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Sachgebiet: Prozessuales

15684 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IBRRS 2023, 3083
ProzessualesProzessuales
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Anhörungsrüge?

BGH, Beschluss vom 19.09.2023 - II ZR 94/21

1. Mit der Anhörungsrüge kann allein eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht werden. Auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte, wie z. B. des Willkürverbots, ist die Anhörungsrüge weder unmittelbar noch - mangels planwidriger Regelungslücke - entsprechend anwendbar.

2. Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn eine entscheidungserheblichen Gehörsverletzung substantiiert dargelegt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Rüge sich nicht auf eine wiederholende Darstellung oder Rechtfertigung des vermeintlich übergangenen Vorbringens beschränkt, sondern zugleich anhand der angegriffenen Entscheidung näher herausgearbeitet wird, dass darin ein Rechtsstandpunkt eingenommen worden ist, bei dem das als übergangen gerügte Vorbringen schlechthin nicht unberücksichtigt bleiben konnte und seine Nichtberücksichtigung sich deshalb nur damit erklären lässt, dass es nicht zur Kenntnis genommen worden ist.

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IBRRS 2023, 2914
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedsvereinbarung für WEG-Sachen: Baulastbewilligungsanspruch fällt nicht darunter!

KG, Urteil vom 06.12.2022 - 7 U 97/21

1. Streiten die Wohnungseigentümer darüber, ob sie untereinander verpflichtet sind, die von den Klägern, welche zugleich Nachbarn sind, begehrte Baulast zu bewilligen, streiten sie nicht um einen Anspruch, welcher sich allein aus der Teilungserklärung oder aus den Regelungen des WEG ergibt, sondern um einen eigenen gesetzlichen Anspruch der Grundstücksnachbarn aus §§ 1018, 242 BGB.*)

2. Der Baulastbewilligungsanspruch der Kläger steht für sich genommen nicht in einem inneren Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer i.S.v. § 43 WEG a.F.*)

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IBRRS 2023, 2602
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berufung als qualifizierte elektronische Signatur mit Dokumenteninhalt zulässig?

LG Berlin, Urteil vom 20.06.2023 - 65 S 198/22

1. Die bei Übermittlung einer Berufungsschrift verwendete Signatur verliert ihre Eigenschaft als qualifizierte elektronische Signatur i.S.d. Art. 26 eIDAS-VO, § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 ZPO nicht etwa dadurch, dass es sich um eine Signatur mit Dokumenteninhalt handelt ("enveloping signature"), d. h. eine Signatur, die mit dem zu übermittelnden Dokument dadurch verbunden ist, dass das Dokument in die Signatur eingebettet ist. Denn eine nachträgliche (unerkannte) Veränderung der Daten wird durch die Verwendung der Signatur nicht ermöglicht.

2. Wird eine Klageerweiterung im Urteil nicht erwähnt, so entfällt die Rechtshängigkeit dieser Ansprüche, wenn keine Urteilsergänzung nach § 321 ZPO auf Antrag einer Partei innerhalb der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO erfolgt.

3. Die Mietbegrenzungsverordnung Berlin 2015 ist wirksam.

4. Eine Anschlussberufung, die sich gegen (eine) bisher am Verfahren nicht als Partei beteiligte Person(en) richtet, ist unzulässig.

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IBRRS 2023, 3101
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mehr Mühe = Erfolg?

LG Berlin, Beschluss vom 19.10.2023 - 67 T 79/23

Die Zurückweisung eines auf Verlängerung der Räumungsfrist gerichteten Antrags ist verfahrensfehlerhaft, wenn das Gericht sie auf unzureichende Anmietbemühungen des Mieters stützt, ohne gleichzeitig tatsächliche Feststellungen dazu zu treffen, ob, gegebenenfalls wann, intensivere Anmietbemühungen vor Ablauf der ursprünglich gewährten Räumungsfrist zum Erfolg geführt hätten.*)

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IBRRS 2023, 3081
ProzessualesProzessuales
Kosten eines Unterbevollmächtigten = notwendige Kosten?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.08.2023 - 6 W 51/23

1. Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den nicht am Ort des Prozessgerichts und nicht am Wohnsitz der Partei ansässigen Rechtsanwalt Termine wahrnimmt, richtet sich nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO.

2. Die Kosten eines Unterbevollmächtigten stellen dann notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dar, wenn durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden, die bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären.

3. Der Ersatz von Kosten für den mit der Terminswahrnehmung beauftragten Unterbevollmächtigten kann dabei insoweit beansprucht werden, als diese Kosten die ersparten Reisekosten nicht wesentlich (d. h. nicht mehr als 10 %) übersteigen.

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IBRRS 2023, 3080
ProzessualesProzessuales
Wann liegt ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz vor?

BVerwG, Beschluss vom 19.09.2023 - 9 B 14.23

1. Für das Merkmal der Öffentlichkeit i. S. d. § 169 Abs. 1 Satz 1 GVG genügt es, dass jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten von einer mündlichen Verhandlung Kenntnis zu verschaffen, und dass der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01 -, NJW 2002, 814; BVerwG, Beschluss vom 20.07.2016 - 9 B 64.15 -, BeckRS 2016, 52829).*)

2. Weist der Kläger in der mündlichen Verhandlung nicht auf einen Verfahrensfehler (Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz durch fehlende Anzeige der Verhandlung auf der elektronischen Anzeigetafel) hin, obwohl er den Verstoß kannte oder hätte kennen müssen, tritt nach § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 295 Abs. 1 ZPO Rügeverlust ein.*)

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IBRRS 2023, 2665
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen: Wie bestimmt sich das Gesamtinteresse?

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 20.03.2023 - 980b C 2/23 WEG

Auch nach dem In-Kraft-Treten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes zum 01.12.2020 ist bei der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen für die Bemessung des Gesamtinteresses weiterhin auf den Nennbetrag der (gesamten) Jahresabrechnung abzustellen.

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IBRRS 2023, 3071
ProzessualesProzessuales
Rechtsfrage ungeklärt: Kostenaufhebung nach Erledigungserklärung!

BGH, Beschluss vom 19.09.2023 - VIII ZB 44/22

1. Es ist - auch im Rechtsbeschwerdeverfahren - nicht Zweck einer Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des Zwangsvollstreckungsrechts geht.

2. Grundlage der Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu klären.

3. Der Senat lässt die in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum umstrittene Rechtsfrage, ob ein rechtsgeschäftlicher Verzicht auf den Antrag auf Bewilligung oder Verlängerung einer Räumungsfrist nach § 794a ZPO zulässig ist, offen.

4. Es ist ungewiss, welchen Ausgang ein Verfahren genommen hätte, wenn eine umstrittene Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist. Mangels anderer Verteilungskriterien sind die Kosten gegeneinander aufzuheben.

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IBRRS 2023, 3053
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ausschöpfen gesetzlicher Fristen ist nicht dringlichkeitsschädlich!

OLG Nürnberg, Urteil vom 24.10.2023 - 3 U 965/23

Das volle Ausschöpfen der gesetzlichen Berufungseinlegungs- und -begründungsfristen ist in der Regel nicht dringlichkeitsschädlich. Lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Selbstwiderlegung durch verzögertes Betreiben des Verfahrens auch bei der Einhaltung der Rechtsmittelfristen entfallen. Ein solcher Sonderfall kommt im Rahmen der Gesamtwürdigung allenfalls in Betracht, wenn zum einen eine tatsächlich und rechtlich äußerst einfache Fallgestaltung gegeben ist, bei der keinerlei weitere tatsächliche Ermittlungen anzustellen und keine weiteren Glaubhaftmachungsmittel zu beschaffen sind, und wenn zum anderen der Verfügungskläger auch durch sein sonstiges Verhalten zum Ausdruck bringt, dass ihm selbst die Sache nicht so eilig ist.*)

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IBRRS 2023, 3033
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwert einer Klage auf Instandsetzung des Sondereigentums?

KG, Beschluss vom 25.10.2023 - 10 W 181/23

Verlangt ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer, dass dieser sein Sondereigentum in einen aus Sicht des klagenden Wohnungseigentümers ordnungsmäßigen Zustand versetzen soll, bemisst sich der Gebührenstreitwert an dem Wertverlust, den das Wohnungseigentum des Klagenden durch die behauptete Störung erleidet.*)

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IBRRS 2023, 3027
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verhältnis von Kostenbeschluss im sBV und Kostengrundentscheidung in der Hauptsache?

