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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 123/04


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 2903; IMRRS 2005, 1471
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?

BGH, Urteil vom 24.05.2005 - IX ZR 123/04

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42 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2006, 1016 BGH - Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?

34 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2329
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BGH, Urteil vom 28.06.2022 - II ZR 112/21

Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO muss nicht durch Aufstellung einer Liquiditätsbilanz, sondern kann auch mit anderen Mitteln dargelegt werden. (Rn. 13)*)

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IBRRS 2022, 1965; IMRRS 2022, 0815; IVRRS 2022, 0275
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Sozialversicherungsbeiträge verspätet gezahlt: Kein Indiz für Zahlungseinstellung!

BGH, Urteil vom 28.04.2022 - IX ZR 48/21

1. Ob das Zahlungsverhalten des zahlungsunfähigen Schuldners gegenüber einem Sozialversicherungsträger den Schluss rechtfertigt, dass der Schuldner wusste oder billigend in Kauf nahm, seine (übrigen) Gläubiger auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht vollständig befriedigen zu können, richtet sich nach einer Gesamtwürdigung, insbesondere der Dauer des Rückstands für einzelne Beitragsmonate, des Zeitraums, in dem rückständige Beiträge auftreten, und der Entwicklung der rückständigen Beiträge.*)

2. Fällige Verbindlichkeiten erheblichen Umfangs, die bereits zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung bestanden und bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind, sprechen für einen Benachteiligungsvorsatz, wenn sie nach Art, (Gesamt-)Höhe, Anzahl und Bedeutung den Schluss zulassen, dass der Schuldner bereits zum Zeitpunkt der Rechtshandlung erkannt oder billigend in Kauf genommen hat, diese Verbindlichkeiten nicht mehr vollständig befriedigen zu können.*)

3. Die Zahlungseinstellung kann aus einem einzigen Indiz gefolgert werden, wenn dieses Indiz eine hinreichende Aussagekraft hat. Fehlt es an einem hinreichend aussagekräftigen einzelnen Indiz, kommt der Schluss auf eine Zahlungseinstellung nur in Betracht, wenn die Gesamtheit der Indizien die volle richterliche Überzeugung einer Zahlungseinstellung rechtfertigt.*)

4. Zahlt der Schuldner Sozialversicherungsbeiträge stets vollständig, aber im Wesentlichen gleichbleibend durchgängig um einen bis weniger als zwei Monate verspätet, stellt dies für sich genommen kein ausreichendes Indiz dar, um eine Zahlungseinstellung zu begründen.*)

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IBRRS 2021, 0103; IMRRS 2021, 0043; IVRRS 2021, 0022
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzeröffnung trotz Suizidgefahr rechtens

BGH, Beschluss vom 10.12.2020 - IX ZB 24/20

Der Eröffnungsantrag eines an einem nicht wertausschöpfend belasteten Grundstück dinglich gesicherten Gläubigers darf nicht wegen Fehlens eines rechtlich geschützten Interesses abgewiesen werden, wenn eine Befriedigung im Wege der Zwangsversteigerung wegen der Suizidalität des Schuldners unsicher ist (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 29.11.2007 - IX ZB 12/07, IBRRS 2008, 0138 = IMRRS 2008, 0086 = WM 2008, 227).*)

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IBRRS 2018, 0440
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BGH, Urteil vom 19.12.2017 - II ZR 88/16

1. Einen vom Insolvenzverwalter zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO aufgestellten Liquiditätsstatus, der auf den Angaben aus der Buchhaltung des Schuldners beruht, kann der Geschäftsführer nicht mit der pauschalen Behauptung bestreiten, die Buchhaltung sei nicht ordnungsgemäß geführt worden. Er hat vielmehr im Einzelnen vorzutragen und ggf. zu beweisen, welche der in den Liquiditätsstatus eingestellten Verbindlichkeiten trotz entsprechender Verbuchung zu den angegebenen Zeitpunkten nicht fällig und eingefordert gewesen sein sollen. (Rn. 18 - 30)*)

2. Bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO anhand einer Liquiditätsbilanz sind auch die innerhalb von drei Wochen nach dem Stichtag fällig werdenden und eingeforderten Verbindlichkeiten (sog. Passiva II) einzubeziehen. (Rn. 41)*)

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IBRRS 2017, 3225; IMRRS 2017, 1337; IVRRS 2017, 0530
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Ratenzahlungsvereinbarung spricht nicht für drohende Zahlungsunfähigkeit!

BGH, Urteil vom 06.07.2017 - IX ZR 178/16

Erklärt sich der Schuldner einer geringfügigen Forderung gegenüber dem Gerichtsvollzieher zum Abschluss einer Zahlungsvereinbarung bereit, muss der Gläubiger allein aus diesem Umstand nicht zwingend darauf schließen, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.*)

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IBRRS 2016, 1694; IMRRS 2016, 1037
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann liegt eine Zahlungseinstellung vor?

BGH, Urteil vom 09.06.2016 - IX ZR 174/15

Indizien für eine Zahlungseinstellung sind gegeben, wenn der Schuldner selbst erteilte Zahlungszusagen nicht einhält oder verspätete Zahlungen nur unter dem Druck einer angedrohten Liefersperre vornimmt.*)

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IBRRS 2016, 1416
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Urteil vom 26.01.2016 - II ZR 394/13

1. Bei der Beurteilung der Frage, ob gegen die Schuldnerin eine deren Insolvenzreife mit begründende Forderung bestanden hat, erstreckt sich die Rechtskraftwirkung einer späteren Feststellung dieser Forderung zur Insolvenztabelle nach § 178 III InsO nicht auf den Geschäftsführer der Schuldnerin; dessen Verhalten im Anmeldeverfahren kann aber eine im Rahmen der Tatsachenfeststellung (§ 286 I ZPO) zu berücksichtigende Indizwirkung haben. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Wenn eine Zahlung an einen absonderungsberechtigten, durch eine Gesellschaftssicherheit besicherten Gläubiger geleistet wird, liegt ein Aktiventausch vor, soweit infolge der Zahlung die Gesellschaftssicherheit frei wird und der Verwertung zugunsten aller Gläubiger zur Verfügung steht; bei einem solchen Aktiventausch entfällt im wirtschaftlichen Ergebnis eine masseschädliche Zahlung (Anschluss an BGHZ 206, 52 = NZG 2015, 998 Rn. 26). (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2013, 4811; IMRRS 2013, 2207
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zahlungseinstellung des Schuldners

BGH, Urteil vom 07.11.2013 - IX ZR 49/13

Tilgt der Schuldner Sozialversicherungsbeiträge über einen Zeitraum von zehn Monaten jeweils mit einer Verspätung von drei bis vier Wochen, kann das Tatgericht zu der Würdigung gelangen, dass der Sozialversicherungsträger allein aus diesem Umstand nicht auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners schließen musste.*)

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IBRRS 2013, 2145; IMRRS 2013, 1215
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Urteil vom 18.04.2013 - IX ZR 90/10

Begleicht der Schuldner die gegen einen Dritten gerichtete Forderung des Anfechtungsgegners, kann seine Leistung entgeltlich sein, wenn sich der Zahlungsempfänger gegenüber seinem Schuldner durch Aufrechnung hätte Befriedigung verschaffen können.*)

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IBRRS 2013, 1429
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - II ZR 54/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 34

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
D. § 8 Abs. 2 VOB/B - Kündigung wegen Insolvenz
II. Kündigungsgrund, § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

dd) Außerordentliche Kündigung des Auftraggebers beim VOB/B-Bauvertrag ( Rn. 566-571)


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

D. Kündigung wegen drohender oder tatsächlicher Insolvenz des Auftragnehmers (§ 9 VOB/B Rn. 102-109)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

a) Zahlungseinstellung (Abs. 2 Nr. 1 Var. 1) (VOB/B § 8 Rn. 78-79)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

I. Zahlungseinstellung des Auftragnehmers (§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 1. Alt. VOB/B) (VOB/B § 8 Abs. 2 Rn. 74-78)


1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

I. Antrag und Eröffnungsverfahren ( Rn. 7-9)


1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

a) Finanzielle Leistungsunfähigkeit des Unternehmens (GWB § 124 Rn. 32-36)