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Sachgebiet: AGB

954 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 2654
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
AGB in Kundenbindungs- und Rabattsystemen

BGH, Urteil vom 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Betreiber eines Kundenbindungs- und Rabattsystems für Verträge mit Verbrauchern über die Teilnahme an dem System verwendet, hält die Klausel

"Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir oben angegebenen Daten sowie die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Datum des Vorgangs) für an mich gerichtete Werbung (z.B. Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen) per Post und mittels ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder E-Mail-Newsletter) sowie zu Zwecken der Marktforschung ausschließlich von der L. GmbH und den Partnerunternehmen gemäß Nummer 2 der beiliegenden Hinweise zum Datenschutz gespeichert und genutzt werden.

(...)

[] Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird."

der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, soweit sie die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per SMS oder E-Mail-Newsletter betrifft.

Soweit die Klausel die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per Post sowie zu Zwecken der Marktforschung betrifft, unterliegt sie gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle.*)

2. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorgenannten Art unterliegen folgende Klauseln nicht der Inhaltskontrolle:

"Wenn Sie am Payback Programm teilnehmen, werden ... Ihr Geburtsdatum ... benötigt. ...";

"Setzen Sie Ihre Payback-Karte bei einem Partnerunternehmen ein, so meldet dieses die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen ...) an L. zur Gutschrift, Abrechnung gegenüber den Partnerunternehmen, Verwaltung und Auszahlung der Rabatte."*)

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IBRRS 2008, 2571
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pachtrecht - Getränkebezugsverpflichtung in Gaststätten-Pachtvertrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2007 - 24 U 207/06

Die Klausel in einem Gaststätten-Pachtvertrag, nach der bei jeder Zuwiderhandlung gegen eine Getränkebezugsverpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR verwirkt sei, ist unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 2551
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Regelung einer Offenhaltungspflicht in Einkaufszentrum durch AGB

OLG Naumburg, Urteil vom 15.07.2008 - 9 U 18/08

1. Die formularmäßige Festlegung einer Betriebspflicht in einem Mietvertrag über die Nutzung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum durch einen Lebensmittel-Discounter ist nicht deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil dem Mieter zugleich eine Sortimentsbindung auferlegt wird und Konkurrenzschutz ausgeschlossen ist (abweichend von OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.1999, Az. 4 W 24/99; im Anschluss an: OLG Hamburg, Urteil vom 03.04.2002, Az. 4 U 236/01; OLG Rostock, Urteil vom 08.03.2004, Az. 3 U 118/03; KG, Urteil vom 18.10.2004, Az. 8 U 92/04).*)

2. a) Die formularmäßig in einem Mietvertrag über die Nutzung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum durch einen Lebensmittel-Discounter geregelte Offenhaltungspflicht, derzufolge zeitweilige Schließungen "wie Mittagspause, Ruhetage, Betriebsferien" untersagt und Unterbrechungen wegen Inventuren und Betriebsversammlungen gestattet werden, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, weil - auch mit Rücksicht auf die Interessen der betroffenen Verkehrskreise - die Einlegung einer Mittagspause sämtlicher Mitarbeiter eines Lebensmittel-Discounters in einem Einkaufscenter ebenso wenig branchentypisch und der Verkehrssitte entsprechend ist wie die Schließung aufgrund von Betriebsferien oder eines Ruhetages.*)

b) Die - unterstellte - Unwirksamkeit des vorerwähnten Ausschlusses kurzzeitiger Geschäftsschließungen erstreckte sich, ohne damit gegen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu verstoßen, nicht auch auf die formularmäßig geregelte Betriebspflicht, die die auf Dauer angelegte Nutzung der Geschäftsräume regelt.*)

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IBRRS 2008, 2479
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verwendung der VOB/B gegenüber Verbrauchern: Keine Privilegierung!

BGH, Urteil vom 24.07.2008 - VII ZR 55/07

1. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss empfiehlt die VOB Teil B im Sinne von § 1 UKlaG. Die Empfehlung enthält keine Einschränkung hinsichtlich der Verwendung gegenüber Verbrauchern.*)

2. Wird die VOB Teil B gegenüber Verbrauchern verwendet, unterliegen ihre einzelnen Klauseln auch dann einer Inhaltskontrolle, wenn sie als Ganzes vereinbart ist.*)

3. Klauseln, die gemäß § 308 Nr. 5 und § 309 Nr. 8 b ff BGB den zwingenden Klauselverboten entzogen sind, können gemäß § 307 BGB unwirksam sein.*)




IBRRS 2008, 2412
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beschränkung des Austauschrechts auf eine Bankbürgschaft?

