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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 336/89
Es gibt für Ihre Suchanfrage 27 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
BVerwG, Urteil vom 26.03.2003 - 9 C 4.02
1. § 817 Satz 2 BGB findet in öffentlich-rechtlichen Rückabwicklungsverhältnissen keine entsprechende Anwendung.*)
2. Ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nichtig, weil die darin vereinbarte Leistung des Bürgers gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, handelt der Bürger, wenn er sich gegenüber dem Zahlungsanspruch der Behörde hierauf beruft, nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Vertrag auf seinen Wunsch abgeschlossen wurde und die Behörde ihre Leistung bereits erbracht hat (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162).*)
VolltextBGH, Urteil vom 31.05.1990 - VII ZR 336/89
d-e. Bereicherungsausgleich zur Rückabwicklung eines nichtigen Schwarzarbeitsvertrags:
(d) mit Rücksicht auf Treu und Glauben kein Anspruchs-Ausschluß durch § 817 Satz 2;
(e) Abschläge beim Wertersatz nach § 818 Abs. 2.
Volltext3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
D. Wirksamkeit des Werkvertrages |
§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen) |
I. Vergütung erbrachter Mehrleistung bei Einigungsmängeln |
II. Gesetzliche Ansprüche des Unternehmers gegen den Bauherrn im BGB-Vertrag |
1. Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag |
3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |