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Sachgebiet: Öffentliches Recht

1640 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 0274
Öffentliches RechtÖffentliches Recht

BVerwG, Urteil vom 24.09.2002 - 3 C 18.02

§ 76 Nr. 9 Satz 2 FeV betrifft Umstellungen bestehender Fahrerlaubnisse und hiervon erfasster Fahrerlaubnis-Klassen und ist daher grundsätzlich nicht zur Rechtfertigung für Abweichungen von Vorschriften über die Ersterteilung (hier: § 23 Satz 2 Nr. 1 FeV) geeignet, die gemäß § 20 Abs. 1 FeV bei der Neuerteilung früher entzogener Fahrerlaubnisse anzuwenden sind.*)

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IBRRS 2003, 0272
Öffentliches RechtÖffentliches Recht

BVerwG, Urteil vom 25.09.2002 - 8 C 41.01

Sind aufgrund einer von einem sowjetischen Militärtribunal ausgesprochenen Vermögenseinziehung unmittelbar auch Vermögenswerte eines Angehörigen des Verurteilten enteignet worden, so hat auch dieser nach erfolgter Aufhebung des Strafurteils im Wege der russischen Rehabilitierung des seinerzeit Verurteilten gem. § 1 Abs. 7 VermG einen Anspruch auf Rückübertragung seines Vermögens.*)

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IBRRS 2003, 0266
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Schutz vor Beschädigungen durch Schwerlastverkehr

BVerwG, Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 9.02

§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO kann auch Einzelnen einen Anspruch auf straßenverkehrsbehördliches Einschreiten zum Schutz vor Eigentumsbeeinträchtigungen durch unzulässigen bzw. übermäßigen Verkehr (hier: durch Schwerlastverkehr hervorgerufene Erschütterungen und Gebäudeschäden) vermitteln.*)

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IBRRS 2003, 0250
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Beamtenrecht - Schadensersatzumfang bei Schädigung eines Beamten

BGH, Urteil vom 17.12.2002 - VI ZR 271/01

Der Schädiger hat im Falle der Verletzung eines Beamten, die zu dessen Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand geführt hat, dem Dienstherrn nicht die Beihilfeleistungen zu ersetzen, die dieser aufgrund nicht unfallbedingter Heilmaßnahmen zu erbringen hat.*)

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IBRRS 2003, 0118
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Dienstrecht - Berufung in ein Richterverhältnis kraft Auftrags

BGH, Urteil vom 13.11.2002 - RiZ (R) 3/01

a) Die Berufung in ein Richterverhältnis kraft Auftrags aufgrund des § 6 a RpflAnpG setzt gemäß § 14 DRiG voraus, daß der Berufene auf eine spätere Verwendung als Richter auf Lebenszeit vorbereitet werden soll.*)

b) Anders als § 16 Abs. 1 Satz 1 DRiG schreibt § 6 a Abs. 1 und 4 RpflAnpG die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit nach zweijähriger Tätigkeit als Richter kraft Auftrags auch bei erfolgreicher Erprobung nicht zwingend vor, sondern stellt sie in das Ermessen des Dienstherrn.*)

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IBRRS 2003, 0056
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ausländerrecht - Sorgfaltspflicht, um Abschiebung entgegenzuwirken

BGH, Urteil vom 12.12.2002 - III ZR 182/01

Zu den Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Verfahrensbevollmächtigten eines auf der Grundlage einer sofort vollziehbaren Ausweisungsverfügung in Abschiebehaft genommenen Griechen, durch geeignete Rechtsbehelfe der Abschiebung entgegenzuwirken.*)

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IBRRS 2003, 0055
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Straßenrecht - Enteignungsrecht des Trägers der Straßenbaulast

BGH, Beschluss vom 28.11.2002 - III ZR 167/02

Zum Enteignungsrecht des Trägers der Straßenbaulast zum Zwecke des Baus eines Nebenbetriebes, der auf einen Dritten übertragen werden soll.*)

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IBRRS 2003, 0005
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abwehransprüche gegen Bau einer Gemeindestraße, Rechtsweg

