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Sachgebiet: Öffentliches Recht

1640 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 3185
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Enteignungsentschädigung: Stichtag für die Bemessung

OLG München, Urteil vom 23.12.2004 - 1 U 2491/03

Wird in Folge einer geänderten Planung ein zunächst im Bebauungsplan der Gemeinde als öffentliche Grünfläche ausgewiesenes Grundstück in der Folgezeit für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens herangezogen, richtet sich der Qualitätsstichtag für die Bemessung der Enteignungsentschädigung nicht nach dem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss sondern nach dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme durch den Bebauungsplan.*)

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IBRRS 2005, 2948
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wasserversorgung: Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft

BVerwG, Urteil vom 20.01.2005 - 3 C 31.03

1. Auch der Betrieb einer Fernwasserversorgung, bei der die örtlichen Verteilernetze nicht im Eigentum des Betreibers stehen, gehört zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG.*)

2. Für die Zuordnung einer Aufgabe zu den "Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" ist darauf abzustellen, ob ein Bezug zur Gemeindebevölkerung oder zum Gemeindegebiet besteht, wem also die im Rahmen der Daseinsvorsorge wahrgenommene Tätigkeit zugute kommt (funktionsbezogene Betrachtungsweise). Nicht entscheidend ist, ob sich die Anlagen und Einrichtungen, mit denen die Aufgabe wahrgenommen wird, auf dem Gemeindegebiet befinden. Ebenso wenig kommt es auf den Umfang der zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Anlagen und sonstigen Betriebsmittel an.*)

3. § 6 ZOEG enthält keine abschließende Aufzählung von Zuordnungsvorbehalten.*)

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IBRRS 2005, 2520
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abtreibungsvorwurf gegen Arzt: Abwägung zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht

BGH, Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 308/03

Wird ein Gynäkologe in unmittelbarer Nähe seiner Praxis gegenüber Passanten in Gesprächen über das Thema "Abtreibung" als Arzt namentlich unter Hinweis darauf benannt, daß er Abtreibungen vornehme, tritt das Recht auf Meinungsäußerung hinter das Recht auf Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des betroffenen Arztes zurück (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 1. April 2003 - VI ZR 366/02 -).*)

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IBRRS 2005, 1963
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Beamtenrecht - Richterwahlausschuss: Fehlerhafte Besetzung

BGH, Beschluss vom 26.04.2005 - X ZB 17/04

Eine fehlerhafte Auswahl der richterlichen Mitglieder eines Richterwahlausschusses führt nicht dazu, daß von diesem gewählte und dann ernannte Berufsrichter nicht gesetzliche Richter sein können und der Spruchkörper, dem sie angehören, nicht ordnungsgemäß besetzt ist.*)

Es kann regelmäßig keine Erstattung von Kosten verlangt werden, die ein Prozeßbevollmächtigter späterer Instanz für die Anfertigung von Ablichtungen von Bestandteilen von Gerichtsakten verauslagt hat, über welche die Handakten eines früheren Prozeßbevollmächtigten nach § 50 Abs. 1 BRAO ein geordnetes Bild geben müssen.*)

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IBRRS 2005, 1954
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Richter - Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

BGH, Urteil vom 16.03.2005 - RiZ(R) 2/04

a) Das Prüfungsverfahren ist mit der Behauptung zulässig, eine Beurteilung des Dienstherrn beeinträchtige den Richter in seiner richterlichen Unabhängigkeit, soweit ihm deshalb die Eignung zum Richter am Oberlandesgericht abgesprochen wird, weil er sich einer in der AV des Justizministers von Nordrhein-Westfalen zwingend vorgesehenen Erprobung nicht unterzogen habe.*)

b) Der Richter ist nicht dadurch in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt, daß die Übertragung eines Richteramts mit höherem Endgrundgehalt nach der AV des Justizministers von Nordrhein-Westfalen vom 19. Januar 1972 (2010 - I B. 61), JMBl. NW S. 37, u.a. von der Erprobung bei einem Oberlandesgericht abhängig gemacht wird.*)

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IBRRS 2005, 1764
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Arbeit & Soziales - Abriss von Personalunterkünften: Personalratszustimmung?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.01.2005 - 1 A 1994/03

Die Verweigerung einer Zustimmung des Personalrats zur Außerbetriebsetzung und zum Abriss von Bestandteilen einer Sozialeinrichtung i.S.v. § 72 Abs. 2 Nr. 4 LPVG NRW (hier: Personalunterkünfte) ist nicht stets dann nach § 66 Abs. 3 Satz 4 LPVG NRW unbeachtlich, wenn der Personalrat im Zusammenhang mit der Frage, ob zur Vermeidung der endgültigen Nutzungsaufgabe und des Abrisses des betreffenden, zurzeit wegen baulicher (Sicherheits-)Mängel aus Rechtsgründen nicht nutzbaren Gebäudes im Interesse der Beschäftigten eine (Sicherheits-)Sanierung sinnvoll und vorzugswürdig erscheint, auch wirtschaftliche Überlegungen anstellt und seiner Zustimmungsverweigerung zugrunde legt.*)

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IBRRS 2005, 1670
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Eigenhaftung des Angestellten für Bestellungen?

OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2005 - 19 U 113/04

Wer als Vertreter eines Unternehmers Material zur Lieferung gegen Rechnung bestellt und dabei über den Zahlungswillen des Bestellers täuscht, haftet dem Lieferanten persönlich aus unerlaubter Handlung.

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IBRRS 2005, 1655
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Unzuverlässige BSE-Schnelltests

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2005 - 1 U 74/03

1. Der Vertrag zwischen der öffentlichen Hand und einem privaten Labor über die Durchführung sog. BSE-Schnelltests ist als Werkvertrag zu qualifizieren.*)

2. Verstößt ein mit der Durchführung von BSE-Schnelltests beauftragtes privates Labor gegen die nach dem Inhalt des Vertrags einzuhaltende Verfahrens- bzw. Handlungsanweisung, so liegt darin im Verhältnis zum Auftraggeber eine Pflichtverletzung unabhängig davon, ob dies nachweislich die Gefahr einer materiellen Verfälschung der Testaussagen begründet.*)

3. Bestanden aus der damaligen Sicht der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Entscheidungsträger begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der Testergebnisse und wurde daher das betroffene Fleisch auf Grund rechtmäßiger Anordnungen aus dem Verkehr genommen, so hat das Labor für die der öffentlichen Hand aus der berechtigten Inanspruchnahme durch die betroffenen Dritten erwachsenden Vermögensschäden auch dann einzustehen, wenn sich nicht feststellen lässt, ob die getroffenen Maßnahmen aus Gründen des Verbraucherschutzes objektiv geboten waren. Entscheidend ist allein der Erkenntnisstand zur Zeit der jeweiligen Verwaltungsentscheidung.*)

4. Die Haftung des Labors im Innenverhältnis (Regress) ist nicht nach Art. 34 Satz 2 GG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - III ZR 169/04, NJW 2005, 286).*)

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IBRRS 2005, 1636
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Beamtenrecht - Altersteilzeit für Richter

BGH, Urteil vom 16.03.2005 - RiZ(R) 1/04

a) § 78 DRiG steht einer durch Landesgesetz erfolgten Zuweisung der Entscheidungen über die Bewilligung von Altersteilzeit bei Richtern an die Dienstgerichte nicht entgegen.*)

b) Diese Entscheidungen unterfallen kraft Sachzusammenhangs der Prüfungszuständigkeit der Dienstgerichte nach § 78 Nr. 4 f DRiG.*)

c) Bei der in § 76 e DRiG genannten Altersgrenze von 55 Jahren handelt es sich um das vom Landesgesetzgeber zu beachtende Mindestalter für die Gewährung von Altersteilzeit.*)

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IBRRS 2005, 1508
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Verfassungsrecht - Verfassungsbeschwerde gegen Untersagungsverfügungen

BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

1. Das gewerbsmäßige Betreiben von Bankgeschäften, zu denen der Eigenhandel für andere sowie Finanzkommissionsgeschäfte gehören, bedarf der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

2. In Fällen der gesetzlichen Anordnung einer aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO hat die Interessenabwägung anders als in Fällen der behördlichen Anordnung unter Einbeziehung des vom Gesetzgeber intendierten grundsätzlichen Vorrangs des Vollziehungsinteresses zu erfolgen.

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IBRRS 2005, 1507
ProzessualesProzessuales
Verfassungsrecht - Effektiver Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer?

BVerfG, Urteil vom 02.07.2003 - 2 BvR 273/03

Zur Rüge des Art. 19 Abs. 4 GG wegen überlanger Verfahrensdauer bei der Beschlussfassung eines OLG.

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IBRRS 2005, 1414
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Darf Investor auf Parkraumkonzept der Behörde vertrauen?

OLG Dresden, Urteil vom 27.04.2005 - 6 U 628/04

1. Werden in einem Grundurteil einzelne, zum Grund des Anspruchs gehörende Fragen ausgeklammert, und soll ihre Klärung dem Betragsverfahren überlassen werden, so muss im Urteilstenor, zumindest aber in den Urteilsgründen kenntlich gemacht werden, über welche Punkte, die den Grund der Haftung betreffen, im Urteil nicht entschieden worden ist. Das gilt auch für mitwirkendes Verschulden gemäß § 254 BGB.

2. Die sinngemäße Anwendung des vertraglichen Schuldrechts als Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens auch auf öffentlich-rechtliche Verhältnisse ist dann gerechtfertigt, wenn ein besonders enges Verhältnis des Einzelnen zum Staat oder zur Verwaltung begründet worden ist und mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ein Bedürfnis zu einer angemessenen Verteilung der Verantwortung innerhalb des öffentlichen Rechts besteht.

3. Besondere tatsächliche Lagen und Verhältnisse können für den Beamten zusätzliche Pflichten schaffen, also auch die Pflicht, einen Gesuchsteller über die zur Erreichung seiner Ziele notwendigen Maßnahmen belehrend aufzuklären oder in anderer Weise helfend tätig zu werden, wenn er erkennt oder erkennen muss, dass der Betroffene seine Lage in tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung nicht richtig zu beurteilen vermag, besonders wenn der Betreffende sonst Gefahr läuft, einen Schaden zu erleiden.

4. Die Pflicht zur Aufklärung besteht vor allem dann, wenn erkennbar ist, dass jemand aufgrund des behördlichen Verhaltens veranlasst wird, Maßnahmen zu treffen, die für ihn erheblich nachteilige Folgen haben oder zumindest mit dem Risiko des Eintritts solcher Folgen behaftet sind.

5. Eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der eine Auskunft erteilenden Behörde kommt nur in Betracht, wenn und soweit der auskunftssuchende Bürger auf die Richtigkeit der Auskunft vertrauen durfte.

6. Allein aus einem vorgelegten Parkraumkonzept darf ein Investor kein verlässliches Vertrauen dahin schöpfen, dass sich auch in der Zukunft keine Veränderungen ergeben. Ein Konzept ist keine verbindliche Planung. Auch ist die Stadt grundsätzlich nicht gehindert, etwaige Planungsabsichten zu ändern. Der Investor hätte vielmehr konkret danach fragen und sich schriftlich und damit verbindlich die Umsetzung des Parkraumkonzeptes zusichern lassen müssen.

7. Zur Glaubwürdigkeit von Zeugen.

8. Die im Bereich des bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze über eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss sind grundsätzlich auch auf Verhandlungen anwendbar, die zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Bürger und dem Staat führen sollen.

9. Umfang und Inhalt der vorvertraglichen Pflichten der an Vertragsverhandlungen beteiligten Parteien richten sich nach dem Inhalt des beabsichtigten Vertrages.

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IBRRS 2005, 1205
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Verwaltungsrecht - Bekanntgabe von Verwaltungsvorschriften

BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 CN 2.03

1. Verwaltungsvorschriften mit unmittelbarer Außenwirkung gegenüber Dritten sind bekannt zu machen.*)

2. Für die Bekanntgabe ist eine selektive, erläuternde Wiedergabe des Inhalts der Verwaltungsvorschrift nicht ausreichend.*)

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IBRRS 2005, 1189
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Offshore-Windenergiepark kontra Fischerei

OVG Hamburg, Beschluss vom 30.09.2004 - 1 Bf 162/04

Berufsfischern, die nicht auf die durch die Errichtung eines Offshore-Windenergieparkes in der Außenwirtschaftszone betroffenen Fanggründe angewiesen sind, steht weder aus § 3 SeeanlV, noch aus Art. 14 Abs. 1 GG oder den ihnen nach § 3 Seefischereigesetz erteilten Fangerlaubnissen ein Recht zu, in dem sie die Genehmigung eines Windparkes in der Nordsee verletzen könnte.*)

Die Berufung ist nicht wegen eines Verfahrensfehlers gemäß den §§ 124 Abs. 2 Nr. 5, 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO zuzulassen, weil das Verwaltungsgericht die Klage unrichtig als unzulässig abgewiesen hat, wenn es ohne den Begriff der Klagbefugnis zu verkennen infolge seiner materiell-rechtlichen fehlerhaften Subsumtion die Klagbefugnis versagt hat, obwohl es richtigerweise die Klage mangels einer Verletzung der Rechte der Kläger als unbegründet hätte abweisen müssen.*)

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IBRRS 2005, 1125
ImmobilienImmobilien
Verträge mit Gemeinden unwirksam bei zu niedrigem Preis

OLG Jena, Urteil vom 02.03.2005 - 4 U 943/01

Die Vorschrift des § 67 Abs. 1 Satz 2 ThürKO - kein Gemeindevermögen zu verschenken (oder zu verschleudern) - ist Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB. Verträge, die gegen das Verschleuderungsverbot verstoßen, sind nichtig.*)

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IBRRS 2005, 0852
Öffentliches RechtÖffentliches Recht

BGH, Urteil vom 02.04.1998 - III ZR 91/95

Zur Frage der Erstattung von Kosten, die dadurch entstehen, daß nach der Wiedervereinigung wegen des Ausbaus einer Bundesfernstraße im Beitrittsgebiet eine 1928 im Straßenkörper verlegte Leitung der öffentlichen Wasserversorgung verändert werden muß.*)

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IBRRS 2005, 0827
Öffentliches RechtÖffentliches Recht

BGH, Beschluss vom 25.06.1998 - V ZB 7/98

Hat sich in einer Abschiebungshaftsache die Hauptsache durch den Ablauf der Haftdauer erledigt, gebieten die vom Bundesverfassungsgericht zur Rechtsweggarantie entwickelten Grundsätze nicht, ausnahmsweise eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haftanordnung zuzulassen.*)

