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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 232/09


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IBRRS 2010, 4058; IMRRS 2010, 2981
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haftet Bank bei evident falschen Angaben beim Verkauf?

BGH, Urteil vom 21.09.2010 - XI ZR 232/09

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IBRRS 2011, 1584; IMRRS 2011, 1133
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Zivilrecht - Kreditfinanzierter Erwerb von Genossenschaftsanteilen

BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 298/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4058; IMRRS 2010, 2981
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ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haftet Bank bei evident falschen Angaben beim Verkauf?

BGH, Urteil vom 21.09.2010 - XI ZR 232/09

In Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber der finanzierten Kapitalanlage setzt die Vermutung für einen konkreten Wissensvorsprung der Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung der Anleger (lediglich) eine objektiv evidente Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts voraus. Die Frage, ob die Bank im konkreten Fall die Unrichtigkeit erkennen konnte, stellt sich erst im Rahmen der Widerlegung der Vermutung (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.05.2008 - XI ZR 132/07, IMR 2008, 1026 - nur online).*)

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