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Sachgebiet: Prozessuales

15754 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 1788
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung der Besorgnis der Befangenheit

OLG München, Beschluss vom 19.05.2003 - 13 U 2149/03

Die Ablehnung der Besorgnis der Befangenheit kann nicht darauf gestützt werden, dass die Partei auf die Rechtslage und nicht nur darauf hingewiesen wird, wie die Rechtslage eventuell sein könnte bzw. in welche Richtung das Gericht tendiert.*)

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IBRRS 2003, 1746
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Festlegung des Streitwerts

OLG München, Beschluss vom 10.06.2003 - 13 W 1577/03

Der Streitwert des Beweisverfahrens hängt nicht nur allein vom Interesse des Antragstellers ab, sondern auch vom zu erwartenden Streitwert in einem potentiellen Hauptsacheverfahren.

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IBRRS 2003, 1741
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kein Verzicht auf mündliche Verhandlung ohne Einverständnis

BVerwG, Urteil vom 26.02.2003 - 8 C 1.02

1. Einem Urteil, das trotz ausgebliebenen Einverständnisses ohne mündliche Verhandlung ergeht, fehlt jede materiellrechtliche Grundlage (wie BVerwGE 15, 24).*)

2. Ob das Revisionsgericht die Revision ungeachtet des Vorliegens eines absoluten Revisionsgrundes zurückweisen darf, wenn die Klage unabänderlich unzulässig ist, bleibt offen.*)

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IBRRS 2003, 1735
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorsitzender eines Flurbereinigungsgerichts

BVerwG, Urteil vom 29.04.1998 - 11 C 6.97

1. Vorsitzender eines Flurbereinigungsgerichts kann - von Vertretungsfällen abgesehen - nur ein statusrechtlicher Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) sein (im Anschluß an Beschluß vom 22. Juli 1964 - BVerwG I ER 401.64 - RdL 1964, 245 und Urteil vom 24. April 1970 - BVerwG 4 C 18.68 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 4).*)

2. Zur Planvereinbarung im Flurbereinigungsrecht.*)

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IBRRS 2003, 1734
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verfahrensfehler bei einem zuzustellenden Urteil

BVerwG, Beschluss vom 06.05.1998 - 7 B 437.97

Ein statt der Verkündung zuzustellendes Urteil, das erst nach Ablauf von zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung beschlossen wurde, beruht auf dem Verstoß gegen § 116 Abs. 2 VwGO. Ob in Einzelfällen Ausnahmen von der Annahme des Beruhens denkbar sind, bleibt offen.*)

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IBRRS 2003, 1723
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - § 494a ZPO: Mahnverfahren steht nicht Klageerhebung gleich

OLG Bamberg, Beschluss vom 26.05.2003 - 3 W 67/03

Die bloße Einleitung eines Mahnverfahrens ist nicht der Klageerhebung im Sinne des § 494a Abs. 1 ZPO gleich zu stellen.

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IBRRS 2003, 1712
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ergebnis der Beweisaufnahme muss erörtert werden

OLG Celle, Urteil vom 19.06.2003 - 4 U 2/03

1. Ist entgegen §§ 279 Abs. 3, 285 Abs. 1 ZPO nach der Beweisaufnahme über deren Ergebnis nicht verhandelt worden, muss das Gericht die mündliche Verhandlung nach § 156 ZPO wiedereröffnen, wenn eine Partei nachträglich neues Vorbringen einführt, mag das auch durch einen nicht nachgelassenen Schriftsatz geschehen.*)

2. 2. Bei einem Haus des Baujahrs 1936, dessen Dach in Holzkonstruktion mit Ziegeleindeckung mit Verstrich errichtet ist, muss der Käufer damit rechnen, dass bei starkem Wind Flugschnee auf den Dachboden gelangen kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Käufer auf teilweise schadhaften Verstrich und auf eine fehlende Wärmedämmung des Daches hingewiesen worden ist.*)

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IBRRS 2003, 1709
ProzessualesProzessuales
Gesonderte Geltendmachung der Kosten

OLG Dresden, Urteil vom 25.07.2002 - 7 U 330/02

Die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens können dann gesondert geltend gemacht werden, wenn sie als Aufrechnungsforderung einredeweise geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2003, 1708
ProzessualesProzessuales
Bestimmung des Streitwerts

OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.08.2002 - 4 W 2348/02

1. Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem (potenziellen) Hauptsachestreitwert; dieser ist auf der Grundlage der Antragsbegründung objektiv zu bewerten.*)

2. Wertangaben des Antragstellers können, sofern sie plausibel erscheinen und solange keine besseren Erkenntnisse vorliegen, für die Wertbemessung übernommen werden.*)

3. Stellt ein Antragsteller, der einen Schaden und die Kosten für dessen Beseitigung festgestellt haben will, von vornherein klar, dass er im späteren Hauptsacheprozess nur einen Teil des zu ermittelnden Aufwandes geltend machen würde, und erscheint diese Erklärung glaubhaft (etwa weil der Beweisantrag auch die Ermittlung von "Sowiesokosten" oder "Abzug neu für alt" mit einschließt), dann vermindert die beabsichtigte Beschränkung der Hauptsacheklage auch den Streitwert des Beweisverfahrens.*)

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IBRRS 2003, 1707
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wirksamkeit einer Verweisung

BayObLG, Beschluss vom 12.08.2002 - 1 Z AR 100/02

Zur Frage der wirksamen Verweisung an ein Amtsgericht in Berlin, wenn die Bezeichnung als "Amtsgericht Berlin" unzutreffend ist, aber sich das gemeinte zuständige Amtsgericht in Berlin leicht und eindeutig durch Auslegung ermitteln lässt.*)

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IBRRS 2003, 1705
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Einwand der Verletzung des rechtlichen Gehörs

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.2002 - 17 Sch 3/01

Zum Einwand der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen*)




IBRRS 2003, 1704
ProzessualesProzessuales
Zulässigkeit von Gegenanträgen

OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.09.2002 - 13 W 2914/02

1. Der streitige Einwand der Abgeltung, von Gewährleistungsansprüchen läßt das Rechtschutzbedürfnis für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht entfallen.*)

2. Gegenanträge im selbständigen Beweisverfahren sind jedenfalls dann zulässig, wenn sie sich innerhalb des den Grund des Verfahrens bildenden Rechtsverhältnisses der Parteien halten, in diesem Rahmen ihr Beweisthema in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit demjenigen des Antragstellers steht und durch die Erweiterung der Beweisaufnahme keine wesentliche Verzögerung eintritt.*)

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IBRRS 2003, 1701
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Volljährige unverheiratete Kinder

BGH, Beschluss vom 09.05.2003 - IXa ZB 73/03

Volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, sind trotz ihrer materiellen unterhaltsrechtlichen Gleichstellung mit minderjährigen unverheirateten Kindern mit ihren Ansprüchen nicht im Rang von § 850d Abs. 2 Buchst. a ZPO zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2003, 1700
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts

BGH, Urteil vom 27.02.2003 - I ZR 58/02

Auch Art. 57 Abs. 1 EuGVÜ ist i.V. mit Art. 31 Abs. 1 CMR eine die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründende Bestimmung i.S. von Art. 20 Abs. 1 EuGVÜ.*)

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IBRRS 2003, 1697
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

BGH, Beschluss vom 28.05.2003 - XII ZB 165/02

Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung nach neuem Recht gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2-4 i.V. mit § 531 Abs. 2 ZPO.*)

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IBRRS 2003, 1696
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulassung der Berufung

BGH, Beschluss vom 13.05.2003 - VI ZB 76/02

Der Zulassungsgrund des § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO ist nicht gegeben, wenn das Berufungsgericht den Vortrag zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags für widersprüchlich erachtet und deshalb den Antrag zurückweist.*)

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IBRRS 2003, 1680
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einstweiliges Verfügungsverfahren: Beschränkte Rechtskraft?

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.07.2002 - 5 U 250/01

Einstweiligen Verfügungen kommt eine (beschränkte) Rechtskraftwirkung zu, die sich darin äußert, dass die Erneuerung eines abgelehnten Gesuchs unzulässig ist, wenn es auf Tatsachen gestützt wird, die bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Erstverfahren entstanden waren.*)

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IBRRS 2003, 1675
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten des Streithelfers bei Kostenaufhebung

OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.11.2002 - 4 W 3038/02

I. Vereinbaren die Parteien in einem ohne Beteiligung des Streithelfers geschlossenen Prozeßvergleich Kostenaufhebung, so sind auf Antrag des Streithelfers die Kosten seiner Nebenintervention zu Hälfte dem Gegner der unterstützten Partei aufzuerlegen; die andere Hälfte trägt der Streithelfer selbst.*)

