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Sachgebiet: Bauvertrag

7506 Entscheidungen insgesamt




Online seit 1954

IBRRS 1954, 0058
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 20.01.1954 - II ZR 1/53

Die Berufung auf einen offenen Einigungsmangel stellt dann einen Verstoß gegen Treu und Glauben dar und ist daher unbeachtlich, wenn die eine Vertragspartei auf diesem Wege sich nur ihrer eigenen Verpflichtung entziehen, die erlangten Vorteile aus der Vereinbarung aber für sich behalten will, und wenn die andere Vertragspartei die Ergänzung der offengebliebenen Vertragslücke im Sinn der bisherigen Vorschläge seines Vertragsgegners zu schliessen gewillt ist.*)

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IBRRS 1954, 0014
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 20.01.1954 - VI ZB 1/54

Verlässt ein Rechtsanwalt, der seine Praxis in einem Bürohause ausübt, sein Büro so rechtzeitig, dass es ihm ohne weiteres möglich wäre, das Schriftstück vor Fristablauf einzureichen, so ist es ein unabwendbarer Zufall, wenn er hieran dadurch gehindert wird, dass der Nachtportier des Bürohauses entgegen seinen Weisungen und der bestehenden Übung längere Zeit nicht erreichbar ist und die verschlossene Haustür nicht geöffnet wird.*)

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IBRRS 1954, 0036
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 19.01.1954 - V ZR 7/54

Hat ein bayerischer Rechtsanwalt Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt und vor der Unzuständigkeitserklärung dieses Gerichts einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt, so bleibt dieser Antrag auch nach Überweisung der Sache an den Bundesgerichtshof wirksam.*)

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IBRRS 1954, 0035
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 15.01.1954 - V ZR 165/52

Dem Hypothekengläubiger, der infolge von Enteignungsmaßnahmen in der Sowjetzone nicht in der Lage ist, dem in der Sowjetzone ansässigen Grundstückseigentümer die dort zur Berichtigung des Grundbuchs und zur Löschung der Hypothek erforderlichen Urkunden zu verschaffen, steht bei der Geltendmachung der durch Hypothek gesicherten Forderung gegen den Grundstückseigentümer eine dauernde Einrede aus Treu und Glauben entgegen. Diese rechtfertigt auch die Rückforderung des vom Eigentümer Bezahlten auf Grund ungerechtfertigter Bereicherung.*)

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IBRRS 1954, 0057
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.01.1954 - II ZR 45/53

Der bei der Privathaftpflichtversicherung erfolgt. Einschluss der Haftpflicht der Binder des Versicherungsnehmers umfasst auch die Haftpflicht seiner Stiefkinder.*)

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IBRRS 1954, 0012
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.01.1954 - II ZR 6/53

1. ) Ungewöhnliche Handlungen, die von der Geschäftsführungsbefugnis nicht mehr gedeckt sind, sind solche, die nach ihrem Inhalt und Zweck oder durch ihre Bedeutung und die mit ihnen verbundene Gefahr über den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft hinausgehen.2.) Einem geschäftsführenden Gesellschafter liegt, falls durch eine von ihm begangene Handlung der Gesellschaft ein Schaden erwachsen ist, die Beweislast dafür, ob, dass er seiner Pflicht als Geschäftsführer nachgekommen ist, er also für die Entstehung des Schadens nicht verantwortlich ist.*)

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IBRRS 1954, 0056
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 11.01.1954 - II ZB 22/53

1. Der Prozeßbevollmächtigte kann sich darauf verlassen, daß ein zur Post gegebener Brief innerhalb der für den Postverkehr normalen Frist den Empfänger erreicht. Innerhalb von Berlin ist diese Voraussetzung jedenfalls dann erfüllt, wenn ein Brief am Abend vor dem Tage des Fristablaufes in den Briefkasten geworfen wird.2. Hat der Prozeßbevollmächtigte im Rahmen der äußersten, den Umständen nach angemessenen und vernüftigerweise zu erwartenden Sorgfalt dafür gesorgt, daß der Brief mit der Berufungsbegründung rechtzeitig zur Post gegeben werden sollte, so braucht er die Durchführung seiner Anordnung über die Absendung des Briefes weder persönlich zu überwachen noch sich am nächsten Tage durch Nachfrage bei seinem Büropersonal oder bei dem Berufungsgericht von der Einhaltung seiner Anordnung zu überzeugen.3. Eine im Fristenkalender eingetragene Notfrist kann gelöscht werden, wenn das zur Wahrung der Frist bestimmte Schriftstück rechtzeitig vom Rechtsanwalt unterzeichnet und vom Büro postfertig gemacht worden ist.4. Ein Rechtsanwalt braucht nicht die Anweisung zu geben, täglich im Büro unter Schreibtischen oder sonstigen Möbelstücken nach dort etwa liegenden Schriftstücken zu suchen.*)

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IBRRS 1954, 0011
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.01.1954 - VI ZR 50/53

Ein Gastwirt ist nicht ohne weiteres berechtigt, den Verwendungszweck der von ihm gemieteten oder gepachteten Gastwirtschaft ganz oder wesentlich zu verändern. Inwieweit mangels besonderer vertraglicher Abreden eine Änderung des Gesamtcharakters der Gastwirtschaft von dem Gastwirt vorgenommen werden kann, ist nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Belange beider Teile zu entscheiden.*)

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Online seit 1953

IBRRS 1953, 0072
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.12.1953 - VI ZR 329/52

Wird ein öffentlicher Weg verlegt, so kann die Bundespost die Kosten der Verlegung der Fernsprechleitung nicht in entsprechender Anwendung des § 6 TWG von demjenigen ersetzt verlangen, der die Wegeverlegung im eigenen Interesse angeregt hat.*)

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IBRRS 1953, 0071
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.12.1953 - VI ZR 244/52

Es ist in der Regel weder ein Sach- noch ein Rechtsmangel eines vermieteten Ladenraumes, wenn der Vermieter dem Mieter eines anderen Ladens gegenüber vertraglich verpflichte ist, den Ladenraum nicht an ein Konkurrenzunternehmen zu vermieten.*)

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IBRRS 1953, 0070
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.12.1953 - VI ZR 19/53

Gibt der Pächter einer Apotheke diese während der Pachtzeit vertragswidrig auf und errichtet er mit Genehmigung der Verwaltungsbehörde in selbstbeschafften und mit eigenen Kosten ausgebauten Räumen eine andere Apotheke unter neuer Firma, so kann der Verpächter jedenfalls dann nicht verlangen, dass der Pächter die neuerrichtete Apotheke als Pachtapotheke unter der früheren Firma führt, wenn keine Identität zwischen der gepachteten und der neuen Apotheke gegeben ist. Wann eine solche Identität zu verneinen ist, richtet sich nach den Umständen des einzelnen Falles, wobei auch die Willensrichtung des Pächters bei der Errichtung der anderen Apotheke mit zu berücksichtigen ist.*)

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IBRRS 1953, 0069
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.12.1953 - VI ZR 141/52

§ 9 des Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884 (RGBl 61) ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.*)

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IBRRS 1953, 0068
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.12.1953 - VI ZR 1/52

Auch in der Revisionsinstanz kann der Kläger das durch Konkurseröffnung über das Vermögen des Beklagten unterbrochene Verfahren aufnehmen und Feststellung der Klageforderung als Konkursforderung beantragen.Einer solchen Änderung des Antrags steht § 561 ZPO auch dann nicht entgegen, wenn die Klageforderung gemäß § 69 KO in eine Geldforderung umgewandelt worden ist.*)

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IBRRS 1953, 0043
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.12.1953 - VI ZR 166/52

Die Einsichtsfähigkeit setzt eine geistige Entwicklung voraus, die dem Jugendlichen ermöglicht, das unrecht seiner Handlung und damit die Verpflichtung zu erkennen, in irgend einer Weise für die Folgen seines Tuns einstehen zu müssen. Es ist also nur ein allgemeines Verständnis dafür erforderlich, dass das Handeln seine Verantwortung begründen kann. Von der Einsichtsfähigkeit ist die Frage nach dem Verschulden im konkreten Falle zu trennen.2. Die Bestimmung des § 276 über den Begriff der Fahrlässigkeit gilt auch bei Jugendlichen und im Bereich der unerlaubten Handlungen. Bei der Frage nach der erforderlichen Sorgfalt ist zwar ein objektiver Maßstab zugrunde zu legen, dies kann aber nicht dazu führen, alle Menschen ohne Rücksicht auf das Alter insoweit einer gleichen Beurteilung zu unterwerfen. Die typische Verschiedenheit ganzer Altersklassen führt notwendig zu einer unterschiedlichen Beurteilung.*)

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IBRRS 1953, 0150
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 22.12.1953 - IV ZR 87/53

Eine stille Gesellschaft liegt nicht vor, wenn der stille Gesellschafter für die Hingabe eines Kapitals eine vom Geschäftsergebnis unabhängige Vergütung erhalten soll.Werden zwei äusserlich voneinander getrennte Vereinbarungen getroffen, von denen nur die zweite gegen die guten Sitten verstösst, so kann, auch wenn es sich bei beiden Vereinbarungen um einen einheitlichen Vertrag handelt, die erste Vereinbarung rechtswirksam sein, falls die Parteien sie auch ohne die nichtige Vereinbarung getroffen hätten.*)

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IBRRS 1953, 0093
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 22.12.1953 - V ZR 78/52

Eine von dem Vorsitzenden verfügte Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist wird durch die Gerichtsferien auch dann gehemmt, wenn das Ende der Frist nicht durch Ablauf eines Zeitraumes sondern durch einen Endzeitpunkt bestimmt und als solcher ein in die Gerichtsferien fallender Tag gewählt ist.Die zwischen den Grundeigentümern der ehemaligen Provinz Hannover und Bergbauunternehmungen geschlossenen Kaliabbauverträge sind nicht Typenverträge, sondern Individualverträge, deren Auslegung im Revisionsverfahren nur beschränkt nachgeprüft werden kann.Verspricht in einem Kaliabbauvertrag der Unternehmer den Grundeigentümern einen von der Höhe der Förderung abhängigen Förderzins, so folgt daraus noch nicht notwendig eine Förderpflicht des Unternehmers. Mangels ausdrücklicher Regelung im Vertrage ist die Frage der Förderpflicht aus der Gesamtheit der Vertragsbestimmungen zu entscheiden. Gegen eine Förderpflicht spricht es, wenn der Unternehmer den Grundeigentümern einen nicht unerheblichen Mindestförderzins garantiert.*)

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IBRRS 1953, 0092
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 22.12.1953 - V ZR 49/53

§ 14 des Hypothekenbankgesetzes ist auf das Geschäft der öffentlichen Pfandbriefinstitute nicht entsprechend anzuwenden.*)

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IBRRS 1953, 0119
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.12.1953 - II ZR 189/52

Für die Bemessung eines der Höhe nach nicht vereinbarten Werklohnes kommt das dem Unternehmer nach §316 BGB zustehende Bestimmungsrecht erst dann zur Anwendung, wenn weder eine taxmässige noch eine übliche Vergütung festgestellt werden kann.*)

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IBRRS 1953, 0118
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.12.1953 - II ZR 43/53

§6 Ziff II Abs. 1 AUB normiert eine Bedingung für die Entstehung des Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung derart, daß diese nur verlangt werden kann, wenn die Invalidität als solche und als Unfallfolge innerhalb des Unfalljahres erkannt und dem Versicherer zur Kenntnis gekommen ist. Durch die spätere Einfügung des Absatzes 2 hat die Bedeutung dieser Bestimmung eine Abwandlung dahin erfahren, daß es genügt, wenn der Versicherungsnehmer die Invalidität als Unfallfolge so rechtzeitig erkannt hat, daß er in der Lage war, die Anmeldefrist des §6 Ziff II Absatz 2 einzuhalten. Hat er die Anmeldefrist versäumt, so kann er sich nicht darauf berufen, daß er nicht in der Lage gewesen sei, die Invalidität als solche oder als Unfallfolge rechtzeitig zu erkennen.Eine bei der Neufassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen getroffene neue Regelung gilt nur dann auch für die laufenden Versicherungsverhältnisse, wenn die Versicherungsaufsichtsbehörden dies anordnen oder die Parteien es vereinbaren.*)

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IBRRS 1953, 0117
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.12.1953 - II ZR 164/52