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IBRRS 2005, 0695
ImmobilienImmobilien
Ausnahmen vom Kostendeckungsgrundsatz

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.11.2004 - 2 S 706/04

Der Kostendeckungsgrundsatz in § 9 Abs. 2 Satz 1 KAG gilt nicht für die in Satz 2 dieser Bestimmung genannten Versorgungseinrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde mit der Folge, dass diese auch nicht zu dem in § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG festgelegten Ausgleich von Kostenüberdeckungen verpflichtet sind.*)

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IBRRS 2005, 0637
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Presserecht - Informationsanspruch der Presse contra Geheimhaltungsinteresse

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.02.2004 - 5 A 640/02

1. § 203 Abs. 2 StGB ist keine Geheimhaltungsvorschrift i.S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 2 PresseG NRW.*)

2. § 4 Abs. 2 Nr. 3 PresseG NRW eröffnet im Einzelfall die Möglichkeit zur Abwägung zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Freiheit der Presse.*)

3. Das Informationsfreiheitsgesetz NRW schränkt den Informationsanspruch der Presse nach § 4 Abs. 1 PresseG NRW nicht ein.*)

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IBRRS 2005, 0521
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Amtspflicht der Gemeinde zur Sicherung der Kanalisation?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2004 - 4 U 8/03

1. Die Pflicht der Gemeinde gegenüber dem Eigentümer eines dem Anschluss und Benutzungszwang unterfallenden Grundstückes, den Abwasserkanal von Verunreinigungen und Verstopfungen, die ein ungehindertes Abfließen der Abwässer verhindern können, freizuhalten stellt zum einen eine allgemeine Amtspflicht dar und resultiert zum anderen aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungs- oder Leistungsverhältniss. Somit tritt neben die Amtshaftung auch eine Haftung aus der Verletzung des verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses.

2. Jeder Eigentümer hat aber sein an die Gemeindekanalisation angeschlossenes Grundstück durch geeignete Maßnahmen jedenfalls vor solchen Rückstauschäden zu sichern, die durch einen bis zur Rückstauebene reichenden normalen Rückstaudruck verursacht werden und mit den üblichen Sicherungsvorkehrungen sicher abgewandt werden können. Dies gilt selbst dann, wenn der Gemeinde eine objektive Verletzung von Amtspflichten oder ihrer Pflichten aus dem öffentlich-rechtlichen Kanalanschluss- und -benutzungsverhältnis anzulasten ist, da deren Schutzbereich die normale Rückstausicherung der Anliegergrundstücke nicht umfasst und folglich auch keine Haftung begründen kann

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IBRRS 2005, 0067
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Verfassungsbeschwerde gegen Handelsregistereintragung

BVerfG, Beschluss vom 13.10.2004 - 1 BvR 2303/00

Eine Verfassungsbeschwerde zur Verhinderung einer Eintragung ins Handelsregister ist unter Subsidiaritätsgesichtspunkten nicht zulässig, wenn keine anderen Rechtsschutzmöglichkeiten in Anspruch genommen wurden.

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Online seit 2004

IBRRS 2004, 4051
ImmobilienImmobilien
Enteignungsrecht - Kürzung der Enteignungsentschädigung bei Altlasten

BGH, Urteil vom 04.11.2004 - III ZR 372/03

Besteht der begründete Verdacht, daß - enteignungsrechtlich zu entschädigende - Baulichkeiten und Anlagen mit Altlasten befallen sind, so kann sich daraus eine Wertminderung (Reduzierung der Entschädigung) nach der Höhe der Sanierungskosten (einschließlich Untersuchungs- und Sicherungskosten) ergeben.*)

Zur Anwendbarkeit der Präklusionsvorschrift des § 531 Abs. 2 ZPO im baulandgerichtlichen Berufungsverfahren.*)

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IBRRS 2004, 3455
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Beamtenrecht - Wirksamkeit der Richterernennungen

BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZR 201/03

Zur Wirksamkeit der Richterernennungen in Brandenburg.*)

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IBRRS 2004, 3406
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Abfallentsorgung einer Gemeinde für eine andere zulässig?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2004 - 15 B 1873/04

1. § 107 GO NRW verbietet nicht die Abfallentsorgung durch eine Gemeinde im Gebiet einer anderen Gemeinde.*)

2. Die in § 107 Abs. 2 GO NRW aufgeführten privilegierten Tätigkeitsfelder sind als nichtwirtschaftliche Betätigung vollständig aus dem Anwendungsbereich des Absatzes 1 mit seinen Schranken für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen ausgenommen.*)

3. § 107 GO NRW beinhaltet auch keine anderweitigen Schranken für eine gemeindegebietsüberschreitende kommunale Abfallentsorgung (entgegen der Vergaberechtsprechung des OLG Düsseldorf).*)

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IBRRS 2004, 3203
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zurückbehaltungsrecht bei Erstattungsanspruch?

