Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bauvertrag

7488 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IBRRS 2023, 2097
BauvertragBauvertrag
Nachtrag "baubetriebliche Ablaufstörungen": Ein schier aussichtsloses Unterfangen!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2021 - 5 U 62/20

1. Macht ein Auftragnehmer Ansprüche wegen Bauzeitverlängerung geltend, die sowohl auf vertragsgemäßen Anordnungen als auch auf vertragswidrigen Eingriffen des Auftraggebers beruhen, müssen die vertragsgemäßen und vertragswidrigen Bauzeitverlängerungen hinsichtlich ihrer jeweiligen Ursache und ihres jeweiligen Umfangs deutlich getrennt voneinander dargelegt werden. Nur dann sind die Voraussetzungen für die verschiedenen Ansprüche schlüssig dar­gelegt.

2. Macht der Auftragnehmer Schadensersatz wegen Bauablaufstörungen geltend, hat er im Einzelnen darzulegen, welche konkreten Mehrkosten ihm konkret durch welche Behinderung tatsächlich entstanden sind. Hiermit lässt sich eine Schadensberechnung, die einen von dem jeweiligen Fall losgelösten, nur an allgemeinen Erfahrungssätzen orientierten Schaden ermittelt, nicht vereinbaren.

3. Eine abstrakte Zuordnung und Schadensberechnung, bei der dem vom Auftragnehmer zugrunde gelegten Bauablauf (Soll 1) der sog. störungsmodifizierte Bauablauf (Soll 2) ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bauablaufs gegenübergestellt wird, ist für den Schadensnachweis nur bedingt geeignet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1307
BauvertragBauvertrag
Kündigung aus wichtigem Grund ist zeitnah zum Kündigungsanlass zu erklären!

OLG Hamburg, Urteil vom 22.06.2021 - 8 U 53/18

1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Werk- oder Bauvertrags unterliegt zwar keinen starren zeitlichen Grenzen. Aus Sinn und Zweck der außerordentlichen Kündigung folgt jedoch, dass eine solche zumindest zeitnah zum Kündigungsanlass erklärt werden muss.

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen Verzugs ist vier Monate nach der letzten Besprechung der Vertragsparteien (hier: über die Verzögerungen des Projekts und das weitere Vorgehen) verwirkt.

3. Ein Verzug des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn ihm ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht. Dies ist etwa der Fall, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung einer Bauhandwerksicherheit bestimmt hat und die geforderte Sicherheit nicht gestellt wird, sofern der Auftragnehmer die Einstellung zuvor angekündigt hat.

4. Unberechtigte Kündigungen aus wichtigem Grund sind in der Regel als freie Kündigungen auszulegen.

5. Zur schlüssigen Abrechnung eines Pauschalpreisvertrags nach freier Kündigung des Auftraggebers.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1216
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer darf "optimieren": Konsequenzen für die Bauausführung?

OLG München, Urteil vom 28.09.2021 - 9 U 1739/20 Bau

1. Art und Umfang der auszuführenden Leistung wird durch "den Vertrag" im Sinne des gesamten Vertragswerks bestimmt. Zum Vertrag kann nicht nur ein Raumbuch, sondern auch ein Bieterprotokoll gehören.

2. Legen die Parteien eines Bauvertrags im Bieterprotokoll fest, dass der Auftragnehmer Teile der Leistung "optimieren" darf, ergänzt diese Vereinbarung die Vorgaben des Standard-Raumbuchs.

3. "Optimieren" bedeutet, dass der Auftragnehmer befugt ist, von den Vorgaben der Leistungsbeschreibung abzuweichen, solange die behördlichen und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, die Leistung funktionstauglich ist, sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht und mit der im Vertrag beschriebenen Leistung technisch mindestens gleichwertig ist.

4. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass wegen der bei Abnahme vorbehaltenen Mängel ein selbständiges Beweisverfahrens durchgeführt wird, dessen Gegenstand die Feststellung von Mängeln, der zur Beseitigung erforderlichen Maßnahmen und der hierfür erforderlichen Kosten sein soll, kann der Auftragnehmer vor Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens mit der Mängelbeseitigung nicht in Verzug geraten.

5. Der Auftraggeber, der auf ein sehr konkretes Nacherfüllungsverlangen besteht, auf das er keinen Anspruch hat, verhält sich in sich widersprüchlich und treuwidrig, wenn er einerseits die angebotene Mängelbeseitigungsmaßnahme des Auftragnehmers als unzureichend zurückweist, andererseits aber behauptet, die Wahl der Nacherfüllung dem Auftragnehmer überlassen zu wollen und dessen Nacherfüllung anzunehmen. Bei widersprüchlichem Verhalten des Auftraggebers ist im Zweifel von einer Weigerung der Entgegennahme der angebotenen Nacherfüllung oder Mängelbeseitigung auszugehen.




IBRRS 2023, 1291
BauvertragBauvertrag
Nachunternehmer sind keine Verrichtungsgehilfen!

LG Konstanz, Urteil vom 21.10.2022 - 6 O 1243/21

1. Beauftragt der Vermieter den Auftragnehmer mit dem Einbau eines Blockheizkraftwerks und kommt es wegen Mängel der Leistung zu einer Schimmelbildung in der Wohnung des Mieters, steht dem Mieter kein unmittelbarer Schadensersatzanspruch gegen den Auftragnehmer zu.

2. Selbstständige Unternehmer (Nachunternehmer), die vom (Haupt-)Auftragnehmer zur Durchführung bestimmter Arbeiten eingeschaltet werden, sind grundsätzlich keine Verrichtungsgehilfen im Sinne des Deliktsrechts.

3. Der (Haupt-)Auftragnehmer darf sich grundsätzlich darauf verlassen, dass ein von ihm beauftragter sachkundiger Nachunternehmer seine Leistung mit der nötigen Sorgfalt ausführt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1256
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorunternehmerleistung unzureichend: Auftragnehmer haftet nicht immer!

OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2022 - 24 U 55/21

1. Der Auftragnehmer ist ungeachtet der getroffenen Leistungsvereinbarung werkvertraglich dazu verpflichtet, dem Auftraggeber eine dem Vertragszweck gerecht werdende, funktionstaugliche Leistung zu verschaffen.

2. Die Leistung ist auch dann mangelhaft, wenn sie die vereinbarte Funktion nur deshalb nicht erfüllt, weil die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Leistungen anderer Unternehmer, von denen die Funktionsfähigkeit der Leistung abhängt, unzureichend sind. Der Auftragnehmer ist in einem solchen Fall nur dann nicht für den Mangel verantwortlich, wenn er seine Prüfungs- und Hinweispflicht erfüllt hat.

3. Die Haftung des Auftragnehmers für einen Mangel aufgrund unzureichender Vorunternehmerleistungen setzt voraus, dass die Leistung in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen Unternehmers steht, auf die seine Leistung aufbaut und die sich darauf auswirken können (hier verneint).

4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Auftraggebers zu nehmen, wozu es auch gehören kann, auf erkennbare Schadensquellen hinzuweisen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1200
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie sind tatsächlich erforderliche Kosten darzulegen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.06.2022 - 1 U 2211/21

1. Sowohl im Fall der Mengenmehrung als auch der geänderten Leistung ist die Ermittlung des neuen Preises für die Mehrleistung im VOB/B-Vertrag auf der Grundlage der tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge vorzunehmen.

2. Der Auftragnehmer hat die tatsächlich erforderlichen Kosten schlüssig darzulegen. Will er mangels Nachweisbarkeit der Kosten auf Marktpreise abstellen, erfordert dies eine substantiierte Darlegung der zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Marktpreise.

3. Baustellenbezogene Gemeinkosten können nicht als Zuschlag, sondern nur nach tatsächlichen Kosten in Ansatz gebracht werden.

4. Soweit Allgemeine Geschäftskosten abgerechnet werden, ist dies zwar grundsätzlich über angemessene Zuschläge möglich. Allerdings kann die Angemessenheit des Zuschlags nicht mit dem Verweis auf die Kalkulation des Auftragnehmers begründet werden.

5. Die Kosten für die Erstellung eines Nachtragsangebots sind nicht vom Auftraggeber als Mehrkosten zu erstatten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1192
BauvertragBauvertrag
Wie sind tatsächlich erforderliche Kosten darzulegen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2022 - 1 U 2211/21

1. Sowohl im Fall der Mengenmehrung als auch der geänderten Leistung ist die Ermittlung des neuen Preises für die Mehrleistung im VOB/B-Vertrag auf der Grundlage der tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge vorzunehmen.

2. Der Auftragnehmer hat die tatsächlich erforderlichen Kosten schlüssig darzulegen. Will er mangels Nachweisbarkeit der Kosten auf Marktpreise abstellen, erfordert dies eine substantiierte Darlegung der zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Marktpreise.

3. Baustellenbezogene Gemeinkosten können nicht als Zuschlag, sondern nur nach tatsächlichen Kosten in Ansatz gebracht werden.

4. Soweit Allgemeine Geschäftskosten abgerechnet werden, ist dies zwar grundsätzlich über angemessene Zuschläge möglich. Allerdings kann die Angemessenheit des Zuschlags nicht mit dem Verweis auf die Kalkulation des Auftragnehmers begründet werden.

5. Die Kosten für die Erstellung eines Nachtragsangebots sind nicht vom Auftraggeber als Mehrkosten zu erstatten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1162
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vollen Werklohn und Bauabzugssteuer gezahlt: Auftragnehmer muss Umsatzsteuer erstatten!

OLG Celle, Urteil vom 18.01.2023 - 14 U 51/22

Zahlt der Auftraggeber den Werklohn ohne die Bauabzugsteuer abzuführen vollständig an den Auftragnehmer, obwohl der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt hat, und führt der Auftraggeber später die Bauabzugssteuer an das Finanzamt ab, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, dem Auftraggeber den an das Finanzamt abgeführten Betrag zu erstatten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1149
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauzeitennachtrag wegen verzögerter Vergabe: Gutachterkosten können erstattungsfähig sein!

OLG Dresden, Urteil vom 25.03.2022 - 22 U 547/15

1. Die Kosten eines Privatgutachtens, die der Auftragnehmer aufgrund eines verzögerten Vergabeverfahrens zur Ermittlung der Mehrvergütung in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Abs. 5 VOB/B aufwendet, sind nicht als Teil der Mehrkosten zu erstatten (Anschluss an BGH, IBR 2021, 3).

2. Für die Kosten eines solchen Privatgutachtens steht dem Auftragnehmer auch kein Anspruch auf Entschädigung in entsprechender Anwendung des § 642 BGB zu.

3. Die nicht rechtzeitige Bereitstellung des Baugrundstücks ist, sofern die Parteien nicht ausnahmsweise etwas anderes vereinbart haben, nur eine Obliegenheit des Auftraggebers. Die Verletzung einer Obliegenheit kann keinen den Ersatz der Kosten eines Privatgutachtens umfassenden Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers begründen.

4. Die Kosten eines Privatgutachtens, die der Auftragnehmer aufgrund eines verzögerten Vergabeverfahrens zur Ermittlung der Mehrvergütung in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Abs. 5 VOB/B aufwendet, können aber ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits erstattungsfähig sein, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.




IBRRS 2023, 1117
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie lassen sich DIN-Normen „zu Fall bringen“?

OLG Dresden, Urteil vom 16.08.2022 - 14 U 1140/21

1. Ein Werk ist mangelfrei, wenn es im Zeitpunkt der Abnahme (auch) den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

2. DIN-Normen kommt generell keine Rechtsnormqualität zu. Es handelt sich um "private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter", die nicht aus sich heraus die allgemein als gültig anerkannten Regeln der Technik wiedergeben. DIN-Normen können auch hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben.

3. DIN-Normen haben die Vermutung in sich, die allgemeinen Regeln der Technik wiederzugeben. Diese Vermutung führt zu einer echten Beweislaständerung mit der Folge, dass derjenige, der eine DIN-Norm "zu Fall bringen" will, beweispflichtig ist. Der Beweis kann durch ein Sachverständigengutachten geführt werden.

4. Der Unternehmer, der nach Vertragsschluss, aber während der Bauausführung erkennen kann, dass sich die anerkannten Regeln der Technik geändert haben und dass seine Leistung bei Abnahme deshalb nicht (mehr) den anerkannten Regeln der Technik entsprechen wird, muss den Besteller auf diesen Umstand hinweisen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1034
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Begleitschäden können fiktiv abgerechnet werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2021 - 23 U 223/20

1. Ein mit Abbrucharbeiten beauftragter Unternehmer hat durch geeignete Maßnahme sicherzustellen, dass es aufgrund seiner Bautätigkeiten zu keinen Staubschäden an den Rechtsgütern des Bestellers kommt. Verletzt er diese Verpflichtung, ist er zur Erstattung der Kosten verpflichtet, die zur Beseitigung der Staubschäden erforderlich sind.

2. Verlangt der Besteller Ersatz der Kosten für die Beseitigung eines Mangelfolgeschaden, darf er sie fiktiv abrechnen und der Berechnung seines Schadensersatzanspruchs die sachverständig ermittelten durchschnittlichen Stundenlöhne bzw. den durchschnittlich anfallenden Arbeitsaufwand zu Grunde legen.

3. Erweist sich die Beseitigung der Schäden als teurer als vom Sachverständigen geschätzt, geht das zu Lasten des Unternehmers, d. h. er hat den tatsächlich angefallenen Aufwand zu erstatten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1032
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Honorar trotz fehlender Unterschrift!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.08.2021 - 23 U 64/19

1. Auch nach allgemeiner Lebenserfahrung kann nicht vermutet werden, dass Planungsleistungen nur aufgrund eines bestehenden Vertragsverhältnisses erbracht werden. Es kann sich ebenso gut um Hoffnungsinvestitionen in einer Vertragsanbahnungssituation handeln.

2. Die Annahme eines Vertragsschlusses ist nur dann gerechtfertigt, wenn jenseits entgegen genommener Planungsleistungen Umstände vorliegen, die einen rechtsgeschäftlichen Annahmewillen des Auftraggebers erkennen lassen (hier bejaht).

3. Eine ausgebliebene Gegenzeichnung des vom Planer unterbreiteten Honorarangebots durch den Auftraggeber steht der Annahme eines konkludenten Vertragsschlusses nicht entgegen.

4. Der Honoraranspruch des Planer entfällt, wenn die Planung unbrauchbar ist. Der Auftraggeber hat die Unbrauchbarkeit und damit Wertlosigkeit der Planung nachvollziehbar zu begründen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1036
BauvertragBauvertrag
Vertrag nicht unterschrieben: Auftraggeber muss übliche Vergütung zahlen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2020 - 23 U 45/20

1. Soll ein (hier: Generalunternehmer-)Vertrag schriftlich geschlossen werden, kommt er im Zweifel erst dann wirksam zu Stande, wenn die Vertragsurkunde von beiden Vertragsparteien unterschrieben wird. Die Unterzeichnung von Verhandlungsprotokollen, in denen (lediglich) die Zwischenergebnisse der Verhandlungen festgehalten, genügt nicht.

2. Hat der Auftragnehmer Bauleistungen erbracht, obwohl kein Bauvertrag zu Stande gekommen ist, steht ihm ein Anspruch auf Aufwendungsersatz zu. Dessen Höhe richtet sich nach der üblichen Vergütung, wenn die erbrachten Leistungen zu seinem Gewerbe gehören.

3. Werden Bauleistungen auftragslos erbracht, stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu. Gleichwohl ist kein Abschlag von der Vergütung vorzunehmen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1033
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertrag nicht unterschrieben: Auftraggeber muss übliche Vergütung zahlen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2021 - 23 U 45/20

1. Soll ein (hier: Generalunternehmer-)Vertrag schriftlich geschlossen werden, kommt er im Zweifel erst dann wirksam zu Stande, wenn die Vertragsurkunde von beiden Vertragsparteien unterschrieben wird. Die Unterzeichnung von Verhandlungsprotokollen, in denen (lediglich) die Zwischenergebnisse der Verhandlungen festgehalten, genügt nicht.

2. Hat der Auftragnehmer Bauleistungen erbracht, obwohl kein Bauvertrag zu Stande gekommen ist, steht ihm ein Anspruch auf Aufwendungsersatz zu. Dessen Höhe richtet sich nach der üblichen Vergütung, wenn die erbrachten Leistungen zu seinem Gewerbe gehören.

3. Werden Bauleistungen auftragslos erbracht, stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu. Gleichwohl ist kein Abschlag von der Vergütung vorzunehmen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1020
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Schadensersatz wegen Mängel ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung!

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.03.2023 - 4 U 190/21

1. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Mängel nach der Abnahme setzt im VOB-Vertrag eine vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung voraus.

2. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln aus § 13 Abs. 7 VOB/B kommt vor der Abnahme nicht in Betracht. Eine vor der Abnahme erklärte Fristsetzung kann nicht als Fristsetzung zur Nacherfüllung ausgelegt werden.

3. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung gegenüber dem Auftragnehmer ist entbehrlich, wenn dieser die Mängelbeseitigung endgültig und ernsthaft verweigert (hier verneint).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0912
Mit Beitrag
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Mängelhaftung ist nicht von Wartung abhängig!

OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2023 - 2 U 63/22

1. In einem Werkvertrag (mit einem Verbraucher) ist eine Klausel unwirksam, die die Gewährleistungsverpflichtung des Unternehmers davon abhängig macht, dass die Durchführung der Wartung entsprechend der Herstellervorschriften nachgewiesen wird.

2. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers enthaltene Entschädigungspauschalierung auf 8% der Vergütung, die auf den Teil der Leistungen entfällt, die der Unternehmer bis zu einer freien Kündigung noch nicht ausgeführt hat, ist wirksam, wenn sie dem Vertragspartner den Nachweis gestattet, dass die Entschädigung niedriger als 8% ausfällt oder der Unternehmer keine Entschädigung zu beanspruchen hat.