II. Über diesen Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers können die Parteien nicht zu seinen Ungunsten verfügen, - auch nicht dadurch, daß sie im Prozeßvergleich eine Erstattung der Nebeninterventions-Kosten ausdrücklich ausschließen.*)

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IBRRS 2003, 1674
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Voraussetzungen einer Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2002 - 24 W 45/02

Zu den Voraussetzungen einer Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO wegen der Vorgreiflichkeit eines Verwaltungsstreitverfahrens.*)

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IBRRS 2003, 1672
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wirksamer Vollzug einer einstweiligen Verfügung

OLG Hamburg, Beschluss vom 17.12.2002 - 5 W 95/02

1. Eine einstweilige Verfügung ist auch dann wirksam vollzogen, wenn die zugestellte beglaubigte Abschrift statt der Originalunterschrift der Urkundsbeamtin die Angabe "gez. Unterschrift" und statt des Stempelaufdrucks des Landessiegels die Angabe "(L.S.)" trägt.*)

2. Eine Verpflichtung der Gerichte, Abschriften der Originalausfertigung (stets) im Wege der Fotokopie bzw. durch Einscannen zu erstellen, besteht auch in Zeiten moderner Kommunikations- und Vervielfältigungsmittel nicht.*)

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IBRRS 2003, 1651
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Insolvenzverfahren hat keine Auswirkungen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.05.2003 - 8 W 58/03

1. Wird während eines anhängigen selbständigen Beweisverfahrens über das Vermögen des Antragsgegners das Insolvenzverfahren eröffnet, führt dies nicht zur Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens.

2. Die Wirkungen der Unterbrechung treten Kraft Gesetzes ein. Stellt das für die Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens zuständige Gericht unzutreffenderweise durch Beschluss die Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens fest, kommt diesem keine Wirkung zu. Es handelt sich nur um eine unverbindliche Meinungsäußerung des Gerichts.

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IBRRS 2003, 1648
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit bei dinglichen Rechten

OLG Naumburg, Beschluss vom 20.12.2002 - 2 W 5/02

1. Gemäß Art. 22 Nr. 1 EuGVVO ist ohne Rücksicht auf den Wohnsitz die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaates der belegenden Sache für Klagen auf Grundbuchberichtigung (Zustimmung zur Löschung der Grundschuld) gegeben.*)

2. Dagegen reicht es nicht aus, dass ein dingliches Recht an einer unbeweglichen Sache von der Klage berührt wird oder dass die Klage in einem Zusammenhang mit einer unbeweglichen Sache steht. Die Klage muss vielmehr auf ein dingliches Recht und nicht auf ein persönliches Recht gestützt sein.*)

3. Kreditverträge sind als Dienstleistungsverträge im Sinne von Art. 5 Nr. 1 b) EuGVVO zu qualifizieren, wenn es sich nicht um Verbraucherkredite handelt.*)

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IBRRS 2003, 1645
ProzessualesProzessuales
Einwendungen gegen Streitwertfestsetzung

OLG Celle, Beschluss vom 29.01.2003 - 5 W 63/02

1. Über Streitwertbeschwerden in selbstständigen Beweisverfahren entscheidet der Einzelrichter als Beschwerdegericht, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen wurde.*)

2. Hat das Gericht den Streitwert eines isoliert geführten selbstständigen Beweisverfahrens nach Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Mängelbeseitigungskosten festgesetzt, sind Einwendungen des Antragsgegners gegen die Höhe des vom Gericht festgesetzten Streitwertes, wonach die Mängelbeseitigung kostengünstiger als vom Sachverständigen geschätzt ausgeführt werden könnte, unbeachtlich. Der Antragsgegner muss vielmehr im Rahmen der Beweisaufnahme einen Antrag stellen, der Sachverständige möge das Gutachten ergänzen oder erläutern.*)

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IBRRS 2003, 1643
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zuständigkeit für Bürgschaftsforderung

BayObLG, Beschluss vom 03.02.2003 - 1 Z AR 6/03

Im Bestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist das Gericht nicht an Parteianträge gebunden.*)

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IBRRS 2003, 1632
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Haftung des gerichtlich beauftragten Sachverständigen

BGH, Urteil vom 20.05.2003 - VI ZR 312/02

Zur Haftung eines im Zwangsversteigerungsverfahren gerichtlich beauftragten Sachverständigen für Grundstücks- und Gebäudebewertung gegenüber dem Ersteigerer.*)

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IBRRS 2003, 1619
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zulässigkeit des Verfahrens bei Verjährung?

OLG Celle, Beschluss vom 17.02.2003 - 5 W 3/03

1. Keine Zulässigkeitsvoraussetzung des selbstständigen Beweisverfahrens ist die Erfolgsaussicht der möglichen Hauptsache.*)

2. Das rechtliche Interesse an der Beweiserhebung darf nicht mit der Begründung verneint werden, der mögliche Hauptsacheanspruch sei verjährt.*)

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IBRRS 2003, 1618
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahren gegen den einstigen Sachverständigen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.02.2003 - 2 W 49/02

Ein selbstständiges Beweisverfahren ist zulässig, wenn es sich gegen einen Sachverständigen richtet, der in einem Verfahren zwischen dem jetzigen Antragsteller und einem Dritten ein Gutachten erstattet hat und der jetzige Antragsteller durch einen neuen Sachverständigen den bereits begutachteten Zustand einer Sache erneut begutachten lassen will.*)

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IBRRS 2003, 1606
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorliegen einer Urkunde

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2003 - 1 U 22/02

1. Eine Durchschrift ist keine Urkunde i. S. d. § 416 ZPO.*)

2. Eine Vertragsurkunde ist nicht allein deshalb äußerlich mangelhaft i. S. d. § 419 ZPO, weil eine in der Urkunde enthaltene Klausel keinen inhaltlichen Zusammenhang mit dem sonstigen Vertragstext aufweist.*)

Das Berufungsgericht darf die Aussage eines erstinstanzlichen vernommen, im Laufe des Berufungsverfahrens verstorbenen Zeugen jedenfalls dann eigenständig würdigen, wenn es den erstinstanzlich vernehmenden Richter als Zeugen vernommen hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4.2.1997 - XI ZR 160/96, MDR 1997, 592).*)

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IBRRS 2003, 1603
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verweisung an Einzelrichter ist bindend

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2003 - 2 U 20/02

Verweist der Einzelrichter eines örtlich unzuständigen Landgerichts den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Landgericht, dann ist dieses an die Einzelrichterentscheidung gebunden.*)

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IBRRS 2003, 1602
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verfahrensunterbrechung bei Insolvenz des Streithelfers?

OLG Naumburg, Urteil vom 15.04.2003 - 11 U 190/01

Die Insolvenz des einfachen Streithelfers führt selbst dann zu keiner Verfahrensunterbrechung, wenn auch er Berufung eingelegt hat.*)

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IBRRS 2003, 1599
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Abhilfeentscheidung bei sofortiger Beschwerde

OLG Jena, Beschluss vom 30.04.2003 - 6 W 130/03

Das Ausgangsgericht kann einer sofortigen Beschwerde nur abhelfen, wenn das Rechtsmittel zulässig ist.*)

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IBRRS 2003, 1597
ProzessualesProzessuales
Anfechtung der Versagung der einstweiligen Einstellung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2003 - 9 W 9/03

Die Versagung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage kann in analoger Anwendung des § 707 II 2 ZPO grundsätzlich nicht angefochten werden. Eine Ausnahme gilt für Ermessensfehler des Erstgerichts. Ein solcher Ermessensfehler liegt nicht in der Verneinung der Erfolgsaussicht; deren Beurteilung obliegt als Sachentscheidung allein dem Erstgericht und kann im Rahmen eines Rechtsmittels präjudiziert werden (so auch 9 W 5/03). Ob die von der Rechtsprechung vor Inkrafttreten der ZPO-Reform ebenfalls überwiegend zugelassene ausnahmsweise Anfechtung im Falle greifbarer Gesetzwidrigkeit nach der reformbedingten Infragestellung der außerordentlichen Beschwerde noch zuzulassen ist, bleibt dahingestellt.*)

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IBRRS 2003, 1596
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verweisung in einem FGG-Verfahren

OLG Jena, Beschluss vom 02.06.2003 - 6 W 149/03

1. Die in entsprechender Anwendung von § 46 Abs. 1 WEG durch das Landgericht beschlossene Verweisung an das Prozessgericht hat den Charakter einer abschließenden Entscheidung der Sache in der gewählten Verfahrensart der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1431 ff.; NJW-RR 1996, 334), so dass § 45 Abs. 1 WEG anzuwenden ist.*)

