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Sachgebiet: Bürgschaft und sonstige Sicherheiten

836 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

IBRRS 2012, 4019
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bedenken sind (dem Auftraggeber) schriftlich anzuzeigen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 11 U 102/11

1. Die Anzeige von Bedenken führt grundsätzlich nur dann zur Haftungsbefreiung, wenn sie schriftlich erfolgt ist.

2. Eine lediglich mündliche Anzeige von Bedenken reicht nur ausnahmsweise aus. Befolgt der Auftraggeber trotz ausreichender und zuverlässiger mündlicher Belehrung die Hinweise des Auftragnehmers nicht, so kann sich der Auftragnehmer hinsichtlich der hieraus ergebenden Mängel der Leistung auf dessen mitwirkendes Verschulden berufen.

3. Richtiger Adressat einer Bedenkenanzeige ist der Auftraggeber. Zwar können die Bedenken auch dem Architekten des Auftraggebers mitgeteilt werden. Das gilt allerdings nicht, wenn es sich um Fehler handelt, die der Architekt begangen hat oder wenn sich dieser mitgeteilten Bedenken verschließt.

4. Die Regelung eines Bauvertrags, wonach der Auftraggeber die Umwandlung einer 5%-igen Vertragserfüllungsbürgschaft in eine 3%-ige Gewährleistungsbürgschaft von der Erfüllung aller bis zur Schlusszahlung erhobenen Ansprüche abhängig macht, so dass nach Abnahme vorübergehend eine Erhöhung der Sicherheit auf 8% eintreten kann, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen.

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IBRRS 2012, 3884
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Sicherungsabrede unwirksam: Avalprovision zurückzuzahlen?

OLG Jena, Urteil vom 04.04.2012 - 7 U 537/11

Der Bürge kann sich auf die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede berufen und die Erfüllung der bürgschaftsvertraglichen Verpflichtungen verweigern. Eine unwirksame Sicherungsabrede führt hingegen nicht dazu, dass der Bürge die erhaltene Avalprovision zurückzahlen muss.

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IBRRS 2012, 3853
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbürgschaft: Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB in AGB zulässig?

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.09.2012 - 5 U 7/12

Zu der Frage, welche Auswirkungen es hat, wenn die Sicherungsabrede zu einer Mängelbürgschaft in AGB den Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB vorgibt.

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IBRRS 2012, 3669
BauvertragBauvertrag
§ 648a BGB-Bürgschaft für gegenwärtige/zukünftige Ansprüche?

OLG Dresden, Urteil vom 31.03.2011 - 9 U 1633/10

Eine Bürgschaft für Ansprüche, "die der Unternehmer gegenüber dem Kunden der Bank gegenwärtig hat oder künftig erwerben wird", ist hinreichend bestimmt und genügt dem Sicherungszweck des § 648a BGB in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung.

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IBRRS 2012, 3613
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Liegt in der Zahlung zugleich die konkludente Abnahme der Leistung?

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.11.2011 - 10 U 66/10

1. Einer Zahlung wohnt in der Regel nur dann eine stillschweigende Abnahmeerklärung inne, wenn der Besteller zuvor die Gelegenheit hatte, das Werk auf seine vollständige und vertragsgerechte Herstellung zu untersuchen. Ohne die Möglichkeit einer Prüfung des Werks durch den Besteller kann der Auftragnehmer redlicherweise nicht erwarten, dass sein Werk mit der Zahlung abgenommen sein soll (Abgrenzung Senat, Urteil vom 21.04.2009 - 10 U 9/09, IBR 2010, 381).*)

2. Für eine Aushändigung der Abtretungsurkunde im Sinn des § 410 BGB genügt die Aushändigung eines Telefax der Abtretungsurkunde, wenn die Echtheit der vorgelegten Fotokopie bzw. des Telefax nicht angezweifelt wird (nachgehend BGH, Urteil vom 23.08.2012 - VII ZR 242/11, ibr-online).*)

