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Sachgebiet: Bauvertrag

7506 Entscheidungen insgesamt




Online seit 1953

IBRRS 1953, 0136
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.10.1953 - III ZR 13/52

Auch im Falle des §547 Ziff 1 ZPO ist es erforderlich, dass die Entscheidung über die Unzulässigkeit des Rechtswegs gemäss §554 Abs. 3 Ziff 2 b ZPO angegriffen wird, wenn die Revision zulässig sein soll (im Anschluss an OGHZ 3, 105 und RG in HRR 1928 No 1944).Der Eintritt des Landes in die "Verbindlichkeiten der Polizei" stellt eine Schuldübernahme dar und bezieht sich auch auf die Haftung für Amtspflichtverletzungen der Polizeibediensteten.*)

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IBRRS 1953, 0134
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.10.1953 - III ZR 145/52

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1953, 0087
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.10.1953 - V ZR 37/52

Auch wenn der drohende Schaden nicht ersichtlich unmittelbar bevorsteht, ist eine Gefahr gegenwärtig - mindestens im Fall der Bedrohung von Leib und Leben - wenn sie sich ständig vergrößert, es als ausgeschlossen er scheint, daß sie wieder verschwindet oder anders als durch die Notstandshandlung abgewendet werden kann, und bei Beginn ihrer Verwirklichung es voraussichtlich zu spät wäre, ihr entgegenzutreten.Eine Notstandshandlung, die der Eigenbesitzer eines Gebäudes zur Beobachtung der nach § 836 BGB gebotenen Sorgfalt vornimmt (Einreißen einer gefährlichen. Hauswand), läßt seine Schadensersatzpflicht für diese Handlung nach § 904 BGB unberührt, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen.*)

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IBRRS 1953, 0158
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 22.10.1953 - IV ZR 67/53

Hat ein Erblasser letztwillig einen Anerben bestimmt und ist diese Bestimmung infolge Aufhebung der Anerbengesetze gegenstandslos geworden, so ist, falls der Erblasser für diesen Fall keine Bestimmung getroffen hat, seine letztwillige Verfugung entsprechend der Willensrichtung des Erblassers auszulegen, die sich an Hand des Testaments gegebenenfalls in Verbindung mit Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung ergibt.Eine letztwillige Verfügung kann auch angefochten werden, wenn Umstände eingetreten sind, deren Nichteintritt der Erblasser bei der Errichtung seiner letztwilligen Verfügung zwar nicht ausdrücklich erwogen hat, aber für sich als selbstverständlich ansehen konnte.*)

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IBRRS 1953, 0060
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.10.1953 - VI ZR 320/52

Im Falle der Tötung eines Kindes sind bei einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht für den Wegfall seiner etwaigen späteren Unterhaltsleistung an die Eltern die mutmaßliche künftige Bedürftigkeit der Eltern und Leistungsfähigkeit des Kindes sachlich-rechtliche Voraussetzungen des durch die Tötung entstandenen Rechtsverhältnisses. Es ist daran festzuhalten, daß es insoweit keines weiteren Beweises bedarf als einer nicht eben entfernt liegenden Möglichkeit (BGHZ 4, 133; BGH Lindenmaier-Möhring § 256 ZPO Nr. 7).*)

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IBRRS 1953, 0044
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.10.1953 - VI ZR 4/52

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1953, 0086
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.10.1953 - V ZR 162/52

Will das Berufungsgericht nach § 540 ZPO von einer Zurückverweisung absehen, weil es das für sachdienlich hält, so hat es dies zu begründen, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob das Berufungsgericht die seinem Ermessen gezogenen Grenzen beobachtet hat. Das Fehlen einer Begründung ist ein Verfahrensverstoß, der jedoch durch Unterlassen einer Rüge geheilt wird.Ein auf Feststellung gerichteter Hauptantrag kann nicht als Zwischenfeststellungsantrag (§ 280 ZPO) zu einem Leistungshilfsantrag angesehen werden.*)

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IBRRS 1953, 0085
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.10.1953 - V ZR 120/52

Ist an einem Erbhof ein mittelbares Besitzverhältnis zwischen dem Anerben und demjenigen, dem die Verwaltung und Nutzniessung am Hof zusteht, begründet, das vom Verwalter und Nutzniesser auch in rechtlich erheblicher Form anerkannt worden ist, so kann der Verwalter und Nutzniesser dieses mittelbare Besitzverhältnis nicht durch blosse Äusserungen, er sei selbst Eigentümer und besitze als Eigenbesitzer, beseitigen.*)

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IBRRS 1953, 0135
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 15.10.1953 - III ZR 34/52

Eine Klage, die auf Feststellung der Haftung für allen Schaden aus einer unerlaubten Handlung gerichtet ist, bezieht sich (im Falle eines Gesundheitsschadens) mangels ausdrücklicher Einschränkung auch auf die Feststellung eines Schmerzensgeldanspruchs.Der Vater kann den Schmerzensgeldanspruch seiner volljährigen Tochter - jedenfalls solange er nicht abtretbar ist - nicht eigenen Namens im Wege gewillkürter Prozesstandschaft geltend machen.*)

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IBRRS 1953, 0120
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.10.1953 - VI ZR 96/52

Als Grundregel für das Verhalten im Straßenverkehr steht die Bestimmung des § 1 StVO über den die einzelnen Verkehrsvorgänge gesondert ordnenden Vorschriften. Gebietet es die Sicherheit des Straßenverkehrs, so kann daher bei Vorliegen besonderer Umstände auch ein Abweichen von einzelnen Verkehrsregeln berechtigt und notwendig sein.Bei der Regelung des Verkehrs durch automatische Lichtanlagen kann unter besonderen Umständen ein anderes Verhalten der Verkehrsteilnehmer erforderlich werden, als es dem starren Wechsel der Lichtzeichen entspricht.*)

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IBRRS 1953, 0115
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.10.1953 - II ZR 198/52

Wird ein angestellter Kraftfahrer von seinem Arbeitgeber laufend beauftragt, Fahrzeuge zur Instandsetzung zu bringen, und wird ihm hierbei "freie Hand" gelassen, so gilt er zwar als bevollmächtigt, auch vom Gesetz abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Auf solche Klauseln, die eine besonders weitgehende Abweichung vom Gesetz enthalten, insbesondere auf vollständigen Ausschluß der Haftung für Erfüllungsgehilfen, erstreckt sich aber diese Vollmacht nur unter besonderen Voraussetzungen.Der Inhaber einer Instandsetzungswerkstatt, der ohne Abschluß eines Werkvertrages ein Fahrzeug in Arbeit nehmen läßt, haftet für ein Verschulden seines Erfüllungsgehilfen nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung.*)

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IBRRS 1953, 0059
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.10.1953 - VI ZR 305/52

Die Wartepflicht des in eine Haupstrasse einfahrenden Kraftfahrers besteht auch gegenüber einem auf der Hauptstrasse fahrenden Fahrzeug, das entgegen dem Willen seines Führers auf die Einmündungsstelle gerät, weil die Bremseinrichtung versagt.Der aus einer Stopstrasse in eine Hauptstrasse einfahrende Kraftfahrer kann sich wenigstens dann nicht darauf verlassen, eine auf der Hauptstrasse fahrende Strasssenbahn werde an einer Haltestelle vor der Einmündung anhalten, wenn Maßnahmen der Strassenbahn zum Halten nicht erkennbar sind.*)

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IBRRS 1953, 0058
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.10.1953 - VI ZR 120/52

Eine erhöhte Betriebsgefahr liegt vor, wenn eine fast haltende Strassenbahn plötzlich anzieht, um zu dem vorderen freigewordenen Teil einer Doppelhaltestelle vorzufahren.Die Betriebsgefahr wird auch dadurch erhöht, daß der Führer der Strassenbahn auf ein Notsignal hin nicht, wie in AB 112 BOStrab vorgeschrieben, den Sandstreuer bedient.*)

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IBRRS 1953, 0157
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.10.1953 - IV ZR 7/53

Bei der westfälischen Gütergemeinschaft kann der überlebende Ehegatte, der mit seinen unabgefundenen Kindern die Gütergemeinschaft nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten fortsetzt, bezüglich des Vaterteils des gütergemeinschaftlichen Vermögens die unabgefundenen Kinder nicht durch Einsetzung von dritten Personen zu Nacherben beschränken (§10 Abs. 5). Die Nacherbeneinsetzung ist unwirksam.Die Abkömmlinge von unabgefundenen, an der Gemeinschaft beteiligten Kindern, gehören zu den Personen, die nach §10 Abs. 5 nicht bedacht werden können.*)

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IBRRS 1953, 0156
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.10.1953 - IV ZR 248/52

Das mit einem Kommanditanteil verbundene Stimmrecht kann nicht losgelöst von diesem Anteil übertragen werden. (Ebenso BGHZ 3, 354 [II. Zivilsenat]).*)

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IBRRS 1953, 0042
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 07.10.1953 - VI ZR 20/53

An der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 86, 30), daß ein auf Abschluß, eines mehrjährigen Grundstücksmiet- oder Pachtvertrages gerichteter Vorvertrag nicht der Schriftform bedarf, wird festgehalten.*)

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IBRRS 1953, 0104
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.10.1953 - II ZR 216/52

Ein Preisvorbehalt des Verkäufers, wonach er bei Erhöhung der Gestehungskosten der verkauften Ware berechtigt sein soll, einen entsprechenden Preisaufschlag zu beanspruchen, ist in der Regel nicht dahin auszulegen, daß auch der Käufer beim Sinken der Wiederbeschaffungskosten eine Ermäßigung des Kaufpreises verlangen kann.Die Nichtberücksichtigung sinkender Kosten der Wiederbeschaffung verstößt nicht gegen §19 WStG, wenn der Verkäufer sich bereits zur Zeit des Verkaufs zu den damals geltenden Preisen eingedeckt hatte. Zu einer Lieferung unter den eigenen Gestehungskosten ist der Verkäufer nicht verpflichtet.*)

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IBRRS 1953, 0174
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 28.09.1953 - III ZR 378/51

Ein unmittelbarer Zusammenhang einer behördlichen Maßnahme mit einzelnen bestimmten Kriegsereignissen liegt vor, wenn Grund und Anlass der Inanspruchnahme eines Textillagers nach dem Reichsleistungsgesetz der kurz bevorstehende und erwartete Einmarsch der feindlichen Truppen und die dadurch bedingte Gefahr des Verlustes des Lagers waren, selbst wenn bei der Inanspruchnahme der Gedanke an die Versorgung der Bevölkerung mit Wirtschaftsgütern mitgespielt hat.*)

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IBRRS 1953, 0057
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.09.1953 - VI ZR 313/52

Der Erbe erlangt auch dann Eigenbesitz an den Nachlaßgegenständen, wenn er weder von dem Erbfalle noch dem Eigenbesitz des Erblassers Kenntnis hatte.Der Erbe eines Gebäudes, der von dem Erbfall Kenntnis erlangt, darf sich nicht untätig verhalten. Er muß zur Wahrung seiner Verkehrssicherungspflichten die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen. Ein begüterter Erbe kann sich nicht damit entlasten, daß er darauf hinweist, das ererbte Grundstück werfe keinen Gewinn ab.*)

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IBRRS 1953, 0056
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.09.1953 - VI ZR 152/52

Eine Stadtgemeinde, die Eigenbesitzerin einer Bauruine an einer verkehrsreichen Straße ist genügt der Wahrung der Sorgfaltspflicht nicht schon dadurch, daß sie die Ruine ebenso wie die Bauruinen anderer Eigenbesitzer in der Stadt, auf Besichtigungsgängen ihrer Beamten beobachten läßt. Sie hat die Ruine wenigstens dann fachtechnisch auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen, wenn Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß die Ruine einem starken Sturm nicht mehr standhält.*)

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IBRRS 1953, 0055
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.09.1953 - VI ZR 140/52

Ein mit dem Abbruch einer Ruine beauftragter Unternehmer ist verpflichtet, die Enttrümmerung so durchzuführen, dass für andere nach Möglichkeit keine Gefahren entstehen. Er hat daher während und auch nach Durchführung der Enttrümmerung die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen, um eine Gefährdung anderer zu verhüten.*)

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IBRRS 1953, 0054
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 19.09.1953 - VI ZR 204/53

Stellt ein in Bayern zugelassener Rechtsanwalt in einer von einem bayrischen OLG entschiedenen Sache einen Antrag auf Bewilligung des Armenrechts zur Revisionseinlegung beim BGH, und nicht bei dem gemäß §§ 7 RGZPO, 8 EGGVG zuständigen Bayerischen Obersten Landesgericht, so ist die hierdurch hervorgerufene Versäumung der Revisionsfrist kein unabwendbarer Zufall nach § 233 ZPO.*)

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IBRRS 1953, 0084
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1953 - V ZR 105/52

Stimmrecht, Anteil am Gewinn (Ausbeute) und Anteil am Verlust (Verpflichtung zur Zubusse) des Gewerken einer Gewerkschaft des Allgemeinen Berggesetzes für die Preussischen Staaten vom 24. Juni 1865 sind mit der Mitgliedschaft eng verbunden und auf Dritte nicht (uneingeschränkt) übertragbar. Daher ist auch eine unwiderruflich erteilte Stimmrechtsvollmacht unwirksam.Der Einwand unzulässiger Rechtsausübung kann auch gegenüber einer Klage auf Feststellung eines Rechts (hier: am Kux einer Gewerkschaft des Bergrechts, bei dessen Übertragung die Schriftform nicht gewahrt ist) begründet sein.*)

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IBRRS 1953, 0023
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1953 - V ZR 68/51

Wurden im Zuge des Notprogramms, das die Britische Militärregierung im Gebiet des späteren Landes Nordrhein-Westfalen zur Beschaffung von Wohnraum zum Winter 1945/46 durchführen ließ, Baustoffe aus einem beschädigten Hause durch Bedienstete einer Gemeinde ohne Inanspruchnahme nach dem Reichsleistungsgesetz weggenommen, so traf die Haftung für eine deswegen dem Eigentümer zustehende Enteignungsentschädigung grundsätzlich nicht die Gemeinde, sondern einen höheren Verband.*)

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IBRRS 1953, 0114
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.07.1953 - II ZR 142/52

Der Widerruf der Vorstandsbestellung hat ohne einen wichtigen Grund nicht zugleich die Auflösung des Anstellungsverhältnisses zur Folge.§97 AktG gibt keine ausschliessliche Vertretungsbefugnis; bei Geschäften mit dem Vorstand kann die AG statt durch den Aufsichtsrat auch durch Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte vertreten werden, sofern das Geschäft nur allgemein in ihren Vertretungskreis fällt.*)

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IBRRS 1953, 0173
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.07.1953 - III ZR 321/51

Wenn eine Klage auf mehrere selbständige Klagegründe gestützt ist, dann kann in einem Grundurteil, das den Klageanspruch aus einem der Klagegründe dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, die Prager ob die Klage auch auf Grund eines weiteren Klagegrundes gerechtfertigt ist, nur dann offenbleiben, wenn der aus diesem Klagegrund hergeleitete Anspruch in keinem Fall weitergehen kann als der für gerechtfertigt erklärte Anspruch, jener Klagegrund mithin für das Endurteil ohne Bedeutung ist.*)

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IBRRS 1953, 0113
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.07.1953 - II ZR 178/52

Der Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage steht es nicht entgegen, daß das festzustellende Rechtsverhältnis schon vor Erhebung der Klage zwischen den Parteien streitig war, der Feststellungsantrag bereits in die Klage aufgenommen und zunächst als selbständiges Feststellungsbegehren auf §256 ZPO gestützt war.Das Abhängigkeitsverhältnis, durch das die Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage bedingt ist, muß nicht nur im Zeitpunkt der Erhebung der Klage vorliegen, sondern auch noch bis zum Erlaß des Urteils fortdauern. Das ist nicht der Fall, wenn die Klage zur Hauptsache aus sachlichen Gründen ohne Rücksicht auf das inzidenter festzustellende Rechtsverhältnis abgewiesen wird.*)

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IBRRS 1953, 0053
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.07.1953 - VI ZR 36/52

Die das Bauen ohne baupolizeiliche Genehmigung unter Strafe stellende Vorschrift des § 367 Abs. 1 Ziff 15 StGB ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. Zu den geschützten Personen gehören auch die Bauarbeiter.*)

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IBRRS 1953, 0052
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.07.1953 - VI ZR 325/52

