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Sachgebiet: Bürgschaft und sonstige Sicherheiten

836 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 1394
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erste Entscheidung zum neuen § 648a BGB!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.04.2010 - 17 O 11183/09

1. Gemäß § 648a Abs. 1 BGB kann der Unternehmer vom Besteller Sicherheit für eine vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung verlangen. Dieser Anspruch ist einklagbar.

2. Der Anspruch besteht auch dann, wenn vom Unternehmer Mängel der erbrachten Werkleistung geltend gemacht werden und selbst dann, wenn das Vertragsverhältnis aufgrund einer ausgesprochenen Kündigung beendet ist.

3. Für die Sicherbarkeit des Werklohnanspruchs kommt es im Übrigen weder auf eine ordnungsgemäße Schlussrechnung, auf eine Abnahme oder auf einen Fortbestand des Vertrags an.

4. Der Klageantrag ist darauf zu richten, dass eine Sicherheit gemäß § 648a BGB in Verbindung mit § 232 ff BGB zu stellen ist.

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IBRRS 2010, 1393
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauvertrag

OLG Rostock, Urteil vom 16.07.2008 - 2 U 42/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1359
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
GSB: Faktischer Geschäftsführer haftet bei zweckwidriger Verwendung

OLG Hamburg, Beschluss vom 09.09.2009 - 11 U 148/08

1. Wird Baugeld vom Baugeldempfänger zweckwidrig verwandt und handelt es sich um eine juristische Person, haftet hierfür im Falle des Verschuldens auch der gesetzliche Vertreter.

2. Es ist zu berücksichtigen, dass die Geschäftsführer einer GmbH für einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 1 GSB gegenüber dem betroffenen Baugläubiger haften und diese Haftung auch den faktischen Geschäftsführer bzw. den verantwortlichen Prokuristen oder Generalbevollmächtigten trifft.

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IBRRS 2010, 1253
ImmobilienImmobilien
Änderung der Sicherungsvereinbarung

BGH, Urteil vom 20.11.2009 - V ZR 68/09

Haben Bruchteilseigentümer für eine auf ihrem Grundstück lastende Grundschuld gemeinsam eine Sicherungsvereinbarung mit dem Grundschuldgläubiger getroffen, können sie diese nur gemeinsam ändern (Abgrenzung zu Senat, BGHZ 106, 19).*)

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IBRRS 2010, 1044
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erhebung der Verjährungseinrede durch Bürgen

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.12.2008 - 15 U 122/08

Da der Bürgschaftsanspruch zwar in seinem Bestand von dem der Hauptforderung abhängig ist, im Übrigen aber als selbstständiger Anspruch besteht und einer anderen Verjährung unterliegt als die Hauptforderung, hat die Klage gegen den Bürgen keinen Einfluss auf die Verjährung des gesicherten Anspruchs gegen den Hauptschuldner. Der Bürge kann daher, selbst wenn ihm die Einrede der Vorausklage nicht zusteht, die Verjährung der Hauptforderung auch dann noch einwenden, wenn er selbst in nicht rechtsverjährter Zeit aus der Bürgschaft im Wege der Klage in Anspruch genommen wurde und die Hauptforderung erst im Verlaufe des gegen ihn geführten Rechtsstreits eintritt.*)

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IBRRS 2010, 0935
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Muss Gewährleistungsbürge Schlüssigkeit der Forderung prüfen?

OLG Dresden, Urteil vom 01.12.2009 - 9 U 1093/09

1. Die Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Gewährleistungsbürgin, die die Bürgin zur Auszahlung an den Gläubiger ohne jede inhaltliche Prüfung der Forderung allein deshalb berechtigt, weil der Hauptschuldner der Auszahlung nicht widerspricht, ist rechtmäßig.

2. Eine Sicherungsabtretung (hier: einer Festgeldeinlage) des Hauptschuldners an die Bürgin zur Sicherung der Rückgriffsansprüche der Bürgin ist, auch wenn sie erst nach Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrags zwischen Bürgin und Hauptschuldner vereinbart und durchgeführt wird, keine unentgeltliche Leistung und deshalb nicht nach § 134 Abs. 1 InsO anfechtbar.

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IBRRS 2010, 0905
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - V ZR 145/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0857
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann greift Gewährleistungsbürgschaft für verjährte Ansprüche ein?

LG Essen, Urteil vom 10.06.2009 - 42 O 11/08

1. § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B ist dahin auszulegen, dass für die Verwertung einer Gewährleistungsbürgschaft bezüglich bereits verjährter Gewährleistungsansprüche neben einer Mängelrüge zu unverjährter Zeit hinzukommen muss, dass auch ein Zahlungsanspruch in unverjährter Zeit entstanden ist, was eine Fristsetzung und Fristablauf voraussetzt.

