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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Karczewski
246 Treffer für den Bereich Recht am Bau | Bauvertrag.Es gibt für Ihre Suchanfrage 247 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
114 Beiträge gefunden |
IBR 2024, 226 | BGH - Auftraggeberanweisung sticht Bedenkenanzeige: Arbeitseinstellung ist unzulässig! |
IBR 2024, 123 | OLG München/BGH - Keine Hinweispflichten bei sachkundigem Auftraggeber! |
IBR 2024, 10 | OLG Köln/BGH - Keine Behinderung des Baubeginns durch mangelhafte Ausführungspläne! |
IBR 2024, 9 | OLG Köln/BGH - Verzögerung des Baubeginns setzt kein Verschulden voraus! |
IBR 2023, 510 | OLG Naumburg - Auch eine Dusche in einem Fachwerkhaus muss dicht sein! |
IBR 2023, 398 | OLG Frankfurt - Auftraggeber muss Bauhandwerkersicherheit auch nach Kündigung und trotz Mängeln stellen! |
IBR 2023, 387 | OLG Frankfurt - Fehlender Eintrag in die Handwerksrolle ist keine Schwarzarbeit! |
IBR 2023, 177 | OLG Hamm - Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung! |
IBR 2023, 79 | OLG Düsseldorf - Bedenkenhinweis ist an den Besteller zu richten! |
IBR 2023, 7 | OLG Bamberg/BGH - Fliesenleger muss für Staubschutz sorgen! |
8 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 19.01.2023 - VII ZR 34/20
Ist die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden, hält § 4 Nr. 7 Satz 3 VOB/B (2002) ebenso wie die hierauf rückbezogene Bestimmung in § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 VOB/B (2002) bei Verwendung durch den Auftraggeber der Inhaltskontrolle nicht stand. Die Kündigungsregelung in § 4 Nr. 7 Satz 3 i.V.m. § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 VOB/B (2002) benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB und ist daher unwirksam.*)
BGH, Beschluss vom 16.01.2019 - IV ZR 182/17
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 12.12.2018 - IV ZR 216/17
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 09.11.2016 - IV ZR 147/16
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 16.06.2010 - IV ZR 92/09
1. Grundsätzlich stellt die mangelhafte Herstellung einer Sache einen Vermögensschaden dar, den der Eigentümer erlitten hat. Das gilt insbesondere für Mängelbeseitigungskosten, die erforderlich sind, um mangelhafte Leistungen des Unternehmers zu sanieren und einen vertragsgerechten Zustand herzustellen (hier: Freilegungskosten für die Neuerstellung eines mangelhaften Gewerks/Sanierung der sanitären Installation).
2. Solche Kosten sind nach der zusätzlich zu vereinbarenden Mängelbeseitigungsnebenkostenklausel versichert, wenn sie erforderlich sind, um die mangelhafte Werkleistung zum Zwecke der Schadenbeseitigung zugänglich zu machen und um den vorherigen Zustand wieder herzustellen und ein Folgeschaden entstanden ist.
VolltextOLG Celle, Urteil vom 10.02.2005 - 8 U 146/04
1. Dem Käufer einer mangelhaften Sache steht grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch gem. § 437 Nr. 3, § 281 BGB zu, wenn er den Verkäufer nicht zuvor zur Nacherfüllung auffordert, den Mangel vielmehr selbst beseitigt, und keine der Ausnahmen für die Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 281 Abs. 2, § 440 BGB vorliegen.*)
2. In diesen Fällen besteht auch kein Anspruch des Käufers auf Ersatz der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen der Nacherfüllung in entsprechender Anwendung von § 326 Abs. 2 S. 2 BGB.*)
VolltextOLG Celle, Urteil vom 11.07.2002 - 22 U 190/01
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe durch den öffentlichen Auftraggeber verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn dem Auftraggeber bei Nichteinhaltung der Vertragsfristen Schäden drohen.
VolltextOLG Celle, Beschluss vom 30.04.2002 - 6 W 56/02
Die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede und die bevorstehende Inanspruchnahme der Bürgen reicht für den Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht aus. Das Abwarten auf die Hauptsacheentscheidung ist nur unzumutbar, wenn der Verlust des Geldbetrages (Insolvenz) oder ein sonst schwerwiegender Nachteil (Vollstreckung im Ausland) droht.
Volltext12 Leseranmerkungen gefunden |
In Drittbeauftragung liegt Beendigungswille Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
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Vorschuss auch ohne Kündigung? Leseranmerkung von Prof. Thomas Karczewski zu
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BGH Urteil vom 14.11.2017 VII ZR 65/14 Leseranmerkung von Prof. Thomas Karczewski zu
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16 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen) |
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel) |
D. Anwendung des Werkvertragsrechts |
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB |
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum |
IV. Abnahme, § 640 BGB |
3. 3. Teilabnahme - Abnahme des Gemeinschaftseigentums |
E. Anwendung des Bauvertragsrechts |
35 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz) |
K. § 2 Abs. 10 VOB/B: Vergütung von Stundenlohnarbeiten |
I. Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten |
§ 3 VOB/B Ausführungsunterlagen (Karczewski) |
H. § 3 Abs. 6 VOB/B: Verwendung der Unterlagen nach § 3 Abs. 5 VOB/B |
I. Urheberschutz nach § 3 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B |
A. Überblick |
III. Rechtsnatur der Aufgaben |
B. § 4 Abs. 1 VOB/B: Mitwirkung, Überwachung, Anordnung und Bedenken |
I. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B: spezielle Mitwirkungshandlungen |
2. Inhalt der Regelung |
b) Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer |
3. Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die Aufgaben |
II. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B: Überwachung |
III. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B: Anordnungsbefugnis |
2. Inhalt der Regelung |
a) Anordnungsbefugnis |
b) Einschränkung der Anordnungsbefugnis |
13 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
b) Verträge seit 1. 1. 2018 ( Rn. 312-313)
1. Problem Auflassungsvormerkung ( Rn. 258-263)
2. Verträge seit 1. 1. 2018 (§§ 650 u, v BGB) ( Rn. 194-201)
ee) Herausgabe von Unterlagen ( Rn. 227-229)
d) Herausgabe von Unterlagen ( Rn. 393-395)
2. Ratenzahlungen ( Rn. 642-647)
III. Prüfbare Abrechnung der Abschlagszahlung (Verträge ab dem 1. 1. 2009) ( Rn. 619-627)
III. Prüfbare Abrechnung der Abschlagszahlung (Verträge ab dem 1. 1. 2009) ( Rn. 619-627)
13 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
2. Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung (§ 123 BGB) ( Rn. 149-154)
b) Bereicherungsanspruch. ( Rn. 121-123)
§ 16 Abs. 1 [Abschlagszahlungen]
IV. Allgemeines zur Wirksamkeit abweichender AGB ( Rn. 62-65)
a) Schwarzarbeit, fehlende Eintragung in die Handwerksrolle, o. R.-Abrede. ( Rn. 83-89)
b) Rechtsstand bis zum 31. 12. 2017. (VOB/B § 16 Abs. 1 Rn. 7-8c)
a) Gläubigerobliegenheiten nach der VOB/B. (VOB/B § 9 Abs. 1 Rn. 16-18)
4 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |