Hilfsmittel in Nr. 2 d TB/KK zu § 4 Abs. 3 MB/KK ist wirksam (§§ 3, 5, 9 AGBG).*)

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IBRRS 2004, 1356
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Anbahnung des Vertrages: Annahmefrist von 10 Wochen unwirksam!

OLG Dresden, Urteil vom 26.06.2003 - 19 U 512/03

1. Vertragsabschlussklauseln werden den Vertragsbedingungen im Sinne des AGB-Rechts gleichgestellt.

2. Eine Frist von 10 Wochen zur Annahme des Angebots eines Käufers zum Abschluss eines Bauträgervertrages ist im Sinne von § 10 Nr. 1 AGB-Gesetz unangemessen lang.

3. Eine verspätete Annahme gilt als neuer Antrag, der seinerseits wieder einer notariellen Beurkundung bedarf. Eine konkludente Annahme - etwa durch Zahlung des Kaufpreises - scheidet aus.

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IBRRS 2004, 1349
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mündlicher Vertrag trotz Schriftformerfordernis in AGB?

OLG Schleswig, Urteil vom 18.03.2004 - 11 U 137/02

1. Der Wirksamkeit eines mündlich geschlossenen Vertrages können das in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Erfordernis der schriftlichen Bestätigung entgegenstehen.*)

2. In einem derartigen Fall ist kein Raum für die Anwendung der Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben.*)

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IBRRS 2004, 1309
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - AGB eines Luftfahrtunternehmens

BGH, Urteil vom 12.05.2004 - VIII ZR 159/03

Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, nach der die Provision der Reisebürounternehmen für vermittelte Flüge unter Ausschluß des auf die variablen Landegebühren entfallenden Preisanteils berechnet wird, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Reisebüros nach § 9 AGBG dar.*)

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IBRRS 2004, 1300
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Eigene Aufnahme einer Klausel durch den Notar: Folgen

OLG Celle, Urteil vom 27.05.2004 - 6 U 112/03

Die Klausel in einem Notarvertrag über die Veräußerung eines Grundstücks mit fast fertigem Neubau, die Gewährleistungsfrist für das Bauwerk betrage zwei Jahre, ist nichtig, wenn der Notar die Klausel ohne Zutun der Urkundsbeteiligten gewählt und den Erwerber nicht eindringlich über die mit dieser Klausel verbundenen Nachteile und die in ihr liegende Abweichung von der gesetzlichen Regelung belehrt hat.*)

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IBRRS 2004, 1279
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zur Wirksamkeit bestimmter Klauseln der ZTV-Asphalt-StB 94

BGH, Urteil vom 29.04.2004 - VII ZR 107/03

Die folgenden Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers benachteiligen den Klauselgegner unangemessen und sind daher wegen eines Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam:

"ZTV-Asphalt-StB 94

1.7.3

Werden bei der Abnahme Über- bzw. Unterschreitungen der in den Abschnitten 2-9 sowie in 1.4 und 1.5 angegebenen Grenzwerte festgestellt, so gilt jede unzulässige Unter- oder Überschreitung als jeweils ein Mangel. Darüber hinaus können auch andere Mängel vorliegen, die hier nicht behandelt werden.

1.7.4

Abgesehen von seinen Rechten aus den §§ 12 und 13 VOB/B kann der Auftraggeber bei Nichteinhaltung der Grenzwerte für

- das Einbaugewicht,

- die Einbaudicke,

- den Bindemittelgehalt,

- den Verdichtungsgrad und

- die Ebenheit

Abzüge gemäß Anhang 1 vornehmen. Die Gewährleistungsverpflichtungen des Auftragnehmers bleiben dabei unberührt. Für Mängel aus sonstigen Gründen werden in dieser Vorschrift keine Angaben für Abzüge gemacht.

Der Auftragnehmer hat jedoch Anspruch auf Rückzahlung des aufgrund eines Mangels abgezogenen Betrages, wenn er diesen Mangel aufgrund seiner Gewährleistungsverpflichtung beseitigt."*)




IBRRS 2004, 1264
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Verstoß gegen RBerG erfasst auch die Vollmacht!

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.02.2004 - 9 U 77/03

1. Ein Verstoß gegen das RBerG erfasst neben dem Treuhandvertrag selbst auch die der Treuhänderin erteilte Vollmacht. Dem steht nicht entgegen, dass die Zwangsvollstreckung im Hinblick auf eine Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr. 5 ZPO betrieben wird, denn der Verstoß gegen das RBerG wirkt sich auch auf die prozessuale Vollmacht aus.*)

2. Die Bestimmungen der §§ 172 ff. BGB haben für die der Treuhänderin erteilte prozessuale Vollmacht keine Geltung (BGH vom 26.03.2003), denn die Vorschriften der §§ 78 ff. ZPO bilden für die Prozessvollmacht ein Sonderrecht.*)

