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Sachgebiet: Bürgschaft und sonstige Sicherheiten

836 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 1040
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Ausschluss von § 768 BGB - Bürgschaft unwirksam!

LG Hamburg, Urteil vom 03.03.2006 - 420 O 75/04

Der vom Auftraggeber formularmäßig vorgegebene Ausschluss des § 768 BGB ist unwirksam. Da dieser Ausschluss darauf hinausläuft, dass der Bürge sofort bei Anforderung zu zahlen hat, obwohl nicht ausdrücklich eine Bürgschaft auf erstes Anfordern vorliegt, ist die Sicherungsabrede insgesamt unwirksam.

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IBRRS 2006, 0998
BauvertragBauvertrag
AGB: Zulässigkeit der Beschränkung der Bürgenhaftung

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.02.2006 - 3-14 O 108/05

Eine AGB-Klausel, die als Voraussetzung für die Bürgschaftsverpflichtung bestimmt, dass das Werk in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen fertig gestellt und unbeanstandet und vorbehaltlos abgenommen wurde, ist wirksam.

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IBRRS 2006, 0996
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Bürgschaft nur für VOB/B-Vertrag zulässig?

LG Wiesbaden, Urteil vom 23.02.2006 - 13 O 145/05

Eine AGB-Klausel, die vorsieht, dass eine Bürgschaft nur im Falle eines VOB/B-Bauvertrages gestellt wird und nicht bei Vereinbarung eines BGB-Bauvertrages, ist wirksam.

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IBRRS 2006, 0988
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wirksame AGB: Letzte 10% der Rechnungssumme gegen Bürgschaft?

OLG Hamburg, Urteil vom 16.02.2006 - 10 U 23/05

1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers zum Werkvertrag enthaltene Klausel, wonach die letzten 10% der Rechnungssumme nur dann geleistet werden, wenn dem Auftraggeber eine selbstschuldnerische, unwiderrufliche, alle Einreden ausschließende, auf erste Anforderung zahlbare Bankgarantie vorliegt, benachteiligt den Auftragnehmer in unangemessener Weise und ist unwirksam. Zu keiner anderen Bewertung führt es, dass im Werkvertrag ein Gewährleistungszeitraum von zwei Jahren zuzüglich sechs Monaten vereinbart ist.*)

2. Klagt der Bürgschaftsgläubiger aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern im Erstprozess, können Einwände des Bürgen nur berücksichtigt werden, wenn sie sich aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunden ohne Weiteres ergeben. Eine Beweisaufnahme darf nicht durchgeführt werden. Hat jedoch rechtsfehlerhaft das Erstgericht eine Beweisaufnahme zu einem Einwand des Bürgen durchgeführt und ist dadurch der Einwand des Bürgen bewiesen worden, so ist jedenfalls für das Berufungsgericht offensichtlich geworden, dass die Einwände des Bürgen berechtigt sind.*)

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IBRRS 2006, 0893
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauinsolvenz - Aufrechnung mit Avalkosten für Bauhandwerkersicherung?

LG Augsburg, Urteil vom 16.12.2005 - 6 O 3171/05

Der Auftraggeber kann in der Insolvenz des Bauunternehmers gegen die fällige Werklohnforderung unbegrenzt die Aufrechnung mit dem Anspruch auf Erstattung der Avalkosten gem. § 648a BGB aus dem selben Vertrag erklären. Soweit die Bürgschaftskosten vor der Insolvenzeröffnung fällig waren, folgt dies aus § 94 InsO. Soweit sie nach Insolvenzeröffnung und nach der Werklohnforderung fällig wurden, steht dem § 95 Abs. 1 Nr. 3 InsO nicht entgegen, sofern der Unternehmer den Werklohn wegen eines auf Mängel gegründeten Leistungsverweigerungsrechts des Auftraggebers nicht hätte durchsetzen können.

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IBRRS 2006, 0881
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Kreditrecht - Angabe der Zahlungen auf Darlehen bei grundpf.-rechtl. Sicherung

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2006 - 23 U 159/04

1. Zum Schutz des Vertrauens in die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung nach §§ 171 ff. BGB bei einem geschlossenen Immobilienfonds*)

2. An Darlegung und Nachweis der Vorlage einer Vollmachtsausfertigung dürfen keine unbilligen und übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Der Nachweis einer allgemeinen Übung genügt, sofern keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass im konkreten Einzelfall die Vollmachtsvorlage unterlassen wurde.*)

3. Zum Zeitpunkt der Vollmachtsvorlage: Es reicht aus, wenn die Vollmachtsausfertigung nach Vertragsschluss, aber vor Auszahlung des Darlehens vorlag, sofern die Bank die Auszahlung von der Vollmachtsvorlage abhängig gemacht hat.*)

4. Zur Notwendigkeit der Angabe des Gesamtbetrags der Zahlungen auf das Darlehen bei grundpfandrechtlicher Absicherung*)

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IBRRS 2006, 0873
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erbbaurecht - Belastung mit Grundpfandrecht: Zinsrisiko berücksichtigen

OLG Celle, Beschluss vom 13.02.2006 - 4 W 21/06

1. Der Entscheidung des Einzelrichters im Beschwerdeverfahren vor der Zivilkammer fehlt im echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine ordnungsgemäße prozessuale Grundlage, wenn die voll besetzte Kammer das Verfahren nicht zuvor durch förmlichen Beschluss auf den Einzelrichter übertragen hat.*)

2. Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Belastung des Erbbaurechts mit einem Grundpfandrecht ist für den Umfang der Belastung nicht nur der Nennwert des Grundpfandrechts, sondern auch das Zinsrisiko mit einem Rückstand von zwei Jahren angemessen zu berücksichtigen; der Wert des Erbbaurechts ist nach den Vorschriften für die Anlage von Mündelgeld gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 und 3 ErbbRVO zu ermitteln, wobei die Belastungsgrenze des § 19 Abs. 1 Satz 1 ErbbRVO keine Anwendung findet.*)

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IBRRS 2006, 0841
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A.: Keine Umdeutung in einfache Bürgschaft

LG München I, Urteil vom 07.01.2005 - 24 O 15651/04

Eine einfache Gewährleistungsbürgschaft ohne erstes Anfordern kann nicht wirksam in Anspruch genommen werden, wenn sie aufgrund einer formularmäßigen Sicherungsabrede erteilt wurde, die für die Ablösung eines Bareinbehaltes die Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern vorsieht und somit nach ständiger BGH-Rechtsprechung unwirksam ist.

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IBRRS 2006, 0832
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe bei erheblicher Verlängerung der Ausführungsfristen

OLG Celle, Urteil vom 21.09.2004 - 16 U 111/04

Verlängern die Parteien eines Bauvertrages ohne eine Bezugnahme oder Wiederholung der im Bauvertrag vereinbarten Vertragsstrafe die vertraglichen Ausführungsfristen, ist eine solche Vereinbarung im Zweifel dahin auszulegen, daß die ursprünglich vereinbarte Vertragsstrafe nicht aufrechterhalten soll.

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IBRRS 2006, 0809
BauvertragBauvertrag
Anwendungsbereich des § 767 BGB

OLG München, Urteil vom 26.02.2002 - 28 U 3865/01

Obwohl bei genauer Subsumtion der Tatbestand des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht erfüllt ist, ist gleichwohl der Sache nach diese Norm anwendbar, wenn auf Verlangen des Auftraggebers nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, vom Auftragnehmer ausgeführt werden.

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IBRRS 2006, 0740
BauträgerBauträger
Steuerberater als Generalübernehmer eines Bauvorhabens

OLG Naumburg, Urteil vom 09.12.2005 - 10 U 19/05

1. Ein Steuerberatungsunternehmen übernimmt in Ermangelung abweichender Anhaltspunkte als Treuhänder im Rahmen eines Generalübernehmervertrages nicht die technische Baubetreuung. Eine Verpflichtung zur Durchführung von Bauabnahmen, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen, kann aber vereinbart werden.*)

2. Eine Vorauszahlungsbürgschaft sichert nur den Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers, nicht die Gewährleistungsansprüche vor und nach der Abnahme.*)

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IBRRS 2006, 0693
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann liegt Bürgschaft des Bauherrn gegenüber Nachunternehmer vor?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2004 - 17 U 87/01

Die vom Architekten des Bauherrn (B) dem Nachunternehmer (NU) übersandte, dem B zurechenbare Erklärung

"... namens und im Auftrag des B teile ich Ihnen hiermit mit, dass die Bezahlung für o.g. Bauvorhaben durch den B [...] gewährleistet wird. Das heißt, sollte vom Generalunternehmer (GU) [...] eine Zahlung Ihnen gegenüber nicht ausgeführt werden, wird B diese Zahlung direkt an Sie vornehmen. Diese Zahlungsaussage trifft jedoch nur zu, wenn die von Ihnen gelieferten und verlegten Betonwerksteine ordnungsgemäß verlegt sind"

begründet eine akzessorische Bürgenhaftung des B gegenüber dem NU für dessen Werklohnansprüche aus dem Vertrag des NU mit dem GU. Dem B stehen jedoch im Verhältnis zum NU eigenständige werkvertragliche Gewährleistungsrechte zu.

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IBRRS 2006, 0665
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Haftung aus MaBV-Bürgschaft für Wohnflächendifferenz

OLG Koblenz, Urteil vom 05.01.2006 - 5 U 239/04

1. Hat der Bauherr den Bauunternehmer wegen Mängeln erfolgreich in Anspruch genommen, hindert das die aus einer Bürgschaft in Anspruch genommene Bank nicht, den Mangel zu bestreiten (hier: Mindergröße einer Eigentumswohnung).