LG München I, Urteil vom 29.05.2008 - 2 O 21977/07

Die AGB-Klausel, wonach der Gewährleistungseinbehalt ausschließlich durch eine Bankbürgschaft abgelöst werden kann, ist wirksam. Trotz dieser Beschränkung steht dem Auftragnehmer eine ausreichend hohe Zahl an in Betracht kommenden Bürgen zur Verfügung.

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IBRRS 2008, 2364
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Formularklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

BGH, Urteil vom 18.06.2008 - VIII ZR 154/06

Eine Formularklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag, nach der sich der Hersteller verpflichtet, von dem Händler bei Beendigung dieses Vertrages auf Verlangen fabrikneue Ersatzteile, die näher bezeichnete Voraussetzungen erfüllen, zurückzukaufen, kann nicht ergänzend dahin ausgelegt werden, dass der Rückkaufanspruch wenn der ehemalige Händler im Anschluss an den Händlervertrag für den Hersteller aufgrund eines Service-Partner-Vertrages (Werkstattvertrages) tätig bleibt nur besteht, falls der Händler im Einzelfall auf Grund der veränderten Verhältnisse nicht mehr oder nicht mehr in zumutbarem Maße, insbesondere innerhalb eines angemessenen Zeitraums, die Möglichkeit hat, das Ersatzteillager zu amortisieren (im Anschluss an Senatsurteil vom 18. Juli 2007 VIII ZR 227/06, WM 2007, 2078).*)

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IBRRS 2008, 2346
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Prüfbarkeit d. Schlussrechnung von Amts wegen zu beachten?

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.05.2008 - 12 U 179/07

Wenn der Auftraggeber die Prüfbarkeit der Schlussrechnung nicht beanstandet, kann das Gericht die Rechnung nicht mangels Prüfbarkeit zurückweisen. Das Gericht kann seine Informations- und Kontrollinteressen nicht ohne Weiteres über diejenigen des Auftraggebers stellen.

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IBRRS 2008, 2345
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kombination von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit

OLG Dresden, Beschluss vom 15.07.2008 - 12 U 781/08

Die Kombination von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit in AGB des Auftraggebers darf 6% bis 10% des Werklohns nicht übersteigen.

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IBRRS 2008, 2323
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft: Verjährungseinrede bei Mängelrüge in unverjährter Zeit?

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2007 - 7 U 228/01

1. Der Gewährleistungsbürge kann sich nicht auf die Einrede der Verjährung der Hauptforderung berufen, wenn in unverjährter Zeit die Mängel angezeigt worden sind.

2. Die Zurückweisung einer Mängelrüge, die ein Vertreter des Auftraggebers ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde erhebt, ist nicht "unverzüglich", wenn seit dem Zugang der Mängelrüge fünf Wochen verstrichen sind; daran ändert sich nichts, wenn der für Bearbeitung rechtlicher Angelegenheiten des Auftragnehmers zuständige Jurist sich bei Zugang der Mängelrüge in Urlaub befindet und nach seiner Rückkehr wegen Arbeitsrückständen nicht sofort dazu kommt, die Mängelrüge zu bearbeiten.

3. Eine Klausel in vom Auftraggeber gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Inhalt: "Für Mängel, die bei Abnahme nicht oder nur durch sachverständige Untersuchung feststellbar sind, beginnt die vertragliche Gewährleistung mit ihrer Feststellung." ist unwirksam.




IBRRS 2008, 2312
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzicht auf Einrede der Aufrechenbarkeit

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2008 - 22 U 113/07

Die Vorgabe in einer vom Auftraggeber vorformulierten Sicherungsabrede, dass der Vertragserfüllungsbürge den Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit erklären muss, ist unwirksam. Dies führt jedoch nicht zur Gesamtnichtigkeit der Sicherungsabrede.

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IBRRS 2008, 2308
Mit Beitrag
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Unwirksamkeit einer unbestimmten Zinsänderungsklausel

BGH, Urteil vom 10.06.2008 - XI ZR 211/07

Die Unwirksamkeit einer unbestimmten Zinsänderungsklausel bei auf eine längere Laufzeit angelegten Sparverträgen führt nicht dazu, dass der im Vertrag genannte Anfangszinssatz von der Bank für die gesamte Laufzeit geschuldet wird.*)

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IBRRS 2008, 2255
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksame AGB-Klauseln in Bauverträgen

OLG Celle, Urteil vom 03.07.2008 - 13 U 68/08

Die Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkunternehmers

a) „Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen“

sowie

b) „Kündigt der Bauherr den Vertrag, ohne dass das Unternehmen dies zu vertreten hat, stehen dem Unternehmen die in § 649 BGB geregelten Ansprüche zu. Statt der sich aus § 649 BGB ergebenden Ansprüche kann das Unternehmen als Ersatz für seine Aufwendungen und den entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 % des Gesamtpreises gem. § 1 Abs. 2 geltend machen. Dieser pauschalierte Anspruch steht dem Unternehmer nicht zu, wenn der Bauherr nachweist, dass der nach § 649 BGB dem Unternehmer zustehende Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist“

sind nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB (Klausel a) bzw. § 309 Nr. 5 b BGB (Klausel b) entsprechend unwirksam.*)




IBRRS 2008, 2216
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie lange darf eine Vertragserfüllungsbürgschaft verwertet werden?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2006 - 5 U 115/05

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur dann ausgehandelt, wenn der Verwender zunächst den in den AGB enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt" inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und den Vertragspartnern Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen.

2. Wenn ein Bauvertrag regelt, unter welchen Voraussetzungen der Auftraggeber die ihm vom Auftragnehmer gestellte Vertragserfüllungsbürgschaft zurückzugeben hat, ist der Auftraggeber nach Eintritt dieser Voraussetzungen nicht mehr dazu berechtigt, die Vertragserfüllungsbürgschaften noch zu verwerten.

3. Eine in einem 1998 geschlossenen Bauvertrag enthaltene, auf Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers basierende Klausel, dass der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern (a.e.A.) in Höhe von 10% der Nettoauftragssumme stellen muss, ist zwar unwirksam, begründet jedoch aufgrund ergänzender Vertragsauslegung eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Stellung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft.

4. Der Bürge ist an einen vom Nachunternehmer mit dem Generalunternehmer geschlossenen Schiedsvertrag nicht gebunden, wenn der Bürge als Dritter an diesem Schiedsvertrag nicht beteiligt ist.




IBRRS 2008, 2072
AGBAGB
Lastschriftklasuel in Sportstudiomitgliedsvertrag

BGH, Urteil vom 29.05.2008 - III ZR 330/07

Die in formularmäßigen Mitgliedsverträgen eines Sportstudios enthaltene (Lastschrift)Klausel:

"Das Mitglied erteilt dem Studio ..., soweit keine Überweisung vereinbart ist, bis auf Widerruf die Berechtigung, den Beitrag per Bankeinzug monatlich abzubuchen"

ist auch unter Berücksichtigung des im Verbandsprozess geltenden Grundsatzes der kundenfeindlichsten Auslegung lediglich als grundsätzlich zulässige Vereinbarung einer Einziehungsermächtigung zu verstehen, enthält dagegen nicht die Verpflichtung des Verbrauchers, an dem ihn regelmäßig unangemessen benachteiligenden Abbuchungsauftragsverfahren teilzunehmen.*)

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IBRRS 2008, 1847
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss von § 768 BGB: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam!

OLG München, Urteil vom 21.08.2007 - 9 U 4492/06

Eine vom Auftraggeber vorformulierte Sicherungsabrede, dass der Auftragnehmer den Barsicherheitseinbehalt durch eine Gewährleistungsbürgschaft auslösen kann, wobei der Bürge in der Urkunde auf die Einreden aus den §§ 768, 770, 771 und 776 BGB verzichten muss, ist insgesamt nichtig; eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht in Betracht.

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IBRRS 2008, 1837
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ausschluss des Minderungsrechts durch AGB

BGH, Urteil vom 23.04.2008 - XII ZR 62/06

Eine vom Vermieter in einem Gewerberaummietvertrag verwendete formularmäßige Klausel, wonach eine Minderung der Miete ausgeschlossen ist, wenn die Nutzung der Räume durch Umstände beeinträchtigt wird, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie die Minderung insoweit vollständig ausschließt und dem Mieter nicht die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 BGB belässt. Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deswegen unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 1825
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
AGB: Starrer Fristenplan für Schönheitsreparaturen?

KG, Urteil vom 22.05.2008 - 8 U 205/07

Die Klausel im Formularmietvertrag: "Die Schönheitsreparaturen werden regelmäßig in folgenden Zeiträumen erforderlich..." ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 1765
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Bestimmung der Öffnungszeiten von Ladenlokal im Einkaufszentrum

BGH, Urteil vom 07.05.2008 - XII ZR 5/06

1. Die Klausel

"Das Geschäftslokal ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Ladenschlusszeiten an allen Verkaufstagen mindestens so lange offen zu halten, wie die überwiegende Anzahl aller Mieter ihre Geschäfte offen hält. Der Mieter hat das Recht, die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten voll auszuschöpfen. Aus einer bloßen Duldung abweichender Öffnungszeiten durch den Vermieter kann der Mieter keine Rechte herleiten. Zeitweise Schließungen (z.B. aus Anlass von Mittagspausen, Ruhetagen, Betriebsferien, Inventuren u.a.) sind nicht zulässig."

ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.

2. Eine Verpflichtung der Mieter zur Öffnung ihrer Geschäfte kann aus dieser Klausel nicht hergeleitet werden.




IBRRS 2008, 1736
Mit Beitrag
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Wer trägt Beweislast dafür, dass einmalige AGB vorformuliert sind?

BGH, Urteil vom 15.04.2008 - X ZR 126/06

Im Falle von Vertragsklauseln, die zur Verwendung in einem einzelnen Verbrauchervertrag bestimmt sind, trägt der Verbraucher die Darlegungs und Beweislast dafür, dass die Vertragsklauseln vorformuliert worden sind und er infolge der Vorformulierung keinen Einfluss auf ihren Inhalt nehmen konnte.*)

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IBRRS 2008, 1727
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragserfüllungsbürgschaft: Wirksam bei Ausschluss von § 768 BGB?

LG Wuppertal, Urteil vom 18.10.2007 - 17 O 88/07

Zur Frage der Wirksamkeit von Vertragserfüllungsbürgschaften bei Ausschluss von § 768 BGB.




IBRRS 2008, 1726
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
AGB: Starrer Fristenplan?

AG Villingen-Schwenningen, Urteil vom 18.12.2007 - 4 C 252/07

1. Die im Mietvertrag als AGB verwendete Formulierung, dass die Schönheitsreparaturen "grundsätzlich in folgenden Zeitabständen fällig werden" enthält keine unangemessene Benachteiligung des Mieters nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, da es sich nicht um einen starren Fristenplan handelt.

2. Die Klausel ist aber unwirksam, wenn der Mieter durch eine individuelle Vereinbarung in einem Vorvertrag verpflichtet ist, bei Einzug die Wohnung zu renovieren (unzulässiger Summierungseffekt).

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IBRRS 2008, 1725
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
AGB: Starrer Fristenplan?

LG Konstanz, Urteil vom 19.06.2008 - 61 S 5/08

1. Die im Mietvertrag als AGB verwendete Formulierung, dass die Schönheitsreparaturen "grundsätzlich in folgenden Zeitabständen fällig werden" enthält keine unangemessene Benachteiligung des Mieters nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, da es sich nicht um einen starren Fristenplan handelt.

2. Die Klausel ist aber unwirksam, wenn der Mieter durch eine individuelle Vereinbarung in einem Vorvertrag verpflichtet ist, bei Einzug die Wohnung zu renovieren (unzulässiger Summierungseffekt).

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IBRRS 2008, 1668
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
AGB: Ausschluss von Minderungsrechten wegen Mängeln der Mietsache

BGH, Urteil vom 12.03.2008 - XII ZR 147/05

1. Eine vom Vermieter verwendete formularmäßige Klausel, wonach der Mieter von Gewerberaum gegenüber den Ansprüchen des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses kein Minderungsrecht wegen Mängeln der Mietsache geltend machen kann, es sei denn, der Vermieter hat die Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten, ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie die Minderung wegen sonstiger Mängel vollständig ausschließt und dem Mieter auch nicht die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 BGB verbleibt.*)

2. Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deswegen unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 1634
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Starre oder flexible Frist für Schönheitsreparaturen?

KG, Urteil vom 06.12.2007 - 8 U 135/07

Die in einem Wohnungsmietvertrag enthaltene Klausel folgenden Inhalts:

„Nach dem jeweiligen Grad der Abnutzung hat der Mieter die Schönheitsreparaturen regelmäßig nach Maßgabe folgenden Fristenplans durchzuführen:

- in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre

- in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre

- in allen sonstigen Nebenräumen alle sieben Jahre“

ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam, weil sie dem Mieter ein Übermaß an Pflichten auferlegt.*)

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IBRRS 2008, 1601
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Preisänderungsvorbehalt in AGB unwirksam

BGH, Urteil vom 29.04.2008 - KZR 2/07

1. Die Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas bildet sachlich einen eigenen Markt; ein einheitlicher Markt für Wärmeenergie besteht nicht (Bestätigung von BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen).*)

2. Um die Billigkeit einer Erhöhung des Gaspreises darzulegen, muss der Gasversorger nicht dartun, dass er mit der Erhöhung eine bestehende marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht.*)

3. Auch im Individualprozess ist eine mehrdeutige Allgemeine Geschäftsbedingung im \"kundenfeindlichsten\" Sinne auszulegen, wenn diese Auslegung zur Unwirksamkeit der Klausel führt und dies dem Kunden günstiger ist.*)

4. Eine Klausel in einem Gassondervertrag, die den Gasversorger berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch seinen Vorlieferanten erfolgt, benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 1526
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Intransparente Klausel in AFB

BGH, Urteil vom 30.04.2008 - IV ZR 241/04

Die Bestimmung "Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen bleiben unberücksichtigt" in § 11 Nr. 1 AFB 87 benachteiligt den Versicherungsnehmer wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 9 AGBG, jetzt § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 1404
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorsicht bei Aufrechnungsverboten in AGB!

OLG Koblenz, Urteil vom 30.08.2007 - 5 U 105/07

1. Auch wenn eine vorherige Ankündigung von Zusatzleistungen in Einzelfällen nicht notwendig ist, muss der Auftraggeber zumindest Kenntnis von der Durchführung der Zusatzarbeiten haben. Fehlt es an dieser Kenntnis, kommt ein Anspruch aus § 2 Nr. 6 VOB/B nicht in Betracht.

2. Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenes Aufrechnungsverbot ist auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr nichtig, wenn es nicht dem Wortlaut des § 309 Nr. 3 BGB (AGB-Gesetz § 11 Nr. 3) entspricht.




IBRRS 2008, 1397
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht: Umlegung der Verwaltungskosten durch AGB

OLG Rostock, Urteil vom 10.04.2008 - 3 U 158/06

1. Grundsätzlich ist die Umlage von "Verwaltungskosten" in der Gewerberaummiete zulässig. Für die Umlegbarkeit von "Verwaltungskosten" bedarf es aber einer wirksamen, ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien. Handelt es sich dabei - wie vorliegend - um eine Formularklausel des Vermieters, muss sich die Vereinbarung am Transparenzgebot des § 9 AGB-Gesetz (= § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) messen lassen.

2. Wird in einer solchen Formularklausel in die Aufzählung der umlegbaren Betriebskosten einfach der Begriff "Verwaltungskosten" aufgenommen, ohne irgendwo im Vertrag zu definieren, was hierunter zu verstehen sei, so ist diese Klausel intransparent und damit unwirksam.




IBRRS 2008, 1292
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigungsabrechnung bei Pauschalpreisvertrag

OLG Celle, Urteil vom 04.01.2007 - 13 U 244/05

1. Zur Frage der Kündigungsabrechnung bei Pauschalpreisvertrag.

2. Eine Klausel, wonach der Auftragnehmer notwendige oder geforderte Leistungen ohne Vergütung erbringen muss, ist unwirksam.

3. Eine Klausel, wonach jegliche Nachforderung ausgeschlossen ist, wenn sie nicht auf schriftlichen Zusatz- oder Nachtragsaufträgen beruht, ist ebenfalls unwirksam.

3. Nur wenn sich das Gericht nicht mehr an den Parteivortrag erinnern kann, erfordert die Verkündung einer Entscheidung mehr als drei Monate nach der letzten mündlichen Verhandlung eine Wiederholung derselben.

4. Zu der Frage, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das Gericht dem Antrag auf Durchführung eines Ortstermins nicht folgt.

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IBRRS 2008, 1289
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
MaBV: Was heißt vollständige Fertigstellung?

OLG Hamm, Urteil vom 03.07.2007 - 21 U 14/07

Bei Bauträgerverträgen ist von einer vollständigen Fertigstellung dann auszugehen, wenn die bei Abnahme zu Protokoll gerügten Mängel ("Protokollmängel") beseitigt sind.

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IBRRS 2008, 1280
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Vorauszahlungsbürschaft auf erstes Anfordern wirksam

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.01.2008 - 23 U 51/07

Eine Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wirksam.

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IBRRS 2008, 1189
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Konkludente Abänderung des Sicherungsvertrags

LG Dresden, Urteil vom 28.11.2007 - 9 O 1516/07

In der Übersendung einer einfachen Bürgschaft ist ein stillschweigendes Angebot zur Abänderung des Vertrags dahingehend zu sehen, dass anstelle einer Bürgschaft auf erstes Anfordern eine einfache Bürgschaft vereinbart wird.