3. Dem Anleger ist es indes nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit der prozessualen Unterwerfungserklärung zu berufen, wenn er aus dem Darlehensvertrag wirksam verpflichtet ist, die persönliche Haftung zu übernehmen und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen. Aufgrund dieser Verpflichtung müsste er eine solche Unterwerfungserklärung unverzüglich abgeben (BGH vom 18.02.2003 - XI ZR 138/02).*)

4. In der Aufnahme einer sogearteten Verpflichtung in den Darlehensvertrag liegt kein Verstoß gegen §§ 3, 9 AGBG.*)

5. § 171 und § 172 BGB sowie die Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht sind auch dann anwendbar, wenn die Bevollmächtigung des Geschäftsbesorgers unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt.*)

6. § 3 II Nr. 2 VerbrKrG ist einer teleologischen Reduktion nicht zugänglich, weil es sich insoweit um eine bewusste und abschließende, von der Rechtsprechung zu respektierende Regelung handelt (BGH vom 23.09.2003 - BKR 2003, 893, 895).*)

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IBRRS 2004, 1187
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wann ist die VOB/B als Ganzes vereinbart?

BGH, Urteil vom 15.04.2004 - VII ZR 129/02

Jede vertragliche Abweichung von der VOB/B führt dazu, daß diese nicht als Ganzes vereinbart ist (BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 419/02).*)




IBRRS 2004, 1162
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Pflichten des Treuhänders/Baubetreuers

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.01.2004 - 4 U 276/03

1. Im Rahmen eines großen Kölner Bauherrenmodells ist der Treuhänder/Baubetreuer verpflichtet, im Rahmen der Abnahme vorhandene Mängel zu rügen und hiervon den Bauherren zu unterrichten, um diesem zu ermöglichen, eventuelle Gewährleistungsrechte gegen die am Bau beteiligten Werkunternehmer vor Eintritt der Verjährung geltend zu machen.*)

2. Der Treuhänder/Baubetreuer ist auch nach Abschluss des Bauvorhabens verpflichtet, den Bauherren über die Mängel und die drohende Verjährung zu informieren. Dies gilt auch und gerade dann, wenn Rechte aufgrund der Mängel bei der Abnahme nicht vorbehalten wurden.*)

3. Verstößt der Treuhänder/Baubetreuer gegen diese Pflicht, so haftet er aus positiver Vertragsverletzung. Dieser Anspruch verjährt in 30 Jahren.*)

4. Wird in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine kürzere Verjährungsfrist als drei Jahre vereinbart, so ist diese Klausel gemäß § 9 AGBG nichtig. Es gilt dann die gesetzliche - hier 30 jährige - Verjährungsfrist.*)

5. Der Verwalter einer im Rahmen des Bauherrenmodells zu schaffenden Eigentumswohnanlage haftet nicht wegen der unterlassenen Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von Mängeln des Sondereigentums.*)

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IBRRS 2004, 1141
BauvertragBauvertrag
Anwendbarkeit der VOB/B trotz unwirksamer Einbeziehung?

LG Berlin, Urteil vom 18.03.2004 - 5 O 352/03

1. Wenn beide Bauvertragsparteien von einer Einbeziehung der VOB/B ausgehen, ist es dem Auftragnehmer als Verwender nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf einen Verstoß gegen § 305 Abs. 2 BGB zu berufen

2. Ein ausdrücklich erklärter Vorbehalt durch den Auftragnehmer bei der Annahme der Schlusszahlung wird nicht dadurch entbehrlich, dass der Auftraggeber in engem zeitlichen Zusammenhang mit deren Eingang erklärt hat, er bestehe auf der Bezahlung der vollen Werklohnforderung.

3. Die Erklärung des Auftraggebers nach § 16 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B, mit der er weitere Zahlungen ablehnt, muss nicht die Angabe des Gesamtbetrags der erfolgten Zahlungen oder - bei mehreren Abschlagszahlungen - die jeweiligen Daten und Beträge umfassen.

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IBRRS 2004, 1092
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
AGB von Kreditkartenunternehmen

BGH, Urteil vom 16.03.2004 - XI ZR 13/03

a) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditkartenunternehmen, die Vertragsunternehmen zur Erstattung von Zahlungen verpflichten, die das Kreditkartenunternehmen trotz Unvollständigkeit des Leistungsbelegs geleistet hat, sind gemäß § 8 AGBG der Inhaltskontrolle entzogen.*)

b) Sind Vertragsunternehmen verpflichtet, vor der Akzeptanz der Kreditkarte die Zustimmung des Kreditkartenunternehmens einzuholen, ist die Erteilung der Zustimmung eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung des Zahlungsanspruchs des Vertragsunternehmens gegen das Kreditkartenunternehmen.*)

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IBRRS 2004, 1047
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. in AGB des öffentl. Auftraggebers nicht wirksam

