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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Karczewski

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6 Beiträge gefunden
IBR 2011, 618 BGH - Abweisung eines Zahlungsanspruchs als (noch) nicht fällig: Umfang der Rechtskraft?
IBR 2006, 425 OLG Hamburg - Selbständiges Beweisverfahren: Streitwert nach geschätzten oder tatsächlichen Kosten?
IBR 2006, 267 KG - Mängel am Gemeinschaftseigentum: Vorschuss an einzelne Erwerber?
IBR 2003, 1087 OLG Celle - Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens: Erfolgsaussicht der Hauptsache erforderlich?
IBR 2000, 243 OLG Zweibrücken - Zwangsvollstreckungsunterwerfung im Bauträgervertrag: Wie kann sich der Käufer verteidigen?
IBR 1999, 216 AG Hamburg - Bauträgervertrag: Zwangsvollstreckung aus modifizierter Unterwerfungsklausel unwirksam?

149 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1102; IMRRS 2024, 0494; IVRRS 2024, 0204
ProzessualesProzessuales
Partei beerbt Gegner: Kostenentscheidung für Streithelfer bleibt!

BGH, Beschluss vom 14.02.2024 - IV ZB 16/23

Wenn ein Verfahren in der Hauptsache endet, weil die Partei des Rechtsstreits Alleinerbin ihres Gegners geworden ist, hat die zuvor zu Gunsten eines Streithelfers ergangene Kostenentscheidung weiter Bestand und kann Grundlage der Kostenfestsetzung sein.*)

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IBRRS 2024, 0380; IMRRS 2024, 0177
RechtsanwälteRechtsanwälte
Antrag auf Fristverlängerung ist rechtzeitig zu stellen!

BGH, Beschluss vom 10.01.2024 - IV ZR 29/23

Ein Prozessbevollmächtigter, der erkennt, eine Rechtsmittelbegründungsfrist nicht einhalten zu können, muss durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird, soweit die Fristverlängerung rechtlich zulässig und ein Vertrauen auf deren Bewilligung begründet ist.

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IBRRS 2023, 3074; IMRRS 2023, 1411
NotareNotare
Geschäftswert für die Beurkundung eines Pflichtteilsverzichtsvertrags

BGH, Beschluss vom 11.10.2023 - IV ZB 26/22

Der Geschäftswert für die Beurkundung eines Pflichtteilsverzichtsvertrags gegenüber dem Erstversterbenden von zwei Erblassern (hier: Kinder im Verhältnis zu ihren Eltern) bemisst sich nach dem Vermögen beider Erblasser (§ 86 Abs. 1 und 2, § 102 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und 2, § 109 Abs. 1 GNotKG).*)

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IBRRS 2023, 2636; IMRRS 2023, 1197
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Organisatorischen Anforderungen an die Kontrolle einer beA-Eingangsbestätigung?

BGH, Beschluss vom 06.09.2023 - IV ZB 4/23

Zu den organisatorischen Anforderungen an die Kontrolle einer Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO.*)

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IBRRS 2023, 1326; IMRRS 2023, 0969; IVRRS 2023, 0359
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vorschuss nur in Höhe der voraussichtlichen Versicherungsleistung!

BGH, Beschluss vom 19.04.2023 - IV ZR 204/22

1. Der Abschlagsanspruch aus § 14 Abs. 2 Satz 1 VVG ist nicht auf den Betrag gerichtet, den die Versicherung voraussichtlich zu zahlen hat. Vielmehr kann im Rahmen eines Abschlagsanspruchs allein dasjenige verlangt werden, was dem Versicherungsnehmer mit Sicherheit endgültig zusteht. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, Vorschüsse unter dem Vorbehalt einer Schlussabrechnung zu zahlen.

2. Die Wiederherstellungsklausel des § 15 Nr. 4 Satz 1 VGB 88-L umfasst auch den Fall, dass (wie hier) Reparaturkosten für ein durch den Versicherungsfall beschädigtes Gebäude geltend gemacht werden.

3. Die Gerichte haben die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen. Eine Verletzung dieser Pflicht verstößt jedenfalls dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Gericht ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte nach dem vorherigen Verfahrensablauf nicht haben rechnen können (Fortführung u. a. von BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZR 137/21, IBRRS 2022, 2532 = IMRRS 2022, 1053).

