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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: ZPO § 138
394 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
88 Beiträge gefunden |
IMR 2021, 374 | OLG Bamberg - Sittenwidriger Kaufpreis: Rückkaufsrecht ist wertmindernd! |
IBR 2021, 299 | LG Karlsruhe - Voraussetzungen für eine Besitzübergabe durch einstweilige Verfügung? |
IMR 2021, 232 | AG Hannover - Mutwilliges Nichtbeheizen der Wohnung rechtfertigt ordentliche Kündigung |
IMR 2021, 132 | AG Stuttgart - Klage auf Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung: Substanziierter Vortrag genügt! |
IBR 2021, 53 | BGH - Bestreiten nicht berücksichtigt: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt! |
IBR 2020, 1015 | LG Düsseldorf - Schlüssiger Prozessvortrag ist kein Ratespiel! |
IBR 2020, 385 | OLG Dresden - GmbH durch Ex-Geschäftsführer vertreten: Kein Bestreiten mit Nichtwissen! |
VPR 2020, 146 | OLG Dresden - Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie ist das Auswahlverfahren zu gestalten? |
IMR 2019, 320 | AG Neukölln - Wahrheitswidriger Sachvortrag im Zivilprozess berechtigt zur fristlosen Kündigung! |
IMR 2019, 229 | LG Berlin - Ein separater Bezahlparkplatz des Vermieters in der Nähe ist nicht wohnwerterhöhend! |
IVR 2019, 136 | OLG Brandenburg - Verwerfliche Gesinnung bei grobem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung |
IMR 2018, 462 | AG Karlsruhe - Betriebskostenabrechnung: Kann der Mieter die Gesamtwohnfläche pauschal bestreiten? |
IBR 2018, 396 | OLG Stuttgart - Planung wird verwendet: Architektenvertrag zu Stande gekommen! |
IMR 2018, 349 | OLG Frankfurt - Unvollständige Nachweisangaben sind regelmäßig provisionsschädlich |
IMR 2018, 281 | AG Detmold - Mieter muss sich nicht filmen lassen! |
IMR 2018, 147 | LG Berlin - Eigenbedarfskündigung: Beweislastverteilung für Eigenbedarf und Gründe für Vertragsfortsetzung |
IMR 2018, 115 | LG Hamburg - Darf der Verwalter Wärmemessgeräte auch ohne Eigentümerbeschluss ordern? |
IMR 2017, 494 | LG Regensburg - Auch eine 125% über Marktmiete liegende Miete führt nicht per se zur Sittenwidrigkeit des Mietvertrags! |
IBR 2017, 355 | OLG Stuttgart - Auftraggeber erstellt Schlussrechnung: Keine Berufung auf fehlende Prüfbarkeit! |
IMR 2017, 350 | BGH - Mietsicherheit: Unterwerfung unter sofortige Zwangsvollstreckung ist keine Mietsicherheit! |
IMR 2017, 304 | BGH - Mieterhöhung: Einfaches Bestreiten der Wohnfläche durch Mieter unerheblich |
IMR 2016, 1082 | OLG Koblenz - Betriebskostenabrechnung: Pauschales Bestreiten reicht nicht |
IBR 2016, 558 | BGH - Untervermittler schließt Vertrag: Vollmachtgeber kann nicht mit Nichtwissen bestreiten! |
IMR 2016, 510 | OLG Düsseldorf - Zufahrt mehrere Wochen blockiert: Fristlose Kündigung nach Abmahnung zulässig! |
IBR 2016, 161 | OLG Frankfurt - Unterschwellenvergabe: Wie kann eine Wertungsmatrix angegriffen werden? |
VPR 2016, 95 | OLG Frankfurt - Unterschwellenvergabe: Wie kann eine Wertungsmatrix angegriffen werden? |
IMR 2016, 73 | OLG Düsseldorf - Umlage der Kosten einer Terrorversicherung nur im konkreten Einzelfall möglich! |
IBR 2015, 1052 | LG Hanau - Einfaches Bestreiten nach Vorlage von Schadensrechnungen unbeachtlich! |
IBR 2015, 1035 | BGH - Bürge darf mit Nichtwissen bestreiten! |
IBR 2015, 1027 | OLG Hamm/BGH - Irrtümliche Falschbezeichnung beim Einheitspreis: Das Gewollte ist maßgeblich! |
IBR 2015, 642 | BGH - Möglichkeit zur Einleitung eines Abhilfeverfahrens kann befristet werden! |
IMR 2015, 345 | OLG Frankfurt - Räumungsklage: Kläger bestimmt den Streitwert! |
IMR 2015, 39 | BGH - Betriebskostennachzahlungsklage im Urkundenprozess statthaft! |
IMR 2015, 34 | OLG Koblenz - Haftung des Verkäufers für das Vorhandensein einer Baugenehmigung? |
IBR 2014, 1086 | LG Frankenthal - Merkantiler Minderwert: Bauherr muss substanziiert darlegen und beweisen! |
IBR 2014, 639 | OLG Frankfurt - Unter welchen Voraussetzungen kann Vortrag als verspätet zurückgewiesen werden? |
IBR 2014, 516 | BGH - Kosten der Mängelbeseitigung können mit Nichtwissen bestritten werden! |
VPR 2014, 282 | OLG Koblenz - Auftraggeber muss Vergabeangebote anderer Bieter vorlegen! |
IBR 2014, 250 | OLG Celle - Architektenhonorarprozess: Auftraggeber kann anrechenbare Kosten nicht pauschal bestreiten! |
IBR 2013, 1049 | OLG Hamm - Berufung trotz Vollmachtsrüge in der Rechtsmittelinstanz zulässig! |
2 Aufsätze gefunden |
IMR 2022, 5
280 Volltexturteile gefunden |
OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2024 - 12 U 127/22