VGH Bayern, Urteil vom 23.07.2004 - 6 B 00.1402

1. Sind beim Erwerb eines Grundstücks von einer Gemeinde Grundstückskauf und die Ablösung von Beiträgen für die Erschließung des Grundstücks in einem Vertrag verbunden und erweist sich die Ablösungsvereinbarung als nichtig, kann gegenüber einem daraus erwachsenden öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch wegen dessen Rechtsnatur selbst im Falle der Gesamtnichtigkeit des Vertrags kein Zurückbehaltungsrecht in entsprechender Anwendung von § 273 BGB ausgeübt werden.*)

2. Im kommunalen Beitragsrecht kann der besonderen Zahlungsverjährung nicht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden.*)

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IBRRS 2004, 3190
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Gaststättenerlaubnis durch einstweilige Anordnung?

VGH Bayern, Beschluss vom 20.09.2004 - 22 CE 04.2203

1. Angesichts der Ausgestaltung des § 2 Abs. 1 Satz 1 GastG als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist es dem Antagsteller zuzumuten, vor der Betriebsaufnahme die Durchführung des Erlaubnisverfahrens bei der Verwaltungsbehörde einschließlich eines eventuellen Widerspruchsverfahrens abzuwarten, solange dies nicht unverhältnismäßig lange dauert.

2. Der Weg der einstweiligen Anordnung hingegen ist bei verhältnismäßiger, dem Prüfungsaufwand entsprechender Verfahrensdauer zur Erreichung einer Gaststättenerlaubnis nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GastG nicht geeignet.

3. Von einer "Strohfrau" kann nur dann gesprochen werden, wenn diese als bloße "Marionette" keinerlei Einfluss auf den Gewerbebetrieb ausübt. Die "Strohfrau" gibt nur ihren Namen her und dient dem wahren Gewerbetreibenden als "Aushängeschild".

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IBRRS 2004, 3027
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abgrenzung von Straßenbau und GaLaBau

OLG Köln, Urteil vom 11.06.1999 - 6 U 22/99

1. Die Abgabe eines Angebots für die Anlage einer Kleinkläranlage eines Privathauses durch einen Garten- und Landschaftsbauer stellt keinen Verstoß gegen § 1 der Handwerksordnung dar, wenn die von ihm angebotene Leistung landschaftsgärtnerisch geprägt ist, Das ist der Fall. wenn die Arbeiten im Gartenbereich eines Privathauses das Ab- und Auftragen von Mutterboden, der Lieferung und dem Einbau einer vorgefertigten Kläranlage, die Herrichtung der Klärgrube nebst Zuleitung zum Haus und die Anlage der Drainage beinhalten.*)

2. Die Zugehörigkeit einer Tätigkeit zum Berufsbild eines Handwerks allein reicht nicht aus, sie den Vorschriften der Handwerksordnung zu unterwerfen.*)

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IBRRS 2004, 3018
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Zum Umfang der Streupflicht auf Parkplätzen

OLG Celle, Urteil vom 25.08.2004 - 9 U 109/04

1. Eine umfassende Streupflicht auf Parkplätzen besteht nur dann, wenn diese so angelegt sind, das notwendigerweise die Wagenbenutzer die von den Kraftfahrzeugen befahrenen Flächen auf eine nicht nur unerhebliche Entfernung betreten müssen, um die Wagen zu verlassen oder zu erreichen.*)

2. Ist der "sichere" Teil eines über den Parkplatz führenden oder an ihn angrenzenden Fußwegen mit nur wenigen Schritten erreichbar, ist die Gemeinde nicht verpflichtet, auch die Stellflächen oder die Zwischenräume zwischen ihnen abzustreuen.*)

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IBRRS 2004, 3017
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erforderliche Freilegungskosten beitragsfähiger Aufwand?

OVG Brandenburg, Beschluss vom 18.08.2004 - 2 B 213/04

Zum beitragsfähigen Aufwand einer Straßenausbaumaßnahme gehört grundsätzlich der Aufwand, der in Erfüllung des Bauprogramms verursacht wird und der erforderlich ist, wobei bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Gemeinde ein Ermessensspielraum zusteht. Insbesondere sind sogenannte Freilegungskosten beitragsfähig, die erforderlich sind und dazu dienen, Hindernisse im oder unter dem Straßenraum zu beseitigen, welche der Realisierung eines Bauprogramms entgegenstehen.*)

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IBRRS 2004, 3015
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Umweltrecht - Hochwasserschutz durch wasserrechtliche Planfeststellung

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.08.2004 - 1 A 11787/03

1. Ein Planfeststellungsbeschluss für eine Maßnahme der Hochwasserrückhaltung kann enteignungsrechtliche Vorwirkungen auch dann entfalten, wenn (noch) keine Entscheidung über die Zulässigkeit der Enteignung gemäß § 120 Abs. 3 Satz 2 LWG ergangen ist.*)

2. Zur Planrechtfertigung und Abgewogenheit einer Planfeststellung für eine Maßnahme des Hochwasserschutzes am Oberrhein.*)

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IBRRS 2004, 2958
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Straßenrecht - Folgenbeseitigungsanspruch wegen zu hoher Bordsteinkante

OVG Bremen, Beschluss vom 27.02.2004 - 1 A 481/03

1. Wird durch die Herstellung eines Fußweges die Zugänglichkeit des angrenzenden Grundstücks beeinträchtigt, kann dies einen auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes gerichteten Folgenbeseitigungsanspruch auslösen.*)

2. Die Herstellung eines Fußweges begründet kein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis zwischen der herstellenden Gemeinde und dem Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks.*)

3. Hat das Landgericht einen Rechtsstreit, mit dem die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes einer Grundstückszufahrt verlangt wird, an das Verwaltungsgericht verwiesen, scheidet eine teilweise Rückverweisung des Rechtsstreits auch dann aus, wenn der Kläger seinen Anspruch nunmehr auch unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung geltend macht.*)

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IBRRS 2004, 2922
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Kommunalrecht- Zur Verbindlichkeit von Erklärungen des Landrats in der DDR

BGH, Urteil vom 15.04.1998 - VIII ZR 129/97

1. Nach der DDR-Kommunalverfassung waren rechtsgeschäftliche Erklärungen, die der Landrat als Vertreter des Landkreises abgab, regelmäßig auch dann für den Landkreis verbindlich, wenn entsprechende Beschlüsse des Kreistages nicht vorlagen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - VII ZR 155/96 -).*)

2. Die Auslegung des § 56 Abs. 2 der Brandenburgischen Landkreisordnung ist nicht revisibel. Auch der Umstand, daß Gesetze anderer Bundesländer vergleichbare Vorschriften enthalten, vermag eine Nachprüfbarkeit nicht zu begründen (im Anschluß an BGHZ 118, 295).*)

3. Die Nachfristsetzung gem. § 326 Abs. 1 BGB durch einen Nichtberechtigten kann nach Fristablauf nicht in nach § 184 BGB rückwirkender Weise genehmigt werden (im Anschluß an BGHZ 114, 361).*)

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IBRRS 2004, 2885
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Laute Veranstaltungen in Wohngebieten zulässig?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.09.2004 - 6 A 10949/04

Können bei einer Veranstaltung die für seltene Störereignisse in der Freizeitlärm-Richtlinie festgelegten Immissionsrichtwerte voraussichtlich nicht eingehalten werden, darf sie gemäß § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz nur gestattet werden, wenn sie als sehr seltenes Ereignis wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz trotz der mit ihr verbundenen Belästigungen den Nachbarn zumutbar ist.*)

Das gilt grundsätzlich für die zum überlieferten kulturellen Brauchtum zählenden Karnevalsveranstaltungen sowie Musikveranstaltungen aus Anlass einer Kirmes, wenn deren Gesamtzahl – bezogen auf einen Veranstaltungsort – nicht mehr als fünf pro Jahr beträgt. Die im Laufe eines Jahres zu erwartenden sehr seltenen Ereignisse sind auf die Veranstaltungsorte, die sich dafür innerhalb einer Ortsgemeinde, eines Ortsteils oder eines Ortsbezirks in vergleichbarer Weise eignen, aufzuteilen.*)

Aufgrund der auch bei Vorliegen eines sehr seltenen Ereignisses erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten dürfen Musikdarbietungen unter Begrenzung der Immissionsrichtwerte auf 70 dB(A) in der Regel allenfalls bis 24.00 Uhr zugelassen werden.*)

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IBRRS 2004, 2862
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Versorgung - Kosten die für Verlegung von Versorgungsleitungen wg. neuer Bahn

BGH, Beschluss vom 31.01.2002 - III ZR 136/01

a) Zugunsten des Betreibers einer Abwasserleitung, die eine im Beitrittsgebiet gelegene Bahnlinie kreuzt, konnte an dem Trassengrundstück keine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i.V.m. §§ 1 und 4 SachenR-DV entstehen, da zu den öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen, bei denen diese Bestimmungen nach § 9 Abs. 2 GBBerG keine Anwendung finden, auch Bahnlinien (Schienenwege i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 1 AEG) gehören.*)

b) Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift für die Kreuzung und Näherung fremder Versorgungs-, Informations- und Verkehrsanlagen mit Bahnanlagen der Deutschen Reichsbahn und Anschlußbahnen vom 29. Dezember 1967 hat ein Wasserversorgungsunternehmen ohne den Nachweis einer ihm günstigen (gestattungs-)vertraglichen Folgekostenregelung die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, daß durch den Ausbau der Bahnlinie eine die Trasse querende Abwasserleitung verlegt werden muß. Es kann insbesondere nicht davon ausgegangen werden, daß vor dem 3. Oktober 1990 zugunsten des Versorgungsunternehmens ein wasserrechtliches Mitnutzungs- oder Mitbenutzungsrecht i.S.d. § 40 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DDR-WasserG 1982 begründet worden war.*)

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IBRRS 2004, 2810
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Landwirtschaft - Zur Ausübung des Vorkaufsrecht

BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 24/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2783
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sittenwidrigkeit trotz rechtswidriger Versagung der Erlaubnis

BGH, Urteil vom 14.03.2002 - I ZR 279/99

Die Veranstaltung von Sportwetten ohne eine von einer inländischen Behörde erteilte Erlaubnis ist auch dann sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG, wenn eine beantragte Erlaubnis rechtswidrig versagt worden sein sollte.*)

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IBRRS 2004, 2779
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ersatz von Verzugsschaden durch öffentl. Hand

BGH, Beschluss vom 12.03.2002 - IX ZB 64/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2759
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Tierrecht - Eintragung ins Zuchtbuch

BGH, Urteil vom 13.12.2001 - I ZR 164/99

Den tierzuchtrechtlichen Vorschriften ist nicht zu entnehmen, daß diejenigen Tiere generell von der Eintragung in ein Zuchtbuch ausgeschlossen sind, die weder im Verbandsbereich der das Zuchtbuch führenden Züchtervereinigung geboren noch bei ihrer Geburt in das Zuchtbuch oder Zuchtregister einer anderen Zuchtorganisation, in deren Bereich sie geboren sind, eingetragen worden sind. Ein entsprechender Ausschluß ergibt sich grundsätzlich auch nicht für solche Tiere, die bereits auf der Grundlage des Zuchtprogramms einer anerkannten Züchtervereinigung als zu Zuchtzwecken ungeeignet ausgesondert worden sind.*)

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IBRRS 2004, 2112
ImmobilienImmobilien
Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerung

OVG Sachsen, Urteil vom 17.06.2004 - 1 B 854/02

1. Bei der Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen steht der Behörde hinsichtlich der Ermittlung der wertbildenden Faktoren und hinsichtlich des angewandten Wertermittlungsverfahrens ein Einschätzungsspielraum zu.*)

2. Fehlen hinreichende Vergleichsdaten zur getrennten Ermittlung des Anfangs- und des Endwertes auf der Grundlage eines Verfahrens nach der Wertermittlungsverordnung, ist die Behörde verpflichtet, andere geeignete Wertermittlungsverfahren zur Berechnung des Ausgleichsbetrages heranzuziehen, die eine zuverlässige Ermittlung der Bodenwertsteigerungen gestatten.*)

3. Die Ermittlung des Ausgleichsbetrages durch Multiplikation eines aufgrund des sogenannten Zielbaumverfahrens (Multifaktorenanalyse) ermittelten Faktors mit dem Anfangswert begegnet keinen Bedenken.*)

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IBRRS 2004, 2020
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Verfahrensrecht - Streitwert im Genehmigungsverfahren über Windkraftanlage

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.05.2000 - 7 B 371/00

Zur Streitwertbemessung in Verfahren betreffend Genehmigung von Windenergieanlagen.*)

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IBRRS 2004, 1739
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Straßenverkehrsrecht - Zusätzliche Anbringung eines Anliegerzufahrtschildes

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2004 - 5 S 682/03

1. An das Verkehrszeichen 260 der StVO kann ein Zusatzschild "Zufahrt zum Grundstück ... frei" angebracht werden.*)

2. Ein Anspruch auf Widmungserweiterung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn ein aufgrund einer bestandskräftigen Baugenehmigung bebautes Grundstück anders nicht erschlossen ist.*)

3. Regelmäßig überwiegt das private Interesse an der Ausnutzung einer durch eine Baugenehmigung ersetzten Sondernutzungserlaubnis zum Befahren eines beschränkt öffentlichen Wegs das öffentliche Interesse an der Versagung einer korrespondierenden verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung.*)

4. Eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung kann nur bestimmten Personen und nicht "grundstücksbezogen" erteilt werden (wie BVerwG, Urt. v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9).*)

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IBRRS 2004, 1556
BauvertragBauvertrag
Zusatzvergütung für Pumpaggregat?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.04.1984 - 4 U 189/82

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1422
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verstoß gegen Ausschreibungspflicht: Gebührensatzfestlegung unwirksam?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.06.2004 - 12 C 10660/04

1. Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht führt nur dann zur Unwirksamkeit der Gebührensatzfestsetzung in einer Abfallgebührensatzung, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die kommunale Gebietskörperschaft erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (im Anschluss an Urteil des Senats vom 04.02.1999 – 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).*)

2. Eine Gebührensatzfestsetzung erreicht dann keine grob unangemessene Höhe, wenn sie den Mittelwert vergleichbarer Gebührensatzfestsetzungen anderer rheinland-pfälzischer Kommunen in dem maßgeblichen Jahr- auch unter Berücksichtigung des jeweils mit der Gebühr abgegoltenen Umfangs der Entsorgungsleistungen – nicht oder nur unwesentlich überschreitet.*)

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IBRRS 2004, 1416
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebührenbefreiung von Wohlfahrtsverbänden