2. Nach der Rechtsprechung des BGH (IBR 1997, 402) ist die Stellung einer Bürgschaft als Austauschsicherheit dahin auszulegen, dass sie unter der auflösenden Bedingung steht, der Auftraggeber werde seiner Verpflichtung zur effektiven Auszahlung des abgelösten Bareinbehalts nachkommen.

3. Dies ist entsprechend anwendbar, wenn die Gewährleistungsbürgschaft keinen Bareinbehalt, sondern eine höhere Vertragserfüllungsbürgschaft nach Abnahme ablöst und der Auftraggeber zusätzlich einen Teil des Werklohns als Barsicherheit einbehält, wozu er vertraglich nicht berechtigt ist.




IBRRS 2010, 0842
GewerberaummieteGewerberaummiete
Haftungserklärung des Gesellschafters -> Schuldbeitritt

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.12.2009 - 3 U 140/08

1. Die Erklärung eines Gesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH, für die Schulden der Gesellschaft aus einem Mietvertrag persönlich einzustehen, ist regelmäßig nach §§ 133, 157 BGB als Schuldbeitritt, und nicht als Bürgschaft, auszulegen, da der Geschäftsführer ein eigenes wirschaftliches Interesse an der Gebrauchsuüberlassung der Mieträume hat.

2. Insoweit haftet er direkt für die Ansprüche aus dem Mietvertrag.

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IBRRS 2010, 0787
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - I ZB 74/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0769
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten der WEG

OLG München, Beschluss vom 13.01.2010 - 34 Wx 117/09

1. Lautet der zugrundeliegende Vollstreckungstitel auf einen anderen Gläubiger als die Wohnungseigentümergemeinschaft, darf zu deren Gunsten eine Zwangshypothek nicht eingetragen werden (im Anschluss an BGH vom 13.9.2001- V ZB 15/01).*)

2. Ist auf Grund mehrerer Vollstreckungstitel, die teils auf die Wohnungseigentümergemeinschaft, teils auf einen anderen Gläubiger lauten, zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft die Zwangshypothek als einheitliche Hypothek an einem Grundstück eingetragen worden, kommt die Eintragung eines Amtswiderspruchs, beschränkt auf die den Dritten ausweisenden Titel, in Betracht.*)

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IBRRS 2010, 0768
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietbürgschaft bei Beitritt eines zweiten Mieters

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2009 - 5 U 86/09

1. Eine Mietbürgschaft sichert den Vermieter bis zum vereinbarten Vertragsende auch dann, wenn dem Mietvertrag nachträglich ein 2. Mieter beigetreten ist, für den sich der Bürge nicht verbürgt hat.

Dies gilt auch dann, wenn über das Vermögen des 1. Mieters - einer GmbH - das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, dieses abgeschlossen ist und die GmbH im Handelsregister gelöscht wurde.*)

2. Ist in einem solchen Fall zwischen den Parteien des Mietvertrags vereinbart, dass dann, wenn der 1. Mieter aus dem Mietvertrag ausscheiden sollte, der 2. Mieter an Stelle des 1. Mieters eine Mietsicherheit zu stellen hat, so ist dies dahin auszulegen, dass diese Sicherheit nur dann zu stellen ist, wenn damit der Verlust der vom 1. Mieter gestellten Sicherheit verbunden ist oder eine Lücke in der Absicherung besteht.

Ist dies nicht der Fall, berechtigt die Weigerung des 2. Mieters, eine - zusätzliche - Sicherheit zu stellen, nicht die Kündigung des Mietvertrags.*)

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IBRRS 2010, 0767
ImmobilienImmobilien
Abstraktes Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterverwerfung

BGH, Urteil vom 17.11.2009 - XI ZR 36/09

Das von einem Schuldner in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde abgegebene abstrakte Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung ist nicht deshalb nach § 812 Abs. 2 BGB kondizierbar, weil der durch die Grundschuld gesicherte Anspruch des Gläubigers verjährt ist. Die Vorschrift des § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB ist auf ein solches Schuldversprechen analog anwendbar.*)

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IBRRS 2010, 0757
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Bindungswirkung einer Aufteilung des Baugelds!

LG München I, Urteil vom 22.10.2009 - 2 O 14141/07

1. Vereinbaren die Parteien des Kreditvertrags, welcher Teil des Baugelds für "Baukosten inkl. Tiefgarage" und welcher Teil für "Baunebenkosten" verwendet werden soll, so entfaltet diese Vereinbarung gegenüber dem durch das BauFordSiG geschützten Personenkreis keine Bindungswirkung.

