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Sachgebiet: Bürgschaft und sonstige Sicherheiten

836 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 1150
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann muss Auftraggeber eine Vorauszahlungsbürgschaft zurückgeben?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.05.2004 - 19 U 185/02

1. Mangels abweichender Vereinbarung sichert eine Vorauszahlungsbürgschaft den Auftraggeber für den Fall ab, dass die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen wertmäßig hinter dem Betrag der Vorauszahlung zurückbleiben.

2. Der Beweis für das Erlöschen der Bürgschaft bzw. die Beendigung der Bürgschaftsverpflichtung obliegt dem Bürgen.

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IBRRS 2005, 1081
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz wegen Verletzung von Grundpfandrecht

OLG Bamberg, Beschluss vom 16.11.2004 - 1 U 114/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 1035
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Rechtsmittel durch Nebenintervenienten: Wie lange möglich?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2005 - 21 U 105/04

Eine Rechtsmitteleinlegung durch den Nebenintervenienten ist nur so lange möglich, wie die Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei läuft. Der Zeitpunkt der Zustellung an den Nebenintervenienten ist nur dann maßgebend, wenn es sich um eine streitgenössische Nebenintervention handelt. Die Nebenintervention eines subsidär Verpflichteten im Prozess des Gläubigers mit dem Primärschuldner fällt nicht hierunter.*)

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IBRRS 2005, 1034
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verspäteter Antrag auf gemeinsames Gericht für Streitgenossen

OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2005 - 4 AR 19/05

Ein Antrag auf Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts für eine streitgenössische Klage sollte in der Regel in einem möglichst frühen Verfahrensstadium gestellt werden, nach vorangegangenem Mahnverfahren z. B. spätestens mit der Anspruchsbegründung. Stellt ihn der Kläger erst, nachdem er über längere Zeit - hier: ein halbes Jahr in amtsgerichtlichen Verfahren - vor den verschiedenen Streitgerichten getrennte Verfahren gegen zwei Beklagte geführt hat, weil er angesichts einer prozessleitenden Beweisanordnung die Vernehmung des Beklagten des einen Verfahrens als Zeuge in dem anderen Verfahren verhindern will, kann der so spät gestellte Antrag missbräuchlich sein.*)

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IBRRS 2005, 1026
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer hat Anspruch auf Bauhandwerkersicherung?

BGH, Beschluss vom 24.02.2005 - VII ZR 86/04

Unternehmer einer Außenanlage ist nicht, wer lediglich mit Rodungsarbeiten und sonstigen Arbeiten beauftragt ist, die dazu dienen, ein Baugrundstück zur Bebauung frei zu machen.*)

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IBRRS 2005, 1021
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Sicherungshypothek bei reinen Planungsleistungen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.03.2005 - 6 W 124/05

1. Der nur planende Architekt ist Unternehmer eines Bauwerks im Sinne des § 648 BGB.*)

2. Der Anspruch des Architekten auf Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers entsteht erst nach tatsächlichem Baubeginn.*)

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IBRRS 2005, 1009
ImmobilienImmobilien
Eintragungsbewilligung für eine Restkaufgeldsicherungshypothek

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.09.2004 - 11 Wx 3/04

Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für eine Restkaufgeldsicherungshypothek (hier: Ermittlung des Gläubigers).*)

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IBRRS 2005, 0884
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht

BGH, Urteil vom 11.12.1997 - IX ZR 274/96

a) Eine krasse finanzielle Überforderung des Bürgen hat jedenfalls dann, wenn dieser maßgeblich als Gesellschafter an der Hauptschuldnerin beteiligt ist, keine Indizwirkung dafür, daß er sich aus einer unterlegenen Position heraus auf das Geschäft eingelassen hat.*)

b) Bei Höchstbetragsbürgschaften bestimmt sich, wenn nichts anderes Vereinbart ist, der Innenausgleich zwischen den Mitbürgen nach dem Verhältnis der einzelnen Höchstbeträge.*)

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IBRRS 2005, 0883
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten

BGH, Urteil vom 11.12.1997 - IX ZR 341/95

a) Zur Beurteilung der Wirksamkeit von Verpfändungsverträgen, die unter der Geltung der 4. Kreditverordnung vom 2. März 1990 (GBl. DDR I S. 114) abgeschlossen wurden, sind ergänzend die §§ 442 ff. DDR-ZGB in der bei Vertragsabschluß geltenden Fassung heranzuziehen. Eine vertragliche Abweichung von diesen Vorschriften war nicht zulässig.*)

b) Die Verpfändung eines Warenlagers mit wechselndem Bestand nach § 14 Abs. 4 Satz 2 DDR-KreditVO in der Fassung der 4. DDR-KreditVO in Verbindung mit § 448 Abs. 1 DDR-ZGB ist jedenfalls dann unwirksam, wenn sie nicht den Bestimmtheitsgrundsätzen entspricht, die unter der Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuches für eine entsprechende Sicherungsübereignung entwickelt worden sind.*)

c) Die Verpfändung von Forderungen nach § 14 Abs. 4 Satz 3 DDR-KreditVO in der Fassung der 4. DDR-KreditVO in Verbindung mit § 449 Abs. 1 DDR-ZGB ist unwirksam, wenn die Bestimmungen des § 449 Abs. 1 Satz 4 oder Satz 5 DDR-ZGB nicht beachtet wurden.*)

d) Der Rechtsgedanke des § 15 Satz 1 KO gilt auch im Gesamtvollstreckungsrecht.*)

e) Richtet sich die Entstehung einer Hypothek nach dem Recht der ehemaligen DDR, kommt eine entsprechende Anwendung von § 15 Satz 2 KO in Verbindung mit § 878 BGB auf die Gesamtvollstreckungsordnung nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2005, 0861
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht

BGH, Urteil vom 19.03.1998 - IX ZR 22/97

a) Besichert eine GmbH einen ihrer Muttergesellschaft gewährten Kredit, ist das Sicherungsgeschäft nicht schon deshalb sittenwidrig, weil die GmbH danach nicht mehr genügend freies Vermögen hat, um ihre Gläubiger zu befriedigen.*)

b) Ein Sicherheitenpoolvertrag, in dem Gläubiger und Schuldner eine Ausweitung des Sicherungsgegenstands vereinbaren, kann auch dann der Absichtsanfechtung unterliegen, wenn der durch eine Konzernklausel festgelegte Sicherungszweck nicht verändert wird.*)

c) Tritt ein selbständiges Unternehmen einem Sicherheitenpoolvertrag erst bei, nachdem einem anderen Poolmitglied der Kredit, der durch den Poolvertrag gesichert werden sollte, bereits ausgereicht war, kann der Beitritt gleichwohl anfechtungsrechtlich ein Bargeschäft darstellen, wenn das beitretende Unternehmen keine Wahl hatte, ob es dem Pool beitrat, weil es vom Kreditnehmer beherrscht wurde und der Poolvertrag den Beitritt voraussetzte.*)

d) Die Sicherstellung einer fremden Schuld ist auch dann entgeltlich, wenn dem Sicherungsgeber dafür die Kreditgewährung an den Dritten versprochen wird, an der er ein eigenes wirtschaftliches Interesse hat. Ein derartiges Interesse ist im Verhältnis zwischen Tochter- und Muttergesellschaft regelmäßig vorhanden.*)

e) Überweist der (Gemein-)Schuldner einen Betrag auf das debitorisch geführte Konto eines anderen, damit "Zinsen gespart" werden, so richtet sich bei einer derartigen mittelbaren Zuwendung der Anfechtungsanspruch (auch) gegen die Empfängerbank.*)

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IBRRS 2005, 0843
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten

BGH, Urteil vom 05.05.1998 - XI ZR 234/95

Bei formularmäßigen Globalabtretungen führt die Nichtigkeit einer unangemessenen Freigaberegelung nicht zur Unwirksamkeit der Forderungsabtretung.*)

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IBRRS 2005, 0770
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Sicherheit nach § 648a BGB: Leistungsverweigerungsrecht?

BGH, Urteil vom 13.01.2005 - VII ZR 28/04

Der Besteller verliert sein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einer Werklohnforderung des Unternehmers nicht, wenn er die nach § 648a BGB geforderte Sicherheit nicht stellt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335).*)




IBRRS 2005, 0756
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten

BGH, Urteil vom 23.02.1999 - XI ZR 49/98

In der Zwangsvollstreckung steht dem Schuldner ein Tilgungsbestimmungsrecht nach § 366 Abs. 1 BGB nicht zu.*)

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IBRRS 2005, 0647
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Bürgschaft - Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.12.2004 - 24 U 121/04

1. Die Frage nach der krassen finanziellen Überforderung der Ehefrau eines Darlehenskunden als Grundlage der widerleglichen Vermutung einer Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen allein aus emotionaler Verbundenheit beurteilt sich dann, wenn die Bürgin mehrere Bürgschaften für ihren Ehemann bei derselben Bank übernommen hat, aus einer Gesamtschau sämtlicher eingegangener Bürgschaften.*)

2. Dem so begründeten Sittenwidrigkeitsurteil kann die Bank sich nicht durch eine nachträgliche Beschränkung ihrer Bürgschaftsforderungen auf für sich betrachtet "zulässige" Teilbeträge entziehen.*)

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IBRRS 2005, 0643
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unterbrechung einer vereinbarten verlängerten Verjährungsfrist

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.01.2005 - 4 U 176/03

1. Mit Ende der Unterbrechung der Verjährung nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens gemäß den §§ 639 Abs. 1, 477 Abs. 2 BGB a.F. wird die vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist erneut in Lauf gesetzt (§ 217 BGB a.F.). Wird nämlich der Lauf einer nach § 13 Nr. 4 Satz 1 VOB/B vereinbarten Frist nach gesetzlichen Bestimmungen unterbrochen, wird nach dem Ende der Unterbrechung die vereinbarte Frist erneut in Gang gesetzt.