3. ...




IBRRS 2023, 0913
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kleinere Baunebenleistungen sind im Stundenlohn zu vergüten!

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.02.2023 - 29 U 117/20

1. Anders als im VOB/B-Vertrag ist im BGB-Bauvertrag nicht in allen Fällen eine ausdrückliche Stundenlohnvereinbarung für eine Vergütung auf Stundenlohnbasis erforderlich. Dies gilt insbesondere für kleinere Baunebenleistungen, die üblicherweise auf Stundenlohnbasis erbracht werden.

2. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Klausel in den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses, wonach die Kosten für die Erstellung der Dokumentation in die Einheitspreise einzurechnen sind, ist nicht intransparent und daher wirksam.




IBRRS 2023, 0899
BauvertragBauvertrag
Verlust des eingelegten Rechtsmittels

OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2023 - 6 U 155/22

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0909
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Altes" Baurecht: Kein einseitiges Änderungsrecht des Bestellers! Oder doch?

OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2023 - 24 U 77/21

1. Außerhalb des zeitlichen Anwendungsbereichs der Vorschrift des § 650b Abs. 2 BGB besteht vorbehaltlich einer diesbezüglichen vertraglichen Regelung, wie etwa in § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B, grundsätzlich kein einseitiges Änderungsrecht des Bestellers. Das dem Bauvertrag innewohnende antizipierte Änderungsbedürfnis des Bestellers kann dieser jedoch jedenfalls dann gem. §§ 157, 242 BGB durch eine einseitige Anordnung durchsetzen, wenn mit Blick auf Art und Umfang der begehrten Leistungsänderung berechtigte Interessen des Unternehmers und insbesondere sein Vergütungsanspruch nicht wesentlich berührt werden.*)

2. Die wirksame Ausübung einer solchen einseitigen Änderungsbefugnis hat gegebenenfalls, etwa wenn bei einem Pauschalpreisvertrag im Verhältnis zum ursprünglichen Bauentwurf höhere Massen erforderlich werden, eine Vergütungsanpassung zur Folge, wobei entsprechend der Regelung in § 650c BGB die tatsächlich erforderlichen Kosten zzgl. angemessener Aufschläge maßgeblich sind.*)

3. Ob der nach den allgemeinen Regeln vorleistungspflichtige Unternehmer die Leistungsaufnahme von der Zusage einer gegebenenfalls höheren Vergütung abhängig machen darf, ist nach § 242 BGB aufgrund einer Abwägung der widerstreitenden Interessen gemäß der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, wobei insbesondere die zu erwartenden Erschwernisse für den Unternehmer, der Umfang der in Rede stehenden Vergütungserhöhung und unter Berücksichtigung des Kooperationsprinzips auch das wechselseitige Verhalten der Vertragspartner zu berücksichtigen sind.*)




IBRRS 2023, 0898
BauvertragBauvertrag
Grenzeinrichtung muss nicht in der Mitte von der Grenze durchschnitten werden!

OLG Köln, Beschluss vom 07.02.2023 - 6 U 155/22

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0897
BauvertragBauvertrag
Schadensersatzforderung nach Entfernen einer Heckenbepflanzung

LG Bonn, Urteil vom 04.10.2022 - 13 O 218/20

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0892
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Planer und Bauüberwacher beauftragt: Kein Organisationsverschulden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.03.2023 - 12 U 78/22

1. Allein die Verletzung von Organisationspflichten reicht nicht aus, den Auftragnehmer mit demjenigen gleichzustellen, der einen Mangel arglistig verschweigt.

2. Erforderlich ist, dass dem Auftragnehmer aufgrund des Organisationsfehlers der Vorwurf gemacht werden kann, er habe durch fehlerhafte Organisation die Arglisthaftung vermeiden wollen.

3. Wird mit der Planung und Baubegleitung ein Architekt und während der Bauausführung auch ein Bauingenieur als Bauleiter beauftragt, bestehen für eine fehlerhafte Organisation keine Anhaltspunkte.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0852
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auch handwerkliche Selbstverständlichkeiten sind zu überwachen!

OLG Jena, Urteil vom 17.02.2022 - 8 U 1133/20

1. Liegen Mängel des Bauwerks vor, die im Rahmen der Bauüberwachung typischerweise entdeckt werden mussten, so spricht der Anscheinsbeweis für eine Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten.*)

2. Eine Bauüberwachungspflicht des Architekten besteht auch bei handwerklichen Selbstverständlichkeiten; sie ist lediglich bei der Kontrolldichte herabgesetzt, erfordert aber jedenfalls stichprobenartige Kontrollen.*)

3. Das bauausführende Unternehmen kann sich auf ein Mitverschulden des Auftraggebers berufen, wenn die mangelhafte Bauausführung auf von dem Auftraggeber überlassene fehlerhafte Pläne zurückgeht.*)

4. Eine Vorteilsausgleichung des durch eine deutlich verlängerte Nutzungsdauer entstehenden Vorteils hat nur dann zu erfolgen, wenn der Mangel sich verhältnismäßig spät auswirkt und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste.*)

5. Wählt der Auftraggeber für die Mängelbeseitigung einen Drittunternehmer auf dem freien Markt aus, spricht aus der Erfahrung der täglichen Baupraxis der erste Anschein dafür, dass die von dem Drittunternehmen abgerechneten Kosten erforderlich waren; der Auftragnehmer ist dann für das Gegenteil, nämlich eine Beauftragung zu „übersetzten“ Preisen, mithin eine eindeutige und unzweifelhafte Überschreitung der Grenze der Erforderlichkeit, darlegungs- und beweispflichtig.*)




IBRRS 2023, 0821
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Terminplan wird "umgeworfen": Wann entfällt die Vertragsstrafe?

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.02.2023 - 21 U 47/20

1. Zur Darlegung einer Hinfälligkeit des Vertragsstrafenversprechens des Auftragnehmers aufgrund "umgeworfenen" Terminplans kann bei beiderseits selbstständig verursachten Verzögerungen (Doppelkausalität) der Nachweis ausreichen, dass die vom Auftraggeber zu vertretende Bauablaufstörung schon allein für sich genommen eine wesentliche Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins zur Folge gehabt hat.*)

2. Die Grundsätze der verjährungsrechtlichen Schadenseinheit finden auch auf Ansprüche des Auftraggebers auf Vertragsstrafe oder Entschädigung für Terminsverzug des Auftragnehmers Anwendung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0730
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Besteller beruft sich auf niedrigere Vergütung: Unternehmer muss das Gegenteil beweisen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2022 - 22 U 118/22

1. Ein Anspruch auf ortsüblichen und angemessenen Werklohn setzt voraus, dass keine Vereinbarung zur Höhe der Vergütung getroffen worden ist. Für diese Voraussetzung ist der Unternehmer darlegungs- und beweisbelastet.

2. Behauptet der Besteller, er habe sich mit dem Unternehmer auf die Höhe des Werklohns geeinigt, muss er nachvollziehbar und widerspruchsfrei darlegen, mit welchem genauen Inhalt, wann, wo, mit wem und unter welchen Umständen die von ihm behauptete Preisvereinbarung getroffen worden ist.

3. Ebenso liegt es, wenn der Unternehmer die Vereinbarung einer Vergütung behauptet, der Besteller aber geltend macht, es sei ein niedrigerer Werklohn vereinbart worden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0752
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer muss auf erforderliche Mitwirkungshandlungen hinweisen!

OLG Köln, Urteil vom 08.02.2023 - 11 U 252/21

1. Muss im Rahmen der Beseitigung eines Mangels auch das mit einem eigenständigen Mangel behaftete Vorgewerk in Stand gesetzt werden, ist die Instandsetzung des Vorgewerks Sache des Auftraggebers.*)

2. Ist eine erforderliche Mitwirkungshandlung des Auftraggebers zur Mängelbeseitigung diesem nicht bekannt, ist eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ohne Angebot der Mitwirkungshandlung nur unwirksam, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die erforderliche Mitwirkung konkret hinweist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0727
BauvertragBauvertrag
"Durchgereichter" Stundenaufwand kann nicht pauschal bestritten werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2022 - 22 U 304/21

1. Zur schlüssigen Darlegung seines Vergütungsanspruchs muss der Unternehmer im Fall der Abrechnung nach Stundenlohn lediglich die Anzahl der geleisteten Stunden darlegen. Nachweise wie etwa Rapportzettel sind keine Voraussetzung der schlüssigen Darlegung, auch ist keine Differenzierung erforderlich, welche Arbeitsstunden für welche Tätigkeiten an welchen Tagen angefallen sind.

2. Der Besteller darf im Regelfall ohne nähere Darlegung bestreiten, dass die abgerechneten Stunden tatsächlich angefallen sind und muss nicht zu den aus seiner Sicht geleisteten Stunden vortragen. Etwas anderes gilt, wenn der Besteller Kenntnis darüber hat, welche Stunden angefallen sind.

3. Für den Einwand, dass in Relation zu dem vereinbarten Werkerfolg ein überhöhter zeitlicher Aufwand betrieben worden ist, ist der Besteller darlegungs- und beweispflichtig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0726
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Durchgereichter" Stundenaufwand kann nicht pauschal bestritten werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2022 - 22 U 304/21

1. Zur schlüssigen Darlegung seines Vergütungsanspruchs muss der Unternehmer im Fall der Abrechnung nach Stundenlohn lediglich die Anzahl der geleisteten Stunden darlegen. Nachweise wie etwa Rapportzettel sind keine Voraussetzung der schlüssigen Darlegung, auch ist keine Differenzierung erforderlich, welche Arbeitsstunden für welche Tätigkeiten an welchen Tagen angefallen sind.

2. Der Besteller darf im Regelfall ohne nähere Darlegung bestreiten, dass die abgerechneten Stunden tatsächlich angefallen sind und muss nicht zu den aus seiner Sicht geleisteten Stunden vortragen. Etwas anderes gilt, wenn der Besteller Kenntnis darüber hat, welche Stunden angefallen sind.

3. Für den Einwand, dass in Relation zu dem vereinbarten Werkerfolg ein überhöhter zeitlicher Aufwand betrieben worden ist, ist der Besteller darlegungs- und beweispflichtig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0710
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kann eine Nachtragsforderung isoliert eingeklagt werden?

OLG Köln, Urteil vom 13.10.2022 - 7 U 47/20

Einzelne Positionen einer Schlussrechnung sind grundsätzlich nicht isoliert einklagbar. Die Parteien eines Bauvertrags können gleichwohl vereinbaren, dass eine einzelne Nachtragsforderung aus der Rechnungsstellung "herausgelöst" wird und der Auftragnehmer diese Forderung isoliert gerichtlich geltend machen kann (Abgrenzung zu BGH, IBR 1999, 102).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0706
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Welche Anforderungen bestehen an die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten?

BGH, Beschluss vom 01.02.2023 - VII ZR 882/21

1. Der Unternehmer muss zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs im Ausgangspunkt nur darlegen und gegebenenfalls beweisen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen mit welchen Stundensätzen angefallen sind.

2. Die schlüssige Abrechnung eines Stundenlohnvertrags setzt grundsätzlich keine Differenzierung in der Art voraus, dass die abgerechneten Arbeitsstunden einzelnen Tätigkeiten zugeordnet und/oder nach zeitlichen Abschnitten aufgeschlüsselt werden. Sie muss vom Unternehmer nur in den Fällen vorgenommen werden, in denen die Vertragsparteien eine dementsprechend detaillierte Abrechnung vertraglich vereinbart haben.

3. Es ist Sache des Bestellers, eine Begrenzung der Stundenlohnvergütung dadurch zu bewirken, dass er Tatsachen vorträgt, aus denen sich die Unwirtschaftlichkeit der Betriebsführung des Unternehmers ergibt. Auch soweit in Frage steht, ob es sich bei den abgerechneten Stunden um Nachbesserungsarbeiten handelt, obliegt es dem Besteller, diese Umstände darzulegen.

4. ...




IBRRS 2023, 0660
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baustromklausel mit Abrechnungsoption ist wirksam!

OLG Hamm, Urteil vom 22.09.2022 - 24 U 65/21

1. Zur Wirksamkeit einer Baustromklausel.*)

2. Die Leistung eines Unternehmers ist dann mangelhaft, wenn sie die vereinbarte Funktion aus dem Grunde nicht erfüllt, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Leistungen anderer Unternehmer, von denen die Funktionsfähigkeit des Werks abhängt, unzureichend sind; der Verantwortlichkeit für den Mangel kann der Unternehmer in einem solchen Fall regelmäßig nur durch eine ausreichende Prüfung des Vorgewerks und einen sich daran anschließenden Bedenkenhinweis gegenüber dem Auftraggeber entgehen.*)

3. Übernimmt ein Unternehmer die Ausführung eines Werks in Kenntnis, dass eine Planung nicht zur Verfügung steht, kann er sich - jedenfalls ohne entsprechenden Bedenkenhinweis - nicht auf ein Mitverschulden berufen (Anschluss an Senat, Urteil vom 30.04.2019 - 24 U 14/18, IBRRS 2019, 1629).*)

4. Das Verschulden des Vorunternehmers ist dem Auftraggeber regelmäßig nicht gem. § 254 BGB zuzurechnen, da der Vorunternehmer - anders als der Architekt bei der Planung - regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers i. S. des § 278 BGB ist.*)

5. Zur Wirkung des Erlasses gegenüber einem Gesamtschuldner.*)




IBRRS 2023, 0656
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 4 Abs. 7 VOB/B ist unwirksam: Keine Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme!

BGH, Urteil vom 19.01.2023 - VII ZR 34/20

Ist die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden, hält § 4 Nr. 7 Satz 3 VOB/B (2002) ebenso wie die hierauf rückbezogene Bestimmung in § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 VOB/B (2002) bei Verwendung durch den Auftraggeber der Inhaltskontrolle nicht stand. Die Kündigungsregelung in § 4 Nr. 7 Satz 3 i.V.m. § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 VOB/B (2002) benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB und ist daher unwirksam.*)




IBRRS 2023, 0634
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind keine Fälligkeitsvoraussetzung!

OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2022 - 21 U 30/22

1. Nach Eintritt der Schlussrechnungsreife kann der Auftragnehmer keine Abschlagsforderungen mehr geltend machen.

2. Eine Klausel in einem vom Auftraggeber vorformulierten Bauvertrag, wonach die Vorlage von (Unbedenklichkeits-)Bescheinigungen Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung ist, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam. Das gilt jedenfalls dann, wenn schon das Fehlen einer einzigen Bescheinigung dazu führt, dass die Forderung insgesamt nicht fällig wird (Bestätigung von Senat, IBR 2022, 446).

3. Der Arbeitnehmer eines Nachunternehmers ist nicht verpflichtet und kann durch eine vorformulierte Klausel auch nicht dazu verpflichtet werden, den Generalunternehmer von der Nichtzahlung des Mindestlohns in Kenntnis zu setzen (Bestätigung von Senat, IBR 2022, 446).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0421
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch Kompensationszahlungen an Dritte sind ersatzfähige Verzugsschäden!

OLG Hamburg, Urteil vom 26.01.2022 - 4 U 52/21

1. Befindet sich der von einem Bauträger mit der Errichtung einer Fahrstuhlanlage beauftragte Bauunternehmer in Verzug, sind sämtliche Zahlungen, die der Bauträger an die Erwerber der Wohnungen wegen der verspäteten Fertigstellung der Fahrstuhlanlage geleistet hat, als ersatzfähige Verzugsschäden anzusehen.

2. Mit Vereinbarungen zwischen dem Bauträger und den Erwerbern, wonach die Übergabe der Wohnungen unter Freigabe der letzten Rate aus den Bauträgerverträgen zu vollziehen und den Erwerbern zur Kompensation für den fehlenden Fahrstuhl bis zu dessen Einbau einen Betrag von 1.000 Euro monatlich zu zahlen ist, kann das Risiko der Entstehung deutlich höherer Schäden begrenzt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0437
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Förmliche Abnahme vereinbart: Fiktive und konkludente Abnahme ausgeschlossen!

OLG München, Beschluss vom 08.03.2022 - 28 U 9184/21 Bau

1. Mit der Vereinbarung einer förmlichen Abnahme gem. § 12 Abs. 3 VOB/B ist die Abnahmefiktion des § 12 Abs. 5 VOB/B und die Abnahme durch schlüssiges Verhalten (konkludente Abnahme) ausgeschlossen.

2. Bei der förmlichen Abnahme handelt es sich um eine - vereinbarte - empfangsbedürftige Willenserklärung. Eine berechtigte Verweigerung der Abnahme durch den Auftraggeber kommt nur wegen wesentlicher Mängel in Betracht. Des Auftragnehmer wird hierdurch nicht unangemessen benachteiligt.

3. Die Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10%, die "sämtliche Ansprüche" absichert, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers nur dann unwirksam, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Bürgschaft unmittelbar nach Abnahme zurückgegeben werden muss oder der Sicherungsumfang nach Abnahme in anderer Weise auf 5% beschränkt ist (Anschluss an OLG Frankfurt, IBR 2020, 126).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0436
BausicherheitenBausicherheiten
Förmliche Abnahme vereinbart: Fiktive und konkludente Abnahme ausgeschlossen!

OLG München, Beschluss vom 01.02.2022 - 28 U 9184/21 Bau

1. Mit der Vereinbarung einer förmlichen Abnahme gem. § 12 Abs. 3 VOB/B ist die Abnahmefiktion des § 12 Abs. 5 VOB/B und die Abnahme durch schlüssiges Verhalten (konkludente Abnahme) ausgeschlossen.

2. Bei der förmlichen Abnahme handelt es sich um eine - vereinbarte - empfangsbedürftige Willenserklärung. Eine berechtigte Verweigerung der Abnahme durch den Auftraggeber kommt nur wegen wesentlicher Mängel in Betracht. Des Auftragnehmer wird hierdurch nicht unangemessen benachteiligt.

3. Die Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10%, die "sämtliche Ansprüche" absichert, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers nur dann unwirksam, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Bürgschaft unmittelbar nach Abnahme zurückgegeben werden muss oder der Sicherungsumfang nach Abnahme in anderer Weise auf 5% beschränkt ist (Anschluss an OLG Frankfurt, IBR 2020, 126).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0433
BauvertragBauvertrag
NZB

OLG München, Beschluss vom 14.06.2021 - 28 U 1239/19 Bau

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0432
BauvertragBauvertrag
NZB

OLG München, Beschluss vom 14.04.2022 - 27 U 5921/20 Bau

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0476
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Teilkündigung eines VOB/B-Vertrags: Was sind "in sich abgeschlossene" Teilleistungen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2022 - 5 U 232/21

1. Die VOB/B geht von einer Vollkündigung aus. Die Kündigung kann auf einen in sich abgeschlossenen Teil der vertraglichen Leistung beschränkt werden.

2. Der Begriff des in sich abgeschlossenen Teils einer Leistung ist eng auszulegen. Leistungsteile innerhalb eines Gewerks können grundsätzlich nicht als abgeschlossen angesehen werden.

3. Bezieht sich eine Teilkündigung nicht auf einen abgeschlossenen Teil der Leistung, ist sie unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0422
BauvertragBauvertrag
Funktionalität nicht spürbar beeinträchtigt: Mangelbeseitigung unverhältnismäßig!

OLG Hamburg, Urteil vom 25.11.2020 - 8 U 18/20

1. Verlangt der Auftraggeber wegen eines Baumangels Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten, kann der Auftragnehmer einwenden, die Aufwendungen zur Mängelbeseitigung seien unverhältnismäßig.

2. Unverhältnismäßig sind die Aufwendungen für die Mangelbeseitigung, wenn der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür gemachten Geldaufwands steht.

3. In der Regel ist die Unverhältnismäßigkeit nur anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer völlig ordnungsgemäßen Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht.

4. Hat der Auftraggeber objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, was vor allem anzunehmen ist, wenn die Funktionsfähigkeit der Leistung spürbar beeinträchtigt ist, ist der Mängelbeseitigungsaufwand regelmäßig nicht unverhältnismäßig.

5. ...

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0420
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorbehaltlose Abnahme trotz offenkundiger Mängel: Verlust der Mängelansprüche!

OLG Hamburg, Urteil vom 03.05.2022 - 4 U 13/21

1. Rügt der Auftraggeber nach der vorbehaltlosen Abnahme der Leistungen einen offensichtlichen Mangel (hier: Putzbeschädigungen durch Abfräsen), kann seine Kenntnis von diesem Mangel bei der Erklärung der vorbehaltlosen Abnahme vorausgesetzt werden.

2. Hat der Auftraggeber eine mangelhafte Leistung in Kenntnis des Mangels abgenommen, kann er weder Mängelbeseitigung noch Erstattung der Ersatzvornahmekosten verlangen und auch die Vergütung nicht mindern. Er kann nur noch Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend machen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0266
BauvertragBauvertrag
Keine Haftung für "fremde" Mängel durch Übernahme der Baustellenkoordination!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.10.2021 - 13 U 1669/21

1. Wird der Auftragnehmer vom Auftraggeber nicht als als Generalunternehmerin beauftragt, haftet er nicht für solche Mängel, die von Unternehmen verursacht wurden, die der Auftraggeber mit einzelnen Gewerken direkt beauftragt hat.

2. Als Generalunternehmer wird angesehen, wer die Durchführung sämtlicher zu einem Bauvorhaben erforderlichen Leistungen übernommen hat, die er dann selbst oder durch Nachunternehmer ausführen kann.

3. Ein mit der Ausführung eines einzelnen Gewerks beauftragter Auftragnehmer wird nicht dadurch zum Generalunternehmer, dass er die verschiedenen auf der Baustelle tätigen Unternehmer koordiniert.

4. Der wirksame Abschluss eines Bauvertrags oder eines Werkvertrags mit Bauwerksbezug setzt nicht voraus, dass Auftraggeber und Grundstückseigentümer identisch sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0265
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Haftung für "fremde" Mängel durch Übernahme der Baustellenkoordination!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.02.2022 - 13 U 1669/21

1. Wird der Auftragnehmer vom Auftraggeber nicht als Generalunternehmer beauftragt, haftet er nicht für solche Mängel, die von Unternehmen verursacht wurden, die der Auftraggeber mit einzelnen Gewerken direkt beauftragt hat.

2. Als Generalunternehmer wird angesehen, wer die Durchführung sämtlicher zu einem Bauvorhaben erforderlichen Leistungen übernommen hat, die er dann selbst oder durch Nachunternehmer ausführen kann.

3. Ein mit der Ausführung eines einzelnen Gewerks beauftragter Auftragnehmer wird nicht dadurch zum Generalunternehmer, dass er die verschiedenen auf der Baustelle tätigen Unternehmer koordiniert.

4. Der wirksame Abschluss eines Bauvertrags oder eines Werkvertrags mit Bauwerksbezug setzt nicht voraus, dass Auftraggeber und Grundstückseigentümer identisch sind.




IBRRS 2023, 0397
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorschusshöhe bei Streit über Mängelbeseitigungsmethode?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2023 - 22 U 300/21

1. Wird der Auftragnehmer mit der Betonsanierung und Beschichtung (hier: eines Belebungsbeckens in einer Kläranlage) beauftragt, müssen die verwendeten Bauprodukte sowohl den Normen für die Betonsanierung als auch den Normen für die Beschichtung entsprechen.

2. Ein Bauprodukt, das weder über eine CE-Zulassung noch über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügt, darf nicht verwendet werden.

3. Der Vorschussanspruch ist nach den voraussichtlich anfallenden erforderlichen Aufwendungen zu bemessen. Maßgeblich sind die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit entstehenden Kosten.