2. § 17a GVG ist auf das Verhältnis von Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht entsprechend anzuwenden. Rechtfertigen die Unterschiede zwischen den Verfahren der freiwilligen und der streitigen Gerichtsbarkeit, einen Zuständigkeitsstreit wie einen Rechtswegstreit zu behandeln; müssen auch die der Vereinfachung und Beschleunigung dienenden Vorschriften der §§ 17a Abs. 3 bis 5, 17b GVG ergänzend herangezogen werden (BGH NJW 1995, 2851).*)

3. Ist die Verweisung in einem FGG-Verfahren ausgesprochen worden, ergibt sich der Rechtsmittelzug aus §§ 19 ff. FGG. Dem steht auch die besondere Regel zur weiteren Beschwerde in § 17a Abs. 4 S. 4 bis 6 GVG nicht entgegen. Diese Bestimmung betrifft ersichtlich nicht die Frage, ob gegen die Entscheidung des Landgerichts als Beschwerdegericht im FGG-Verfahren die weitere Beschwerde statthaft ist.*)

4. § 17a Abs. 5 GVG steht der Zuständigkeitsprüfung im Beschwerdeverfahren nur dann entgegen, wenn das Amtsgericht seine Zuständigkeit bejaht hätte, ohne dass dies von den Beteiligten zuvor gerügt worden wäre.*)

5. Genügend ist die erstinstanzlich erhobene Zuständigkeitsrüge. Unerheblich ist, dass der Antragsgegner nicht ausdrücklich auf einer Vorabentscheidung bestanden hat.*)

6. Die Beschränkung der Prüfungskompetenz der Rechtsmittelgerichte gemäß § 17a Abs. 5 GVG rechtfertigt sich daraus, dass die Rechtswegfrage vorab im Beschwerdeverfahren zu prüfen ist. Diese Rechtfertigung fehlt, wenn wie hier das Amtsgericht das durch § 17a Abs. 3 S. 2 GVG vorgegebene Verfahren nicht eingehalten hat.*)

7. Die Zuständigkeitszuweisung des § 43 WEG ist nach dem vom Gesetzgeber verfolgten Zweck weit auszulegen. Über die sich aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ergebenden Rechte und Pflichten der Beteiligten soll möglichst im Wege der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden werden, weil dieses Verfahren einfacher, freier, elastischer, schneller und damit für Streitigkeiten mit einer häufig großen Zahl von Beteiligten besser geprägt ist als der Zivilprozess (vgl. BGH WM 1991, 418 m.w.N.). Ausschlaggebend für den zulässigen Rechtsweg ist der Umstand, ob das vom Antragsteller in Anspruch genommene Recht in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist. Dabei ist in erster Linie darauf abzustellen, welches Begehren der Antragsteller zur Entscheidung stellt und aus welchem Rechtsverhältnis er seine Forderung ableitet (vgl. BayObLG WM 1999, 232, 233).*)

8. Beschließt das Beschwerdegericht die Abgabe des Verfahrens an das Prozessgericht, ist hinsichtlich der bisher entstandenen Verfahrenskosten § 50 WEG entsprechend anzuwenden. Danach bleibt die Entscheidung über die Tragung der bisher entstandenen erstinstanzlichen Kosten dem Prozessgericht überlassen, wogegen über die durch die unzulässige Anrufung des Gerichts für Wohnungseigentumssachen entstandenen Kosten der Erstbeschwerde und der weiteren Beschwerde bereits durch das Rechtsbeschwerdegericht entschieden wird. Unter Berücksichtigung des in § 281 Abs. 3 S. 2 ZPO enthaltenen Rechtsgedanken sind dem Antragsteller die Gerichtskosten des Erst- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen, § 47 S. 1 WEG. Die Anordnung einer Kostenerstattung (§ 47 S. 2 WEG) für beide Beschwerdeinstanzen ist nicht veranlasst.*)

9. Die die Zuständigkeit des WEG-Gerichts in Frage stellenden Anträge in den Beschwerdeverfahren betreffen lediglich eine Vorfrage des eigentlichen Zahlungsantrags, deren Wert mit 1/5 des Hauptsachewerts zu bemessen ist.*)

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IBRRS 2003, 1585
ProzessualesProzessuales
Streitwertfestsetzung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2003 - 1 W 70/02

1. Der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens entspricht jedenfalls dann dem vollen Wert der Hauptsache, wenn das selbstständige Beweisverfahren von vornherein geeignet erscheint, die Angelegenheit abschließend zu erledigen.*)

2. Ist Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens die Frage nach Schadensursachen und Mängelbeseitigungskosten, richtet sich der Wert nach den auch in einem Hauptsacheverfahren geltend zu machenden Mängelbeseitigungskosten.*)

3. Gibt der Gutachter für die Mängelbeseitigungskosten - je nach dem erst bei der Mängelbeseitigung zu Tage tretenden konkreten Schadensumfang - einen Kostenrahmen an, ist als Wert des Beweisverfahrens der Mittelwert innerhalb des vom Gutachter angegebenen Kostenrahmens anzusetzen.*)

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IBRRS 2003, 1570
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestimmung des Schlusses der mündlichen Verhandlung

BGH, Beschluss vom 22.05.2003 - VII ZB 37/02

Bei der Bestimmung der für das Berufungsverfahren maßgeblichen Vorschriften gemäß § 26 Nr. 5 EGZPO ist es für die Frage, wann die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, ohne Bedeutung, daß einem Beteiligten gemäß § 139 ZPO nach gerichtlichem Hinweis ein Schriftsatzrecht und dem Gegner das Recht der schriftsätzlichen Erwiderung eingeräumt worden ist (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - X ZB 22/02, NJW 2003, 434).*)

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IBRRS 2003, 1568
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

BGH, Beschluss vom 21.05.2003 - VIII ZB 133/02

Zu den inhaltlichen Anforderungen einer Berufungsbegründung.*)

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IBRRS 2003, 1566
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann bedarf es eines Wiedereinsetzungsantrags?

BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - VI ZB 77/02

Eines Wiedereinsetzungsantrags bedarf es nur dann, wenn eine der in § 233 ZPO genannten Fristen versäumt wurde. Dies muß das Berufungsgericht klären, bevor es über eine hilfsweise beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entscheidet.*)

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IBRRS 2003, 1564
ProzessualesProzessuales
Zwangsvollstreckung in Grundstück eines fremden Staates

BGH, Beschluss vom 28.05.2003 - IXa ZB 19/03

Zur Zwangsvollstreckung in ein für diplomatische Zwecke genutztes Grundstück eines fremden Staates.*)

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IBRRS 2003, 1549
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einstw. Verfügung: Glaubhaftmachung der Gefährdung des Anspruchs?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.11.2002 - 25 W 88/02

Der Erlass einer auf die Eintragung einer Grundbuchvormerkung gerichteten einstweiligen Verfügung ist nicht davon abhängig, dass eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft gemacht wird. Dies bedeutet nicht, dass eine Gefährdung nicht erforderlich ist, sondern nur, dass die Glaubhaftmachung nicht notwendig ist. Die Gefährdung wird also grundsätzlich vermutet, jedoch darf ein Gegenbeweis geführt werden.*)

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IBRRS 2003, 1538
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nicht ordnungsgemäße Ladung zu Ortstermin: Keine Entschädigung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.05.2003 - 7 U 604/01-144

Lädt ein gerichtlich bestellter Sachverständiger zu einem Ortstermin eine beigetretene Streithelferin nicht, so kann er für die Wahrnehmung dieses Ortstermins keine Entschädigung verlangen.

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IBRRS 2003, 1527
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

BVerfG, Beschluss vom 09.05.2003 - 1 BvR 114/03

Eine Verfassungsbeschwerde mittelbar gegen § 522 Abs. 2 und 3 ZPO (Zurückweisung der Berufung durch unanfechtbaren Beschluss) ist unzulässig, wenn der Betroffene die Verfassungswidrigkeit nicht bereits vor dem Berufungsgericht geltend gemacht hat.

