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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 204/90


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0213
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.05.1992 - VII ZR 204/90


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3 Beiträge gefunden
IBR 1992, 394 BGH - Bauträgervertrag: Unterwerfungsklausel doch unwirksam?
IBR 1992, 354 BGH - Bauträgervertrag: Unwirksame Einschränkung des Leistungsverweigerungsrecht in AGB!
IBR 1992, 353 BGH - Bauträgervertrag: Muß Erwerber den AGB-Charakter beweisen?

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 3026; IMRRS 2011, 2188
VersicherungenVersicherungen
Notarrecht - Wissentliche Pflichtverletzung: Ersatz von der Notarkammer?

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 180/10

1. Der nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO vorleistende Berufshaftpflichtversicherer kann seine Aufwendungen im Falle wissentlicher Pflichtverletzung des Notars gemäß § 19a Abs. 2 Satz 4 BNotO nur vom Vertrauensschadenversicherer, jedoch nicht von der Notarkammer ersetzt verlangen.*)

2. Die in § 4 Ziff. 2 der Bedingungen der Vertrauensschadenversicherungsverträge der Notarkammern für die Geltendmachung von Schäden bestimmte Ausschlussfrist von vier Jahren ist wirksam. Der Versicherer kann sich auf die Fristversäumnis jedoch nicht berufen, wenn diese unverschuldet ist.*)

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IBRRS 2009, 3799; IMRRS 2009, 2076
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mangelbeseitigungsansprüche unterfallen nicht § 60 KO!

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.01.2008 - 1 U 17/07

§ 60 KO bestimmt, dass Massekosten und Masseschulden, soweit diese Ansprüche auf Geld gerichtet sind, nach der in § 60 KO vorgeschriebenen Rangfolge jeweils im Verhältnis ihrer Beträge berichtigt werden, sobald sich herausstellt, dass die Konkursmasse zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Für andere Masseansprüche als Geldforderungen (hier: Anspruch auf Mängelbeseitigung) gilt das in § 60 KO geregelte Verteilungsverfahren aber nicht. Dies folgt daraus, dass § 60 KO nicht auf § 69 KO verweist, wonach Forderungen, die nicht auf einen Geldbetrag gerichtet sind, zu schätzen sind.*)

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IBRRS 2006, 0038
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einmalige Verwendung von Formularverträgen: AGB?

BGH, Urteil vom 24.11.2005 - VII ZR 87/04

1. Weigert sich der Bieter ernsthaft und endgültig, sich an einem bindenden Vertragsangebot festhalten zu lassen und bringt er zum Ausdruck, dass er nicht bereit ist, nach Annahme seines Angebots die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Wird der Angebotsempfänger dadurch veranlasst, das Angebot nicht anzunehmen, ist er berechtigt, den Schaden geltend zu machen, der ihm dadurch entstanden ist, dass der Vertrag mit diesem Bieter nicht zustande kam, sondern er einen anderen Bieter beauftragen musste.*)

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen auch dann vor, wenn sie von einem Dritten für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, und die Vertragspartei, die die Klausel stellt, sie nur in einem einzigen Vertrag verwenden will.*)




IBRRS 2004, 0616; IMRRS 2004, 0288
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in AGB zulässig

BGH, Urteil vom 26.02.2004 - VII ZR 247/02

a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags, die den Auftragnehmer verpflichtet, zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausschließlich eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen, ist nicht nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam.*)

b) Wird der Auftragnehmer in einer solchen Klausel verpflichtet, die Bürgschaft gemäß "Muster des Auftraggebers" zu stellen, ist damit in Anlehnung an § 17 Nr. 4 Satz 2 VOB/B zum Ausdruck gebracht, daß die Bürgschaft nach Vorschrift des Auftraggebers auszustellen ist. Der Auftraggeber wird nicht berechtigt, die Sicherungsabrede durch das Muster zu ändern.*)

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IBRRS 2004, 0130; IMRRS 2004, 0063
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor?