BGH, Urteil vom 25.03.2004 - VII ZR 453/02

a) Die Verpflichtung eines Bauunternehmers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam. Der Vertrag ist ergänzend dahin auszulegen, daß der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet (im Anschluß an BGH, Urteil vom 4. Juli 2002, BGHZ 151, 229).*)

b) Die ergänzende Vertragsauslegung kommt für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2002 geschlossen worden sind, nicht mehr in Betracht. Das gilt auch für Verträge, bei denen ein öffentlicher Auftraggeber nicht beteiligt ist.*)

c) Zur Wirksamkeit einer vom öffentlichen Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Klausel, mit der Vertragserfüllungssicherheit und Gewährleistungssicherheit mit teilweise identischer Zweckbestimmung gefordert wird.*)




IBRRS 2004, 1012
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kein pauschalierter Schadensersatz

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2003 - 23 U 78/02

1. Die folgende, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel ist nach § 11 Nr. 5 b) AGBG a. F. unwirksam:

"Rückständige Raten sind ab Fälligkeit - vorbehaltlich weiterer Ansprüche der Verkäuferin - mit 10 % p. a. zu verzinsen."*)

2. Das AGB-Gesetz ist mit Blick auf die Klauselrichtlinie der EG richtlinienkonform auszulegen. § 24a AGBG a. F. ist deshalb bereits auf Vertragsverhältnisse anzuwenden, die vor In-Kraft-Treten dieser Vorschrift, aber nach dem 31.12.1994 abgeschlossen wurden.*)

3. Balkone einer Eigentumswohnung sind auch hinsichtlich der Anlegung eines ordnungsgemäßen Gefälles Gegenstand des Gemeinschaftseigentums, § 5 Abs. 2 WEG.*)

4. Der Annahmeverzug des Gläubigers beseitigt sein Zurückbehaltungsrecht aus § 320 BGB nicht, sondern gibt dem anderen Teil nach § 322 Abs. 3, § 274 Abs. 2 BGB nur die Befugnis, aus dem Urteil ohne Bewirkung der eigenen Leistung die Zwangsvollstreckung zu betreiben.*)

5. Das Zurückbehaltungsrecht aus §§ 320, 641 Abs. 3 BGB schließt einen Schuldnerverzug ebenso aus wie die Möglichkeit, mit Erfolg Prozess- oder Fälligkeitszinsen geltend zu machen.*)




IBRRS 2004, 0887
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Zinsänderungsklauseln bei langfristig angelegten Sparverträgen

BGH, Urteil vom 17.02.2004 - XI ZR 140/03

Bei langfristig angelegten Sparverträgen ist eine formularmäßige Zinsänderungsklausel, die dem Kreditinstitut eine inhaltlich unbegrenzte Zinsänderungsbefugnis einräumt, unwirksam.*)

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IBRRS 2004, 0870
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. in AGB des öffentl. Auftraggebers nicht wirksam

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.11.2003 - 7 U 135/00

1. Auch bei öffentlichen Auftraggebern stellt eine Vertragsklausel, die dem Auftragnehmer lediglich das Recht eingeräumt, einen Sicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGB-Gesetz dar.*)

2. Fehlt es an einer wirksamen Sicherungsvereinbarung und damit an einem Anspruch des Gläubigers, Sicherheit für seine Forderung zu erlangen, so ist dieser nicht befugt, die Erfüllung des Rückgewähranspruchs des Auftragnehmers und Sicherungsgebers unter Berufung auf deshalb ungesicherte Forderungen aus Gewährleitung wegen Mängel zu verweigern.*)




IBRRS 2004, 0829
BauträgerBauträger
Verjährungsdauer bei Eingriff in VOB/B

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.10.2003 - 7 U 49/03

1. Eine AGB-Vertragsbestimmung, wonach die Kaufpreisrate auf ein Sperrkonto zu zahlen ist, sofern der Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen (seit Zugang der Rechnung über die betreffende Kaufpreisrate) schriftlich unter Angabe von Gründen (Nichterreichen des vereinbarten Bautenstandes, Vorliegen von erheblichen Mängeln) der Auszahlung an den Auftragnehmer widerspricht, greift in den Kernbereich der VOB/B ein, weil die Rüge eines Mangels nach § 16 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B nicht an eine Frist gebunden ist.*)

2. Eine AGB-Vertragsbestimmung, die den Auftraggeber zur unwiderruflichen Anweisung der vereinbarten "Kaufpreisraten" an seine Bank verpflichtet, ohne dass der Auftragnehmer den Nachweis des die Abschlagsforderung rechtfertigenden Bautenstands zu erbringen hat, greift durch Änderung der Beweislastregelung in den Kernbereich der VOB/B ein. Sie weicht damit von § 16 Nr. 1 Abs. 1 und Nr. 2 Abs. 1 VOB/B ab, weil der vorleistungspflichtige Auftragnehmer Teilvergütungsansprüche (Abschlagsforderungen) nur für nachweisbar erbrachte Leistungen hat und Vorauszahlungen nur verlangen kann, wenn solche vereinbart sind und wenn er (auf Verlangen des Auftraggebers) Sicherheit leistet.*)

3. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die den Kernbereich der VOB/B verändernde Vertragsbestimmung ihrerseits etwa nach dem AGBG unwirksam ist.

