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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 336/89


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0037
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 31.05.1990 - VII ZR 336/89

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29 Treffer für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht.

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1 Beitrag gefunden
IBR 1990, 508 BGH - Vergütungsanspruch für Schwarzarbeit

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 2276; VPRRS 2016, 0311
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vergaberecht bewusst umgangen: Vertrag nichtig, kein Anspruch auf Honorar!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.08.2016 - 1 U 159/14

1. Ein Vertrag, den die Parteien unter bewusster und gewollter Außerachtlassung der nach vergaberechtlichen Vorschriften zwingend erforderlichen Ausschreibung der Leistungen geschlossen haben, verstößt gegen Grundwerte des Vergaberechts und ist nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig.*)

2. Der Vertretene muss sich grundsätzlich über § 166 BGB die Kenntnis seines Vertreters von den die Sittenwidrigkeit begründenden Umständen zurechnen lassen, sofern kein evidenter Vollmachtsmissbrauch vorliegt oder der Vertreter bei Abschluss des Vertrages mit dem Vertragspartner nicht bewusst zum Nachteil des Vertretenen zusammengearbeitet hat.*)

3. In einem solchen Fall sind wechselseitige Ansprüche nach § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen.*)




IBRRS 2014, 2873; VPRRS 2014, 0595
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vergaberecht umgangen: Vertrag nichtig, alle Ansprüche wechselseitig ausgeschlossen!

LG Saarbrücken, Urteil vom 06.11.2014 - 3 O 260/11

1. Im Falle eines kollusiven Zusammenwirkens zwischen Auftraggeber und Bieter kann der geschlossene Vertrag nichtig sein. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts handelt oder er sich einer solchen Kenntnis mutwillig verschließt und er kollusiv mit dem Auftragnehmer zusammenwirkt.

2. Ist den Beteiligten bekannt, dass Leistungen auszuschreiben sind und erfolgt trotz dieser Kenntnis eine Vergabe ohne Durchführung einer entsprechenden Ausschreibung, handeln sie mutwillig, da sie sich gemeinsam über die Ausschreibungspflicht hinwegsetzen. In diesem Fall ist das Rechtsgeschäft objektiv sittenwidrig und nichtig.

3. Ist ein Vertrag wegen kollusiver Umgehung vergaberechtlicher Vorschriften sittenwidrig, sind Vergütungs-, Rückforderungs- und Gewährleistungsansprüche wechselseitig ausgeschlossen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13, IBR 2014, 327, und BGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 6/13, IBR 2013, 609).

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IBRRS 2003, 2031; IMRRS 2003, 0833
Mit Beitrag
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Nichtiger öffentlich-rechtlicher Vertrag: Zahlungspflicht?

BVerwG, Urteil vom 26.03.2003 - 9 C 4.02

1. § 817 Satz 2 BGB findet in öffentlich-rechtlichen Rückabwicklungsverhältnissen keine entsprechende Anwendung.*)

2. Ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nichtig, weil die darin vereinbarte Leistung des Bürgers gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, handelt der Bürger, wenn er sich gegenüber dem Zahlungsanspruch der Behörde hierauf beruft, nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Vertrag auf seinen Wunsch abgeschlossen wurde und die Behörde ihre Leistung bereits erbracht hat (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162).*)

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IBRRS 2000, 0305
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.09.1993 - VII ZR 178/91

Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

Im Falle der Nichtigkeit eines Bauvertrages kann dem Unternehmer ein Vergütungsanspruch nach den §§ 683, 670 BGB zustehen. Für eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung ist dann kein Raum.

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IBRRS 2009, 1510
BauvertragBauvertrag
Wertersatz für bereits erbrachte Schwarzarbeit?

OLG Köln, Urteil vom 28.10.1991 - 2 U 4/89

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2000, 0037
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 31.05.1990 - VII ZR 336/89

d-e. Bereicherungsausgleich zur Rückabwicklung eines nichtigen Schwarzarbeitsvertrags:

(d) mit Rücksicht auf Treu und Glauben kein Anspruchs-Ausschluß durch § 817 Satz 2;

(e) Abschläge beim Wertersatz nach § 818 Abs. 2.

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2 Leseranmerkungen gefunden
Schwarzarbeit
Leseranmerkung von RIchard Wimmer RiOLG München zu
 R 
Schwarzarbeit: Darf Auftraggeber erbrachte Leistungen unentgeltlich behalten?
(Christian Schliemann)
Dokument öffnen IBR 2011, 67
Ansprüche bei „schwarz“ erbrachten Werkleistungen
Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
 R 
Mängelhaftung des Bauhandwerkers trotz "Ohne-Rechnung-Abrede"!
(Katharina Orthmann)
Dokument öffnen IBR 2008, 431

3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
D. Wirksamkeit des Werkvertrages

§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen)
I. Vergütung erbrachter Mehrleistung bei Einigungsmängeln
II. Gesetzliche Ansprüche des Unternehmers gegen den Bauherrn im BGB-Vertrag
1. Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag




3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

a) Schwarzarbeit, fehlende Eintragung in die Handwerksrolle, o. R.-Abrede. ( Rn. 83-89)

I. Nachträgliches Anerkenntnis (§ 2 Abs. 8 Nr. 2 S. 1 VOB/B) (VOB/B § 2 Abs. 8 Rn. 43-52)


3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

I. Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Bauherrn ( Rn. 690-696)

I. Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Bauherrn ( Rn. 690-696)