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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 336/89


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0037
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 31.05.1990 - VII ZR 336/89

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21 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 0243; IMRRS 2007, 0143
ProzessualesProzessuales
Insolvenzrecht- Polnischer Konkursverwalter: Abtretung rechtshängiger Forderung

OLG Rostock, Urteil vom 13.04.2006 - 7 U 108/03

1. Da in Polen das Universalprinzip gilt, kann ein polnischer Insolvenzverwalter vom Konkurs erfasste Forderungen, die in Deutschland erworben wurden und dort rechtshängig sind, verkaufen und abtreten.

2. Ein Zessionar kann nach wirksamer Abtretung einer rechtshängigen Forderung durch den Insolvenzverwalter nach Beendigung des Konkurses das Verfahren selbst forfführen. Eine Anwendbarkeit des § 533 ZPO scheidet aus.

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IBRRS 2000, 0037
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 31.05.1990 - VII ZR 336/89

d-e. Bereicherungsausgleich zur Rückabwicklung eines nichtigen Schwarzarbeitsvertrags:

(d) mit Rücksicht auf Treu und Glauben kein Anspruchs-Ausschluß durch § 817 Satz 2;

(e) Abschläge beim Wertersatz nach § 818 Abs. 2.

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3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
D. Wirksamkeit des Werkvertrages

§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen)
I. Vergütung erbrachter Mehrleistung bei Einigungsmängeln
II. Gesetzliche Ansprüche des Unternehmers gegen den Bauherrn im BGB-Vertrag
1. Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag




3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

a) Schwarzarbeit, fehlende Eintragung in die Handwerksrolle, o. R.-Abrede. ( Rn. 83-89)

I. Nachträgliches Anerkenntnis (§ 2 Abs. 8 Nr. 2 S. 1 VOB/B) (VOB/B § 2 Abs. 8 Rn. 43-52)


3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

I. Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Bauherrn ( Rn. 690-696)

I. Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Bauherrn ( Rn. 690-696)