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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZB 25/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 4179; IMRRS 2012, 2994
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsbegründung muss auf Streitfall zugeschnitten sein!

BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - XI ZB 25/11

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7 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 2742; IMRRS 2021, 1002
WohnraummieteWohnraummiete
Unwirksamer Mietvertrag - Sozialamt als Mietträger und Sittenwidrigkeit

LG Marburg, Urteil vom 23.06.2021 - 5 S 94/20

Er ist indes aufgrund verwerflichen Zweckes sittenwidrig, Mieteinnahmen der Beklagten allein dann generieren zu wollen, wenn dafür der Sozialhilfeträger und letztlich die Allgemeinheit aufkommt.

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IBRRS 2016, 0412; IMRRS 2016, 0248
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kernsanierter Plattenbau ist in jüngere Baualtersklasse einzuordnen!

LG Potsdam, Urteil vom 25.09.2015 - 13 S 26/14

1. Wird ein Plattenbau nach längerem Leerstand umfassend und aufwändig kernsaniert (inkl. neuer Wohnraumzuschnitte) und erreichen die Sanierungskosten die Kosten eines Neubaus, sind die dabei neu errichteten Wohnungen in eine jüngere Baualtersklasse einzuordnen.

2. Soll die Miete aufgrund dieser Sanierung und Änderung der Baualtersklasse erhöht werden, muss dies im Erhöhungsverlangen nachvollziehbar begründet werden.

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IBRRS 2015, 2057; IMRRS 2015, 0822
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Keine Genehmigung für Nutzung als Wohnraum beantragt: Vermieter haftet!

LG Potsdam, Urteil vom 27.02.2015 - 13 S 46/14

Versäumt der Vermieter für die Umnutzung der Mieträume von einer gewerblichen Nutzung in eine Wohnraumnutzung eine nach der Bauordnung erforderliche Genehmigung zu beantragen und muss der Mieter infolgedessen in eine neue Wohnung ziehen, macht der Vermieter sich schadensersatzpflichtig.

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IBRRS 2012, 4179; IMRRS 2012, 2994
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsbegründung muss auf Streitfall zugeschnitten sein!

BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - XI ZB 25/11

1. Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt. Besondere formale Anforderungen bestehen nicht.

2. Für die Zulässigkeit der Berufung ist es ohne Bedeutung, ob die Ausführungen des Berufungsklägers in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind. Die Berufungsbegründung muss jedoch auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen.

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IBRRS 2013, 0257; IMRRS 2013, 0183
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Berufungsbegründung muss auf Argumente des Gerichts eingehen!

KG, Beschluss vom 21.06.2011 - 6 U 110/09

Die pauschale Behauptung, dass ein Urteil nicht nachvollziehbar sei - ohne inhaltliches Eingehen auf die Argumente des Gerichts - genügt als Berufungsbegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen.

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IBRRS 2013, 0337
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Neue Verjährungsfristen durch Bürgschaftenaustausch?

LG Berlin, Urteil vom 22.04.2009 - 23 O 412/07

1. Die Verjährung des Gewährleistungsanspruchs aus einem Werkvertragsverhältnis wird erst dann gehemmt, wenn sich der Unternehmer der Untersuchung des Mangels unterzieht. Der Zugang der Mängelbeseitigungsaufforderung reicht hierzu nicht aus.

2. Gibt der Auftraggeber die Gewährleistungsbürgschaft zurück, ohne dass seine Gewährleistungsansprüche erfüllt sind, darf er keinen entsprechenden Teil der Sicherheit einbehalten.

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1 Abschnitt im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

III. Berufungsbegründung ( Rn. 27-34)