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Derzeit 130.483 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen 48 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 196 Urteile neu eingestellt.

Über 40.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.

Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
11 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 0220; IMRRS 2020, 0083; IVRRS 2020, 0031
ProzessualesProzessuales
Feuchtigkeit in der Kellerwand wegen abfließendem Niederschlagswasser?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2019 - 9 U 75/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2015, 2287; IMRRS 2015, 0954
ImmobilienImmobilien
Kein Überbau ohne eigene Außenwand!

OLG Rostock, Urteil vom 12.03.2015 - 3 U 37/14

1. Durch den Anbau eines Hauses an die Außenwand des nachbarlichen Hauses auf dem nachbarlichen Grundstück ohne Errichtung einer eigenen Außenwand, entsteht kein Überbau.*)

2. Die Berufung ist bereits unzulässig, wenn es an einer ausreichend ordnungsgemäßen Berufungsbegründung im Sinne von § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO fehlt. Verneint das angefochtene Urteil zwei selbstständige prozessual alternative Anspruchsgrundlagen, muss es wegen beider Anspruchsgrundlagen gesondert angegriffen werden.*)

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IBRRS 2015, 0793; IMRRS 2015, 0469
ProzessualesProzessuales
Was sind die Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils?

OLG Hamm, Urteil vom 19.01.2015 - 5 U 78/14

Die Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils im Sinne des § 301 Abs. 1 ZPO sind:

- die Teilbarkeit des Streitgegenstandes,

- die Entscheidungsreife eines und nur eines Teils des Streitverhältnisses,

- als ungeschriebenes Merkmal die Unabhängigkeit des Teilurteils von der Entscheidung des Rest-Streits (Widerspruchsfreiheit zum Schlussurteil).*)

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IBRRS 2012, 2188; IMRRS 2012, 1616
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nachbarrechte: Klage erst nach Schlichtungsverfahren zulässig!

OLG Hamm, Urteil vom 26.03.2012 - 5 U 177/11

Gemäß §§ 15a Abs. 1 Nr. 2 EGZPO, 10a Abs. 1 Nr. 1 lit. e GüSchlG NRW ist die Erhebung einer Klage erst nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zulässig, soweit es sich um eine Streitigkeit über Ansprüche wegen der im Nachbarrechtsgesetz für NRW geregelten Nachbarrechte handelt. Dies ist der Fall, wenn es um Abrissarbeiten des Beklagten an einer Mauer geht, die jedenfalls vor ihrem Abriss eine Nachbarwand im Sinne des § 7 NachbG NRW darstellte.*)

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IBRRS 2012, 0180; IMRRS 2012, 0125
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Duldungsanspruch gestattet keine Besitzstörung!

OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011 - 5 W 48/11

Das Hammerschlags- und Leiterrecht gem. § 24 NachbG NW berechtigt nicht zur Selbsthilfe und kann dem Besitzschutz nur dann entgegengehalten werden, wenn insoweit ein Titel erstritten wurde.

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IBRRS 2008, 2505; IMRRS 2008, 1482
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschränkung der örtlichen Zuständigkeit bei Gütestellen

BGH, Urteil vom 08.07.2008 - VI ZR 221/07

Das Gütestellen- und Schlichtungsgesetz NRW beschränkt die örtliche Zuständigkeit der anerkannten "weiteren Gütestellen" nicht auf den Landgerichtsbezirk, in dem die Parteien wohnen.*)

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IBRRS 2007, 2448; IMRRS 2007, 0799
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - SV-Ablehnung nach ausführlicher Befassung mit Gutachten?

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 10 W 79/06

Befasst sich eine Partei zunächst schriftliche ausführlich mit inhaltlichen Fragen eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, ist ein über eine Woche später bei Gericht eingegangenes Ablehnungsgesuch verspätet.*)

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IBRRS 2007, 2451; IMRRS 2007, 0802
BauvertragBauvertrag
Einverständnis mit technisch ungenügender Planung und Ausführung

OLG Koblenz, Urteil vom 02.10.2006 - 12 U 1056/05

1. Ob ein Werk mangelhaft ist, bemisst sich auch danach, welcher Auftrag erteilt worden war. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels obliegt dem Besteller erst nach der Abnahme des Werkes. Vor der Abnahme, im Falle ihrer berechtigten Verweigerung ober bei einem Vorbehalt trägt der Unternehmer die Beweislast dafür, dass das Werk die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit erheblichen Fehlern behaftet ist. Schadensersatzansprüche des Bestellers können zudem verneint werden, wenn er sich mit einer technisch ungenügenden Planung und Ausführung des Bauwerks einverstanden gezeigt hatte. Eine derartige Einwilligung unter Handeln auf eigene Gefahr kann allerdings nur in Ausnahmefällen angenommen werden.*)

2. Der Besteller muss sich eine schuldhafte Mitverursachung von Baumängeln durch Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen. Bedient sich der Bauherr eines Architekten, so ist dieser Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in seinem Verhältnis zum Bauunternehmer.*)

3. Das Gericht hat dann, wenn ein Sachverständigengutachten unvollständig ist, von Amts wegen entweder den Sachverständigen anzuhören oder ein weiteres Gutachten einzuholen. Die Einholung eines weiteren Gutachtens kann im Einzelfall geboten sein, wenn das bisherige Gutachten an groben Mängeln leidet.*)

4. Eine Zurückverweisung der Sache durch das Berufungsgericht an das erstinstanzliche Gericht ist geboten, wenn das Verfahren im ersten Rechtszug an wesentlichen Mängeln leidet, die Sache deshalb nicht hinreichend aufgeklärt worden ist, Hinweise an die Parteien erforderlich sowie Zeugen- und Sachverständigenbeweis zu erheben ist. Wird der Rechtsstreit an die erste Instanz zurückverwiesen, es ist dort auch neues Vorbringen aus der Berufungsinstanz zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2005, 2581; IMRRS 2005, 1313
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährung des Anspruchs aus § 1004 BGB

OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2005 - 28 U 161/04

1. Zum Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB und dessen Verjährung.*)

2. Mehrfachbegründungen des Urteils im Vorprozess nehmen nicht an der Interventionswirkung des § 68 ZPO teil und entfalten in dem gegen den Streitverkündungsempfänger geführten Folgeprozess keine Bindungswirkung.*)

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IBRRS 2004, 0655; IMRRS 2004, 0315
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung bei Erledigungserklärung

BGH, Beschluss vom 12.02.2004 - V ZB 57/03

Die einseitige Erklärung des Antragstellers, ein selbständiges Beweisverfahren sei in der Hauptsache erledigt, ermöglicht keine Kostenentscheidung gegen den Antragsgegner.*)

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IBRRS 2006, 2390; IMRRS 2006, 1547
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Bamberg, Urteil vom 08.09.2003 - 4 U 33/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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