3. Beim Anspruch auf Erstattung von Mangelbeseitigungskosten trägt der Besteller die Darlegungs- und Beweislast dafür, welche Leistungen nach der Kündigung ausgeführt wurden und wie hoch die mangelbedingten Mehrkosten sind.*)

4. Hat der Auftraggeber keinen Anlass, dem Gutachten eines Sachverständigen zu misstrauen, kann er die von ihm vorgeschlagene Mängelbeseitigung durchführen und deren Kosten geltend machen. Der Besteller kann nicht auf die niedrigere Kostenschätzung eines Sachverständigen verwiesen werden, wenn tatsächlich höhere Aufwendungen erforderlich waren.*)

5. Der Kostenerstattungsanspruch umfasst Aufwendungen für vertraglich vom Unternehmer nicht geschuldete Leistungen nicht, soweit der geschuldete Erfolg mit den vom Unternehmer vorgesehenen Materialien und der vorgesehenen Konstruktion erreicht werden kann.*)




IBRRS 2012, 3597
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft: Streitwert?

LG Paderborn, Beschluss vom 30.08.2012 - 3 O 103/12

Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft bemisst sich auf 1/3 der Bürgschaftssumme, wenn etwaige Gewährleistungsmängel nicht streitgegenständlich sind und eine volle Inanspruchnahme der Bürgschaft konkret nicht droht.

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IBRRS 2012, 3586
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft: Streitwert?

LG Paderborn, Beschluss vom 17.09.2012 - 3 O 103/12

Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft bemisst sich auf 1/3 der Bürgschaftssumme, wenn etwaige Gewährleistungsmängel nicht streitgegenständlich sind und eine volle Inanspruchnahme der Bürgschaft konkret nicht droht.

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IBRRS 2012, 3401
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Stellung einer Sicherheit noch nach Gewährleistungsende?

OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2012 - 24 U 41/12

1. Zur Mehrfachverwendungsabsicht im Rahmen der Prüfung, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen, sofern die möglichen Verwendungen der Klausel in größerem zeitlichen Abstand erfolgt sind.*)

2. Der Sicherungszweck einer Gewährleistungsbürgschaft entfällt nicht schon dadurch, dass der Auftraggeber in einem Vorprozess rechtskräftig zur Zahlung von Werklohn lediglich Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung verurteilt worden ist.*)

3. Der Ablauf der vereinbarten Sicherungszeit steht der Pflicht des Auftragnehmers zur Stellung der Gewährleistungsbürgschaft nicht entgegen, sofern die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft vor Fristablauf vorlagen.*)

4. Ist dem Auftraggeber ein eigener Anspruch auf Erteilung einer Gewährleistungsbürgschaft eingeräumt worden, kann anders als beim Austauschrecht gemäß § 17 VOB/B grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass die Stellung der Bürgschaft unter der Bedingung vereinbart worden ist, dass der Auftraggeber den restlichen ausstehenden Werklohn zahlt (Abgrenzung zu BGH NJW 1997, 2958).*)

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IBRRS 2012, 3362
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
10% Vertragserfüllungsbürgschaft + Stundung: Unwirksam!

OLG Köln, Urteil vom 10.05.2012 - 24 U 118/11

1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, dass der Auftragnehmer zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Brutto-Auftragssumme zu stellen hat, ist für sich allein betrachtet nicht unwirksam.

2. Die belastende Wirkung einer noch hinnehmbaren Klausel kann aber durch eine oder mehrere weitere Vertragsbestimmungen derart verstärkt werden, dass der Vertragspartner des Verwenders im Ergebnis unangemessen benachteiligt wird. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Vertragsparteien als weitere Sicherung der Erfüllungsansprüche des Auftraggebers die Stundung der Werklohnforderung des Auftragnehmers vereinbaren.

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IBRRS 2012, 3083
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 648a: Sicherungsbedürfnis auch für bereits erbrachte Leistungen!

LG Freiburg, Urteil vom 05.04.2012 - 2 O 350/11

1. Das Sicherungsbedürfnis nach § 648a Abs. 1 BGB besteht auch für bereits erbrachte Leistungen, die noch nicht bezahlt sind.

