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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 204/90


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0213
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.05.1992 - VII ZR 204/90


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1 Aufsatz gefunden
Zur Rechtsnatur des Adjudication-Verfahrens - Auflösend bedingtes Schiedsgutachten
(Moritz Lembcke)
Dokument öffnen IBR 2008, 1362

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2725; IMRRS 2019, 1004; IVRRS 2019, 0393
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Schlussrate vor Fertigstellung zu zahlen: Klausel unwirksam!

KG, Urteil vom 20.08.2019 - 21 W 17/19

1. Die Bestimmung in den von einem Bauträger gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrags, wonach die Schlussrate bereits vor vollständiger Fertigstellung des Vertragsgegenstands auf das Anderkonto eines Notars zu zahlen ist, verstößt gegen § 309 Nr. 2 a BGB und ist unwirksam.*)

2. Auch im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Verfügung kann das Beschwerdegericht gem. § 922 Abs. 1 Satz 1, § 936 ZPO einen Verhandlungstermin anberaumen und anschließend durch Urteil entscheiden.*)

3. Es besteht ein Grund zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Bauträger, die bezugsfertig hergestellte Wohneinheit dem Erwerber zu übergeben, wenn auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig erkennbar ist, dass nach dem materiellen Recht ein dahingehender Anspruch des Erwerbers einredefrei besteht und der Bauträger die Erfüllung unberechtigt verweigert hat (Senat, IBR 2017, 681, und IBR 2018, 147).*)

4. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber die Wohneinheit nicht selbst bewohnen, sondern vermieten will. Denn der Verfügungsgrund resultiert nicht aus der beabsichtigten Eigennutzung des Erwerbers, sondern aus der finanziellen Belastung, die ein Bauträgervertrag und eine eventuelle Ersatzbeschaffung für den Erwerber mit sich bringen.*)




IBRRS 2015, 2127
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verstoß gegen Konkretisierungsgebot: Unterwerfungserklärung unwirksam!

BGH, Urteil vom 19.12.2014 - V ZR 82/13

1. Pauschale Unterwerfungserklärungen sind mit dem Konkretisierungsgebot des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unvereinbar.*)

2. Der Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot führt zur Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung. Sie kann mit der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO (Titelgegenklage) geltend gemacht werden.*)

3. Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung einer Urkunde mit einer Unterwerfungserklärung kann analog § 371 BGB auch verlangt werden, wenn die Unterwerfungserklärung unwirksam und die Zwangsvollstreckung deshalb insgesamt endgültig unzulässig ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 2717; IMRRS 2012, 1976
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 21.06.2012 - V ZB 269/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 2707; IMRRS 2012, 1969
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 21.06.2012 - V ZB 270/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 1580; IMRRS 2012, 1148
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags

BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - V ZA 8/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 1018; IMRRS 2012, 0737
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sachdienliche Klageänderung in Zwangsvollstreckungsverfahren

BGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 92/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 2661; IMRRS 2008, 1548
ProzessualesProzessuales
Verfahrensunterbechung bei Vollstreckungsabwehrklage

BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - VII ZB 3/08

Auch das Verfahren über eine Vollstreckungsabwehrklage wird nach § 240 ZPO unterbrochen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0213
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.05.1992 - VII ZR 204/90

Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - Darlegungslast für Vorliegen allgemeiner Geschäftsbedignungen bei Bauträgervertrag - Formularmäßige Beschränkung des Leistungsverweigerungsrechts

1. Ist eine gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO notariell beurkundete Unterwerfungserklärung nach Form und Inhalt zur Zwangsvollstreckung geeignet und mit der Vollstreckungsklausel versehen, ist eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 BGB unabhängig davon zulässig ob die Unterwerfungserklärung aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksam ist (abweichend vom Senatsurteil vom 21. Mai 1987 - VII ZR 210/86 = NJW-RR 1987, 1149 = WM 1987, 1232).

2. Die Unwirksamkeit des Titels wird in einer auf Einwendungen gegen den titulierten Anspruch gestützten Vollstreckungsgegenklage nicht geprüft.

3. Der Erwerber genügt seiner Darlegungslast für das Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch Vorlage eines Bauträgervertrages, der nach seiner inhaltlichen Gestaltung allem Anschein nach für eine mehrfache Verwendung entworfen und vom Bauträger gestellt wurde.

4. Das dem Erwerber gegenüber dem Ratenzahlungsverlangen des Bauträgers zustehende Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB kann in einem Formularvertrag nicht dahin beschränkt werden, daß es nur wegen anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend gemacht werden dürfe.





1 Leseranmerkung gefunden
Das Urteil überzeugt nicht.
Leseranmerkung von Walther Leitzke zu
 R 
Bauträger-Kaufpreisforderung im Urkundenprozess erfolgreich!
(Samuel Schwake)
Dokument öffnen IBR 2007, 1375 (nur online)

6 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
C. Abschluss des Werkvertrages
IV. Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen)
B. Abs. 1: Anspruch auf Abschlagszahlungen
II. Voraussetzung für Abschlagszahlungen
3. Auswirkungen von Mängeln

§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
V. Leistungsverweigerungsrecht
2. Nach der Abnahme

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB

§ 650v BGB Abschlagszahlungen (Pause/ Vogel)
B. Zahlungsabwicklung nach §§ 3 und 7 MaBV
III. Zahlungsregelung des § 3 MaBV
2. Der Zahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)
II. Wann liegen AGB vor?


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

2. Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB Rn. 6-14)



1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

f) Darlegungs- und Beweislast ( Rn. 243-244)




1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

c) Beweislast ( Rn. 244-245)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

f) Darlegungs- und Beweislast (VOB/B § 11 Rn. 26)