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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 204/90


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0213
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.05.1992 - VII ZR 204/90


102 Treffer in folgenden Dokumenten:

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3 Beiträge gefunden
IBR 1992, 394 BGH - Bauträgervertrag: Unterwerfungsklausel doch unwirksam?
IBR 1992, 354 BGH - Bauträgervertrag: Unwirksame Einschränkung des Leistungsverweigerungsrecht in AGB!
IBR 1992, 353 BGH - Bauträgervertrag: Muß Erwerber den AGB-Charakter beweisen?

2 Aufsätze gefunden
Der Bauträgervertrag – und zuletzt haftet der Notar
(Joachim Germer)
Dokument öffnen IBR 2017, 1040
Zur Rechtsnatur des Adjudication-Verfahrens - Auflösend bedingtes Schiedsgutachten
(Moritz Lembcke)
Dokument öffnen IBR 2008, 1362

53 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1968; IMRRS 2023, 0906
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abnahme-Klausel unwirksam: Gewährleistungsrechte dennoch verwirkt?

LG München I, Urteil vom 13.07.2023 - 2 O 1924/22

1. Soweit wegen einer unwirksamen, da die Erwerber unangemessen benachteiligenden Vereinbarung zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentumsanlage keine wirksame Abnahme des Gemeinschaftseigentums vorliegt, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob Mängelrechte verwirkt sind.

2. Dabei sind sowohl Umstände auf Seiten des Bauträgers als auch Umstände auf Seiten der Erwerber gegenüberzustellen und im Rahmen einer Gesamtabwägung zu bewerten.

3. Auf Seiten der Erwerber kann dabei auch berücksichtigt werden, ob seit Bekanntwerden der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Unwirksamkeit der Abnahmeklauseln bereits ein erheblicher Zeitraum vergangen ist, ohne dass die durch eine professionelle Hausverwaltung begleiteten Erwerber ihre Ansprüche geltend gemacht hätten.




IBRRS 2021, 3688; VPRRS 2021, 0299
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftragnehmer insolvent: Keine Kündigung nach § 8 Abs. 1 VOL/B möglich!

OLG Celle, Urteil vom 25.11.2021 - 11 U 43/21

Eine insolvenzbedingte Lösungsklausel ist in Verträgen über die Schülerbeförderung unwirksam.*)

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IBRRS 2021, 3468
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 06.10.2021 - XI ZR 234/20

1. Die in Prämiensparverträgen enthaltene Formularklausel "Die Spareinlage wird variabel z.Zt. mit .. % p.a. verzinst", nach der bei objektiver Auslegung eine Änderung des Zinssatzes mit der Änderung eines Aushangs im Kassenraum der Musterbeklagten in Kraft tritt, ist in Bezug auf die Ausgestaltung der Variabilität nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, weil sie nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweist (Bestätigung der Senatsurteile vom 17. Februar 2004 - XI ZR 140/03, BGHZ 158, 149, 153 ff. = BeckRS 2004, 3619 und vom 13. April 2010 - XI ZR 197/09, BGHZ 185, 166 = BeckRS 2010, 11959 Rn. 15). (Rn. 29)*)

2. Eine ergänzende Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) von Prämiensparverträgen hinsichtlich der durch die (teilweise) Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel entstandenen Lücke ist auch im Rahmen einer Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO möglich und geboten. Dabei ist eine objektiv-generalisierende Sicht auf die typischen Vorstellungen der an Prämiensparverträgen gleicher Art beteiligten Verkehrskreise maßgebend. Individualabreden (§ 305b BGB) zur variablen Verzinsung sind in den (ausgesetzten) Individualverfahren der angemeldeten Verbraucher zu berücksichtigen, da erst das Gericht, gegenüber dem das Musterfeststellungsurteil Bindungswirkung entfalten soll, beurteilt, ob seine Entscheidung die Feststellungsziele und den Lebenssachverhalt der Musterfeststellungsklage betrifft (§ 613 Abs. 1 ZPO). (Rn. 42 - 55)*)

3. Bei Prämiensparverträgen, bei denen die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zum 15. Sparjahr steigen, ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung für die vorzunehmenden Zinsanpassungen allein ein Referenzzinssatz für langfristige Spareinlagen und eine Zinsanpassung nach der Verhältnismethode maßgebend (Bestätigung der Senatsurteile vom 13. April 2010 - XI ZR 197/09, BGHZ 185, 166 = BeckRS 2010, 11959 Rn. 22 f., 26 f. und vom 21. Dezember 2010 - XI ZR 52/08, WM 2011, 306 = BeckRS 2011, 3031 Rn. 22, 25). (Rn. 93 - 104)*)

4. Die Ansprüche der Verbraucher auf Zahlung weiterer Zinsbeträge aus den Prämiensparverträgen werden frühestens mit Beendigung der Prämiensparverträge fällig (§ 271 Abs. 2 BGB). (Rn. 64 - 69)*)

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IBRRS 2021, 3051; IMRRS 2021, 1136
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Hat Mieter Anspruch auf bestimmte Mieterstruktur?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.09.2021 - 24 U 155/20

1. Sind einzelne im Mietvertrag verwendete AGB-Klauseln unwirksam, so ist der Vertrag im Übrigen wirksam. Dies gilt selbst dann, wenn einzelne Klauseln gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen.

2. Von der Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft kann nur ausgegangen werden, wenn der Zusichernde über die allgemeine Anpreisung und Beschreibung der Mietsache hinaus bindend erklären will, die Gewähr für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften zu übernehmen und für alle Folgen ihres Fehlens eintreten zu wollen.

3. Weder bei der Mieterstruktur noch bei der Vollvermietung handelt es sich um zusicherungsfähige Eigenschaften.

4. Wird bei hohen Außentemperaturen eine zu hohe Temperatur der Innenräume festgestellt, dann erfordert die substanziierte Darlegung des Mangels der Mieträume nicht nur die genaue Angabe der Raumtemperaturen, sondern auch der damit korrespondierenden Außentemperaturen.

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IBRRS 2021, 1123; IMRRS 2021, 0425
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Voraussetzungen einer Besitzübergabe durch einstweilige Verfügung?

LG Karlsruhe, Urteil vom 17.02.2021 - 6 O 15/21

1. In den Fällen, in denen bei Bau- oder Bauträgerverträgen die Herausgabe des Vertragsobjekts nach der Bezugsfertigkeit im Wege der einstweiligen Verfügung verlangt wird, sind die Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast zur Dringlichkeit einer finanziellen Situation der Antragsteller ebenso zu berücksichtigen, wie auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen der Interessenabwägung die die Entscheidung des Gerichts leitenden Tatsachen - insbesondere auch unter Beachtung der vollständigen und wahrheitsgemäßen Erklärung der Parteien (§ 138 ZPO) - aufzuklären und der freien Würdigung des gesamten Vorbringens zuverlässig festzustellen sind (Abgrenzung zu KG, IBR 2019, 675, und IBR 2018, 147).*)

2. Zur Auslegung der Klausel im Bauträgervertrag "Die Übergabe des Vertragsgegenstandes erfolgt unverzüglich nach seiner Bezugsfertigkeit Zug um Zug gegen Zahlungen der bis dahin fälligen Kaufpreisraten".*)

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IBRRS 2020, 2708
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Recht auf Mängeleinbehalt kann weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.08.2020 - 12 U 28/20

Eine Klausel in einem vom Auftragnehmer vorformulierten Abnahmeprotokoll, wonach dem Auftraggeber wegen Mängel kein Zurückbehaltungsrecht zusteht, benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam. Gleiches gilt, wenn die Klausel dem Auftraggeber lediglich ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des Mangelwerts gewährt.

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IBRRS 2020, 0989; IMRRS 2020, 0405
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Erwerber muss letzte Rate nicht auf Notaranderkonto zahlen!

OLG Schleswig, Urteil vom 21.02.2020 - 1 U 19/19

Eine vom Bauträger vorformulierte Vertragsbestimmung, wonach der Erwerber einer Wohnung die letzte Rate des Erwerbspreises auf ein Notaranderkonto zahlen muss, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.

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IBRRS 2020, 1845
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Doppelvergütung bei Doppelbeauftragung!