2. Die Gewährleistungsbürgschaft kann nicht für weitere, bisher unbekannte Mängel zurückbehalten werden, nachdem die Gewährleistungsfrist hinsichtlich solcher Mängel abgelaufen ist.

3. Wegen § 767 Abs. 1 Satz 1 BGB erstreckt sich die Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils gegen den Gläubiger grundsätzlich auch auf den Bürgen.

4. Das (primäre) Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers erstreckt sich auch auf diejenigen Arbeiten, die notwendig werden, um nach durchgeführter Mängelbeseitigung den davor bestehenden Zustand wieder herzustellen.

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IBRRS 2005, 0579
ImmobilienImmobilien
Grundschuld: Auslegung einer Sicherungszweckerklärung

OLG Bremen, Urteil vom 17.06.2004 - 2 U 88/03

Die vom Bundesgerichtshof für die Beurteilung des Haftungsumfangs des Bürgen entwickelte Rechtsprechung, die den Anlass der Verbürgung in den Vordergrund der Betrachtung rückt, ist auf im Zusammenhang mit einer Grundschuldbestellung abgegebene Sicherungszweckerklärungen nicht anwendbar.*)

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IBRRS 2005, 0559
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Bürgschaft a.e.A.: Muss Bürge sofort leisten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2005 - 15 U 35/04

Die in der Bürgschaftserklärung abgegebene Verpflichtung, auf erstes Anfordern an den Begünstigten zu leisten, hat nicht die Bedeutung, dass der Bürge auf jede formalisierte Zahlungsaufforderung des Gläubigers zunächst einmal leisten muss und die materielle Berechtigung der Forderung des Gläubigers immer erst in einem Rückforderungsprozess geklärt wird.

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IBRRS 2005, 0507
VerbraucherrechtVerbraucherrecht

BGH, Urteil vom 14.05.1998 - IX ZR 56/95

Ein Bürgschaftsvertrag, der zur Absicherung einer Verbindlichkeit geschlossen wird, die der Hauptschuldner im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit eingegangen ist, ist kein Geschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 HTürGG. Dasselbe gilt, wenn der Hauptschuldner die durch die Bürgschaft gesicherte Verbindlichkeit zwar als Verbraucher, jedoch nicht im Rahmen eines Haustürgeschäfts eingegangen ist.*)

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IBRRS 2005, 0414
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Höhe der Bauhandwerkersicherungshypothek bei Mängeln

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.01.2005 - 6 U 175/04

1. Zur Bestimmung des Wertes der Leistungen des Unternehmers bei § 648 Abs. 1 S. 2 BGB im einstweiligen Verfügungsverfahren*)

2. Das Leistungsverweigerungsrecht des § 641 Abs. 3 BGB spielt im Rahmen des § 648 Abs. 1 S. 2 BGB keine Rolle.*)

3. Zur Beweisvereitelung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, wenn der Bauherr während des einstweiligen Verfügungsverfahrens die Schlösser am Bauwerk austauscht und so verhindert, dass Mitarbeiter des Unternehmers oder seine Subunternehmer die gerügten Mängel überprüfen und eidesstattliche Versicherungen abgeben.*)

4. Zur Anwendung des § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO im einstweiligen Verfügungsverfahren.*)

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IBRRS 2005, 0364
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kollission zweier Globalzessionen

BGH, Urteil vom 14.07.2004 - XII ZR 257/01

Zur Kollision einer Globalzession zugunsten einer Bank mit einer zeitlich nachfolgenden Globalzession zugunsten des Vermieters von Baumaschinen.*)

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IBRRS 2005, 0333
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 648a BGB: Leistungsverweigerung trotz nicht gestellter Sicherheit

BGH, Urteil vom 16.12.2004 - VII ZR 167/02

Der Besteller verliert sein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einer Abschlagsforderung des Unternehmers nicht, wenn er die nach § 648a BGB geforderte Sicherheit nicht stellt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335).*)

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IBRRS 2005, 0177
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rspr. zu Sicherheitseinbehalt gilt auch für öfftl.-rechtl. AG

BGH, Urteil vom 09.12.2004 - VII ZR 265/03

a) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, die vorsieht, daß ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der Bausumme nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam (im Anschluß an BGH, Urteil vom 25. März 2004 - VII ZR 453/02, BauR 2004, 1143).*)

b) Eine derartige Klausel kann nicht in der Weise aufrecht erhalten werden, daß der Auftragnehmer berechtigt ist, den Sicherheitseinbehalt durch eine selbstschuldnerische, unbefristete Bürgschaft abzulösen (Bestätigung von BGH, Urteile vom 8. März 2001 - IX ZR 236/00, BGHZ 147, 99, 105 f. und vom 22. November 2001 - VII ZR 208/00, BauR 2002, 463).*)




IBRRS 2005, 0110
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksamkeit eines Gewährleistungseinbehalts trotz Freigabeklausel

OLG Rostock, Urteil vom 18.10.2004 - 3 U 40/04

1. Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, wonach der Besteller nach Abnahme des Bauwerkes 5% der Auftragssumme für die Dauer der fünfjährigen Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf, sofern er nicht eine Bürgschaft a.e.A. gestellt bekommt, ist grundsätzlich unwirksam (st. Rspr.).

2. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag einen Freigabeanspruch für den Fall vorsieht, dass nach Ablauf von zwei Jahren nach der Abnahme bei einer Kontrollbegehung keine Mängel festgestellt werden.




IBRRS 2005, 0033
Mit Beitrag
ARGEARGE
Anspruch auf Bauhandwerkersicherung innerhalb einer Dach-ARGE

KG, Urteil vom 17.12.2004 - 7 U 168/03

1. Es gehört zur Eigenart des Dach-Arge-Vertrages, dass - anders als bei der normalen Arge - mit den Gesellschaftern gesonderte Nachunternehmerverträge hinsichtlich der ihnen zugewiesenen Einzellose abgeschlossen werden. Soweit im Rahmen des Dach-Arge-Vertrages jeder Gesellschafter für sein Einzellos das Leistungs- und Vergütungsrisiko allein trägt, gilt dies nur auf der gesellschaftsvertraglichen Ebene.

2. Die zwingende Vorschrift des § 648a BGB gilt daher im Verhältnis zwischen der Dach-Arge und ihren Gesellschaftern.

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IBRRS 2005, 0026
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 648a BGB nach Abnahme: Was gilt bei Verweigerung?

BGH, Urteil vom 09.12.2004 - VII ZR 199/03

1. § 648a BGB gibt dem Unternehmer auch nach der Abnahme das Recht, eine Sicherheit zu verlangen, wenn der Besteller noch Erfüllung des Vertrages (Mängelbeseitigung) fordert.*)

2. Nach dem fruchtlosen Ablauf der unter Ablehnungsandrohung gesetzten Nachfrist für die Sicherheitsleistung kann der Unternehmer die vereinbarte Vergütung, abzüglich des infolge eines Mangels entstandenen Minderwerts, verlangen.

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Online seit 2004

IBRRS 2004, 4039
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Beweisführung für die Auszahlung eines Darlehens

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.11.2004 - 4 U 78/04

1. Bestätigt der Darlehensnehmer schriftlich "den Erhalt des Geldes", ist dies eine Willenserklärung in Form einer Quittung.

2. Diese Willenserklärung kann durch Führung des Gegenbeweises entkräftet werden, ohne dass dafür der Beweis des Gegenteils, d.h. der Unwahrheit des in der Urkunde Erklärten, notwendig wäre.

3. Ein Scheingeschäft liegt nicht vor, wenn der von den Parteien erstrebte Rechtserfolg gerade die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts voraussetzt.

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IBRRS 2004, 3886
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sittenwidrigkeit einer Abtretung bei Insolvenz

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.11.2003 - 11 U 220/98

1. Ein Vertrag, durch den ein Schuldner sein letztes zur Gläubigerbefriedigung taugliches Vermögen einem bestimmten Gläubiger überträgt, ist regelmäßig sittenwidrig, wenn dadurch gegenwärtige oder künftige Gläubiger über die Kreditwürdigkeit des Schuldners getäuscht werden und beide Vertragspartner bei dieser Täuschung zusammengewirkt haben (Anschluss an BGH NJW 1995, 1668).

2. Die Täuschung muss nicht bezweckt sein und für ihre Annahme kann es genügen, wenn die Vertragspartner nur mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass andere Gläubiger geschädigt werden (Anschluss an RG JW 1936, 1953, 1954; BGH WM 1958, 845 f.).

3. Kennt der begünstigte Gläubiger die Umstände, die den Schluss auf einen bevorstehenden Zusammenbruch des Schuldners aufdrängen, so handelt er schon dann sittenwidrig, wenn er sich über diese Erkenntnis mindestens grob fahrlässig hinwegsetzt (Anschluss an RGZ 143, 48, 51 f.; BGHZ 10, 228, 233 f.; 20, 43, 50 f.; BGH WM 1955, 1580).

4. Unterlässt der Zessionar die gebotene Prüfung der Auswirkungen der Zession auf das Vermögen des Zedenten, so trifft ihn der Vorwurf, sich leichtfertig über die Gefährdung der anderen Gläubiger durch Kredittäuschung hinweggesetzt zu haben (BGHZ 10, 228, 233; BGH NJW 1995, 1668).

5. Diese Ausführungen gelten erst recht bei unbedingten und unentgeltlichen Abtretungen und bei der damit unmittelbaren und endgültigen Entziehung haftbaren Vermögens.