2. Die Darlegungsobliegenheit in § 1 Abs. 4 BauFordSiG erstreckt sich unter diesen Bedingungen auf die Summe des insgesamt für den Bau zur Verfügung gestellten Baugelds.

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IBRRS 2010, 0574
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Verjährungshemmung auch bei Verhandlungen über Hauptanspruch

BGH, Urteil vom 26.01.2010 - XI ZR 12/09

Eine Hemmung der Verjährung gemäß § 203 Satz 1 BGB, die dadurch eintritt, dass der Hauptschuldner mit dem Gläubiger ernsthaft über den Bestand der Hauptschuld verhandelt, ist auch gegenüber dem Bürgen wirksam, da dies vom Gesetzgeber erkennbar so gewollt ist und solche Verhandlungen einem Verjährungsverzicht durch den Hauptschuldner nicht vergleichbar sind (im Anschluss an BGH, IBR 2009, 582).

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IBRRS 2010, 0534
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaftsformular: Einrede-Verzicht d. Aufrechenbarkeit unwirksam

OLG Jena, Beschluss vom 17.11.2009 - 4 W 485/09

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Sicherheitsabrede, wonach der Bürge auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB verzichtet, ist nach § 307 BGB unwirksam, wenn der Ausschluss auch für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Auftragnehmers gilt. Dies führt zur Nichtigkeit der gesamten Sicherungsabrede mit der Folge, dass der Bürge aus der Bürgschaft nicht in Anspruch genommen werden kann (entgegen OLG Düsseldorf, IBR 2008, 442).

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IBRRS 2010, 0533
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Darlehen ersetzt Bürgschaft: Von Hauptforderung unabhängig!

OLG Celle, Urteil vom 17.02.2010 - 3 U 182/09

Durch die Ablösung einer Bürgschaft durch ein Darlehen entsteht eine neue Schuld, die von der durch die Bürgschaft ursprünglich abgesicherten Hauptforderung unabhängig ist. Der Darlehensnehmer kann dem Anspruch der Bank aus dem Darlehensvertrag die Verjährung der Hauptforderung mithin nicht mit Erfolg entgegenhalten.*)

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IBRRS 2010, 0436
BauvertragBauvertrag
§ 648a BGB a.F.: Anforderung an Kündigungsandrohung

OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2009 - 8 U 98/09

Der "rein vorsorgliche Verweis auf die gesetzlichen Folgen" bei nicht fristgerechter Stellung einer Sicherheit genügt nicht den Anforderungen an eine sog. Kündigungsandrohung im Sinne von § 643 Satz 1, § 648a Abs. 5 Satz 1 a.F. BGB. Diese muss unzweifelhaft erkennen lassen, dass bei Untätigbleiben des Bestellers die Aufhebung des Vertrags für die Zukunft ipso facto - gleichsam automatisch - eintritt, also nur noch vom Ablauf der Frist abhängt.

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IBRRS 2010, 0432
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückgabe von Bürgschaften: Holschuld und nicht Schickschuld!

OLG Celle, Urteil vom 03.09.2009 - 13 U 37/09

Der Auftraggeber muss nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eine ihm als Gewährleistungssicherheit überlassene Bankbürgschaft nicht per Post zurücksenden. Vielmehr ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Bürgschein beim Auftraggeber an dessen Geschäftssitz abzuholen.

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IBRRS 2010, 0366
BauträgerBauträger
Bauträger

BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 182/08

1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.

2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.

3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.

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IBRRS 2010, 0343
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 14.01.2010 - IX ZR 50/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0263
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht mit Insolvenz!

BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 181/08

1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.*)

2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.*)

3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.*)




IBRRS 2010, 0250
ImmobilienImmobilien
Prospekthaftung: Hinweispflicht bei Schmälerung der Bürgschaft

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 162/07

1. Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten.

2. Dazu gehört eine Aufklärung über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln können. Ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist daher nicht allein anhand der wiedergegebenen Einzeltatsachen, sondern nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das er von den Verhältnissen des Unternehmens bzw. der Anlage vermittelt.

3. Dabei dürfen die Prospektverantwortlichen allerdings eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts bei den Anlegern voraussetzen.

4. Es ist für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die – weit zu verstehenden – Nebenleistungen einfließen. Dieser Trennung kommt für den Anleger deshalb eine besondere Bedeutung zu, da er nur so in die Lage versetzt wird, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit seiner Investition zu überprüfen.

5. Die Angaben zu der Mietgarantiebürgschaft sind unzutreffend , wenn sich aus dem Prospekt, der für den Anleger maßgeblichen Informationsquelle, nicht ergibt, dass die Bürgschaft nicht nur Ansprüche aufgrund der Mietgarantie absichert, sondern auch andere Forderungen betrifft. Auf diese Schmälerung des Umfangs der Bürgschaft sind die Anleger hinzuweisen.

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IBRRS 2010, 0101
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beschränkung des Skontoabzugs auf die Schlussrechnung

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.2009 - 4 U 28/08

1. Die Möglichkeit eines Skontoabzuges ist nur dann auf die Schlusszahlung beschränkt, wenn es in Bezug auf andere Zahlungen, etwa Abschlagszahlungen, an einer Vereinbarung fehlt.

2. Das Gericht darf die Höhe der Kosten für eine im Wege eines Leistungsverweigerungsrechts aus § 320 BGB geltend gemachte Mängelbeseitigung nicht gemäß § 287 ZPO schätzen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Vortragslast für die Höhe der Mängelbeseitigungskosten bei Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts durch den Auftraggeber einer Werkleistung nicht auf Seiten des Auftraggebers, sondern auf Seiten des Auftragnehmers liegt.

3. In Fällen, in denen einem gerichtlich geltend gemachten Werklohnanspruch ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Anspruchs auf Mängelbeseitigung entgegengehalten werden kann, führen zu einer doppelten Zug um Zug Verurteilung.

4. Steht dem vertraglichen Anspruch des Auftragnehmers auf zusätzlichen Werklohn ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers aus § 641 Abs. 3 BGB bis zur Beseitigung der vorhandenen Mängel zu, kann der Auftragnehmer insoweit auf seinen Vergütungsanspruch Verzugszinsen nicht verlangen.




IBRRS 2010, 0097
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorauszahlungsbürgschaft: Ausgleich von zu hohen Abschlagszahlungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.2009 - 4 U 44/09

1. Der Sicherungszweck einer für bestimmte Bauleistungen gewährten Vorauszahlungsbürgschaft entfällt, wenn diese Bauleistungen erbracht wurden.

2. Im Rahmen der Schlussrechnung sind zu hohe oder zu geringe Voraus- oder Abschlagszahlungen auszugleichen. Sind solche Zahlungen in einem größeren Umfang geleistet worden, als es dem Wert der Arbeiten entspricht, so führt dies zu einem - vertraglichen - Erstattungsanspruch des Auftraggebers.

3. Die Höhe des sich aus der Gesamtabrechnung ergebenden Anspruchs begrenzt die Haftung von Sicherheiten, die für einzelne Voraus- oder Abschlagszahlungen gestellt worden sind; denn der Auftraggeber kann nicht Ersatz für einen Ausfall beanspruchen, den er gar nicht erlitten hat.

4. Der Auftraggeber hat schlüssig die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Auszahlung eines Saldoüberschusses aus einer Schlussabrechnung vorzutragen. Dazu kann er sich indes auf eine vorhandene Schlussrechnung des Auftragnehmers beziehen und darlegen, dass sich daraus ein Überschuss ergibt oder nach Korrektur etwaiger Fehler ergeben müsste. Es ist dann Sache des Auftragnehmers, dieser Berechnung entgegenzutreten.

5. Im Prozess des Auftraggebers auf Zahlung eines Überschusses trägt der Auftragnehmer die Beweislast für seinen Vergütungsanspruch, denn der Auftragnehmer ist aufgrund der vertraglichen Abrede verpflichtet nachzuweisen, dass er berechtigt ist, die Voraus- und Abschlagszahlungen endgültig zu behalten. Für eine anderweitige Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Zahlungsprozess des Auftraggebers gegen den Bürgen, der ohnehin für das Erlöschen der Bürgschaft bzw. Beendigung der Bürgschaftsverpflichtung beweispflichtig ist, besteht kein sachlicher Grund.




IBRRS 2010, 0067
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann beginnt Verjährung der Gewährleistungsbürgschaft?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.12.2009 - 13 U 106/09

Die regelmäßige Verjährung der Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft beginnt erst, wenn sich der Mängelbeseitigungsanspruch nach Fristablauf oder nach endgültiger Verweigerung der Mängelbeseitigung durch den Unternehmer in einen auf Geldzahlung gerichteten Anspruch verwandelt hat.

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IBRRS 2010, 0049
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Spätere Auftragserweiterungen von Bürgschaft umfasst?