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.04.2002 - 5 S 378/02

1. Die Bestimmungen über das besondere Zwischenverfahren der Rechtswegverweisung nach § 17a GVG sind in Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 173 VwGO entsprechend anzuwenden.*)

2. Die einem Eilverfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO zugrunde liegende Streitigkeit ist i. S. des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO öffentlich-rechtlich, wenn das zu sichernde Recht in der Hauptsache dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist.*)

3. Abwehransprüche des Eigentümers eines Anliegergrundstücks, die aus dem Bau einer Gemeindestraße resultieren, sind öffentlich-rechtlicher Natur.*)

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Online seit 2002

IBRRS 2002, 2258
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Schadensersatzpflicht bei Mäharbeiten

BGH, Urteil vom 28.11.2002 - III ZR 122/02

Zur Amtshaftung für Schäden an einem geparkten PKW, die durch Grasmäharbeiten einer Gemeinde verursacht worden sind.*)

Die "Kollegialgerichts-Richtlinie" ist nur dann anwendbar, wenn das konkrete, dem geltend gemachten Amtshaftungsanspruch zugrundeliegende Verhalten des Amtsträgers die Billigung eines Kollegialgerichts gefunden hat.*)

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IBRRS 2002, 2253
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Arztrecht - Freiwilliges Ausscheiden eines Arztes aus Gemeinschaftspraxis

BGH, Urteil vom 22.07.2002 - II ZR 90/01

1. Übernimmt ein neu zugelassener Arzt in einer Gemeinschaftspraxis eine vakant gewordene Vertragsarztstelle, so kollidiert im Falle seines freiwilligen Ausscheidens aus der Praxis das durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse der verbleibenden Ärzte, die Gemeinschaftspraxis in dem bisherigen Umfang fortzuführen, mit dem Grundrecht des ausscheidenden Arztes auf Berufsfreiheit. Der auftretende Konflikt ist nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz zu lösen.

2. Eine gesellschaftsvertragliche Regelung, die dem neu eingetretenen Vertragsarzt für den Fall, daß er freiwillig aus der Gemeinschaftspraxis ausscheidet, die Pflicht auferlegt, auf seine Zulassung als Kassenarzt zu verzichten, verstößt jedenfalls dann nicht gegen § 138 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG, wenn der Ausscheidende wegen der relativ kurzen Zeit seiner Mitarbeit die Gemeinschaftspraxis noch nicht entscheidend mitprägen konnte.

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IBRRS 2002, 2252
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Arztrecht - Freiwilliges Ausscheiden eines Arztes aus Gemeinschaftspraxis

BGH, Urteil vom 22.07.2002 - II ZR 265/00

1. Übernimmt ein neu zugelassener Arzt in einer Gemeinschaftspraxis eine vakant gewordene Vertragsarztstelle, so kollidiert im Falle seines freiwilligen Ausscheidens aus der Praxis das durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse des verbleibenden Arztes, die Gemeinschaftspraxis in dem bisherigen Umfang fortzuführen, mit dem Grundrecht des ausscheidenden Arztes auf Berufsfreiheit. Der auftretende Konflikt ist nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz zu lösen.

2. Eine gesellschaftsvertragliche Regelung, die dem neu eingetretenen Vertragsarzt für den Fall, daß er freiwillig aus der Gemeinschaftspraxis ausscheidet, die Pflicht auferlegt, einen Antrag auf Ausschreibung des vakant werdenden Kassenarztsitzes zu stellen, verstößt jedenfalls dann nicht gegen § 138 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG, wenn der Ausscheidende wegen der relativ kurzen Zeit seiner Mitarbeit die Gemeinschaftspraxis noch nicht entscheidend mitprägen konnte. Sie entspricht im übrigen der Bestimmung des § 103 Abs. 6 SGB V.