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IBRRS 2004, 3833
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zweckwidrige Verwendung von Baugeld durch Geschäftsführer

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.10.2004 - 4 U 161/03

1. Baugeld liegt vor, wenn wenn die Gewährung eines Darlehens von der Sicherung durch Grundpfandrechte abhängig gemacht wird. Es besteht eine tatsächliche Vermutung für die Baugeldeigenschaft von Geldleistungen, zu deren Sicherheit kurz vor oder während der Bauausführung Grundschulden oder Hypotheken in das Grundbuch eingetragen wurden.

2. Wird ein Geschäftsführer auf Schadensersatz wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld in Anspruch genommen, ist der Baugläubiger nach ständiger Rechtsprechung zunächst nur darlegungspflichtig für die Höhe des vom Empfänger erhaltenen Baugeldes, während der Baugeldempfänger den Verwendungsnachweis zu führen hat.

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IBRRS 2004, 3709
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fristlose Kündigung eines Sanierungsdarlehens

BGH, Urteil vom 14.09.2004 - XI ZR 184/03

Ein die fristlose Kündigung eines Sanierungsdarlehens rechtfertigender wichtiger Grund kann vorliegen, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers seit dem Zeitpunkt, in dem das Kreditinstitut seine Mitwirkung an der Sanierung zugesagt hat, eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, die die Sanierung als nicht mehr aussichtsreich erscheinen läßt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 6. Juli 2004 - XI ZR 254/02, WM 2004, 1676).*)

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IBRRS 2004, 3639
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bürgschaft: Inanspruchnahme trotz fehlender Sicherungsabrede?

BGH, Urteil vom 30.09.2004 - VII ZR 458/02

Der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft gemäß § 7 MaBV kann der Bürge nach Treu und Glauben nicht entgegenhalten, es fehle an einer entsprechenden Sicherungsabrede zwischen Erwerber und Bauträger, wenn der Bauträger Zahlungen entgegengenommen hat, die er nur bei Stellung einer solchen Bürgschaft hätte entgegennehmen dürfen.*)

Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert den Rückgewähranspruch nach einem Rücktritt vom Vertrag gemäß § 326 BGB. Ebenso ist ein entsprechender Rückzahlungsanspruch aus einer Vereinbarung zwischen den Parteien des Erwerbervertrages gesichert, die zu einem Zeitpunkt geschlossen wird, zu dem die Voraussetzungen des § 326 BGB vorliegen.*)

Zur Auslegung des Musters einer Freistellungserklärung der Bundesnotarkammer, die eine Wahlschuld und nicht eine Ersetzungsbefugnis vorsieht.*)




IBRRS 2004, 3594
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Vorauszahlungsbürgschaft: Sichert sie Gewährleistungsansprüche?

OLG Hamm, Urteil vom 05.08.2004 - 17 U 25/04

1. Eine Vorauszahlungsbürgschaft sichert Erfüllungs- und/oder Gewährleistungsansprüche nicht automatisch ab.

2. Die Ausdehnung des Sicherungszwecks der Vorauszahlungsbürgschaft im Vertragsmuster ist nicht zulässig.

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IBRRS 2004, 3579
BauvertragBauvertrag
Darlehensvertrag - Bereicherungsausgleich bei unwirksamer Anweisung

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.08.2004 - 7 U 5/04

1. Ein Bauvertrag kann keinen Rechtsgrund im Sinne von § 812 BGB darstellen, wenn keine unmittelbare Beteiligung des Bereicherungsschuldners ersichtlich ist.

2. Bei der Leistung kraft Anweisung vollzieht sich der Bereicherungsausgleich innerhalb der jeweiligen Leistungsverhältnisse, also im Deckungsverhältnis zwischen Anweisendem und Angewiesenen einerseits und im Valutaverhältnis zwischen Anweisendem und Anweisungs- und Zahlungsempfänger andererseits.

3. Fehlt es jedoch von vornherein an einer wirksamen Anweisung im Deckungsverhältnis, so kann die Zahlung an den Anweisungsempfänger nicht dem Anweisenden als dessen Leistung zugerechnet werden, sodass der Bereicherungsausgleich dann im Verhältnis des Angewiesenen zum Anweisungsempfänger nach den Regeln der Nichtleistungskondiktion stattzufinden hat.

4. Der Bereicherungsgläubiger, der das Fehlen eines die Vermögensschiebung rechtfertigenden Grundes darzulegen und zu beweisen hat, muss nicht vortragen, dass ein Rechtsgrund allgemein nicht in Betracht kommt, sondern lediglich darlegen und beweisen, dass vom Bereicherungsschuldner behauptete Rechtsgründe nicht in Betracht kommen.

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IBRRS 2004, 3571
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Teilabtretung der Werklohnforderung an Baustofflieferanten

KG, Urteil vom 30.08.2004 - 24 U 295/02

1. Zur Wirksamkeit eines verlängerten Eigentumsvorbehalts zu Gunsten eines Baustofflieferanten gegenüber einem nachträglich vereinbarten Abtretungsverbot zwischen den Bauvertragsparteien.

2. Leistet ein Schuldner in Unkenntnis einer im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts erfolgten Teilabtretung seinerseits nur einen Teilbetrag an den bisherigen Gläubiger, steht ihm nach der Kenntniserlangung von der Teilabtretung ein nachtägliches Tilgungsbestimmungsrecht entsprechend § 366 Abs. 1 BGB zu.*)

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IBRRS 2004, 3400
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Sicherheit gem. § 648a BGB auch für Architekten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2004 - 21 U 26/04

1. Der Unternehmerbegriff in § 648a BGB entspricht nicht dem des § 648 BGB. Er setzt nicht voraus, dass die nach dem Vertrage zu erbringende Bauwerksleistung mit einer Werterhöhung des Grundstücks einhergeht, sondern betrifft auch solche unternehmerischen Tätigkeiten, die als nicht wegzudenkender Teil der Gesamtleistung der Herstellung des Bauwerks dienen, ohne sich in diesem unmittelbar verkörpern zu müssen.

2. Auch der lediglich planende Architekt kann deshalb Sicherheit gemäß § 648a BGB verlangen, ohne dass seine Planungsleistungen in einem konkreten Bauerfolg oder sonst in einer Werterhöhung des Bauwerks Niederschlag gefunden haben müssen. Sie ist ihm mithin selbst dann zu gewähren, wenn der Besteller mit der Bauausführung noch nicht begonnen hat.

3. Stellt der Besteller die Sicherheit nicht innerhalb der gesetzten Frist bereit, darf der Unternehmer/Architekt die Arbeiten ankündigungsgemäß einstellen und der Vertrag gilt gemäß §§ 648a Abs. 5 Satz 1, 643 Satz 2 BGB als gekündigt.

4. Als weitere Rechtsfolge der nicht fristgerechten Bereitstellung der verlangten Sicherheit kann der Unternehmer/Architekt gemäß §§ 648a Abs. 5 Satz 1, 645 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 643 Satz 2 BGB die vertraglich vereinbarte Vergütung für die tatsächlich von ihm erbrachten (Planungs-)Leistungen beanspruchen.

5. Der Auftraggeber verliert nach den Grundsätzen von Treu und Glauben den durch die Ausgestaltung der Prüffähigkeit als Fälligkeitsvoraussetzung eingeräumten Schutz, wenn er seine Einwendungen gegen die Prüfbarkeit nicht in einer Frist von zwei Monaten nach Zugang der Rechnung erhebt.

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IBRRS 2004, 3357
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungseinbehalt: Einschränkung der Ablösemöglichkeit

OLG Dresden, Beschluss vom 23.09.2004 - 12 U 1161/04

Die in einer AGB-Klausel vorgesehene Möglichkeit des Auftragnehmers, den vereinbarten Gewährleistungseinbehalt nur durch die Stellung der Bürgschaft einer inländischen Bank oder Versicherungsgesellschaft ablösen zu können, verstößt nicht gegen § 9 AGB-Gesetz.

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IBRRS 2004, 3346
ProzessualesProzessuales
Bürgschaft - Voraussetzungen für Duldungs- oder Anscheinsvollmacht

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.05.2004 - 7 U 178/03

1. Telefonnotizen können ausreichen, um für einen strittigen Sachverhalt einen Anscheinsbeweis nach § 448 ZPO zu erbringen.

2. Für das Bestehen einer Duldungs- oder Anscheinsvollmacht reicht es aus, dass der Vertretene das Auftreten des Vertreters in seinem - des Vertretenen - Namen wissentlich geschehen lässt oder es bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können.

3. Eine Beauftragung mit der Gestellung einer Prozessbürgschaft unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis gemäß § 776 Satz 1 BGB.

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IBRRS 2004, 3319
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Gewerbliche Miete: Austausch Kaution gegen Bürgschaft?

OLG Celle, Beschluss vom 07.04.2003 - 2 W 42/03

Selbst wenn ein Rechtsanspruch des Gewerbemieters auf Austausch der verzinslichen Barkaution gegen eine Bankbürgschaft angenommen würde, kann dem Mieter gegenüber dem durch die Kaution gerade gesicherten Anspruch auf Mietzahlung schon nach der Eigenart des Schuldverhältnisses kein Zurückbehaltungsrecht nachzugebilligt werden.*)

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IBRRS 2004, 3245
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Zur krassen Überforderung des einkommensschwachen Bürgen

BGH, Urteil vom 26.04.2001 - IX ZR 337/98

Ein einkommensschwacher Bürge ist wirtschaftlich nicht krass überfordert, wenn er die gesamte Bürgschaftsschuld voraussichtlich durch Verwertung des von ihm bewohnten Eigenheims zu tilgen vermag.*)

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IBRRS 2004, 3189
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Befristete § 648a-Bürgschaft = Zeitbürgschaft?

