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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Karczewski

136 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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14 Beiträge gefunden
IBR 2006, 267 KG - Mängel am Gemeinschaftseigentum: Vorschuss an einzelne Erwerber?
IBR 2006, 232 OLG Koblenz - Verschweigen feuchter Kellerwände: Hat der Käufer gegen den Verkäufer Anspruch auf Ersatz der Sanierungskosten?
IBR 2005, 1302 OLG Frankfurt - Muss der Verkäufer eines Grundstückes den Käufer über das schikanöse Verhalten des Nachbarn aufklären?
IBR 2005, 1050 OLG Hamburg - Arglistiges Verschweigen eines Schallmangels bei Verkauf einer gebrauchten Eigentumswohnung
IBR 2001, 549 LG Mainz - Unterschreitung der geplanten Raumhöhe - Mangel?
IBR 2001, 545 BGH - Bürgschaft gemäß § 7 MaBV: Welche Ansprüche des Käufers sichert sie?
IBR 2001, 426 OLG Düsseldorf - Formularmäßiger Gewährleistungsausschluss: Ist ein Einfamilienhaus trotz 15-monatiger Vermietung noch "neu"?
IBR 2001, 425 BayObLG - Bauträgervertrag: Abnahme des Gemeinschaftseigentums
IBR 2001, 423 OLG Karlsruhe - Bauträgervertrag: Vorauszahlungspflicht des Erwerbers trotz Bürgschaft nach § 7 MaBV AGB-widrig?
IBR 2001, 374 OLG Hamm - Reparaturverpflichtung im Grundstückskaufvertrag: Werk- oder kaufvertragliche Haftung?
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10 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1357; IMRRS 2024, 0558
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umlaufbeschluss = Nichtbeschluss!

OLG Köln, Urteil vom 12.04.2023 - 17 U 14/22

1. Die Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die sich aus einem vor dem 01.12.2020 erlassenen Vergemeinschaftungsbeschluss ergibt, besteht auch nach der Neuregelung der Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft fort. Dies gilt auch für den werkvertraglichen Anspruch auf Kostenvorschuss (im Anschluss an BGH, IBR 2023, 325 = IMR 2023, 251).

2. Ein Beschluss ohne Versammlung ist nach § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich nur gültig, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu diesem Beschluss in Textform erklären. Ein Verstoß führt nicht bloß zur Anfechtbarkeit des Beschlusses, sondern es handelt sich um einen sog. Nichtbeschluss. Die nachfolgende Verkündung durch den Verwalter führt nicht zur Heilung.

3. Der Gesetzgeber, der in Reaktion auf die Pandemie zahlreiche Regelungen getroffen hat, um Kontaktbeschränkungen Rechnung zu tragen, hat keine generelle Einschränkung des Allstimmigkeitserfordernisses vorgesehen, sondern es auch im Zuge der WEG-Reform bei der Regelung des § 23 Abs. 3 WEG belassen.

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IBRRS 2016, 3003; IMRRS 2017, 0134
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Stillschweigend erklärter Regressverzicht nur bei fahrlässig verursachten Schäden!

BGH, Beschluss vom 26.10.2016 - IV ZR 52/14

1. Das bewusste Entweichenlassen von Butangas in einem Badezimmer, ohne dass ein Verbraucher angeschlossen und in Betrieb ist, stellt eine grobe Fahrlässigkeit dar. Es muss jedem einleuchten, dass dies gefährlich ist und leicht zu einer Explosion führen kann.

2. Ein stillschweigend erklärter Regressverzicht des Gebäudeversicherers ist zugunsten des Mieters auf Fälle der Schadensherbeiführung durch einfache Fahrlässigkeit beschränkt. Ein weitergehender Regressverzicht entspricht nicht den Interessen der Parteien des Gebäudeversicherungsvertrages. Bei Mehrfachversicherung ist der Mieter nur in Fällen einfach fahrlässiger Schadensherbeiführung zu entlasten.

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IBRRS 2012, 3366; IMRRS 2012, 2424
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schwammschadenklausel erfasst nicht nur Echten Hausschwamm!

BGH, Urteil vom 27.06.2012 - IV ZR 212/10

Die in Nr. 6.2 i.V.m. Nr. 6.2.5 WGB F 01/03 enthaltene Schwammschadenklausel, wonach "Schäden durch Schwamm" vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, beinhaltet keine Beschränkung dahingehend, dass hierdurch nur der Echte Hausschwamm augenommen sein soll; vielmehr werden hierdurch sämtliche holzzerstörenden Pilze erfasst, mithin auch der Braune Kellerschwamm.

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IBRRS 2012, 0774; IMRRS 2012, 0563
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
§ 2 Nr. 1 a AFB 87 stellt nicht auf Eigentum ab

BGH, Urteil vom 18.01.2012 - IV ZR 140/09

§ 2 Nr. 1 a AFB 87 stellt bei Gebäuden nicht auf das Eigentum des Versicherungsnehmers ab.*)

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IBRRS 2011, 3025; IMRRS 2011, 2187
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wiederherstellung günstiger als Neuwert: Neuwertspanne?

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 148/10

Der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert kann die Neuwertspanne auch dann verlangen, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes günstiger als der Neuwert waren.*)

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IBRRS 2011, 3234; IMRRS 2011, 2337
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wie ist über Verlust des Versicherungsschutzes zu belehren?

BGH, Urteil vom 22.06.2011 - IV ZR 174/09

1. Folgende Belehrung genügt den Anforderungen der so genannten Relevanzrechtsprechung: "Bewusst unwahre oder unvollständige Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes auch dann, wenn dem Versicherer keinerlei Nachteile entstehen."*)

2. Ob eine ordnungsgemäße Belehrung über die Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit im Verlauf der Regulierungsverhandlungen wiederholt werden muss, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.*)

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IBRRS 2011, 1785; IMRRS 2011, 1280
SteuerrechtSteuerrecht
MwSt: Aktenversendungskosten kein durchlaufender Posten!

BGH, Urteil vom 06.04.2011 - IV ZR 232/08

1. Schuldner der nach den §§ 28 Abs. 2 GKG, 107 Abs. 5 OWiG erhobenen Aktenversendungspauschale ist allein derjenige, der mit seiner Antragserklärung gegenüber der aktenführenden Stelle die Aktenversendung unmittelbar veranlasst.*)

2. Die Inrechnungstellung der vom Rechtsanwalt verauslagten Aktenversendungspauschale unterliegt nach § 10 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer. Es liegt insoweit kein durchlaufender Posten i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG vor.*)

3. Die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer zählt deshalb zur gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts, die der Rechtsschutzversicherer seinem Versicherungsnehmer nach §§ 1, 5 (1) Buchst. a der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (hier ARB 2002) zu erstatten hat.*)

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IBRRS 2010, 4717; IMRRS 2010, 3464
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rechtsfolgenregelung für Obliegenheitsverletzung

OLG Köln, Urteil vom 17.08.2010 - 9 U 41/10

1. Die vereinbarte Rechtsfolgenregelung der Obliegenheitsverletzung in § 11 Nr. 2 VGB 88 wird unwirksam, wenn der Versicherer von der Möglichkeit der Vertragsanpassung nach Art. 1 Abs. 3 EGVVG keinen Gebrauch gemacht hat.

2. Der Versicherer kann sich in diesem Fall nicht auf (teilweise) Leitungsfreiheit berufen; ein Leistungskürzungsrecht ergibt sich auch nicht aus § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG.

3. Auf grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 81 Abs. 2 VVG oder Gefahrerhöhung nach den §§ 23 ff VVG kann sich der Versicherer weiterhin berufen.

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IBRRS 2010, 0339; IMRRS 2010, 0212
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IV ZR 188/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 0489; IMRRS 2005, 0216
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erst Nacherfüllung, dann Schadensersatz

OLG Celle, Urteil vom 10.02.2005 - 8 U 146/04

1. Dem Käufer einer mangelhaften Sache steht grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch gem. § 437 Nr. 3, § 281 BGB zu, wenn er den Verkäufer nicht zuvor zur Nacherfüllung auffordert, den Mangel vielmehr selbst beseitigt, und keine der Ausnahmen für die Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 281 Abs. 2, § 440 BGB vorliegen.*)

2. In diesen Fällen besteht auch kein Anspruch des Käufers auf Ersatz der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen der Nacherfüllung in entsprechender Anwendung von § 326 Abs. 2 S. 2 BGB.*)

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16 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen)

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum
IV. Abnahme, § 640 BGB
3. 3. Teilabnahme - Abnahme des Gemeinschaftseigentums
E. Anwendung des Bauvertragsrechts
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35 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
K. § 2 Abs. 10 VOB/B: Vergütung von Stundenlohnarbeiten
I. Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten

§ 3 VOB/B Ausführungsunterlagen (Karczewski)
H. § 3 Abs. 6 VOB/B: Verwendung der Unterlagen nach § 3 Abs. 5 VOB/B
I. Urheberschutz nach § 3 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B
A. Überblick
III. Rechtsnatur der Aufgaben
B. § 4 Abs. 1 VOB/B: Mitwirkung, Überwachung, Anordnung und Bedenken
I. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B: spezielle Mitwirkungshandlungen
2. Inhalt der Regelung
b) Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer
3. Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die Aufgaben
II. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B: Überwachung
III. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B: Anordnungsbefugnis
2. Inhalt der Regelung
a) Anordnungsbefugnis
b) Einschränkung der Anordnungsbefugnis
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9 Abschnitte im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

h) Sowieso-Kosten (VOB/B § 13 Rn. 293-297)

5. Neuerungen durch die VOB 2002 (VOB/B § 16 Rn. 19-20)

§ 16 Zahlung


4 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

3.1 Allgemeines ( Rn. 60-DIN 18304 73)

3.1 Allgemeines ( Rn. 60-VOB/C DIN 18304 73)




1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

b) Zu deren Erreichen erforderliche Leistungen. (BGB § 650p Rn. 16-21)