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Sachgebiet: Bauvertrag

7506 Entscheidungen insgesamt




Online seit 1954

IBRRS 1954, 0006
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 26.11.1954 - IV ZB 47/54

Gegen einen Beschluss, durch den gemäß § 1910 Abs 2 BGB eine Pflegschaft für einen Volljährigen angeordnet ist, kann dieser, wenn er geschäftsunfähig ist, keine wirksame Beschwerde einlegen.*)

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IBRRS 1954, 0136
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.11.1954 - IV ZR 77/54

Die Aufrechterhaltung einer Ehe, bei der die Voraussetzungen für eine Scheidung aus §48 Abs. 1 EheG vorliegen, kann erforderlich sein, wenn bei einem Obsiegen des aus der Ehe fortstrebenden Ehegatten im Scheidungsstreit das natürliche Empfinden der Kinder für die rechte Lebensordnung erschüttert würde, in der Vater und Mutter, Eltern und Kinder gemeinsam stellen, und dadurch die innere Entwicklung der Kinder schweren Schaden leiden würde.*)

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IBRRS 1954, 0135
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.11.1954 - IV ZR 109/54

Ist eine auf §48 EheG gestützte Scheidungsklage trotz dreijähriger Heimtrennung und unheilbarer Ehezerrüttung rechtskräftig abgewiesen, weil der Widerspruch des Beklagten gegen die Scheidung zulässig und beachtlich ist, so kann auch einer wiederholten Klage aus §48 EheG nicht stattgegeben werden, mit der an neuen Umständen nur vorgebracht wird, dass die Heimtrennung weitere 3 Jahre oder noch längere Zeit angedauert habe.Es wird daran festgehalten, dass bei der Wiederholung einer rechtskräftig abgewiesenen Klage aus §48 EheG eine Überprüfung der Zerrüttungs- und Schuldfrage nicht stattfindet, wenn neue Tatsachen nur zur Frage der Beachtlichkeit des Widerspruchs vorgebracht werden.Es wird ferner daran festgehalten, dass neues Vorbringen zur Frage der Beachtlichkeit des Widerspruchs es nur dann rechtfertigt, Tatsachen, die in dem früheren Rechtsstreit vorgebracht wurden oder vorgebracht werden konnten, unterstützend heranzuziehen, wenn die neuen Tatsachen erwiesen sind und schon für sich erheblich gegen die weitere Aufrechterhaltung der Ehe sprechen.*)

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IBRRS 1954, 0127
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.11.1954 - III ZR 109/53

Ein Sachschaden, der einem Grundstückseigentümer dadurch erwächst, dass bei der Instandsetzung seines bombengeschädigten Hauses städtebauliche Belange berücksichtigt werden, gilt nicht als Kriegssachschaden.*)

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IBRRS 1954, 0077
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.11.1954 - II ZR 184/53

Der Unternehmer eines Werkvertrages war nach der Währungsreform nicht verpflichtet, bei dem Besteller anzufragen, ob dieser von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wolle.*)

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IBRRS 1954, 0076
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 20.11.1954 - II ZR 240/53

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1954, 0148
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.11.1954 - V ZR 51/53

Als "andere regelmäßig wiederkehrende Leistungen" i.S. des §18 Abs. 1 Nr. 1 UmstG sind auch Raten eines Kaufpreises anzusehen, die, auf einen längeren Zeitraum verteilt, nach dem Willen der Vertragsparteien der Altersversorgung des Verkäufers dienen sollten (Bestätigung von BGH vom 23. November 1951 V ZR 76/50).Steht der Kaufpreis mehreren Verkäufern zu, besteht aber der Versorgungszweck nur bei einem von ihnen, so ist nur der Teil des Kaufpreises im Verhältnis 1 : 1 umgestellt, der dem zu versorgenden Verkäufer zusteht.*)

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IBRRS 1954, 0105
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.11.1954 - VI ZR 199/53

Wird eine Person, die eine Strassenbahn besteigen will, auf dem als Haltestelle gekennzeichneten Teil des Bürgersteigs durch einen Kraftwagen verletzt, so liegt kein Unfall bei dem Betrieb der Strassenbahn vor.*)