2. Zur Abgrenzung von Zeitbürgschaft und gegenständlich beschränkter Bürgschaft.

3. Zur Minderungsberechnung bei zu geringer Wohnfläche einer Eigentumswohnung.

4. Der Sicherungsumfang einer Vorauszahlungsbürgschaft umfasst Ansprüche auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten und Ansprüche auf Rückgewähr einer Vorauszahlung die aus einer auf Mängel gestützten Wandlung oder Minderung oder einem Schadensersatzanspruch erwachsen sind, also ungewisse, in Entwicklung befindliche Ansprüche. Es handelt sich um keine Zeitbürgschaft.

5. Die Unterschreitung der vereinbarten Wohnfläche einer käuflich erworbenen Eigentumswohnung ist in Fällen, die vor dem 1. 1. 2004 liegen, gem. der II. BerechnungsVO zu ermitteln und die Minderung ist linear proportional zum Quadratmeterpreis zu errechnen.

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IBRRS 2006, 0656
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksame Vertragsklauseln zu Abnahme und Sicherheitseinbehalt

LG Itzehoe, Urteil vom 30.11.2005 - 2 O 278/05

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gemäß § 307 BGB unwirksam:

"§ 12 Ziff. 5 (1) und (2) VOB/B gelten nicht. Nur eine tatsächlich durchgeführte Abnahme hat die Wirkung in der Abnahme. Wird keine tatsächliche Abnahme im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien durchgeführt, so tritt an ihre Stelle die Abnahme im Verhältnis zwischen den Architekten und deren Auftraggebern, und zwar in dem Umfang, wie die Abnahme in diesem Verhältnis jeweils durchgeführt wird."

"Bei der Schlusszahlung werden 5 % des als sachlich richtig festgestellten Gesamtpreises von dem Auftraggeber als Sicherheit einbehalten. Die Sicherheit wird 24 Monate nach der Schlussabnahme zur Auszahlung fällig. (...)."

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IBRRS 2006, 0602
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erfüllungsbürgschaft: Anpassung nach Auftragsreduzierung

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.01.2006 - 1 U 114/05

1. Die im Rahmen eines VOB-Einheitspreisvertrages getroffene Vereinbarung zur Stellung einer Erfüllungsbürgschaft in aus dem geschätzten "Gesamt-Auftragswert" abgeleiteter Höhe kann - ggf. ergänzend - dahin auszulegen sein, dass der Auftragnehmer im Falle einer etwa hälftigen Reduzierung der auszuführenden Leistung einen Anspruch auf entsprechende Reduzierung der Sicherheit hat.*)

2. Wenn der Auftragnehmer auf diesen Anspruch ein Zurückbehaltungsrecht stützt und seine Arbeiten vorläufig einstellt, kann dies nicht allein unter Hinweis auf eine niedrige Avalzins-Differenz als treuwidrig angesehen werden.*)

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IBRRS 2006, 0599
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Inanspruchnahme einer bedingten Gewährleistungsbürgschaft

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.01.2006 - 19 U 50/05

Die Wirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft, die unter der Bedingung der Zahlung des Sicherheitseinbehaltes an den Auftragnehmer übernommen wurde, kann durch Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber der Werklohnforderung oder Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch nicht herbeigeführt werden, wenn die geltend gemachten Mängel der Werkleistung streitig sind.*)

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IBRRS 2006, 0558
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Überziehungskredit auch i.H.d. nicht abgerufenen Betrages Baugeld!

OLG Hamm, Urteil vom 27.06.2005 - 13 U 193/04

1. Liegen bei einem Überziehungskredit die Baugeldmerkmale des § 1 Abs. 3 GSB vor, so handelt es sich bei der gesamten Kreditlinie um Baugeld und nicht nur bei den tatsächlich ausgeschöpften Beträgen.

2. Wird - zusätzlich zu dem von der Bank eingeräumten Kredit - Baugeld von den Erwerbern der Eigenheime zur Verfügung gestellt, sind diese Beträge mit dem Kredit zu addieren, um die Baugeldhöhe zu ermitteln.

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IBRRS 2006, 0535
Mit Beitrag
ARGEARGE
Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft

LG Köln, Urteil vom 31.01.2006 - 27 O 232/05

Eine Partnerausschüttungsbürgschaft gemäß §§ 11.24, 11.25 ARGE-Vertrag verfolgt wirtschaftlich den Zweck, der Gesellschaft jederzeit wieder liquide Mittel zuzuführen. Der Rückzahlungsanspruch ist nicht auf den Saldo des Partnerverrechnungskontos beschränkt und wird durch spätere Insolvenz des Hauptschuldners nicht beeinträchtigt.

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IBRRS 2006, 0533
Mit Beitrag
ARGEARGE
Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft

LG Köln, Urteil vom 10.01.2006 - 87 O 77/05

Eine Partnerausschüttungsbürgschaft gemäß §§ 11.24, 11.25 ARGE-Vertrag verfolgt wirtschaftlich den Zweck, der Gesellschaft jederzeit wieder liquide Mittel zuzuführen. Der Rückzahlungsanspruch wird durch spätere Insolvenz des Hauptschuldners nicht beeinträchtigt.

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IBRRS 2006, 0508
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Kreditrecht - Unwirksamer Darlehensvertrag wegen Widerruf nach HWiG?

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2005 - 9 U 8/05

1. Der alleinige Darlehensnehmer kann sich grundsätzlich nicht auf die von der Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Bürgschaftsverpflichtungen bei sittenwidriger Überforderung des Bürgen oder Mitdarlehensnehmers berufen.*)

2. Zu den Folgen des Widerrufs eines Haustürgeschäfts nach den Entscheidungen des EuGH vom 25.10.05 (C-229/04 und C-350/03)*)

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IBRRS 2006, 0426
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Zur Bauhandwerkersicherung bei Gewährleistungseinbehalt

LG Freiburg, Urteil vom 05.09.2005 - 5 O 72/05

1. Ein Gläubiger verhält sich rechtsmissbräuchlich, wenn er die titulierte Forderung zweimal abgetreten hat und sie auch bereits mit der Forderung eines Subunternehmers verrechnet hat und er mit der Zwangsvollstreckung nur etwas erhalten würde, was er sofort wieder zurückgeben müsste.

2. Ein Unternehmer kann wegen eines vertraglich vereinbarten Sicherheitseinbehaltes keine Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB fordern.

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IBRRS 2006, 0388
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sichert Vertragserfüllungsbürgschaft auch verlorene Vorauszahlung?

OLG Celle, Urteil vom 05.02.2004 - 13 U 158/03

1. Die verbürgte Hauptschuld ist durch Auslegung der Bürgschaftsurkunde zu ermitteln.

2. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Anspruch auf Vertragserfüllung. Dazu gehört auch der Schadensersatz wegen Nichterfüllung, also ggfls. auch der Anspruch auf Erstattung einer verlorenen Vorauszahlung.

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IBRRS 2006, 0338
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Umfasst Gewährleistungsbürgschaft Versicherungsprämienforderungen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2005 - 23 U 288/04

Zur Frage, ob im Lauf der Zeit entstehende variable Versicherungsprämienforderungen ebenfalls von einer Gewährleistungsbürgschaft umfasst sind.*)

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IBRRS 2006, 0173
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Austausch des Sicherheitseinbehalts durch Bürgschaft bei Mängeln

OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2005 - 21 U 84/05

Die Rechtsprechung des BGH, wonach der Auftragnehmer bei Bereitstellung der vereinbarten Gewährleistungsbürgschaft die Auskehr des Sichereinbehalts trotz aufgetretener Mängel verlangen kann (BGH, IBR 2001, 612; IBR 2002, 476) und bei Nichtauszahlung die Bürgschaft zurückfordern kann (BGH, IBR 2000, 432), gilt auch bei Mängeln, die bereits vor Abnahme zu Tage getreten sind.*)

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IBRRS 2006, 0147
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Finanzrecht - Keine Bevorzugung eines Gläubigers bei "Sicherheitenpoolvertrag"

BGH, Urteil vom 02.06.2005 - IX ZR 181/03

a) Ein "Sicherheitenpoolvertrag", nach dem die einbezogenen Sicherheiten jeweils auch für die anderen am Pool beteiligten Gläubiger zu halten sind, begründet in der Insolvenz des Sicherungsgebers auch dann kein Recht dieser weiteren Gläubiger auf abgesonderte Befriedigung, wenn der Sicherungsgeber dem Vertrag zugestimmt hat.*)

b) Die Verrechnung einer Gutschrift mit dem negativen Saldo eines Kontokorrentkontos stellt auch dann eine Benachteiligung der Gesamtheit der Gläubiger dar, wenn die Gutschrift aus der Zahlung auf eine sicherungshalber an eine andere Bank abgetretene Forderung stammt und diese Bank die ihr gestellten Sicherheiten aufgrund eines "Sicherheitenpoolvertrags" auch treuhänderisch für die kontoführende Bank zu halten hat.*)

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IBRRS 2006, 0104
ImmobilienImmobilien
Höchstbetragshypothek als vorläufige Eigentümergrundschuld

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.06.2005 - 14 Wx 35/04

1. Solange die gesicherte Forderung noch nicht entstanden ist, steht die Höchstbetragshypothek dem Eigentümer als durch Valutierung auflösend bedingte und damit vorläufige Eigentümergrundschuld zu, die sich im Umfang des Entstehens der Forderung in eine Fremdhypothek umwandelt; diese wird im Umfang des Erlöschens der Forderung wieder zu einer durch Neuvalutierung auflösend bedingten Eigentümergrundschuld.*)