2. Im Rahmen eines Anspruchs nach § 648a BGB hat der Kläger als Unternehmer das Bestehen eines Werkvertrags und dessen Inhalt einschließlich etwaiger Zusatzaufträge sowie die Höhe des Vergütungsanspruchs zu beweisen.

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IBRRS 2012, 2940
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 15% in AGB unwirksam!

OLG München, Urteil vom 10.04.2012 - 9 U 5645/10

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Sicherungsvereinbarung, wonach der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 15% des vereinbarten Netto-Pauschalpreises zu übergeben hat, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

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IBRRS 2012, 2937
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kautionsbürgschaft: Herausgabe nach Mietende nur an den Bürgen!?

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.06.2012 - 2 U 252/11

Dem Mieter steht nach Wegfall des Sicherungszwecks nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft grundsätzlich nur an den Bürgen zu, sofern sich nicht aus den vertraglichen Beziehungen unter Einbeziehung der Interessenlage der Beteiligten etwas anderes ergibt.*)

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IBRRS 2012, 2841
BauvertragBauvertrag
Keine Kumulation von Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit!

OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2012 - 13 U 11/12

Eine vom Auftraggeber gestellte Sicherungsabrede, wonach der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungssicherheit sowie eine Mängelansprüchesicherheit in Höhe von jeweils 5% der Auftragssumme zu leisten hat, ist unwirksam, wenn der Auftragnehmer eine Umwandlung der Vertragserfüllungssicherheit in eine Mängelansprüchesicherheit erst nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche verlangen kann.

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IBRRS 2012, 2835
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Antrag auf Sicherheitsleistung und Werklohn: Streitwert?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2012 - 23 W 30/12

Der Streitwert ist zu addieren, wenn zugleich ein Antrag auf Sicherheitsleistung gemäß § 648a BGB und der Antrag auf Zahlung des Werklohnes gestellt werden.

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IBRRS 2012, 2833
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kaution: Keine Aufrechnung mit mietfremden Forderungen!

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 36/12

Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung ist dem Treuhandcharakter der Mietkaution ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Forderungen zu entnehmen, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen. Mit derartigen Forderungen kann der Vermieter gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung auch dann nicht aufrechnen, wenn die Kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht für Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis benötigt wird.*)

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IBRRS 2012, 2776
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Verlängerung der Verjährung von Bürgschaftsforderung auf 5 Jahre?

OLG München, Urteil vom 19.06.2012 - 5 U 3445/11

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Verlängerung der Verjährung einer Bürgschaftsforderung von drei Jahren auf fünf Jahre wirksam vereinbart werden.*)

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IBRRS 2012, 2272
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anspruch auf Sicherheit besteht auch nach Abnahme der Leistung

LG Darmstadt, Urteil vom 31.05.2012 - 13 O 61/12

1. Der Auftragnehmer hat auch nach Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber, Abnahme der Leistungen und Stellung der Schlussrechnung einen Anspruch auf Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB.

2. Auch der Subunternehmer hat einen Anspruch auf die Sicherheit nach § 648a BGB.

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IBRRS 2012, 2251
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bürgschaft zugunsten eines Eigentümers: Welche Anforderungen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2011 - 9 U 61/11

1. Eine Bürgschaft, die Ansprüche einer WEG auf Herstellung eines bestimmten Teils des Gemeinschaftseigentums sichert, ist wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gläubigeridentität unwirksam, wenn der WEG selbst keine Ansprüche auf Herstellung dieses Teils des Gemeinschaftseigentums zustehen.*)

2. Eine solche Bürgschaft erfüllt nur dann die Anforderungen an eine Bürgschaft zugunsten Dritter, wenn einzelnen Wohnungseigentümern ein solcher Anspruch auf Herstellung des Teils des Gemeinschaftseigentums zusteht und Bürge und WEG die Bürgschaftsansprüche gerade zugunsten dieser Wohnungseigentümer begründen wollten. Daran fehlt es, wenn die Bürgschaft nach dem übereinstimmenden Parteiwillen bestellt wurde, um der WEG einen eigenen Zahlungsanspruch zu verschaffen.*)

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IBRRS 2012, 2208
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Sicherungsabrede ohne Höchstdauer unwirksam!

OLG Köln, Urteil vom 05.04.2012 - 7 U 195/11

Sieht eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Sicherungsabrede keine Höchstdauer für den Einbehalt vor, benachteiligt sie Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

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IBRRS 2012, 2204
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Verzicht auf förmliche Abnahme erhöht Bürgenrisiko!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.05.2012 - 1 U 52/11

1. Die durch eine Bürgschaft gesicherte Hauptforderung ist durch Auslegung des Bürgschaftsvertrages zu ermitteln. Ergibt die Auslegung, dass Mängelansprüche unabhängig von einer Abnahme gesichert sind, so berührt ein Abstandnehmen von einer bauvertraglich vereinbarten förmlichen Abnahme die Haftung des Bürgen nicht.*)

2. Eine Bürgschaft kann deshalb als Zeitbürgschaft zu werten sein, weil sie auf einen Bauvertrag Bezug nimmt, der eine Regelung zur Sicherungszeit enthält.*)

3. Die in der Bürgschaftsurkunde in Bezug genommene Bauvertragsurkunde ist für die Bestimmung des Sicherungszeitraums grundsätzlich auch dann maßgebend, wenn die Bauvertragsparteien mündlich oder stillschweigend über einen anderen Zeitraum einig waren, es sei denn, diese abweichende Abrede war dem Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrages bekannt.*)

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IBRRS 2012, 2103
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheit gemäß § 648a BGB trotz Kündigung und Insolvenz!

OLG Celle, Urteil vom 25.04.2012 - 7 U 234/11

Der Unternehmer kann auch dann noch Sicherheit gemäß § 648a BGB verlangen, wenn das Vertragsverhältnis vom Besteller durch wirksame Kündigung beendet worden und der Unternehmer in Insolvenz geraten ist.

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IBRRS 2012, 1939
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksamkeit der Sicherheitsabrede: Herausgabe der Bürgschaft!

LG Kiel, Urteil vom 05.04.2012 - 9 O 180/11

1. Die Klausel: "Der Auftragnehmer hat eine Summe in Höhe von 5% der Abrechnungssumme auf die Dauer von fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Abnahme an, zu leisten. Der Auftraggeber behält sich vor, eine andere geeignete Sicherheit zuzulassen" ist unwirksam.

2. Geringfügige Abänderungen im zur Verwendung gestellten Klauselwerk des Auftraggebers führen nicht zu einem ausgehandelten Vertragswerk.

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IBRRS 2012, 1848
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Sonstiges Zivilrecht - Ausgleichsanspruch des subsidiär haftenden Ausfallbürgen

BGH, Urteil vom 20.03.2012 - XI ZR 234/11

Befriedigt der im Verhältnis zum Regelbürgen nur subsidiär haftende Ausfallbürge den Gläubiger der Hauptforderung, so steht ihm ein interner Ausgleichsanspruch gegen den Regelbürgen zu, der selbständig neben die kraft Gesetzes mit der Hauptforderung auf den Ausfallbürgen übergehende Bürgschaftsforderung gegen den Regelbürgen tritt.*)

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IBRRS 2012, 1756
Mit Beitrag
ARGEARGE
Fehlende Bestimmtheit einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2012 - 16 U 34/11

1. Ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz ist auch bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern bereits im Erstprozess zu berücksichtigen. Denn die Frage der Bestimmtheit betrifft den Inhalt des Zahlungsversprechens, d.h. Art und Umfang des übernommenen Risikos im Sinne einer vom Bürgen angestrebten Haftungsbegrenzung, und nicht die sich notwendiger Weise gedanklich erst hieran anschließende Frage, ob dem Bestand einer insoweit hinreichend bestimmten Forderung Einwendungen entgegengehalten werden können.*)

2. Im Fall von Bau-Arbeitsgemeinschaften unterliegt der aus einer Ausschüttung erwachsende Rückzahlungsanspruch einer gesellschaftsrechtlichen Durchsetzungssperre, wenn die Gesellschaft - etwa infolge des insolvenzbedingten Ausscheidens eines Arge-Partners - aufgelöst wird. Die Durchsetzungssperre ist im Erstprozess gegen den Ausschüttungsbürgen auf erstes Anfordern zu berücksichtigen, wenn die Begründetheit des diesbezüglichen Einwandes nach der Sach- und Rechtslage offensichtlich ist.*)

3. Der - nicht der Durchsetzungssperre unterliegende - Verlustausgleichsanspruch aus der Auseinandersetzungsbilanz wird vom Sicherungszweck einer Ausschüttungsbürgschaft nicht erfasst, sofern eine ausdrückliche Vereinbarung hierzu fehlt.*)

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IBRRS 2012, 1428
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Bürgschaft: Gerichtsstandsvereinbarung mit privatem AG

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.07.2011 - 1 AR 15/11

1. Die Gerichtsstandsvereinbarung in einer Bürgschaftsurkunde "Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle", ist bei privaten Auftraggebern unwirksam.

2. Die Gerichtsstandsklausel begründet auch bei Verwendung durch den Bürgen keine Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Bürgschaftsgläubigers.

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IBRRS 2012, 1165
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheit nach § 648a BGB für Nachträge (Vertrag vor 01.01.2009)

LG Dresden, Urteil vom 15.03.2012 - 9 O 2458/11

Keine Sicherheit gemäß § 648a BGB n.F. für nach dem 01.01.2009 begründete Nachträge, die auf einem vor diesem Zeitpunkt geschlossenen Vertrag beruhen.

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IBRRS 2012, 1075
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Nach Abnahme noch 8% Sicherheit: Sicherungsabrede unwirksam!

LG Wiesbaden, Urteil vom 25.01.2012 - 5 O 72/10

Ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Zeitraum zwischen Vorlage der Schlussrechnung und dem Empfang der Schlusszahlung sowie der Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche Sicherheit in Höhe von 8 % (Kumulation von Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % und Gewährleistungsbürgschaft über 3 %) zu leisten, ist die entsprechende Sicherungsabrede nach § 307 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2012, 1074
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Verfahrensrecht - Klage auf Werklohn und Sicherheit nach § 648a BGB: Streitwert?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2012 - 4 W 34/11

Der Streitwert einer Werklohnklage erhöht sich nicht, wenn neben der Hauptsacheforderung eine Sicherheit nach § 648a BGB für diese Forderung beantragt wird.

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IBRRS 2012, 1072
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann wird ein Anspruch aus Gewährleistungsbürgschaft fällig?

OLG Celle, Urteil vom 25.08.2011 - 13 U 115/10

1. Der Anspruch aus einer Gewährleistungsbürgschaft wird in dem Zeitpunkt fällig, in dem im Hauptschuldverhältnis ein auf Geld gerichteter Anspruch geltend gemacht werden kann.

2. Der Kostenvorschussanspruch des Auftraggebers wird mit Ablauf der gesetzten Mängelbeseitigungsfrist fällig. Einer Zahlungsaufforderung des Auftraggebers bedarf es nicht.

3. Die Verjährung der Bürgenschuld wegen eines im Hauptschuldverhältnis bestehenden Kostenvorschussanspruchs beginnt mit Schluss des Jahres, in dem die Mängelbeseitigungsfrist abgelaufen ist.

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IBRRS 2012, 0957
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Verzicht auf Einrede der Aufrechenbarkeit: AGB-widrig!

LG Wiesbaden, Urteil vom 22.02.2012 - 10 O 92/11

Ein Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB ist gemäß § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB jedenfalls dann unwirksam, wenn der Ausschluss auch für den Fall gelten soll, dass die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine solche Regelung benachteiligt den Bürgen entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist mit wesentlichen Grundgedanken der §§ 765 ff. BGB nicht zu vereinbaren.*)

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IBRRS 2012, 0668
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
An wen ist die Bürgschaftsurkunde herauszugeben?

LG Stralsund, Urteil vom 07.04.2011 - 6 O 383/10

1. Der Hauptschuldner kann nach Erledigung des Sicherungszwecks die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde regelmäßig auch an sich selbst verlangen.*)

2. Zum Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde.*)

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IBRRS 2012, 0542
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheit gemäß § 648a BGB: In welcher Höhe und wie vollstreckbar?

LG Erfurt, Urteil vom 20.12.2011 - 1 HK O 122/11

1. Bei vereinbarten Einheitspreisen ist die Höhe der vereinbarten Vergütung anhand des Leistungsverzeichnisses und einer eventuellen Angebotssumme zu schätzen.

2. Die Schlussrechnungssumme ist eine hinreichende Schätzgrundlage gemäß § 287 ZPO.

3. Die Verpflichtung zur Stellung einer Sicherheit ist eine vertretbare Handlung im Sinne von § 887 Abs. 1 ZPO. Die Schuldnerin hat den zur Hinterlegung erforderlichen Betrag zu Gunsten der Gläubigerin zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts vorauszuzahlen.

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IBRRS 2012, 0479
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 648a BGB: Auch noch nach Kündigung durch Auftraggeber!

LG Stralsund, Urteil vom 14.09.2011 - 1 S 41/11

1. Fehlende Vertragstreue kann der Auftraggeber nur in ganz besonderen Ausnahmefällen dem Sicherungsverlangen entgegenhalten.

2. Die Kündigung des Auftraggebers hindert den Auftragnehmer nicht am Sicherungsverlangen.

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IBRRS 2012, 0175
BauträgerBauträger
Aufwendung aus Bürgschaftsinanspruchnahme sind Betriebsausgaben!

FG Münster, Urteil vom 25.02.2011 - 12 K 656/08 F

1. Aufwendungen aus der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft sind Betriebsausgaben, wenn die Bürgschaft der Absicherung einer wesentlichen Geschäftsbeziehung zu einer Kapitalgesellschaft dient, deren Anteile dem notwendigen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind.*)

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen Anteile an einer GmbH, die im Bereich des Bauträgergeschäfts tätig ist, zum notwendigen Betriebsvermögen einer einzelunternehmerischen Maklertätigkeit rechnen. *)

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IBRRS 2012, 0027
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachvertraglicher Verzicht auf § 648a-Sicherheit unwirksam!

LG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2011 - 32 O 110/11

1. Ein nach Vertragsschluss vereinbarter Verzicht auf Sicherheit ist nach § 648a Abs. 7 BGB unwirksam und steht einem erneuten Sicherheitsverlangen deshalb nicht entgegen.

2. Ein erneutes Sicherheitsverlangen ist nach einem vorherigen Verzicht auf Sicherheit grundsätzlich nicht treuwidrig.

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Online seit 2011

IBRRS 2011, 5307
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Sonstiges Zivilrecht - Aufgabe einer Sicherheit: Kein Bürgschaftsanspruch mehr!

OLG Bamberg, Urteil vom 17.11.2011 - 1 U 88/11

1. Eine die Bürgenstellung im Sinne des § 776 S.1 BGB beeinträchtigende Aufgabe einer Sicherheit durch den Bürgschaftsgläubiger (hier: Abtretung eines erstrangigen Teils einer vom Schuldner gestellten Sicherungsgrundschuld) begründet - im Umfang des Verlusts des Sicherungsrechts - nicht lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht des Bürgen, sondern zieht ipso jure den Wegfall, nämlich das unmittelbar eintretende Erlöschen der Bürgschaftsforderung nach sich.*)

2. Auch dann, wenn der Bürgschaftsgläubiger später den identischen oder einen gleichartigen und gleichwertigen Sicherungsgegenstand (zurück)erlangt, lebt die nach § 776 S.1 BGB untergegangene Bürgschaftsforderung nicht wieder auf.*)

3. Zur Bemessung des Umfangs der Befreiung des Bürgen nach § 776 S.1 BGB.*)

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IBRRS 2011, 5293
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anspruch eines Fensterbauers auf Zahlungssicherheit

OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2000 - 24 U 30/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 5206
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Umfasst § 648a-Sicherheit auch Nachträge?

OLG Braunschweig, Urteil vom 28.11.2011 - 8 W 62/11

Wird die Klage auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit vor Zustellung, aber nach Anhängigkeit der Klage zurückgenommen, weil der Auftraggeber die begehrte Sicherheit zwischenzeitlich geleistet hat, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben, sofern auch streitige Mehr- und Minderkosten zu berücksichtigen sind.

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IBRRS 2011, 5073
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bausicherheiten-Ehemann als Besteller und Eheleute als Grundstücksmiteigentümer

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.05.2000 - 16 U 103/98

Auch im Verhältnis zwischen dem Bauhandwerker und der Ehefrau des Auftraggebers als Grundstücksmiteigentümerin, die selbst nicht Auftraggeberin ist, gelten die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben. Angesichts der Tatsache, daß der Ehefrau des Auftraggebers als Grundstücksmiteigentümerin die Leistungen des Bauhandwerkers in gleicher Weise zugute kommen wie dem Ehemann als Besteller, muß die Ehefrau des Bestellers sich gemäß BGB § 242 im Bereich der dinglichen Haftung wie eine Bestellerin behandeln und den Anspruch des Bauunternehmers auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek auch gegen sich gelten lassen.

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IBRRS 2011, 5041
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bausicherheiten-Architekten-Grundbucheintragung d. Bauhandwerkersicherungshypo.

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.03.1995 - 10 U 64/94

BGB § 648 gewährt dem Architekten nur dann einen Anspruch auf Sicherung seiner Vergütungsforderung durch Grundbucheintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, wenn das sichernde Grundstück durch die geistige Leistung des Architekten eine Wertsteigerung erfahren hat.

Dies wird in der Regel nur dann der Fall sein, wenn die Planungsleistungen des Architekten in die Tat umgesetzt worden sind.

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IBRRS 2011, 5018
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Ablösung d. Vormerkung z. Sicherung Anspruch auf Bauhandwerker

OLG Hamburg, Urteil vom 23.12.2009 - 325 O 160/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 5008
BauvertragBauvertrag
Rückgabe Bürgschaft d. Auftraggebers/-nehmers nach Baufertigstellung

OLG Naumburg, Urteil vom 25.11.1999 - 12 U 197/99

1. Eine Zahlungsbürgschaft ist, wenn die Parteien über ihre Rückgabe keine Absprache getroffen haben, gemäß ihrem Sicherungszweck nach vollständiger Zahlung des Werklohns zurückzugeben.

2. Ein Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine Gewährleistungsbürgschaft, wenn der Werkvertrag ihm lediglich einen Sicherheitseinbehalt bei der Schlusszahlung gestattet. Damit werden alle Mängelansprüche ab der Abnahme gesichert. Behauptet er eine Überzahlung, so steht ihm insoweit ein Bereicherungsanspruch zu.

3. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist dem Werkunternehmer ungeachtet etwaiger Ansprüche des Auftraggebers auf Erstattung überhöhter Abschlagszahlungen nach der Schlussabnahme zurückzugeben, wenn das vertraglich vereinbart ist. Die Bürgschaft kann sich in einem solchen Fall absprachegemäß nicht auf die Abrechnung erstrecken.

4. Die vorbehaltlose Annahme einer Schlusszahlung schließt Nachforderungen nicht aus, wenn ein schriftlicher Hinweis entsprechend § 16 Nr. 3 VOBB § 16 Absatz V VOB/B auf die Ausschlusswirkung der Schlusszahlung fehlt.

5. Es besteht kein Anspruch auf eine Vertragsstrafe wegen verzögerter Baufertigstellung, wenn der Bauvertrag die Bezugsfertigkeit dahin definiert, dass geringfügige Mängelbeseitigungsarbeiten ihr nicht entgegenstehen und die Verzögerung auf das unzureichende Funktionieren der elektrischen Türschließer, Klingel- und Rufanlagen und eines von mehreren Fahrstühlen in einem Altenheim gestützt wird.

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IBRRS 2011, 5003
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht-Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gg. Sicherheitsleistung

OLG Köln, Urteil vom 27.11.1974 - 16 U 124/74

a) Eine Entscheidung nach § 939 ZPO kann auch noch im Berufungsverfahren ergehen.*)

b) Die Aufhebung einer auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gerichteten einstweiligen Verfügung kann gestattet werden, wenn der Schuldner die Bürgschaft einer Bank stellt. Das Geldinstitut muß aber in jeder Beziehung als Bürge tauglich sein. Es ist nicht erforderlich, daß der Schuldner die Sicherheitsleistung vor Erlaß der Entscheidung nach § 939 ZPO erbringt. Die einstweilige Verfügung tritt ohne weiteres außer Kraft, wenn die angeordnete Sicherheitsleistung erbracht ist.*)

c) § 93 ZPO ist im einstweiligen Verfügungsverfahren entsprechend anwendbar. Der Schuldner einer Werklohnforderung gibt Veranlassung zur Einleitung eines auf die Eintragung der Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gerichteten Verfahrens der einstweiligen Verfügung, wenn er die Werklohnforderung trotz Mahnung nicht erfüllt oder Sicherheit leistet. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, den Schuldner darüber hinaus noch aufzufordern, die Eintragung einer Vormerkung zu bewilligen.*)

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IBRRS 2011, 4977
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abwendung d. Zwangsvollstreckung d. Erbingen v. Sicherheitsleistung

OLG Köln, Urteil vom 29.06.2000 - 12 U 254/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4975
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Pflicht zur Auszahlung von Zinsersparnissen durch den Bauträger

OLG München, Urteil vom 17.06.1999 - 19 U 6498/98

Ein Bauträger ist dem Erwerber gem. §§ BGB § 817 S. 1, BGB § 818 BGB § 818 Absatz I BGB zur Auszahlung seiner Zinsersparnisse verpflichtet, die er dadurch erlangt hat, dass er vereinbarte Raten vom Erwerber abgefordert und zur Kredittilgung verwendet hat, obwohl eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Erwerbers noch nicht eingetragen war.

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IBRRS 2011, 4974
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zusatzkosten bei Brückenbau

OLG Köln, Urteil vom 14.03.2000 - 22 U 174/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4973
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Durchbrechung des Identitätserfordernisses Eigentümer-Besteller

OLG Naumburg, Urteil vom 14.04.1999 - 12 U 8/99

Möglichkeit der Abkehr vom Erfordernis der formellen Identität zwischen Grundstückseigentümer und Auftraggeber aufgrund enger persönlicher Beziehungen.

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IBRRS 2011, 4960
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Selbstständige Schuldverpflichtung aus Garantievertrag

OLG Rostock, Urteil vom 21.06.1995 - 2 U 74/94

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4957
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Werkvertrag-Vormerkung f. Bauhandwerkersicherungshypothek bei Mängeleinwendungen

OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.1993 - 5 U 921/93

1. Auch für eine nicht fällige Forderung kann eine Vormerkung betreffend eine Bauhandwerkersicherungshypothek beantragt werden.*)

2. Wendet der Besteller Baumängel ein, so hat auch in diesem Verfahren, zunächst der Unternehmer die Abnahme und danach der Besteller den behaupteten Mangel glaubhaft zu machen.*)

3. Hält bei einer Gesamtwerklohnforderung von über 1 Mio. DM der Besteller in einem Schlußgespräch über eine Restforderung von ca. 122000 DM ca. 61000 DM zurück bis die gerügten Mängel (Schallbrücken, Kältebrücken) beseitigt seien, so liegt darin die konkludente Abnahme des Werkes, dieses wird dadurch als im wesentlichen hergestellt anerkannt.*)

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IBRRS 2011, 4950
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werkvertrag-Werklohnforderung bei Einräumung Sicherungshypothek am Baugrundstück

OLG Koblenz, Urteil vom 24.09.1992 - 5 U 1304/92

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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