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Sachgebiet: Bürgschaft und sonstige Sicherheiten

836 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 2845
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft: Unklare Sicherungsabrede ist unwirksam!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2005 - 21 U 195/03

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vorgegebenen Sicherungsabrede, wonach der Auftragnehmer den Einbehalt durch die Stellung einer unbefristeten Bankbürgschaft nach Muster des Auftraggebers ablösen kann, ist intransparent und unwirksam, wenn das beigegebene Muster die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern vorsieht.

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IBRRS 2005, 2840
Mit Beitrag
ARGEARGE
Partnerausschüttungsbürgschaft besichert Saldo des Partnerkontos!

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.07.2005 - 8 U 200/04

Eine Partnerausschüttungsbürgschaft besichert nicht den Verlustausgleichsanspruch der Auseinandersetzungsbilanz des wegen Insolvenz ausgeschiedenen Gesellschafters, sondern nur den Negativsaldo seines Partnerkontos.

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IBRRS 2005, 2806
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Sicherheiten - Auswirkungen eines späteren Beherrschungsvertrages

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2003 - 24 U 116/02

Zu den Auswirkungen eines Beherrschungsvertrages zwischen Vermieterin und Mieterin (beherrschtes Unternehmen) auf Bürgschaften, die ein Gesellschafter der Mieterin gegenüber der Vermieterin vor der Beherrschung übernommen hatte.*)

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IBRRS 2005, 2743
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Factoring - Auslegung von Bestätigung einer Forderungsabtretung

OLG Oldenburg, Urteil vom 21.07.2005 - 8 U 96/05

Zur Auslegung einer Erklärung, mit der der Schuldner dem Zessionar, einem Factoringunternehmen, die abgetretene Forderung bestätigt hat.*)

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IBRRS 2005, 2718
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft naher Angehöriger

OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2005 - 3 W 119/05

1. Der Umstand, dass sich der Bürgschaftsbetrag auf nicht mehr als 20.000 DM beläuft, steht der Anwendung des vom BGH entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Bürge nur über relativ geringfügige Einkünfte verfügt.*)

2. Die Frage, ob die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz und der Restschuldbefreiung es rechtfertigt, die Grenze für eine krasse finanzielle Überforderung anders als bisher festzulegen, ist nicht im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren zu entscheiden. Der Senat neigt aber der Auffassung zu, dass die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz insoweit ohne Bedeutung ist.*)

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IBRRS 2005, 2680
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Neuabschluss mit gekündigtem, insolventem Auftragnehmer

OLG München, Urteil vom 05.08.2003 - 9 U 1582/03

1. Es stellt eine wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich unangreifbare Maßnahme dar, wenn der Auftraggeber nach insolvenzbedingter Kündigung des ursprünglichen Vertrags mit dem selben Auftragnehmer unter Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters einen neuen Vertrag zu geänderten Konditionen wegen der offenen Restarbeiten abschließt, mag es dadurch auch zu Kostensteigerungen kommen. Wegen dieser Mehrkosten ist ein Bürge, der eine Vertragserfüllungsbürgschaft übernommen hat, einstandspflichtig.

2. Setzt das Insolvenzgericht nach dem Insolvenzantrag des Auftragnehmers (AN) einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein und macht es die Wirksamkeit von Verfügungen des AN von der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalter abhängig, kann der Auftraggeber (AG) den Bauvertrag sofort außerordentlich kündigen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter die weitere Erfüllung des Vertrags verweigert.

3. Stützt der AG die schriftliche ausgesprochene Kündigung auf § 8 Nr. 2 VOB/B, kann gleichwohl ein Gericht die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung auf Grundlage von § 8 Nr. 3 VOB/B bejahen, wenn sich die Kündigung auf den selben Sachverhalt stützt und es mithin nur um eine andere rechtliche Würdigung geht.

4. Nach berechtigter Vertragskündigung aus wichtigem Grund hat der Auftraggeber Anspruch auf Ersatz der Restfertigstellungsmehrkosten. Dazu sind die nach dem alten Vertrag und die nach dem neuen, auf die identische Leistung bezogenen Vertrag tatsächlich geleisteten Zahlungen zu addieren und hiervon die Kosten, die bei ordnungsgemäßer Erfüllung des ursprünglichen Vertrags angefallen wären, in Abzug zu bringen.

5. Einer eingehenden Bewertung der vom Auftragnehmer bis zur Kündigung erbrachten Einzelleistungen bedarf es nicht, da letztlich nicht der Leistungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung als solcher, sondern die tatsächlich vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen in die Berechnung des Schadens eingehen.




IBRRS 2005, 2651
Mit Beitrag
ARGEARGE
Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.11.2004 - 23 U 269/03

Eine Bürgschaft, die einen Einzelanspruch trotz der Durchsetzungssperre nach Ausscheiden eines Gesellschafters besichern soll, müsste - wenn man sie denn überhaupt für rechtlich zulässig hält - den Sicherungszweck in Anbetracht ihres ungewöhnlichen Charakters klar definieren.

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IBRRS 2005, 2646
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Die Baugeldverwendungspflicht in der Unternehmerkette

OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2005 - 5 U 1854/04

Wird durch den Bauherrn Baugeld veruntreut, so haftet dieser unmittelbar gegenüber den Nachunternehmern, wenn diese im Verhältnis zum Generalunternehmer Zahlungsausfälle haben.

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IBRRS 2005, 2601
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann muss Erfüllungsbürgschaft zurückgegeben werden?

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.09.2004 - 10 U 211/03

Eine bis zur Abnahme befristete Erfüllungsbürgschaft, die die Ansprüche auf vollständige Erstellung und rechtzeitige Fertigstellung sichert, sichert keine Gewährleistungsansprüche. Nach Abnahme ist sie herauszugeben, dem Auftraggeber steht insoweit ein Zurückbehaltungsrecht wegen etwaiger Mängel nicht zu.

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IBRRS 2005, 2591
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Grundschuldrückgewähr!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2005 - 8 U 94/04

1. Ist es der Bank als Sicherungsnehmerin schuldhaft unmöglich geworden, den schuldrechtlichen Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr einer Grundschuld zu erfüllen, macht sie sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig.*)

2. Hat der Geschädigte von vorneherein zwei unterschiedliche Möglichkeiten, zwei verschiedene Schädiger in Anspruch zu nehmen, kann er das Risiko des Prozessverlustes in jedem einzelnen Fall nicht dem jeweiligen potenziellen anderen Schädiger anlasten.*)

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IBRRS 2005, 2587
ImmobilienImmobilien
Gegenbeweis auch bei privater Urkunde zulässig?

KG, Urteil vom 11.04.2005 - 12 U 207/03

1. Die formelle Beweiskraft einer Privaturkunde bezieht sich auch darauf, dass die schriftliche Willenserklärung mit Willen des Erklärenden in Verkehr gebracht worden ist.

2. Die private, ohne Einschaltung einer selbständig tätigen Mittelsperson erstellte Urkunde birgt die Gefahr einer falschen Beurkundung im Gegensatz zur öffentlichen Urkunde nicht in sich, weswegen die Erweiterung des Gegenbeweises i.S.v. § 416 ZPO, dass die nur als Entwurf gedachte Urkunde abhanden gekommen ist, auf die Privaturkunde nicht erfolgt.

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IBRRS 2005, 2563
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Selbstvornahme trotz berechtigter Leistungsverweigerung durch AN?

OLG Köln, Gerichtlicher Hinweis vom 24.05.2005 - 24 U 44/05

Beruft sich ein Unternehmer berechtigt auf sein Leistungsverweigerungsrecht nach § 648a BGB, hindert dies den Besteller nicht, berechtigt nach § 637 Abs. 1 BGB die Selbstvornahme durchzuführen und Kostenerstattung zu verlangen.

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IBRRS 2005, 2562
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Selbstvornahme trotz berechtigter Leistungsverweigerung durch AN?

OLG Köln, Urteil vom 05.07.2005 - 24 U 44/05

Beruft sich ein Unternehmer berechtigt auf sein Leistungsverweigerungsrecht nach § 648a BGB, hindert dies den Besteller nicht, berechtigt nach § 637 Abs. 1 BGB die Selbstvornahme durchzuführen und Kostenerstattung zu verlangen.

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IBRRS 2005, 2482
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erlöschen einer befristeten §-648a-BGB-Bürgschaft

OLG Koblenz, Urteil vom 14.07.2005 - 5 U 267/05

1. Ist eine Bürgschaft in der Weise gestellt worden, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt "erlischt", wenn bis dahin nicht die Voraussetzungen der Zahlungspflicht des Bestellers im Sinne von § 648a Abs. 2 Satz 2 BGB feststehen, so reicht - in Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben des § 777 BGB - die bloße Inanspruchnahme des Bestellers oder die Anzeige der Inanspruchnahme nicht aus, um die Bürgenhaftung über diesen Zeitpunkt hinaus zu verlängern. Das gilt auch für eine Zug-um-Zug-Verurteilung des Bestellers.

