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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 232/09
BGH, Urteil vom 21.09.2010 - XI ZR 232/09
Volltext58 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2010, 535 | BGH - Institutionalisiertes Zusammenwirken: Wer hat was zu beweisen? |
57 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 12.12.2023 - II ZR 87/23
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 24.10.2023 - II ZR 59/21
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 24.10.2023 - II ZR 58/21
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 24.10.2023 - II ZR 57/21
1. Die Altgesellschafter einer Publikumskommanditgesellschaft unterliegen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes vom 28. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2630) gegenüber dem beitrittswilligen Anleger einer durch die Regelungen des Verkaufsprospektgesetzes in ihrem persönlichen Anwendungsbereich und ihrer Reichweite näher ausgeformten und sanktionierten Aufklärungspflichten. Darüber hinausgehende Aufklärungspflichten nach § 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2 BGB treffen die Altgesellschafter einer Publikumskommanditgesellschaft nur dann, wenn sie entweder selbst den Vertrieb der Beteiligungen an Anleger übernehmen oder in sonstiger Weise für den von einem anderen übernommenen Vertrieb Verantwortung tragen (Ergänzung BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - II ZR 22/22). (Rn. 11)*)
2. Ein Altgesellschafter ist für den Vertrieb der Beteiligungen in sonstiger Weise verantwortlich, wenn er - gegebenenfalls mit weiteren Altgesellschaftern - eine beherrschende Stellung in der Gesellschaft ausüben kann, die den Vertrieb der Beteiligungen übernommen hat. Vertriebsverantwortung trägt daneben auch der Altgesellschafter, der einen anderen mit dem Vertrieb der Beteiligungen beauftragt. Soweit die Fondsgesellschaft den Vertriebsauftrag erteilt, tragen die Vertriebsverantwortung die geschäftsführungsbefugten Altgesellschafter. (Rn. 30)*)
VolltextBGH, Beschluss vom 22.03.2022 - XI ZB 24/20
Zur Darstellung von Prognosen, zur Angabe von Verflechtungstatbeständen und zur Aufgliederung der voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjekts in einem Verkaufsprospekt für die Beteiligung an einer Fondsgesellschaft, die das eingeworbene Kapital in Büroimmobilien in Budapest investiert hat. (Rn. 40 - 55)*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.01.2022 - XI ZR 215/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 218/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 216/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 217/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 209/19
ohne amtlichen Leitsatz
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