Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Aktuelle Urteile zum Architekten- & Ingenieurrecht
Online seit heute
IBRRS 2021, 1193
LG Bayreuth, Urteil vom 27.10.2020 - 32 O 710/19
1. Die Berufsbezeichnung "Architekt" darf nur führen, wer in die von der Architektenkammer geführte Architektenliste eingetragen ist.
2. Auch Wortverbindungen mit der Berufsbezeichnung "Architekt" oder ähnliche Bezeichnungen, wie z. B. "Büro für Architektur", dürfen nur von Personen verwendet werden, die entsprechende Berufsbezeichnungen zu führen befugt sind.

Online seit gestern
IBRRS 2021, 1190
OLG München, Urteil vom 04.07.2017 - 9 U 4117/15 Bau
1. Die Aufforderung des Auftraggebers, keine weiteren kostenintensiven Maßnahmen mehr durchzuführen, ist als freie Kündigung eines (Architekten-)Vertrags zu qualifizieren.
2. Eine Tätigkeit auf Stundenbasis ist mit der Kündigung beendet; erbrachte Leistungen sind abzurechnen.
3. Der Auftragnehmer hat für einen schlüssigen Anspruch auf Vergütung bei Stundenhonorarvereinbarung nur vorzutragen, dass die Leistungen erbracht wurden. Voraussetzung ist nicht, dass die Stunden wirtschaftlich eingesetzt wurden.
4. Die Verletzung einer vertraglichen Pflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung wirkt sich nicht unmittelbar vergütungsmindernd aus, sondern lässt gegebenenfalls einen vom Auftraggeber geltend zu machenden Gegenanspruch entstehen, dessen tatsächliche Voraussetzungen der Auftraggeber darlegen und beweisen muss.
5. Dem Auftragnehmer ist ein gewisser Beurteilungsspielraum für die Erbringung seiner Leistung einzuräumen. Für eine Unwirtschaftlichkeit wird man eine Sicherheitsmarge von 20% anzunehmen haben.

Online seit 8. April
IBRRS 2021, 1037
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2019 - 10 U 14/19
1. Verlegt der Auftragnehmer unter der tragenden Bodenplatte statt der vereinbarten XPS-Dämmung eine EPS-Dämmung, ist seine Leistung mangelhaft.
2. Durch die Bezahlung einer Abschlagsrechnung nach Prüfung und Freigabe durch den bauleitenden Architekten wird eine Materialabweichung nicht nachträglich genehmigt.
3. Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik wird durch eine nachträglich erteilte Zustimmung im Einzelfall nicht geheilt.
4. ...

Online seit 7. April
IBRRS 2021, 1017
VG Lüneburg, Urteil vom 10.02.2021 - 5 A 284/18
Es besteht kein Anspruch auf Befreiung von der Mitgliedschaft in der Architektenversorgung für angestellte Architekten, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.*)

Online seit 30. März
IBRRS 2021, 0957
LG Landau, Urteil vom 30.12.2020 - 2 O 105/19
1. Eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung gegenüber dem ausführenden Unternehmer ist wirkungslos, wenn der Auftraggeber diejenigen Mitwirkungshandlungen nicht vornimmt oder anbietet, welche eine Nacherfüllung des Unternehmers überhaupt erst ermöglichen.
2. Der Auftraggeber muss sich ein entsprechendes Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er die Obliegenheit, dem (Nach-)Unternehmer ein mangelhaftes Vorgewerk zur Verfügung zu stellen, verletzt hat. Mangelhafte Vorleistungen des Vorunternehmers (als Erfüllungsgehilfe) muss sich der Auftraggeber zurechnen lassen.

Online seit 25. März
IBRRS 2021, 0894
OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.01.2021 - 2 U 39/20
1. Ein Architekt muss grundsätzlich im Rahmen der konstruktiven Gebäudeplanung auch die Anforderungen an den Brandschutz berücksichtigen, wobei sich der Umfang der diesbezüglichen Leistungspflichten an dem jeweiligen Objekt sowie der Frage orientiert, ob die von dem Architekten zu erwartenden Kenntnisse eine Bearbeitung ermöglichen.*)
2. Die Einschaltung eines Sonderfachmanns für den Brandschutz durch den Auftraggeber entbindet den Architekten nach Maßgabe dessen nicht von der Pflicht, sich darüber zu vergewissern, ob der Sonderfachmann entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zutreffende bautechnische Vorgaben gemacht hat.*)
3. Kommt der Architekt dieser Pflicht nicht nach und erkennt er infolgedessen eine offensichtliche Unvollständigkeit des Brandschutzkonzepts nicht, kann er sich in Bezug auf einen hieraus resultierenden Schaden nicht auf ein anspruchsminderndes Mitverschulden des Auftraggebers auf Grund einer Zurechnung des Verschuldens des Sonderfachmanns für den Brandschutz berufen.*)

Online seit 23. März
IBRRS 2021, 0818
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2020 - 24 U 36/19
1. Wird ein Architekt oder Ingenieur mit einer feststellenden Bestandsaufnahme eines aus Grund und aufstehender Altbebauung bestehenden Grundstücks beauftragt, um dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage für den Grundstückserwerb zu schaffen, stellt das Gutachten kein Werk dar, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht.
2. Ansprüche wegen Mängel in einem solchen Gutachten verjähren deshalb nicht in fünf, sondern in zwei Jahren ab Abnahme bzw. drei Jahren ab Kenntnis bzw. Kenntnisnahme.