1. Ist ein Zivilgericht aufgrund von Indizien davon überzeugt, dass die Parteien eine sog. Ohne-Rechnung-Abrede getroffen haben, hat es die daraus folgende Nichtigkeit gem. § 134 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG auch dann von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn die Parteien übereinstimmend vortragen, eine solche Abrede habe es nicht gegeben.*)
2. Die Dispositionsmaxime des Zivilrechts findet in den Fällen ihre Grenze, in denen die Parteien gemeinsam vorsätzlich gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstoßen. Die Folgen dieses Verstoßes können nicht durch übereinstimmenden wahrheitswidrigen Parteivortrag umgangen werden.*)
3. Es ist den Parteien nicht möglich, die Folgen des Gesetzes mit Hilfe zivilprozessualer Vorschriften nachträglich zu umgehen, wenn ein Zivilgericht von den Tatsachen überzeugt ist, die einen Verstoß gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG begründen.*)
VolltextOLG Hamburg, Urteil vom 05.02.2024 - 4 U 44/22
1. Übernimmt der Bauträger vertraglich Bauleistungen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die in diesem Bereich vorhandene Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts.
2. Der Bauträger darf Mängelbehauptungen des Erwerbers nicht mit Nichtwissen bestreiten, weil er vertraglich dazu verpflichtet ist, den Mängelrügen des Erwerbers nachzugehen.
3. Auch wenn der Bauträger im Prozess nicht angibt, dass er "mit Nichtwissen" bestreitet, sondern lediglich einfach bestreitet, ist dieses einfache Bestreiten als "ins Blaue hinein" und damit als unbeachtlich zu behandeln.
LG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2024 - 21 O 380/17
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextBGH, Urteil vom 28.11.2023 - X ZR 70/22
1. Im Rechtsstreit um eine Sortenschutzverletzung kann von der in Anspruch genommenen Partei - ebenso wie in einem Rechtsstreit um eine Patentverletzung (dazu BGH, Urteil vom 24. Januar 2023 - X ZR 123/20, GRUR 2023, 474 - CQI-Bericht II) - grundsätzlich verlangt werden, dass sie im Rahmen des Zumutbaren auf Vortrag des Gegners zur Erzeugung der Sortenbestandteile oder des Ernteguts konkret erwidert.*)
2. Rechte in Bezug auf Erntegut sind nach Art. 13 Abs. 3 GemSortV nicht schon dann ausgeschlossen, wenn der Berechtigte die rechtliche Möglichkeit hatte, sein Recht im Zusammenhang mit den Sortenschutzbestandteilen geltend zu machen. Vielmehr ist erforderlich, dass der Berechtigte auch tatsächlich über hinreichende Möglichkeiten verfügt hat, sein Recht in Bezug auf die zur Gewinnung des Ernteguts eingesetzten Sortenbestandteile geltend zu machen.*)
3. Eine hinreichende Gelegenheit, das Recht im Zusammenhang mit den zur Erzeugung von Erntegut eingesetzten Sortenbestandteilen geltend zu machen, setzt voraus, dass der Berechtigte schon im Vorfeld sicherstellen kann, dass Benutzungshandlungen in Bezug auf diese Sortenbestandteile nur mit seiner Zustimmung erfolgen.*)
VolltextLAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.11.2023 - 5 Sa 141/22
1. Bei der Beurteilung der Schlüssigkeit eines Vorbringens darf Tatsachenvortrag nicht allein deswegen unberücksichtigt bleiben, weil er früherem Vorbringen widerspricht. Etwaige Widersprüchlichkeiten im Parteivortrag können jedoch im Rahmen der Beweiswürdigung Beachtung finden.*)
2. Den Parteien steht es nicht frei, dem Gericht mehrere miteinander unvereinbare Sachverhalte zu unterbreiten mit dem Ziel, mit einem davon auch rechtlich durchzudringen. Sie unterliegen vielmehr der Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO und haben den aus ihrer Sicht der Wahrheit entsprechenden Sachverhalt vorzutragen.*)
VolltextLAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.09.2023 - 5 Sa 15/23
1. Der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt ganz oder teilweise, wenn der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt, es sei denn, die Vergütung ist aus anderen Rechtsgründen fortzuzahlen, z. B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.*)
2. Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast, dass und in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht erfüllt hat. Auf den entsprechenden Prozessvortrag des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer sodann substanziiert zu erwidern. Das gilt auch bei Arbeitsleistungen im Homeoffice.*)
VolltextLG München I, Urteil vom 02.08.2023 - 14 S 3149/23
Verweigert der Vermieter unberechtigterweise die Zustimmung zur Untervermietung und unterlässt der Mieter diese daraufhin, hat der Vermieter für den entstandenen Mietausfallschaden in voller Höhe einzustehen.