OLG Hamm, Beschluss vom 28.09.2023 - 25 W 234/23

Ein Kostenbeschluss nach § 494a Abs. 2 ZPO fällt weg, wenn im späteren Hauptsacheverfahren eine davon abweichende Kostengrundentscheidung - auch die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens betreffend - getroffen wird. Die aufgrund des Beschlusses nach § 494a Abs. 2 ZPO festgesetzten und gezahlten Kosten sind bei geänderter Kostengrundentscheidung zurückzuerstatten.*)

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IBRRS 2023, 2850
ProzessualesProzessuales
NZB-Zurückweisungsbeschluss bedarf keiner Begründung!

BGH, Beschluss vom 24.08.2023 - IX ZR 18/22

Das Fehlen einer näheren Begründung des die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschlusses stellt keine eigenständige Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör dar. Die Vorschrift des § 544 Abs. 6 Satz 2 Hs. 2 ZPO erlaubt unter den dort genannten Voraussetzungen verfassungsrechtlich unbedenklich das Absehen von einer Begründung des Zurückweisungsbeschlusses.

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IBRRS 2023, 3031
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zulassungsgründe nicht gegeben: NZB wird zurückgewiesen!

BGH, Beschluss vom 27.09.2023 - VII ZR 133/22

ohne amtlichen Leitsatz




IBRRS 2023, 2882
ProzessualesProzessuales
Völlig ungeeignetes Ablehnungsgesuch ist unzulässig!

BGH, Beschluss vom 26.09.2023 - VI ZB 48/23

1. Ein völlig ungeeignetes oder rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch ist unzulässig und kann ausnahmsweise unter Mitwirkung des abgelehnten Richters verworfen werden.

2. Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn es eine von vornherein untaugliche Begründung enthält oder wenn für dessen Verwerfung jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist.

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IBRRS 2023, 2979
ProzessualesProzessuales
Wann liegt eine gehörsverletzende Überraschungsentscheidung vor?

BVerwG, Beschluss vom 23.08.2023 - 4 BN 6.23

Eine Entscheidung ist eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte.

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IBRRS 2023, 2971
ProzessualesProzessuales
Kein Grund für die Zulassung der Berufung: Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz nicht verletzt!

BGH, Beschluss vom 12.09.2023 - VI ZB 72/22

1. Das Berufungsgericht muss vor Verwerfung des Rechtsmittels mangels ausreichender Beschwer eine Zulassungsprüfung nachholen, wenn das erstinstanzliche Gericht davon ausgegangen ist, dass die Beschwer der unterlegenen Partei 600,00 EUR übersteigt, und deswegen keine Prüfung der Zulassung der Berufung vorgenommen hat (st. Rspr.).*)

2. Ein Grund für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO wegen einer Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes liegt in der Unterlassung einer gebotenen Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung nur, wenn ein Grund für die Zulassung der Berufung vorliegt (Anschluss BGH, Beschlüsse vom 29.01.2015 - V ZB 179/14, IBRRS 2015, 1384; vom 10.05.2012 - V ZB 242/11, IBRRS 2012, 2569 = IMRRS 2012, 1863).*)

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IBRRS 2023, 3009
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Teilnahme per Video möglich: Kein Anspruch auf Terminverlegung!

BFH, Urteil vom 26.07.2023 - II R 4/21

Die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen kurzfristigen Ausfalls eines geplanten Flugs ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Prozessbevollmächtigte weder darlegt noch glaubhaft macht, dass er kein alternatives Verkehrsmittel nutzen konnte, und es ihm zudem möglich gewesen wäre, an der mündlichen Verhandlung durch Video-Zuschaltung teilzunehmen.*)

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IBRRS 2023, 3006
ProzessualesProzessuales
Zulässigkeit des Erlasses eines Grundurteils

BGH, Urteil vom 20.09.2023 - VIII ZR 432/21

Zur Frage der Zulässigkeit des Erlasses eines Grundurteils (§ 304 Abs. 1 ZPO; im Anschluss an BGH, Urteile vom 27.01.2000 - IX ZR 45/98, unter I 1 b, IBRRS 2006, 0123 = NJW 2000, 1572; vom 12.07.2002 - V ZR 441/00, Rz. 9 f., IBRRS 2002, 1045 = NJW-RR 2002, 1576; vom 18.10.2017 - VIII ZR 86/16, Rz. 33, IBRRS 2017, 4246 = BGHZ 216, 193; vom 19.03.2021 - V ZR 158/19, Rz. 7, IBRRS 2021, 1229 = NJW-RR 2021, 1068).*)

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IBRRS 2023, 3003
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentümer beleidigt Wohnungseigentümer: WEG-Sache?

BGH, Urteil vom 22.09.2023 - V ZR 254/22

Nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung oder Schadensersatz wegen einer Äußerung in Anspruch, handelt es sich nur dann um eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit i.S.d. § 43 Nr. 1 WEG a.F. (bzw. § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG), wenn die Äußerung in einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung getätigt wurde. Dies gilt unabhängig von Inhalt und Anlass der Äußerung (Fortentwicklung von Senat, Beschluss vom 17.11.2016 - V ZB 73/16, Rz. 12, IMR 2017, 81 = MDR 2017, 78).*)

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IBRRS 2023, 2961
ProzessualesProzessuales
Nicht der (äußere) Wortlaut, sondern der Sinn des Vortrags ist maßgeblich!

BGH, Beschluss vom 27.09.2023 - VII ZR 212/22

1. Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Das Gericht ist unter anderem verpflichtet, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und - soweit er eine zentrale Frage des Verfahrens betrifft - in den Gründen zu bescheiden.

2. Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht.

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IBRRS 2023, 2450
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auch der obsiegende Kläger trägt die Kosten der unterlegenen Gemeinschaft anteilig!

AG Pfaffenhofen, Urteil vom 09.03.2023 - 2 C 567/22 WEG

Die Kosten eines Rechtsstreits des Verbands gehören zu den Kosten der Verwaltung, die wiederum auf alle Wohnungseigentümer, also auch den obsiegenden Kläger, zu verteilen sind.

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IBRRS 2023, 2973
ProzessualesProzessuales
Festsetzung des Kostenschuldners im Urteil ist bindend

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.09.2023 - 2-13 T 568/23

Weist das Urteil als Kostenschuldner eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus, können Kosten auch nur gegen diese festgesetzt werden und nicht gegen die Wohnungseigentümer.*)

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IBRRS 2023, 2972
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit nur im Ausnahmefall!

BGH, Beschluss vom 12.09.2023 - VI ZR 371/21

1. Der Antritt eines Zeugenbeweises erfordert - außer bei inneren Tatsachen - grundsätzlich keine Angaben dazu, wie der Zeuge die unter Beweis gestellte Tatsache erfahren haben soll. Ein Beweisantrag ist nur unter sehr engen Voraussetzungen als rechtsmissbräuchlich und daher als unzulässig zu bewerten.

2. Die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur dann in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass das Beweismittel zu dem Beweisthema sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann.

3. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze hat, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (st. Rspr. vgl. nur BGH, Beschluss vom 10.04.2018 - VI ZR 378/17, IBRRS 2018, 2210 = IMRRS 2018, 0792).*)

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IBRRS 2023, 2956
ProzessualesProzessuales
Rechtsansicht beeinflusst Parteivortrag: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel möglich!

BGH, Beschluss vom 27.09.2023 - VII ZR 113/22

1. Bleibt ein Angriffsmittel einer Partei deswegen unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift zu Unrecht zurückgewiesen hat, ist zugleich das rechtliche Gehör der Partei verletzt.

2. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind zuzulassen, wenn sie einen Gesichtspunkt betreffen, der vom Gericht des ersten Rechtszuges erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten worden ist. Das gilt aber nur unter der ungeschriebenen Voraussetzung, dass die Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit-)ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert hat.

3. Die Rechtsansicht des Gerichts hat den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Partei durch seine Prozessleitung oder seine erkennbare rechtliche Beurteilung des Streitverhältnisses davon abgehalten hat, zu bestimmten Gesichtspunkten vorzutragen. Das erstinstanzliche Gericht kann auch durch das Unterlassen von Hinweisen den Eindruck erwecken, der bisherige Parteivortrag sei ausreichend.

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IBRRS 2023, 2906
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rechtliches Gehör bei der Nichtabhilfeentscheidung: Höre mir zu!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.2023 - 11 T 259/23

1. Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.

2. Ergibt sich, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, so ist das rechtliche Gehör der betreffenden Partei verletzt.

3. Diese Grundsätze gelten auch in einem Abhilfeverfahren nach § 66 Abs. 3 Satz 1 GKG (Streitwertbeschwerde).

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IBRRS 2023, 2931
ProzessualesProzessuales
Fristverlängerung ist keine Wiedereinsetzung!

OLG München, Beschluss vom 10.08.2023 - 7 U 1310/22

1. Die Versäumung der bereits zwei Mal verlängerten Berufungsbegründungsfrist erfolgt schuldhaft, wenn der zunächst mandatierte Rechtsanwalt dem Berufungskläger nicht so rechtzeitig seine Verhinderung an der Abfassung der Berufungsbegründung aus rechtlichen Gründen (hier: Vorbefassung als Notar) mitteilt, dass dieser noch einen anderen Rechtsanwalt beauftragen kann.

2. Die Verschuldenszurechnung nach § 85 Abs. 2 ZPO setzt nur die Erteilung der Prozessvollmacht voraus, nicht aber auch die Anzeige der Prozessvertretung an das Gericht.

3. Die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stellt keine Gewährung einer mit dem Verlängerungsantrag zugleich begehrten Wiedereinsetzung dar.

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IBRRS 2023, 2923
ProzessualesProzessuales
Beklagter scheidet aus: Kostenerstattung für gemeinsamen Anwalt?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 31.07.2023 - 8 W 277/22

Scheidet infolge eines Parteiwechsels ein Beklagter aus dem Rechtsstreit aus und ergeht zu seinen Gunsten eine Kostenentscheidung dahingehend, dass der Kläger die Kosten des ausgeschiedenen Beklagten zu tragen hat, sind bei Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts durch den ausgeschiedenen und den eingetretenen Beklagten die bisher angefallenen Gesamtkosten des gemeinsamen Anwalts hälftig zu erstatten und festzusetzen.

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IBRRS 2023, 2846
ProzessualesProzessuales
Unzulässige Anhörungsrüge

KG, Beschluss vom 07.09.2022 - 7 EK 36/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 2908
ProzessualesProzessuales
Sind Reisekosten eines „Rechtsanwalts am dritten Ort“ erstattungsfähig?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.09.2023 - 6 W 94/23

Reisekosten eines Rechtsanwalts, der eine Partei vertritt, die bei einem auswärtigen Gericht verklagt wird, und der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), sind regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten.

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IBRRS 2023, 2899
ProzessualesProzessuales
Kein Name, kein Urteil!

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.10.2023 - L 6 SB 2273/23

1. Bei verkündeten Urteilen liegt eine Nichtentscheidung nicht schon deshalb vor, weil am Ende des elektronischen Dokuments keine erneute Namensnennung erfolgt ist.*)

2. Eine Nichtentscheidung ist hingegen dann gegeben, wenn bei einem Gerichtsbescheid weder im Rubrum noch am Ende des elektronischen Dokuments der Name des entscheidenden Berufsrichters aufgeführt ist, eine zweifelsfreie Zuordnung der Signatur damit nicht möglich ist.*)

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IBRRS 2023, 2898
ProzessualesProzessuales
Abrechnungsbescheide in Bauträgerfällen: Finanzgerichte machen auch Zivilrecht!

BFH, Urteil vom 26.09.2023 - V B 23/22

1. Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sog. Bauträgerfällen auch über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der - dem Finanzamt von Bauleistenden abgetretenen - zivilrechtlichen Werklohnforderungen.*)

2. Mit der Aufhebung eines finanzgerichtlichen Aussetzungsbeschlusses durch den Bundesfinanzhof entfällt die Anordnung der vom Finanzgericht festgesetzten Sicherheitsleistung zumindest dann, wenn der Aussetzungsbeschluss unter der aufschiebenden Bedingung einer Sicherheitsleistung erfolgt ist, so dass sich eine nur gegen die Festsetzung der Sicherheitsleistung gerichtete Beschwerde insoweit als im Ergebnis als begründet erweist.*)

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IBRRS 2023, 2877
ProzessualesProzessuales
Prozesskostensicherheitsantrag

LG Berlin, Urteil vom 23.08.2023 - 10 O 25/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2860
ProzessualesProzessuales
Sofortige Beschwerde gegen Aussetzungsentscheidung wegen EuGH-Vorlage?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.10.2023 - 17 W 23/23

Die auf die Vorlage durch ein anderes Landgericht gestützte Aussetzung durch das erkennende Landgericht hindert die sofortige Beschwerde nicht, weil im Zusammenhang mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde das berufene Beschwerdegericht darüber zu befinden hat, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine Aussetzung infolge der Vorgreiflichkeit einer Entscheidung in einem anderen Verfahren vorliegen und das aussetzende Gericht von dem ihm obliegenden Ermessen (sachgerecht) Gebrauch gemacht und den Beschleunigungsbelangen der Prozessparteien hinreichend Rechnung getragen hat. Diese verfahrensimmanente Kontrolle ist bei einer Aussetzung nach Vorlage durch das aussetzende Gericht gewährleistet, ansonsten nicht.*)

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IBRRS 2023, 2862
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schriftsatzversand per beA: 20 Min. Sicherheitszuschlag einkalkulieren!

BVerwG, Beschluss vom 25.09.2023 - 1 C 10.23

1. Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs über das besondere elektronische Anwaltspostfach entsprechen denen bei der Übersendung von Schriftsätzen per Telefax.*)

2. Auch im elektronischen Rechtsverkehr muss mit einer nicht jederzeit reibungslosen Übermittlung gerechnet werden, der durch eine zeitliche Sicherheitsreserve bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze Rechnung zu tragen ist.*)

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IBRRS 2023, 2843
ProzessualesProzessuales
Nur gesetzlich vorgesehene Rechtsanwaltsgebühren sind erstattungsfähig!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.10.2023 - 4 OA 39/23

Auf der Grundlage von § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO sind nur die gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts erstattungsfähig.*)

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IBRRS 2023, 2853
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschwerde "in Zitatform" ist unzulässig!

BFH, Beschluss vom 25.07.2023 - VIII B 27/22

Der prozessuale Anwaltszwang verlangt, dass der Prozessbevollmächtigte die volle Verantwortung für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde übernehmen muss; die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss daher von dem Prozessbevollmächtigten selbst stammen. Daran fehlt es, wenn der Prozessbevollmächtigte eine Begründung des Klägers unter seinem Briefkopf als "Wortlautzitat" wiedergibt und anführt, es handle sich ausschließlich um eine Begründung des Klägers oder wenn der Prozessbevollmächtigte auf die in der jeweiligen Prozessordnung geregelten Zulassungsgründe verweist und mitteilt, der Kläger sei der Auffassung, das Rechtsmittel sei aus diesen Gründen zuzulassen.

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IBRRS 2023, 2833
ProzessualesProzessuales
Kostenregelung im Vergleich getroffen: Keine Gebühr zu erheben!

LAG Hessen, Beschluss vom 02.10.2023 - 18 Sa 1338/22

Die Vorbemerkung 8 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG führt auch im Berufungsverfahren zu dem Ergebnis, dass keine Gebühr zu erheben ist, wenn nach teilweiser Rücknahme der Berufung und anschließender Verhandlung ein Vergleich geschlossen wird, welcher den Rechtsstreit im Umfang der verbliebenen Anträge vollständig beendet und im Vergleich eine Kostenregelung geschlossen wurde oder diese sich unmittelbar aus § 98 ZPO ergibt (Anschluss an LAG Hessen 18.07.2016 - 2 Ta 597/14, BeckRS 2016, 116485).*)

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IBRRS 2023, 2842
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verhandlung per ViKo: Alle Beteiligten müssen zeitgleich zu sehen sein!

