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Sachgebiet: Bauvertrag

7506 Entscheidungen insgesamt




Online seit 1955

IBRRS 1955, 0010
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.04.1955 - II ZR 202/53

1. Der Abschluß eines Gesellschaftsvertrages zur Errichtung einer Kommanditgesellschaft bedarf stets der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung, wenn ein Minderjähriger am Abschluß eines solchen Vertrages beteiligt ist.*)

2. Hat sich ein Minderjähriger in rechtsgeschäftlich unwirksamer Weise am Abschluß eines Gesellschaftsvertrages beteiligt und ist diese Gesellschaft sodann in Vollzug gesetzt worden, so kann ein solches Gesellschaftsverhältnis nicht als faktische Gesellschaft unter Einschluß des Minderjährigen angesehen werden.*)

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IBRRS 1955, 0009
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 28.04.1955 - III ZR 161/53

Wenn die Bewährungsfrist verlängert wird, dann ist gemäß § 6 Abs 3 Satz 2 StraftilgG die gesamte Frist - und nicht lediglich die nach der Verlängerung liegende Zeit - auf die Tilgungsfrist anzurechnen.*)

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IBRRS 1955, 0008
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 23.04.1955 - VI ZB 4/55

Geht erst aus der Berichtigung eines Urteilstenors hervor, daß eine Partei durch das ergangene Urteil beschwert ist, so beginnt der Lauf der Rechtsmittelfrist mit der Zustellung des BerichtigungsBeschlusssses.*)

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IBRRS 1955, 0007
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.04.1955 - III ZR 152/54

Für die Entscheidung von Streitigkeiten über die nach dem Viehseuchengesetz zu leistenden Entschädigungen sind die ordentlichen (Zivil-) Gerichte zuständig.*)

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IBRRS 1955, 0006
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.04.1955 - III ZR 203/53

1. Die Pflicht zur sorgfältigen Erfüllung der den Landesämtern für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung hinsichtlich der Vermögenskontrolle obliegenden Aufgaben obliegt in aller Regel deren Beamten als Amtspflicht auch den Vermögensträgern selbst gegenüber; das gilt grundsätzlich auch bei einem Vermögen, das zwecks "Rückerstattung" an den Verfolgten unter Kontrolle gestellt worden ist.*)

2. Wer fremdes Vermögen einem anderen anvertraut, muß es sich gefallen lassen, daß an seine Verpflichtung bei Auswahl und Überwachung des von ihm mit der Verwaltung des fremden Vermögens Beauftragten besonders strenge Anforderungen gestellt werden. Bei der Überwachung des Verwalters (Treuhänders) sich ergebende fachliche oder persönliche Ungeeignetheit des Verwalters (Treuhänders) muß immer dann zu dessen Abberufung führen, wenn die zutage getretene Ungeeignetheit auch der Berufung zum Verwalter (Treuhänder) entgegengestanden haben würde.*)

3. Von einem Verwalter fremden Vermögens muß verlangt werden, daß er die fremden Gelder getrennt von seinen eigenen Geldern verwahrt und daß er sie entweder in bar oder auf einem Sonderkonto jederzeit greifbar bereithält. Er darf sie auch nicht vorübergehend für eigene Zwecke verwenden.*)

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IBRRS 1955, 0005
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.04.1955 - II ZR 227/53

1. Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft haben in dem gesetzlich zulässigen Rahmen (§ 138 BGB) freie Hand, wie sie die von den einzelnen Gesellschaftern zu erbringenden Leistungen bewerten. Sie können daher im allseitigen Einverständnis bei Bareinlagen den Wert höher oder niedriger als den Nominalwert der Einlage, bei Sacheinlagen den Wert höher oder niedriger als den Verkehrswert der Einlage ansetzen.*)

2. Zur Frage, wie der Abfindungsanspruch eines ausscheidenden Gesellschafters zu bewerten ist, wenn die verbleibenden Gesellschafter das Unternehmen fortführen.*)

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IBRRS 1955, 0021
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.04.1955 - I ZR 66/53

1. Für den Schadensersatzanspruch wegen Verzuges gilt dieselbe Verjährungsfrist wie für den Hauptanspruch, mit dessen Erfüllung der Schuldner in Verzug geraten ist.*)