2. Dass eine solche Bürgschaft den Vorgaben des § 648a BGB nicht entspricht, berührt ihre Wirksamkeit nicht. Sie kann nicht zu Gunsten des Bestellers ergänzend ausgelegt oder gar umgedeutet werden.

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IBRRS 2005, 2472
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragliche Sicherheitenabrede: Verhältnis zur VOB/B

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.06.2005 - 16 U 196/04

1. Bei einem Gewährleistungseinbehalt, der durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgelöst werden kann, liegt keine konkludente Abbedingung von § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B vor.*)

2. Der Auftraggeber hat gegenüber dem Auszahlungsanspruch des Auftragnehmers nach § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B kein Zurückbehaltungsrecht.

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IBRRS 2005, 2401
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 648 BGB auch wenn Bauherr und Eigentümer nicht identisch

OLG Celle, Urteil vom 21.04.2004 - 7 U 199/03

1. Die für die Gestellung einer Sicherheit nach § 648 BGB geforderte Personenidentität zwischen Grundstückseigentümer und Besteller ist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unbeachtlich, wenn der Grundstückseigentümer die Bestellerin, eine juristische Person, gesellschaftsrechtlich und wirtschaftlich weitgehend beherrscht und aus der erbrachten Werkleistung des Unternehmers tatsächlich Vorteile zieht.

2. Der Sicherungsanspruch nach § 648 BGB kann dazu führen, dass die Rechtskraft einer Entscheidung, wonach der Besteller mit seinen Gegenansprüchen gegen die Restvergütung des Unternehmers prozessual nicht durchdringt, auch gegen den Grundstückseigentümer wirkt.




IBRRS 2005, 2391
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgenhaftung entfällt bei Verzicht auf förmliche Abnahme!

OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005 - 17 U 170/03

1. Wird durch eine Bürgschaft die "vertragsgemäße Gewährleistung für fertig gestellte und abgenommene Arbeiten sichergestellt", dann wird damit an eine im Werkvertrag vereinbarte förmliche Abnahme angeknüpft. In einem solchen Fall können die Parteien keine andere Abnahmemodalität (schlüssig oder fiktiv) zu Lasten des Bürgen vereinbaren.

2. Die Feststellungen und Wertungen eines Schiedsgutachters können im Prozess erfolgreich nur mit der Behauptung angegriffen werden, diese seien "offenbar unrichtig". Offenbare Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn sich der Fehler einem sachkundigen unbefangenen Beobachter - nicht dem Gericht -, wenn auch möglicherweise erst nach eingehender Prüfung, aufdrängt. Das Gericht ist verpflichtet, über die von einer Partei schlüssig behaupteten Fehler des Schiedsgutachtens durch Heranziehung eines Bausachverständigen Beweis zu erheben.

3. Welche Streitpunkte durch das Schiedsgutachten endgültig und abschließend entschieden sein sollen (hier: nur Schadensursache und Haftungsanteile oder auch Höhe der Mängelbeseitigungskosten?) ergibt sich aufgrund der Auslegung der Schiedsgutachtenabrede im Einzelfall.

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IBRRS 2005, 2383
BauvertragBauvertrag
Wann unterliegt eine Sicherungsabrede dem AGB-Recht?

OLG Celle, Urteil vom 07.07.2005 - 14 U 23/05

Für ein Aushandeln einer Sicherungsabrede (hier: Gewährleistungsbürgschaft) im Sinne von § 1 Abs. 2 AGBG genügt nicht die allgemein geäußerte Bereitschaft, Vertragsklauseln auf Anforderung des Vertragspartners zu ändern. Dafür ist vielmehr erforderlich, dass über die Möglichkeiten einer anderen Absicherung konkret gesprochen wurde (vgl. BGH, Urt. v. 14. April 2005, VII ZR 56/04).*)

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IBRRS 2005, 2380
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anspruch auf Vertragsstrafe setzt Vorbehalt bei Abnahme voraus

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.05.2005 - 1 U 172/04

Ist die Werkleistung abgenommen, muss der Auftraggeber zu schlüssigen Begründung seines Vertragsstrafenanspruchs vortragen, sich die Vertragsstrafe rechtzeitig vorbehalten zu haben (Anschluss an BGH BauR 1977, 280).*)