BGH, Urteil vom 15.12.2009 - XI ZR 107/08

Eine Bürgschaft, die für Werklohnforderungen aus einem Bauvertrag übernommen worden ist, erstreckt sich gemäß § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann nicht auf Entgeltforderungen aus später vom Auftraggeber verlangten Auftragserweiterungen nach § 1 Nr. 3, § 1 Nr. 4 Satz 1 oder § 1 Nr. 4 Satz 2 VOB/B, wenn für den Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags erkennbar war, dass der Bauvertrag der VOB/B unterliegt.*)

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Online seit 2009

IBRRS 2009, 4124
BauvertragBauvertrag
Berechnung der Austauschgewährleistungsbürgschaft

LG Schwerin, Urteil vom 29.10.2008 - 6 S 32/08

1. Der Auftragnehmer eines Bauvertrags, der den Gewährleistungseinbehalt des Auftraggebers durch eine Bürgschaft abgelöst hat, darf nach Ablauf der Gewährleistungsfrist die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an sich selbst verlangen.

2. Für die Berechnung der Austauschgewährleistungsbürgschaft ist auf den Wert des mangelbehafteten Gewerkes abzustellen.

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IBRRS 2009, 4028
ImmobilienImmobilien
Bürgschaft - Hypothekenvormerkung mindert Sicherungwert eines Grundstücks

BGH, Urteil vom 24.11.2009 - XI ZR 332/08

Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen ist eine zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf seinem Grundbesitz ruhende valutierende, dingliche Belastung grundsätzlich wertmindernd zu berücksichtigen (im Anschluss an BGHZ 151, 34 ff.). Forderungen, die sowohl durch die dingliche Belastung als auch durch die Bürgschaft gesichert werden, sind nur zu berücksichtigen, soweit sie aufgrund der dinglichen Belastung nicht getilgt werden können.*)

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IBRRS 2009, 3960
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
§ 551 BGB: Bürgschaft freiwillig und unaufgefordert gestellt?

LG Mannheim, Urteil vom 26.11.2009 - 10 O 28/09

Zu der Frage, ob eine als Sicherheit für einen Mieter gewährte Bürgschaft freiwillig und unaufgefordert vom Bürgen gestellt wurde und somit die Begrenzung der Mietsicherheiten gemäß § 551 BGB nicht greift.

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IBRRS 2009, 3959
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nach Kündigung: Fälligkeit der Bürgschaft auch ohne Abnahme!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2009 - 8 U 46/09

Verlässt der Auftraggeber nach Kündigung des Vertrages das Erfüllungsstadium tritt der die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung begründende Sicherungsfall auch ohne Abnahme ein. Nach Ablauf der damit beginnenden Verjährungsfrist ist die Bürgschaftsurkunde herauszugeben.*)

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IBRRS 2009, 3872
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgenhaftung des Bauunternehmens zu Gunsten des Nachunternehmens

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.10.2009 - 6 Sa 219/09

1. Bauunternehmer haftet für Mindestlohnansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu Gunsten des Nachunternehmers.

2. Das Mindestentgelt, hinsichtlich dessen den auftraggebenden Unternehmer eine Bürgenhaftung trifft, umfasst nur das Nettoentgelt. Die Bürgenhaftung bezieht sich allein auf den Mindestlohnanspruch, der jedoch nur für tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung erworben wird, weil die Rechtsnormen des durch Rechtsverordnung für allgemein anwendbar erklärten TV Mindestlohn nur insoweit international zwingend sind.

3. Tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten zwar auch in der Insolvenz, wenn es um Masseforderungen geht, finden jedoch auf Insolvenzforderungen keine weitere Anwendung.

4. Die Insolvenzsicherung dient nicht der Entlastung des Arbeitgebers oder dessen Auftraggebers, der die Möglichkeit hat, sich durch Auswahl und Überwachung seiner Nachunternehmer, insbesondere durch Vorlage von Zahlungsnachweisen, vor einer Inanspruchnahme als Bürge zu schützen, und selbst dann noch durch Sicherheitseinbehalte für eine Milderung der Folgen einer Insolvenz sorgen kann. Aus diesen Gründen ist in der gesetzlichen Bürgenhaftung auch im Falle der Insolvenz des Nachunternehmers weder ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz noch ein unverhältnismäßiger Eingriff in die unternehmerische Betätigungsfreiheit zu sehen.

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IBRRS 2009, 3733
BauvertragBauvertrag
Löschung einer § 648-BGB-Vormerkung gegen Stellung einer Bürgschaft!

LG Wuppertal, Urteil vom 29.04.2008 - 1 O 61/08

1. Die Aufhebung einer Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruches auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gerichteten einstweiligen Verfügung kann gegen die Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verlangt werden.*)

2. Soweit in der Bürgschaftserklärung von Inanspruchnahme die Rede ist, ist damit erkennbar nicht die bloße Inanspruchnahme gemeint, sondern vielmehr die Erfüllung der Bürgschaftsschuld. Es wäre ein Widerspruch in sich selbst, wenn die Bürgschaftsverpflichtung in dem Moment erlöschen würde, wenn der sich aus der Bürgschaft ergebende Anspruch geltend gemacht wird.

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IBRRS 2009, 3293
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragserfüllungssicherheit über 20%

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2009 - 21 U 130/08

1. Sind sich die Parteien eines Bauvertrags über die richtige Höhe einer Sicherheitsleistung im Sinne des § 648a BGB nicht einig, so muss der Besteller zumindest eine Sicherheitsleistung in derjenigen Höhe übergeben, die er für richtig hält.

2. Die Höhe einer vertraglich vereinbarten Sicherheitsleistung von 20% ist auch nicht durch die angespannte wirtschaftliche Situation eines Insolvenzverwalters als Auftragnehmer gerechtfertigt. Ein ausgewogener Vertrag liegt nur vor, wenn dieser einen Ausgleich für die hohe Sicherheitsleistung auch zu Gunsten des Insolvenzverwalters vorsehen würde.




IBRRS 2009, 3220
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gesamtsicherungshypotheken auf allen Einzelgrundstücken

LG Köln, Beschluss vom 10.08.2009 - 13 S 195/09

Werden auf der Grundlage eines einheitlichen Vertrages Bauleistungen (hier: Fliesenarbeiten) in mehreren Bauwerken (hier: Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser) auf rechtlich selbstständigen Einzelgrundstücken erbracht, so kann der Unternehmer zur Sicherung seiner gesamten Forderung auf jedem Einzelgrundstück die Einräumung einer Gesamthypothek verlangen.

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IBRRS 2009, 3219
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gesamtsicherungshypotheken auf allen Einzelgrundstücken

LG Köln, Beschluss vom 18.09.2009 - 13 S 195/09

Werden auf der Grundlage eines einheitlichen Vertrages Bauleistungen (hier: Fliesenarbeiten) in mehreren Bauwerken (hier: Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser) auf rechtlich selbstständigen Einzelgrundstücken erbracht, so kann der Unternehmer zur Sicherung seiner gesamten Forderung auf jedem Einzelgrundstück die Einräumung einer Gesamthypothek verlangen.

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IBRRS 2009, 3146
ARGEARGE
Bürgschaft - Wirksamkeit eines Bürgschaftsvertrags i.R.e. ARGE

LG Berlin, Urteil vom 01.06.2007 - 103 0 153/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3002
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist Teilkündigung eines VOB-Vertrages möglich?

BGH, vom 20.08.2009 - VII ZR 212/07

1. Leistungsteile innerhalb eines Gewerks stellen grundsätzlich keinen in sich abgeschlossenen Teil der Leistung dar, auf den die Entziehung des Auftrags nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 VOB/B beschränkt werden kann.*)

2. Ist der Auftragnehmer nach einer unzulässigen Teilkündigung des Auftraggebers seinerseits zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, kann der Auftraggeber dem sich hieraus ergebenden Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gemäß § 254 Abs. 1 BGB den Einwand des Mitverschuldens entgegenhalten, wenn der Auftragnehmer durch sein vertragswidriges Verhalten Anlass für die Teilkündigung gegeben hat.*)

3. Ist die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart, so dass die Möglichkeit der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen eröffnet ist, ist § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B nach § 307 BGB unwirksam, wenn der Auftraggeber Verwender der VOB/B ist.*)




IBRRS 2009, 2947
BauvertragBauvertrag
Verjährung von Gewährleistungsbürgschaften

AG Hannover, Urteil vom 11.06.2009 - 514 C 7957/08

1. Eine Hemmung der Verjährung durch die Zustellung eines Mahnbescheids kann nur durch eine hinreichende Individualisierung der mit dem Mahnbescheid geltend gemachten Forderung eintreten.

2. Soll durch den Mahnbescheid der Bürge in Anspruch genommen werden, muss deshalb der Mahnbescheid auch Ausführungen zur Hauptforderung enthalten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Hauptforderung aus mehreren selbstständigen Forderungen zusammen setzt.

3. Der Bürge kann sich auch dann mit Erfolg auf die Verjährung der Hauptschuld berufen, wenn die Hauptschuldnerin nach der Übernahme der Bürgschaft wegen Vermögenslosigkeit und Löschung im Handelsregister als Rechtsperson untergegangen ist und aus diesem Grund bereits die gegen sie gerichtete Forderung weggefallen ist.