2. Die ursprüngliche bzw. die durch das Erlöschen der Forderung entstandene vorläufige Eigentümergrundschuld wird zur endgültigen erst dann, wenn und soweit feststeht, daß eine Valutierung nicht bzw. nicht mehr erfolgen wird.*)

3. Die Pfändung einer vorläufigen Eigentümergrundschuld darf nicht im Grundbuch eingetragen werden und kann daher auch nicht wirksam werden.*)

4. Der Nachweis der Umwandlung einer vorläufigen in eine endgültige Grundschuld kann gegenüber dem Grundbuchamt u.a. durch grundbuchmäßiger Form entsprechende Erklärung des Gläubigers mit dem Inhalt erfolgen, daß die Forderung nicht entstanden bzw. erloschen ist und auch nicht entstehen wird, oder daß er die Sicherungshypothek nicht in Anspruch nehmen werde.*)

5. Der Formulierung, es werde bestätigt, „daß die der Höchstbetragshypothek zugrunde liegende Zugewinnausgleichsforderung nicht bzw. nicht in voller Höhe entstehen wird, fehlt die für Grundbucherklärungen erforderliche Klarheit und Eindeutigkeit.*)

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IBRRS 2006, 0051
ImmobilienImmobilien
Umfang der Hypothekenhaftung

BGH, Urteil vom 09.11.2005 - IV ZR 224/03

Anders als der Erfüllungsanspruch auf die Versicherungsleistung fällt ein an seine Stelle tretender Schadensersatzanspruch gegen den Gebäudeversicherer wegen eines Brandes aus Verschulden bei Vertragsschluss nicht unter die Hypothekenhaftung; er geht daher auch nicht gemäß §§ 90 Abs. 2, 55 Abs. 1, 20 Abs. 2 ZVG auf den Ersteher in der Zwangsversteigerung über.*)

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IBRRS 2006, 0043
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann ist eine AGB-Klausel "überraschend"?

BGH, Urteil vom 22.11.2005 - XI ZR 226/04

Zur Frage, ob eine die Abgabe eines persönlichen Schuldanerkenntnisses nebst Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen regelnde Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Rücksicht auf ihre formale und systematische Gestaltung überraschend im Sinne des § 3 AGBG ist.*)

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IBRRS 2006, 0007
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hat Prozessvergleich Wirkung für andere Gesamtschuldner?

BGH, Urteil vom 21.03.2000 - IX ZR 39/99

Zur Wirkung eines Prozeßvergleichs, in dem die Forderung gegen einen Gesamtschuldner für erledigt erklärt wird, auf den Anspruch des Gläubigers gegen einen anderen Gesamtschuldner.*)

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Online seit 2005

IBRRS 2005, 3662
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
An wen ist die Bürgschaftsurkunde herauszugeben?

KG, Urteil vom 21.09.2005 - 26 U 12/05

1. Der Nachunternehmer wird dann unangemessen i.S.v. § 9 AGBG benachteiligt, wenn ihm die Abnahme seiner Leistung ohne zeitliche Festlegung erst bei vollständiger Herstellung des Gesamtvorhabens oder Abnahme des gesamten Bauwerks durch den Bauherrn in Aussicht gestellt wird, da die Abnahme bzw. deren Wirkung in diesem Fall von Handlungen Dritter, deren Vornahme der Nachunternehmer weder abschätzen noch beeinflussen kann, abhängig gemacht wird.

2. Der Herausgabeanspruch aus § 17 Nr. 8 VOB/B kann nicht, entgegen der übrigen wohl überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung, nur darauf beschränkt werden, dass der Auftragnehmer lediglich die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen verlangen kann. Insoweit hat auch der Bundesgerichtshof - allerdings nicht in einem § 17 Nr. 8 VOB/B betreffenden Fall - entschieden, dass der Sicherungsgeber die Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde an sich selbst verlangen kann, damit dieser die Möglichkeit erhält, eine neue Sicherheit zu bestellen. Nicht anders kann aber ein Sachverhalt beurteilt werden, in dem der Sicherungsgeber sich von seinen Verpflichtungen aus dem mit dem Bürgen bestehenden entgeltlichen Auftragsverhältnis befreien will.

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IBRRS 2005, 3659
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann verjährt Gewährleistungsbürgschaft?

OLG Köln, Urteil vom 14.12.2005 - 11 U 109/05

1. Zum erforderlichen Feststellungsinteresse, wenn der Auftragnehmer während eines laufenden Gewährleistungsprozesses gegen den Bürgen auf Feststellung klagt, dass die Bürgschaft sich auf die streitigen Gewährleistungsansprüche erstreckt.

2. Zur Frage, ob die Verjährung einer Bürgschaft mit der Fälligkeit der Hauptschuld oder erst mit einer Leistungsaufforderung des Gläubigers an den Bürgen (Inanspruchnahme) zu laufen beginnt.

3. Im Falle einer Gewährleistungsbürgschaft tritt der Sicherungsfall in der Regel erst ein, wenn der Gewährleistungsanspruch in eine Geldforderung übergegangen und diese Forderung fällig geworden ist. Die Verjährung der Bürgschaft beginnt in diesem Fall jedenfalls nicht zu laufen, solange der Auftraggeber den Auftragnehmer auf Mängelbeseitigung in Anspruch nimmt.

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IBRRS 2005, 3603
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB eines öffentlichen Auftraggebers: Bürgschaft a.e.A. zulässig?

BGH, Urteil vom 20.10.2005 - VII ZR 153/04

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, die vorsieht, dass ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der Bausumme nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers auch dann unwirksam, wenn der Sicherheitseinbehalt auf ein Verwahrgeldkonto zu nehmen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - VII ZR 265/03).*)

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IBRRS 2005, 3483
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft in AGB schließt § 17 Nr. VOB/B nicht aus!

BGH, Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 11/04

1. Die vorrangig vor der VOB/B geltende Vertragsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die vorsieht, dass von der Schlussrechnung ein Gewährleistungseinbehalt in Abzug gebracht wird, der durch eine nicht auf erstes Anfordern zahlbare Bankbürgschaft abgelöst werden kann, ist dahin auszulegen, dass die Verpflichtung des Auftraggebers zur Einzahlung auf ein Sperrkonto nach § 17 Nr. 6 VOB/B nicht ausgeschlossen ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - VII ZR 494/00, BauR 2002, 1392).*)

2. Zahlt der Auftraggeber, der eine Gewährleistungssicherheit bar einbehält und eine vom Auftragnehmer gestellte Bürgschaft als Austauschsicherheit entgegennimmt, den Sicherheitseinbehalt entgegen einer vom Auftragnehmer gesetzten Nachfrist nicht auf ein Sperrkonto ein, muss er nicht nur den Sicherheitseinbehalt auszahlen, sondern auch die Bürgschaft herausgeben.*)




IBRRS 2005, 3469
ImmobilienImmobilien
Zulässige Verwertung einer Grundschuld

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.09.2005 - 12 U 39/05

1. Eine Bank darf eine Grundschuld nur verwerten für die Forderungen, für die sie nach der Sicherungsabrede haftet. Dazu gehört nicht eine Forderung aus § 812 BGB, die die Bank durch Rücküberweisung des Betrages begründet hat, den der Kunde auf einen wegen Anfechtung nichtigen Darlehensvertrag gezahlt hat.*)

2. Auch Kreditverträge können nach allgemeinen Grundsätzen wegen Irrtums angefochten werden.*)

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IBRRS 2005, 3366
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft: Auf Verjährung der Hauptschuld achten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2005 - 10 U 28/05

1. Nach dem Grundsatz der Schadenseinheit verjährt ein Schadensersatzanspruch einheitlich auch für die erst in Zukunft entstehenden - voraussehbaren - Schäden, sobald ein erster Schadensbetrag im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden kann.

2. Der Bürge kann selbst dann mit Erfolg gemäß § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB die Verjährung der Hauptschuld einreden, wenn über das Vermögen des Hauptschuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und die Verjährung der Hauptschuld erst während des gegen den Bürgen geführten Rechtsstreits eintritt.

3. Die vor Verjährung der Hauptschuld gegen den Bürgen eingereichte Klage hemmt lediglich die Verjährung des Bürgschaftsanspruchs, nicht aber diejenige der Hauptforderung; insoweit bedarf es im Verhältnis zum Hauptschuldner eigener verjährungshemmender Maßnahmen.

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IBRRS 2005, 3329
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Berechtigter Unternehmer im Sinne von § 648a BGB

LG Heilbronn, Urteil vom 26.09.2005 - 22 O 86/04

Ein Unternehmer, der für den Auftraggeber Verkabelungsarbeiten in einem Objekt erbringt, ist berechtigt, eine Sicherheit nach § 648a BGB zu verlangen, weil es sich insoweit um Arbeiten am Bau oder eines Teils davon handelt.

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IBRRS 2005, 3281
ProzessualesProzessuales
Zurückbehaltungsrecht bei Pfandhaftenlassung

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.10.2005 - 4 U 35/05

1.) Auch bei rechtskräftig zuerkanntem Anspruch auf Pfandfreigabe aus den Globalgrundschulden kann ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.

2.) Ein prozessuales Anerkenntnis kann auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden. Seine Wirksamkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass es mit einem Gegenrecht - etwa einem Zahlungsanspruch - verbunden wird (BGHZ 107, 142, ebenso OLG Düsseldorf OLGR 1998, 193). Der Annahme eines prozessualen Anerkenntnis durch schlüssiges Verhalten steht entgegen, wenn

zum Ausdruck kommt, dass die Klageforderung nur in dem Fall durchgreifen soll, dass dem erhobenen Gegenanspruch stattgegeben wird.

3.) Die Grundschuld begründet gerade keinen Zahlungsanspruch gegen den Eigentümer, sondern verpflichtet diesen nur, die Zwangsvollstreckung wegen des Grundschuldbetrages in das Grundstück zu dulden.

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IBRRS 2005, 3218
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Bürge kann sich auf Verjährung des gesicherten Anspruchs berufen

BGH, Urteil vom 28.01.1998 - XII ZR 63/96

a) Haben die Parteien eines Miet- oder Pachtvertrages vereinbart, daß eine Mietsicherheit in Form einer Bürgschaft zu leisten ist, sind der Bürge und der Mieter oder Pächter nicht gehindert, sich auf die Verjährung der durch die Bürgschaft gesicherten Ansprüche zu berufen.*)

b) Daß der Vermieter oder Verpächter gegenüber dem Anspruch auf Rückzahlung einer Barkaution auch mit verjährten Forderungen hätte aufrechnen können, rechtfertigt keine analoge Anwendung des § 390 Satz 2 BGB. Auch § 223 Abs. 1 BGB und die zu § 17 Abs. 8 VOB/B entwickelte Rechtsprechung (BGHZ 121, 168 ff. und 173 ff.) sind nicht entsprechend anwendbar.*)

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IBRRS 2005, 3217
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abtretung des Werklohnanspruchs als Sicherheit gemäß § 648a BGB?

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - VII ZR 152/05

Verlangt der Unternehmer vom Besteller Sicherheit nach § 648a BGB, so stellt die Abtretung der durch Bürgschaft gesicherten Werklohnforderung des Bestellers gegen seinen Auftraggeber an den Unternehmer keine hinreichende Sicherheitsleistung dar.*)

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IBRRS 2005, 3186
BauvertragBauvertrag
Zeitbürgschaft oder gegenständlich beschränkte Bürgschaft?

KG, Urteil vom 16.09.2004 - 12 U 55/03

1. Zur Abgrenzung einer Zeitbürgschaft (§ 777 BGB) von einer gegenständlich beschränkten Bürgschaft. Dem Berufungsgericht ist auch nach dem Rechtsmittelrecht der ZPO 2002 eine unbeschränkte Überprüfung der erstinstanzlichen Vertragsauslegung dahin gestattet, ob diese bei Würdigung aller dafür im Einzelfall maßgeblichen Umstände sachgerecht erscheint, wenn es diese Auslegung zwar für vertretbar, letztlich aber nicht für sachlich überzeugend hält (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 – VIII ZR 164/03 –).*)

2. Da eine Willenserklärung mit dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert erhält, kann späteres Verhalten der Parteien lediglich als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein; es kann Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen enthalten. Je klarer aber der Wortlaut des Vertrages ist, desto überzeugungskräftiger muss das Indiz sein, um eine vom Wortlaut abweichende Auslegung zu rechtfertigen.

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IBRRS 2005, 3165
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Kreditrecht - Gleichstufige Sicherungsgeber zum Ausgleich verpflichtet

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.05.2005 - 24 U 188/04

1. Zwischen mehreren auf gleicher Stufe stehenden Sicherungsgebern besteht eine Ausgleichsverpflichtung nach den Regeln über die Gesamtschuld.*)

2. Die Ausgleichsverpflichtung berechnet sich nach dem Verhältnis der Haftungshöchstbeträge, wie sie in den jeweiligen Sicherungsvereinbarungen mit dem Kreditgeber übernommen werden.*)

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IBRRS 2005, 3142
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Kreditrecht - Echter Darlehensnehmer oder bloße Mithaftung?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.06.2005 - 8 U 339/04

1. Zur Abgrenzung bloßer Mithaftung von echter Mitdarlehensnehmerschaft bei Ehegatten.*)

2. Echter Mitdarlehensnehmer ist derjenige, der ein eigenes - sachliches und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf, die kreditgebende Bank hat es hingegen nicht in der Hand hat, durch vorgegebene Formulierungen wie "Mitdarlehensnehmer" einen bloß Mithaftenden zu einem gleichberechtigten Darlehensnehmer zu machen. Vielmehr ist der wirkliche Parteiwille bei Vertragsschluss maßgebend, den es - ausgehend vom Vertragswortlaut - zu ermitteln gilt.

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IBRRS 2005, 3107
BauvertragBauvertrag
Was ist Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft?

OLG Oldenburg, Gerichtlicher Hinweis vom 24.06.2004 - 11 U 14/04

Eine Partnerausschüttungsbürgschaft gemäß §§ 11.24, 11.25 ARGE-Vertrag sichert Partnerausschüttungen auch im Insolvenzfall.

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IBRRS 2005, 3042
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baugeldhaftung: Muss wirksames Vertragsverhältnis bestehen?

OLG Dresden, Beschluss vom 22.04.2005 - 11 W 104/05

1. Der Baugeldgläubiger hat darzulegen und zu beweisen, dass der nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GSB Verwendungspflichtige Baugeld in Höhe der Bauforderung empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr übrig ist, ohne dass die Bauforderung des am Bau Beteiligten befriedigt worden ist. Sache des Schadensersatzschuldners ist es hingegen, die anderweitige und ordnungsgemäße Verwendung des Baugelds vorzutragen und zu beweisen.

2. § 1 Abs. 1 Satz 1 GSB setzt nicht voraus, dass ein wirksames Vertragsverhältnis zwischen dem Baugläubiger und dem Baugeldempfänger besteht.

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IBRRS 2005, 3035
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Subunternehmer ist nicht Baugeldempfänger!

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.03.2005 - 11 U 103/04

1. Der Subunternehmer oder Nachunternehmer ist nicht Baugeldempfänger, wenn er nur einzelne Gewerke ausführt, auch wenn er sich hierzu weiterer Subunternehmer bedient oder wenn er zur Ausführung der Leistung der Lieferung von Baumaterialien bedarf.

2. Erst wenn feststeht, dass eine Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt zumindest rechnerisch überschuldet oder zahlungsunfähig war, ist es Sache des Geschäftsführers, die Umstände darzulegen, die es aus damaliger Sicht rechtfertigten, das Unternehmen trotzdem fortzuführen.

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IBRRS 2005, 3014
ImmobilienImmobilien
Gewerberaummietvertrag: Schadenersatz bei Ausfall der Bürgschaft?

OLG Naumburg, Urteil vom 20.09.2005 - 9 U 58/05

Der Antrag auf Stellung einer Bürgschaft (hier: Sicherheitsleistung bei einem Gewerberaummietvertrag) kann nicht mit einem bedingten Antrag auf Schadensersatz für den Fall verbunden werden, dass die Sicherheit nicht fristgemäß erbracht wird.*)

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IBRRS 2005, 3013
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungseinbehalt: Ablösung nur durch Bürgschaft möglich?

OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2005 - 21 U 130/04

1. Zur Auslegung eines aus mehreren Vertragsteilen bestehenden Bauvertrags.*)

2. Die Klausel eines Bauvertrags, die einen lediglich durch unbefristete Bürgschaft ablösbaren Sicherheitseinbehalt vorsieht, benachteiligt - sofern es sich nicht um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern handelt - den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist daher erst Recht nicht als Individualvereinbarung sittenwidrig.*)

3. Übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Ablösung eines Sicherheitseinbehaltes eine unbefristete Bürgschaft, worin der Bürge - ohne entsprechende vertragliche Verpflichtung - weitgehend auf Einreden und Rechte verzichtet, dann ist der Auftraggeber nicht zum Austausch der gestellten Bürgschaft gegen Übergabe einer einfachen unbefristeten Bürgschaft berechtigt, es sei denn ein entsprechendes Austauschrecht ist vertraglich vereinbart worden.*)

4. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach ein 5%-iger Einbehalt zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche durch eine unbefristete Bankbürgschaft abgelöst wird, ist nicht nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam.

5. Übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bürgschaftsurkunde, in der der Bürge - ohne dass eine entsprechende Verpflichtung des Auftragnehmers besteht - auf die Geltendmachung von Einreden verzichtet, ist der Auftraggeber nicht zur Herausgabe der Bürgschaft verpflichtet. Der Auftraggeber kann die Bürgschaft aber nur unter Beachtung der Einreden und Rechte des Bürgen in Anspruch nehmen.

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IBRRS 2005, 2961
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zahlungsbürgschaft auch für Nachträge?

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.07.2005 - 4 U 177/04

Die Bürgschaft für "Ansprüche aus der Schlussrechnung" sichert auch Nachträge, die vor Abgabe der Bürgschaftserklärung vereinbart waren.

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IBRRS 2005, 2950
ImmobilienImmobilien
Nichtvalutierung von Grundschuld: Zusätzlich Löschungsanspruch?

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.06.2005 - 4 U 146/04

1. Besteht ein aus der Nichtvalutierung einer Sicherungsgrundschuld resultierendes Leistungsverweigerungsrecht des Sicherungsgebers, ist dieser hinreichend gegen eine Inanspruchnahme geschützt und bedarf keines weitergehenden Löschungsanspruchs nach den §§ 1192 Abs. 1, 1183, 875 BGB mehr.

2. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn der Sicherungszweck endgültig weggefallen ist.

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IBRRS 2005, 2940
BauvertragBauvertrag
Fragliche rechtliche Identität des Auftragnehmers

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.07.2005 - 4 U 149/04

1. Ergibt sich aus der Fassung der Vertragsurkunde selbst kein eindeutiges Bild über die rechtliche Identität des Auftragnehmers, kann das den Vertragsexemplaren vorgeheftete Übersendungsschreiben Aufschluss geben.

2. Diese Vermutung kann durch den weiteren Schriftverkehr der Parteien untermauert werden.

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