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IBRRS 2003, 1500
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Prozessvergleich: Fristüberschreitung und Treu & Glauben

BGH, Urteil vom 08.05.2003 - VII ZR 216/02

Wird in einem Vergleich ein Teilverzicht unter der Voraussetzung vereinbart, daß Ratenzahlungen zu bestimmten Terminen zu leisten sind, kann sich der Gläubiger nach Treu und Glauben nicht auf Fristüberschreitungen berufen, wenn er einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, nach dem der Schuldner sich darauf verlassen durfte, daß der Gläubiger aus einer Fristüberschreitung nicht die vereinbarten Folgen herleiten werde (im Anschluß an BGH, Urteil vom 19. Dezember 1979 - VIII ZR 46/79, NJW 1980, 1043, 1044).*)

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IBRRS 2003, 1499
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
§ 494a ZPO: Widerklage steht Klage gleich

BGH, Beschluss vom 22.05.2003 - VII ZB 30/02

a) Einer Klageerhebung im Sinne von § 494a Abs. 1 ZPO steht die Erhebung einer Widerklage gleich.*)

b) Für eine Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO ist kein Raum, wenn das Gericht ein im selbständigen Beweisverfahren eingeholtes Gutachten in der Sache aus Rechtsgründen nicht verwertet.*)

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IBRRS 2003, 1496
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beginn der Verjährung des Anspruchs aus § 945 Alt. 1 ZPO

BGH, Urteil vom 15.05.2003 - IX ZR 283/02

Die Verjährung des Anspruchs aus § 945 Alt. 1 ZPO beginnt, falls die einstweilige Verfügung aufgehoben worden ist, spätestens dann, wenn der vormalige Antragsgegner im Hauptsacheverfahren ein noch nicht rechtskräftiges Urteil zu seinen Gunsten erzielt, das in hohem Maße dafür spricht, daß die einstweilige Verfügung von Anfang an nicht gerechtfertigt war.*)

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IBRRS 2003, 1494
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Inanspruchnahme aus Grundschuld: Einreden des Erstehers

BGH, Urteil vom 21.05.2003 - IV ZR 452/02

Der Ersteher eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung, der aus einer bestehengebliebenen Grundschuld dinglich in Anspruch genommen wird, kann dem Grundschuldgläubiger grundsätzlich keine Einreden entgegensetzen, die sich aus dem zwischen dem früheren Eigentümer (Sicherungsgeber) und dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) abgeschlossenen Sicherungsvertrag ergeben.*)

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IBRRS 2003, 1484
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beiordnung eines Rechtsanwalts

BGH, Beschluss vom 25.03.2003 - VI ZR 355/02

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 78 b ZPO i.d.F. des ZPO-RG vom 27. Juli 2001 ist abzulehnen, wenn die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision aussichtslos ist, weil die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht gegeben oder nicht dargetan sind.*)

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IBRRS 2003, 1481
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozessgebühr beim Kostenwiderspruch

BGH, Beschluss vom 22.05.2003 - I ZB 38/02

Mit dem Kostenwiderspruch fällt auf seiten des Antragsgegners keine 5/10-Prozeßgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1, § 32 Abs. 1 BRAGO aus dem Gegenstandswert des Verfügungsverfahrens an.*)

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IBRRS 2003, 1473
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungszuständigkeit des Oberlandesgerichts gegen AG-Urteile

BGH, Urteil vom 13.05.2003 - VI ZR 430/02

a) § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG ist grundsätzlich auch in Fällen einfacher Streitgenossenschaft anwendbar.*)

b) Die Rücknahme der Berufung gegen den einzigen Streitgenossen mit Wohnsitz im Ausland hat jedenfalls dann keinen Einfluß auf die Berufungszuständigkeit des Oberlandesgerichts, wenn sie erst nach Ablauf der Berufungsfrist erfolgt.*)

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IBRRS 2003, 1472
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ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gewährleistungsbürgschaft-Herausgabe: Welcher Streitwert?

OLG Dresden, Urteil vom 21.10.2002 - 9 U 774/02

Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft bemisst sich nach der vollen Bürgschaftssumme, wenn der Werkunternehmer mit der Herausgabe die konkret drohende volle Inanspruchnahme der Bürgschaft abwehren will.

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IBRRS 2003, 1467
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit einer wiederholenden Feststellungsklage

BGH, Urteil vom 07.05.2003 - IV ZR 121/02

Eine wiederholende Feststellungsklage ist nur dann zulässig, wenn sie unerläßlich ist, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern (im Anschluß an BGHZ 93, 287). Das ist nicht der Fall, wenn der Gläubiger eines rechtskräftig festgestellten Anspruchs die Möglichkeit hat, die Verjährung nach § 209 Abs. 2 Nr. 5 BGB a.F. durch die Vornahme einer weiteren Vollstreckungshandlung (hier: Wechsel von der Zwangsverwaltung zur Zwangsversteigerung) zu unterbrechen.*)

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