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IBRRS 2005, 2367
ImmobilienImmobilien
Rückgewähr von Grundschuld durch Bank unmöglich: Schadensersatz

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2005 - 8 U 222/04

1. Ist es der Bank als Sicherungsnehmerin schuldhaft unmöglich geworden, den schuldrechtlichen Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr einer Grundschuld zu erfüllen, macht sie sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig. *)

2. Hat der Geschädigte von vorneherein zwei unterschiedliche Möglichkeiten, zwei verschiedene Schädiger in Anspruch zu nehmen, kann er das Risiko des Prozessverlustes in jedem einzelnen Fall nicht dem jeweiligen potenziellen anderen Schädiger anlasten. *)

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IBRRS 2005, 2361
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Geschäftsraummiete bei Privatüberlassung an Botschaftsangehörige

KG, Urteil vom 23.05.2005 - 8 U 234/04

1. Der mit einer Botschaft als Mieterin geschlossene Vertrag stellt sich als Geschäftsraummietvertrag dar, auch wenn die Räume von der Botschaft sodann an Botschaftsangehörige als Wohnräume überlassen werden.*)

2. Der in Anspruch genommene Bürge kann sich auf die Verjährung der Bürgschaftsschuld auch dann berufen, wenn diese erst nach Klageerhebung eingetreten ist.*)

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IBRRS 2005, 2355
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungseinbehalt trotz Freigabeklausel unwirksam!

BGH, Beschluss vom 23.06.2005 - VII ZR 277/04

Eine Klausel in einem Bauvertrag, die dem Besteller einen 5%-igen Sicherheitseinbehalt gewährt, der durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösbar ist, ist unwirksam. Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer nach einer bestimmten Zeit einen Freigabeanspruch hinsichtlich der Bürgschaft für den Fall hat, daß bei einer Kontrollbegehung keine Mängel festgestellt werden.

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IBRRS 2005, 2215
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kann Auftraggeber ohne Fristsetzung Sicherheitseinbehalt verlieren?

LG Hamburg, Urteil vom 25.04.2005 - 409 O 32/05

1. Wenn der Auftraggeber auf einem Schlussrechnungsdeckblatt mitteilt, ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 34.000,00 € einbehalten zu haben, ist dieser dem Grunde und der Höhe nach unstreitig, so dass im Urkundenprozess hierzu nicht weiter vorgetragen werden muss.

2. Die Mitteilung des Auftraggebers, der Sicherheitseinbehalt sei auf ein Sperrsparbuch eingezahlt worden, stellt ein Anerkenntnis dar mit der Folge, dass eine Fristsetzung zur Einzahlung des Sicherheitseinbehaltes entbehrlich ist. Wenn eine Einzahlung tatsächlich nicht erfolgte, verliert der Auftraggeber sein Recht auf Sicherheitsleistung gemäß § 17 Nr. 6 VOB/B.

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IBRRS 2005, 2192
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Berechnung des Zinssatzes bei nicht eindeutigem Wortlaut

LG Essen, Urteil vom 06.10.2004 - 41 O 113/04

Nehmen die Parteien eines Vergleichs eine vom Wortlaut her nicht eindeutige Regelung über die Höhe des geschuldeten Zinssatzes vor, der von „5% vom Basiszinssatz“ spricht, so ist nach Treu und Glauben und ungeachtet aller rein sprachwissenschaftlicher Einwände davon auszugehen, dass der gesetzliche Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gewollt war.

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IBRRS 2005, 2172
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheitsleistungsvereinbarung unter Ausschluss § 17 Nr. 3 VOB/B

OLG Schleswig, Urteil vom 02.06.2005 - 11 U 90/04

Bei Eingriff in die VOB/B scheitert die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten nicht an § 2 Nr. 10 VOB/B.

Bei Abweichungen der besonderen Vertragsbedingungen von der VOB/B führt die dadurch bedingte isolierte Inhaltskontrolle zur Unwirksamkeit der Regelung des § 2 Nr. 10 VOB/B (Abrechnung nach Stundenlohn bedarf besonderer darauf gerichteter Vereinbarung).

Sicherheitsleistungsvereinbarung unter Ausschluss § 17 Nr. 3 VOB/B bei Ablöserecht durch Stellung einer Bürgschaft 6 Monate nach Abnahme ist unwirksam.