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IBRRS 1954, 0134
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.11.1954 - IV ZR 64/54

Bei mittelbarer anfechtbarer Zuwendung aus dem Vermögen des Gemeinschuldners geht der Rückgewähranspruch regelmässig dann nicht auf den Gegenstand, den der Anfechtungsgegner auf Veranlassung des Gemeinschuldners von einem Dritten erhalten hat, wenn der Gemeinschuldner selbst zuvor keinen Rechtsanspruch auf diesen Gegenstand hatte. Maßgebend für den Inhalt des Rückgewähranspruchs ist vielmehr auch in solchem Fall grundsätzlich dasjenige, was durch die anfechtbare Handlung dem Vermögen des Gemeinschuldners entzogen worden ist.*)

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IBRRS 1954, 0120
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.11.1954 - III ZR 100/53

Eine Verzögerung des Rechtsstreits, die die Nichtzulassung eines erstmals in der Berufungsbegründung geltend gemachten Antrags auf Vernehmung eines Zeugen rechtfertigt (§529 Abs. 2), kann im Hinblick auf die Möglichkeit, den Zeugen gemäss §272 b ZPO zu der mündlichen Verhandlung bereitzustellen, entfallen.*)

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IBRRS 1954, 0104
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.11.1954 - VI ZR 154/53

Zur Frage der Ursächlichkeit des Verschuldens für einen Betriebsunfall bei Nichtbeachtung von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.*)

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IBRRS 1954, 0103
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.11.1954 - VI ZR 141/53

Auch bei einer nur vorübergehenden Hilfeleistung, zu der jemand in seinem Arbeitsverhältnis von seinem Dienstherrn einem anderen Unternehmer zur Verfügung gestellt wird, gelten die für das "Arbeiterleihverhältnis" entwickelten Haftungsgrundsätze.*)

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IBRRS 1954, 0005
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.11.1954 - II ZR 165/53

1. Der Abschluß eines schuldrechtlichen Vertrages, durch den der Vater seinem minderjährigen Kind ein Grundstück schenkt, bringt diesem lediglich einen rechtlichen Vorteil. Ein über 7 Jahre altes Kind bedarf daher zum Abschluß eines solchen Vertrages nicht der Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters. Der Vater ist in Ausführung einer solchen Schenkung zur Grundstücksübereignung befugt, da er unbeschadet der Vorschrift des § 181 BGB gleichzeitig seine Genehmigung als gesetzlicher Vertreter zu der Annahme der Auflassung durch das Kind erteilen kann, falls die Auflassung dem Kind nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt.*)

2. Trifft der Vater beim Abschluß des Schenkungsvertrages eine Anordnung gemäß § 2050 Abs 3 BGB, so bringt auch in diesem Fall die Schenkung dem Kind lediglich einen rechtlichen Vorteil.*)

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IBRRS 1954, 0130
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.11.1954 - III ZR 47/53

Ein Beamter, der zusammen mit Angehörigen der Besatzungsmacht 1945 Beschlagnahmen vorgenommen hat, war nicht nur verpflichtet, alles zu unterlassen, wodurch eine der beschlagnahmten, aber vom Gericht nicht eingezogenen Sachen in Verlust geraten konnte, sondern hatte auch bei der Besatzungsmacht unter Umständen dahin zu wirken, daß die nicht eingezogenen Gegenstände wieder zurückgegeben würden.*)

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IBRRS 1954, 0119
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.11.1954 - III ZR 236/53

Zur frage der Umdeutung einer als selbständiges Rechtsmittel eingelegten Revision als unselbständige Anschlußrevision.*)

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IBRRS 1954, 0167
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 28.10.1954 - IV ZR 122/54

§222 Abs. 2 ZPO ist auch dann anwendbar, wenn das Ende der von dem Vorsitzenden des Berufungs- oder Revisionsgerichts nach einem Zeitraum oder bis zu einem Endzeitpunkte verlängerten Frist für die Begründung des Rechtsmittels nach dem Wortlaut der Verlängerungsverfügung auf einen Sonntag oder allgemeinen Feiertag fällt.Ist in der Berufungsinstanz gegenüber einem Streitgenossen Teilurteil ergangen und wird der Rechtsstreit auf Revision gegen dieses Urteil insoweit an einen anderen Senat des Berufungsgerichts zurückverwiesen, so muss dieser Senat auch über die in der Berufungsinstanz noch anhängigen Berufungen, die die anderen Streitgenossen betreffen, entscheiden.1. Für die Entscheidung der Frage, ob ein Bürgschafts- oder ein Garantievertrag vorliegt, kann das eigene Interesse des Eintretenden an der Erfüllung der Hauptverbindlichkeit höchstens einen Anhaltspunkt geben. Ein Garantievertrag liegt vor, sofern dem Gläubiger gewährleistet wird, dass er die Leistung auf jeden Fall erhalten soll, und zwar auch dann, wenn die Verbindlichkeit des Hauptschuldners nicht zur Entstehung gekommen oder später weggefallen ist.*)

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IBRRS 1954, 0102
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 27.10.1954 - VI ZR 167/53

Schadensersatzansprüche, für die Versicherungsschutz von einer in der Deutschen Bundesrepublik befindlichen Gesellschaft gewährt wird, stehen mit Vermögenswerten des Vertriebenen im Sinne des §87 Abs. 1 Ziff 1 BVFG in wirtschaftlichem Zusammenhang.Erleidet jemand vor der Vertreibung aus den deutschen Ostgebieten einen Unfall, der seine Arbeitsfähigkeit mindert, und würde er ohne den Unfall in der Deutschen Bundesrepublik einen höheren Verdienst haben als in den Ostgebieten, so ist auch dieser weitere Verdienstausfall eine adäquate Folge der Unfallschädigung.*)

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IBRRS 1954, 0101
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 27.10.1954 - VI ZR 132/53

Wird ein Sachschaden vorsätzlich herbeigeführt, so ist auch in der Kraftverkehrsversicherung die Frage des Haftungsausschlusses nach §152 VVG zu beurteilen. §11 Ziffer 7 AKB trifft nur für Vermögensschäden eine Sonderregelung.Grenzziehung zwischen bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit.*)

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IBRRS 1954, 0126
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.10.1954 - III ZR 56/53

Anordnung der französischen Militärregierung für Rheinland-Hessen-Nassau vom 13. Februar 1946 und Erlaß des Oberpräsidenten der Provinz Rheinland-Hessen-Nassau vom 19. März 1946 betreffend Regelung der Zivil- und Militärpensionen - (abgedruckt im Amtsblatt für das Oberpräsidium von Rheinland-Hessen-Nassau 1946 S. 5 u 6). -Ist im Wirkungsbereich dieser Bestimmungen die Zahlung von Versorgungsbezügen wegen vermuteter politischer Belastung nicht erfolgt, so kann der Versorgungsempfänger, wenn die Spruchkammerentscheidung nicht etwas anderes anordnet, nicht die Nachzahlung von Bezügen für den vor der Entnazifizierung liegenden Zeitraum verlangen.*)

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IBRRS 1954, 0125
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.10.1954 - III ZR 352/52

Die mit der 2. DVO zum DBG vom 13.10.1938 (RGBl I, 1421) erlassenen Durchführungsvorschriften Nr. 9 zu §127 DBG, durch die für das Ruhen der Versorgungsbezüge eines im öffentlichen Dienst wiederverwendeten Ruhestandsbeamten eine Kürzungsgrenze von monatlich 300 RM bezw. DM eingeführt worden war, war auf Grund des §3 der vom Verwaltungsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes erlassenen 2. SparVO vom 20.10.1948 (WiGBl 48, 111) nicht mehr zu beachten. Die Kürzungsgrenze ist kein "wohlerworbenes" Beamtenrecht und konnte durch eine auf Grund des §27 des UmstG erlassene Verordnung beseitigt werden.*)

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IBRRS 1954, 0124
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.10.1954 - III ZR 123/51

Richter, die nach §4 der VO des Präsidenten des Zentraljustizamts vom 4.1.1949 in den Wartestand versetzt worden sind, hatten im Lande Nordrhein-Westfalen, solange sie rechtskräftig in Kategorie IV eingestuft und über 45 Jahre alt waren, als Wartegeld nur die halben Versorgungsbezüge, sobald sie in Kategorie V eingestuft waren, aber das volle Wartegeld zu beanspruchen. Ein Übergangsgeld oder- gehalt steht ihnen in diesen Fällen nicht zu.*)

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IBRRS 1954, 0100
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 20.10.1954 - VI ZR 145/53

§551 Ziff. 7 ZPO ist nicht anwendbar, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe eines Urteils nach Ablauf der Dreimonatsfrist des §320 Abs. 2 Satz 3 dem Revisionskläger zugehen. In diesem Fall kann eine Aufhebung des Urteils dann nicht erfolgen, wenn auch ein antragsgemäss berichtigter Tatbestand zu keiner anderen Entscheidung geführt hätte.*)

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IBRRS 1954, 0114
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 19.10.1954 - V ZB 23/54

Als abgefunden sind nur die Kinder anzusehen, die durch einen (gerichtlichen oder notariellen) Auseinandersetzungs- und Abfindungsvertrag vom Nachlaß des verstorbenen Elternteils abgefunden oder durch einen Erbverzichtsvertrag aus der fortgesetzten Gütergemeinschaft ausgeschieden sind.Die dem überlebenden Ehegatten nach westfälischem Güterrecht zustehende Befugnis zum Abschluß eines Übertrags (Übergabe-)vertrages kann durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag der Ehegatten ausgeschlossen werden.*)

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IBRRS 1954, 0132
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 18.10.1954 - III ZR 207/51

Die Bestimmung hat keine Ansprüche für bereits vor Inkrafttreten der Spar-Verordnung (31. März 1949) aus der Kriegsgefangenschaft zurückgekehrte Beamte begründet.*)

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IBRRS 1954, 0131
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 18.10.1954 - III ZR 249/52

Die Bestimmung hat nicht mit rückwirkender Kraft Rechte kriegsgefangener Gemeindebeamte auf Zahlung von Dienstbezügen begründet.*)

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IBRRS 1954, 0147
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 15.10.1954 - V ZR 42/54

Ein Vertrag, durch den die Bundesbahn einem Buchhändler gegen Entgelt erlaubt, sein Gewerbe auf einem Bahnhof allein auszuüben, steht rechtlich dem Pachtvertrag über ein Recht gleich.Überlässt die Bundesbahn in dem Vertrag dem Buchhändler auf dem Bahnhof auch einige Plätze und Nebenräume für seinen Geschäftsbetrieb, so steht das Vertragsverhältnis dann nicht unter dem Bestandsschutz des Mieterschutzgesetzes, wenn die Überlassung gegenüber der Erlaubnis an Bedeutung völlig zurücktritt.*)

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IBRRS 1954, 0123
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.10.1954 - III ZR 89/52

Die im Frühjahr 1945 nach Celle verlegte und zum 31. Dezember 1946 als selbständige Dienststelle aufgelöste Verwaltung des früheren preussischen Landgestüts Georgenburg (Ostpreussen) wurde nach dem Zusammenbruch eine eigene Dienststelle der Provinz Hannover und später des Landes Hannover bezw. Niedersachsen und die bei dieser Dienststelle tätigen Beamten wurden dementsprechend Beamte der Provinz und später des Landes.*)

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IBRRS 1954, 0122
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.10.1954 - III ZR 346/52

Ist eine Klage innerhalb der Frist des §143 DBG erhoben, so kann der Kläger auch nach Ablauf der für die Klageerhebung bestimmten Frist den Klageantrag gemäss §268 Ziff 2 ZPO erweitern.*)

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IBRRS 1954, 0099
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.10.1954 - VI ZR 49/54

Will der Berufungsbeklagte über die Verteidigung gegen die Berufung hinausgehen und neue Klageanträge stellen, so kann dies nur im Wege der Anschlussberufung erfolgen.Die unselbständige Anschlussberufung muss sich gegen den Berufungskläger wenden. Werden mit der Anschlussberufung Anträge gegen eine bisher nicht am Verfahren beteiligte Partei gestellt, so ist die Anschlussberufung auch bei Einverständnis dieser Partei mit dem gewählten Verfahren als unzulässig zu verwerfen.Die Zulässigkeit der Anschlussberufung ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen.*)

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IBRRS 1954, 0098
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 13.10.1954 - VI ZB 29/54

Wird eine Berufung wegen vorhergegangener Ablehnung eines Armenrechtsgesuches verspätet und verbunden mit einem Wiedereinsetzungsgesuch eingelegt, und nimmt dann der mit der Führung des Fristenkalenders betraute Anwaltsangestellte mangels Belehrung an, die Berufungsbegründungsfrist beginne erst mit Bewilligung der Wiedereinsetzung, so liegt kein unabwendbarer Zufall bei Versäumung der Begründungsfrist vor.*)

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IBRRS 1954, 0146
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.10.1954 - V ZR 81/53

Eine von den Vertragsparteien (vor Erfüllung der Veräussererpflichten) getroffene Vereinbarung; durch die der in einem notariell oder gerichtlich beurkundeten Grundstücksveräusserungsvertrag ausbedungene Kaufpreis wesentlich herabgesetzt wird, bedarf zu seiner Wirksamkeit ebenfalls der notariellen oder gerichtlichen Beurkundung, und zwar auch dann, wenn diese Vereinbarung ein Vergleich ist.*)

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IBRRS 1954, 0111
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.10.1954 - I ZR 42/53

Die Frage, in welchem Umfange der Verkäufer beim Verkauf eines gebrauchten Kraftwagens, wenn er sich nicht dem Vorwurf der arglistigen Täuschung aussetzen will, den Käufer über einen Unfall unterrichten muß, der den Wagen betroffen hat, läßt sich nicht allgemein beantworten, sondern kann nur an Hand der Umstände des Einzelfalles entschieden werden. In manchen Fällen, etwa dann, wenn der Wagen zu einem stark reduzierten Preis angeboten wird, kann ein allgemeiner Hinweis auf den Unfall genügen, und der Verkäufer darf es möglicherweise dem Käufer überlassen, nach näheren Einzelheiten zu fragen. In aller Regel sind jedoch strengere Anforderungen zu stellen. Eine weitergehende Offenbarungspflicht besteht insbesondere dann, wenn es sich um einen erst wenig benutzten, zu einem entsprechend hohen Preis angebotenen Wagen handelt. Hier muß der Verkäufer dem Käufer von sich aus vollen Aufschluß über Art und Schwere des Unfalles geben. Durch Mitteilungen über Einzelheiten, die geeignet sind, den Unfall zu bagatellisieren, wird der Offenbarungspflicht in keinem Falle genügt.*)

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IBRRS 1954, 0121
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 07.10.1954 - III ZR 303/52

Eine Anrechnung von Einkünften aus Vermögen auf Witwengeld, auf das die Beamtenwitwe schon vor dem Inkrafttreten der 1. Maßnahmenverordnung vom 15. Januar 1949 einen Anspruch erworben hat, ist unzulässig.*)

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IBRRS 1954, 0166
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 30.09.1954 - IV ZB 39/54

Die Anmeldung ist bei der Anmeldestelle i.S. des §17 Abs. 1 WBG eingegangen, wenn diese sie als solche entgegennimmt. Auf den Abschluss eines Vertrages zwischen Anmelder und Anmeldestelle über die Bearbeitung der Anmeldung kommt es hierfür nicht an.*)

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IBRRS 1954, 0097
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.09.1954 - VI ZR 206/53

Der anstelle des Halters haftende Schwarzfahrer wird von seiner Haftung nur frei, wenn er den Entlastungsbeweis nach §7 Abs. 2 StVG erbringt. Der Entlastungsbeweis gemäss §18 Abs. 1 Satz 2 StVG reicht nicht aus.*)

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IBRRS 1954, 0072
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.09.1954 - II ZR 331/53

Gesellschaftsverträge einer GmbH unterliegen nicht der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht, soweit sie Bestimmungen individualrechtlichen Inhalts, z.B. Bestimmungen über eine Pensionszusage für Witwen der Geschäftsführer enthalten.*)

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IBRRS 1954, 0110
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 28.09.1954 - I ZR 180/52

Eine (vorsorgliche) Anfechtung wegen Irrtums muß unzweideutig den dem Anfechtungsgegner erkennbaren Willen ergehen, das Geschäft wegen des Willensmangels nicht bestehen lassen zu wollen. Streiten die Parteien darüber, welchen Inhalt ihre Vertragsabreden hatten, und hat ein vom Kläger genannter Zeuge dessen Darstellung bestätigt, so kann in der Aufrechterhaltung des Klagabweisungsantrages nicht ohne weiteres eine Anfechtungserklärung des Beklagten in Bezug auf den die Klagegrundlage bildenden Vertrag erblickt werden, zumal wenn die Möglichkeit eines Irrtums und einer Irrtumsanfechtung überhaupt nicht erörtert worden ist.*)

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IBRRS 1954, 0053
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.09.1954 - V ZR 48/54

Die Ermächtigung, ein Bergwerk zu verpachten, kann dem Grubenvorstand oder Repräsentant einer Gewerkschaft ohne förmliche Statutenänderung durch Beschluß der Gewerkenversammlung nur für einen konkreten Pachtvertrag erteilt werden. Dies gilt auch für Gewerkschaften alten Rechts.*)

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IBRRS 1954, 0165
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.09.1954 - IV ZR 75/54

Auch wenn infolge der Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse längere Zeit ein eheliches Zusammenleben nicht möglich ist, haben Ehegatten grundsätzlich zu verantworten, was aus ihrer Ehe wird. Dementsprechend muß der Verschuldensbegriff, wie er in §48 Abs. 2 EheG gebraucht ist, ausgelegt und angewendet werden.Wenn in schwerer Leidenszeit (Gefangenschaft infolge des Krieges) ein Ehegatte Halt und Trost in dem Glauben gefunden hat, in dem anderen Ehegatten, trotz äusserer Trennung einen ihm innerlich fest verbundenen Menschen zu besitzen, und die Ehe für ihn besonders dadurch zum Inhalt seines Lebens geworden ist, so spricht dies für die Beachtlichkeit seines Widerspruchs gegen die Scheidung.*)

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IBRRS 1954, 0133
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.09.1954 - III ZR 39/52

§77 des Bundesgesetzes zu Art. 131 GrundG ist auch insoweit gültig, als er einem am 31. März 1947 ausgeschiedenen, beim Inkrafttreten dieses Gesetzes noch nicht wiederverwendeten ehemaligen Reichsbeamten (Marineoberlotsen) Ansprüche aus seinem Beamtenverhältnis für die Zeit vor dem 1. April 1951 versagt. (Ergänzung zum Urteil III ZR 30/53 vom 5. Juli 1954).*)

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IBRRS 1954, 0109
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.09.1954 - I ZR 18/53

Hat der Besteller in seinem Bestellschreiben darauf hingewiesen, daß er den Vertragsbeziehungen seine Einkaufsbedingungen zugrunde legen wolle und daß die Geltung der Bedingungen des Lieferanten - seiner - des Bestellers - schriftlicher Anerkennung bedürfe, so gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Lieferers, wenn dieser in seinem Bestätigungsschreiben den Auftrag in unmißverständlicher Weise nur unter Zugrundelegung seiner Bedingungen angenommen und der Besteller hierauf nicht widersprochen, sondern Teillieferungen abgenommen und Teilzahlungen geleistet hat (vgl. Urteil vom 12.2.52 - I ZR 98/51 - LM BGB §150 Nr. 2).*)

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IBRRS 1954, 0051
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.09.1954 - V ZR 35/54

Der Wiederaufbau eines durch Kriegseinwirkung zerstörten Gebäudes, der über die Errichtung eines Behelfsbaues mit kurzer Lebensdauer hinaus geht, ist in der Regel weder eine zur Erhaltung eines Nachlaßgegenstandes oder eines sonstigen gemeinschaftlichen Gegenstandes notwendige, noch eine zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderliche Maßregel. Kein Teilhaber oder Miterbe ist daher berechtigt, einen solchen Bau ohne Mitwirkung oder Zustimmung der anderen auszuführen, noch verpflichtet, zu einer solchen Maßregel mitzuwirken oder sich einem entsprechenden Beschluß der Mehrheit der Teilhaber zu fügen."Störer" i.S. des § 1004 BGB ist nicht nur derjenige, der die Beeinträchtigung bewirkt hat, sondern auch - gegebenenfalls allein - derjenige, der eine störende Anlage hält und von dessen Willen ihre Beseitigung abhängig ist.Errichtet ein Fremder auf einem Grundstück eine störende Anlage, die mit Besitzentziehung verbunden ist, so kann der Eigentümer sowohl den Herausgabeanspruch wie auch den Anspruch auf Beseitigung der Störung erheben.*)

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IBRRS 1954, 0096
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.07.1954 - VI ZR 32/53

Die Frage der Zulässigkeit von Beweismitteln hat im Rahmen des Art. 1985 Code civil verfahrensrechtlichen Charakter und ist daher nach der lex fori zu entscheiden.*)

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IBRRS 1954, 0164
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 14.07.1954 - IV ZB 111/53

§3 VHG ist gegenüber dem persönlichen Schuldner nicht anwendbar, wenn dieser weder Eigentümer noch dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstücks ist, auf dem das Grundpfandrecht, das die Verbindlichkeit sichert, ruht. In diesem Falle kann ihm jedoch Vertragshilfe durch Herabsetzung der Zinsen nach §1 des Gesetzes gewährt werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.Zinsforderungen können nach §1 des Gesetzes ganz erlassen werden, wenn sie dem Gläubiger der Hauptforderung zustehen, von der ein Teil bestehen bleibt.*)

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IBRRS 1954, 0095
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1954 - VI ZR 99/53

Aus der Mitwirkung eines Strohmanns können im allgemeinen keine Bedenken gegen die Gültigkeit des Zwangsversteigerungsverfahrens und des Zuschlags hergeleitet werden.*)

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IBRRS 1954, 0094
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1954 - VI ZR 82/53

Ist die Haftung des Schuldners durch Vereinbarung auf bestimmte Gegenstände beschränkt, so muss bei der Entscheidung über den Anspruch des Gläubigers im Urteil ausgesprochen werden, dass der Beklagte für die Schuld nur mit diesen Gegenständen haftet.*)

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IBRRS 1954, 0093
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1954 - VI ZR 7/54

Begeht der Mieter Handlungen, die auf eine Täuschung des Vermieters abzielen, und wird hierdurch das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter gestört, so kann darin jedenfalls dann eine erhebliche Belästigung liegen, wenn diese Handlungen sich auf das Mietverhältnis beziehen.*)

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IBRRS 1954, 0092
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1954 - VI ZR 64/54

Ist der Kläger von dem Berufungsgericht mit einem Teil seiner Rentenansprüche rechtskräftig abgewiesen worden, so kann er, wenn das Urteil auf die nur von dem Beklagten eingelegte Revision aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden ist, mit einer nunmehr erhobenen Anschlußberufung den Anspruch auf eine erhöhte Rente nur geltend machen, soweit die Voraussetzungen des §323 ZPO vorliegen.Lohnerhöhungen in der Zeit vor dem Schluß der letzten mündlichen Verhandlung, die dem ersten Urteil des Berufungsgerichts vorausgingen, rechtfertigen keine Abänderung nach §323 ZPO. Sie können auch dann nicht berücksichtigt werden, wenn eine Abänderungsklage zulässigerweise auf spätere Lohnerhöhungen gestützt wird.*)

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IBRRS 1954, 0091
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1954 - VI ZR 260/53

Bei der Ermittlung des nach §843 BGB zu erstattenden Erwerbsschadens können Einnahmen aus einem Geschäft, das gegen die guten Sitten verstösst, nicht berücksichtigt werden.Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlussurteil nicht mehr berührt werden kann.*)

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IBRRS 1954, 0075
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1954 - II ZR 190/53

Zur Täuschungsanfechtung gehört im Gegensatz zum Betruge nicht Schädigungsvorsatz.Eine Täuschung, die das Beste des anderen Teils will, ist nicht arglistig. Aber die wohlmeinende Absicht muß klar zutage treten, und die tatsächlichen Verhältnisse dürfen keinen Zweifel über ihr Vorhandensein offen lassen.*)

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