OLG München, Urteil vom 08.04.2004 - 9 U 2702/03

Sollen die Verpflichtungen des Bürgen zu einem bestimmten Datum erlöschen, handelt es sich in der Regel um eine Zeitbürgschaft, auch wenn die Bürgschaft als Sicherheit nach § 648a BGB dienen soll.

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IBRRS 2004, 3126
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaftsrecht - Aufschiebender Übergang der Rechte gegen Hauptschuldner

BGH, Urteil vom 05.04.2001 - IX ZR 276/98

1. Zu einer atypischen Bürgschaft mit dem Inhalt, daß der verbürgte Kredit der Tilgung einer Schuld des Bürgen gegenüber dem Hauptschuldner dienen soll.*)

2. Eine formularmäßige Klausel, die trotz Zahlungen des Bürgen den Übergang der Rechte des Kreditinstituts gegen den Hauptschuldner bis zur vollen Befriedigung wegen des verbürgten Anspruchs aufschiebt, so daß bis dahin die Zahlungen nur als Sicherheit gelten, ist auch dann wirksam, wenn der - allein verbürgte - Anspruch des Kreditinstituts durch mehrere Bürgschaften voll gesichert wird (Ergänzung zu BGHZ 92, 374; BGH, Urt. v. 7. November 1985 - IX ZR 40/85, ZIP 1986, 85; v. 23. Oktober 1986 - IX ZR 203/85, NJW 1987, 374).*)

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IBRRS 2004, 3035
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Herausgabe der Bürgschaft gem. § 7 MaBV

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.04.2004 - 4 U 99/03

1. Der Anspruch des Käufers auf Auflassung und der Anspruch des Bauträgers auf Herausgabe der Bürgschaft gem. § 7 MaBV können in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

2. Ist die Abnahme noch nicht erfolgt, ist der Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaft gem. § 7 MaBV nicht fällig.

3. Schon der bloße Bestand der Einrede gemäß § 320 BGB schließt den Verzug - unabhängig von der Geltendmachung - aus.

4. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages kann wegen eigener Vertragsuntreue des Schuldners ausgeschlossen sein, wenn das Verhalten des Schuldners eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung darstellt, wobei insoweit strenge Anforderungen zu stellen sind.

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IBRRS 2004, 3019
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Mitteilung der Inanspruchnahme an Schufa Pflichtverletzung ?

OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2004 - 10 U 574/03

Wird der Bürge wegen Ausfalls der Hauptschuld in Anspruch genommen, ist nicht zu beanstanden, dass die Gläubigerin der SCHUFA mitteilt, dass sich das Bürgschaftskonto in Abwicklung befindet, ein Mahnbescheid beantragt und ein Vollstreckungsbescheid erwirkt wurde. Die Gläubigerin ist nicht wegen etwaiger Vergleichsverhandlungen gehindert, diese Fakten der SCHUFA mitzuteilen.*)

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IBRRS 2004, 2990
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zurückbehaltungsrecht des Bürgen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2004 - 23 U 172/03

1. Der Bürge hat nach Erfüllung der Bürgschaftsschuld einen Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde aus einer entsprechenden Anwendung des den Schuldschein betreffenden § 371 BGB (Anschluss an OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, NJW-RR 2003, 668); wegen dieses Anspruchs kann er gegenüber dem Erfüllungsverlangen des Gläubigers ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend machen.*)

2. Dieses Zurückbehaltungsrecht stellt eine Einrede des Bürgen mit der Rechtsfolge des § 274 BGB dar; der Gläubiger muss die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde dagegen bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern für eine formal ordnungsgemäße Inanspruchnahme des Bürgen nicht von sich aus anbieten, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist.*)

3. Der aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern verpflichtete Bürge kann seiner Inanspruchnahme aus der Bürgschaft Einwendungen aus dem Verhältnis des Gläubigers zum Hauptschuldner nur entgegensetzen, wenn der Gläubiger seine formale Rechtsstellung offensichtlich missbraucht. Das ist nur dann der Fall, wenn es offen auf der Hand liegt oder zumindest liquide beweisbar ist, dass der materielle Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).*)

4. Alle Streitfragen, deren Beantwortung sich nicht ohne weiteres ergibt, sind bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht im Erstprozess, sondern im Rückforderungsprozess auszutragen; damit ist im Urkundenprozess nicht das Nachverfahren des § 600 ZPO gemeint, sondern der auf Rückzahlung der Bürgschaftssumme gerichtete Prozess nach Zahlung durch den Bürgen.*)

5. Diese Grundsätze gelten auch für die Einwendung des Bürgen, die Verpflichtung des Hauptschuldners zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern sei deshalb unwirksam, weil sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sei.*)

6. Im Einzelnen ausgehandelt im Sinne des § 1 Abs. 2 AGBG a. F. (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB n. F.) kann eine Vertragsklausel insbesondere im unternehmerischen Geschäftsverkehr im Einzelfall auch dann sein, wenn sie selbst als Ergebnis der Vertragsverhandlungen unverändert bleibt.*)