Eine vertragliche Regelung, bei der VOB/B-Bauvertrag § 17 VOB/B abgedungen ist und dem Auftragnehmer lediglich eingeräumt wird, den 5 %-igen Sicherheitseinbehalt 6 Monate nach Abnahme durch Stellung einer Bankbürgschaft abzulösen, verstößt gegen § 9 AGBG.




IBRRS 2005, 2166
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Inanspruchnahme des Geschäftsführers zur Sicherung der Bauforderung

LG Magdeburg, Urteil vom 18.01.2005 - 10 O 620/04

Die Vermutungsregel des BGH, die dieser in seiner Entscheidung vom 09.12.1986 - VI ZR 287/85 (= BauR 1987, 229, 231) aufgestellt hat, erstreckt sich nur auf die Baugeldeigenschaft und nicht auf die Höhe des Baugeldes.

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IBRRS 2005, 2163
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zahlung auf Bürgschaft a.e.A.: Rückforderung

LG Halle, Urteil vom 18.05.2004 - 12 O 88/03

Der Gewährleistungsbürge auf erstes Anfordern (a.e.A.) kann die von ihm aus der Bürgschaft geleistete Zahlung vom Bürgschaftsgläubiger zurückfordern, wenn die Sicherungsabrede zwischen Bürgschaftsgläubiger und Hauptschuldner unwirksam ist; eine Prüfung, ob der Bürgschaftsgläubiger tatsächlich Mängelansprüche gegen den Hauptschuldner hat, erfolgt dann nicht.

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IBRRS 2005, 2066
ProzessualesProzessuales
Bürgschaft - Krasse finanzielle Überforderung?

KG, Urteil vom 18.12.2003 - 12 U 54/02

1. Da ein jeder Vertrag die Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen voraussetzt, ist zur substantiierten Darlegung eines streitigen Vertragsschlusses zumindest erforderlich, dass vorgetragen wird, welche Personen welche Willenserklärungen - ausdrücklich oder konkludent - abgegeben haben; wird dies dem Gericht nicht mitgeteilt, so fehlt dem Gericht die Grundlage für die Prüfung der Frage, ob Tatsachen behauptet werden, die geeignet sind, einen Erlass- oder Aufhebungsvertrag als abgeschlossen erscheinen zu lassen; die Vernehmung von Zeugen über die angebliche Entlassung aus der Bürgschaftsverpflichtung ist daher nicht angezeigt. Die Grundsätze der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser finanzieller Überforderung des Bürgen oder Mithaftenden, der - ohne eigenes wirtschaftliches Interesse - nur aus persönlicher, enger emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernimmt, sind nur anwendbar, wenn die vom Bürgen behauptete "emotionale Verbundenheit" auf einer Beziehung beruht, die einer Ehe, Verlobung, nichtehelichen Lebensgemeinschaft, geschwisterlichen Beziehung oder einem Eltern-Kind-Verhältnis gleichkommt.*)

2. Wird das Darlehenskonto als Kontokorrent geführt mit der Folge eines Saldoanerkenntnisses, kann sich die Bank zur Darlegung der Hauptschuld auf das Saldoanerkenntnis berufen, was wiederum zur Beweislastumkehr - auch im Verhältnis zwischen Bank und Bürgen - führt.*)

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IBRRS 2005, 2061
ImmobilienImmobilien
Selbstschädigende Handlung bei verfrühter Darlehensvalutierung

OLG Rostock, Urteil vom 28.10.2004 - 1 U 11/03

1. Valutiert die Bank ein Darlehen vor Eintragung der ihr zur Sicherung bestellten Grundschuld, begeht sie eine selbstschädigende Handlung.*)

2. Deren Schadensursächlicheit ist auch dann zu bejahen, wenn das Grundbuchamt zu Unrecht den Antrag auf Eintragung der Grundschuld zurückweist und andere Grundpfandrechte vorrangig einträgt. In diesem Fall läßt der Fehler des Grundbuchamtes den Schaden der Bank nicht erst entstehen, sondern macht den bereits eingetretenen Schaden lediglich manifest.*)

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IBRRS 2005, 1972
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verwertung einer Gewährleistungsbürgschaft nach Verjährungseintritt

OLG Köln, Urteil vom 13.10.2004 - 11 U 184/03

1. Der Auftraggeber darf eine Gewährleistungsbürgschaft auch dann zurückhalten und verwerten, wenn die zu Grunde liegenden Gewährleistungsansprüche verjährt sind, er jedoch die abgesicherten Mängel in unverjährter Zeit gegenüber dem Auftragnehmer gerügt hat.