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IBRRS 2002, 2224
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Dienstrecht - Dienstliche Beurteilung eines Richters

BGH, Urteil vom 25.09.2002 - RiZ (R) 4/01

a) Eine dienstliche Beurteilung eines Richters kann wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig sein, wenn bei deren Eröffnung entgegen § 21 Abs. 1 Satz 2 HessLaufbahnVO, § 2 HessRiG die die richterliche Unabhängigkeit möglicherweise betreffenden Einwendungen des Richters nicht aktenkundig gemacht worden sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ (R) 10/84, BGHZ 95, 313, 322).*)

b) Es ist nicht notwendig, daß der Aktenvermerk die Einwendungen selbst enthält, sich inhaltlich damit auseinandersetzt und das Ergebnis der Besprechung detailliert festhält. Dem Zweck des Besprechungsvermerks ist ausreichend Rechnung getragen, wenn die Einwendungen zu den Akten gelangt sind und der Vermerk, etwa durch eine Bezugnahme, erkennen läßt, daß sie bis zur Eröffnung der dienstlichen Beurteilung zur Kenntnis genommen worden sind.*)

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IBRRS 2002, 2202
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Fußgängerüberweg über Straßenbahngleise

OLG Köln, Urteil vom 11.01.2001 - 7 U 103/00

Zu den Sicherheitsanforderungen an die Verkehrsregelung auf einem Fußgängerüberweg.

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IBRRS 2002, 2167
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Arzneimittelrecht - "Verkehrsfähigkeit" eines Arzneimittels

BGH, Urteil vom 02.10.2002 - I ZR 177/00

Die Mitteilung einer unzuständigen Landesbehörde zur "Verkehrsfähigkeit" eines Arzneimittels befreit einen pharmazeutischen Unternehmer nicht von dem Vorwurf, ein zulassungspflichtiges, aber vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht zugelassenes Arzneimittel in den Verkehr gebracht zu haben.*)

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IBRRS 2002, 2056
ImmobilienImmobilien
Überwachung der Räum- und Streupflicht

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.02.2002 - 7 U 117/00

Auch wenn eine Gemeinde die Räum- und Streupflicht durch Satzung i. V. m. § 41 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg auf die Anlieger übertragen hat, kann sich ihre Haftung gem. §§ 839, 847 BGB, Art. 34 GG daraus ergeben, dass sie nicht durch die Überwachung der Anlieger dafür Sorge getragen hat, dass diese der Räum- und Streupflicht nachkommen.*)

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IBRRS 2002, 1992
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Postrecht - Remailing

BGH, Urteil vom 10.10.2002 - III ZR 248/00

a) Art. 25 § 3 Satz 1 2. Alternative WPV 1989 gewährt der von Remailing betroffenen nationalen Postverwaltung einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen den jeweiligen inländischen Absender.*)

b) Nach Art. 25 §§ 1 und 2 WPV 1989 können auch solche Sendungen von der Beförderungspflicht befreit sein, deren Inhalt durch grenzüberschreitenden elektronischen Datentransfer festgelegt worden ist und die körperlich vollständig im Ausland hergestellt worden sind ("non-physical" Remailing).*)

c) Absender im Sinne des Art. 25 WPV ist, wer nach dem Gesamteindruck der Sendung aus der Sicht eines verständigen Empfängers als derjenige zu erkennen ist, der sich mit einem unmittelbaren Mitteilungsinteresse an den Adressaten wendet; der Absenderangabe auf dem Briefumschlag kommt keine entscheidende Bedeutung zu (materieller Absenderbegriff).*)

d) Art. 25 WPV ist nicht dahin teleologisch zu reduzieren, daß die Vorschrift nur eine "künstliche Verlagerung von Postströmen ins Ausland" erfaßt, insbesondere nicht anwendbar ist, wenn im Zuge der Herstellung der Sendung eine "erhebliche Wertschöpfung im Ausland" stattfindet.*)

e) Der Zahlungsanspruch aus Art. 25 § 3 Satz 1 2. Alternative WPV 1989 unterliegt nicht der einjährigen Verjährungsfrist des § 24 Abs. 1 Nr. 1 PostG a.F.*)

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IBRRS 2002, 1990
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Luftplatzverkehr und Lärmschutz

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.10.2002 - 7 C 11539/01

Zur Frage des den Anwohnern zumutbaren Lärms durch den Sichtflugverkehr auf einem zivilen Flugplatz (Fall des ehemaligen NATO-Militärflugplatzes Bitburg).