7. Beruft sich der Schuldner erst nach Eintritt des Verzuges auf ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB, wird der bereits eingetretene Verzug nicht ohne weiteres beseitigt (Anschluss BGH, Urteil vom 6.6.2000 – X ZR 48/98; BGH NJW 1971, 421).*)




IBRRS 2004, 2986
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Darlehen - Sittenwidrigkeit wegen krasser finanzieller Überforderung

OLG Köln, Urteil vom 21.07.2004 - 13 U 8/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2942
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Unbegrenzte oder Höchstbetragsbürgschaft?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.2004 - 22 U 142/03

1. Die Vermutung für eine Höchstbetragsbürgschaft liegt vor, wenn aus Wortlaut und optischer Gestaltung der Bürgschaftserklärung hervorgeht, dass sich der Bürge bis zu einer gewissen Höhe zur Sicherung für Ansprüche aus einem Urteil sowie aus einem durch den Aufschub der Zwangsvollstreckung etwa entstehenden Schaden verbürgt.

2. Der Gegenstand einer Prozessbürgschaft richtet sich nach Anlass und Zweck der Sicherheitsleistung.

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IBRRS 2004, 2925
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Hinweispflicht auf aufsichtsbehördliches Genehmigungserfordernis

BGH, Urteil vom 10.06.1999 - IX ZR 409/97

1. Bedarf die Bürgschaft einer kommunalen Selbstverwaltungskörperschaft der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, so ist der Bürgschaftsvertrag bis zur Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam.*)

2. Kommunale Selbstverwaltungskörperschaften können wegen Verschuldens bei Vertragschluß haften, wenn sie nicht darauf hinweisen, daß ein von ihnen abgeschlossener Vertrag der aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf, oder sich nicht um deren Erteilung bemühen.*)

3. Hätte der Bürgschaftsgläubiger ein Darlehen nicht ausbezahlt, wenn er die Genehmigungsbedürftigkeit der Bürgschaft gekannt hätte, so steht einer Haftung des Bürgen aus Verschulden bei Vertragschluß nicht der Umstand entgegen, daß der Vertrauensschaden dem Erfüllungsinteresse an der genehmigungsbedürftigen Bürgschaft entspricht.*)

4. Zum Mitverschulden in derartigen Fällen.*)

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IBRRS 2004, 2881
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beweislast bei Bürgschaft auf erstes Anfordern

OLG Jena, Urteil vom 08.09.2004 - 3 U 3/02

1. Die in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers enthaltene Verpflichtung, zur Sicherung von Erfüllungsansprüchen des Auftraggebers eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, verstößt gegen § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt § 307 BGB n.F.) und ist daher unwirksam.*)

2. Bei Altverträgen, die vor dem 31.12.2002 geschlossen worden sind, ist der lückenhafte Vertrag dahingehend ergänzend auszulegen, dass der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet. In diesem Fall kann eine von dem Bürgen geleistete Zahlung nicht schon deshalb zurückgefordert werden, weil nach ergänzender Vertragsauslegung nur eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft gestellt werden musste.*)

3. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern hat im Rückforderungsprozess der Auftraggeber das Bestehen und die Höhe der durch Bürgschaft gesicherten Forderung darzulegen und zu beweisen.*)

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IBRRS 2004, 2870
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sicherheiten - Immobiliarsicherheiten zu Gunsten naher Angehöriger

OLG Celle, Beschluss vom 03.09.2004 - 4 W 123/04

1. Die zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze sind auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld grundsätzlich nicht übertragbar (im Anschluss an BGH NJW 2002, 2633).*)

2. Das gilt i. d. R. auch insoweit, als sich der Sicherungsgeber hinsichtlich der Haftung für den Grundschuldbetrag der Vollstreckung in sein persönliches Vermögen unterwirft.*)

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IBRRS 2004, 2852
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Schuldrecht - Zur Sittenwidrigkeit von Globalzessionen

BGH, Urteil vom 23.01.2002 - X ZR 218/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2669
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft für Pauschalpreis sichert nicht Nachtragsforderung!

OLG München, Urteil vom 23.03.2004 - 9 U 4089/03

Führen bei einem Detailpauschalvertrag über 3,7 Mio. DM Änderungen des Bauentwurfs oder das Verlangen zusätzlicher Leistungen gemäß § 1 Nr. 3, 4 Satz 1 VOB/B zu einer zusätzlichen Vergütung in Höhe von 957.000 DM, so haftet der Bürge aus einer Höchstbetragsbürgschaft nach § 648a BGB über 500.000 DM wegen § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht für den den gezahlten Werklohn von 3,94 Mio. DM übersteigenden Restbetrag. Der Annahme, der Bürge hafte beim VOB-Vertrag auch für solche in der VOB/B vorgesehenen Erweiterungen, steht entgegen, dass die Bürgschaftsverpflichtung hinreichend bestimmt sein muss.

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