OVG Thüringen, Urteil vom 12.05.2004 - 1 KO 1188/03

1. Das Deutsche Rote Kreuz ist in Thüringen nicht nach § 18 des Gesetzes über das Deutsche Rote Kreuz vom 9.12.1937 (RGBl. I S. 1330) von der Zahlung von Verwaltungsgebühren befreit.*)

2. Die den freien Wohlfahrtsverbänden nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürVwKostG gewährte persönliche Gebührenfreiheit kommmt auch den Untergliederungen eines solchen Verbandes zugute (hier: Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes).*)

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IBRRS 2004, 1404
ImmobilienImmobilien
Grundstückskauf von Gemeinde als öffentlich-rechtlicher Vertrag?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.05.2004 - 21 E 62/04

Zur Frage der Rechtsnatur eines zwischen einem Wohnungsbauunternehmen und einer Gemeinde geschlossenen Vertrags über den Kauf eines im gemeindlichen Eigentum stehenden, für die Umsetzung eines Bauvorhabens erforderlichen Grundstücks, wenn die Vertragsparteien später einen Durchführungsvertrag i.S.v. § 12 Abs. 1 BauGB vereinbart haben (hier: Verneinung des Verwaltungsrechtsweges für die Klage auf Erstattung eines Kaufpreisanteils).*)

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IBRRS 2004, 1283
ImmobilienImmobilien
Müssen Feuerwehr-Einsatzkosten bezahlt werden?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2004 - 1 S 2263/02

1. Für die Beurteilung, ob ein Schadenfeuer - und damit eine Pflichtaufgabe im Sinne des § 2 Abs. 1 FwG - vorliegt, kommt es auf die im Recht der Gefahrenabwehr allgemein gebotene Ex-ante Sicht, also auf den Sach- und Kenntnisstand im Zeitpunkt des behördlichen Handelns an.*)

2. Der Kostenersatzanspruch nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG kommt auch in Fällen in Betracht, in denen der Kostenverursacher lediglich den Anschein eines Schadenfeuers hervorruft. Nur so wird die rechtlich gebotene Kongruenz der Anwendungsbereiche der Pflichtaufgaben nach § 2 Abs. 1 FwG und des Kostenersatzanspruchs nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG gewährleistet.*)

3. Zur "groben Fahrlässigkeit" im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot, nach Sonnenuntergang pflanzliche Abfälle zu verbrennen (§ 2 Abs. 2 Satz 6 der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 30.4.1975, GBl. S. 187; zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.2.1996, GBl. S. 116).*)

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IBRRS 2004, 1209
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Gemeinderecht - Zuständigkeit eines Gemeindeverwaltungsverbandes

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2004 - 2 S 1422/03

1. Weist eine Verbandssatzung dem beklagten Gemeindeverwaltungsverband auf der Grundlage des § 61 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GemO-BW die "Erledigung" von Abgabengeschäften zu, handelt der Gemeindeverwaltungsverband nicht als sachlich zuständige Behörde, wenn er die Vertretung der Mitgliedsgemeinde nicht offen legt und damit einen ausschließlich ihm zuzurechnenden Verwaltungsakt erlässt.*)

2. Eine Heilung des Bescheids des Gemeindeverwaltungsverbands in diesem Fall scheidet aus, da die sachliche Unzuständigkeit nicht zu den in den Bestimmungen der §§ 126 und 127 AO (jeweils auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 Nr. 3 b KAG-BW) angesprochenen Verfahrens- und Formfehlern gehört (wie Senat, Urteil vom 7.2.1991 - 2 S 1988/89 -).*)

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IBRRS 2004, 1171
ImmobilienImmobilien
Grundlagenbescheid gegenüber mehreren Miteigentümern

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2004 - 8 A 11964/03

Stellt ein Grundlagenbescheid die Maßstabsdaten betreffend die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die Oberflächenentwässerung von Grundstücken fest, die im Eigentum mehrerer Personen stehen, hat dies nach §§ 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG, 179 Abs. 2 Satz 2 AO gegenüber den Miteigentümern einheitlich zu erfolgen.*)

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IBRRS 2004, 1170
ImmobilienImmobilien
Berechnungsmaßstab für Straßenreinigungsgebühren

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.04.2004 - 12 A 11902/03

1. Im Straßenreinigungsgebührenrecht ist ein Gebührenmaßstab, der für Abrechnungsgebiete mit Hinterliegergrundstücken eine Kombination aus Frontmeterlängen- und Grundstücksflächenmaßstab vorsieht, vorteilsgerecht und zulässig.*)

2. Hingegen ist die Bildung einer Abrechnungseinheit aus mehreren Straßen mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage unzulässig.*)

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IBRRS 2004, 1169
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Entlassung aus Wasser- und Bodenverband

OVG Niedersachsen, Urteil vom 31.03.2004 - 13 LB 47/03

Eine Entlassung aus einem (nds.) Wasser- und Bodenverband wegen (angeblicher) Vorteilslosigkeit ist nicht möglich.*)

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