4. Unterbrechungsmaßnahmen gegen den Bürgen können auch Unterbrechungsmaßnahmen gegen den Hauptschuldner bedeuten. Zwingende Voraussetzung ist aber auch hierfür, dass die Hauptschuld benannt wird.

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IBRRS 2009, 2854
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BauvertragBauvertrag
Bürgschaftsverpflichtung privater Bauherrn in AGB wirksam!

OLG Celle, Urteil vom 19.08.2009 - 13 U 48/09

Die Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers

"Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen",

ist nicht gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam (Aufgabe von Senat, Urteil vom 03. Juli 2008 - 13 U 68/08, BauR 2009, 103 = IBR 2008, 511).*)

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IBRRS 2009, 2795
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abrechnung der Restfertigstellungsmehrkosten bei Vertragsbeendigung

KG, Urteil vom 29.04.2008 - 6 U 17/07

1. Ein Anspruch auf Erstattung von Restfertigstellungsmehrkosten steht dem Auftraggeber auch dann zu, wenn er zwar den Vertrag dem Auftragnehmer nicht ausdrücklich entzieht, aber der Auftraggeber und der Auftragnehmer sich konkludent über die Aufhebung des Werkvertrags verständigen, nachdem der Auftragnehmer die vertragsgemäße Fertigstellung endgültig verweigert hat.

2. Wenn sich der Vertragserfüllungsbürge im Prozess mit dem Bürgschaftsgläubiger (= Auftraggeber) erfolgreich mit dem Argument verteidigen will, der Hauptschuldner (= Auftragnehmer) habe einen höheren Werklohnanspruch gegen den Bürgschaftsgläubiger, als von diesem anerkannt, muss der Bürge diesen angeblichen weiteren Vergütungsanspruch des Hauptschuldners konkret darlegen und gegebenenfalls beweisen.

3. Nach einer seitens des Auftraggebers berechtigten Bauvertragsbeendigung muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Mehrkosten der Restfertigstellung erstatten. Diese bestehen in der Differenz zwischen den vom Auftraggeber tatsächlich zur Durchführung des Bauvorhabens aufgewandten Kosten (Summe aus dem Werklohn für die vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistungen und den Kosten, die an das Nachfolgeunternehmen gezahlt wurden, das die Arbeiten fertig stellte) und dem Betrag, den der Auftraggeber bei unverändertem Leistungssoll und einer vollständigen Durchführung des Bauvortrags mit dem Auftragnehmer nach den mit ihm vereinbarten Einheitspreisen hätte zahlen müssen.




IBRRS 2009, 2646
Familien- und ErbrechtFamilien- und Erbrecht
Krasse finanzielle Überforderung trotz anderweitiger Sicherheit

BGH, Urteil vom 16.06.2009 - XI ZR 539/07

1. Eine anderweitige Sicherheit schließt die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften oder Mithaftungsübernahmen finanziell krass überforderter Ehepartner bzw. Lebenspartner für eine Darlehensschuld des anderen Teils nur dann aus, wenn gewährleistet ist, dass den Betroffenen allenfalls eine seine Finanzkraft nicht übersteigende "Ausfallhaftung" trifft.*)

2. Bei der Frage, ob die Grundschuld nach dem Inhalt der vorformulierten Bankbedingungen auch künftige Forderungen gegen den Darlehensnehmer sichert, darf eine Unklarheit im Sinne von § 5 AGBG (§ 305c Abs. 2 BGB) nicht zu Lasten des finanziell krass überforderten Bürgen oder Mithaftenden gehen.*)

3. Die gemäß § 286 ff. InsO schließt eine Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf ruinöse Bürgschaften oder Schuldbeitritte finanzschwacher Ehepartner bzw. Lebenspartner nicht aus.*)

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IBRRS 2009, 2595
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Keine Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren

LG Itzehoe, Urteil vom 18.11.2008 - 3 O 208/08

1. Die Bürgschaftsforderung verjährt gesondert, und zwar im Falle der Verweigerung einer Mängelbeseitigung ab diesem Zeitpunkt.

2. Ein vom Auftraggeber gegen den Auftragnehmer (Hauptschuldner) eingeleitetes selbständiges Beweisverfahren führt im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Bürgen nicht zu einer Verjährungshemmung.

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IBRRS 2009, 2537
BauvertragBauvertrag
Bausicherheiten

LG Wiesbaden, Urteil vom 04.05.2007 - 7 O 318/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2427
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss von § 768 BGB: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam!

BGH, Beschluss vom 27.05.2008 - XI ZR 475/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2396
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baurecht - AGB-Kontrolle: § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. unwirksam!

LG Hannover, Urteil vom 03.12.2008 - 22 O 102/08

1. § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. ist bei isolierter Inhaltskontrolle wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam, was zur Folge hat, dass eine Gewährleistungsbürgschaft für verjährte Mängelansprüche auch dann nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wenn entsprechend der Rechtsprechung des BGH aus 1993 eine Mängelrüge zu unverjährter Zeit erfolgt ist.

2. Ob der Bürge entsprechend der Rechtsprechung des BGH aus 1993 auch verjährte Ansprüche sichern wollte, ist durch Auslegung der Bürgschaftsurkunde im Einzelfall zu ermitteln.

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IBRRS 2009, 2389
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzicht auf Einreden gemäß § 768 BGB in Bürgschaften unwirksam!

BGH, Urteil vom 16.06.2009 - XI ZR 145/08

1. Haben die Vertragsparteien eine Klausel übereinstimmend in einem bestimmten Sinne verstanden, so geht dieser übereinstimmende Wille nicht nur der Auslegung einer Individualvereinbarung, sondern auch der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Das Verhalten der Parteien nach Abschluss der Sicherungsvereinbarung ist als Indiz für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und Verständnisses bei Vertragsschluss bedeutsam.

3. Zwar kann der Auftraggeber durch beigefügte Vertragsmuster den abweichenden, eindeutigen Inhalt einer Sicherungsvereinbarung nicht ändern. Ist die Klausel jedoch nicht eindeutig, so erlangt ein Vertragsmuster, das Bestandteil der Vereinbarung geworden ist, für die Auslegung dieser Klausel Bedeutung.

4. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die vorsieht, dass der Auftragnehmer einen Sicherungseinbehalt nur gegen Stellung einer Bürgschaft ablösen kann, die den Verzicht auf sämtliche Einreden des § 768 BGB enthält, ist unangemessen im Sinne des § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz (jetzt § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB).

5. Eine Regelung, die dem Bürgen den Schutz des § 768 BGB umfassend nimmt, kann nur formularmäßig nicht wirksam vereinbart werden. Dagegen ist eine individualvertragliche Vereinbarung möglich.

6. In den Fällen, in denen formularmäßig eine Gewährleistungsbürgschaft mit umfassendem Einredeverzicht zur Ablösung eines Sicherungseinbehalts gefordert wird, ist die Sicherungsvereinbarung vollständig unwirksam, da die betreffende Klausel nicht teilbar ist und auch eine ergänzende Vertragsauslegung nicht in Betracht kommt.

7. Auch eine ergänzende Auslegung der Sicherungsvereinbarung dahingehend, dass eine Bürgschaft ohne umfassenden Einredeverzicht zu stellen ist, um den Sicherungseinbehalt abzulösen, kommt nicht in Betracht.

8. Zu den Einreden, die der Bürge seiner Inanspruchnahme entgegenhalten kann, gehört auch die Unwirksamkeit der der Bürgschaftsübernahme zu Grunde liegenden Sicherungsvereinbarung.




IBRRS 2009, 2197
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistung: Bürgschaft a.e.A. in AGB eines öffentl. AG

LG Stuttgart, Urteil vom 21.10.2008 - 15 O 118/08

Zur Unwirksamkeit einer von einem öffentlichen Auftraggeber formularmäßig verwendeten Klausel, nach der eine Sicherheit für Gewährleistungsansprüche nur durch Gewährleistungseinbehalt oder durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gestellt werden kann.*)

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IBRRS 2009, 2145
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Subvention: Sicherungszweck einer Bürgschaft

BGH, Urteil vom 28.04.2009 - XI ZR 86/08

Der Sicherungszweck einer Bürgschaft für eine durch Verwaltungsakt festzusetzende Rückforderung einer staatlichen Subvention reicht im Zweifel nur so weit, wie die zuständige Behörde den Empfänger der Subvention bei fehlerfreier Ermessensausübung tatsächlich in Anspruch genommen hätte.*)

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IBRRS 2009, 1917
BauvertragBauvertrag
Bürgschaftsprozess: Beweislast des Bürgen

LG Tübingen, Urteil vom 21.04.2009 - 2 O 221/07

In einem Bürgschaftsprozess muss der beklagte Bürge gegebenenfalls darlegen und beweisen, dass die zu Grunde liegende Sicherungsvereinbarung unwirksam ist. Das gilt auch, wenn nicht mehr geklärt werden kann, auf welche Fassung eines Bürgschaftsmusters (hier: KEFB-Sich 1 eines kommunalen Vergabehandbuches) die Sicherungsvereinbarung verweist.

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