Eine Gebäudeunterhaltungspflicht liegt auch dann vor, wenn die Pflicht des Verwalters nur darin besteht, bei Gefahr der Baupolizeibehörde Meldung zu erstatten und den kostenlosen Abbruch der einsturzgefährdeten Teile zu veranlassen.*)

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IBRRS 1953, 0051
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.07.1953 - VI ZR 241/52

Durch einen Vertrag, den, jemand als Geschäftsführer ohne Auftrag für einen anderen in dessen Namen abschließt, wird dieser auch dann nicht verpflichtet, wenn der Abschluß des Vertrages seinem Interesse und seinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entspricht.*)

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IBRRS 1953, 0050
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.07.1953 - VI ZR 137/52

Krankheitserscheinungen, die durch einen Unfall nur deshalb ausgelöst werden, weil die Anlage zu der Krankheit beim Verletzten bereits vorhanden war, können im Rechtssinne eine Folge des Unfalls sein.*)

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IBRRS 1953, 0049
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 07.07.1953 - VI ZR 222/52

Ist ein zurückerstattetes Grundstück von einem Treuhänder vermietet oder verpachtet worden, so hat der Rückerstattungsberechtigte kein Ausnahmekündigungsrecht.*)

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IBRRS 1953, 0022
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 02.07.1953 - IV ZR 49/53

Wird einem Anwalt, der als vollmachtloser Vertreter für eine Partei einen Rechtsstreit geführt hat, in dieser Sache später eine Prozeßvollmacht erteilt, so kann darin eine Genehmigung der bisherigen Prozeßführung liegen. Die Genehmigung erstreckt sich auf einen von dem Anwalt erklärten Rechtsmittelverzicht jedoch in der Regel nur dann, wenn die Partei, als sie die Prozeßvollmacht nachträglich erteilte, von dieser Verzichtserklärung Kenntnis hatte.*)

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IBRRS 1953, 0048
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.06.1953 - VI ZR 88/52

Wird nach einer Operation eine 16 cm lange und 8 cm breite Arterienklemme in der Bauchhöhle des Patienten zurückgelassen, so spricht der erste Anschein für ein Verschulden des operierenden Arztes.*)

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IBRRS 1953, 0112
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 27.06.1953 - II ZR 176/52

Ist in dem Haftpflichtversicherungsvertrag bestimmt, dass von der Versicherung die Haftpflicht für Schäden durch Explosion und Brand von Stoffen, die nicht gemäss den behördlichen Vorschriften behandelt, gelagert und befördert wurden, ausgeschlossen bleibt, so ist nur erforderlich, dass die Nichtbeachtung der Feuerverhütungsmassnahmen durch den Versicherungsnehmer den Brand oder die Explosion verursacht hat. Dagegen ist es unerheblich, ob eine solche Ursache noch im Machtbereich des Versicherungsnehmers oder erst ausserhalb dieses Bereiches zur Auswirkung gekommen ist.Eine brennbare Flüssigkeit ist dann als schädlich i.S. von §4 Ziff II, 1 AVB anzusehen, wenn sie dem Verbraucher u.U. geliefert wird, die in ihm die Vorstellung erwecken, dass sie unbrennbar ist. Das nach dieser Bestimmung erforderliche positive Wissen des Versicherungsnehmers muss dann aber auch diese Umstände mit umfassen.Gewährt der Haftpflichtversicherer dem Versicherungsnehmer mit dessen Einverständnis Rechtsschutz, so kann hierin ein bestätigendes Anerkenntnis seiner Leistungspflicht liegen, das zur Folge hat, dass der Versicherer für die Zukunft mit solchen Einwendungen ausgeschlossen bleibt, die er z.Zt. des Anerkenntnisses gekannt hat.*)

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IBRRS 1953, 0073
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.06.1953 - V ZR 71/52

Ein durch Konkurseröffnung unterbrochener Rechtsstreit über eine Konkursforderung kann erst aufgenommen werden, wenn die Forderung im Konkursverfahren angemeldet und geprüft worden ist. Das gilt auch für die Aufnahme des Verfahrens hinsichtlich titulierter Forderungen durch den Konkursverwalter nach § 146 Abs. 6 KO. Auf die Einhaltung dieser Vorschrift können die Parteien nicht verzichten; eine unter Verletzung derselben erklärte Aufnahme des Verfahrens ist unzulässig.Beeinträchtigungsabsicht im Sinne des § 2287 Abs. 1 BGB liegt nur vor, wenn der Wille, den Vertragserben zu benachteiligen, wenn auch nicht das einzige, so doch das leitende Motiv des Erblassers gewesen ist. Bedingter Vorsatz genügt nicht. Das gilt auch im Falle des § 2288 für die Absicht, den durch ein Vertragsvermächtnis Bedachten zu benachteiligen.*)