OLG Naumburg, Urteil vom 16.12.2019 - 12 U 114/19

1. Bei Nachträgen eines Detail-Pauschalpreisvertrags ist zwischen den vereinbarten und dem neuen Leistungsinhalt zu differenzieren, auch, wenn ein Nachtrag über bereits vom bisherigen Vertrag enthaltene Teilleistungen vereinbart wird. Eine Vergütungspflicht besteht nur, soweit der Auftraggeber tatsächlich eine neue Leistung beauftragt.*)

2. Soweit damit eine doppelte Beauftragung vorliegt, besteht keine doppelte Vergütungspflicht. Vielmehr ist der Mehrvergütung die über das bisherige Bausoll hinaus erbrachte Leistung zugrunde zu legen.*)

3. Dem Bauherrn obliegt in der Regel die hinreichende und taugliche Beschreibung der Bodenverhältnisse. Er trägt das Baugrundrisiko.*)

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IBRRS 2021, 1852; IMRRS 2021, 0675
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Weiterarbeit an unberechtigte Forderung geknüpft: Erwerber kann Bauträgervertrag kündigen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2019 - 21 U 4/19

1. Ein Bauträgervertrag kann gegenüber dem vertragstreuen Bauträger zwar nicht (frei) gekündigt werden, da dieser eine einheitliche Abwicklung des aus werk- und kaufvertraglichen Elementen bestehenden Vertrags gebietet.

2. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Bauträger dem Erwerber einen wichtigen Grund zur Kündigung der Bauleistung gibt. Dann kann es geboten sein, dem Erwerber sowohl das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu gewähren als auch den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks bzw. des Miteigentumsanteils daran zu belassen.

3. Der Erwerber kann dann die Übereignung unter Anrechnung der für das Grundstück und das bis dahin erstellte Bauwerk geleisteten Zahlungen verlangen.

4. Einen wichtigen Grund, der die Kündigung des Bauträgervertrags rechtfertigt, stellt es dar, wenn die Umstände aus Sicht des Erwerbers den Schluss zulassen, dass der Bauträger seine Leistungspflichten nicht erfüllen wird. Der Erwerber kann sein Recht zur außerordentlichen Kündigung darauf stützen, dass der Bauträger sein Weiterarbeit ernsthaft und endgültig von der Zahlung einer weiteren Vergütung abhängig gemacht hat, auf die er eindeutig keinen Anspruch hat.

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IBRRS 2020, 0170; IMRRS 2020, 0064
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Abnahme durch den Abnahmeausschuss!

OLG Hamburg, Urteil vom 11.09.2019 - 5 U 128/16

1. Die vom Bauträger geschuldete Leistung entgegenzunehmen und über ihre Ordnungsgemäßheit zu entscheiden, ist allein Sache des Erwerbers. Dies gilt auch für das Gemeinschaftseigentum.

2. Die von einem Bauträger vorformulierte Klausel, wonach das Gemeinschaftseigentum vom Verwalter zusammen mit einem in der ersten Eigentümerversammlung zu wählenden Abnahmeausschuss abgenommen wird, benachteiligt einen Ersterwerber unangemessen und ist unwirksam. Das gilt auch dann, wenn der Bauträger von der Wahl des Abnahmeausschusses ausgeschlossen ist.

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 von 53 [11 bis 50

1 Leseranmerkung gefunden
Das Urteil überzeugt nicht.
Leseranmerkung von Walther Leitzke zu
 R 
Bauträger-Kaufpreisforderung im Urkundenprozess erfolgreich!
(Samuel Schwake)
Dokument öffnen IBR 2007, 1375 (nur online)

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)
II. Wann liegen AGB vor?

6 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
C. Abschluss des Werkvertrages
IV. Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen)
B. Abs. 1: Anspruch auf Abschlagszahlungen
II. Voraussetzung für Abschlagszahlungen
3. Auswirkungen von Mängeln

§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
V. Leistungsverweigerungsrecht
2. Nach der Abnahme

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB

§ 650v BGB Abschlagszahlungen (Pause/ Vogel)
B. Zahlungsabwicklung nach §§ 3 und 7 MaBV
III. Zahlungsregelung des § 3 MaBV
2. Der Zahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

2. Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB Rn. 6-14)



1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

f) Darlegungs- und Beweislast ( Rn. 243-244)




1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

c) Beweislast ( Rn. 244-245)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

f) Darlegungs- und Beweislast (VOB/B § 11 Rn. 26)