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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Karczewski

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92 Beiträge gefunden
IBR 2013, 1008 OLG Stuttgart - Wann erlischt der Vorschussanspruch?
IBR 2012, 1144 Bauträgerrecht: Abnahme als zusätzliche Voraussetzung für Fälligkeit der letzten Rate"nach vollständiger Fertigstellung"
IBR 2012, 709 OLG Stuttgart - EnEV 2002 vereinbart: Bei der Mängelbeseitigung sind die Vorgaben der EnEV 2009 einzuhalten!
IBR 2012, 648 OLG Stuttgart - Bauträger verlangt Zahlung: Keine Aufrechnung wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum!
IBR 2012, 446 OLG Düsseldorf - VOB-Vertrag: Auftraggeber muss behördliche Genehmigungen beibringen!
IBR 2012, 150 OLG Frankfurt - Widersprüche zwischen Modell und Plänen gehen zu Lasten des Bauträgers!
IBR 2012, 27 KG/BGH - Rücktrittsrecht wegen Mängeln: Kein Ausschluss in Allgemeinen Geschäftsbedingungen!
IBR 2011, 633 OLG Düsseldorf - Werkleistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!
IBR 2011, 511 OLG München - Schadensersatz wegen Mängeln: Verbot der Überkompensation!
IBR 2011, 460 OLG München - Planungsfehler und unterlassener Hinweis: Teilung der Nachbesserungskosten 50:50!
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156 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1469; IMRRS 2024, 0608
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Bild eines Einbruchdiebstahls muss nicht "stimmig" sein!

BGH, Urteil vom 17.04.2024 - IV ZR 91/23

Der Senat hält daran fest, dass für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls die festgestellten Spuren nicht in dem Sinne stimmig sein müssen, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen (vgl. Senatsurteil vom 08.04.2015 - IV ZR 171/13, IBRRS 2015, 0908 = IMRRS 2015, 0541).*)

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IBRRS 2024, 0566; IMRRS 2024, 0237
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Konkludente Zustimmung zum Versicherungsschutzbeginn vor Ende der Widerrufsfrist?

BGH, Urteil vom 24.01.2024 - IV ZR 306/22

Die Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist kann auch konkludent erklärt werden (§ 9 Abs. 1 Satz 1 VVG).*)

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IBRRS 2024, 0276; IMRRS 2024, 0118
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Leistungsfreiheit bei arglistiger Täuschung?

BGH, Urteil vom 13.12.2023 - IV ZR 12/23

1. Die in den Vertragsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung begründete allgemeine Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers setzt grundsätzlich ein Auskunftsverlangen des Versicherers voraus.

2. Eine Regelung in den Vertragsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung, die die Leistungsfreiheit des Versicherers in Fällen der - auch versuchten - arglistigen Täuschung des Versicherungsnehmers über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, anordnet, ist eine Verwirkungsbestimmung mit Strafcharakter, die den in § 242 BGB wurzelnden Rechtsgedanken des redlichen Umgangs der Vertragspartner miteinander konkretisiert und in der Erwägung fußt, dass sich gerade das Versicherungsverhältnis in besonderem Maße auf wechselseitiges Vertrauen beider gründet.

3. Treu und Glauben setzen der Leistungsfreiheit des Versicherers auch Grenzen. Eine Vertragsbestimmung, die einen völligen Anspruchsverlust anordnet, kann nicht ungeachtet der besonderen Verhältnisse des Einzelfalls und losgelöst insbesondere vom Maß des Verschuldens des Versicherungsnehmers angewendet werden.

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IBRRS 2024, 0146; IMRRS 2024, 0066
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verbraucherinformation muss Antragsbindungsfrist benennen!

BGH, Urteil vom 29.11.2023 - IV ZR 117/22

1. Eine Verbraucherinformation ist unvollständig, wenn sie keine Angaben über die Frist, während der ein Antragsteller an den Antrag gebunden sein sollte, enthält. Das Informationsbedürfnis des Versicherungsnehmers entfällt nicht deshalb, weil der Versicherer den Antrag innerhalb der vertraglichen oder gesetzlichen (§ 147 Abs. 2 BGB) Antragsbindungsfrist annimmt (Festhalten an Senatsurteil vom 18.07.2018 - IV ZR 68/17, IBRRS 2018, 2509 = VersR 2018, 1113).*)

2. Die Antragsbindungsfrist in Abschnitt I Nr. 1 Buchst. f der Anlage Teil D zum VAG a.F. steht in Einklang mit der unionsrechtlichen Regelung des Art. 36 Abs. 3 der Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.11.2002 über Lebensversicherungen.*)

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IBRRS 2023, 2999; IMRRS 2023, 1377
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Ordnungsgemäße Belehrung über Vertragsbeginn erst nach Ende der Widerrufsfrist

BGH, Urteil vom 11.10.2023 - IV ZR 40/22

1. Zur ordnungsgemäßen Belehrung i.S.v. § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG für den Fall, dass der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt, gehört neben dem Hinweis auf die Rückgewähr empfangener Leistungen auch der Hinweis auf die herauszugebenden gezogenen Nutzungen.*)

2. Im Rahmen der Rückabwicklung nach § 152 Abs. 2 i.V.m. § 169 VVG ist der Rückkaufswert nach dem ungezillmerten Deckungskapital ohne Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten zu bestimmen.*)

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IBRRS 2023, 3000; IMRRS 2023, 1376
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vertragsbeginn vor Ende der Widerrufsfrist in AGB möglich?

BGH, Urteil vom 11.10.2023 - IV ZR 41/22

1. Die Zustimmung des Versicherungsnehmers zu einem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist gem. § 9 Abs. 1 VVG kann in einen vom Versicherer vorformulierten Antrag aufgenommen werden.*)

2. Selbst wenn § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 VVG gegen Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.09.2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (Fernabsatzrichtlinie II) verstieße, kommt eine richtlinienkonforme Auslegung oder Rechtsfortbildung nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2023, 2989; IMRRS 2023, 1390
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Ausschluss des Rücktrittsrechts trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung?

BGH, Urteil vom 27.09.2023 - IV ZR 464/21

Es ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn das Tatgericht dem nicht ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmer die Ausübung des Widerspruchsrechts gem. § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG (hier in der Fassung vom 13.07.2001) wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nach § 242 BGB versagt, wenn im Rahmen eines einheitlichen Anlagekonzepts die Abtretung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag zur Sicherung eines Darlehens dient, mit dem die Einmalprämie für die Versicherung finanziert wird.*)

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IBRRS 2023, 2272; IMRRS 2023, 1037
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Fehlende/fehlerhafte Widerspruchsbelehrung: Widerspruch kann treuwidrig sein!

BGH, Urteil vom 19.07.2023 - IV ZR 268/21

1. Der Senat hält auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 24.02.2022, u.a. Unit-Linked-Versicherungsverträge, Rs. C-143/20, und Rs. C-213/20, NJW 2022, 1513; vom 09.09.2021, Volkswagen Bank u.a., Rs. C-33/20, Rs. C-155/20 und Rs. C-187/20, NJW 2022, 40; vom 19.12.2019, Rust-Hackner u.a., Rs. C-355/18 bis Rs. C-357/18 und Rs. C-479/18, NJW 2020, 667) daran fest, dass die Geltendmachung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG (hier in der Fassung vom 21.07.1994) auch bei einer fehlenden oder fehlerhaften Widerspruchsbelehrung ausnahmsweise Treu und Glauben (§ 242 BGB) widersprechen und damit unzulässig sein kann, wenn besonders gravierende Umstände des Einzelfalls vorliegen, die vom Tatrichter festzustellen sind (Fortführung des Senatsurteils vom 15.03.2023 - IV ZR 40/21, Rn. 21, IBRRS 2023, 0994 = IMRRS 2023, 0451).*)

2. Zum Einwand von Treu und Glauben ist keine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union geboten (Fortführung des Senatsurteils vom 15.02.2023 - IV ZR 353/21, IBR 2023, 264).*)

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IBRRS 2023, 2044; IMRRS 2023, 0931
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Erweiterte Schlüsselklausel unterfällt nicht der AGB-Inhaltskontrolle!

BGH, Urteil vom 05.07.2023 - IV ZR 118/22

Die sog. "erweiterte Schlüsselklausel" in der Hausratversicherung (hier: § 28 Nr. 4 a, 4. Spiegelstrich GWW 2014), wonach ein Einbruchdiebstahl auch dann vorliegt, wenn der Täter in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat, unterfällt als primäre Leistungsbeschreibung gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle und verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)

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IBRRS 2023, 1794; IMRRS 2023, 0828
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Muss der Mieter dem Gebäudeversicherer Auskunft über seine Versicherungen geben?

BGH, Urteil vom 07.06.2023 - IV ZR 252/22

Zum Auskunftsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Mieter bezüglich des Inhalts eines von diesem abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrags (hier: Versicherungsverhältnis einer Gemeinde mit dem Kommunalen Schadensausgleich).*)

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12 Leseranmerkungen gefunden
Beitrag zu den Leseanmerkungen von Thomas Karczewski und Dr. Olrik Vogel
Leseranmerkung von Joachim Saam zu
 R 
Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV: Klausel in Bauträgervertrag wirksam!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2013, 82
Urteil OLG Dresden vom 08.01.2010 -1 U 1371/09
Leseranmerkung von Thomas Karczewski zu
 R 
Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV: Klausel in Bauträgervertrag wirksam!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2013, 82
Leseranmerkung zu Praxishineis
Leseranmerkung von Thomas Karczewski zu
 R 
EnEV 2002 vereinbart: Bei der Mängelbeseitigung sind die Vorgaben der EnEV 2009 einzuhalten!
(Thomas Karczewski)
Dokument öffnen IBR 2012, 709
Praxishinweis in IBR 2012, 26
Leseranmerkung von Thomas Karczewski zu
 R 
Mängel am Gemeinschaftseigentum: Kann Wohnungserwerber Rückabwicklung verlangen?
(Hans-Egon Pause)
Dokument öffnen IBR 2012, 26
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16 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen)

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum
IV. Abnahme, § 640 BGB
3. 3. Teilabnahme - Abnahme des Gemeinschaftseigentums
E. Anwendung des Bauvertragsrechts
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35 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
K. § 2 Abs. 10 VOB/B: Vergütung von Stundenlohnarbeiten
I. Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten

§ 3 VOB/B Ausführungsunterlagen (Karczewski)
H. § 3 Abs. 6 VOB/B: Verwendung der Unterlagen nach § 3 Abs. 5 VOB/B
I. Urheberschutz nach § 3 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B
A. Überblick
III. Rechtsnatur der Aufgaben
B. § 4 Abs. 1 VOB/B: Mitwirkung, Überwachung, Anordnung und Bedenken
I. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B: spezielle Mitwirkungshandlungen
2. Inhalt der Regelung
b) Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer
3. Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die Aufgaben
II. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B: Überwachung
III. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B: Anordnungsbefugnis
2. Inhalt der Regelung
a) Anordnungsbefugnis
b) Einschränkung der Anordnungsbefugnis
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9 Abschnitte im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

h) Sowieso-Kosten (VOB/B § 13 Rn. 293-297)

5. Neuerungen durch die VOB 2002 (VOB/B § 16 Rn. 19-20)

§ 16 Zahlung


4 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

3.1 Allgemeines ( Rn. 60-DIN 18304 73)

3.1 Allgemeines ( Rn. 60-VOB/C DIN 18304 73)




1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

b) Zu deren Erreichen erforderliche Leistungen. (BGB § 650p Rn. 16-21)