2. Dies gilt jedoch nicht, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Mitwirkung des Bürgen die Gewährleistungsfrist nachträglich verlängern und die Mängel erst in der verlängerten Gewährleistungsfrist gerügt werden.

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IBRRS 2005, 1906
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Maschinen als wesentliche Bestandteile eines Bauwerks?

OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2005 - 5 U 183/04

Maschinen sind wesentliche Bestandteile eines Fabrikationsgebäudes, wenn sie speziell für das Gebäude angefertigt wurden, das Gebäude gerade zur Aufnahme dieser Maschinen konstruiert wurde oder Gebäude und Maschinen besonders aneinander angepasst sind.

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IBRRS 2005, 1856
ImmobilienImmobilien
Folgen der Belastung eines Hofes mit Grundpfandrechten

BGH, Beschluss vom 22.11.2000 - BLw 11/00

a) Die Belastung eines Hofes mit Grundpfandrechten außerhalb einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Hofes kann einen Abfindungsergänzungsanspruch nach § 13 HöfeO zur Folge haben.*)

b) Nachabfindungspflichtig ist nicht der Nominalbetrag des Grundpfandrechts oder der Betrag des gesicherten Darlehens, sondern der Gewinn, den der Hofeigentümer durch die landwirtschaftsfremden Zwecken dienende Belastung des Hofes erwirtschaftet.*)

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IBRRS 2005, 1694
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft a.e.A. in AGB unwirksam: Folgen?

BGH, Urteil vom 14.04.2005 - VII ZR 56/04

Eine vom Besteller gegenüber dem Bauunternehmer verwendete Klausel, nach der ein Bareinbehalt von 5 % der Schlußrechnungssumme auf die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten wird, der allein durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist unwirksam. Eine ergänzende Vertragsauslegung dahin, daß die Ablösung durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft erfolgt, kommt bei der gebotenen objektiv-generalisierenden Betrachtungsweise nicht in Betracht (im Anschluß an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - VII ZR 265/03, IBR 2005, 147).*)




IBRRS 2005, 1678
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Kapitalanlage - Bestellte Sicherheiten bei verbindlichem Börsentermingeschäft

BGH, Beschluss vom 17.07.2001 - XI ZR 15/01

Die Bestellung von Sicherheiten, einschließlich Pfandrechten, für Forderungen aus verbindlichen Börsentermingeschäften durch Dritte setzt deren Termingeschäftsfähigkeit voraus.*)

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IBRRS 2005, 1605
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ermittlung des Baugeldanteils beim modifizierten Baugelddarlehen

OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.2004 - 4 U 105/04

1. Wird bei einem Bauträgerkredit die Darlehensvaluta nach Maßgabe des Fortschreitens des Baus ausgezahlt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die im Generalunternehmervertrag vereinbarte Vergütung Baugeld i.S.d. § 1 Abs. 3 GSB ist.

2. Verwendet der Generalunternehmer das Baugeld zur Bestreitung seiner Allgemeinen Geschäftskosten, liegt hierin ein Verstoß gegen die Baugeldverwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB.

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IBRRS 2005, 1594
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachträge: Sicherheit nach § 648a BGB erst nach Preisvereinbarung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2004 - 21 U 178/03

Ein Auftragnehmer ist nicht berechtigt, für eine dem Grunde nach beauftragte geänderte Leistung (VOB/B § 2 Nr. 5) eine (höhere) Sicherheitsleistung nach § 648a BGB zu verlangen, wenn eine neue Preisvereinbarung hierüber noch nicht getroffen wurde.

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IBRRS 2005, 1592
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft: AGB oder Individualvereinbarung?

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2004 - 13 U 118/03

1. Die Sicherungsabrede: "Zahlungen auf Schlussrechnungen werden bis zu 95% des Nettowertes geleistet. Der Rest ist durch eine kostenlose und befristete Gewährleistungsbürgschaft (Vorgabe der Befristung durch den Auftraggeber) ablösbar." ist unwirksam, wenn sie in vom Auftraggeber gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist.

2. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, gestellt vom Auftraggeber, liegt jedoch nicht vor, wenn der Auftraggeber ursprünglich eine unbefristete Bürgschaft verlangt, der Auftragnehmer aber nur Bürgschaften italienischer Banken, mithin befristete Bürgschaften, anbieten kann und der Auftraggeber dem Auftragnehmer nachgibt, weil beide Parteien den Bauvortrag wollen.

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IBRRS 2005, 1540
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Verbraucherdarlehen für Schankwirt

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2005 - 10 U 105/04

Der Kreditnehmer ist auch dann Verbraucher, wenn eine bereits ausgeübte Tätigkeit mit der neu aufgenommenen Tätigkeit nicht im Zusammenhang steht und davon klar abgegrenzt ist.

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IBRRS 2005, 1513
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer haftet als "Empfänger von Baugeld"?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2004 - 14 U 63/04

"Empfänger von Baugeld" nach § 1 Abs. 1 GSB kann nicht nur der Bauherr selbst sein, sondern auch ein Generalunternehmer oder Generalübernehmer, sowie ein Verkäufer schlüsselfertiger Häuser, der über die Verwendung der Baugelder an die am Bau beteiligten Firmen entscheidet.

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IBRRS 2005, 1503
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Sichert Bürgschaft gem. § 7 MaBV Rückgewähranspruch des Erwerbers?

BGH, Urteil vom 05.04.2005 - XI ZR 294/03

Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert den Rückgewähranspruch des Erwerbers nach einem mit dem Bauträger geschlossenen Aufhebungsvertrag auch dann, wenn die Gründe für die Nichtdurchführung des Bauvorhabens in der Sphäre des Erwerbers liegen.*)




IBRRS 2005, 1499
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeit & Soziales - Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

BAG, Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 617/01

1. Die Bürgenhaftung nach § 1a AEntG ist mit der durch Art. 49 EG gewährleisteten Freiheit des Dienstleistungsverkehrs vereinbar.*)

2. Der Haftung nach § 1a AEntG unterliegt nur der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt für tatsächlich geleistete Arbeit. Nicht erfasst werden Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers sowie Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Verzugszinsen wegen verspäteter Lohnzahlung.*)

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IBRRS 2005, 1498
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BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeit & Soziales - Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

BAG, Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 279/01

1. Die Bürgenhaftung nach § 1a AEntG ist mit der durch Art. 49 EG gewährleisteten Freiheit des Dienstleistungsverkehrs vereinbar.

2. Der Haftung nach § 1a AEntG unterliegt nur der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt für tatsächlich geleistete Arbeit. Nicht erfasst werden Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers sowie Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Verzugszinsen wegen verspäteter Lohnzahlung.

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IBRRS 2005, 1483
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BauvertragBauvertrag
Abänderung der Bürgschaft ohne Bürgenzustimmung?

BGH, Urteil vom 10.02.2005 - VII ZR 373/03

Die Vertragspartner eines Bauvertrages können durch eine Abänderung der Sicherungsabrede den Inhalt der Bürgschaftserklärung der Bank ohne deren Beteiligung nicht abändern.

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IBRRS 2005, 1480
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BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft: Individualvereinbarung oder AGB?

KG, Urteil vom 18.10.2004 - 24 U 311/03

1. Vertragsbedingungen sind dann ausgehandelt, wenn der Verwender zu Verhandlungen über den Vertragsinhalt bereit ist. Der Verwender muss den gesetzesfremden Kerngehalt seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen und dem anderen Teil Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumen. Der andere Teil muss die reale Möglichkeit erhalten, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen.

2. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Sicherungsabrede wird nicht dadurch zu einer Individualvereinbarung, dass der Auftragnehmer und der Auftraggeber für insgesamt 19 Bauvorhaben, zu denen teilweise sehr geringe Sicherheitseinbehalte vorgenommen werden, die eigentlich einzeln zu stellenden Bürgschaften in einer einheitlichen Bürgschaftsurkunde zusammenfassen.

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IBRRS 2005, 1475
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Löschungsbewilligung nach Wegfall des Sicherungszwecks

OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2005 - 16 W 11/05

Bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall des Sicherungszwecks ist der Streitwert auf 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechts festzusetzen, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (Anschluss an Beschl. d. 4. Zivilsenats d. OLG Celle v. 5. September 2000, NJWRR 2001, 712).*)

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IBRRS 2005, 1457
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BauvertragBauvertrag
Sichert eine "Erfüllungsbürgschaft" auch Gewährleistungsansprüche?