2. Ist ein Schadensersatzanspruch wegen Verzuges darauf gegründet, daß bei rechtzeitiger Reichsmarkzahlung Sachwerte angeschafft und damit ein das Umstellungsverhältnis 10:1 übersteigender Wert erhalten worden wäre, so beginnt die Verjährung frühestens mit dem Inkrafttreten des Umstellungsgesetzes.*)

3. Der im Verzug befindliche Schuldner ist auch für die während des Verzugs durch Zufall (z.B. ein vorübergehendes Zahlungsverbot des Gesetzgebers) eintretende zeitweilige Unmöglichkeit seiner Leistung verantwortlich.*)

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IBRRS 1955, 0004
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.04.1955 - I ZR 246/52

Die Aufrechnung mit einer Forderung, die erst nach Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz entstanden ist, ist nur zuzulassen, wenn der Kläger einwilligt oder das Gericht die Geltendmachung in dem anhängigen Verfahren für sachdienlich hält. Die Sachdienlichkeit kann insbesondere verneint werden, wenn das Gericht mangels genügender Substantiierung der Aufrechnungsforderung erst die Aufklärung nach § 139 ZPO herbeiführen müßte.*)

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IBRRS 1955, 0035
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.04.1955 - VI ZR 72/54

Lücken in der Beweisführung gehen dann zu Lasten der nicht beweispflichtigen Partei, wenn sie die Unaufklärbarkeit schuldhaft herbeigeführt hat.*)

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IBRRS 1955, 0003
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 15.04.1955 - V ZR 22/54

Wenn der Konkursverwalter ein Mietverhältnis gemäß § 19 KO dem Vermieter kündigt oder es durch Vereinbarung mit dem Vermieter vorzeitig aufhebt und dadurch die Fortsetzung eines von dem Gemeinschuldner eingegangenen Untermietverhältnisses unmöglich macht, so ist eine dieserhalb dem Untermieter gegen die Konkursmasse zustehende Schadensersatzforderung keine Masseschuld im Sinne des § 59 KO, sondern eine einfache Konkursforderung (Bestätigung von RGZ 67, 372). An Stelle einer solchen Schadensersatzforderung kann der Untermieter in diesem Falle keine Ansprüche auf Grund von § 281 BGB erheben.*)

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IBRRS 1955, 0002
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 14.04.1955 - II ZR 2/55

Einem Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs 2 ZPO, der damit begründet ist, daß dem Vollstreckungsgläubiger in den Vorinstanzen das Armenrecht bewilligt worden sei, kann auch dann nicht stattgegeben werden, wenn der Vollstreckungsschuldner im Berufungsverfahren einen Antrag aus § 713 Abs 2 ZPO deshalb nicht gestellt hat, weil ihm die Mittel zur Leistung der erforderlichen Sicherheitsleistung nicht zur Verfügung stehen.*)

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IBRRS 1955, 0034
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.03.1955 - VI ZR 23/54

Ein Kraftfahrer handelt fahrlässig, wenn er sich eine ihn überkommende Müdigkeit nicht zum Bewußtsein bringt, obwohl er sie bei sorgfältiger Selbstbeobachtung hätte bemerken können oder mit ihrem Eintritt hätte rechnen müssen.Aus Vernachlässigung der Obhutspflicht durch seine Eltern kann einem Kinde der Einwand mitwirkenden Verschuldens nur entgegengehalten werden, wenn die Eltern in Ausübung der gesetzlichen Vertretung gehandelt haben.*)

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IBRRS 1955, 0022
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.03.1955 - III ZR 174/53

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1955, 0044
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 08.03.1955 - V ZB 2/54

Würde die Gewährung von Vertragshilfe zugunsten des Schuldners eines Geldinstituts einen Ausgleichsanspruch gegen das Land auslösen (§ 11 UmstG, § 3 Abs. 6 der 2. DVO zum UmstG), so hat dieses ein rechtliches Interesse am Ausgang des Verfahrens, das zum Beitritt als Nebenintervenient berechtigt.Schuldner im Sinne des Vertragshilfegesetzes ist der zur Zeit der Entscheidung Verpflichtete ohne Rücksicht darauf, ob er der ursprüngliche Schuldner ist oder ob nach der Begründung der Verbindlichkeit ein Schuldnerwechsel stattgefunden hat.Die Befreiung des Schuldners von der grundsätzlich bestehenden Pflicht zur Offenlegung seiner Vermögens- und Erwerbsverhältnisse bedarf der Begründung durch das Gericht.Der Erwerb eines ertraglosen Trümmergrundstücks durch den Schuldner vor dem Zusammenbruch stellt für sich allein keinen besonderen Grund für eine unzumutbare Härte im Sinne des § 3 Abs. 3 VHG dar.*)

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IBRRS 1955, 0050
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.03.1955 - V ZR 56/54

Wird das auf einem verkauften Grundstück stehende Gebäude nach dem Übergang der Gefahr durch Brand zerstört, so hat der Verkäufer das, was er vom Versicherer auf Grund des Brandes erhält, jedenfalls dann an den Käufer abzuführen, wenn dieser im Zeitpunkt des Brandes den Kaufpreis noch nicht bezahlt hatte.*)

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IBRRS 1955, 0049
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 18.02.1955 - V ZR 33/54

Die Anordnung einer Grundstücksverwaltung gemäß der Durchführungsbestimmung Nr. 14 zur Berliner Umstellungsverordnung kann dazu führen, daß die Zahlung von Mietzins, der in DM-West zu erbringen ist, vom Schuldner nicht mehr deswegen zurückbehalten werden darf, weil er eine Forderung in DM-Ost hat, die aus einer nicht in den Berliner Westsektoren gelegenen öffentlichen Kasse zu berichtigen ist, an die er vorher den Mietzins zu zahlen hatte.*)

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IBRRS 1955, 0048
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.02.1955 - V ZR 134/54

Die Anwendung der Grundsätze über eile Beweislast ist auch ohne darauf gerichtete Revisionsrüge nachzuprüfen.Der verbietende Eigentümer hat die Beweislast dafür, daß von der Anlage mit Sicherheit unzulässige Einwirkungen auf sein Grundstück ausgehen würden.*)

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IBRRS 1955, 0046
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.02.1955 - V ZR 111/53

Bei einem dem Preisstop unterliegenden Grundstücksveräusserungsvertrag gilt das beurkundete Entgelt auch dann als vereinbart, wenn die Vertragsteile in Täuschungsabsicht ein Entgelt anderer Art als das beurkundete vereinbaren (vgl. BGHZ 11, 90 [98/101]). Diese Rechtsfolge tritt aber dann nicht ein, wenn der Gesamtwert der Leistungen des Käufers die Höhe des beurkundeten Entgelts nicht übersteigt. In diesem Falle ist die Nichtigkeit des Vertrags nach den allgemeinen Vorschriften zu beurteilen.*)

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IBRRS 1955, 0033
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.02.1955 - VI ZR 287/53

Ist ein revisionsfähiges Teilurteil ergangen, so ist ein späteres Schlußurteil auch ohne Vorliegen der Revisionssumme insoweit revisibel, als die Kostenentscheidung die Kosten bzgl. des Gegenstandes des Teilurteils betrifft. Die Revision erfolg als selbständiges Rechtsmittel und ist nur zulässig, wenn im Zeitpunkte ihrer Einlegung die Revision gegen das Teilurteil anhängig ist (Bestätigung von RG JW 1936, 2544).*)

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IBRRS 1955, 0047
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.02.1955 - V ZR 99/53

Vereinbaren die Vertragsteile bei einem dem Preisstop unterliegenden Grundstückskaufvertrag in Täuschungsabsicht ein höheres Entgelt als das beurkundete (Schwarzkaufpreis), dann tritt die Rechtsfolge des § 4 der Grundstückspreisverordnung (Gültigkeit des beurkundeten Entgelts) nicht ein, wenn auch das beurkundete Entgelt noch von der Preisbehörde beanstandet und die Unwirksamkeit des Vertrags nicht nach § 2 Abs. 2 der Verordnung geheilt wird. In diesem Falle ist § 817 Satz 2 BGB nicht von der Anwendung ausgeschlossen und kann der Käufer den Schwarzkaufpreis nicht zurückfordern, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift vorliegen.*)

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IBRRS 1955, 0032
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 02.02.1955 - VI ZR 225/53

Zur Haftung des Geschäftsherrn nach §831 BGB.*)

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IBRRS 1955, 0039
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.01.1955 - VI ZR 253/53

Für Unfallschaden, den ein unbefugter Benutzer eines Kleinkraftrades anrichtet, haftet der Halter, wenn er es unterlassen hat, das Fahrzeug zu sichern, obwohl er hätte erkennen müssen, daß dies zu unbefugter Benutzung und Schädigung anderer Personen führen könnte.Was zur Sicherung des Fahrzeugs vor unbefugter Benutzung geschehen muß, richtet sich nach den jeweiligen Verhältnissen.Zur Verhinderung des Gebrauchs durch einen Familienangehörigen, der das Motorrad schon wiederholt benutzt hat, können weitergehende Maßnahmen geboten sein als gegenüber Aussanstehenden.*)

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IBRRS 1955, 0031
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.01.1955 - VI ZR 274/53

Sind Räume zum Betriebe eines Geschäfts vermietet, so gehört es zur Gewährung ihres vertragsmässigen Gebrauchs, daß der Vermieter in anderen Räumen des Hauses kein Konkurrenzgeschäft zulässt. Doch ist es im allgemeinen nicht unzulässig, wenn in einem andersartigen Geschäft Waren des Geschäftsbetriebs des Mieters nur nebenher geführt werden (Bestätigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts).*)

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IBRRS 1955, 0030
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.01.1955 - VI ZR 254/53

§24 StVG ist Schutzgesetz im Sinne des §823 Abs. 2 BGB.Zum Entlastungsbeweis des Halters einer Zugmaschine.*)

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IBRRS 1955, 0029
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 22.01.1955 - VI ZB 41/54

Gibt ein Rechtsanwalt, dem ein Urteil zugestellt wird, die unterzeichnete Empfangsbescheinigung zurück, bevor ein Vermerk über den Ablauf der Berufungsfrist in den Handakten gefertigt oder eine Eintragung im Fristenkalender erfolgt ist, so ist er zu ganz besonderer Sorgfalt verpflichtet und hat selbst alles Notwendige zu veranlassen, damit die alsbaldige Vorlegung der Akten mit dem zugestellten Urteil durch sein Büro gesichert ist.*)

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IBRRS 1955, 0024
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.01.1955 - VI ZR 252/53

Den Erwerb von Ansprüchen braucht sich der Gläubiger als Vorteilsausgleichung im allgemeinen nur dann anrechnen zu lassen, wenn er für diese Ansprüche Erfüllung erlangt.Gibt der gutgläubige Käufer einer dem Eigentümer abhanden gekommenen beweglichen Sache diese an den Eigentümer heraus, ohne sich Ansprüche auf Ersatz von ihm bekannten Verwendungen vorzubehalten, die der Verkäufer auf die Sache gemacht hatte, oder für die rechtzeitige gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Verwendungsersatz zu sorgen, so kann den Käufer der Vorwurf eines mitwirkenden Verschuldens treffen, das der Verkäufer dem Schadensersatzanspruch des Käufers entgegenhalten kann.Ermittlung des Wertes von Verwendungen.*)

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IBRRS 1955, 0045
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.01.1955 - V ZR 116/53

Wenn der mit einem Grundstücksverkauf beauftragte Makler, nachdem der Grundstücksverkäufer zu einem bestimmten Preise ein Kaufangebot abgegeben hatte, selbst (oder durch einen von ihm Beauftragten) das Grundstück als vollmachtloser Vertreter des Verkäufers zu einem geringeren Preise verkauft (oder verkaufen läßt) und dann dem Grundstückseigentümer eine Leistung dafür zusagt, daß der Grundstückseigentümer den Kaufvertrag genehmigt, so bedarf diese Zusage regelmäßig als außerhalb des Kaufvertrags stehendes Nebengeschäft nicht der Form des § 313 Satz 1 BGB.*)

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IBRRS 1955, 0028
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.01.1955 - VI ZR 247/53

Das vom Länderrat beschlossene Gesetz Nr. 119 über die Sozialversicherung der Insassen von Arbeite- und Internierungslagern unterliegt der richterlichen Prüfungszuständigkeit.Soweit durch die in dem Gesetz angeordnete Rückwirkung einem Internierten Ansprüche auf Ersatz eines durch die Leistungen der Sozialversicherung nicht gedeckten Schadens wegen eines vor der Verkündung erlittenen Arbeitsunfalls entzogen worden sind, ist es wegen Verstosses gegen die Grundnorm der Eigentumsgarantie nichtig.*)

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IBRRS 1955, 0027
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.01.1955 - VI ZR 242/53

Wird von einer Bergwerks AG geduldet, daß täglich Hunderte von Menschen an ihrer jedermann leicht zugänglichen Halde Kohlen und Zünderdrähte sammeln, so sind die Kohlensucher vor der nicht geringen Gefahr durch Blindgänger, Sprengpatronen und -kapseln, die sich unter den Kohlen und an den Zünderdrähten befinden können, zu warnen.Diese Pflicht zu warnen besteht auch dann, wenn sich die Sammler ohne Einverständnis der Bergwerks AG an ihrer Halde befinden, jedoch aus sozialen Gründen am Betreten der Bergwerksanlagen nicht gehindert worden sind.*)

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IBRRS 1955, 0026
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.01.1955 - VI ZR 256/53

Wird in einem Vergleich zwischen Vertragspartnern die Vereinbarung getroffen, dass über die Bedeutung einer Vertragsbestimmung die ordentlichen Gerichte entscheiden sollen, so ist diese Vereinbarung nicht als Schiedsabkommen im Sinne des §317 BGB anzusehen. Werden in einem solchen Falle die ordentlichen Gerichte angerufen, so haben sie im Wege der Vertragsauslegung den Sinn der zwischen den Parteien streitigen Vertragsbestimmung zu ermitteln.*)

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IBRRS 1955, 0025
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.01.1955 - VI ZR 227/53

Zur Anwendung der Rechtsgrundsätze der sogenannten Anscheinsvollmacht im Bankverkehr.Ist durch eine Freizeichnungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung einer Bank aus Auskünften und Empfehlungen ausgeschlossen, so kann die Berufung der Bank auf diese Freizeichnungsklausel als mißbräuchliche Rechtsausübung unbeachtlich sein, wenn es nach den besonderen Umständen des Einzelfalles mit Treu und Glauben unvereinbar ist, daß sich die Bank der Verantwortung für ihr Handeln entzieht.*)

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Online seit 1954

IBRRS 1954, 0149
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.12.1954 - III ZR 79/53

Für die Verletzung der Pflicht zur Verkehrssicherung auf Reichsstraßen haftete in der Regel nur das Land oder die (preussische) Provinz, nicht das Reich.*)

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IBRRS 1954, 0108
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 18.12.1954 - VI ZR 177/53

Veranlasst der Pächter durch ein vertragswidriges Verhalten, die außerordentliche Kündigung des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Pachtvertrages durch den Verpächter, so kann dieser den entgangenen Pachtzins nur bis zu dem Tage als Schadensersatz fordern, zu dem nach dem Vertrag erstmals eine Kündigung möglich ist.*)

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IBRRS 1954, 0113
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.12.1954 - V ZR 77/53

Die Bestellung einer Hypothek für eine fremde Schuld kann im Verhältnis zum persönlichen Schuldner ebenso wie die Leistung einer Bürgschaft dann eine Schenkung sein, wenn der Grundstückseigentümer (bzw. der Bürge) unentgeltlich unter Verzicht auf den gesetzlichen Rückgriff die Verpflichtung übernimmt, die persönliche Schuld (bzw. Hauptschuld) zu erfüllen.Die Rechtsbeziehungen des Eigentümers, der für eine fremde Schuld eine Hypothek an seinem Grundstück bestellt, können im Verhältnis zum persönlichen Schuldner als "Auftrag" beurteilt werden. Der Grundstückseigentümer kann im Rahmen der natürlichen Abwicklung der persönlichen Schuld, im Falle berechtigter Kündigung des Auftrags aus wichtigem Grund auch vorzeitig, die Befreiung von der dinglichen Haftung als Ersatz seiner Aufwendung verlangen. Führt die Bestellung der Hypothek z.B. durch geringere Belastung seines Vermögens mit Abgaben für den Lastenausgleich zu einem Vorteil für den Grundstückseigentümer, dann mindert dieser den Umfang seiner Aufwendung und ist er auf den Befreiungsanspruch im Wege der Vorteilsausgleichung anzurechnen.*)

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IBRRS 1954, 0008
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.12.1954 - V ZR 4754

Hat der Mieter eine zum Bau verwendete Mietvorauszahlung geleistet, die abgewohnt werden soll, so ist im Fall der Zwangsversteigerung der Ersteher, der das Mietverhältnis kündigt, in entsprechender Anwendung des § 555 BGB verpflichtet, den noch nicht abgewohnten Teil des Baukostenzuschusses dem Mieter zurückzuerstatten.*)

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IBRRS 1954, 0107
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 15.12.1954 - VI ZR 192/53

§372 Satz 2 Halbsatz 2 setzt voraus, daß es sich um eine bestimmte Verbindlichkeit handelt und nur zweifelhaft ist, wer Gläubiger dieser Verbindlichkeit ist. Stehen mehrere Verbindlichkeiten in Frage, deren Erfüllung mehrere Gläubiger aus verschiedenen Rechtsgründen fordern, so berechtigt ein schuldloser Zweifel des Schuldners, welche von diesen Verbindlichkeiten begründet ist, nicht zur Hinterlegung (Bestätigung von RGZ 103, 285).*)

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IBRRS 1954, 0118
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 14.12.1954 - V ZB 31/54

Die Berufungsschrift oder Revisionsschrift muß, falls die Berufung oder Revision nicht durch Telegramm eingelegt wird, durch einen bei dem Berufungsgericht bezw. Revisionsgericht zugelassenen Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein (Bestätigung von RGZ 151, 82 ff).*)

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IBRRS 1954, 0170
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.12.1954 - IV ZR 139/54

Eine Berufungsbegründung, die darin besteht, dass auf das Armenrechtsgesuch eines bei dem Berufungsgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalts Bezug genommen und weiter ausgeführt wird, das erstinstanzliche Urteil werde nur in rechtlicher Hinsicht angefochten, entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Das gilt auch, wenn die Entscheidung des Rechtsstreites letzthin von der Beurteilung einer einzigen Rechtsfrage abhängt.*)

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IBRRS 1954, 0150
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.12.1954 - III ZR 113/53

Zur Frage der Haftung für Schäden bei der Umsiedlung von Bauern anläßlich der Änderung von Besatzungszonengrenzen.*)

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IBRRS 1954, 0169
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.12.1954 - IV ZR 92/54

Grundsätzlich muss eine letztwillige Verfügung ihrem vollen Umfang nach feststehen, wenn Rechte aus ihr hergeleitet werden sollen. Ist aber trotz der mangelnden Feststellbarkeit eines Teils des Testaments der Gesamtwille des Erblassers insoweit erkennbar, dass ohne Rücksicht auf den Inhalt und den Umfang des nicht festgestellten Inhalts des Testaments der feststellbare Teil Bestand haben soll und dieser Teil durch die Unbestimmtheit der nicht bekannten Verfügungen seinem Umfang nach nicht wesentlich berührt wird, so reicht dies zur Geltendmachung der sich aus dem feststellbaren Teil ergebenden Ansprüche aus.*)

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IBRRS 1954, 0007
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 09.12.1954 - II ZB 15/54

Das Stammkapital einer GmbH kann nicht in der Weise erhöht werden, daß die Gesellschaft eine auf das erhöhte Stammkapital zu leistende Stammeinlage übernimmt.*)

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IBRRS 1954, 0106
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.12.1954 - VI ZR 189/53

Der Konkursverwalter ist nicht befugt, einem Konkursgläubiger durch Abtretung einer Forderung des. Gemeinschuldners zum Nachteil der Gläubigergemeinschaft eine bevorzugte Befriedigungsmöglichkeit zu gewähren. Die gleichwohl vorgenommene Abtretung ist nichtig. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der abgetretenen Forderung um einen Anspruch auf Befreiung von der Verbindlichkeit des Gemeinschuldners gegenüber dem Zessionar handelt.*)

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IBRRS 1954, 0117
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.12.1954 - V ZR 93/53

Hat der Nachbar den Grenzüberbau erlaubt, so ist daran sein Rechtsnachfolger im Eigentum schuldrechtlich nicht gebunden. Doch ist der Widerspruch des Rechtsnachfolgers unerheblich. Er hat den Überbau deshalb zu dulden, weil der Überbauende im Hinblick auf die ihm erteilte Erlaubnis bei der Grenzüberschreitung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.*)

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IBRRS 1954, 0116
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.12.1954 - V ZR 114/53

Klagt ein Dritter auf Feststellung der Nichtigkeit eines Pachtvertrages, so bestimmt sich der Streitwert nach dem Interesse dieses Dritten.Ein Jagdgenosse kann im allgemeinen nicht gegen die Jagdgenossenschaft auf Feststellung der Nichtigkeit eines Pachtvertrages klagen, den die Jagdgenossenschaft mit einem Dritten abgeschlossen hat.*)

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IBRRS 1954, 0168
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 02.12.1954 - IV ZR 137/54

Der seit dem 1. April 1953 geltende Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau lässt Kranzgeldansprüche, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind, unverändert bestehen.*)

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IBRRS 1954, 0137
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 02.12.1954 - IV ZR 127/54

Auch wenn ein Ehegatte nach mehr als 30-jähriger Ehe die häusliche Gemeinschaft aufgehoben hat, weil ihn das besonders unverträgliche Wesen des anderen einer sehr schweren inneren Belastung ausgesetzt hatte, braucht er damit nicht notwendig die eingetretene Ehezerrüttung ganz oder überwiegend verschuldet zu haben. Allerdings können unter solchen Umständen nur sehr gewichtige Tatsachen die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft rechtfertigen, und es sind dabei die gesundheitlichen und sonstigen persönlichen Verhältnisse des beklagten Ehegatten eingehend zu würdigen.Ein Ehegatte kann unter besonderen Umständen die Befugnis zum Getrenntleben auch dann haben, wenn ihm kein Recht auf Scheidung zusteht oder seine Scheidungsklage rechtskräftig abgewiesen ist.*)

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IBRRS 1954, 0115
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 30.11.1954 - V ZR 149/54

Wenn der Eigentümer eines Grundstücks aus einer auf dem Grundstück lastenden Grundschuld auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück wegen der Grundschuld verklagt wird (dingliche Klage), bleiben die Kosten der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung bei der Festsetzung des Streitwerts außer Betracht.Wenn der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht hat, erhöht sich der Streitwert auch dann nicht um die Gegenforderung, wenn entschieden wird, daß die Gegenforderung nicht besteht.*)

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IBRRS 1954, 0112
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.11.1954 - I ZR 232/52

Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserstraße ist auch dann, wenn die Verantwortlichkeit den Staat oder eine andere öffentlichrechtliche Körperschaft trifft, regelmäßig nicht nach §839 BGB, sondern nach allgemeinen bürgerlichrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen (Bestätigung von BGHZ 9, 373).*)

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IBRRS 1954, 0129
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.11.1954 - III ZR 91/53

Die Ansprüche auf Versorgung ruhen nach §33 Abs. 3 a.a.O. auch ohne förmliche Entscheidung der obersten Dienstbehörde über das Vorliegen des Ruhenstatbestandes, wenn zwischen der obersten Dienstbehörde und dem Versorgungsberechtigten kein Streit darüber besteht, dass und seit wann der gesetzliche Tatbestand der Ruhensvorschrift vorliegt.*)

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IBRRS 1954, 0128
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.11.1954 - III ZR 365/52

Der Senat hält an seiner in BGHZ 10, 55 vertretenen Rechtsauffassung fest, dass die Sprüche der Spruchkammern in der amerikanischen Zone "Urteile in einer Rechtssache" im Sinne des §839 Abs. 2 BGB sind.*)

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