Ein befreiter Vorerbe, der ein zur Vorerbschaftsmasse gehörendes, durch Kriegsereignisse zerstörtes Wohnhaus wieder aufbauen lässt, handelt nicht schon deshalb ausserhalb des Rahmens einer ordnungsmässigen Verwaltung, weil die zu erwartenden Erträgnisse keine hinreichende Verzinsung der Baukosten er geben. Es kommt auf die Umstände des Falles, insbesondere auf den Stand der gesagten Vorerbschaftsmasse und auf die Höhe der zur Verfügung stehenden Einkünfte an.Der Unternehmer, der für eine Werkleistung die übliche Vergütung beansprucht, braucht den Beweis dafür, dass ein fester Werklohn nicht vereinbart ist, nur dann zu führen, wenn der Besteller eine solche feste Preisvereinbarung behauptet.*)

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IBRRS 1953, 0116
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.12.1953 - II ZR 118/53

Führen Arbeiter eines Unternehmers mit den Arbeitern eines anderen Unternehmers eine Arbeit in der Weise aus, dass das Arbeitsergebnis von den Arbeitern beider Unternehmen gemeinsam erbracht wird, und werden bei dieser Gemeinschaftsarbeit Arbeitnehmer durch einen Betriebsunfall verletzt, so haben diese keine Schadenersatzansprüche gegen den fremden Betriebsinhaber; insoweit ist §899 RVO entsprechend anwendbar.*)

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IBRRS 1953, 0105
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.12.1953 - II ZR 61/53

Wird eine nach Vereinbarung mit dem Schuldner nicht abtretbare Forderung entgegen dieser Vereinbarung abgetreten, so kann eine nachträglich vom Schuldner gegenüber dem neuen Gläubiger abgegebene Erklärung, er werde die Forderung begleichen, nach den Umständen des Einzelfalles die Auslegung zulassen, dass der Schuldner nicht nur die Abtretung genehmige, sondern auch auf die Geltendmachung der ihm gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger zustehenden Einwendungen verzichte.*)

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IBRRS 1953, 0149
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.12.1953 - IV ZR 133/53

Für die Frage, ob die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten (§2079 Satz 1 BGB) ausgeschlossen ist, soweit anzunehmen ist, daß der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage die Verfügung getroffen haben würde, kommt es auf den Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung an.Unter "Sachlage" im Sinne des §2079 Satz 2 ist nichts weiter zu verstehen, als das Vorhandensein eines Pflichtteilsberechtigten oder die nach der Errichtung der letztwilligen Verfügung erfolgende Geburt oder das sonstige Erwachsen eines Pflichtteilsberechtigten. Andere Veränderungen sind nicht zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 1953, 0148
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.12.1953 - IV ZR 117/53

Wer sich einem anderen gegenüber verpflichtet hat, eine schadenverhütende Handlung vorzunehmen, kann von einem Dritten wegen Nichterfüllung dieser Verpflichtung auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung nur in Anspruch genommen werden, soweit er damit eine seinem Vertragsgegner der Allgemeinheit gegenüber obliegende Pflicht übernommen hat.Auf Grund einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit werden allgemeine Rechtspflichten, insbesondere Obhuts- oder Überwachungspflichten, deren Nichterfüllung nach §823 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig machen kann, nur geschaffen, wenn es sich um Personen handelt, die beruflich oder im gewerblichen Leben eine gewisse selbständige Stellung erlangt haben oder ihre beruflichen oder gewerblichen Dienste der Allgemeinheit anbieten, nicht aber dann, wenn weisungsgebundene Arbeitnehmer oder Angestellte ihren Dienstherren gegenüber Aufsichtspflichten zu erfüllen haben.*)

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IBRRS 1953, 0147
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.12.1953 - IV ZR 114/53

Nach deutschem internationalem Privatrecht richtet sich die Haftung einer offenen Handelsgesellschaft für ihre Verbindlichkeiten grundsätzlich nach dem die Personenvereinigung beherrschenden Recht, d.h. nach der Rechtsordnung am Sitz der Gesellschaft. Es ist nicht ausgeschlossen, dass unter Umständen etwas Abweichendes gilt, dass insbesondere die Parteien eines Gesellschaftsvertrages ausdrücklich oder stillschweigend etwas anderes vereinbaren können.Die Haftung der Gesellschafter einer ausländischen Gesellschaft kann sich auch dann nach ausländischem Recht bestimmen, wenn für die Schuld der Gesellschaft, für die die Gesellschafter in Anspruch genommen werden, deutsches Recht gilt (RG in HansGZ 1920, Hauptbl S. 106).*)