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IBRRS 2002, 1980
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Duldungspflicht von Eigentümern i.R.d. Straßenplanung

BVerwG, Beschluss vom 07.08.2002 - 4 VR 9.02

Maßnahmen, die zur Erstellung ordnungsgemäßer Ausschreibungsunterlagen erforderlich sind, können Vorarbeiten zur Vorbereitung der Straßenplanung im Sinne von § 16a FStrG sein.*)

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IBRRS 2002, 1979
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Meistergründungsprämie, zulässige Bevorzugung von Frauen

BVerwG, Urteil vom 18.07.2002 - 3 C 55.01

1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention.*)

2. Eine verfassungswidrige Zweckbestimmung im Haushaltsplan für eine im Übrigen nach Richtlinien zu vergebende Subvention ist im Rechtsstreit über die Vergabe der Subvention nicht bindend.*)

3. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz.*)

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IBRRS 2002, 1956
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Meistergründungsprämie, zulässige Bevorzugung von Frauen

BVerwG, Urteil vom 18.07.2002 - 3 C 56.01

1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention.*)

2. Eine verfassungswidrige Zweckbestimmung im Haushaltsplan für eine im Übrigen nach Richtlinien zu vergebende Subvention ist im Rechtsstreit über die Vergabe der Subvention nicht bindend.*)

3. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz.*)

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IBRRS 2002, 1955
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Übernahmeanspruch gegen Straßenbaulastträger

BVerwG, Urteil vom 06.06.2002 - 4 A 44.00

Der Anspruch gegen den Träger der Straßenbaulast, ein Grundstück, das von den Auswirkungen eines Straßenbauvorhabens unzumutbar betroffen ist, gegen Zahlung einer Entschädigung zu übernehmen, kann seine Rechtsgrundlage in § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG finden.*)

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IBRRS 2002, 1731
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Rechtsweg für Ansprüche aus c.i.c.

BVerwG, Beschluss vom 30.04.2002 - 4 B 72.01

Für Ansprüche aus Verschulden bei der Anbahnung oder dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (culpa in contrahendo) aus Gründen, die typischerweise auch Gegenstand eines Amtshaftungsanspruchs sein können, sind die ordentlichen Gerichte zuständig (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3. Oktober 1985 - III ZR 60/84).*)

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IBRRS 2002, 1138
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Amtshaftung für Hochwasser- und Überflutungsschäden

OLG Koblenz, Urteil vom 14.02.2001 - 1 U 1675/97

1. Fehlerhafte Maßnahmen beim Gewässerausbau beurteilen sich öffentlich-rechtlich und können Amtshaftungsansprüche oder Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff auslösen.*)

Neben dem Amtshaftungsanspruch besteht eine bürgerlich-rechtliche Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB bei Maßnahmen des Gewässerausbaus nicht.*)

2. Im Wasserrecht gilt, dass jede nicht genehmigte Maßnahme zugleich formell und materiell illegal ist (Prinzip der Identität von formeller und materieller Illegalität).*)

3. Im Enteignungsrecht ist eine Gemeinde, die den Eingriff nicht selbst vorgenommen hat, nur dann begünstigt und damit Verpflichtete; wenn ihr eine Aufgabe abgenommen worden oder ihr ein sonstiger Vorteil zugeflossen ist.*)

4. Findet ein gesetzlich angeordneter Aufgabenübergang (Gewässerunterhaltung, -ausbau) statt, haftet die ursprünglich zuständige und verantwortliche Körperschaft nicht für durch sie geschaffene Gefahrenlagen, die sich erst später - Jahre nach Aufgabenübergang - verwirklicht und zum Schaden geführt haben.*)

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IBRRS 2002, 1049
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Europarecht - Anforderungen an die Umsetzung von EU-Richtlinien

EuGH, Urteil vom 07.05.2002 - Rs. C-478/99

Verpflichtung zur Aufnahme der im Anhang der Richtlinie 93/13 enthaltenen Liste der Klauseln, die für missbräuchlich erklärt werden können, in nationale Rechtsvorschriften.

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IBRRS 2002, 2430
VergabeVergabe
Bundesregierung darf marktbezogene Informationsarbeit leisten!

BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 1428/91

1. Marktbezogene Informationen des Staates beeinträchtigen den grundrechtlichen Gewährleistungsbereich der betroffenen Wettbewerber aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht, sofern der Einfluss auf wettbewerbserhebliche Faktoren ohne Verzerrung der Marktverhältnisse nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben für staatliches Informationshandeln erfolgt. Verfassungsrechtlich von Bedeutung sind dabei das Vorliegen einer staatlichen Aufgabe und die Einhaltung der Zuständigkeitsordnung sowie die Beachtung der Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit von Informationen.*)

2. Die Bundesregierung ist auf Grund ihrer Aufgabe der Staatsleitung überall dort zur Informationsarbeit berechtigt, wo ihr eine gesamtstaatliche Verantwortung zukommt, die mit Hilfe von Informationen wahrgenommen werden kann.*)

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IBRRS 2002, 2429
VergabeVergabe
Bundesregierung darf marktbezogene Informationsarbeit leisten!

BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 558/91

1. Marktbezogene Informationen des Staates beeinträchtigen den grundrechtlichen Gewährleistungsbereich der betroffenen Wettbewerber aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht, sofern der Einfluss auf wettbewerbserhebliche Faktoren ohne Verzerrung der Marktverhältnisse nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben für staatliches Informationshandeln erfolgt. Verfassungsrechtlich von Bedeutung sind dabei das Vorliegen einer staatlichen Aufgabe und die Einhaltung der Zuständigkeitsordnung sowie die Beachtung der Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit von Informationen.*)

2. Die Bundesregierung ist auf Grund ihrer Aufgabe der Staatsleitung überall dort zur Informationsarbeit berechtigt, wo ihr eine gesamtstaatliche Verantwortung zukommt, die mit Hilfe von Informationen wahrgenommen werden kann.*)

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IBRRS 2002, 0836
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Arztrecht - Unterhaltspflicht des Arztes für behindertes Kind

BGH, Urteil vom 18.06.2002 - VI ZR 136/01

Zu den Voraussetzungen, unter denen das auf einem ärztlichen Behandlungsfehler beruhende Unterbleiben eines nach den Grundsätzen der medizinischen Indikation gemäß § 218a Abs. 2 StGB rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs die Pflicht des Arztes auslösen kann, den Eltern den Unterhaltsaufwand für ein Kind zu ersetzen, das mit schweren Behinderungen zur Welt kam.*)

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IBRRS 2002, 0742
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Arztrecht - Umfang der Beweiserleichterung bei rassisch Verfolgten

BGH, Urteil vom 06.06.2002 - IX ZR 35/02

Die Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen Verfolgung und Tod in Form eines Wahrscheinlichkeitsnachweises gilt für den gesamten zwischen diesen Ereignissen liegenden Krankheitsverlauf bei dem Verfolgten einschließlich der Todesfolge.*)

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IBRRS 2002, 0732
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Arztrecht - Anforderungen an die Feststellung eines groben Behandlungfehlers

BGH, Urteil vom 28.05.2002 - VI ZR 42/01

Der Tatrichter darf einen groben Behandlungsfehler nicht ohne ausreichende Grundlage in den medizinischen Darlegungen des Sachverständigen bejahen (im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung: vgl. zuletzt Urteil vom 3. Juli 2001 - VI ZR 418/99 - VersR 2001, 1116, 1117 m.w.N.).*)

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IBRRS 2002, 0696
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Presserecht - Umfang der Pressefreiheit

BGH, Urteil vom 14.05.2002 - VI ZR 220/01

a) Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Gewährleistung der Pressefreiheit umfaßt auch die Werbung für Presseerzeugnisse.*)

b) Für ein Presseerzeugnis, das über eine absolute Person der Zeitgeschichte berichtet, darf unter Verwendung eines Bildnisses dieser Person geworben werden.*)

c) Bei diesem Bildnis muß es sich grundsätzlich nicht um dasselbe handeln, welches im Rahmen der Berichterstattung verwendet wird. Die Verwendung eines anderen Bildnisses muß der Betroffene nicht hinnehmen, wenn sein Persönlichkeitsrecht dadurch im Einzelfall eine zusätzliche Beeinträchtigung erfährt.*)

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IBRRS 2002, 0554
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Europarecht - Zugang zum Beruf des Architekten

EuGH, Urteil vom 21.03.2002 - Rs. C-298/99

Zur Frage der gegenseitigen Anerkennung der Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur.

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IBRRS 2002, 0465
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Europarecht - Falsche Richtlinienumsetzung im Arbeitsschutzgesetz

EuGH, Urteil vom 07.02.2002 - Rs. C-5/00

Die Richtlinie 89/391/EWG ist im deutschen Arbeitsschutzgesetz insofern unzutreffend umgesetzt worden, als dort Ausnahmen hinsichtlich der Berichtspflicht der Betriebsärzte für Arbeitgeber mit maximal zehn Beschäftigten vorgesehen sind.

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IBRRS 2002, 0448
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Haftung für Aufstellung eines Bebauungsplanes

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.12.2001 - 1 U 133/98

Eine Gemeinde, die sogenannte Altlasten nicht in der gebotenen Sorgfalt ermittelt und in die Aufstellung der Bebauungsplanung einbringt, macht sich unter dem Gesichtspunkt einer Amtspflichtverletzung schadenersatzpflichtig (Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB).*)

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IBRRS 2002, 0423
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Enteignung

BGH, Urteil vom 14.03.2002 - III ZR 320/00

Zur Bemessung der Enteignungsentschädigung für dem öffentlichen Verkehr übergebene Erschließungsanlagen, die der Eigentümer in der Zwangsversteigerung erworben hatte, um sie an die Gemeinde weiterzuveräußern.*)

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IBRRS 2002, 0332
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Aufgabenerfüllung mit Hilfe Privater: Amtshaftung?

OLG Nürnberg, Urteil vom 09.01.2002 - 4 U 281/00

1. Beauftragt ein Hoheitsträger mit der Erfüllung seiner Aufgaben (hier: Errichtung einer gemeindlichen Kanalisation) Private, so haftet er für die hierbei von diesen verursachten Schäden mangels Verschuldens seiner Bediensteten in der Regel nur nach den Grundsätzen über den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.)*)

2. Ein Anspruch scheidet nach diesen Grundsätzen aus, wenn es der Geschädigte drei Jahre lang unterlassen hat, seinen Abwehranspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB gegen die erkennbare Zuführung von Wasser auf sein Grundstück geltend zu machen.*)

3. Die Störerhaftung von Architekt und Bauunternehmer endet mit dem Abschluß der Bauarbeiten.*)




IBRRS 2002, 0122
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauplanungsrecht

BVerwG, Beschluss vom 08.01.2002 - 4 BN 61.01

Bei der Festsetzung einer Baulinie gemäß § 23 Abs. 2 BauNVO sind zwingende städtebauliche Gründe nicht erforderlich. Es ist ausreichend, dass die Festsetzungen städtebaulich motiviert sind. Es gelten insoweit die allgemeinen Anforderungen an eine zielorientierte planerische Festsetzung.

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Online seit 1995

IBRRS 1995, 0003
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ohne öffentliche Ausschreibung keine Gebühren!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.12.1994 - 12 A 11692/92

Landkreise und Gemeinden müssen bei Aufträgen für Projekte, deren Kosten durch Gebühren umgelegt werden, eine Vergabe durch öffentliche Ausschreibung vornehmen. Eine Gebührensatzung, die unter Mißachtung der Ausschreibungspflicht erlassen worden ist, ist unwirksam.

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Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Mangels Nachweises der Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde

VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.01.2023 - Vf. 27-VI-22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Planungen zur Hochspannungsleitung sind rechtmäßig

OVG Sachsen, Urteil vom 06.09.2023 - 4 C 61/21

Für den nach § 43h EnWG anzustellenden Kostenvergleich kann die Planfeststellungsbehörde vom wesentlichen Verlauf der geplanten Freileitungstrasse ausgehen. Abweichende Trassenführungen müssen hierfür nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sich nach Lage der Dinge aufdrängen.*)

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