BGH, Urteil vom 11.12.2003 - VII ZR 31/03

Für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen können auch dann vorliegen, wenn die Bedingungen nicht gegenüber verschiedenen Vertragsparteien verwendet werden sollen.*)

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IBRRS 2004, 0094
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss von Nachforderungen durch AGB

BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 53/03

a) Aus dem Inhalt und der Gestaltung der in einem Bauvertrag verwendeten Bedingungen kann sich ein von dem Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergeben, daß sie zur Mehrfachverwendung vorformuliert worden sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90, BGHZ 118, 229, 238).*)

b) Eine vom Auftraggeber gestellte Klausel in einem Bauvertrag, nach der jegliche Nachforderungen ausgeschlossen sind, wenn sie nicht auf schriftlichen Zusatz- und Nachtragsaufträgen des Auftraggebers beruhen, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist deshalb gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.*)

c) Ein Zahlungsplan in einem Bauvertrag, wonach die 12. Rate nach Fertigstellung der Leistung und die 13. und letzte Rate nach Beseitigung aller Mängel, Abnahme und Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft zu zahlen ist, ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen dahin zu verstehen, daß die 13. Rate fällig wird, wenn die Abnahme trotz vorhandener Mängel erfolgt. Dem Auftraggeber steht dann in Höhe des mindestens Dreifachen der Mängelbeseitigungskosten ein Leistungsverweigerungsrecht zu.*)




IBRRS 2003, 0076
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan geht rechtskräftiger Verurteilung vor

BVerwG, Urteil vom 19.09.2002 - 4 C 10.01

Gegenüber der Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Verpflichtungsurteil auf Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Windenergieanlage kann die Behörde die Vollstreckungsabwehrklage darauf stützen, dass nach Rechtskraft des Urteils durch eine Änderung des Flächennutzungsplans die Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB geschaffen wurden (Fortführung von BVerwGE, 70, 227).*)

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IBRRS 2002, 0880
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Darf GU Bauleistungen im Namen des Auftraggebers vergeben?

BGH, Urteil vom 27.06.2002 - VII ZR 272/01

Eine vom Generalübernehmer in einem Vertrag über die Errichtung eines schlüsselfertigen Hauses verwendete Klausel, nach der er bevollmächtigt ist, die Bauleistungen im Namen des Auftraggebers zu vergeben, ist für den Auftraggeber überraschend. Sie wird gemäß § 3 AGB-Gesetz nicht Bestandteil des Vertrages.*)

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IBRRS 2000, 0665
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 22.10.1998 - VII ZR 99/97

Rechtmäßigkeit der Unterwerfungsklausel in einem Bauträgervertrag

a) Unterwirft sich ein Erwerber in einem Bauträgervertrag der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, so ist diese Erklärung gemäß §§ 3, 12 MaBV i.V.m. § 134 BGB nichtig, wenn der Notar ermächtigt ist, die Vollstreckungsklausel ohne besonderen Nachweis zu erteilen.

b) § 218 Abs. 1 Satz 2 BGB ist auf eine gemäß §§ 3, 12 MaBV i.V.m. § 134 BGB nichtige Unterwerfungserklärung nicht anwendbar.




IBRRS 2000, 0636
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.04.1998 - VII ZR 47/97

Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

Die Fristsetzung eines Erwerbers von noch nicht fertiggestelltem Wohnungseigentum gegenüber dem Veräußerer zur Nachbesserung eines behebbaren Mangels am Gemeinschaftseigentum mit Ablehnungsandrohung, verbunden mit der Erklärung, alsdann Minderung zu fordern, ist aus Rechtsgründen wirkungslos.

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1 Leseranmerkung gefunden
Das Urteil überzeugt nicht.
Leseranmerkung von Walther Leitzke zu
 R 
Bauträger-Kaufpreisforderung im Urkundenprozess erfolgreich!
(Samuel Schwake)
Dokument öffnen IBR 2007, 1375 (nur online)

6 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
C. Abschluss des Werkvertrages
IV. Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen)
B. Abs. 1: Anspruch auf Abschlagszahlungen
II. Voraussetzung für Abschlagszahlungen
3. Auswirkungen von Mängeln

§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
V. Leistungsverweigerungsrecht
2. Nach der Abnahme

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB

§ 650v BGB Abschlagszahlungen (Pause/ Vogel)
B. Zahlungsabwicklung nach §§ 3 und 7 MaBV
III. Zahlungsregelung des § 3 MaBV
2. Der Zahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)
II. Wann liegen AGB vor?


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

2. Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB Rn. 6-14)



1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

f) Darlegungs- und Beweislast ( Rn. 243-244)




1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

c) Beweislast ( Rn. 244-245)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

f) Darlegungs- und Beweislast (VOB/B § 11 Rn. 26)