4. Die nach § 13 Nr. 4 VOB/B (a.F.) geltende zweijährige Gewährleistungsfrist hält der isolierten Inhaltskontrolle nach dem AGBG nicht stand.

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IBRRS 2004, 0752
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträgervertrag - Vorauszahlungspflicht trotz Bürgschaft?

EuGH, Urteil vom 01.04.2004 - Rs. C-237/02

Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob eine Vertragsklausel wie die, die Gegenstand des Ausgangsverfahrens ist, die Kriterien erfüllt, um als missbräuchlich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen qualifiziert zu werden.*)

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IBRRS 2004, 0678
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Abgrenzung gegenständlich beschränkte Bürgschaft und Zeitbürgschaft

BGH, Urteil vom 15.01.2004 - IX ZR 152/00

Zur Abgrenzung der gegenständlich beschränkten Bürgschaft von der Zeitbürgschaft.*)

Wird auf Wunsch des Bürgen eine als Zeitbürgschaft zu verstehende Befristung seiner Haftung vereinbart, so ist eine Klausel überraschend, mit der sich der Gläubiger formularmäßig von der Anzeigeobliegenheit freizeichnet.*)

Streiten der Gläubiger und der Bürge darüber, ob eine vereinbarte Befristung als Zeitbürgschaft oder nur als gegenständliche Beschränkung der Haftung zu verstehen ist, trägt der Gläubiger die Beweislast für den von ihm behaupteten Inhalt der Bürgschaft; sichert die Bürgschaft einen Kontokorrentkredit, stellt dies regelmäßig ein wesentliches Beweisanzeichen dafür dar, daß eine gegenständliche Beschränkung vereinbart ist.*)

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IBRRS 2004, 0616
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in AGB zulässig

BGH, Urteil vom 26.02.2004 - VII ZR 247/02

a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags, die den Auftragnehmer verpflichtet, zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausschließlich eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen, ist nicht nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam.*)

b) Wird der Auftragnehmer in einer solchen Klausel verpflichtet, die Bürgschaft gemäß "Muster des Auftraggebers" zu stellen, ist damit in Anlehnung an § 17 Nr. 4 Satz 2 VOB/B zum Ausdruck gebracht, daß die Bürgschaft nach Vorschrift des Auftraggebers auszustellen ist. Der Auftraggeber wird nicht berechtigt, die Sicherungsabrede durch das Muster zu ändern.*)

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IBRRS 2004, 0574
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. wird zur selbstschuldnerischen Bürgschaft

BGH, Beschluss vom 13.11.2003 - VII ZR 372/01

1. Ist die Verpflichtung des Unternehmers, eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksam, so ergibt die ergänzende Auslegung des lückenhaften Vertrags, dass er eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft ohne das Merkmal "auf erstes Anfordern" schuldet.

2. Er kann daher vom Bauherrn von vornherein nicht die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde verlangen, sondern nur die Abgabe einer schriftlichen Erklärung, die Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern, sondern nur als selbstschuldnerische Bürgschaft geltend zu machen.

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IBRRS 2004, 0567
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Bürgschaft a.e.A.

OLG Frankfurt, Urteil vom 18.12.2003 - 21 U 24/03

Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Bürgschaft auf erste Anforderung (hier: Einwendungen des Bürgen aus dem früheren AGB-Gesetz).*)

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IBRRS 2004, 0489
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern

BGH, Beschluss vom 13.11.2003 - VII ZR 371/01

1. Die Verpflichtung eines Auftragnehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, zur Sicherung der Vertragserfüllung eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist unwirksam; die hierdurch entstandene Vertragslücke ist ergänzend dahin auszulegen, dass der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet (Bestätigung von BGH, IBR 2002, 414; IBR 2002, 543).

2. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben. Er muss sich jedoch gegenüber dem Auftragnehmer und dem Bürgen schriftlich verpflichten, die Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern, sondern nur als selbstschuldnerische geltend zu machen (Bestätigung von BGH, IBR 2003, 413).

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IBRRS 2004, 0477
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist die VOB/B als Ganzes vereinbart?

BGH, Urteil vom 22.01.2004 - VII ZR 419/02

Jede vertragliche Abweichung von der VOB/B führt dazu, daß diese nicht als Ganzes vereinbart ist. Es kommt nicht darauf an, welches Gewicht der Eingriff hat.*)

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IBRRS 2004, 0194
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Reicht Hinweis auf VOB/B im Baugewerbe aus?

OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2003 - 17 U 80/03

1. Zwar ist im Einzelfall zu prüfen, ob die VOB/B als Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil geworden sind. Ist sie dem Bauherrn nicht vertraut, so muss sie ihm von dem Vertragspartner konkret zur Kenntnis gebracht werden. Ein bloßer Hinweis auf die VOB/B reicht in diesen Fällen in der Regel nicht aus.