4. Besteht Streit über die Frage, ob der Vorschuss nach einer günstigeren oder teureren Mängelbeseitigungsmethode zu bemessen ist, muss Beweis darüber erhoben werden, ob der Mangel nur mit der teureren Methode behoben werden kann. Dieser Streit darf nicht dem Verfahren über die Abrechnung des Vorschusses vorbehalten bleiben.




IBRRS 2023, 0316
BauvertragBauvertrag
ÖPP-Projektvertrag ist kein Darlehnsvertrag: Keine Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren!

OLG München, Urteil vom 11.02.2022 - 9 U 7233/20 Bau

1. Weist ein ÖPP-Projektvertrag werk-, dienst- und darlehensvertragliche Elemente auf, steht dem Auftraggeber nach Ablauf von zehn Jahren kein Sonderkündigungsrecht aus § 489 BGB zu.

2. Vereinbaren die Parteien eines ÖPP-Projektvertrags für die nächsten 20 Jahre ein festes Zahlungsziel für die einzelnen Tilgungs- und Zinsleistungen, ist der Auftraggeber nicht dazu berechtigt, die noch offenen Tilgungsraten jederzeit zurückzuzahlen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0258
BauvertragBauvertrag
Mangelfolgeschäden stehen der Abnahme nicht entgegen!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.04.2022 - 2 U 16/22

1. Unwesentliche Mängel sind kein Abnahmehindernis. Unwesentlich ist ein Mangel, wenn es dem Auftraggeber unter Abwägung aller Umstände zuzumuten ist, die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäße Erfüllung anzunehmen und sich mit Mängelrechten zu begnügen.

2. Etwaige Mangelfolgeschäden stehen der Abnahme der Leistung nicht entgegen.

3. Der Auftraggeber hat in der Regel keinen Anspruch auf Beseitigung von Mangelfolgeschäden, sondern (nur) einen Anspruch auf Zahlung der zur Beseitigung der Mangelfolgeschäden erforderlichen Geldsumme.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0181
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mangelfolgeschäden stehen der Abnahme nicht entgegen!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 31.05.2022 - 2 U 16/22

1. Unwesentliche Mängel sind kein Abnahmehindernis. Unwesentlich ist ein Mangel, wenn es dem Auftraggeber unter Abwägung aller Umstände zuzumuten ist, die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäße Erfüllung anzunehmen und sich mit Mängelrechten zu begnügen.

2. Etwaige Mangelfolgeschäden stehen der Abnahme der Leistung nicht entgegen.

3. Der Auftraggeber hat in der Regel keinen Anspruch auf Beseitigung von Mangelfolgeschäden, sondern (nur) einen Anspruch auf Zahlung der zur Beseitigung der Mangelfolgeschäden erforderlichen Geldsumme.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0226
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kostenvorschuss vor Abnahme: Keine Fristsetzung erst nach Ablehnung!

OLG Koblenz, Urteil vom 15.12.2022 - 1 U 516/22

1. Es ist zur Geltendmachung der Sekundärrechte nicht erforderlich, dass eine Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung zur (Nach-)Erfüllung erst zeitlich nach Entstehen des Abrechnungsverhältnisses erfolgt.

2. Eine vor dem Entstehen des Abrechnungsverhältnisses erfolgte Aufforderung mit Fristsetzung ist als Anspruchsvoraussetzung ausreichend, wenn die als fertig gestellt angebotene Leistung zu diesem Zeitpunkt fällig war.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0173
BauvertragBauvertrag
Urkalkulation angefordert: Keine Einigung auf vorkalkulatorische Preisfortschreibung!

OLG Bamberg, Beschluss vom 23.02.2022 - 1 U 302/21

1. Kommt es in einem VOB/B-Einheitspreisvertrag in einer oder mehreren LV-Position(en) zu Mengenmehrungen von über 10 Prozent und können sich die Vertragsparteien nicht über die Höhe des neuen Einheitspreises einigen, sind für die Bemessung des neuen Einheitspreises die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge maßgeblich sind (Anschluss an BGH, IBR 2019, 535, 536).

2. Allein durch die Anforderung der Urkalkulation wird kein neuer Einheitspreis wird zwischen den Parteien (konkludent) vereinbart.

3. Macht der Auftragnehmer Schadensersatz wegen einer Bauablaufstörung geltend, hat er schlüssig darzulegen, dass er durch eine Pflichtverletzung des Auftraggebers behindert worden ist.

4. Es ist grundsätzlich nicht ausreichend, eine oder mehrere Pflichtverletzungen vorzutragen. Der Auftragnehmer muss vielmehr substanziiert zu den dadurch entstandenen Behinderungen seiner Leistung vortragen. Dazu ist in der Regel eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Behinderung unumgänglich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0172
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Urkalkulation angefordert: Keine Einigung auf vorkalkulatorische Preisfortschreibung!

OLG Bamberg, Beschluss vom 27.04.2022 - 1 U 302/21

1. Kommt es in einem VOB/B-Einheitspreisvertrag in einer oder mehreren LV-Position(en) zu Mengenmehrungen von über 10 Prozent und können sich die Vertragsparteien nicht über die Höhe des neuen Einheitspreises einigen, sind für die Bemessung des neuen Einheitspreises die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge maßgeblich sind (Anschluss an BGH, IBR 2019, 535, 536).

2. Allein durch die Anforderung der Urkalkulation wird kein neuer Einheitspreis wird zwischen den Parteien (konkludent) vereinbart.

3. Macht der Auftragnehmer Schadensersatz wegen einer Bauablaufstörung geltend, hat er schlüssig darzulegen, dass er durch eine Pflichtverletzung des Auftraggebers behindert worden ist.

4. Es ist grundsätzlich nicht ausreichend, eine oder mehrere Pflichtverletzungen vorzutragen. Der Auftragnehmer muss vielmehr substanziiert zu den dadurch entstandenen Behinderungen seiner Leistung vortragen. Dazu ist in der Regel eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Behinderung unumgänglich.