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IBRRS 1953, 0133
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.06.1953 - VI ZR 319/52

Hat bei einem Zusammenstoss mehrerer Kraftfahrzeuge oder eines Kraftfahrzeugs mit einer Eisenbahn der Führer eines Kraftfahrzeuges einen Schaden erlitten, so gilt für den Schadensausgleich die Vorschrift des §17 StVG entsprechend.Der Kraftfahrzeugführer muss sich also die für den Zusammenstoss ursächliche Betriebsgefahr des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges entgegenhalten lassen, wenn er sich nicht gemäss §18 Abs. 1 Satz 2 StVG entlasten kann.*)

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IBRRS 1953, 0132
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.06.1953 - VI ZR 31/52

Macht die Berufsgenossenschaft gegen einen Unternehmer den Rückgriffsanspruch des §903 RVO geltend, so ist der Zivilrichter an eine die Fahrlässigkeit des Unternehmers verneinende Entscheidung des Strafrichters nicht gebunden (Bestätigung von RGZ 172, 101).Handelt ein Unternehmer einer Unfallverhütungsvorschrift zuwider, die eine bestimmte Betriebsgefahr ausschliessen soll, und tritt an der Gefahrstelle ein Unfall ein, so spricht zunächst die Vermutung dafür, daß der Unfall bei Beachtung der Vorschrift vermieden wäre. Es ist Sache des Unternehmers, diese Vermutung zu entkräften (Bestätigung von RGZ 128, 320 [329]).Wer einer Unfallverhütungsvorschrift zuwiderhandelt, kann sich in der Regel nicht darauf berufen, der schädigende Erfolg sei nicht voraussehbar gewesen, weil er durch das leichtfertige Verhalten eines anderen verursacht worden sei (Bestätigung von RGSt 73, 370).*)

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IBRRS 1953, 0131
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.06.1953 - VI ZR 135/52

Wer auf einem öffentlichen Weg, der nur einem beschränkten Verkehr gewidmet ist, einen weitergehenden Verkehr eröffnet, ist zu dessen Sicherung verpflichtet.*)

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IBRRS 1953, 0111
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.06.1953 - II ZR 200/52

Ergibt sich aus den übereinstimmenden Erklärungen der Parteien in der mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht, dass der Rechtsstreit nach Erlass des Berufungsurteils, aber vor Einlegung der Revision in der Hauptsache erledigt war, so ist §91 a ZPO nicht anwendbar, vielmehr ist die Revision als unzulässig auf Kosten des Revisionsklägers zu verwerfen.*)

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IBRRS 1953, 0047
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.06.1953 - VI ZR 322/52

Hat ein Bauherr bestimmte Spezialarbeiten an einen selbständigen Unternehmer vergeben, sich jedoch die Oberleitung des Baus vorbehalten, so braucht er selbst dann, wenn ihn eine allgemeine Überwachungspflicht hinsichtlich der Arbeiten des Unternehmers trifft, keine Überwachung der Arbeiten nach der Richtung vorzunehmen, daß durch ihre Ausführung für die Arbeiter des selbständigen Unternehmers kein Schaden entsteht.Ein selbständiger Unternehmer, der von einem Bauherrn mit der Ausführung von bestimmten Spezialarbeiten beauftragt worden ist, ist grundsätzlich auch dann nicht Verrichtungsgehilfe des Bauherrn, wenn dieser sich die Oberleitung des Baus vorbehalten hat.*)

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IBRRS 1953, 0130
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 15.06.1953 - VI ZR 79/52

Den bei der Auswahl von Hütehunden zu stellenden Anforderungen ist Genüge getan, wenn ein Schäfer zur Bewachung seiner Schafe normale Hütehunde verwendet, die den Anforderungen einer Eignungsprüfung entsprechen.*)

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IBRRS 1953, 0046
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 12.06.1953 - VI ZB 1/53

Daß die im Fristenkalender eines Rechtsanwalts notierten Sachen durch ein zuverlässiges Lehrmädchen herausgesucht und vorgelegt werden, ist nicht zu beanstanden. Es ist dann aber erforderlich, daß dies unter der Kontrolle einer älteren Kraft geschieht und die Rechtsmittelfristen nur auf Anordnung des Bürovorstehers oder eines anderen zuverlässigen Angestellten gelöscht werden.*)

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IBRRS 1953, 0097
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.06.1953 - II ZR 166/52

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1953, 0079
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.06.1953 - V ZR 106/52

Das "Brennrech" nach dem Gesetz über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 ist kein Vermögensgegenstand, an dem (als Bestandteil oder Zubehör eines Grundstücks) Rechte bürgerlich-rechtlicher Art. bestehen können, sondern lediglich eine monopolrechtliche Vergünstigung öffentlich-rechtlicher Art. und somit ein wertsteigernder Faktor des mit dem Erennrecht ausgestatteten Branntweinbrennereibetriebs.Das Brennrecht einer landwirtschaftlichen Brennerei ist mit dem landwirtschaftlichen Grundstück und der auf ihm betriebenen Brennerei vorbehaltlich einer Ausnahmebewilligung nach § 177 des Gesetzes untrennbar verbunden und erlischt bei Trennung des Eigentums an Brennerei und Grundstück.*)

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IBRRS 1953, 0129
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.06.1953 - VI ZR 234/52

Wurde der für die Überlassung eines Lichtspieltheaters vereinbarte Pachtpreis von der zuständigen Preisbehörde herabgesetzt, so blieb der Vertrag nicht zu dem herabgesetzten Pachtpreis wirksam, sondern wurde nichtig.*)

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IBRRS 1953, 0128
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.06.1953 - VI ZR 223/52

Als Baukostenzuschuss geleistete Mietvorauszahlungen muss der Zwangsverwalter gegen sich gelten lassen (Bestätigung von BGHZ 6, 202).Auch wenn die in einem Aufbauvertrag vereinbarte Leistung eines Baukostenzuschusses als "Darlehen" bezeichnet worden ist, kann sich aus dem Zusammenhang der getroffenen Vereinbarungen ergeben, dass die Leistung als eine Mietvorauszahlung anzusehen ist.*)

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IBRRS 1953, 0155
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 02.06.1953 - I ZR 1/53

Ein aus dem Urheberrecht erwachsener Unterlassungsanspruch ist vermögensrechtlicher Natur, wenn er - neben der Wahrung ideeller Belange - auch dem Schutz der vermögensrechtlichen Interessen des Urhebers an der ihm durch das Urheberrecht vorbehaltenen wirtschaftlichen Auswertung seines Werkes dienen soll.*)

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IBRRS 1953, 0025
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 01.06.1953 - IV ZR 196/52

1. Der Vollstreckungsgläubiger kann unter Umständen der Widerspruchsklage nach § 771 ZPO mit der Einrede entgegentreten, dass der Widerspruchskläger, gegen den der Titel nicht gerichtet ist, für die die Grundlage des Titels bildende Forderung (als Gesamtschuldner, Bürge oder Gesellschafter) mithaftet oder dass er auf Grund eines Pfandrechts oder dergl. die Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers aus dem in der Zwangsvollstreckung erfassten Gegenstand dulden muss (z.B. als Pfandschuldner).*)

2. Die Widerspruchsklage nach § 771 ZPO steht auch dem nach § 91 VerglO bestellten Sachwalter der Gläubiger zu, wenn ein Vergleichsgläubiger sich wegen seiner Forderung aus den für die Vergleichsquote bestellten Sicherheiten unter Missachtung der konkurrierenden Ansprüche anderer Vergleichsgläubiger unzulässig im Wege der Einzelvollstreckung befriedigen will.*)

3. Der Sachwalter ist kein Erfüllungsgehilfe des Schuldners: sein Verzug kann daher nicht ohne weiteres dem Vergleichsschuldner zur Last gelegt werden*)

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IBRRS 1953, 0109
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.05.1953 - II ZR 40/53

ohne amtlichen Leitsatz

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