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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 204/90


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0213
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.05.1992 - VII ZR 204/90


50 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 3051; IMRRS 2021, 1136
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Hat Mieter Anspruch auf bestimmte Mieterstruktur?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.09.2021 - 24 U 155/20

1. Sind einzelne im Mietvertrag verwendete AGB-Klauseln unwirksam, so ist der Vertrag im Übrigen wirksam. Dies gilt selbst dann, wenn einzelne Klauseln gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen.

2. Von der Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft kann nur ausgegangen werden, wenn der Zusichernde über die allgemeine Anpreisung und Beschreibung der Mietsache hinaus bindend erklären will, die Gewähr für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften zu übernehmen und für alle Folgen ihres Fehlens eintreten zu wollen.

3. Weder bei der Mieterstruktur noch bei der Vollvermietung handelt es sich um zusicherungsfähige Eigenschaften.

4. Wird bei hohen Außentemperaturen eine zu hohe Temperatur der Innenräume festgestellt, dann erfordert die substanziierte Darlegung des Mangels der Mieträume nicht nur die genaue Angabe der Raumtemperaturen, sondern auch der damit korrespondierenden Außentemperaturen.

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IBRRS 2019, 2730; IMRRS 2019, 1008
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unrenoviert übernommenes Objekt kann unrenoviert zurückgegeben werden!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2019 - 24 U 104/18

1. Beruft sich ein Mieter darauf, das Mietobjekt sei bereits bei der Übergabe zu Beginn des Mietverhältnisses mängelbehaftet (hier: kontaminiert) gewesen, so trifft den Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für eine Übergabe in mangelfreiem Zustand.*)

2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach ein Gewerberaummieter, der ein Objekt unrenoviert übernommen hat, es in einem renovierten (hier: nicht kontaminierten) Zustand zurückzugeben hat, ist unwirksam gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. Denn in solch einem Fall wird der Mieter verpflichtet, das Objekt in einem besseren Zustand zurückzugeben, als er es selbst vom Vermieter erhalten hat. Dem Mieter wird in diesem Fall nicht nur überbürdet, die Spuren seines eigenen, mit der Mietzahlung eigentlich abgegoltenen Gebrauchs zu beseitigen, sondern auch die des Vormieters. Hier gilt nichts anderes als im Bereich der Wohnraummiete, wenn ein Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen hat, aber formularvertraglich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet wird (vgl. BGH, IMR 2015, 220).*)

3. Der Vermieter trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Verpflichtung zur Rückgabe in mangelfreiem (hier: nicht kontaminiertem) Zustand durch andere vertragliche Vereinbarungen, z.B. durch eine angemessene Ausgleichszahlung, kompensiert wird. Überbürdet er dem Mieter ein Übermaß an Renovierungspflichten, trägt er das Risiko der Gesamtunwirksamkeit und kann sich nicht darauf berufen, dass dadurch das vertragliche Gleichgewicht gestört wird (vgl. BGH, IBR 2005, 642).*)

4. Veränderungen bzw. Verschlechterungen, die an der Mietsache durch deren vertragsgemäßen Gebrauch und trotz der Beachtung geltender Umweltstandards eingetreten sind, muss der Mieter nicht rückgängig machen (§ 538 BGB). Der Vermieter hat solche Veränderungen auch dann hinzunehmen, wenn sie erheblich sind.*)

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IBRRS 2020, 1297; IMRRS 2020, 0558
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietobjekt kann aufgrund seiner Lage nicht genutzt werden: Mangel!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2017 - 24 U 216/16

Wird ein Gewerbeobjekt zum Zwecke des Betriebs eines Wettbüros für Sportwetten vermietet, so liegt ein zu einer Minderung des Mietzinses auf Null führender Mangel vor, wenn aufgrund der Lage der Mindestabstand zu geschützten Einrichtungen gem. § 22 Abs. 1 GlücksspielVO NRW nicht eingehalten wird. Dieser Mangel fällt in den Verantwortungs- und Risikobereich des Vermieters, denn die Gebrauchsbeschränkung beruht auf der konkreten Beschaffenheit, nämlich der Lage der Mietsache. Jedenfalls in einem Formularmietvertrag kann der Vermieter dieses Risiko nicht dem Mieter überbürden. Ein Mangel liegt bereits vor, wenn die zuständige Behörde noch nicht eingeschritten ist, allerdings in einem Vorbescheid bereits die Versagung der Nutzungsänderungsgenehmigung angekündigt hat.*)

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IBRRS 2015, 2266; IMRRS 2015, 0936
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Führt die Unklarheitenregelung zur Unwirksamkeit einer Verlängerungsklausel?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.06.2015 - 2 U 37/14

Anwendung von § 305c Abs. 2 BGB bei Auslegung einer automatischen Verlängerungsklausel.*)

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IBRRS 2015, 0066; IMRRS 2015, 0040
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zahlungsanspruch des Mieters für selbst ausgeführte Schönheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 03.12.2014 - VIII ZR 224/13

Die in einem Formularmietvertrag über eine (damals) preisgebundene Wohnung, bei dem der Vermieter die Kosten der Schönheitsreparaturen zu tragen hat und hierfür ein Zuschlag zur Kostenmiete gemäß § 28 Abs. 2 der Zweiten Berechnungsverordnung vorgesehen ist, enthaltene Klausel

"Sofern der Mieter Schönheitsreparaturen selbst ausführt oder durch entsprechende Fachfirmen ausführen lässt, werden ihm auf Antrag die anteiligen Beträge, wie sie sich nach der obigen Verordnung errechnen, ausgezahlt, sofern die Ausführung sach- und fachgerecht erfolgt ist."

berechtigt den Mieter, die Schönheitsreparaturen selbst auszuführen und anschließend die Auszahlung der "angesparten" Beträge zu verlangen.*)

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IBRRS 2015, 0250; IMRRS 2015, 0144
ImmobilienImmobilien
Grundschuld durch Betrug erworben: Zessionar muss bei Verdacht Erwerbsumstände darlegen!

BGH, vom 24.10.2014 - V ZR 45/13

Bei einem auf konkrete Tatsachen gestützten Verdacht, der Zessionar habe bei dem Erwerb einer Grundschuld gewusst, dass der Zedent sich diese durch Betrug verschafft hat oder sie treuwidrig verwendet, trifft den Zessionar eine sekundäre Darlegungslast über die Umstände seines Erwerbs und über den mit diesem verfolgten Zweck (Fortführung von Senat, Urteil vom 15. Januar 1988 - V ZR 183/86, BGHZ 103, 72, 82).*)

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IBRRS 2014, 1894; IMRRS 2014, 1008
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wie wird die Mietfläche beim gewerblichen Raum berechnet?

OLG Hamm, Urteil vom 09.05.2014 - 30 U 58/12

1. Die Mietvertragsparteien sind bei der Vereinbarung von Flächendefinitionen frei. Die vertragliche Mietfläche kann nach der Din 277, der gif oder auch nach freiem Belieben bzw. eigenen Maßstäben definiert werden.

2. Als Mietfläche können somit auch solche Flächen vereinbart werden, die der Mieter tatsächlich nicht nutzen kann, wie vorliegend die durchmessende Flächen von Konstruktionsteilen bzw. Raumunterteilungen.

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IBRRS 2000, 0213
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.05.1992 - VII ZR 204/90

Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - Darlegungslast für Vorliegen allgemeiner Geschäftsbedignungen bei Bauträgervertrag - Formularmäßige Beschränkung des Leistungsverweigerungsrechts

1. Ist eine gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO notariell beurkundete Unterwerfungserklärung nach Form und Inhalt zur Zwangsvollstreckung geeignet und mit der Vollstreckungsklausel versehen, ist eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 BGB unabhängig davon zulässig ob die Unterwerfungserklärung aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksam ist (abweichend vom Senatsurteil vom 21. Mai 1987 - VII ZR 210/86 = NJW-RR 1987, 1149 = WM 1987, 1232).

2. Die Unwirksamkeit des Titels wird in einer auf Einwendungen gegen den titulierten Anspruch gestützten Vollstreckungsgegenklage nicht geprüft.

3. Der Erwerber genügt seiner Darlegungslast für das Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch Vorlage eines Bauträgervertrages, der nach seiner inhaltlichen Gestaltung allem Anschein nach für eine mehrfache Verwendung entworfen und vom Bauträger gestellt wurde.

4. Das dem Erwerber gegenüber dem Ratenzahlungsverlangen des Bauträgers zustehende Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB kann in einem Formularvertrag nicht dahin beschränkt werden, daß es nur wegen anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend gemacht werden dürfe.





6 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
C. Abschluss des Werkvertrages
IV. Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen)
B. Abs. 1: Anspruch auf Abschlagszahlungen
II. Voraussetzung für Abschlagszahlungen
3. Auswirkungen von Mängeln

§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
V. Leistungsverweigerungsrecht
2. Nach der Abnahme

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB

§ 650v BGB Abschlagszahlungen (Pause/ Vogel)
B. Zahlungsabwicklung nach §§ 3 und 7 MaBV
III. Zahlungsregelung des § 3 MaBV
2. Der Zahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)
II. Wann liegen AGB vor?


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

2. Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB Rn. 6-14)



1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

f) Darlegungs- und Beweislast ( Rn. 243-244)




1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

c) Beweislast ( Rn. 244-245)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

f) Darlegungs- und Beweislast (VOB/B § 11 Rn. 26)