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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 204/90
Es gibt für Ihre Suchanfrage 66 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IBR 1992, 394 | BGH - Bauträgervertrag: Unterwerfungsklausel doch unwirksam? |
IBR 1992, 354 | BGH - Bauträgervertrag: Unwirksame Einschränkung des Leistungsverweigerungsrecht in AGB! |
IBR 1992, 353 | BGH - Bauträgervertrag: Muß Erwerber den AGB-Charakter beweisen? |
17 Volltexturteile gefunden |
OLG Celle, Urteil vom 25.11.2021 - 11 U 43/21
Eine insolvenzbedingte Lösungsklausel ist in Verträgen über die Schülerbeförderung unwirksam.*)
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 27.08.2020 - 12 U 28/20
Eine Klausel in einem vom Auftragnehmer vorformulierten Abnahmeprotokoll, wonach dem Auftraggeber wegen Mängel kein Zurückbehaltungsrecht zusteht, benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam. Gleiches gilt, wenn die Klausel dem Auftraggeber lediglich ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des Mangelwerts gewährt.
VolltextOLG Naumburg, Urteil vom 16.12.2019 - 12 U 114/19
1. Bei Nachträgen eines Detail-Pauschalpreisvertrags ist zwischen den vereinbarten und dem neuen Leistungsinhalt zu differenzieren, auch, wenn ein Nachtrag über bereits vom bisherigen Vertrag enthaltene Teilleistungen vereinbart wird. Eine Vergütungspflicht besteht nur, soweit der Auftraggeber tatsächlich eine neue Leistung beauftragt.*)
2. Soweit damit eine doppelte Beauftragung vorliegt, besteht keine doppelte Vergütungspflicht. Vielmehr ist der Mehrvergütung die über das bisherige Bausoll hinaus erbrachte Leistung zugrunde zu legen.*)
3. Dem Bauherrn obliegt in der Regel die hinreichende und taugliche Beschreibung der Bodenverhältnisse. Er trägt das Baugrundrisiko.*)
VolltextOLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.11.2018 - 1 U 86/17
Ein vom Unternehmer als Darlehensgeber mit dem Besteller als Darlehensnehmer geschlossener Darlehensvertrag, der durch eine erstrangige Grundschuld abgesichert wird, stellt keine taugliche Sicherheit i.S.v. § 648a BGB a.F. dar.
VolltextBGH, Urteil vom 20.03.2014 - VII ZR 248/13
1. Die in einem Generalunternehmervertrag enthaltene Klausel des Auftraggebers
"Innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der einzelnen Teilbauabschnitte hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag bauabschnittsweise Vertragserfüllungsbürgschaften über 10 v.H. der unter § 6 vereinbarten Pauschalauftragssumme Zug um Zug gegen Stellung einer Zahlungsbürgschaft durch den Auftraggeber in gleicher Höhe auszuhändigen."
ist unwirksam, wenn auch Mängelansprüche gesichert werden.*)
2. Der Verwender vorformulierter Klauseln kann sich zur Darlegung eines Aushandelns nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht ausschließlich auf eine individualrechtliche Vereinbarung berufen, nach der über die Klauseln "ernsthaft und ausgiebig verhandelt wurde".
3. Mit dem Schutzzweck der §§ 305 ff BGB ist nicht zu vereinbaren, wenn Vertragsparteien unabhängig von den Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB die Geltung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen individualrechtlich ausschließen.*)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2013 - 23 U 120/12
1. Der Bezug von Räumen während laufender Bauarbeiten begründet ein Mitverschulden des Auftraggebers, wenn es zu einer Schädigung kommt, mit der typischerweise bei einem solchen vorzeitigen Bezug zu rechnen ist, wie etwa Kratzern an Möbeln, die durch das Vorbeitragen von Baumaterialien verursacht werden. Ein solcher typischer Schaden liegt indessen nicht vor, wenn eine Trinkwasserleitung wegen einer unzureichend verpressten Muffe undicht wird.
2. Die Haftungsbeschränkung gemäß § 6 Nr. 6 VOB/B findet auf den Anspruch gemäß § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B keine Anwendung.
3. Verweigert der Schädiger ernsthaft und endgültig die Leistung von Schadensersatz, wandelt sich der zunächst gegebene Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um.
