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Nachrichten zum Recht am Bau

Zeige Nachrichten 361 bis 380 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 444 - (2763 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2008

Forderungssicherungsgesetz in der 847. Plenarsitzung des Bundesrates
Am Freitag, den 19. September 2008, findet um 9.30 Uhr die 847. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Tagesordnungspunkt ist dann auch das Forderungssicherungsgesetz.
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Neue Mindestlöhne im Baugewerbe ab 1. September 2008
Zum 01.09.2008 erhöht sich der Mindestlohn 1 in Westdeutschland auf 10,70 Euro und der Mindestlohn 2 auf 12,85 Euro. In Ostdeutschland erhöht sich der Mindestlohn 1 auf 9,00 Euro und der Mindestlohn 2 auf 9,80 Euro.

Forderungssicherungsgesetz am 19. September im Bundesrat
Entgegen den Erwartungen hat der deutsche Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause dieses zustimmungsbedürftige Gesetz nicht mehr beraten, so dass es erst nach der Sommerpause, nämlich am 19.9.2008 beraten beziehungsweise verabschiedet werden kann. Sofern der Bundesrat zustimmt - was allgemein erwartet wird - wird das Gesetz am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
(Quelle: Bauanwaltsuchdienst)

Handwerk bleib hartnäckig: Teilerfolg bei Forderungssicherungsgesetz
Die Hartnäckigkeit des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT) trägt Früchte: Das Forderungssicherungsgesetz steht nicht nur auf Bundesebene, sondern im Zuge einer Anfrage der CDU-Fraktion an den Wirtschaftsminister auch im Landtag wieder auf der Tagesordnung. Lange genug ließ das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen auf sich warten und soll nun offenbar noch vor der Sommerpause durch den Bundestag. Konkret geht es darum, die Voraussetzungen zu erleichtern, unter denen Unternehmer Abschlagszahlungen verlangen können.
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Informationen zum Forderungssicherungsgesetz
Der Bundestag hat am 26.06.2008 mit dem Forderungssicherungsgesetz eine Reihe von baurechtlich wichtigen Gesetzesänderungen beschlossen. Das Forderungssicherungsgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten.
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Informationen zum Forderungssicherungsgesetz
Der Bundestag hat am 26.06.2008 mit dem Forderungssicherungsgesetz eine Reihe von baurechtlich wichtigen Gesetzesänderungen beschlossen. Das Forderungssicherungsgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten.
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BFW: Mangelnde Zahlungsmoral gefährdet Existenz vieler Bauträger und Hausbauunternehmen
Forderungssicherungsgesetz geht in die falsche Richtung

Die Pläne der Bundesregierung zur Verbesserung der Zahlungsmoral mittels eines Forderungssicherungsgesetzes gehen laut Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) in die falsche Richtung. „Die berechtigten Interessen der Bauträger und Hausbauunternehmen werden völlig ausgeblendet", so BFW-Präsident Walter Rasch anlässlich der gestrigen Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes im Bundestag. Der Verband warnt davor, die Absicherung von Hauskäufern gegenüber Bauträgern weiter voranzutreiben. „Schon jetzt haben viele Bauträger massive Liquiditätsprobleme, weil immer mehr Endkunden unberechtigt Zahlungen verweigern", sagte der BFW-Präsident.


Forderungssicherungsgesetz verabschiedet: Handwerksbetriebe sollen Zahlungsansprüche leichter durchsetzen können
Handwerksbetriebe, vor allem im Baubereich, sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Zahlungsansprüche gegenüber ihren Kunden leichter als bisher durchzusetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates (16/511) wurde einstimmig am Mittwochmorgen vom Rechtsausschuss des Parlaments angenommen und gestern im Bundestag verabschiedet. Für die Betriebe sollen die kaufrechtlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt künftig in veränderter Form gelten, damit der Handwerker bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Bestellers sein Eigentum an eingebauten Produkten sichern kann.
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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung
Der Deutsche Bundestag hat am 20.06.2008 ein Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union verabschiedet. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und der Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.
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Die Linke für härtere Bekämpfung von Verstößen gegen Mindestlohn am Bau
Die Fraktion Die Linke sieht bei der Durchsetzung des Mindestlohns im Baugewerbe Mängel und fordert dringend Konsequenzen. In einem Antrag (16/9594), der am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll, verlangen die Abgeordneten, die Personal- und Sachmittelausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) "erheblich zu verbessern". Es müssten mehr Prüfungen ermöglicht werden, heißt es zur Begründung. Ferner plädiert die Fraktion dafür, die Sanktionen bei Verstößen gegen den Mindestlohn zu verschärfen.
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Handwerk wartet auf Forderungssicherungsgesetz
Nach der Anhörung im Rechtsausschuss erwartet ZDH-Präsident Otto Kentzler den Startschuss für eine „schnelle parlamentarische Beratung und Verabschiedung“ des Forderungssicherungsgesetzes. Der Gesetzentwurf darf nicht weiter „verschimmeln“, heiß es in einem Statement für die Wochenzeitung DAS PARLAMENT (2. Juni 2008).
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VPB zum Forderungssicherungsgesetz: Baukammern können privaten Bauherren schneller zu ihrem Recht verhelfen
Der Verband Privater Bauherren (VPB) kritisiert den Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG), das diese Woche (26.05.) im Mittelpunkt der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag stand. "Wesentliche Forderungen des VPB sind dabei nicht einmal annähernd erfüllt", beanstandet Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des VPB. Nach Ansicht des VPB reichen die im Gesetzesentwurf vorgesehnen fünf Prozent, die ein Bauherr von der Kaufsumme des Hauses einbehalten kann, um im Insolvenzfall das Objekt mit anderen Partnern fertig zu stellen, bei weitem nicht aus. Der Verbraucherschutzverband plädiert hier seit langem für einen Einbehalt von mindestens zehn Prozent.


"Handwerksbetriebe müssen künftig ihre Forderungen sichern"
Handwerksbetriebe sollen nach Ansicht des Leiter der Rechtsabteilung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Dirk Palige, künftig in die Lage versetzt werden, ihre Forderungen zu sichern. Entsprechende Regelungen, wie im Gesetzentwurf des Bundesrates (16/511) vorgesehen, müssten deshalb bald umgesetzt werden. Frederik Karsten von der Handwerkskammer Chemnitz stimmte dem zu: Ein Bauunternehmer habe oft Schwierigkeiten, seine Lohnforderungen geltend zu machen. Diese bestünden beispielsweise im Werkvertragsrecht, weil ein vorleistungspflichtiger Unternehmer auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches keine Abschlagszahlungen beanspruchen kann. Ein Handwerksbetrieb könne sich außerdem nicht auf das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen berufen, denn die Baugeldhaftung beschränke sich auf überschaubare Konstellationen. Schließlich ermögliche das Zivilprozessrecht laut Karsten einem zahlungsunwilligen Besteller, den Ausgang eines Rechtsstreits so lange zu verzögern, bis der Unternehmer keine Aussichten auf eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung hat.
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Vereinfachte Vorschriften für Bauprodukte
Die EU-Kommission will die Verwaltungsvorschriften für Bauprodukte weiter vereinfachen. Dazu hat sie eine neue Verordnung vorgeschlagen, die alle verbleibenden rechtlichen und technischen Behinderungen des freien Verkehrs von Bauprodukten im Europäischen Wirtschaftsraum beseitigen soll. Der Anteil der Bauwirtschaft am innergemeinschaftlichen Handel beträgt nur 5 Prozent. Die Einführung einer „gemeinsamen Fachsprache“ sowie einer klaren Verfahrensregelung für die CE-Kennzeichnung sollen für eine Vereinfachung, Präzisierung und Kostenersparnis sorgen. Ferner sind besondere erleichternde Maßnahmen für Kleinstunternehmen vorgesehen.
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Anhörung zu Werklohnforderungen von Handwerksbetrieben
Handwerksbetriebe sollen nach Meinung des Bundesrates künftig in die Lage versetzt werden, ihre Lohnforderungen effektiv zu sichern. Deshalb hat die Länderkammer im Februar 2006 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, zu dem der Rechtsausschuss am Montag, 26. Mai, eine öffentliche Anhörung veranstalten wird.
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Fahrplan EnEV-Novelle 2009
Bundesbauministeriums vom 13.05.2008: "Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war gerade in der Verbände- und Länderanhörung, die Stellungnahmen werden jetzt ausgewertet; dann geht der Novellierungsentwurf in die Ressortabstimmung und soll bereits am 27. Mai im Kabinett beraten werden. Die EnEV muss dann noch in den Bundesrat, hier wird sie gemeinsam mit der Ergänzung des Energieeinspargesetzes (EnEG) beraten, das die Ermächtigungsgrundlage für die EnEV ist; das EnEG muss dann auch noch im Bundestag beschlossen werden. Diese Schritte werden noch dieses Jahr erfolgen, damit die neue EnEV wie geplant am 1.1. 2009 in Kraft treten kann. Termine für die Befassungen des Bundestages und des Bundesrates (außer dem Kabinett) stehen jedoch noch nicht fest."

Bauindustrie zur Erbschaftsteuerreform: Unternehmen mit Immobilienbesitz nicht benachteiligen
„Der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform benachteiligt Bauunternehmen mit größerem vermieteten Immobilienbesitz ohne jegliche sachliche Rechtfertigung“. Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, vor den ersten Beratungen des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag am 15. Februar 2008 in Berlin. Die für Betriebsvermögen vorgesehene sog. Verschonungsregelung, die einen Abschlag von 85 Prozent vorsehe, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien, greife bei Betrieben, deren Vermögen zu mehr als 50 Prozent aus Verwaltungsvermögen bestehe – und hierzu zählen vermietete Immobilien - nicht.
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Bundesrat: Stellungnahme zur EEG-Novelle
Zur geplanten Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 15.02.2008 umfangreich Stellung genommen. Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - einem Teil des Meseberger Klimakonzeptes - ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen. Dabei baut der Entwurf auf die bewährte Grundstruktur des EEG auf, wandelt jedoch unter anderem die Vergütungssätze für die verschiedenen Energiequellen um.
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Energieausweis künftig auch für Gebäude
Für viele Elektrogeräte ist es bereits eine Selbstverständlichkeit. Die Hersteller sind verpflichtet, deren Energieverbrauch offenzulegen und damit die Zuordnung des jeweiligen Gerätes zu einer bestimmten Energieeffiziensklasse zu ermöglichen. Die diesbezüglichen Angaben werden auf einem standardisierten Etikett (sog. EU-Label) festgehalten. Für den Verbraucher besteht so die Möglichkeit sich schnell über den Energieverbrauch eines Gerätes zu informieren und sich einen Überblick darüber zu verschaffen, ob es sich bei dem Gerät im Vergleich mit anderen Vertretern seiner Klasse um einen „Energiefresser“ handelt oder nicht. Die Umsetzung einer EG Richtlinie aus dem Jahr 2002 durch die Energieeinsparverordnung 2007 führt ab Mitte des Jahres 2008 dazu, dass es vergleichbare Ausweise künftig auch für Gebäude geben wird.
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Werkunternehmen sollen finanzielle Forderungen besser durchsetzen können
Werkunternehmen sollen ihre finanziellen Forderungen besser durchsetzen können. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen eingesetzt und die zugrundeliegende Eingabe einstimmig den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Der Petent kritisierte die unzureichende Zahlungsmoral gegenüber den Handwerkern und regte Gesetzesänderungen zur verbesserten und zügigeren Durchsetzung von offensichtlichen Forderungen an. Er begründete dies damit, dass gerade im Baugewerbe Schuldner durch Nichtzahlung bestehender Forderungen Unternehmen in existentiellen Notlagen oder in die Insolvenz trieben; auf der anderen Seite Schuldner oft ganz von ihren Zahlungsverpflichtungen befreit seien. Deshalb schlägt er ein "Blitzgericht" vor, durch welches Gläubiger schneller an einen vollstreckbaren Titel gelangen könnten.
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