4. Ein Gericht darf nicht ohne vorherigen Hinweis davon ausgehen, dass eine Partei neuem Vortrag des Gegners im Berufungsverfahren nicht entgegentreten möchte, wenn sich der Partei (wie hier) die Notwendigkeit weiteren Vortrags aufgrund des bisherigen Verfahrensgangs nicht hat aufdrängen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02, IBRRS 2003, 2591 = IMRRS 2003, 1099).

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IBRRS 2023, 0493; IMRRS 2023, 0235; IVRRS 2023, 0082
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Erkrankung ist keine technische Störung!

BGH, Beschluss vom 25.01.2023 - IV ZB 7/22

Technische Gründe i.S.v. § 130d Satz 2 ZPO liegen nur bei einer Störung der für die Übermittlung erforderlichen technischen Einrichtungen vor, nicht dagegen bei in der Person des Einreichers liegenden Gründen (hier: Erkrankung).*)

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IBRRS 2023, 0492; IMRRS 2023, 0234; IVRRS 2023, 0081
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Was für das Fax gilt, gilt auch für das beA!

BGH, Beschluss vom 11.01.2023 - IV ZB 23/21

1. Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) entsprechen denen bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax.*)

2. Unerlässlich ist die Überprüfung des Versandvorgangs. Dies erfordert die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO erteilt worden ist.*)

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IBRRS 2023, 0201; IMRRS 2023, 0115; IVRRS 2023, 0029
ProzessualesProzessuales
Hilfsaufrechnung wird nicht berücksichtigt: Entscheidung ist rechtskraftfähig!

BGH, Beschluss vom 01.12.2022 - IV ZB 1/22

Eine der Rechtskraft fähige Entscheidung gem. § 322 Abs. 2 ZPO liegt auch dann vor, wenn eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Forderung unberücksichtigt bleibt, weil es an der Gegenseitigkeit im Sinne von § 387 BGB fehlt.*)

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IBRRS 2022, 3721; IMRRS 2022, 1640; IVRRS 2022, 0598
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch beim beA muss der Adressat stimmen!

BGH, Beschluss vom 30.11.2022 - IV ZB 17/22

1. Ein über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichtes elektronisches Dokument ist erst dann gem. § 130a Abs. 5 Satz 1 ZPO wirksam bei dem zuständigen Gericht eingegangen, wenn es auf dem gerade für dieses Gericht eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) gespeichert worden ist.*)

2. An die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen per beA sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als bei der Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax (hier: Übermittlung der Berufungsbegründung an falschen Empfänger).*)

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IBRRS 2022, 1538; IMRRS 2022, 0619; IVRRS 2022, 0220
ProzessualesProzessuales
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

BGH, Urteil vom 27.04.2022 - IV ZR 344/20

Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage, die der vom Rechtsschutzversicherer aus gem. § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG übergegangenem Recht in Anspruch genommene Rechtsanwalt im Wege der isolierten Drittwiderklage gegen den Versicherungsnehmer erhebt.*)

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16 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen)

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum
IV. Abnahme, § 640 BGB
3. 3. Teilabnahme - Abnahme des Gemeinschaftseigentums
E. Anwendung des Bauvertragsrechts
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35 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
K. § 2 Abs. 10 VOB/B: Vergütung von Stundenlohnarbeiten
I. Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten

§ 3 VOB/B Ausführungsunterlagen (Karczewski)
H. § 3 Abs. 6 VOB/B: Verwendung der Unterlagen nach § 3 Abs. 5 VOB/B
I. Urheberschutz nach § 3 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B
A. Überblick
III. Rechtsnatur der Aufgaben
B. § 4 Abs. 1 VOB/B: Mitwirkung, Überwachung, Anordnung und Bedenken
I. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B: spezielle Mitwirkungshandlungen
2. Inhalt der Regelung
b) Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer
3. Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die Aufgaben
II. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B: Überwachung
III. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B: Anordnungsbefugnis
2. Inhalt der Regelung
a) Anordnungsbefugnis
b) Einschränkung der Anordnungsbefugnis
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9 Abschnitte im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

5. Neuerungen durch die VOB 2002 (VOB/B § 16 Rn. 19-20)

h) Sowieso-Kosten (VOB/B § 13 Rn. 293-297)

§ 16 Zahlung



4 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

3.1 Allgemeines ( Rn. 60-DIN 18304 73)

3.1 Allgemeines ( Rn. 60-VOB/C DIN 18304 73)



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

b) Zu deren Erreichen erforderliche Leistungen. (BGB § 650p Rn. 16-21)