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IBRRS 1953, 0067
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.12.1953 - VI ZR 169/52

Hat ein Stiefvater keine Aufsichtspflicht über den in der Familie aufwachsenden minderjährigen Stiefsohn gemäß §832 Abs. 1 und 2 BGB, so kann er doch als Haushaltungsvorstand und auf Grund seiner Stellung in der Familie verpflichtet sein, gegen mögliche Gefährdungen Dritter durch den Stiefsohn Schutzmassnahmen zu treffen. Die Unterlassung des Eingreifens kann ihn nach §823 BGB schadensersatzpflichtig machen.Nimmt der Stiefvater an Schießübungen des elfjährigen Stiefsohns teil, so ergibt sich für ihn die Pflicht, durch Sicherstellung der Schußwaffe ein unbeaufsichtigtes Schießendes Stiefsohns zu verhindern, such aus dem Gesichtspunkte des vorangegangenen Tuns.*)

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IBRRS 1953, 0066
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.12.1953 - VI ZR 143/52

Verträgt der Patient ein gefährliches Medikament nicht und ist deshalb zur Abwendung von Gesundheitsschäden die Einnahme eines Gegenmittels erforderlich, so handelt der Arzt, der die Verabfolgung des Gegenmittels unterläßt, nur dann nicht widerrechtlich, wenn der Patient die Einnahme des Mittels ernstlich verweigert. Den Arzt trifft jedoch die Verpflichtung, den Patienten eindringlich und mit allem Nachdruck auf die Notwendigkeit der Einnahme des Mittels hinzuweisen, um die Einwilligung des Patienten zu erhalten. Ist der Patient nicht bei vollem Bewußtsein und nicht willensfähig, so muß der Arzt dem Patienten trotz seines Sträubens das Mittel - notfalls mit Gewalt - verabfolgen.*)

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IBRRS 1953, 0065
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.12.1953 - VI ZR 12/53

Auch wenn kein gesetzlicher Pasteurisierungszwang besteht, ergibt sich aus dem Betrieb einer Molkerei für deren Unternehmer und Leiter die Pflicht, Milch nicht ohne vorherige Pasteurisierung an die Verbraucher abzugeben, wenn ihnen Umstände bekannt sind, die den Verdacht nahelegen, dass Typhusbazillen in die Milch geraten sein könnten.*)

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IBRRS 1953, 0146
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.12.1953 - IV ZR 47/53

Bei einer vom Staatsanwalt gemäß §1595 a BGB erhobenen Anfechtungsklage hat der Richter grundsätzlich nicht nachzuprüfen, ob die Anfechtung der Ehelichkeit im öffentlichen Interesse oder im Interesse des Kindes oder seiner Nachkommenschaft liegt.Hält der Tatrichter in einem Rechtsstreit, der um die Ehelichkeit eines Kindes geführt wird, die Behauptung des Klägers, die Kindes-Mutter habe in der gesetzlichen Empfängniszeit mit ihrem Ehemann nicht geschlechtlich verkehrt, auf Grund des Parteivortrags und auf Grund von Zeugenaussagen für bewiesen, so ist er nicht verpflichtet, noch ein erbbiologisches Gutachten einzuholen, durch welches diese Behauptung - durch den Nachweis der Abstammung des Kindes von dem Ehemann - widerlegt werden soll.*)

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IBRRS 1953, 0064
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 12.12.1953 - VI ZR 242/52

Rechtsgeschäftliche Erklärungen sind grundsätzlich auch dann im Sinne der Verkehrssitte auszulegen, wenn diese dem Erklärenden nicht bekannt gewesen ist. Wenn aber der erklärte Wille der Verkehrssitte unzweideutig widerspricht, ist dieser maßgebend.Selbst wenn eine allgemeine Verkehrssitte des Inhalts besteht, daß die Außenwände vermieteter Geschäftsräume ohne weiteres als zu Werbezwecken mitvermietet gelten, kann ein abweichender örtlicher Verkehrsgebrauch einen anderen Vertragsinhalt ergeben.*)

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IBRRS 1953, 0091
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.12.1953 - V ZR 27/52

Bei der Veräusserung von Grundstückteilflächen, die mit einem dem Erwerber bereits gehörenden Grundstück ein Grundstück bilden sollen, stehen der Schaffung sog. Zuflurstücke aus § 890 BGB Bedenken nicht entgegen.*)

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IBRRS 1953, 0083
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.12.1953 - V ZR 108/52

Bei der Prüfung, ob ein auffälliges Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist von einem Vergleich der objektiven Werte auszugehen; eine aus der Notlage sich ergebende Minderung des Wertes für den Bewucherten darf nicht berücksichtigt werden.Für den Wuchertatbestand genügt die Ausbeutung einer Notlage vorwiegend politischer Art jedenfalls dann, wenn diese Notlage eine schwere Gefährdung auch der wirtschaftlichen Existenz mit sich bringt; ob es ausreicht, wenn eine Gefahr nur für Leben, Gesundheit oder Ehre besteht, bleibt dahingestellt.*)

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IBRRS 1953, 0139
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.12.1953 - III ZR 281/52

Der Senat hält an der Rechtsprechung des Reichsgerichts fest, dass das öffnen und Schliessen, nicht nur der fernbedienten, sondern auch der ortsbedienten Bahnschranken keine bahnpolizeiliche Tätigkeit darstellt (entschieden für den Bahnbetrieb der Betriebsvereinigung der südwestdeutschen Eisenbahnen).*)

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IBRRS 1953, 0145
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 26.11.1953 - IV ZR 127/53

Legt ein Rechtsanwalt ohne Vollmacht der Partei ein Rechtsmittel ein und wird die Einlegung nachträglich von ihr auch nicht genehmigt, so ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.Erteilt ein Gemeinschuldner Auftrag zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein zu Ungunsten des Konkursverwalters ergangenen Urteils und legt der Rechtsanwalt daraufhin namens des Konkursverwalters das Rechtsmittel ein, so treffen die Kosten dieses Rechtsmittels den Rechtsanwalt wenn der Konkursverwalter weder eine Vollmacht zur Einlegung erteilt noch diese genehmigt hat.*)

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IBRRS 1953, 0140
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.11.1953 - IV ZR 139/53

Für nicht zurückgegebenes Leergut, an dem der Verkäufer von Waren das Eigentum behalten hat, haftet der Empfänger auch bereits vor Eintritt der Rechtshängigkeit in entsprechender Anwendung des §989 BGB.Ansprüche auf Rückgabe von Leergut, das im Eigentum des Verkäufers einer Ware geblieben ist, und Ersatzansprüche für dieses aus §989 BGB verjähren in 30 Jahren.Gibt der Ersatzpflichtige unzweideutig durch sein Verhalten zu erkenen, daß er den früheren Zustand nicht wiederherstellen will, so bedarf es einer Fristsetzung nicht, wenn der Geschädigte statt einer Naturalherstellung Ersatz in Geld verlangen will.*)

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IBRRS 1953, 0138
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.11.1953 - III ZR 98/52

Der Notar ist verpflichtet, bei der Beurkundung eines Rechtsgeschäftes die Beteiligten auch über die wirtschaftlichen Gefahren ihres Vorgehens zu belehren, wenn es auf Grund besonderer Umstände naheliegt, dass für sie eine Schädigung eintreten kann, und der Notar nicht mit Sicherheit annehmen kann, dass sich der Gefährdete dieser Lage bewusst ist oder dass er das Risiko auch bei einer Belehrung auf sich nehmen würde.*)

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IBRRS 1953, 0063
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.11.1953 - VI ZR 300/52

Die durch die Überfüllung der Züge bedingte Gefahr für die Reisenden erhöht die Betriebsgefahr der Eisenbahn. Diese kann sich nicht darauf berufen, dass die Überfüllung in der ersten Nachkriegszeit zwangsläufig gewesen sei (Bestätigung der Entscheidung des III. Zivilsenats vom 8. März 1951 - III ZR 151/50 = NJW 1951, 357).*)

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IBRRS 1953, 0062
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.11.1953 - VI ZR 203/52

Die in § 240 ZPO vorausgesetzte Beziehung zur Konkursmasse ist auch bei Klagen gegeben, die der Vorbereitung eines aktiv oder passiv die Masse betreffenden Hauptanspruchs dienen.Die Aufnahme eines durch den Konkurs unterbrochenen Verfahrens ist gegen den Konkursverwalter nur mit dem Antrag möglich, die angemeldete Forderung zur Konkurstabelle festzustellen.Ein Antrag, festzustellen, dass über die Vergütung für die Benutzung eines Grundstücks keine Vereinbarung getroffen worden ist, kann nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Beklagten in dem gegen den Konkursverwalter aufgenommenen Revisionsverfahren nicht in das Begehren auf Feststellung der Vergütung zur Konkurstabelle geändert werden.*)

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IBRRS 1953, 0144
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 20.11.1953 - IV ZB 83/53

Ein in der Rechtsmittelinstanz gestelltes Armenrechtsgesuch kann nicht schon aus dem Grunde als verspätet angesehen werden, weil es nicht näher begründet gewesen ist.*)

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IBRRS 1953, 0090
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.11.1953 - V ZR 56/53

Betrifft Stundung seitens des Verkäufers und Verzug des Käufers nicht eine in Geld zu tilgende Kaupfreisschuld, sondern eine andere, nicht nur nebensächliche Verpflichtung des Käufers, so ist der Verkäufer durch § 454 BGB nicht gehindert, vom Vertrage zurückzutreten. Auf Tauschverträge findet diese Vorschrift überhaupt keine Anwendung.*)

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IBRRS 1953, 0089
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.11.1953 - V ZR 173/52

Ist gemäß einem notariellen Kaufvertrag ein Grundstück pachtfrei zu liefern und hatte der Käufer vor dem Abschluß in einem Abkommen gesamtschuldnerisch mit einem Dritten dem Verkäufer eine Vergütung dafür versprochen, daß dieser den Pächter anderweit durch Ausbau einer Wohnung unterbringe, so bedarf das Abkommen, soweit es sich um die Verpflichtung des Käufers handelt, nur dann nicht der Form des § 313 BGB, wenn das Abkommen lediglich in der Erwartung abgeschlossen worden ist, der Kaufvertrag werde zustande kommen, die Verbindlichkeit des Abkommens aber davon nicht abhängen sollte. Hinsichtlich der Verpflichtung des Dritten kommt es für die Formbedürftigkeit darauf an, ob nach dem Willen aller drei Beteiligten das Kaufgeschäft seine Verpflichtung mitumfassen sollte.*)

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IBRRS 1953, 0143
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 12.11.1953 - IV ZR 123/53

Hat sich der Anfechtungsgegner im Zusammenhang mit der anfechtbaren Rechtshandlung den Konkursgläubigern nach §826 BGB schadensersatzpflichtig gemacht und schuldet er wegen Unmöglichkeit der Rückgabe nach §37 KO Wertersatz in Geld sowie nach den §§826, 251 BGB Schadensersatz in Geld, so ist auch gegenüber dem nach §37 KO bestehenden Anspruch die Aufrechnung gemäss §393 BGB ausgeschlossen.*)

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IBRRS 1953, 0045
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.11.1953 - VI ZR 221/52

Wird nur ein Teil des Rechtsstreits für erledigt erklärt, so hat insoweit die Kostenentscheidung durch Schlußurteil und nicht durch Beschluß zu erfolgen. Dabei sind auf die Kostenentscheidung bezüglich des erledigten Teils die zu § 91 a entwickelten Grundsätze anzuwenden.Ist der Pachtvertrag bezüglich einer Wirtschaft dadurch beendigt worden, daß dem Pächter 1945 aus politischen Gründen die Ausübung seiner Tätigkeit untersagt worden war, so besteht im allgemeinen kein Anspruch des Pächters auf Abschluß eines neuen Pachtvertrages nach seiner Rehabilitierung.*)

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IBRRS 1953, 0160
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.11.1953 - IV ZR 71/53

Haben die Eltern einer Ehefrau, die im gesetzlichen Güterstand der Verwaltung und Nutzniessung lebt, einen ihr als Zuwendung gedachten Reichsmarkbetrag an ihren Ehemann gezahlt und hat dieser ihn im Einverständnis mit seiner Frau zur Ablösung einer auf seinem Grundstück eingetragenen Hypothek verwandt, so kann die Ehefrau, wenn die Ehe nach der Währungsreform geschieden wird, die Rückzahlung des Betrags im Umstellungsverhältnis 1 : 1 von ihm fordern.*)

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IBRRS 1953, 0061
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.11.1953 - VI ZR 112/52

Wer sich während der Internierung eines Kaufmanns dessen Handelsgeschäft durch eine behördliche Anordnung übertragen lässt und es auf eigene Rechnung fortführt, ist jedenfalls dann dem früheren Inhaber nach § 826 BGB schadensersatzpflichtig, wenn er die Anordnung durch eine Täuschung erwirkt und politische Beziehungen und Zeitumstände ausgenutzt hat, um auf Kosten des Abwesenden ohne Gegenleistung eine eigene Existenzgrundlage aufzubauen.Eine Fortführung des Handelsgeschäftes unter der bisherigen Firma im Sinne des § 25 HGB liegt auch bei einer nach Auffassung des Verkehrs unerheblichen Änderung der Firmenbezeichnung vor. Es kommt nicht darauf an, ob die Firma im Handelsregister eingetragen und ob der Gebrauch der Firma nach firmenrechtlichen Grundsätzen zulässig ist.*)

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IBRRS 1953, 0088
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.10.1953 - V ZR 76/52

Ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, ist nach dem Zeitpunkt des Eintritts dieses Leistungshindernisses zu beurteilen.Verweigerte die Arisierungsstelle zu einem am 16. Februar 1939 geschlossenen Grundstückskaufvertrag die nach der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 (RGBl I, 1709) notwendige Genehmigung, so ist das dadurch herbeigeführte Leistungshindernis im Zweifel als endgültig anzusehen und die Verkäuferin befreit. Eine andere Beurteilung wäre nur gerechtfertigt, wenn die Parteien den künftigen Zusammenbruch des nationalsozialistischen Staates bereits in Rechnung gezogen und für diesen Fall den Fortbestand ihrer beiderseitigen Verpflichtungen gewollt hätten.*)

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IBRRS 1953, 0159
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.10.1953 - IV ZR 27/53

Ein längeres voreheliches Zusammenleben der Ehegatten kann nicht als Rechtfertigungsgrund für die Aufrechterhaltung der Ehe dienen, wenn es sich dabei um ein ehebrecherisches Verhältnis gehandelt hat.Hat der beklagte Ehegatte durch ein solches Verhältnis und durch sein späteres Gesamtverhalten eine sittlich bedenkliche Auffassung von der Ehe bekundet, so kann das gegen die Beachtlichkeit seines Widerspruchs sprechen.*)

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IBRRS 1953, 0142
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.10.1953 - IV ZR 75/53

Steht auf Grund der Verhandlungen in der Berufungsinstanz bereits fest, dass eine eingeklagte Forderung an einem bestimmten Kalendertag fällig wird, so ist eine nach der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz eingetretene Fälligkeit auch in der Revisionsinstanz zu beachten.Ist eine Sicherheit an einem bestimmten Gegenstand zu bestellen, so besteht eine Verpflichtung zur Ergänzung oder Leistung einer anderweitigen Sicherheit nur, falls sich dies aus dem Inhalt der getroffenen Vereinbarung ergibt.*)

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IBRRS 1953, 0141
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.10.1953 - IV ZR 40/53

Mit dem Ablauf des 31. März 1953 ist auf Grund des Artikels 117 GrundG das dem Art. 3 Abs. 2 GrundG entgegenstehende Recht außer Kraft getreten.*)

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IBRRS 1953, 0137
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.10.1953 - III ZR 270/52

Der Notar, der einen Vertrag über die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beurkundet, ist auf Grund seiner Urkundstätigkeit in keinem Falle, auf Grund der ihm obliegenden allgemeinen Pflicht zur Betreuung der Beteiligten nur unter besonderen Umständen zu einer Belehrung der Gesellschafter dahin verpflichtet, dass erst mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche entsteht und die Beschränkung der Haftung eintritt.*)

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