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Derzeit 135.273 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht 6 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 173 Urteile neu eingestellt.

Über 42.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
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Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Aktuelle Urteile zum Architekten- & Ingenieurrecht

6 Urteile - (173 in Alle Sachgebiete)

Online seit 26. September

IBRRS 2025, 2485
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Zusatzhonorar für Bauzeitverlängerung!

LG Berlin II, Urteil vom 26.06.2025 - 12 O 74/22

1. Für die Darlegung eines vertraglichen Mehrvergütungsanspruchs wegen Bauzeitverzögerung bedarf es grundsätzlich einer konkreten, bauablaufbezogenen Darstellung.

2. Der Architekt trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die von ihm geltend gemachten verzögernden Umstände nicht von ihm zu vertreten sind. Macht der Auftraggeber (andere) verzögernde Umstände geltend, ist er darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass diese vom Architekten zu vertreten sind.

3. Mehraufwendungen sind diejenigen Kosten, die etwa in Form von Personalkosten und allgemeinen Geschäftskosten im Verlängerungszeitraum anfallen.

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Online seit 25. September

IBRRS 2025, 2431
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Unterzeichnen „fremder“ Entwürfe ist Berufspflichtenverstoß!

VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2025 - 36 K 984/25

Kammermitglieder dürfen nur solche Entwürfe und Bauvorlagen (hier: Standsicherheitsnachweis) mit ihrer Unterschrift versehen, die von ihnen selbst oder unter ihrer Leitung gefertigt wurden. Ein bloßes Prüfen genügt dem nicht.

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Online seit 19. September

IBRRS 2025, 2388
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Gebäudeeinsturz nach Durchbrucharbeiten: Architekt der fahrlässigen Tötung schuldig!

LG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2025 - 020 KLs 17/22

1. Der mit sämtlichen Leistungsphasen der HOAI beauftragte Architekt übernimmt die mit der Planung und Überwachung in Verbindung stehenden Verkehrssicherungspflichten; der Auftraggeber bleibt lediglich sekundär verkehrssicherungspflichtig.

2. Der Architekt handelt sorgfaltswidrig, wenn er es in seiner Rolle als bauordnungsrechtlich verantwortlicher Bauleiter unterlässt, einen fachlich ausreichend qualifizierten Fachbauleiter heranzuziehen. Gleiches gilt, wenn er eingeschaltete Fachbauleiter im Hinblick auf eine sorgfaltsgemäße Auswahl von bauausführenden Unternehmen oder die Einhaltung einschlägiger technischer Vorschriften zum Gefahrenschutz zur Wahrung der Verkehrssicherungspflichten nicht instruiert und ausreichend überwacht.

3. Der Architekt handelt sorgfaltswidrig, wenn er es unterlässt, die Leistungen des mit statischen Fragen befassten Fachplaners und der weiteren Baubeteiligten im Hinblick auf den Stand der Tragwerksanamnese sorgfaltsgemäß zu koordinieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Hinweise des Tragwerksplaners auf die Erforderlichkeit einer Mauerwerksprüfung in dessen statischer Berechnung umgesetzt werden.

4. Die vom Architekten schon in der Grundlagenermittlung geschuldete Beratung hat sich damit zu befassen, welche vorgreiflichen Untersuchungen unter anderem zur Feststellung des Zustands vorhandener Bausubstanz notwendig werden.

5. Der Architekt hat den Auftraggeber im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Beauftragung eines SiGeKo rechtzeitig zu beraten.

6. Der Architekt verstößt gegen gegen die anerkannten Regeln der Technik (hier: DIN 4123 - Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude), wenn er es unterlässt, seine Aufgaben im Zusammenhang mit der Vergabe und Überwachung von Durchbrucharbeiten an eine fachlich qualifizierte Person zu delegieren, die auf Grundlage ihres Fachwissens imstande ist, sicherzustellen, dass die Durchbrucharbeiten durch ein geeignetes Fachunternehmen geplant und ausgeführt werden, sowie dass die für eine fachgerechte Vorgehensweise zu wahrenden technischen Vorgaben durch dieses Unternehmen eingehalten werden.

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IBRRS 2025, 2405
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nichtanwaltliche "Vergabeberater" dürfen keine Verträge erstellen!

LG Osnabrück, Beschluss vom 11.09.2025 - 10 O 2216/25

1. Bereits die Bewerbung oder das Angebot einer unerlaubten Rechtsdienstleistung ist unzulässig, weil dadurch die Gefahr begründet wird, dass sich die Adressaten mit ihren Rechtsangelegenheiten an den Werbenden oder den Anbieter wenden werden. Auch die Aufforderung, Angebote über die Erbringung unerlaubter Rechtsdienstleistungen abzugeben, ist unzulässig.

2. Die Ausarbeitung und Zurverfügungstellung von Vertragsklauseln und damit erst recht von ganzen Verträgen durch Architekten ist eine unerlaubte Rechtsdienstleistung, da die Zurverfügungstellung von Vertragsklauseln zur Verwendung in Verträgen mit bauausführenden Unternehmen einer Prüfung im Einzelfall bedarf, ob die Regelung der Interessenlage der Beteiligten entspricht.

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Online seit 16. September

IBRRS 2025, 2421
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Baugenehmigung erteilt: Kein Vorschuss für Neuerstellung der Statik!

OLG Celle, Urteil vom 17.02.2025 - 6 U 80/23

Eine Klage auf Zahlung eines Kostenvorschusses zur Neuerstellung einer Statik für eine landwirtschaftlich genutzte Mehrzweckhalle ist unschlüssig, wenn die Baugenehmigung für die Mehrzweckhalle, für die der Auftragnehmer die Statik erstellen und einen entsprechenden Baugenehmigungsantrag einreichen sollte, erteilt worden ist.*)

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Online seit 15. September

IBRRS 2025, 2367
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Objekt- und Fachplaner haften für Planungsmängel gesamtschuldnerisch!

OLG Naumburg, Urteil vom 29.04.2025 - 2 U 40/24

1. Ein Besteller hat bei Mängeln an einem Bauwerk (hier: unterdimensionierte Durchschreiterinne in einem öffentlichen Schwimmbad), welche er beseitigen lassen möchte, neben einem Anspruch gegen den Bauunternehmer auf einen Vorschuss für die Mangelbeseitigungskosten auch einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Ingenieur, dessen Planungs- und / oder Überwachungsfehler sich in dem Bauwerk verwirklicht haben; der Anspruch ist auf Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrages für die Mangelbeseitigung gerichtet.*)

2. Die Planung der Konstruktion und Dimensionierung einer umlaufenden, zur Aufnahme und zum Abtransport des Schwallwassers eines Schwimmbeckens in einem Freibad dienenden Rinne (sog. Durchschreiterinne) obliegt nicht allein dem Objektplaner des Freibads, sondern auch dem Planer der Technischen Ausrüstung. Bei Planungsmängeln haften beide Planer als Gesamtschuldner.*)

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