OLG Celle, Urteil vom 26.04.2005 - 16 U 207/04

Unterscheiden die Parteien im Bauvertrag selbst zwischen Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft, so hat die Vertragserfüllungsbürgschaft mit der Abnahme der Bauleistung ihre Wirksamkeit verloren (im Anschluss an OLG Karlsruhe IBR 1998, 300).

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IBRRS 2005, 1395
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BauvertragBauvertrag
Angemessene Frist für Sicherheitsstellung

BGH, Urteil vom 31.03.2005 - VII ZR 346/03

Angemessen zur Leistung der Sicherheit ist eine Frist, die es dem Besteller ermöglicht, die Sicherheit ohne schuldhaftes Verzögern zu beschaffen. Grundsätzlich ist darauf abzustellen, was von einem Besteller zu verlangen ist, der sich in normalen finanziellen Verhältnissen befindet.*)

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IBRRS 2005, 1365
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BauvertragBauvertrag
Keine § 648a BGB-Sicherheit: Ersatz der Kosten für Ersatzvornahme?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2004 - 22 U 108/03

Ein Auftragnehmer, der nach Abnahme eine Sicherheit gemäß § 648a BGB verlangt, aber nicht erhält, kann die Mängelbeseitigung verweigern und kommt damit nicht in Verzug. Lässt der Auftraggeber danach die Mängel im Wege der Ersatzvornahme beseitigen, ist er nicht berechtigt, die Ersatzvornahmekosten durch Aufrechnung geltend zu machen.

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IBRRS 2005, 1364
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BauvertragBauvertrag
Erhalt der Austauschsicherheit: Auszahlung d. Sicherheitseinbehalts

OLG Schleswig, Urteil vom 09.03.2005 - 9 U 43/04

Stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber gemäß § 17 Nr. 3 VOB/B vor Eintritt des Sicherungsfalls eine Austauschsicherheit, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine einbehaltene Barsicherheit unverzüglich auszuzahlen. Es kommt dabei nicht auf den Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts, sondern nur darauf an, dass der Sicherungsfall noch nicht eingetreten war.

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IBRRS 2005, 1177
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BauvertragBauvertrag
Auftraggeber verweigert Vertragserfüllung endgültig: Vergütung?

BGH, Urteil vom 24.02.2005 - VII ZR 225/03

1. Der Auftragnehmer kann die vereinbarte Vergütung verlangen, wenn der Auftraggeber die Vertragserfüllung endgültig verweigert, weil nach seiner Auffassung kein Vertrag zustande gekommen ist. Er muß sich anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 15. Mai 1990 - X ZR 128/88, NJW 1990, 3008 = ZfBR 1990, 228; Urteil vom 16. Mai 1968 - VII ZR 40/66, BGHZ 50, 175, 177 f.).*)

2. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer nach der Erfüllungsverweigerung des Auftraggebers gemäß § 648a BGB fruchtlos eine Frist und Nachfrist zur Sicherheitsleistung gesetzt hat und der Vertrag deshalb als aufgehoben gilt.*)

3. Soweit die Behinderung darin besteht, daß bestimmte Arbeiten nicht oder nicht in der vorgesehenen Zeit durchgeführt werden können, ist sie nach allgemeinen Grundsätzen der Darlegungs- und Beweislast zu beurteilen. Der Auftragnehmer hat deshalb darzulegen und nach § 286 ZPO Beweis dafür zu erbringen, wie lange die konkrete Behinderung andauerte.*)

4. Dagegen sind weitere Folgen der konkreten Behinderung nach § 287 ZPO zu beurteilen, soweit sie nicht mehr zum Haftungsgrund gehören, sondern dem durch die Behinderung erlittenen Schaden zuzuordnen sind. Es unterliegt deshalb der einschätzenden Bewertung durch den Tatrichter, inwieweit eine konkrete Behinderung von bestimmter Dauer zu einer Verlängerung der gesamten Bauzeit geführt hat, weil sich Anschlußgewerke verzögert haben.*)

5. Wird eine auf § 6 Nr. 6 VOB/B gestützte Klage als unschlüssig abgewiesen, so muß sich aus den Entscheidungsgründen nachvollziehbar ergeben, warum der Sachvortrag die Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm nicht erfüllt.*)

6. Ein zur Untermauerung des Anspruchs aus § 6 Nr. 6 VOB/B vorgelegtes Privatgutachten ist qualifizierter Parteivortrag und deshalb vom Tatrichter vollständig zu berücksichtigen und zu würdigen.*)