2. Anders ist es aber, wenn der Verwender mit Sicherheit erwarten darf, dass der Vertragspartner die VOB/B bereits kennt. Dies kann der Fall sein, wenn sie sich in seinem Geschäftszweig durchgesetzt hat und niemand in der Branche ohne Kenntnis dieser Bedingungen tätig sein kann. In derartigen Fällen darauf zu bestehen, daß der Verwender dann auch seinem Vertragspartner die "Kenntnisnahme" ermöglichen müsse, wäre bloße Förmelei. Gegenüber einem im Baugewerbe tätigen Vertragspartner reicht daher der Hinweis auf die Geltung der VOB/B aus, um sie in den Vertrag einzubeziehen.

3. Zu den "holzkonstruktiven Teilen" eines in Holzrahmenbauweise zu errichtenden Hauses gehört nicht der Schallschutz.




IBRRS 2004, 0134
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Komplettheitsklausel beim Pauschalpreisvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2003 - 23 U 204/02

1. Zu den Auswirkungen einer Komplettheitsklausel in einem BGB-Pauschalpreisvertrag*)

a) Handelt es sich um einen Detail-Pauschalvertrag, bei dem das Leistungsverzeichnis vom Auftragnehmer stammt, kann mit einer vereinbarten Komplettheitsklausel dem Auftragnehmer das Risiko für in seinem Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigte Mehrmengen auferlegt werden. Bei der Vertragsauslegung ist die Reichweite der Komplettheitsklausel danach zu bestimmen, was der Auftragnehmer nach seinem Empfängerhorizont als Komplettheitsanforderung erkennen konnte.*)

b) Hätte der Auftragnehmer bei sorgfältiger Prüfung der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und Möglichkeiten der eigenen Untersuchung erkennen können, dass seine Mengenberechnungen im Leistungsverzeichnis mit Unwägbarkeiten verbunden waren, steht ihm zur Abdeckung seiner Mehrkosten auch kein Ausgleich nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu.*)

2. Eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, dass für Bauschuttbeseitigung 0,9 % von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht werden, ist wegen Verstoßes gegen das AGBG unwirksam (BGH NJW 2000, 3348). Daran ändert nichts die weitere Vereinbarung, dass der Auftragnehmer anfallenden Bauschutt in Container des Auftraggebers entsorgen könne.*)

3. Bei einer Individualvereinbarung, dass der Auftragnehmer den Gewährleistungseinbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösen darf, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Zahlung des Sicherheitseinbehalts Zug um Zug gegen Gewährung der Bürgschaft zu.*)




IBRRS 2004, 0130
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor?

BGH, Urteil vom 11.12.2003 - VII ZR 31/03

Für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen können auch dann vorliegen, wenn die Bedingungen nicht gegenüber verschiedenen Vertragsparteien verwendet werden sollen.*)

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IBRRS 2004, 0127
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Immobilienanlage - Verjährungsverkürzung durch Prospekt?

BGH, Urteil vom 11.12.2003 - III ZR 118/03

Zur Frage, ob beim Beitritt eines Vermögensanlegers zu einem geschlossenen Immobilienfonds eine in dem Prospekt der aufnehmenden Gesellschaft enthaltene Klausel Vertragsbestandteil wird, die eine Haftungsbegrenzung (hier: Verkürzung der Verjährungsfrist) auch zugunsten der beim Vertrieb der Vermögensanlage tätig gewordenen selbständigen Unternehmer vorsieht.*)

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IBRRS 2004, 0120
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheitseinbehalt und Bürgschaft auf erstes Anfordern

KG, Beschluss vom 02.12.2003 - 7 W 330/03

Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich vereinbarter Sicherheitseinbehalt von 5% für fünf Jahre ist wirksam, wenn dem Unternehmer neben der Möglichkeit, den Bareinbehalt durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, auch eine weitere Möglichkeit zur Sicherheitsleistung gemäß § 17 Nr. 2 VOB/B eingeräumt wird.

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IBRRS 2004, 0094
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss von Nachforderungen durch AGB

BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 53/03

a) Aus dem Inhalt und der Gestaltung der in einem Bauvertrag verwendeten Bedingungen kann sich ein von dem Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergeben, daß sie zur Mehrfachverwendung vorformuliert worden sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90, BGHZ 118, 229, 238).*)

b) Eine vom Auftraggeber gestellte Klausel in einem Bauvertrag, nach der jegliche Nachforderungen ausgeschlossen sind, wenn sie nicht auf schriftlichen Zusatz- und Nachtragsaufträgen des Auftraggebers beruhen, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist deshalb gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.*)

c) Ein Zahlungsplan in einem Bauvertrag, wonach die 12. Rate nach Fertigstellung der Leistung und die 13. und letzte Rate nach Beseitigung aller Mängel, Abnahme und Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft zu zahlen ist, ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen dahin zu verstehen, daß die 13. Rate fällig wird, wenn die Abnahme trotz vorhandener Mängel erfolgt. Dem Auftraggeber steht dann in Höhe des mindestens Dreifachen der Mängelbeseitigungskosten ein Leistungsverweigerungsrecht zu.*)




IBRRS 2004, 0083
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einseitige Änderung des Leistungsumfangs

BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 346/01

a) § 1 Nr. 4 VOB/B regelt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers. Dieser ist unter den Voraussetzungen des § 1 Nr. 4 VOB/B berechtigt, durch eine einseitige empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Willenserklärung den Leistungsumfang des Vertrages zu ändern.*)

b) Eine wirksame Leistungsänderung gemäß § 1 Nr. 4 VOB/B begründet unmittelbar einen Anspruch des Auftragnehmers gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B auf eine zusätzliche Vergütung.*)

c) Eine Erklärung gemäß § 1 Nr. 4 VOB/B kann von einem Dritten für den Auftraggeber nur wirksam im Rahmen einer gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht abgegeben werden.*)

d) Die Leistungsänderung gemäß § 1 Nr. 4 VOB/B ist ein Verpflichtungsgeschäft im Sinne des § 109 ThürKommO, so daß ein Landkreis durch eine Erklärung des zuständigen Landrats oder seines Stellvertreters nur wirksam verpflichtet werden kann, wenn die in der Thüringer Kommunalordnung geregelten Voraussetzungen für eine wirksame Vertretung beachtet worden sind.*)




IBRRS 2004, 0080
BauvertragBauvertrag
Wann ist VOB/B wirksam einbezogen?

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2002 - 7 U 101/02

1. Es muss bei der Verwendung von AGB die Möglichkeit bestehen, in zumutbarer Weise Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nehmen. Das erfordert die objektive Möglichkeit, den Text voll zur Kenntnis zu nehmen. Der Verwender muss die Bedingungen offen legen.

2. Die tatrichterliche Auslegung einer Individualvereinbarung bindet das Berufungsgericht unter anderem dann nicht, wenn sie unter Verletzung der gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) und der zu ihnen entwickelten, allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätze vorgenommen worden ist.

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IBRRS 2004, 0010
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Zusatzversorgungsrente

BGH, Urteil vom 26.11.2003 - IV ZR 186/02

Die Anwendung des in § 42 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa VBLS a.F. vorgesehenen Halbanrechnungsgrundsatzes bei der Berechnung der Zusatzversorgungsrente verstößt für Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2000 versorgungsberechtigt geworden sind, auch nach diesem Stichtag nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, §§ 9 AGBG, 307 BGB.*)

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IBRRS 2004, 0006
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pauschalpreis: Preisminderung wegen Verbaus geringerer Mengen

BGH, Urteil vom 11.09.2003 - VII ZR 116/02

a) Sind geringere als im zugrunde gelegten Leistungsverzeichnis vorgesehene Mengen eingebaut worden, hat der Auftraggeber nach Maßgabe des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 VOB/B einen Anspruch auf Preisanpassung unabhängig davon, ob die Leistung infolge der verringerten Mengen mangelhaft ist.*)

b) Die Klausel in einem auf der Grundlage eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mit Mengenangaben geschlossenen Pauschalpreisvertrages, nach der Mehr- und Mindermassen von 5 % als vereinbart gelten, regelt das Mengenrisiko. Sie ist dahin zu verstehen, daß bei einer nicht durch Planänderungen bedingten Mengenabweichung in den einzelnen Positionen, die über 5 % hinaus geht, auf Verlangen ein neuer Preis nach Maßgabe des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 VOB/B gebildet werden muß. Bei der Preisbildung ist das übernommene Mengenrisiko zu berücksichtigen.*)




Online seit 2003

IBRRS 2003, 3231
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

BGH, Urteil vom 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

Eine analoge Anwendung des § 321a ZPO scheidet jedenfalls dann aus, wenn gegen eine Entscheidung, die unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergangen ist, die Rechtsbeschwerde statthaft ist.*)

Hat eine Partei aufgrund eines ausdrücklichen Hinweises des Gerichts gegen einen Beschluß, mit dem ihre Berufung unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als unzulässig verworfen worden ist, verfahrensfehlerhaft die Abhilfe analog § 321a ZPO beantragt, anstatt das an sich statthafte Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO) einzulegen, so darf ihr nach dem Meistbegünstigungsprinzip die Wahl des falschen Rechtsbehelfs nicht zum Nachteil gereichen.*)

Die in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen eines Wohnungsmietvertrages enthaltene Klausel

"Bei preisgebundenem Wohnraum gilt die jeweils gesetzlich zulässige Miete als vertraglich vereinbart"

verstößt nicht gegen das Transparenzgebot.*)

Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenem Wohnraum.*)

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IBRRS 2003, 3202
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Leasingvertrag - Abwälzung der Sach- und Preisgefahr in AGB

BGH, Urteil vom 08.10.2003 - VIII ZR 55/03

Die Wirksamkeit der Abwälzung der Sach- und Preisgefahr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeug-Leasinggebers setzt nicht eine ausdrückliche Regelung voraus, daß die Ansprüche des Leasinggebers aus einer von dem Leasingnehmer für das Leasingfahrzeug abzuschließenden Versicherung sowie die Ersatzansprüche des Leasinggebers aus der Verletzung seines Eigentums an der Leasingsache beziehungsweise die entsprechenden Leistungen an den Leasinggeber dem Leasingnehmer zugute kommen.*)

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IBRRS 2003, 3186
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
5%-iger Sicherheitseinbehalt durch normale Bürgschaft ablösbar?

BGH, Urteil vom 13.11.2003 - VII ZR 57/02

a) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, daß ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% der Bausumme für die Dauer der fünfjährigen Gewährleistungsfrist durch eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft abgelöst werden kann, verstößt nicht gegen § 9 Abs. 1 AGBG (im Anschluß an BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - VII ZR 324/95, BGHZ 136, 27).*)

b) Wird die Ablösung durch die selbstschuldnerische Bürgschaft zusätzlich davon abhängig gemacht, daß keine wesentlichen Mängel vorhanden sind, ist diese Vertragsklausel unwirksam.*)




IBRRS 2003, 3158
ImmobilienImmobilien
AGB: Käufer wird das Risiko von Restitutionsansprüchen aufgebürdet

BGH, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 144/03

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der bei einem investiven Verkauf eines Grundstücks der Käufer nicht nur den fest vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat, sondern den Verkäufer auch von weitergehenden Entschädigungsansprüchen eines Restitutionsberechtigten freistellen muß, unterliegt der Inhaltskontrolle nach §§ 9 ff AGBG.*)

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IBRRS 2003, 3018
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

OLG Celle, Urteil vom 13.11.2003 - 13 U 136/03

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags getroffene Regelung, wonach der Besteller nach Abnahme des Bauwerks 5 % der Auftragssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten darf und dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt wird, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, ist insgesamt unwirksam (BGH, NJW 2001, 1857; NJW 2002, 894).*)

Der Bauvertrag kann dann nicht ergänzend dahin ausgelegt werden, dass der Unternehmer anstatt der Bürgschaft auf erstes Anfordern eine "einfache" Bürgschaft schuldet.*)




IBRRS 2003, 2924
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksame Abrede über Gewährleistungssicherheit in AGB

LG Essen, Urteil vom 22.05.2003 - 18 O 496/02

Eine unwirksame, vom Auftraggeber (AG) vorgegebene Klausel, wonach der Sicherheitseinbehalt für die Dauer der Gewährleistung durch eine Gewährleistungsbürgschaft a.e.A. abgelöst werden kann, ist - wie im Falle einer Vertragserfüllungsbürgschaft a.e.A. - einer ergänzenden Vertragsauslegung zugänglich. Daher kann der AG eine unbefristete, selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft verlangen.

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IBRRS 2003, 2922
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Sicherungsabrede intransparent und daher unwirksam!

OLG Braunschweig, Urteil vom 27.02.2003 - 8 U 175/01

1. Bauträger arbeiten erfahrungsgemäß mit Formularverträgen. Das gilt nicht nur für den Bauträgervertrag, sondern auch für die Werkverträge mit Bauunternehmern. Die Vorlage eines solchen Vertrages, in dem zahlreiche, ausschließlich den Unternehmer belastende Bedingungen erhalten sind, begründet daher den ersten Anschein für dessen AGB-Charakter.

2. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages

„Für die Erfüllung der übernommenen Gewährleistung wird nach der Abnahme bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit eine Sicherheit von 5 % der Schlussrechnungssumme einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer ausschließlich durch unbefristete Bankbürgschaft oder Bankgarantie mit einem vom Auftraggeber genehmigten Wortlaut abgelöst werden.“

ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.

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IBRRS 2003, 2680
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft auf erstes Anfordern: AGB oder Individualvereinbarung?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.03.2003 - 3/10 O 179/02

Die Rechtsprechung des BGH, nach der das Aushandeln von Vertragsklauseln im Sinne des AGB-Rechts voraussetzt, dass der Verwender den gesetzesfremden Kerngehalt ernsthaft zur Disposition stellt, gilt nicht, wenn der Vertragspartner ein wirtschaftlich erfahrenes Großunternehmen ist, von der fraglichen Klausel Kenntnis hat und auf ein Aushandeln erkennbar keinen Wert legt.

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IBRRS 2003, 2651
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verbandsklagen zur Überprüfung von Tarifklauseln: Streitwert

BGH, Beschluss vom 17.09.2003 - IV ZR 83/03

Zum Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verbandsklagen gem. §§ 13 ff. AGB-Gesetz zur Überprüfung von Tarifklauseln in Krankenversicherungsverträgen.*)

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IBRRS 2003, 2628
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Rückforderung einer Mietkaution bei unwirksamer Fälligkeitsklausel

BGH, Urteil vom 25.06.2003 - VIII ZR 344/02

Zur Rückforderung einer Mietkaution bei unwirksamer Fälligkeitsklausel.*)

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IBRRS 2003, 2621
BauvertragBauvertrag
Unwirksame AGB-Klausel der öffentlichen Hand

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.06.2002 - 1 U 26/01

Zur Frage der Unwirksamkeit von AGB-Klauseln der öffentlichen Hand in Bauverträgen.

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IBRRS 2003, 2614
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Franchising: Weitergabe von Einkaufsvorteilen durch AGB

BGH, Urteil vom 20.05.2003 - KZR 19/02

Die in einem vom Franchisegeber formularmäßig verwendeten Franchisevertrag enthaltene Klausel, der Franchisegeber leite "Vorteile ... zur Erreichung optimaler Geschäftserfolge" an die Franchisenehmer weiter, verpflichtet den Franchisegeber jedenfalls in ihrer nach § 5 AGBG (jetzt: § 305c Abs. 2 BGB) maßgeblichen "kundenfreundlichsten" Auslegung zur Weitergabe sämtlicher Einkaufsvorteile an die Franchisenehmer, die er in Rahmenvereinbarungen mit Lieferanten der von den Franchisenehmern zu beziehenden Waren für deren Einkäufe ausgehandelt hat. Mit dieser Vertragspflicht ist es nicht zu vereinbaren, wenn der Franchisegeber die Lieferanten durch geheimgehaltene Absprachen veranlaßt, den Franchisenehmern geringere als die in den Rahmenabkommen ausgehandelten Preisnachlässe zu gewähren und den Unterschiedsbetrag jeweils als "Differenzrabatt" an ihn, den Franchisegeber, abzuführen.*)

Die in einem vom Franchisegeber formularmäßig verwendeten Franchisevertrag enthaltene Klausel "Ohne daß ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliegt, kann ... jede Partei diesen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende dann kündigen, wenn das Vertrauensverhältnis ernsthaft gestört ist ..." ist gemäß § 9 AGBG (jetzt: § 307 BGB) unwirksam.*)

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IBRRS 2003, 2400
BauvertragBauvertrag
Billigstes Angebot nicht gleich wirtschaftlichstes Angebot

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.12.2001 - 7 U 299/97

1. Gem. § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 3 VOB/A ist der Ausschreibende nicht verpflichtet, dem Angebot mit dem niedrigsten Preis in jedem Fall den Vorzug zu geben. Gleichen sich die Gebote der verschiedenen Teilnehmer in technischer, gestalterischer oder funktionsbedingter Hinsicht, gewinnt der wirtschaftliche Aspekt ausschlaggebende Bedeutung (BGH NJW 2000, 661). Diese ausschlaggebende Bedeutung kann, muss aber nicht der Preis haben. (Hierzu Nichtannahme-Beschluss des BGH vom 13.05.2003)

2. Die Prüfung einer Schlussrechnung durch die Bauleitung und Zahlung schließen den Auftraggeber nicht mit Einwendungen aus, wie nach dem Vertrag abzurechnen ist und ob ein Auftrag erteilt worden ist.

3. In der Festlegung einer die DIN 18300 unterschreitenden Abrechnungsbreite liegt kein Verstoß gegen § 9 ABGB und auch nicht gegen § 3 AGBG. Die Klausel führt zwar zu einer Risikoverlagerung auf den Auftragnehmer, sie hat aber auch einen nicht unerheblichen Rationalisierungseffekt, der eine Vereinfachung der Abrechnung des Auftragnehmers zur Folge hat.

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IBRRS 2003, 2399
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rspr. zu Sicherheitseinbehalt gilt auch für öfftl.-rechtl. AG

OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2003 - 19 U 38/03

Eine allgemeine Geschäftsbedingung in einem Bauvertrag, die für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche einen Sicherheitseinbehalt von 5 % vorsieht, der durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft nach dem Muster des Auftraggebers eine Bürgschaft auf erstes Anfordern - ersetzt werden kann, ist auch dann gemäß § 9 i.V.m. § 24 AGBG unwirksam, wenn der Verwender ein öffentlich-rechtlicher Auftraggeber ist.*)

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IBRRS 2003, 2219
ImmobilienImmobilien
Auflassung trotz Restkaufpreisanspruch?

OLG Köln, Urteil vom 06.09.2002 - 19 U 251/01

Wurde ein Auflassungsanspruch an die Bedingung der vollständigen Zahlung von Kaufpreis nebst etwaiger Zinsen und Kosten geknüpft, so erfolgt die Auflassung erst nach Erfüllung der Bedingungen und der Mitteilung dieser an den Notar.

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