BFH, Beschluss vom 18.08.2023 - IX B 104/22

1. Bei einer Videoverhandlung (...) muss jeder Beteiligte zeitgleich die Richterbank und die anderen Beteiligten visuell und akustisch wahrnehmen können. Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn ein im Gerichtssaal anwesender Beteiligter den zugeschalteten Beteiligten nur sehen kann, wenn er selbst sich 180 Grad dreht.*)

2. Ist der Kläger (...) nicht rechtskundig vertreten, verliert er bei (verzichtbaren) Verfahrensmängeln (hier: Verletzung des rechtlichen Gehörs) sein Rügerecht nicht durch rügelose Verhandlung zur Sache.*)

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IBRRS 2023, 2825
ProzessualesProzessuales
Klageänderung ist keine Berufung!

BGH, Beschluss vom 19.09.2023 - XI ZB 31/22

Eine Berufung ist unzulässig, wenn sie nicht wenigstens teilweise den in erster Instanz erhobenen Klageanspruch weiterverfolgt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt. Dies ist beim Übergang von einer in erster Instanz erhobenen Klage auf Feststellung des Wegfalls von Primärpflichten des Darlehensnehmers aus dem Darlehensvertrag infolge des Widerrufs seiner Darlehensvertragserklärung zu einer mit der Berufung verfolgten Klage auf Rückgewähr der erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen der Fall.*)

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IBRRS 2023, 2763
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ProzessualesProzessuales
Kein Eigeninteresse, keine Nebenintervention!

OLG Hamm, Beschluss vom 20.06.2023 - 21 W 11/23

1. Ein für die Zulässigkeit der Nebenintervention ausreichendes rechtliches Interesse ist nur anzunehmen, wenn der Nebenintervenient zur unterstützten Partei oder zum Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt.

2. Ein rechtliches Interesse hat ein Streithelfer nur dann, wenn sich die Entscheidung des Streitfalls mittelbar oder unmittelbar auf seine privat- oder öffentlich-rechtlichen Verhältnisse rechtlich günstig oder ungünstig auswirkt, sie also "seine Rechtslage" verändert.

3. Der Begriff des rechtlichen Interesses ist weit auszulegen. Ein bloßes wirtschaftliches Interesse genügt aber nicht. Liegt das Interesse des Nebenintervenienten nur darin, durch den Erfolg der Klage die Vermögenssituation des Klägers zu verbessern, begründet auch dies lediglich ein rein wirtschaftliches Interesse und kein die Nebenintervention rechtfertigendes rechtliches Interesse.

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IBRRS 2023, 2794
ProzessualesProzessuales
Vorbringen aus dem Blick verloren: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!

BGH, Beschluss vom 11.07.2023 - VI ZR 256/22

1. Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat.

2. Davon ist unter anderem dann auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingegangen ist, sofern er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert gewesen ist

3. Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Schadensersatzprozess.*)

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IBRRS 2023, 2786
ProzessualesProzessuales
Kosten des sBV sind Kosten der Hauptsache!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2023 - 6 W 61/23

1. Die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien und der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind.

2. Im selbständigen Beweisverfahren ergeht grundsätzlich keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Regelfall im Hauptsachverfahren zu entscheiden.

3. Eine sachbezogene abschließende Entscheidung in der Hauptsache ist nicht Voraussetzung für eine Einbeziehung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens.

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IBRRS 2023, 2784
ProzessualesProzessuales
Streitwert der Berufung gegen ein Grundurteil?

OLG Bamberg, Beschluss vom 28.08.2023 - 12 U 58/22

Für das Grundurteil gibt es keine besondere Bewertungsvorschrift. Der Streitwert entspricht demjenigen, der für den Anspruch anzusetzen ist, der den Streitgegenstand dieses Verfahrens ausmacht. Dass nur über den Grund dieses Anspruchs entschieden wird, mindert den Gebührenstreitwert nicht.

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IBRRS 2023, 2775
ProzessualesProzessuales
Kein vorläufiger Rechtsschutz nach Fertigstellung des Rohbaus!

VGH Bayern, Beschluss vom 19.09.2023 - 1 CS 23.1418

Ist der Rohbau bereits fertiggestellt, kann das mit einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung verfolgte Ziel, die Schaffung vollendeter Tatsachen in Bezug auf den Baukörper und seine Auswirkungen zu verhindern, nicht mehr erreicht werden. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch den Nachbarn stellt sich in einem solchen Fall für seine subjektive Rechtsstellung als unnütz dar.

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IBRRS 2023, 2737
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Rückgabeanspruch schließt jegliche Zurückbehaltungsrechte des Mieters aus

OLG Dresden, Beschluss vom 22.02.2023 - 5 U 2052/22

1. Die Vorschrift des § 570 BGB schließt Zurückbehaltungsrechte des Mieters (§§ 273, 320 BGB) umfassend aus, also ungeachtet der Frage, ob diese auf vertraglichen oder gesetzlichen Gegenansprüchen beruhen.*)

2. Die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers ist jedenfalls dann ein zwingendes Erfordernis einer ordnungsgemäßen Klageerhebung, wenn sie ohne Weiteres möglich ist.*)

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IBRRS 2023, 2772
ProzessualesProzessuales
Hamburg oder Bremen: Hauptsache Hanseatisch!

BGH, Beschluss vom 31.08.2023 - III ZB 72/22

1. Auch wenn die Berufung noch nicht als unzulässig verworfen worden ist, kann gegen den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagenden Beschluss Rechtsbeschwerde eingelegt werden.

2. Eine un­kla­re Ge­richts­be­zeich­nung in der beA-Maske kann Grund für eine Wie­der­ein­set­zung sein.

3. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist nicht schon deshalb zu gewähren, weil das zuständige Oberlandesgericht in Hamburg am Tag des Fristablaufs als Empfängergericht im beA nicht unter seiner amtlichen Bezeichnung "Hanseatisches Oberlandesgericht" (ohne Ortsangabe), sondern nur als "Oberlandesgericht Hamburg" aufgefunden und ausgewählt werden konnte.

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IBRRS 2023, 2755
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ProzessualesProzessuales
Frage nach Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ist zulässig!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.09.2023 - 8 W 6/23

1. Der Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens bedarf einer hinreichenden Bezeichnung der Tatsachen, über die ein Beweis erhoben werden soll. Es genügt die Angabe der Beweistatsachen in groben Zügen. Insbesondere ist kein Vortrag zu den (vermuteten) Ursachen von Mängeln erforderlich.

2. Die Formulierung der Beweisbehauptungen in Frageform - anstelle tatsächlicher Behauptungen - steht einer Beweiserhebung nicht entgegen und macht den Beweisantrag nicht zum Ausforschungsbeweis.

3. Die Frage nach der Einhaltung der "anerkannten Regeln der Technik" steht einer Beweiserhebung ebenfalls nicht entgegen.

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IBRRS 2023, 2735
ProzessualesProzessuales
Naturschutzvereinigung kann nur gegen UVP-pflichtiges Vorhaben vorgehen!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.07.2023 - 5 MR 2/23

1. Das Exklusivitätsverhältnis zwischen § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 5 UmwRG ist mit Blick auf die den mitgliedstaatlichen Gerichten obliegende Verpflichtung, das nationale Recht so weit wie möglich im Einklang sowohl mit den Zielen von Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention als auch mit dem Ziel eines effektiven Rechtsschutzes auszulegen, einschränkend dahin zu verstehen, dass es nur solche Vorhaben betrifft, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.*)

2. Die in der Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG genannten Schutzkriterien dienen dem Gebietsschutz und nicht dem besonderen Artenschutz.*)

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IBRRS 2023, 2748
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RechtsanwälteRechtsanwälte
Anforderungen an den Schriftsatzversand über beA?

BGH, Beschluss vom 31.08.2023 - VIa ZB 24/22

Zu den Anforderungen an die Versendung eines bestimmenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach.*)

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IBRRS 2023, 2685
ProzessualesProzessuales
Es muss zwar alles zur Kenntnis genommen, aber nicht alles beschieden werden!

BGH, Beschluss vom 31.08.2023 - VI ZR 367/22

1. Die Gerichte sind dazu verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden.

2. Das Revisionsgericht kann nach § 544 Abs. 6 Satz 2 ZPO von einer Begründung des Beschlusses, mit dem es über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet, absehen, wenn diese nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist.

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