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IBRRS 2008, 1188
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wahlrecht des § 17 Nr. 3 VOB/B: Wirksamer vertraglicher Ausschluss

LG Bremen, Beschluss vom 06.03.2008 - 4 S 284/07

Die AGB-Klausel in einem VOB-Vertrag, den vereinbarten Sicherungseinbehalt nur durch eine "Bankbürgschaft" ablösen zu dürfen, hält der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB stand. Sie schließt das Wahlrecht gemäß § 17 Nr. 3 VOB/B wirksam aus.

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IBRRS 2008, 1187
BauvertragBauvertrag
Wahlrecht des § 17 Nr. 3 VOB/B: Wirksamer vertraglicher Ausschluss

LG Bremen, Beschluss vom 05.02.2008 - 4 S 284/07

Die AGB-Klausel in einem VOB-Vertrag, den vereinbarten Sicherungseinbehalt nur durch eine "Bankbürgschaft" ablösen zu dürfen, hält der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB stand. Sie schließt das Wahlrecht gemäß § 17 Nr. 3 VOB/B wirksam aus.

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IBRRS 2008, 1155
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unwirksame AGB in Verdingungsunterlagen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.2007 - Verg 32/07

1. Hat die Vergabestelle eine vierwöchige Ausschlussfrist für einen Nachprüfungsantrag nach Zugang der Rückweisung der Rüge für eine Vielzahl von Vergabeverfahren vorformulier, so ist diese Regelung gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 107 Abs. 3 GWB unwirksam. Die Präklusionsklausel benachteiligt die Bieter unangemessen, da sie die materiellen und prozessualen Zugangsvoraussetzungen zum Nachprüfungsverfahren verschärft.

2. Dass der öffentliche Auftraggeber sich die Möglichkeit vorbehält, von Anforderungen Abstand zu nehmen, die im Verlauf des Verfahrens als überflüssig oder zu weitgehend erkannt werden, begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken, da es sich hierbei um eine Erleichterung zu Gunsten der Bieter handelt. Allerdings muss eine solche Änderung der an die Angebote gerichteten Anforderungen transparent und diskriminierungsfrei erfolgen.

3. Zu der Frage, ob die Mindestanforderungen, die die Nebenangebote zu erfüllen haben, hinreichend deutlich und bestimmt festgelegt sind.

4. Die Vergabestelle ist weder unter dem Gesichtspunkt des Transparenz- noch des Gleichbehandlungsgebots zu einer Bekanntgabe des Nebenangebots eines Bieters und ihrer Bewertungsabsicht verpflichtet.




IBRRS 2008, 1134
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Vertragserfüllungsbürgschaft a.e.A. immer unzulässig!

BGH, Beschluss vom 28.02.2008 - VII ZR 51/07

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die eine Verpflichtung des Auftragnehmers vorsieht, eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist auch dann unwirksam, wenn der Auftragnehmer wahlweise die Sicherheit durch Hinterlegung leisten kann.*)

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IBRRS 2008, 1133
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Abgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen in AGB

BGH, Urteil vom 05.03.2008 - VIII ZR 95/07

1. Eine Abgeltungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Mieter für den Fall, dass die Schönheitsreparaturen bei seinem Auszug noch nicht fällig sind, dazu verpflichtet, "angelaufene Renovierungsintervalle zeitanteilig zu entschädigen", ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.*)

2. Dem Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die sich aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung als unwirksam erweisen, ist grundsätzlich kein Vertrauensschutz zuzubilligen (Bestätigung von BGHZ 132, 6, 12).*)




IBRRS 2008, 1069
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2008 - 10 U 147/07

1. Die Vereinbarung eines Verzichts des Bürgen auf die Rechte des § 768 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt wegen der damit verbundenen Aushebelung des Akzessorietätsprinzips zu einer unangemessenen Benachteiligung des Bürgen und ist daher nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam. Damit wird aber nicht der Bürgschaftsvertrag als ganzer hinfällig, sondern er bleibt nach § 6 Abs. 1 AGB-Gesetz ohne diesen Verzicht bestehen.

2. Das Bürgschaftsmuster bestimmt auch den Inhalt der Sicherungsabrede. Gegenstand der Inhaltskontrolle ist daher auch das Bürgschaftsmuster als Teil der Sicherungsabrede.

3. Die in einem Bauvertrag getroffene formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungseinbehalts von 5% der Vergütung für die Dauer einer 5-jährigen Gewährleistungsfrist ist unangemessen, wenn dem Unternehmer kein angemessener Ausgleich zugestanden wird.

4. Keinen angemessenen Ausgleich bildet die Ablösbarkeit durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern, da diese zu einer nicht berechtigten Risikoverlagerung auf den Unternehmer führt.

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IBRRS 2008, 1043
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einbeziehung der VOB/B gegenüber unkundigem Besteller

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2008 - 12 U 45/06

Der bloße Hinweis im Vertrag auf die Regelungen der VOB/B reicht gegenüber einem Auftraggeber, der keine Kenntnis von dem Regelwerk hat, für deren wirksame Einbeziehung auch dann nicht aus, wenn dieser von einem Architekten beraten wird.

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IBRRS 2008, 0904
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Urteil vom 12.12.2007 - IV ZR 144/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0858
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Überbürdung von Verwaltungskosten

OLG Köln, Urteil vom 18.12.2007 - 22 U 67/07

Zwar dürfen dem Mieter von Gewerberaum grundsätzlich auch Verwaltungskosten mietvertraglich überbürdet werden; eine solche Klausel wird aber als Überraschungsklausel nicht Vertragsbestandteil, wenn der Mieter aus dem Vertrag nicht ersehen kann, wie hoch diese Kosten sind.

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IBRRS 2008, 0745
AGBAGB
Krankenversicherungsvertrag: Erlaubnis zur Änderung der Klauseln unwirksam

BGH, Urteil vom 23.01.2008 - IV ZR 169/06

Klauseln in Krankenversicherungsverträgen, die dem Versicherer erlauben, mit Zustimmung eines Treuhänders die Bedingungen zu ändern, wenn sich die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert oder Auslegungszweifel beseitigt werden sollen, sind unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 0709
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ersatz der Finanzierungskosten: Wertberechnung der Eigennutzung

OLG Celle, Urteil vom 10.05.2007 - 5 U 164/04

1. Macht der Besteller von seinem Recht Gebrauch, das Werk zurückzugeben und großen Schadensersatz zu verlangen, richten sich die Ansprüche gegen den „Verkäufer“ selbst.

2. Das Recht auf Wandlung oder „großen Schadensersatz“ kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen werden.

3. Verlangt der Käufer im Rahmen des großen Schadensersatzes auch Ersatz seiner Finanzierungskosten, muss er sich hierauf den nach den üblichen Miet- oder Pachtzins zu berechnenden Wert der Eigennutzung anrechnen lassen. Es besteht kein Anlass, den Nutzungswert zeitlich linear nach den Anschaffungskosten bezogen auf die Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes anzusetzen.

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IBRRS 2008, 0527
BauvertragBauvertrag
Mehrdeutige Klausel in Rücktrittsvereinbarung

LG Berlin, Urteil vom 29.11.2007 - 5 O 72/07

1. Eine Klausel in der Rücktrittvereinbarung zu einem Bauvertrag ist mehrdeutig, wenn aus ihr nicht ersichtlich ist, ob nur der Grundstückserwerb mit Hilfe des Grundstückservices der Klägerin oder jeder beliebige Grundstückserwerb die Rücktrittsvereinbarung aufhebt.

2. Unwirksame Vereinbarung der Erklärung des Rücktritts durch Einschreiben (BGH NJW 1985, 2585, 2587).

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IBRRS 2008, 0497
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wer ist Inhaber des Hausanschlusses?

BGH, Urteil vom 07.02.2008 - III ZR 307/05

Inhaber des von einer Wasserversorgungsanlage abzweigenden Hausanschlusses ist regelmäßig das Versorgungsunternehmen. Das gilt auch dann, wenn aufgrund des § 10 Abs. 6 AVBWasserV nach den Versorgungsbedingungen der Anschlussnehmer Eigentümer der Hausanschlussleitung wird, dem Wasserversorgungsunternehmen jedoch weiterhin die Unterhaltung der Leitung obliegt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 1. Februar 2007 - III ZR 289/06 - NJW-RR 2007, 823).*)

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IBRRS 2008, 0491
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Verbrauchserfassungsgeräte: Unangemessen lange Laufzeit

BGH, Urteil vom 19.12.2007 - XII ZR 61/05

1. Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern benachteiligt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Laufzeit von zehn Jahren einen Mieter von Verbrauchserfassungsgeräten unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)

2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kaufvertrages über entsprechende Erfassungsgeräte, die es dem Verkäufer bei Zahlungsverzug gestattet, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Geräte bis zur Kaufpreiszahlung vorläufig wieder zurückzunehmen, widerspricht dem wesentlichen Grundgedanken des § 449 Abs. 2 BGB und ist im Rechtsverkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 0457
AGBAGB
Klausel in AGB von privatem Schulträger zur Kündigung

BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 74/07

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines privaten Schulträgers enthaltene Klausel

"Das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei nur schriftlich zum 31. Januar oder zum 31. Juli unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten gekündigt werden."

ist wirksam.*)

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IBRRS 2008, 0384
VergabeVergabe
Verschärfung der Präklusionsregeln durch AGB unzulässig

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2007 - Verg 32/07

1. Eine in den Vergabeunterlagen enthaltene und für eine Vielzahl von Vergabeverfahren vom öffentlichen Auftraggeber vorformulierte Bestimmung, dass der Bieter mit einer Rüge präkludiert sei, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Zurückweisung der Rüge durch den Auftraggeber ein Nachprüfungsverfahren einleite, ist gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB in Verbindung mit § 107 Abs. 3 GWB unwirksam. Die mit der Klausel bezweckte Verschärfung der materiellen und prozessualen Zugangsvoraussetzungen zum Nachprüfungsverfahren benachteiligt die Bieter unangemessen.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber kann sich in den Vergabeunterlagen das Recht vorbehalten, inhaltliche Anforderungen an die Angebote zurückzunehmen. Eine solche Änderung muss transparent und diskriminierungsfrei erfolgen.*)

3. Weist der öffentliche Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen ausdrücklich darauf hin, dass ein Nebenangebot die mit einem Hauptangebot anzubietenden Verträge nur im Rahmen der in bekannt gegebenen Vertragsentwürfen festgelegten inhaltlichen Mindestvorgaben modifizieren und ergänzen kann, sind damit die Bedingungen speziell für Nebenangebote inhaltlich hinreichend beschrieben worden.*)

4. Der öffentliche Auftraggeber ist weder unter dem Gesichtspunkt des Transparenz- noch des Gleichbehandlungsgebots zu einer Bekanntgabe des Nebenangebots eines Bieters und seiner Bewertungsabsicht verpflichtet.*)

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IBRRS 2008, 0355
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fertigstellungsfrist trotz witterungsbedingten Verzugs verbindlich?

BGH, Urteil vom 06.12.2007 - VII ZR 28/07

a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, nach der der Auftragnehmer für den Fall, dass er mit der Fertigstellung des Bauvorhabens in Verzug gerät, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag zu zahlen hat, benachteiligt den Auftragnehmer nicht allein deswegen unangemessen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 73/98, BauR 1999, 645).*)

b) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die im Anschluss an die Vereinbarung einer kalendermäßig bestimmten Fertigstellungsfrist folgende Regelung enthält:

"Die Frist gilt als verbindlich und verlängert sich auch nicht durch witterungsbedingte Beeinträchtigungen.

Bei Überschreitung der Ausführungsfrist hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag des Verzuges zu zahlen, höchstens jedoch 10 % der Schlussrechnungssumme."

ist wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 0309
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Leistung durch Vertreter des Wahlarztes?

BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07

1. Klauseln in einer formularmäßigen Wahlleistungsvereinbarung, durch die die einem Wahlarzt obliegende Leistung im Fall seiner Verhinderung durch einen Vertreter erbracht werden darf, sind nur wirksam, wenn sie auf die Fälle beschränkt sind, in denen die Verhinderung im Zeitpunkt des Abschlusses der Wahlleistungsvereinbarung nicht bereits feststeht und wenn als Vertreter der namentlich benannte ständige ärztliche Vertreter im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 3 und 4, § 5 Abs. 5 GOÄ bestimmt ist.*)

2. Wird eine Stellvertretervereinbarung im Wege der Individualabrede geschlossen, bestehen gegenüber dem Patienten besondere Aufklärungspflichten, bei deren Verletzung dem Honoraranspruch des Wahlarztes der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensteht.*)

3. Danach ist der Patient so früh wie möglich über die Verhinderung des Wahlarztes zu unterrichten und ihm das Angebot zu unterbreiten, dass an dessen Stelle ein bestimmter Vertreter zu den vereinbarten Bedingungen die wahlärztlichen Leistungen erbringt. Weiter ist der Patient über die alternative Option zu unterrichten, auf die Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen zu verzichten und sich ohne Zuzahlung von dem jeweils diensthabenden Arzt behandeln zu lassen. Ist die jeweilige Maßnahme bis zum Ende der Verhinderung des Wahlarztes verschiebbar, ist dem Patienten auch dies zur Wahl zu stellen.*)

4. Die Vertretervereinbarung unterliegt der Schriftform.*)

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