VolltextOLG München, Urteil vom 28.06.2023 - 7 U 2709/22
Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs ist schlüssig und als Prozessstoff erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen. Das Gericht muss anhand des Parteivortrags beurteilen können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind. Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden; es ist dann vielmehr Sache des Tatrichters, bei der Beweisaufnahme die benannten Zeugen nach Einzelheiten zu befragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erscheinen.
VolltextOLG Hamm, Urteil vom 06.02.2023 - 2 U 78/22
1. Ein in schriftlicher Form geschlossener Kaufvertrag, in dem der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis zum Zwecke der Steuerverkürzung wahrheitswidrig zu niedrig angegeben wird, kann gem. § 134 BGB i.V.m. § 370 AO nichtig sein.*)
2. Die Rechtsprechung des für Werkrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu "Schwarzarbeitsfällen" kann bei Vergleichbarkeit der Sachverhalte auch auf das Kaufrecht zu übertragen sein.*)
3. Ein Anspruch auf Rückforderung des geleisteten Kaufpreises kann bei Nichtigkeit des Kaufvertrags aufgrund eines Verstoßes gegen § 370 AO gem. § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen sein.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 10.01.2023 - VIII ZR 9/21
1. Zur Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG durch überspannte Substanziierungsanforderungen hinsichtlich des zur Darlegung einer Arglist des Verkäufers eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs gehaltenen Vortrags zur Prüfstandsbezogenheit der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung.*)
2. Eine Partei ist nicht deshalb gezwungen, den behaupteten Sachverhalt in allen Einzelheiten wiederzugeben, weil der Gegner ihn bestreitet. Der Grundsatz, dass der Umfang der Darlegungslast sich nach der Einlassung des Gegners richtet, besagt nur, dass dann, wenn infolge der Einlassung des Gegners der Tatsachenvortrag unklar wird und nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zulässt, er der Ergänzung bedarf (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 12.06.2008 - V ZR 223/07, IBRRS 2008, 2264 = IMRRS 2008, 1339; vom 02.04.2009 - V ZR 177/08, Rz. 12, IBRRS 2009, 4939 = NJW-RR 1236; vgl. auch Senatsbeschluss vom 25.10.2011 - VIII ZR 125/11, Rz. 20, IBRRS 2011, 4547 = IMRRS 2011, 3281 = NJW 2012, 382).*)
Volltext1 Norm gefunden |
ZPO (Zivilprozeßordnung)
§ 138Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht (Stand: 21.12.2001)
2 Leseranmerkungen gefunden |
§ 138 Abs. 4 ZPO häufig nicht einschlägig. Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Fingiertes Zugeständnis i.S.v. § 138 ZPO muss keine Haftung auslösen! Leseranmerkung von Gregor Heiland zu
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16 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
§ 138 Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht
2. Geständnisfiktion (ZPO § 138 Rn. 15)
1. Geltungsbereich und Normzweck (ZPO § 138 Rn. 1)
1. Zweck und Rechtsnatur (ZPO § 138 Rn. 9)
b) Vollständigkeit (ZPO § 138 Rn. 5)
1. Zulässigkeit (ZPO § 138 Rn. 16)
a) Grundsatz (ZPO § 138 Rn. 10)
4. Verstoß (ZPO § 138 Rn. 7-8)
3. Allgemeine Aufklärungspflicht (ZPO § 138 Rn. 11)
1. Anwendungsbereich und Voraussetzungen (ZPO § 138 Rn. 12-14)