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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 336/89


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0037
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 31.05.1990 - VII ZR 336/89

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27 Treffer für den Bereich Bauträgerrecht.

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1 Beitrag gefunden
IBR 1990, 508 BGH - Vergütungsanspruch für Schwarzarbeit

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2003, 2031; IMRRS 2003, 0833
Mit Beitrag
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Nichtiger öffentlich-rechtlicher Vertrag: Zahlungspflicht?

BVerwG, Urteil vom 26.03.2003 - 9 C 4.02

1. § 817 Satz 2 BGB findet in öffentlich-rechtlichen Rückabwicklungsverhältnissen keine entsprechende Anwendung.*)

2. Ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nichtig, weil die darin vereinbarte Leistung des Bürgers gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, handelt der Bürger, wenn er sich gegenüber dem Zahlungsanspruch der Behörde hierauf beruft, nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Vertrag auf seinen Wunsch abgeschlossen wurde und die Behörde ihre Leistung bereits erbracht hat (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162).*)

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IBRRS 2000, 0305
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.09.1993 - VII ZR 178/91

Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

Im Falle der Nichtigkeit eines Bauvertrages kann dem Unternehmer ein Vergütungsanspruch nach den §§ 683, 670 BGB zustehen. Für eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung ist dann kein Raum.

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IBRRS 2009, 1510
BauvertragBauvertrag
Wertersatz für bereits erbrachte Schwarzarbeit?

OLG Köln, Urteil vom 28.10.1991 - 2 U 4/89

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2000, 0037
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 31.05.1990 - VII ZR 336/89

d-e. Bereicherungsausgleich zur Rückabwicklung eines nichtigen Schwarzarbeitsvertrags:

(d) mit Rücksicht auf Treu und Glauben kein Anspruchs-Ausschluß durch § 817 Satz 2;

(e) Abschläge beim Wertersatz nach § 818 Abs. 2.

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2 Leseranmerkungen gefunden
Schwarzarbeit
Leseranmerkung von RIchard Wimmer RiOLG München zu
 R 
Schwarzarbeit: Darf Auftraggeber erbrachte Leistungen unentgeltlich behalten?
(Christian Schliemann)
Dokument öffnen IBR 2011, 67
Ansprüche bei „schwarz“ erbrachten Werkleistungen
Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
 R 
Mängelhaftung des Bauhandwerkers trotz "Ohne-Rechnung-Abrede"!
(Katharina Orthmann)
Dokument öffnen IBR 2008, 431

3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
D. Wirksamkeit des Werkvertrages

§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen)
I. Vergütung erbrachter Mehrleistung bei Einigungsmängeln
II. Gesetzliche Ansprüche des Unternehmers gegen den Bauherrn im BGB-Vertrag
1. Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag




3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

a) Schwarzarbeit, fehlende Eintragung in die Handwerksrolle, o. R.-Abrede. ( Rn. 83-89)

I. Nachträgliches Anerkenntnis (§ 2 Abs. 8 Nr. 2 S. 1 VOB/B) (VOB/B § 2 Abs. 8 Rn. 43-52)


3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

I. Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Bauherrn ( Rn. 690-696)

I. Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Bauherrn ( Rn. 690-696)