4. Sehen die AGB des Auftraggebers eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Bruttopauschalpreises vor, die erst nach Abnahme zurückgegeben werden muss, und sehen sie darüber hinaus eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5% des Bruttopauschalpreises vor, führt dies zu einer Kumulation von Vertragserfüllung- und Gewährleistungssicherheit.
5. Regelungen in AGB des Auftraggebers, die zu einer Kumulation von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit führen, sind unwirksam.
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 19.03.2013 - 5 U 77/12
1. Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung in Generalunternehmervertrag wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB.*)
2. Zu den Voraussetzungen der Vorformulierung in Mehrfachverwendungsabsicht bei Vertragsklauseln eines Generalunternehmervertrages.*)
3. Gibt ein Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Auftragnehmer vor, dass dieser eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% zu stellen hat, und regelt der Vertrag außerdem zu Lasten des Auftragnehmers einen Einbehalt von 5% sowie - individuell vereinbart - eine Stundung des Werklohns in verzinslicher Form in Höhe von 10%, ist die auf die Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft bezogene AGB-Klausel unwirksam.
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 14.01.2008 - 1 U 17/07
§ 60 KO bestimmt, dass Massekosten und Masseschulden, soweit diese Ansprüche auf Geld gerichtet sind, nach der in § 60 KO vorgeschriebenen Rangfolge jeweils im Verhältnis ihrer Beträge berichtigt werden, sobald sich herausstellt, dass die Konkursmasse zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Für andere Masseansprüche als Geldforderungen (hier: Anspruch auf Mängelbeseitigung) gilt das in § 60 KO geregelte Verteilungsverfahren aber nicht. Dies folgt daraus, dass § 60 KO nicht auf § 69 KO verweist, wonach Forderungen, die nicht auf einen Geldbetrag gerichtet sind, zu schätzen sind.*)
VolltextBGH, Urteil vom 24.11.2005 - VII ZR 87/04
1. Weigert sich der Bieter ernsthaft und endgültig, sich an einem bindenden Vertragsangebot festhalten zu lassen und bringt er zum Ausdruck, dass er nicht bereit ist, nach Annahme seines Angebots die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Wird der Angebotsempfänger dadurch veranlasst, das Angebot nicht anzunehmen, ist er berechtigt, den Schaden geltend zu machen, der ihm dadurch entstanden ist, dass der Vertrag mit diesem Bieter nicht zustande kam, sondern er einen anderen Bieter beauftragen musste.*)
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen auch dann vor, wenn sie von einem Dritten für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, und die Vertragspartei, die die Klausel stellt, sie nur in einem einzigen Vertrag verwenden will.*)
BGH, Urteil vom 26.02.2004 - VII ZR 247/02
a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags, die den Auftragnehmer verpflichtet, zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausschließlich eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen, ist nicht nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam.*)
b) Wird der Auftragnehmer in einer solchen Klausel verpflichtet, die Bürgschaft gemäß "Muster des Auftraggebers" zu stellen, ist damit in Anlehnung an § 17 Nr. 4 Satz 2 VOB/B zum Ausdruck gebracht, daß die Bürgschaft nach Vorschrift des Auftraggebers auszustellen ist. Der Auftraggeber wird nicht berechtigt, die Sicherungsabrede durch das Muster zu ändern.*)
Volltext1 Leseranmerkung gefunden |
Das Urteil überzeugt nicht. Leseranmerkung von Walther Leitzke zu
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6 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
C. Abschluss des Werkvertrages |
IV. Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen) |
B. Abs. 1: Anspruch auf Abschlagszahlungen |
II. Voraussetzung für Abschlagszahlungen |
3. Auswirkungen von Mängeln |
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht |
V. Leistungsverweigerungsrecht |
2. Nach der Abnahme |
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel) |
D. Anwendung des Werkvertragsrechts |
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB |
§ 650v BGB Abschlagszahlungen (Pause/ Vogel) |
B. Zahlungsabwicklung nach §§ 3 und 7 MaBV |
III. Zahlungsregelung des § 3 MaBV |
2. Der Zahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV |
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
Einleitung (Bolz/Rodemann) |
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann) |
II. Wann liegen AGB vor? |
5 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |